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Autor: Betreff: nur für wen es interessiert: Bier verschenken?
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herbie01
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 08:30  
Liebe Gemeinde,

ich suche jetzt seit einigen Tagen im Forum, ellenlange (z.T. uralte) Threads durchgearbeitet, allein, ultimativ schlau bin ich noch nicht geworden:

Wenn ich als Hobbybrauer ausschliesslich für den eigenen Bedarf brauen darf, dann darf ich doch eigentlich (und eigentlich auch uneigentlich) das Bier gar nicht ausser Haus geben, jedem Interessierten eine Flasche mitbringen, geschweige denn, ganze Parties damit versorgen. Ich habe auch mal von einem Hobbybrauer-Wettbewerb gehört. Da würde ich mich doch richtig öffentlich strafbar machen, oder? :gruebel:
Mich interessiert hier vor allem der "rein rechtliche" Aspekt. Dass das einige gar nicht kratzt, oder "wo kein Kläger...", das kann man dann ja selbst entscheiden.

Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um mein Bier legal stolz verteilen zu dürfen?

Vielen Dank!
Christian

edit: verdammt, wieder nicht auf den richtigen Bereich geachtet... sorry... :(
edit: Titel geändert


[Editiert am 22.5.2014 um 09:59 von herbie01]
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 08:39  

Zitat von herbie01, am 22.5.2014 um 08:30

ich suche jetzt seit einigen Tagen im Forum, ellenlange (z.T. uralte) Threads durchgearbeitet, allein, ultimativ schlau bin ich noch nicht geworden:


Hallo,

dann wirst du falsch gesucht haben - es gibt da Threads zu.

Deswegen bitte ich darum, dass nicht hier noch einmal in der vollen Breite zu besprechen.

In den anderen Threads wurde nämlich auch keine endgültige Antwort gefunden - das liegt daran, dass es die aktuell "rechtssicher bestätigt" auch noch nicht zu geben scheint.


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 08:59  
Dass es keine endgültige Antwort gibt mag daran liegen, dass einige Leute nicht willens sind, die Gesetzestexte aufmerksam zu lesen.

Christian: Fülle das Formular 2075 aus, schicke es an dein zuständiges HZA und überweise zeitgleich die errechnete Steuer zum Satz 0,4407€ pro hl und Grad Plato. Was du dann mit dem Bier machst, interessiert den Zoll nicht mehr - selbst wenn du damit den örtlichen Kindergarten bespaßt.

Sollten die hier mitlesenden Zöllner anderer Meinung sein, können sie sich gerne an mich wenden. Ich lese ihnen dann die entsprechenden Paragraphen vor.


Cheers, Ruthard


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herbie01
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smilies/sad.gif erstellt am: 22.5.2014 um 09:09  

Zitat von Brauwolf, am 22.5.2014 um 08:59

Christian: Fülle das Formular 2075 aus, schicke es an dein zuständiges HZA und überweise zeitgleich die errechnete Steuer zum Satz 0,4407€ pro hl und Grad Plato. Was du dann mit dem Bier machst, interessiert den Zoll nicht mehr - selbst wenn du damit den örtlichen Kindergarten bespaßt.


Danke, Ruthard, für die Antwort. Es ist doch deutlich sinnvoller, das Ergebnis von jemandem zu hören, der sich damit beschäftigt hat (evtl. die diversen Diskussionen miterlebt hat), als alles nachzuforschen, inkl. aller falscher Annahmen. Und das habe ich ja trotzdem schon mehrere Tage durch.
Abgesehen davon sind alle Threads, die ich mit meiner falschen Suchweise gefunden habe, einige Jahre alt gewesen. Wer weiss, was sich daran geändert hat...

Einmal mehr bereue ich, mich gemeldet zu haben. :(

Christian
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 09:10  
Hallo Leute!

Hat jemand eine Idee wie es sich dazu in Österreich verhält?
Die 200L Beschränkung in der Form gibt es nicht.

Danke und Lg, Alex


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 09:13  
Wenn Du in Österreich Bier braust, dann sei glücklich und mach Dir nicht so viele Gedanken.

Stefan
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 09:24  

Zitat von Brauwolf, am 22.5.2014 um 08:59

Christian: Fülle das Formular 2075 aus, schicke es an dein zuständiges HZA und überweise zeitgleich die errechnete Steuer zum Satz 0,4407€ pro hl und Grad Plato. Was du dann mit dem Bier machst, interessiert den Zoll nicht mehr - selbst wenn du damit den örtlichen Kindergarten bespaßt.


Das stimmt nicht. Lässt sich sowohl im Gesetz als auch hier in diversen Threads im Forum nachlesen.

Ich schreibe das hier nur, damit das wieder einmal dokumentiert ist. Ich bin raus aus diesem xten-Zollthread.


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 09:25  
Wie wär´s eigentlich mal wieder mir RHG?

Stefan
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 09:51  

Zitat:
Ich bin raus aus diesem xten-Zollthread

Solange du die Gesetzesstellen nicht benennen kannst oder willst, die meine These widerlegen, ist das auch gut so.

Ich werde wie schon an anderer Stelle angekündigt einer Europawahlparty am Sonntag mein köstliches Selbstgebrautes zur Verfügung stellen, selbstverständlich zur Steuer angemeldet und abgerechnet per Formular 2075.

Die entsprechenden Schriftstücke veröffentliche ich dann auf meinem Blog.

Bis zum Wochenende habe ich hoffentlich auch die Begründungen zu meinen Einprüchen gegen die Bescheide meines HZA vom 13.1. und 16.4. dieses Jahres fertig. Gibt es dann auch auf dem Blog zu lesen.

Grundsätzlich werden von mir ab sofort alle Sude einzeln nach der Herstellung per 2075 zur Steuer angemeldet und versteuert. Auf das großzügige Steuergeschenk von 10€ pro Jahr verzichte ich dankend.


Cheers, Ruthard


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smilies/sad.gif erstellt am: 22.5.2014 um 10:04  
ich habe jetzt mal den Betreff geändert. Nicht dass noch mehr auf die Idee kommen, den Thread vollzumachen mit "Ihr habt keine Ahnung, aber ich sag Euch nicht, warum", oder "interessiert mich nicht". Wäre wohl deutlich praktischer, wenn sich die einfach enthalten, die nichts dazu sagen möchten.

Ich würde den Thread ja auch löschen, da ich wohl alles falsch gemacht habe und offenbar lieber schweigen sollte. Aber selbst dafür bin ich zu doof.

Ich habe noch einige andere Fragen. Aber da werde ich mir wohl ein Hobbybrauer-Forum suchen müssen. Hier traue ich mich nichts mehr zu fragen.

Christian
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 10:20  
Ich finde ja interessant, dass da sofort auf den Zollaspekt angesprungen wird. Als ob es nicht noch andere Rechtsnormen gäbe. Hauptsache "nicht schon wieder schreiben", typischer Beißreflex. Was für den Eigenbedarf bedeutet hat mit dem Zoll nur wenig zu tun. Ich kann leider keine qualifizierte Antwort geben, ich bin mit einer ähnlichen Frage für Österreich genauso abgeblitzt. Ich bin aber ziemlich sicher, dass auch wenn sich das Zollamt nicht weiter dafür interessiert, zB Gesundheitsbehörden etwas mitzureden haben.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 10:32  
Wenn du für das jährliche Feuerwehrfest einen Kuchen bäckst, interessiert das die Gesundheitsbehörden nicht. Das ist bei Bier nicht anders.

Natürlich haftest du, wenn durch dein Produkt jemand zu Schaden kommt, zum Beispiel wenn du deinen Kuchen versehentlich mit Strychnin statt Puderzucker einstäubst.


Cheers, Ruthard


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 10:33  
Mensch, Christian, lass Dich doch nicht so schnell abschrecken...bitte! Dass Du hier von einem Fehler redest, indem Du gefragt hast, finde ich schade. Die eine oder andere Antwort ist wohl etwas harsch dahergekommen, aber das passiert leider manchmal. Auch ich habe bei bestimmten Fragen mitunter - je nach Tagesform - auch so einen "Beißreflex", das ist nicht gut und ich sollte das auch lieber lassen (erst Recht als Admin... :redhead: ) und ich arbeite daran, aber manchmal passiert es eben leider trotzdem. So ist das nun mal in einer sozialen Gemeinschaft, da wird überreagiert, falsch reagiert usw.

Das Forum zu wechseln würde ich mir wirklich nochmal überlegen, da hier ein sehr profundes Fachwissen - weit über dem eines Hobbybrauerforums hinaus - herrscht. Es wäre schade, wenn Du Dir das nicht zu eigen machen wollen würdest (ähm...mir fiel keine bessere Formulierung ein...).

Also, bitte überlege Dir das alles doch nochmal, bleib uns - trotz dieser Erfahrung - gewogen und stelle weiter Deine Fragen. Sollte dann und wann die eine oder andere Antwort schräg daher kommen, versuche doch, das etwas generös zu sehen und überlies diese Dinge doch einfach und filtere einfach die Information heraus, die Dich weiter bringt.

In diesem Sinne: Bleib dran und stelle weiter Deine Fragen...bitte!

Gruß
Michael


[Editiert am 22.5.2014 um 10:34 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 10:50  
Mich würde in Österreich die rechtliche Frage schon interessieren wie es sich mit verschenktem Bier verhält...
(ist ja auf analog zu Deutschland und auch umgekehrt)

@Ruthard: Feuerwehrfest: also bei uns ins Österreich fängt sich das Marktamt (zuständig für Gastro/Hyg. etc...) schon dafür zu interessieren an!
z.b. Erdäpfelsalt (=Kartoffelsalat ;-) ) nicht in der Kühlvitrine = ein Problem. Ist eh klar, aber auf sowas wird geschaut, auf den Rest natürlich auch...

Also wie ist dies mit dem Zoll oder der Finanz und dem verschenktem Bier, vom Gewerbe-/Lebensmittelgesetz etc... einmal abgesehen...

Lg, Alex


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hutschpferd
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 11:14  
stammersdorfer, wo kein kläger, da kein richter.
Frag mal bei deinem Finanzamt nach. Die sind netter als man denkt ;)
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hutschpferd
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 11:15  
ich kann die reaktion von herbie01 verstehen.
die suche hier ist für viele überfordernd.
Man findet kaum wirklich das was man wissen möchte.
Dann wird man gleich angschnauzt dass das Thema hunderte Male erläutert wurde.
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herbie01
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 12:26  
Danke, Michael!
Ich hatte schon mit mir gerungen, ob ich überhaupt fragen sollte. Denn ich habe in der Tat ellenlagen Diskussionen gefunden. Diese habe ich tagelang durchgearbeitet. Dann dachte ich, ich frage mal, weil mir einiges unklar blieb. Hab mich nicht getraut. Nochmal tagelang rumgelesen. Allerdings ohne (erkennbares) Ergebnis. Das liegt offenbar daran, dass es einfach kein Ergebnis gibt :( Dann dachte ich heute morgen: ich frag mal nach dem neuesten Stand :/

Das Thema Hobbybrauer-Wettbewerb ist bislang da auch nicht aufgetaucht. Vielleicht sollte ich, wenn es zum Wettbewerb kommt, einfach mal die Organisatoren fragen, wie es sich damit verhält. Vielleicht haben die sich schonmal "für alle" Gedanken gemacht.

Und nein, ich werde das Forum nicht wechseln. Das zielte eher in die Richtung: wo soll ich fragen, wenn nicht hier. Ob ich mich allerdings so bald nochmal traue...

Christian
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 12:34  
Christian: Hast ne PM!
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 13:16  
für Österreich - wen es interessiert... ;-) für manchen vielleicht (nicht) neu...

Nach einem kurzen und netten Telefonat mit einem Herren vom Finanzamt für Verbrauchssteuern (->Biersteuer) ist es so:
- Hobbybrauen (=für den Eigenverbrauch, egal welche Menge) -> keine Steuer fällig
- auch wenn man für Verwandte, Familie, Freunde, Bekannte Bier braut (egal welche Menge) und es verschenkt! -> fällt keine Steuer an.

Auf Nachfragen wie es sich bei "Nichtgewerblichen" Abgabe handelt (= Abgabe des Bieres zum Selbstkostenpreis ohne Gewinnabsicht, jedoch z.B. regelmäßig) hat mich der Herr auf das Biersteuergesetz verwiesen bzw. auf den zoll (Steuerlager, etc...) also hier würden dann Steuern anfallen.
Natürlich konnte er mir nicht sagen wie es ist bzgl. dem Gewerbe (Betriebsanlage, Gewerbeanmeldung, etc...) ist...

Lg, Alex


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hutschpferd
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 13:22  
Na bitte ;)
In Österreich isses wie immer besser ;)

BZW, ein Telefonat mit der Finanz ist ganz unkompliziert, außerdem stell ich mich immer mit Breitfuß vor ^^
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 14:57  

Zitat von hutschpferd, am 22.5.2014 um 13:22
Na bitte ;)
In Österreich isses wie immer besser ;)

BZW, ein Telefonat mit der Finanz ist ganz unkompliziert, außerdem stell ich mich immer mit Breitfuß vor ^^


Ingenieur bitte, soviel Zeit muss sein.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 15:03  
Ingenieur Breitfuß, wenn schon denn schon. Bitte liebe österreicher Braubrüder, lasst uns Piefkes nicht dumm sterben - erklärt es uns!


Cheers, Ruthard


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