Senior Member Beiträge: 160 Registriert: 5.5.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 15:32 |
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Hallo liebe Hobbybrauer,
ich will jetzt nicht das 100. (Bier)fass zum Thema Reinheitsgebot
aufmachen, aber ich habe eine rein formale Frage:
Ist das Karbonisieren von Ales (nicht Lager) mit Haushaltszucker nach dem
Reinheitsgebot?
In dem Dschungel an Biergesetzen hab ich keine konkrete Antwort gefunden.
Bisher ist mein Verständnis so, dass "für obergäriges Bier auch andere
Malzsorten und Zuckerarten sowie Farbstoffe" zugelassen sind.
Mir geht es aber darum: darf bei einem mit Haushaltszucker aufgezuckertem
Ale "nach dem Reinheitsgebot gebraut" auf der Flasche stehen. Von mir als
Hobbybrauer.
Danke und Gruß!
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 5.5.2014 um 15:43 |
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"nach dem Reinheitsgebot gebraut" draufschreiben darfst du bestimmt, denn
das Reinheitsgebot ist keine gültige Rechtsvorschrift in Deutschland. "Das"
Reinheitsgebot gibt es ohnehin nicht, es gab viele die auch
unterschiedliche Inhalte hatten. Es gibt meines Wissens als geltendes Recht
in Deutschland diesbezüglich nur das vorläufige Biergesetz. Und darin
steht: Zitat: | Die Vorschriften in den
Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für diejenigen Brauereien, die Bier
nur für den Hausbedarf herstellen
(Hausbrauer). |
Hmpf, möglicherweise hab ich ne veraltete Version des Gesetzes gefunden.
Hat jemand einen Link auf die aktuelle?
[edit]Hab die Bierverordnung gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/BJNR013320990.html
Zitat: | ...dürfen gewerbsmäßig
nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den
Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und
den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung
zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
entsprechen |
Sofern du es also nicht gewerblich
machst, bist du da auch nicht in den Zutaten eingeschränkt.
[Editiert am 5.5.2014 um 15:50 von cyme]
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 15:48 |
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Ich denke schon, dass das geht.
Da gibt es aber noch regionale Unterschiede, in Bayern darf man, so viel
ich weiß, nicht mit Zucker brauen.
Es kann auch sein, dass Du den Zucker auf dem Etikett deklarieren musst.
So genau weiß ich das aber auch nicht.
Warum willst Du das denn auf das Etikett schreiben?
Da Du Dein Bier eh nicht verkaufen oder in den Umlauf bringen darfst,
kannst du da eigentlich so ziemlich alles draufschreiben, du betrügst damit
ja niemanden außer Dir selbst, und Du weißt ja selber, was drin ist.
Stefan
[Editiert am 5.5.2014 um 15:49 von Boludo]
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 160 Registriert: 5.5.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:09 |
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Ich verschenk mein Bier gerne und werd öfter gefragt, ob es nach dem RHG
gebraut wurde. Jetzt mal davon abgesehen dass es mir persönlich ziemlich
egal ist ob ja oder nein – ich würd's gerne wissen
Ich bin immer davon ausgegangen dass ich durch den Haushaltszucker für die
Karboniserung nicht nach dem RHG braue, durch diesen Absatz zu den
obergärigen Bieren bin ich aber etwas verwirrt worden ...
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Antwort 3 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:22 |
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Nach dem RHG von 1516 entspricht ein gezuckertes Bier auf keinen Fall.
Aber auch kein Hefeweizen (Weizen wurde verboten) und die schreiben es
heute trotzdem auf die Flaschen.
Dann gibt es noch das vorläufige Biergesetz von 1993, nach dem heutzutage
gebraut wird (außer in Bayern).
Das wird allgemein als "Reinheitsgebot" verkauft, lässt aber jede Menge
Sachen zu.
Um Deine Frage zu beantworten, solltest Du erst mal sagen, was Du unter
Reinheitsgebot verstehst.
Stefan
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:23 |
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Glaub uns doch bitte dass es kein RHG gibt. Es gibt nur Gesetze, die aber
für dich nicht gelten. Diese regeln ob eine gewerbliche Brauerei ihr Gebräu
"Bier" nennen darf. Sie regeln nicht, ob das nach einem Reinheitsgebot von
1516 gebraut ist.
RHG und Biergesetze sind zwei völlig
verschiedene Stiefel.
Außerdem: Die Leute wollen doch mit dieser Frage nach dem RHG nur wissen,
ob du mit dieser allseits bekannten, dreiteiligen Zutatenliste ohne
Hilfsstoffe auskommst.
Vielleicht bin ich da etwas extrem, aber wenn ein Hobbybrauer sich mit dem
RHG brüsten will, dann doch bitte ausschließlich mit Wasser, Gerstenmalz,
Hopfen und im Rahmen der Exegese dieser bayerischen Landesordnung von 1516
noch Hefe. Sonst garnichts. Und ja, damit sehe ich auch die Möglichkeiten
der Wasseraufbereitung stark eingeschränkt.
Gruß
Andy
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:28 |
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Ich würd ganz frech sagen "ja klar, alles nach RHG".
Das ist immer noch weniger Augenwischerei wie all die Hefeweizen, die das
"1516" Sprüchlein auf dem Etikett haben.
Das Thema ist zu komplex und die Leute sind zu desinformiert, um das mal
kurz zu erklären.
Aufs Etikett würd ich´s aber aus Prinzip nicht schreiben
Stefan
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:33 |
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Einfach mal das hier bei Google eingeben "biergesetz zucker "
Erster Link im PDF § 18, 20, 22 ......Zucker darf bei OG rein.
Oder?! ____________________ Wer seine Schwerter zu Pflugscharen schmiedet, wird für die pflügen, die
dies nicht getan haben.
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:36 |
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Zitat von Boludo, am 5.5.2014 um
16:28 | Ich würd ganz frech sagen "ja klar,
alles nach RHG".
Das ist immer noch weniger Augenwischerei wie all die Hefeweizen, die das
"1516" Sprüchlein auf dem Etikett haben.
Das Thema ist zu komplex und die Leute sind zu desinformiert, um das mal
kurz zu erklären.
Aufs Etikett würd ich´s aber aus Prinzip nicht schreiben
Stefan |
Eben. Außer wenn du merkst, dass dein
Gegenüber für einen langen Vortrag über Klärmittel, Färbebier und
Hopfenextrakt empfänglich ist, antworte einfach mit "ist reiner als
Beck's."
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:39 |
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In Bayern nicht, mampf, kracks. Und 1516 war Zucker noch unbezahlbar, also
auch nicht im Bier. Im Märchengebot steht auch nichts von Zucker.
Hier
steht mehr dazu:
"Allerdings erlaubt das für Deutschland nach wie vor gültige
Bier-Definitionsgesetz ausdrücklich „die Verwendung von technisch reinem
Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker“ bei obergärigem
Bier"
Gruß
Peter ____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 9 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:47 |
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Wie gesagt bin ich mir nicht sicher, glaube aber, dass man ein gezuckertes
obergäriges Bier außerhalb von Bayern als Bier verkaufen darf, der Zucker
aber bei den Inhaltsstoffen auf dem Etikett stehen muss.
Und als Hobbybrauer würd ich da keine Sekunde Zeit wegen dem Quatsch
verschwenden.
Wenn Du Traubenzucker nimmst, kann man das übrigens mit keinem
Analyseverfahren der Welt rausfinden, da Traubenzucker beim Maischen eh
immer entsteht und so gut wie vollständig vergoren wird.
Stefan
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 5.5.2014 um 16:49 |
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Auch wenn ich jetzt in ein Wespennest stechen mag - wo stehen die Ausnahmen
für Bayern? Das einzige was ich kenne, ist die Herkunftsbezeichnung
"Bayerisches Bier", die meines Wissens aber niemand in Bayern Vorschriften
übers Brauen macht, sondern nur regelt wer sein Produkt als solches
bezeichnen darf.
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 154 Registriert: 27.12.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 18:32 |
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Also ich würde mit Speise oder Trockenmalzextraktpulver aufkarbonisieren.
Ist gut für's Gewissen, da somit nur Malz, Hopfen, Wasser und Hefe im Bier
ist. Zucker und Reinheitsgebot; das passt nicht find' ich..
Gruss
____________________ Planung: Belgian Strong Ale, Honigbier, White Pepper Rye Porter
Gärung: Imperial Stout
Reifung: Russian Imperial Stout
Trinkreif: Mexican Ale, Oatmeal Stout, Scottish Light, Schlacht-Bier (mit
eigenem Hopfen), Bière de garde, Cider, Walnussbier
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Antwort 12 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 19:27 |
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Wenn mans draufschreiben will, dann sollte es auch eine Bedeutung haben.
Also wirklich, wirklich streng ausgelegt. Nur die 4 Zutaten. Hefe wird zwar
nicht explizit erwähnt aber "Ferment" kannte auch damals schon jeder. Es
wurde allerdings als eine Art "Katalysator" angesehen und steht nur deshalb
nicht mit auf der Liste.
Das Biersteuergesetz kannst Du in die Tonne kloppen. Wenn schon RHG dann
volle Kanne. Das sehe ich wie Andy. Kein Kunstdünger, keine grüne
Gentechnik (da wird es mit Malz und Hopfen schon eng), nur natürliches
Wasser ohne Osmose oder Aufsalzung. Da werden viele wieder schreien..aber
wenn es wieder einen Wert haben soll muss man knüppeln. Wie die CAMRA beim
Real Ale.. ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.5.2014 um 19:34 |
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Nur, dass das nicht schmeckt..
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 160 Registriert: 5.5.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 20:04 |
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Danke für diese interessante Diskussion!
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Antwort 15 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 20:31 |
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Sarkasmus??
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 160 Registriert: 5.5.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 21:00 |
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Nein - solche Diskussionen sind viel interessanter als wenn sich alle einig
sind (abgesehen davon wäre es dann ja offensichtlich eine einfache Frage
gewesen)
Edit: die liebe Grammatik
[Editiert am 5.5.2014 um 21:00 von jiverjoe]
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 364 Registriert: 15.8.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2014 um 21:01 |
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Ich habe anfangs immer "Garantiert nicht nach dem Reinheitsgebot" auf die
Labels gedruckt, weil ich dachte, das regt zu interessanten Diskussionen
an. Aber letztlich ist die ganze Thematik mit RHG und Biersteuergesetz echt
eine komplizierte Geschichte, die man nicht ständig mit Laien
ausdiskutieren will. Die meisten meiner "Tester" kennen eh mittlerweile den
Unterschied zwischen Selbstgebrautem oder Industrieplörre. Das reicht mir
eigentlich schon als Erfolg aus. Auf den Flaschen stehen dafür jetzt diese
ganzen "spannenden" Hopfennamen. Da kann man einem Brauer auch eine Menge
Fragen drüber stellen.
Am schönsten finde ich aber immer die Gesichter, wenn ich ihnen sage, dass
man mit Zucker Kohlensäure ins Bier machen kann. Dann fallen sie meist vom
Glauben ab ... Aber wem erzähle ich das: Ihr kennt das ja sicher auch.
[Editiert am 5.5.2014 um 21:02 von bromfiets]
____________________ Groetjes
Ferdi
Besucht doch mal:
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