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Autor: Betreff: Ale, Aufzuckern und das leidige Thema RHG
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jiverjoe
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 15:32  
Hallo liebe Hobbybrauer,

ich will jetzt nicht das 100. (Bier)fass zum Thema Reinheitsgebot aufmachen, aber ich habe eine rein formale Frage:

Ist das Karbonisieren von Ales (nicht Lager) mit Haushaltszucker nach dem Reinheitsgebot?

In dem Dschungel an Biergesetzen hab ich keine konkrete Antwort gefunden. Bisher ist mein Verständnis so, dass "für obergäriges Bier auch andere Malzsorten und Zuckerarten sowie Farbstoffe" zugelassen sind.

Mir geht es aber darum: darf bei einem mit Haushaltszucker aufgezuckertem Ale "nach dem Reinheitsgebot gebraut" auf der Flasche stehen. Von mir als Hobbybrauer.

Danke und Gruß!
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cyme
Beiträge: 597
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 15:43  
"nach dem Reinheitsgebot gebraut" draufschreiben darfst du bestimmt, denn das Reinheitsgebot ist keine gültige Rechtsvorschrift in Deutschland. "Das" Reinheitsgebot gibt es ohnehin nicht, es gab viele die auch unterschiedliche Inhalte hatten. Es gibt meines Wissens als geltendes Recht in Deutschland diesbezüglich nur das vorläufige Biergesetz. Und darin steht:
Zitat:
Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen (Hausbrauer).


Hmpf, möglicherweise hab ich ne veraltete Version des Gesetzes gefunden. Hat jemand einen Link auf die aktuelle?

[edit]Hab die Bierverordnung gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bierv/BJNR013320990.html

Zitat:
...dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen

Sofern du es also nicht gewerblich machst, bist du da auch nicht in den Zutaten eingeschränkt.


[Editiert am 5.5.2014 um 15:50 von cyme]
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 15:48  
Ich denke schon, dass das geht.
Da gibt es aber noch regionale Unterschiede, in Bayern darf man, so viel ich weiß, nicht mit Zucker brauen.
Es kann auch sein, dass Du den Zucker auf dem Etikett deklarieren musst.
So genau weiß ich das aber auch nicht.

Warum willst Du das denn auf das Etikett schreiben?
Da Du Dein Bier eh nicht verkaufen oder in den Umlauf bringen darfst, kannst du da eigentlich so ziemlich alles draufschreiben, du betrügst damit ja niemanden außer Dir selbst, und Du weißt ja selber, was drin ist.


Stefan


[Editiert am 5.5.2014 um 15:49 von Boludo]
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jiverjoe
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:09  
Ich verschenk mein Bier gerne und werd öfter gefragt, ob es nach dem RHG gebraut wurde. Jetzt mal davon abgesehen dass es mir persönlich ziemlich egal ist ob ja oder nein – ich würd's gerne wissen ;)

Ich bin immer davon ausgegangen dass ich durch den Haushaltszucker für die Karboniserung nicht nach dem RHG braue, durch diesen Absatz zu den obergärigen Bieren bin ich aber etwas verwirrt worden ...
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:22  
Nach dem RHG von 1516 entspricht ein gezuckertes Bier auf keinen Fall.
Aber auch kein Hefeweizen (Weizen wurde verboten) und die schreiben es heute trotzdem auf die Flaschen.
Dann gibt es noch das vorläufige Biergesetz von 1993, nach dem heutzutage gebraut wird (außer in Bayern).
Das wird allgemein als "Reinheitsgebot" verkauft, lässt aber jede Menge Sachen zu.
Um Deine Frage zu beantworten, solltest Du erst mal sagen, was Du unter Reinheitsgebot verstehst.


Stefan
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:23  
Glaub uns doch bitte dass es kein RHG gibt. Es gibt nur Gesetze, die aber für dich nicht gelten. Diese regeln ob eine gewerbliche Brauerei ihr Gebräu "Bier" nennen darf. Sie regeln nicht, ob das nach einem Reinheitsgebot von 1516 gebraut ist.

RHG und Biergesetze sind zwei völlig verschiedene Stiefel.

Außerdem: Die Leute wollen doch mit dieser Frage nach dem RHG nur wissen, ob du mit dieser allseits bekannten, dreiteiligen Zutatenliste ohne Hilfsstoffe auskommst.

Vielleicht bin ich da etwas extrem, aber wenn ein Hobbybrauer sich mit dem RHG brüsten will, dann doch bitte ausschließlich mit Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und im Rahmen der Exegese dieser bayerischen Landesordnung von 1516 noch Hefe. Sonst garnichts. Und ja, damit sehe ich auch die Möglichkeiten der Wasseraufbereitung stark eingeschränkt.

Gruß
Andy
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:28  
Ich würd ganz frech sagen "ja klar, alles nach RHG".
Das ist immer noch weniger Augenwischerei wie all die Hefeweizen, die das "1516" Sprüchlein auf dem Etikett haben.

Das Thema ist zu komplex und die Leute sind zu desinformiert, um das mal kurz zu erklären.
Aufs Etikett würd ich´s aber aus Prinzip nicht schreiben :exclam:


Stefan
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Der Unterhopfte
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:33  
Einfach mal das hier bei Google eingeben "biergesetz zucker "

Erster Link im PDF § 18, 20, 22 ......Zucker darf bei OG rein.

Oder?! ;)


____________________
Wer seine Schwerter zu Pflugscharen schmiedet, wird für die pflügen, die dies nicht getan haben.
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:36  

Zitat von Boludo, am 5.5.2014 um 16:28
Ich würd ganz frech sagen "ja klar, alles nach RHG".
Das ist immer noch weniger Augenwischerei wie all die Hefeweizen, die das "1516" Sprüchlein auf dem Etikett haben.

Das Thema ist zu komplex und die Leute sind zu desinformiert, um das mal kurz zu erklären.
Aufs Etikett würd ich´s aber aus Prinzip nicht schreiben :exclam:


Stefan

Eben. Außer wenn du merkst, dass dein Gegenüber für einen langen Vortrag über Klärmittel, Färbebier und Hopfenextrakt empfänglich ist, antworte einfach mit "ist reiner als Beck's."
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:39  

Zitat von Der Unterhopfte, am 5.5.2014 um 16:33
Einfach mal das hier bei Google eingeben "biergesetz zucker "

Erster Link im PDF § 18, 20, 22 ......Zucker darf bei OG rein.

Oder?! ;)


In Bayern nicht, mampf, kracks. Und 1516 war Zucker noch unbezahlbar, also auch nicht im Bier. Im Märchengebot steht auch nichts von Zucker.

Hier steht mehr dazu:

"Allerdings erlaubt das für Deutschland nach wie vor gültige Bier-Definitionsgesetz ausdrücklich „die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker“ bei obergärigem Bier"

Gruß
Peter


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:47  
Wie gesagt bin ich mir nicht sicher, glaube aber, dass man ein gezuckertes obergäriges Bier außerhalb von Bayern als Bier verkaufen darf, der Zucker aber bei den Inhaltsstoffen auf dem Etikett stehen muss.
Und als Hobbybrauer würd ich da keine Sekunde Zeit wegen dem Quatsch verschwenden.
Wenn Du Traubenzucker nimmst, kann man das übrigens mit keinem Analyseverfahren der Welt rausfinden, da Traubenzucker beim Maischen eh immer entsteht und so gut wie vollständig vergoren wird.

Stefan
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 16:49  
Auch wenn ich jetzt in ein Wespennest stechen mag - wo stehen die Ausnahmen für Bayern? Das einzige was ich kenne, ist die Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier", die meines Wissens aber niemand in Bayern Vorschriften übers Brauen macht, sondern nur regelt wer sein Produkt als solches bezeichnen darf.
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Yeffie
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 18:32  
Also ich würde mit Speise oder Trockenmalzextraktpulver aufkarbonisieren. Ist gut für's Gewissen, da somit nur Malz, Hopfen, Wasser und Hefe im Bier ist. Zucker und Reinheitsgebot; das passt nicht find' ich..

Gruss


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Planung: Belgian Strong Ale, Honigbier, White Pepper Rye Porter
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 19:27  
Wenn mans draufschreiben will, dann sollte es auch eine Bedeutung haben. Also wirklich, wirklich streng ausgelegt. Nur die 4 Zutaten. Hefe wird zwar nicht explizit erwähnt aber "Ferment" kannte auch damals schon jeder. Es wurde allerdings als eine Art "Katalysator" angesehen und steht nur deshalb nicht mit auf der Liste.

Das Biersteuergesetz kannst Du in die Tonne kloppen. Wenn schon RHG dann volle Kanne. Das sehe ich wie Andy. Kein Kunstdünger, keine grüne Gentechnik (da wird es mit Malz und Hopfen schon eng), nur natürliches Wasser ohne Osmose oder Aufsalzung. Da werden viele wieder schreien..aber wenn es wieder einen Wert haben soll muss man knüppeln. Wie die CAMRA beim Real Ale.. ;)


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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Dale
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 19:34  
:P :D Nur, dass das nicht schmeckt..
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jiverjoe
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 20:04  
Danke für diese interessante Diskussion! :)
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 20:31  
Sarkasmus??


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jiverjoe
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 21:00  
Nein - solche Diskussionen sind viel interessanter als wenn sich alle einig sind (abgesehen davon wäre es dann ja offensichtlich eine einfache Frage gewesen) ;)

Edit: die liebe Grammatik


[Editiert am 5.5.2014 um 21:00 von jiverjoe]
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bromfiets
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2014 um 21:01  
Ich habe anfangs immer "Garantiert nicht nach dem Reinheitsgebot" auf die Labels gedruckt, weil ich dachte, das regt zu interessanten Diskussionen an. Aber letztlich ist die ganze Thematik mit RHG und Biersteuergesetz echt eine komplizierte Geschichte, die man nicht ständig mit Laien ausdiskutieren will. Die meisten meiner "Tester" kennen eh mittlerweile den Unterschied zwischen Selbstgebrautem oder Industrieplörre. Das reicht mir eigentlich schon als Erfolg aus. Auf den Flaschen stehen dafür jetzt diese ganzen "spannenden" Hopfennamen. Da kann man einem Brauer auch eine Menge Fragen drüber stellen. :puzz:

Am schönsten finde ich aber immer die Gesichter, wenn ich ihnen sage, dass man mit Zucker Kohlensäure ins Bier machen kann. Dann fallen sie meist vom Glauben ab ... Aber wem erzähle ich das: Ihr kennt das ja sicher auch. :D


[Editiert am 5.5.2014 um 21:02 von bromfiets]



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