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Autor: Betreff: Thueringer Bratwurst
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litschauer
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red_folder.gif erstellt am: 19.8.2014 um 15:33  
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 13:03  
Schräg. War schon jemand von euch dort?


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 14:18  
Ja, die alten DDR-Konzessionen für Imbisse auf Autobahnparkplätzen sind wohl 2011 abgelaufen? Neue gibt es nicht. Das wäre eine Lizenz zum Gelddrucken und alle Autobahnparkplätze wären voll mit Döner, Asia -und Bratwurstbuden.
Ich meide die teuren Rasthöfe sowieso. An fast allen Ausfahrten zu mittelgroßen Ortschaften gibt es solche günstigen Buden jedenfalls zuhauf nur dazu muss man eben kurz runter...


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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bergbiere
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smilies/thumbdown.gif erstellt am: 20.8.2014 um 14:19  
Nicht schräg! Krank, wie so manches hier im Land!!!

Gunnar


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Das Trinkgeschirr, sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr.
Wilhelm Busch
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Krappi
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 14:29  

Zitat von flying, am 20.8.2014 um 14:18
Ja, die alten DDR-Konzessionen für Imbisse auf Autobahnparkplätzen sind wohl 2011 abgelaufen? Neue gibt es nicht. Das wäre eine Lizenz zum Gelddrucken und alle Autobahnparkplätze wären voll mit Döner, Asia -und Bratwurstbuden.
Ich meide die teuren Rasthöfe sowieso. An fast allen Ausfahrten zu mittelgroßen Ortschaften gibt es solche günstigen Buden jedenfalls zuhauf nur dazu muss man eben kurz runter...


Naheliegender Grund. Aber Ausnahmegenehmigungen für bestehende und vor allem "ortsfeste" Buden wie im vorliegenden Fall (eben kein rollender Dönerstand) sollten doch jetzt auch nicht unmöglich sein durchzusetzen.
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DerDennis
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 19:00  
Hast doch den Behörden-Fuzzi gehört: alle 50-60 km hat ein Rasthof zu sein, alles was dazwischen liegt muss im Umkehrschluss natürlich plattgemacht werden. Allerdings frage ich mich, wieso man überhaupt nachträglich Rasthöfe in weniger als 50 km Entfernung zum Objekt gebaut hat (das ja immerhin der erste Rasthof überhaupt war!!), und diese jetzt zu Ungunsten des älteren Rasthofs als "korrekt und gesetzeskonform platziert" ansieht.

Wenn das so laufen würde, könnte man ja ein Wohnhaus ins Industriegebiet setzen, und dann argumentieren dass es jetzt ein Wohngebiet sei und alle Firmen schließen oder umziehen müssten.
:puzz:

Ich schäme mich echt für die Thüringer Behörde, die das versaubeutelt hat. Mann wie peinlich.

Grüße


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*Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
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*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
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Malzwein
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smilies/sad.gif erstellt am: 20.8.2014 um 20:06  
Ich denke, das ist eher ein gesamtdeutsches Problem: Förderung von Großunternehmen bei gleichzeitiger Behinderung von Kleinunternehmern. Anschließend wird über mangelnde Bereitschaft zur Selbständigkeit lamentiert.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Birk
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Registriert: 19.10.2011
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 20:16  
Das ist mir Wurst :cool: ich finde es etwas kosmisch was für Regel gibst, aber ich wollte sagen du kannst wählen für Leute du willst oder nicht willst !


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http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Hagen
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Status: Offline
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 21:11  
Schräg empfinde ich, warum es den Leuten untersagt wird, ihre Würste über den Zaun zu verkaufen.
Schließlich sind sie außerhalb des BAB-Bereichs. Genau wie irgendwelche Buden an Autobahnausfahrten.
Leider hat man dafür keine rechtliche Argumentation gebracht.


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Cb-KF
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 21:19  
Es geht ums Abkassieren. Da wurden die Konzessionen an Tank und Rast verschachert. Und mit Sicherheit fiel für die Entscheidungsträger nebenbei was ab. Und das war nicht nur eine Wurstsemmel oder zwei.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 21:27  

Zitat von DerDennis, am 20.8.2014 um 19:00
Hast doch den Behörden-Fuzzi gehört: alle 50-60 km hat ein Rasthof zu sein, alles was dazwischen liegt muss im Umkehrschluss natürlich plattgemacht werden.


Naja, das Argument würde ja nur ziehen, wenn der Besitzer den Rasthof noch betrieben hätte - und nicht eine Wurstbude vor dem Rasthof.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 21:34  
Wo steht eigentlich, dass zwischen 50-60 km keine Versorgungseinheit für fahrende Bürger sein DARF? Dass alle 50-60 km versorgt werden MUSS, steht sicherlich im Gesetz, aber dass vorher nichts sein DARF, doch wohl eher nicht oder?


[Editiert am 20.8.2014 um 21:35 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Alt-Phex
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red_folder.gif erstellt am: 20.8.2014 um 21:58  
Die sagen ja auch nicht das die da NICHT sein darf, die haben die nur kurzerhand mit nem
Zaun von ihren Kunden getrennt. Das ist entweder ganz normaler behördlicher Unsinn oder
es wurde tatsächlich der Konzern-Lobby zugespielt.

Letztens wurden bei mir, wegen Straßenumbauten, mehrere temporäre Ampel aufgestellt.
Eine Davon befand sich direkt vor meiner Garageneinfahrt, und zwar so, das wenn die
Autos bei Rot warten müssen, meine Garage blockiert ist.

20 Meter weiter ist ein riesiges Feld, da hätte das keinen gestört. Aber nein, vor meine Garage...
Nur mal so als, selbst erlebtes, Beispiel für behördliche Fehlplanungen.


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litschauer
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 00:20  
Fuer mich ist das behoerdliche Schikane. :mad:

Ich gehe ja generell nie auf (sauteure) Raststätten aber dort würde ich aus Prinzip einkaufen und ich glaube viele andere auch.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 07:03  

Zitat von Alt-Phex, am 20.8.2014 um 21:58
Die sagen ja auch nicht das die da NICHT sein darf, die haben die nur kurzerhand mit nem
Zaun von ihren Kunden getrennt. Das ist entweder ganz normaler behördlicher Unsinn oder
es wurde tatsächlich der Konzern-Lobby zugespielt.


Oder es gibt einfach Gebietsschutz, damit sich der Betrieb der Raststätten auch lohnt.

Bin mir sicher, dass die einen Teil ihrer Marge auch in die Pacht stecken müssen.


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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 13:17  

Zitat:
damit sich der Betrieb der Raststätten auch lohnt


Hihi ... guckst du hier. Da würden freie Rostbratwürste am Rastplatzrand sicher die eine oder andere Millionen an Umsatz kosten.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 13:24  
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Malzwein
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smilies/puzzled.gif erstellt am: 22.8.2014 um 17:11  
Verwechsle ich nicht!

Es geht in deinem Beispiel um eine Firma und Pleitefirmen gibt es in jeder Branche, egal wie sie sonst boomt.

Unberücksichtigt ist natürlich, wer der wahre Gewinner ist, vermutlich nicht jeder kleine Einzelpächter. Aber das bundesdeutsche Raststättensystem hier auseinander zu nehmen sprengt den Rahmen.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 18:31  
Ihr kommt vom eingetlich Thema ab.

Das Bundesfernstraßengesetz regelt nicht, in welchem Abstand Autobahnraststätten zu errichten sind.

Geregelt ist hingegen, dass Raststätten über keine eigenen (öffentlichen) Zufahrten von der Autobahn zum sonstigen Strapßenverkehtsnetz verfügen dürffen.
Damit DARF die Thüringerraststääte überhaupt keine Autobahnraststätte sein. Sie wäre überhaupt nicht genehmigungsfähig.

Aus dem gleichen Grund MUSS der Bund einen Trennzaun zur Gasstätte errichten, es sei denn er wollte dort eine offizielle AB-Zu- oder Abfahrt errichten.

Insofern ist das Gerede hier von Monopol, Lobbyismus usw. völlig überflüssig, da es sachlich an der rechtlichen Kernfrage vorbei geht.

Allein gegen welche Vorschrift der Verkauf über den Zaun verstoßen soll und mit der Androhung eines Ordnungsgeldes unterbunden werden soll und darf(?), ist die Frage und für mich nicht nachvollziehbar.

Trotz aller emotionaler Aufmache schweigt sich der Bericht dazu leider aus.


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Besten Gruß

Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 19:56  
Ich dachte schon nach Pumpernickel will nun auch jemand mit Bratwurst in der Nachgärung versuche machen


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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 20:22  

Zitat von Hagen, am 22.8.2014 um 18:31
Ihr kommt vom eingetlich Thema ab.

Das Bundesfernstraßengesetz regelt nicht, in welchem Abstand Autobahnraststätten zu errichten sind.

Geregelt ist hingegen, dass Raststätten über keine eigenen (öffentlichen) Zufahrten von der Autobahn zum sonstigen Strapßenverkehtsnetz verfügen dürffen.
Damit DARF die Thüringerraststääte überhaupt keine Autobahnraststätte sein. Sie wäre überhaupt nicht genehmigungsfähig.

Aus dem gleichen Grund MUSS der Bund einen Trennzaun zur Gasstätte errichten, es sei denn er wollte dort eine offizielle AB-Zu- oder Abfahrt errichten.

Insofern ist das Gerede hier von Monopol, Lobbyismus usw. völlig überflüssig, da es sachlich an der rechtlichen Kernfrage vorbei geht.

Allein gegen welche Vorschrift der Verkauf über den Zaun verstoßen soll und mit der Androhung eines Ordnungsgeldes unterbunden werden soll und darf(?), ist die Frage und für mich nicht nachvollziehbar.

...


Moin Hagen,

das ist soweit schon klar, sonst hätte man ja eine "illegale" Autobahnauffahrt geschaffen.

Das erklärt aber noch nicht, warum in diesem blöden Zaun nicht eine Tür oder ein Durchgang sein kann, wo ein mündiger freier Bürger durchlaufen kann.
Die Diskussion "Verkauf durch den Zaun" oder "Verkauf über den Zaun" macht die Sache doch so lächerlich.

Und mir fällt für das Fehlen eines einfachen Durchgangs nichts anderes ein als LobbyPolitik. - Grüße an Tank und Rast -

Gruß
Gert


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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 20:32  
Apropos Lobbypolitik: Ich habe im Netzt gelesen, dass sich Betreiber von Autohöfen über Benachteilugungen gegenüber den Rasthöfen durch Bundespolitik beschweren. Die Stelle finde ich leider gerade nicht.

Aber jetzt geht es nicht mehr um die Wurst ...


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.8.2014 um 20:33  
Moin Gert,

nun, eine Tür würde, abgesehen von den Erstellungs- und Unterhaltungskosten, sicherlich nicht genehmigt, selbst wenn die Gaststäätenbereiber die Kosten dafür übernehmen würden.
Hierdurch würde zumindest Zweiradfahrern die Möglichkeit eröffnet, die Tür als illegalen Zu- und Abfahrtsweg zu nutzen.
Soweit ich in einem Zeitungsbericht gelesen habe, haben sich die Betreiber die Installation der Glocke sogar offiziell genehmigen lassen.
Umso absurder, dass der Verkauf nunmehr - warum auch immer - untersagt wird.


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Besten Gruß

Hagen
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