Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 19.8.2014 um 15:33 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 13:03 |
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Schräg. War schon jemand von euch dort?
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 14:18 |
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Ja, die alten DDR-Konzessionen für Imbisse auf Autobahnparkplätzen sind
wohl 2011 abgelaufen? Neue gibt es nicht. Das wäre eine Lizenz zum
Gelddrucken und alle Autobahnparkplätze wären voll mit Döner, Asia -und
Bratwurstbuden.
Ich meide die teuren Rasthöfe sowieso. An fast allen Ausfahrten zu
mittelgroßen Ortschaften gibt es solche günstigen Buden jedenfalls zuhauf
nur dazu muss man eben kurz runter...
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 497 Registriert: 21.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 14:19 |
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Nicht schräg! Krank, wie so manches hier im Land!!!
Gunnar
____________________ Das Trinkgeschirr, sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr.
Wilhelm Busch
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 189 Registriert: 18.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.8.2014 um 14:29 |
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Zitat von flying, am 20.8.2014 um
14:18 | Ja, die alten DDR-Konzessionen für
Imbisse auf Autobahnparkplätzen sind wohl 2011 abgelaufen? Neue gibt es
nicht. Das wäre eine Lizenz zum Gelddrucken und alle Autobahnparkplätze
wären voll mit Döner, Asia -und Bratwurstbuden.
Ich meide die teuren Rasthöfe sowieso. An fast allen Ausfahrten zu
mittelgroßen Ortschaften gibt es solche günstigen Buden jedenfalls zuhauf
nur dazu muss man eben kurz runter... |
Naheliegender Grund. Aber Ausnahmegenehmigungen für bestehende und vor
allem "ortsfeste" Buden wie im vorliegenden Fall (eben kein rollender
Dönerstand) sollten doch jetzt auch nicht unmöglich sein durchzusetzen.
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 20.8.2014 um 19:00 |
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Hast doch den Behörden-Fuzzi gehört: alle 50-60 km hat ein Rasthof zu sein,
alles was dazwischen liegt muss im Umkehrschluss natürlich plattgemacht
werden. Allerdings frage ich mich, wieso man überhaupt nachträglich
Rasthöfe in weniger als 50 km Entfernung zum Objekt gebaut hat (das ja
immerhin der erste Rasthof überhaupt war!!), und diese jetzt zu Ungunsten
des älteren Rasthofs als "korrekt und gesetzeskonform platziert"
ansieht.
Wenn das so laufen würde, könnte man ja ein Wohnhaus ins Industriegebiet
setzen, und dann argumentieren dass es jetzt ein Wohngebiet sei und alle
Firmen schließen oder umziehen müssten.
Ich schäme mich echt für die Thüringer Behörde, die das versaubeutelt hat.
Mann wie peinlich.
Grüße ____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 20:06 |
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Ich denke, das ist eher ein gesamtdeutsches Problem: Förderung von
Großunternehmen bei gleichzeitiger Behinderung von Kleinunternehmern.
Anschließend wird über mangelnde Bereitschaft zur Selbständigkeit
lamentiert.
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 20:16 |
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Das ist mir Wurst ich finde es etwas kosmisch was für Regel
gibst, aber ich wollte sagen du kannst wählen für Leute du willst oder
nicht willst ! ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 21:11 |
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Schräg empfinde ich, warum es den Leuten untersagt wird, ihre Würste über
den Zaun zu verkaufen.
Schließlich sind sie außerhalb des BAB-Bereichs. Genau wie irgendwelche
Buden an Autobahnausfahrten.
Leider hat man dafür keine rechtliche Argumentation gebracht.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 690 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 21:19 |
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Es geht ums Abkassieren. Da wurden die Konzessionen an Tank und Rast
verschachert. Und mit Sicherheit fiel für die Entscheidungsträger nebenbei
was ab. Und das war nicht nur eine Wurstsemmel oder zwei.
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 20.8.2014 um 21:27 |
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Naja, das Argument würde ja nur ziehen, wenn der Besitzer den Rasthof noch
betrieben hätte - und nicht eine Wurstbude vor dem Rasthof. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 10 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 21:34 |
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Wo steht eigentlich, dass zwischen 50-60 km keine Versorgungseinheit für
fahrende Bürger sein DARF? Dass alle 50-60 km versorgt werden MUSS, steht
sicherlich im Gesetz, aber dass vorher nichts sein DARF, doch wohl eher
nicht oder?
[Editiert am 20.8.2014 um 21:35 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.8.2014 um 21:58 |
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Die sagen ja auch nicht das die da NICHT sein darf, die haben die nur
kurzerhand mit nem
Zaun von ihren Kunden getrennt. Das ist entweder ganz normaler behördlicher
Unsinn oder
es wurde tatsächlich der Konzern-Lobby zugespielt.
Letztens wurden bei mir, wegen Straßenumbauten, mehrere temporäre Ampel
aufgestellt.
Eine Davon befand sich direkt vor meiner Garageneinfahrt, und zwar so, das
wenn die
Autos bei Rot warten müssen, meine Garage blockiert ist.
20 Meter weiter ist ein riesiges Feld, da hätte das keinen gestört. Aber
nein, vor meine Garage...
Nur mal so als, selbst erlebtes, Beispiel für behördliche Fehlplanungen.
____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2014 um 00:20 |
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Fuer mich ist das behoerdliche Schikane.
Ich gehe ja generell nie auf (sauteure) Raststätten aber dort würde ich aus
Prinzip einkaufen und ich glaube viele andere auch.
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2014 um 07:03 |
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Zitat von Alt-Phex, am 20.8.2014 um
21:58 | Die sagen ja auch nicht das die da
NICHT sein darf, die haben die nur kurzerhand mit nem
Zaun von ihren Kunden getrennt. Das ist entweder ganz normaler behördlicher
Unsinn oder
es wurde tatsächlich der Konzern-Lobby zugespielt.
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Oder es gibt einfach Gebietsschutz, damit sich der Betrieb der Raststätten
auch lohnt.
Bin mir sicher, dass die einen Teil ihrer Marge auch in die Pacht stecken
müssen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2014 um 13:17 |
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Zitat: | damit sich der Betrieb
der Raststätten auch lohnt |
Hihi ... guckst du hier. Da würden
freie Rostbratwürste am Rastplatzrand sicher die eine oder andere Millionen
an Umsatz kosten. ____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2014 um 13:24 |
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2014 um 17:11 |
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Verwechsle ich nicht!
Es geht in deinem Beispiel um eine Firma und Pleitefirmen gibt es in jeder
Branche, egal wie sie sonst boomt.
Unberücksichtigt ist natürlich, wer der wahre Gewinner ist, vermutlich
nicht jeder kleine Einzelpächter. Aber das bundesdeutsche Raststättensystem
hier auseinander zu nehmen sprengt den Rahmen.
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2014 um 18:31 |
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Ihr kommt vom eingetlich Thema ab.
Das Bundesfernstraßengesetz regelt nicht, in welchem Abstand
Autobahnraststätten zu errichten sind.
Geregelt ist hingegen, dass Raststätten über keine eigenen (öffentlichen)
Zufahrten von der Autobahn zum sonstigen Strapßenverkehtsnetz verfügen
dürffen.
Damit DARF die Thüringerraststääte überhaupt keine Autobahnraststätte sein.
Sie wäre überhaupt nicht genehmigungsfähig.
Aus dem gleichen Grund MUSS der Bund einen Trennzaun zur Gasstätte
errichten, es sei denn er wollte dort eine offizielle AB-Zu- oder Abfahrt
errichten.
Insofern ist das Gerede hier von Monopol, Lobbyismus usw. völlig
überflüssig, da es sachlich an der rechtlichen Kernfrage vorbei geht.
Allein gegen welche Vorschrift der Verkauf über den Zaun verstoßen soll und
mit der Androhung eines Ordnungsgeldes unterbunden werden soll und darf(?),
ist die Frage und für mich nicht nachvollziehbar.
Trotz aller emotionaler Aufmache schweigt sich der Bericht dazu leider aus.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2014 um 19:56 |
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Ich dachte schon nach Pumpernickel will nun auch jemand mit Bratwurst in
der Nachgärung versuche machen
____________________ 30L Klasse - vollautomatisiertes Brauen mit SPS-Unterstützung
Projekte:
- Embedded System mit 8"Touchscreen und Java GUI zur Prozesssteuerung -
Planung steht
-Gegendurckabfüllanlage - CAD fertig
- Spudanlage - in Fertigung
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Antwort 19 |
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Senior Member Beiträge: 136 Registriert: 30.6.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.8.2014 um 20:22 |
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Zitat von Hagen, am 22.8.2014 um
18:31 | Ihr kommt vom eingetlich Thema ab.
Das Bundesfernstraßengesetz regelt nicht, in welchem Abstand
Autobahnraststätten zu errichten sind.
Geregelt ist hingegen, dass Raststätten über keine eigenen (öffentlichen)
Zufahrten von der Autobahn zum sonstigen Strapßenverkehtsnetz verfügen
dürffen.
Damit DARF die Thüringerraststääte überhaupt keine Autobahnraststätte sein.
Sie wäre überhaupt nicht genehmigungsfähig.
Aus dem gleichen Grund MUSS der Bund einen Trennzaun zur Gasstätte
errichten, es sei denn er wollte dort eine offizielle AB-Zu- oder Abfahrt
errichten.
Insofern ist das Gerede hier von Monopol, Lobbyismus usw. völlig
überflüssig, da es sachlich an der rechtlichen Kernfrage vorbei geht.
Allein gegen welche Vorschrift der Verkauf über den Zaun verstoßen soll und
mit der Androhung eines Ordnungsgeldes unterbunden werden soll und darf(?),
ist die Frage und für mich nicht nachvollziehbar.
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Moin Hagen,
das ist soweit schon klar, sonst hätte man ja eine "illegale"
Autobahnauffahrt geschaffen.
Das erklärt aber noch nicht, warum in diesem blöden Zaun nicht eine Tür
oder ein Durchgang sein kann, wo ein mündiger freier Bürger durchlaufen
kann.
Die Diskussion "Verkauf durch den Zaun" oder "Verkauf über den Zaun" macht
die Sache doch so lächerlich.
Und mir fällt für das Fehlen eines einfachen Durchgangs nichts anderes ein
als LobbyPolitik. - Grüße an Tank und Rast -
Gruß
Gert ____________________ Eigen Maisch' und Sud
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2014 um 20:32 |
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Apropos Lobbypolitik: Ich habe im Netzt gelesen, dass sich Betreiber von
Autohöfen über Benachteilugungen gegenüber den Rasthöfen durch
Bundespolitik beschweren. Die Stelle finde ich leider gerade nicht.
Aber jetzt geht es nicht mehr um die Wurst ...
____________________ Gruß
Matthias
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Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.8.2014 um 20:33 |
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Moin Gert,
nun, eine Tür würde, abgesehen von den Erstellungs- und
Unterhaltungskosten, sicherlich nicht genehmigt, selbst wenn die
Gaststäätenbereiber die Kosten dafür übernehmen würden.
Hierdurch würde zumindest Zweiradfahrern die Möglichkeit eröffnet, die Tür
als illegalen Zu- und Abfahrtsweg zu nutzen.
Soweit ich in einem Zeitungsbericht gelesen habe, haben sich die Betreiber
die Installation der Glocke sogar offiziell genehmigen lassen.
Umso absurder, dass der Verkauf nunmehr - warum auch immer - untersagt
wird.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 22 |
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