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Autor: Betreff: Verkehrsbezeichnung: "Bier" vs. "Alkoholhaltiges Irgendwas", wirklicher Wettbewerbsnachteil oder nic
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 08:36  
Meiner Meinung nach geht es im Grunde überhaupt nicht um RHG konform oder nicht RHG konform. Es geht auch nicht darum ob nun Bier drauf stehen darf oder ob da sonstwas drauf steht.

Für mich viel wichtiger wäre eine Novelierung der gesetzlichen Vorschriften dahingegen was man als Inhaltstoffe und auch als Verarbeitungsschritte bei einem "Bier" angeben muss. Den einen Konsumenten interessiert es eh nicht, aber der mündige Konsument könnte dann selbst entscheiden ob er nun Ascorbinsäure, Zucker oder was weiss ich was in seinem Bier haben will. Das wäre zumindest ehrlich.

Gruß

Jan
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Phillip
Beiträge: 78
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 09:11  
Hallo zusammen,

ich habe mich mit dem Thema relativ lange beschäftigt und leider ist es in meinen Augen nicht ganz so trivial.

Camba nennt seine "Spezialbiere" Biermischgetränk, Riegele nennt sie Brauspezialität, wieder andere vermeiden jegliche Nennung. Das Problem ist jedoch wie der Passus der BierVO auszulegen ist der sagt "Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt". Erweckt schon die Abfüllung in eine braune Bierflasche den Anschein es handele sich um Bier? Wie weit darf man bei der schriftlichen Umschreibung des Produkts gehen um nicht den Anschein zu erwecken es handele sich um Bier... Bisher hat sich noch kein Jurist getraut mir das ganz genau zu beantworten und so kommt es darauf an wie weit man gehen möchte und wie sehr mögliche Behörden/Wettbewerber einen bremsen möchten.

Keine Wahlmöglichkeit gibt es eigentlich bei Bieren mit einem Stammwürzegehalt <11°P oder >=16°P - diese MÜSSEN nämlich lt. BierVO als "Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt" oder "Schankbier" bzw. "Starkbier" bezeichnet werden.

Neben der BierVO ist zudem Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 zu beachten. In Art. 17 Abs. 1 ebendieser heißt es "Ein Lebensmittel wird mit seiner rechtlich vorgeschriebe­nen Bezeichnung bezeichnet. Fehlt eine solche, so wird das Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen Bezeichnung oder, falls es keine verkehrsübliche Bezeichnung gibt oder diese nicht ver­wendet wird, mit einer beschreibenden Bezeichnung bezeichnet." Wichtig ist dabei, dass ein unbedarfter Konsument die Verkehrsbezeichnung versteht und nachvollziehen kann. Pils, Alt, Kölsch etc. reicht also mit Sicherheit aus - ob ein Konsument aktuell weiß was ein IPA oder Stout ist, wäre aber im Zweifel zu klären. Der einzige Ausweg wäre dann also wieder eine Beschreibung - die wiederum nicht den Anschein erwecken darf es handele sich um ein Bier...

Wie ihr schon seht ist das ein ewiger Kreislauf den ich aus Respekt gegenüber dem Intellekt meiner Kunden nicht unterstützen wollen würde. Meine persönliche Definition von Bier (ohne eine Diskussion über das RHG lostreten zu wollen) entspricht sehr stark diesem Artikel hier http://www.berlincraftbeer.com/category/reinheitsgebot/ Insofern ist für mich die einzig sinnvolle Verkehrsbezeichnung Bier und nichts anderes...

VG
Phillip
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FrankIbb
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:12  
Also wäre die Bezeichnung "Bier (im Sinne der EG)" die bzw eine korrekte Bezeichnung? Gebraut nach deutschem Reinheitsgebot darf natürlich nicht drauf stehen.
Was ist denn noch gleich vorrangig? Deutsches oder EU Recht?
Edit: oder geht das nicht, weil es keine europäische Bierverordnung gibt?


[Editiert am 22.9.2014 um 10:18 von FrankIbb]



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Gruß,
Frank
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:17  

Zitat von Phillip, am 22.9.2014 um 09:11
Insofern ist für mich die einzig sinnvolle Verkehrsbezeichnung Bier und nichts anderes...


Noch einmal: Es gibt nur eine Möglichkeit, rauszufinden, ob das funktioniert:

Bring so ein Bier mit so einem Etikett auf den Markt und gucke was passiert. Dann bitte bis zum Ende durchziehen.


Oder, wenn die langweilig ist, lies dir alles durch, was du zum Schwarzen Abt findest - inklusive Gerichtsurteile und Gutachten.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:18  

Zitat von FrankIbb, am 22.9.2014 um 10:12
Also wäre die Bezeichnung "Bier (im Sinne der EG)" die bzw eine korrekte Bezeichnung? Gebraut nach deutschem Reinheitsgebot darf natürlich nicht drauf stehen.
Was ist denn noch gleich vorrangig? Deutsches oder EU Recht?


Das wird dir, gerade hier, niemand beantworten können. Steht auch im Rest der Diskussion hinreichend beschrieben.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:22  
Sehr verwirrend, sowohl für mich als Erzeuger, als auch als Konsument. Ich denke dass im Zuge der EG es über kurz oder lang zu einer vereinheitlichung kommen wird. Und warum nicht, so wie im Urteil oben verlinkt, das "gebraut nach dem Reinheitsgebot" als zusätzliches Etikett aufnehmen.

Einzig Sinnvoll erscheint mir eine Deklaration nach eingesetzten Inhaltstoffen, ich will doch wissen was ich da trinke. Den Rest kann der mündige Bürger doch selbst entscheiden, oder nicht?

Was mache ich jetzt als Brauer, der ein Pale Ale in den Verkehr bringen möchte???
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:27  

Zitat von Dr Huppertz, am 22.9.2014 um 10:22
Was mache ich jetzt als Brauer, der ein Pale Ale in den Verkehr bringen möchte???

Gerade da gibt es doch gar kein Problem: Da kannst Du doch "Bier" und meinetwegen sogar "gebraut nach dem dt. Reinheitgebot" draufschreiben.
Spannend wird es doch eher bei Wits, Stouts, Abteibieren u.dgl.

Moritz


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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:35  
Genau, was schreib ich da drauf, welche Flasche muss ich dann nehmen? Sorry verhampelt.
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:45  

Zitat von rattenfurz, am 22.9.2014 um 10:18

Zitat von FrankIbb, am 22.9.2014 um 10:12
Also wäre die Bezeichnung "Bier (im Sinne der EG)" die bzw eine korrekte Bezeichnung? Gebraut nach deutschem Reinheitsgebot darf natürlich nicht drauf stehen.
Was ist denn noch gleich vorrangig? Deutsches oder EU Recht?


Das wird dir, gerade hier, niemand beantworten können. Steht auch im Rest der Diskussion hinreichend beschrieben.



es wurde ja schon mehr fach gesagt.
Bier was in D gebraut wurde DARF in D nicht als Bier bezeichnet werden, wenn es nicht dem RHG bzw. den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entspricht oder zumindest eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat!


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Besten Gruß

Hagen
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:47  
Für alle, die Bier kommerziell vermarkten wollen, sehr instruktiv:

D. Cotterchio, Etikettengestaltung aus Sicht der Qualitätssicherung.
Die Kennzeichnung von Bier /Lebensmittelrechtliche Verpflichtungen bei der Etikettengestaltung

http://www.blq-weihenstephan.de/fileadmin/user_upload/PDF/B ier-Etikettengestaltung.pdf


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Besten Gruß

Hagen
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 10:54  
Wobei sich die gesetzlichen Anforderungen für Etiketten gerade in Hinblick auf Alergene zum,1.1. ändern

Gruß

jan
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Phillip
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 13:45  
Herr Cotterchio ist grade dabei die Unterlagen zu überarbeiten. In der Zwischenzeit hier ein Link zu einem vernünftigen Praxisleitfaden zu diesem Thema:
http://www.brauer-bund.de/download/Archiv/PDF/140207_Praxisle itfaden_Kennzeichnung_2014.pdf

Wie schon von Jan hervorgehoben müssen u.a. ab dem 13.12.2014 Allergene auf Bieretiketten hervorgehoben werden (Gersten- und Weizenmalz zählen als solche) und es gibt eine Mindestschriftgröße von 1,2mm x-Höhe (wobei das Bayrische Verbraucherschutzministerium sogar versucht 2,1mm Versalhöhe durchzusetzen).
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 22.9.2014 um 13:55  
Danke, Phillip, für die gute Ergänzung auf aktuellem Stand.


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Hagen
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