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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Gewerbetreibender oder Künstler? |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 06:05 |
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Hallo und guten Morgen an Euch alle,
im Moment steht für mich an mein tun in die Legalilität zu führen. Ich will
hier auch nicht den X.ten Selbständigkeits Thread eröffnen, sondern es geht
mir ganz konkret um einen Punkt.
Ich bin studierter Künstler und übe das brauen als Braukunst aus. Jetzt
möchte ich das ganze soweit legalisieren, dass ich meine Kunst auch
verkaufen kann. Gestern hatte ich dazu ein Termin mit der
Lebensmittelkontrolle, die soweit erstmal mit allem zufrieden ist. Aber,
ich will das ganze nicht als Gewerbe anmelden, da zum einen keine
Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und zum anderen ich das ganze eben als
Kunst ansehe. Wenn ich aber kein Gewerbe anmelde, bekommt das Veterinäramt
im Prinzip von mir nichts mit, da sie nur für Gewerbe zuständig sind und
die Meldungen direkt vom Ordnungsamt kommen. Jetzt wissen die von mir und
würden mich auch so führen und kontrollieren, wa sich auch für Gut
halte.
Ist das ganze so denn eigentlich machbar? Kann ich mein tun als Kunst
deklarieren und auch als solche verkaufen, selbstverständlich
Lebensmittelrechtlich, amtlich unterwiesen, vebrieft und versiegelt. Ich
wäre dann eben Freiberufler. Was ich dazu gefunden habe bis jetzt ist
folgendes: Der künstler und das Gewerbeamt
Außerdem wäre interessant das ich dann nicht der Bauordnung für Gewerbe
unterligen würde, oder?
Da in der nächsten Zeit keine nennenswerten Gewinne erzielt werden würe ich
ungerne als Gewerbetreibender auftreten und sehe mich so auch nicht. Aber
kann das so funktionieren? Wer kann einem dazu Rat geben? Ich würde ungeren
jetzt beim Ordnungsamt anrufen, da die sicherlich ein Interesse daran haben
jeden als Gewerbe treibenden zu bekommen. Ich bin für jeden austausch,
Gedanken dankbar!
Viele Grüße,
Günther
[Editiert am 7.5.2014 um 06:07 von Dr Huppertz]
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.5.2014 um 06:14 |
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Frag einen Steuerberater.
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 06:33 |
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 07:03 |
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Ich habe mal Argumente gesammelt:
1. Küntlerisches Studium, Kunst Akademie, Abschluß: bachelor of fine
arts
2. Ausschliesslich kleine Produktionsgrößen von maximal 100l
3. Keine Auftraggeber Produktion, nur eigenverantwortlcihe Produktion,
keine Lohnproduktion, keine weiteren an der Produktion beteiligten
Personen, Fachleute, Handwerker.
4. Keine Wiederholungen, wiederauflagen von immer wiederkehrenden
Produkten, z.B. immer wieder das selbe Pils. Jeder Sud ist anders und
abhängig vom jeweiligen Schaffensprozess.
5. Einbeziehung von immer wieder wechselnden Zusatzstoffen und deren
Komposition, wie z.B. Gewürze, wilde Hopfen und Kräuter, um meine eigene,
individuelle Vorstellung zum Ausdruck zu bringen.
6. Experimentieren mit unterschiedlichen Produktionsarten, keine
gleichbleibenden Produktionsabläufe. Kreativer Umgang in der
Herstellung.
Dagegen spricht, das Brauer ein Handwerk ist, aber eben so produziere ich
ja nicht, sondern im Gegenteil.
Ich experimentiere und gehe kreativ mit den Grundzutaten und dem
Herstellungsprozess um. Komponiere aus bekannten und gebräuchlichen Zutaten
und nicht gebräuchlichen Zutaten immer wieder neue Kompositionen.
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 44 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 07:22 |
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Hallo Dr Huppertz,
obacht (das wird hier immer im Radio gesagt *gg) mit dem "Künstlerstatus",
denn dann hast Du auf jeden Fall eine Abgabepflicht bei der KSK
(KünstlerSozialKasse).
Was spricht denn gegen eine Gewerbeanmeldung - das Bauamt ?
Ich hatte erst letzte Woche einen Termin bei denen, so hoch & extrem sind
die Auflagen nicht - das Projekt richtig dargestellt und offen mit denen
sprechen, dann sollte es kein Problem sein. Die Auflagen sind denen der
Lebensmittelaufsiche sehr ähnlich.
Cheers
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 07:47 |
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Hi handgebraut,
das mit der KSK stimmt so nicht, derjenige der eine Künstlerische Leistung
kauft muss die Abgabe zahlen, also meine "Kunden", nicht ich. Ansonsten
eben noch Unternehmen die Künstlerische Produkte einkaufen, verwerten, etc.
Ich also nicht. Da ich über meinen Arbeitgeber versichert bin, muss ich
auch nicht in die KSK eintreten.
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.5.2014 um 08:08 |
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Die zuständigen Beamte
auf den Ämtern werden sich damit auch nicht auskennen. Du brauchst jemand
der dein Anliegen in Beamtendeutsch übersetzt. Einen Steuerberater würde
ich so oder so empfehlen bei selbständiger Tätigkeit, und ich denke es ist
besser, sich ihn früh ins Boot zu holen.
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 08:24 |
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Mein Steuerberater ist mein Vater, der ist angefunkt, hat aber
diesbezüglich auch keine Erfahrung. Das ist ja genau das Problem.
Es wäre hilfreich wenn jemand bereits Erfahrungen diesbezüglich hätte. Es
ist ja auch oft die Rede vom Kunsthandwerk brauen, einige Brauereien werben
sogar damit.
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.5.2014 um 08:48 |
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Mach's doch gleich so, dass du die Flaschen bzw Etiketten als Kunstwerke
deklarierst - nummeriert und signiert natürlich. Ich vermute, dass du mit
"meins ist Kleinsud mit anderen Zutaten" alleine nicht weit kommst.
Sich in Grenzfällen mit Behörden drum streiten ob es Gewerbe ist oder
nicht, macht keinen Spaß. Ich hab das auch schon hinter mich gebracht.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 742 Registriert: 7.8.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 08:57 |
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Moin,
ich hab da auch ein paar Gedanken dazu (wobei ich das ganze
Paragraphenwirrwarr nicht kenne und auch nicht weiß, wie das lokal oder gar
von Beamten zu Beamten unterschiedlich ausgelegt wird):
Ich denke, dass es schwer sein wird, das Bier an sich als Kunstwerk zu
deklarieren. Es heißt ja auch manchmal "Kochkunst", aber als Kunstwerk habe
ich auch in Sternerestaurants noch nichts angeboten bekommen. Und als
Künstler (im Sinne von: ein Kunstwerk herstellenden) sieht sich auch kein
Koch. Hier denke ich, wird das "Produkt" als Ergebnis einer handwerklichen
Herstellung gesehen.
Andersrum könnte ich mir vorstellen, dass, wenn Du z.B. einmalig schöne
Flaschen hast, die Als Kunstwerke zu sehen wären, in denen dann zufällig
(oder absichtlich) als Zugabe ein tolles Bier drin ist. Wie in einer
Gallerie / Vernisage, bei der auch die z.B. Gemälde oder Skulpturen im
Vordergrund stehen und es dazu ein paar Häppchen oder Schlückchen gibt.
Aber trotzdem alles Gute und laß mal hören, wie es damit weitergeht.
Viele Grüße,
Ursus
PS: Sehe gerade, cyme hat das so sinngemäß ja auch schon geschrieben ...
____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen mach ich der Königin ein Kind.
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 195 Registriert: 16.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.5.2014 um 17:59 |
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Hallo Günther,
da ich beruflich gelegentlich darüber zu entscheiden habe, ob etwas Kunst
ist oder nicht, versuche ich mal einige Erklärungen. Vorab sei gesagt, dass
mir die Dir vorschwebende "Bierkunst" allerdings auch noch nicht
untergekommen ist.
Zunächst einmal ist - wie die vorherigen Beiträge zeigen - uns allen klar,
dass es sich bei Kunst um ein tatsächliches Phänomen handelt, dass wegen
seiner Vielfalt, seiner Wandelbarkeit und der unterschiedlichen
Auffassungen dazu rechtlich nur ganz schwer fassbar ist. Wer mag kann ja
mal die fein abgewogenen und häufig blumigen Definitionen der Kunst in
einschlägigen Gerichtsurteilen (etwa des BVerfG) lesen. Er wird schnell
feststellen, dass ihm damit für die Grenzfälle kaum geholfen ist. Natürlich
gibt es Dinge, die eindeutig Kunst sind und andere, die kein Mensch als
Kunst ansieht. Zwischen schwarz und weiß gibt es aber - wie so oft - eine
Unmenge grau in unterschiedlichsten Schattierungen. Daher hat sich in der
Praxis in den Bereichen, wo es auf den Kunstbegriff ankommt (etwa im
Steuerrecht oder bei der Künstlersozialversicherung) eine vielfältige und
häufig nicht einmal in sich widerspruchsfreie Kasuistik entwickelt. Auch
wenn mir vermutlich sogleich einige andere Juristen widersprechen werden,
ist mein Eindruck, dass es in den schwierigen Abgrenzungsfragen am Ende des
Tages darauf ankommt, ob die jeweils beteiligten (Fach)Kreise die fragliche
Sache einhellig oder wenigstens mehrheitlich als Kunst ansehen oder
nicht.
Auf dieser Grundlage ein paar konkrete Antworten zu den von Dir
angerissenen Problemen:
1. Der Umstand, dass Du eine künstlerische Ausbildung genossen hast, dürfte
vollkommen irrelevant sein. Genauso wie ein Kfz-Mechaniker, der an seinem
Braukessel rumschraubt, den Braukessel nicht zum Kfz macht, macht ein
Künstler, der sein Bier braut, den Brauvorgang nicht allein deswegen, weil
er Künstler ist, zu Kunst.
2. Die Produktionsmenge dürfte ebenfalls unerheblich sein. Auch ein
millionenfach verkauftes Kunstwerk bleibt ein Kunstwerk und allein die
geringe Menge macht nichts zu Kunst.
3. Auch die Frage nach Auftraggeber oder nicht dürfte hier keine
maßgebliche Rolle spielen. Was man schon daran sieht, dass Auftragskunst
sehr wohl Kunst sein kann. Gleiches gilt für die Frage nach Mitarbeitern.
4. Auch die Frage der Wiederholungen oder Wiederauflagen dürfte zwar nicht
gänzlich ohne Bedeutung aber doch letztlich nicht maßgeblich sein. Auch ein
wiederholt aufgelegtes Buch bleibt regelmäßig Kunst, so es denn bei seinem
Erscheinen Kunst war. Bei kunsthandwerklichen Gegenständen kann hier aber
durchaus ein relevantes Kriterium liegen. So mag ein kunstvolles
Einzelmöbel unter Umständen als Kunst anerkannt werden, während ein
vergleichbar kunstvolles aber in Großserie gefertigtes Möbel vermutlich
nicht als Kunst angesehen werden würde. Aber ich gehe mal davon aus, dass
Du keine Bierunikate brauen willst. Die Menge von 100 l pro Sud würde von
den maßgeblichen Fachkreisen wohl kaum noch als typische Kunst angesehen
werden.
5. Zu der Verwendung vielfältiger Ausgangsstoffe und Anwendung vielfältiger
Verfahren ist oben schon der treffende Vergleich zu den Köchen gezogen
worden. Auch dort gehen die maßgeblichen Fachkreise überwiegend wohl nicht
von Kunstwerken aus.
Lange Rede kurzer Sinn, es dürfte äußerst schwierig sein, Bier so
herzustellen, dass die maßgeblichen Fachkreise (die Biertrinker?)
mehrheitlich das Bier für Kunst halten. Zwar ist es durchaus möglich, die
Etiketten oder auch die Flaschen so zu gestalten, dass sie als Kunst
angesehen werden. Aber auch das würde das darin verpackte Bier noch nicht
zu Kunst machen. Entscheidend dürfte dann die Abgrenzung zwischen
Hauptzweck und Nebenzwecken werden. Solange das Trinken des hergestellten
Bieres der Hauptzweck ist, dürfte es auf die diesem Hauptzweck dienende
künstlerische Verpackung für die Gesamtwürdigung nicht ankommen. Und den
möchte ich sehen, der die Biertrinker dazu bringt, dass das Trinken nicht
der Hauptzweck von Bier ist. Die gegenteilige Behauptung wäre auch hier im
Forum wohl nicht mehrheitsfähig. Wenn man also sein Bier in einer Art
Happening herstellt und es danach jedenfalls zu erheblichen Teilen nicht
zum Trinken bestimmt ist und auch tatsächlich nicht getrunken wird, ja dann
kann man das vermutlich als freischaffender Künstler tun und braucht dafür
kein Gewerbe. Aber wer will das schon?
Fazit: Ich halte es für ausgeschlossen, dass man eine deutsche Behörde oder
ein deutsches Gericht davon überzeugt kriegt, dass Bierbrauen Kunst ist.
Auch wenn das wahrscheinlich nicht die erhofften Auskünfte waren, konnte
ich Dir hoffentlich weiterhelfen.
Stefan
____________________ Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung
der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder,
in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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Antwort 10 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.5.2014 um 18:28 |
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Ja genau, Kunst kommt von Können. Sogesehen ist jeder Meister seines
(Hand)werks ein Künstler oder ein Perfektionist..? Ein Bäcker wäre dann ein
Brotkünstler und ein Nichtbäcker ein Brotloser Künstler.
Die Japaner nennen es Wabi - Sabi.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wabi-Sabi
Das Einzige wobei die Behörden meines Wissens Ausnahmen machen ist die
Brauchtums und Traditionspflege. Es gibt eine Reihe von alten
Museumsbrauereien, die unter Denkmalschutz stehen. Die dürfen sogar brauen
und ihr Bier auschenken ohne das die Baubehörde ihnen aufs Dach steigt.
Trotz baulicher Standards von annodunnemals. Eben Tradition.
Oder Du revitalisierst alte, ausgestorbene Bierstile die ein authentisches
Verfahren benötigen. Ich hab mal hier im Forum die Frage gestellt was die
deutschen Behörden machen würden, wenn jemand eine deutsche
"Lambicbrauerei" gründen will?? Konnte mir niemand beantworten.
[Editiert am 7.5.2014 um 18:30 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 16:46 |
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Marc,
eigentlich ist der Argumentation von Bilbo nicht mehr viel hinzu zu
setzen.
Fakt ist: du braust und willst Bier auch zum Verzehr verkaufen -
Gewerbe.
Zwar gibt es die Definition "Kunst ist alles, was der Künstler dazu
erklärt", jedoch könnte sich darauf jeder aus dem produzierendem Gewerbe
darauf berufen.
Im übrigen ist der Gewerbebegriff zivil-, steuer- und ordnungsrechtlich
unterschiedlich belegt.
Entscheidend ist doch hier, dass du in jedem Fall eine Nutzungsänderung
begehrst. Ob als Künsterwerkstatt oder gewerbliche Brauerei ist dabei
zweitrangig.
In einem reinen Wohngebiet kann diese bewilligt werden zB bei reinem
Bürobetrieb ohne Imissionen und nennenswertem
Publikums-/Mitarbeiterverkehr.
Hier hast du jedoch zumindest die Geruchsimmissionen.
Dabei ist es unerheblich, ob du aktuell beabsichtigst einmal im Monat oder
täglich zu brauen. Für das bauordnungsrechtliche Verfahren ist die Frequenz
irrelevant. Entscheidend ist die tatsächlich beabsichtigte Nutzung.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 12 |
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Gast
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erstellt am: 8.5.2014 um 17:59 |
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Einschlägig für die Unterscheidung hinsichtlich Gewerbe oder freier Beruf
sind die §§15 und 18 des Einkommensteuergesetzes. 15 ist der Gewerbebetrieb
und 18 sind die freien Berufe, auch Katalogberufe genannt. Auch wenn das
Bierbrauen eine Kunst ist, in einen Katalogberuf fällts (leider) nicht.
Hierzu findet man genauere Ausführungen und Urteile in Ludwig Schmidt,
"Kommentar zum EStG".
GLG
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 21:58 |
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....wobei das eben auch nur die bauordnungsrechtlich letztlich
unerheblichen steuerrechtlichen Kriterien sind ____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 14 |
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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Gewerbetreibender oder Künstler? |
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