Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 18.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 08:30 |
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Liebe Gemeinde,
ich suche jetzt seit einigen Tagen im Forum, ellenlange (z.T. uralte)
Threads durchgearbeitet, allein, ultimativ schlau bin ich noch nicht
geworden:
Wenn ich als Hobbybrauer ausschliesslich für den eigenen Bedarf brauen
darf, dann darf ich doch eigentlich (und eigentlich auch uneigentlich) das
Bier gar nicht ausser Haus geben, jedem Interessierten eine Flasche
mitbringen, geschweige denn, ganze Parties damit versorgen. Ich habe auch
mal von einem Hobbybrauer-Wettbewerb gehört. Da würde ich mich doch richtig
öffentlich strafbar machen, oder?
Mich interessiert hier vor allem der "rein rechtliche" Aspekt. Dass das
einige gar nicht kratzt, oder "wo kein Kläger...", das kann man dann ja
selbst entscheiden.
Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um mein Bier legal stolz verteilen zu
dürfen?
Vielen Dank!
Christian
edit: verdammt, wieder nicht auf den richtigen Bereich geachtet... sorry...
edit: Titel geändert
[Editiert am 22.5.2014 um 09:59 von herbie01]
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 08:39 |
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Hallo,
dann wirst du falsch gesucht haben - es gibt da Threads zu.
Deswegen bitte ich darum, dass nicht hier noch einmal in der vollen Breite
zu besprechen.
In den anderen Threads wurde nämlich auch keine endgültige Antwort gefunden
- das liegt daran, dass es die aktuell "rechtssicher bestätigt" auch noch
nicht zu geben scheint. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 08:59 |
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Dass es keine endgültige Antwort gibt mag daran liegen, dass einige Leute
nicht willens sind, die Gesetzestexte aufmerksam zu lesen.
Christian: Fülle das Formular 2075 aus, schicke es an dein zuständiges HZA
und überweise zeitgleich die errechnete Steuer zum Satz 0,4407€ pro hl und
Grad Plato. Was du dann mit dem Bier machst, interessiert den Zoll nicht
mehr - selbst wenn du damit den örtlichen Kindergarten bespaßt.
Sollten die hier mitlesenden Zöllner anderer Meinung sein, können sie sich
gerne an mich wenden. Ich lese ihnen dann die entsprechenden Paragraphen
vor.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 18.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 09:09 |
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Zitat von Brauwolf, am 22.5.2014 um
08:59 |
Christian: Fülle das Formular 2075 aus, schicke es an dein zuständiges HZA
und überweise zeitgleich die errechnete Steuer zum Satz 0,4407€ pro hl und
Grad Plato. Was du dann mit dem Bier machst, interessiert den Zoll nicht
mehr - selbst wenn du damit den örtlichen Kindergarten
bespaßt.
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Danke, Ruthard, für die Antwort. Es ist doch deutlich sinnvoller, das
Ergebnis von jemandem zu hören, der sich damit beschäftigt hat (evtl. die
diversen Diskussionen miterlebt hat), als alles nachzuforschen, inkl. aller
falscher Annahmen. Und das habe ich ja trotzdem schon mehrere Tage
durch.
Abgesehen davon sind alle Threads, die ich mit meiner falschen Suchweise
gefunden habe, einige Jahre alt gewesen. Wer weiss, was sich daran geändert
hat...
Einmal mehr bereue ich, mich gemeldet zu haben.
Christian
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Antwort 3 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 09:10 |
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Hallo Leute!
Hat jemand eine Idee wie es sich dazu in Österreich verhält?
Die 200L Beschränkung in der Form gibt es nicht.
Danke und Lg, Alex ____________________ Raspberry Pi Brausteuerungsplatine Lötanleitung:
http://stammersdorfer.at
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 09:13 |
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Wenn Du in Österreich Bier braust, dann sei glücklich und mach Dir nicht so
viele Gedanken.
Stefan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 09:24 |
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Zitat von Brauwolf, am 22.5.2014 um
08:59 |
Christian: Fülle das Formular 2075 aus, schicke es an dein zuständiges HZA
und überweise zeitgleich die errechnete Steuer zum Satz 0,4407€ pro hl und
Grad Plato. Was du dann mit dem Bier machst, interessiert den Zoll nicht
mehr - selbst wenn du damit den örtlichen Kindergarten
bespaßt.
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Das stimmt nicht. Lässt sich sowohl im Gesetz als auch hier in diversen
Threads im Forum nachlesen.
Ich schreibe das hier nur, damit das wieder einmal dokumentiert ist. Ich
bin raus aus diesem xten-Zollthread. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 09:25 |
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Wie wär´s eigentlich mal wieder mir RHG?
Stefan
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 09:51 |
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Zitat: | Ich bin raus aus diesem
xten-Zollthread |
Solange du die Gesetzesstellen
nicht benennen kannst oder willst, die meine These widerlegen, ist das auch
gut so.
Ich werde wie schon an anderer Stelle angekündigt einer Europawahlparty am
Sonntag mein köstliches Selbstgebrautes zur Verfügung stellen,
selbstverständlich zur Steuer angemeldet und abgerechnet per Formular
2075.
Die entsprechenden Schriftstücke veröffentliche ich dann auf meinem Blog.
Bis zum Wochenende habe ich hoffentlich auch die Begründungen zu meinen
Einprüchen gegen die Bescheide meines HZA vom 13.1. und 16.4. dieses Jahres
fertig. Gibt es dann auch auf dem Blog zu lesen.
Grundsätzlich werden von mir ab sofort alle Sude einzeln nach der
Herstellung per 2075 zur Steuer angemeldet und versteuert. Auf das
großzügige Steuergeschenk von 10€ pro Jahr verzichte ich dankend.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 18.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 10:04 |
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ich habe jetzt mal den Betreff geändert. Nicht dass noch mehr auf die Idee
kommen, den Thread vollzumachen mit "Ihr habt keine Ahnung, aber ich sag
Euch nicht, warum", oder "interessiert mich nicht". Wäre wohl deutlich
praktischer, wenn sich die einfach enthalten, die nichts dazu sagen
möchten.
Ich würde den Thread ja auch löschen, da ich wohl alles falsch gemacht habe
und offenbar lieber schweigen sollte. Aber selbst dafür bin ich zu doof.
Ich habe noch einige andere Fragen. Aber da werde ich mir wohl ein
Hobbybrauer-Forum suchen müssen. Hier traue ich mich nichts mehr zu
fragen.
Christian
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Antwort 9 |
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Junior Member Beiträge: 48 Registriert: 28.1.2014 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 10:20 |
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Ich finde ja interessant, dass da sofort auf den Zollaspekt angesprungen
wird. Als ob es nicht noch andere Rechtsnormen gäbe. Hauptsache "nicht
schon wieder schreiben", typischer Beißreflex. Was für den Eigenbedarf
bedeutet hat mit dem Zoll nur wenig zu tun. Ich kann leider keine
qualifizierte Antwort geben, ich bin mit einer ähnlichen Frage für
Österreich genauso abgeblitzt. Ich bin aber ziemlich sicher, dass auch wenn
sich das Zollamt nicht weiter dafür interessiert, zB Gesundheitsbehörden
etwas mitzureden haben.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 10:32 |
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Wenn du für das jährliche Feuerwehrfest einen Kuchen bäckst, interessiert
das die Gesundheitsbehörden nicht. Das ist bei Bier nicht anders.
Natürlich haftest du, wenn durch dein Produkt jemand zu Schaden kommt, zum
Beispiel wenn du deinen Kuchen versehentlich mit Strychnin statt
Puderzucker einstäubst.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 11 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 10:33 |
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Mensch, Christian, lass Dich doch nicht so schnell abschrecken...bitte!
Dass Du hier von einem Fehler redest, indem Du gefragt hast, finde ich
schade. Die eine oder andere Antwort ist wohl etwas harsch dahergekommen,
aber das passiert leider manchmal. Auch ich habe bei bestimmten Fragen
mitunter - je nach Tagesform - auch so einen "Beißreflex", das ist nicht
gut und ich sollte das auch lieber lassen (erst Recht als Admin... ) und ich arbeite daran, aber manchmal passiert es
eben leider trotzdem. So ist das nun mal in einer sozialen Gemeinschaft, da
wird überreagiert, falsch reagiert usw.
Das Forum zu wechseln würde ich mir wirklich nochmal überlegen, da hier ein
sehr profundes Fachwissen - weit über dem eines Hobbybrauerforums hinaus -
herrscht. Es wäre schade, wenn Du Dir das nicht zu eigen machen wollen
würdest (ähm...mir fiel keine bessere Formulierung ein...).
Also, bitte überlege Dir das alles doch nochmal, bleib uns - trotz dieser
Erfahrung - gewogen und stelle weiter Deine Fragen. Sollte dann und wann
die eine oder andere Antwort schräg daher kommen, versuche doch, das etwas
generös zu sehen und überlies diese Dinge doch einfach und filtere einfach
die Information heraus, die Dich weiter bringt.
In diesem Sinne: Bleib dran und stelle weiter Deine Fragen...bitte!
Gruß
Michael
[Editiert am 22.5.2014 um 10:34 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 10:50 |
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Mich würde in Österreich die rechtliche Frage schon interessieren wie es
sich mit verschenktem Bier verhält...
(ist ja auf analog zu Deutschland und auch umgekehrt)
@Ruthard: Feuerwehrfest: also bei uns ins Österreich fängt sich das
Marktamt (zuständig für Gastro/Hyg. etc...) schon dafür zu interessieren
an!
z.b. Erdäpfelsalt (=Kartoffelsalat ;-) ) nicht in der Kühlvitrine = ein
Problem. Ist eh klar, aber auf sowas wird geschaut, auf den Rest natürlich
auch...
Also wie ist dies mit dem Zoll oder der Finanz und dem verschenktem Bier,
vom Gewerbe-/Lebensmittelgesetz etc... einmal abgesehen...
Lg, Alex ____________________ Raspberry Pi Brausteuerungsplatine Lötanleitung:
http://stammersdorfer.at
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 776 Registriert: 8.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 11:14 |
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stammersdorfer, wo kein kläger, da kein richter.
Frag mal bei deinem Finanzamt nach. Die sind netter als man denkt
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 776 Registriert: 8.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 11:15 |
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ich kann die reaktion von herbie01 verstehen.
die suche hier ist für viele überfordernd.
Man findet kaum wirklich das was man wissen möchte.
Dann wird man gleich angschnauzt dass das Thema hunderte Male erläutert
wurde.
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 18.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 12:26 |
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Danke, Michael!
Ich hatte schon mit mir gerungen, ob ich überhaupt fragen sollte. Denn ich
habe in der Tat ellenlagen Diskussionen gefunden. Diese habe ich tagelang
durchgearbeitet. Dann dachte ich, ich frage mal, weil mir einiges unklar
blieb. Hab mich nicht getraut. Nochmal tagelang rumgelesen. Allerdings ohne
(erkennbares) Ergebnis. Das liegt offenbar daran, dass es einfach kein
Ergebnis gibt Dann dachte ich heute morgen: ich frag mal nach dem
neuesten Stand :/
Das Thema Hobbybrauer-Wettbewerb ist bislang da auch nicht aufgetaucht.
Vielleicht sollte ich, wenn es zum Wettbewerb kommt, einfach mal die
Organisatoren fragen, wie es sich damit verhält. Vielleicht haben die sich
schonmal "für alle" Gedanken gemacht.
Und nein, ich werde das Forum nicht wechseln. Das zielte eher in die
Richtung: wo soll ich fragen, wenn nicht hier. Ob ich mich allerdings so
bald nochmal traue...
Christian
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Antwort 16 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 12:34 |
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Antwort 17 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 13:16 |
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für Österreich - wen es interessiert... ;-) für manchen vielleicht (nicht)
neu...
Nach einem kurzen und netten Telefonat mit einem Herren vom Finanzamt für
Verbrauchssteuern (->Biersteuer) ist es so:
- Hobbybrauen (=für den Eigenverbrauch, egal welche Menge) -> keine
Steuer fällig
- auch wenn man für Verwandte, Familie, Freunde, Bekannte Bier braut (egal
welche Menge) und es verschenkt! -> fällt keine Steuer an.
Auf Nachfragen wie es sich bei "Nichtgewerblichen" Abgabe handelt (= Abgabe
des Bieres zum Selbstkostenpreis ohne Gewinnabsicht, jedoch z.B.
regelmäßig) hat mich der Herr auf das Biersteuergesetz verwiesen bzw. auf
den zoll (Steuerlager, etc...) also hier würden dann Steuern anfallen.
Natürlich konnte er mir nicht sagen wie es ist bzgl. dem Gewerbe
(Betriebsanlage, Gewerbeanmeldung, etc...) ist...
Lg, Alex ____________________ Raspberry Pi Brausteuerungsplatine Lötanleitung:
http://stammersdorfer.at
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 776 Registriert: 8.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 13:22 |
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Na bitte
In Österreich isses wie immer besser
BZW, ein Telefonat mit der Finanz ist ganz unkompliziert, außerdem stell
ich mich immer mit Breitfuß vor ^^
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Antwort 19 |
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Junior Member Beiträge: 48 Registriert: 28.1.2014 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 14:57 |
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Ingenieur bitte, soviel Zeit muss sein.
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 15:03 |
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Ingenieur Breitfuß, wenn schon denn schon. Bitte liebe österreicher
Braubrüder, lasst uns Piefkes nicht dumm sterben - erklärt es uns!
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 21 |
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