Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 08:36 |
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Meiner Meinung nach geht es im Grunde überhaupt nicht um RHG konform oder
nicht RHG konform. Es geht auch nicht darum ob nun Bier drauf stehen darf
oder ob da sonstwas drauf steht.
Für mich viel wichtiger wäre eine Novelierung der gesetzlichen Vorschriften
dahingegen was man als Inhaltstoffe und auch als Verarbeitungsschritte bei
einem "Bier" angeben muss. Den einen Konsumenten interessiert es eh nicht,
aber der mündige Konsument könnte dann selbst entscheiden ob er nun
Ascorbinsäure, Zucker oder was weiss ich was in seinem Bier haben will. Das
wäre zumindest ehrlich.
Gruß
Jan
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Antwort 25 |
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Member Beiträge: 78 Registriert: 7.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 09:11 |
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Hallo zusammen,
ich habe mich mit dem Thema relativ lange beschäftigt und leider ist es in
meinen Augen nicht ganz so trivial.
Camba nennt seine "Spezialbiere" Biermischgetränk, Riegele nennt sie
Brauspezialität, wieder andere vermeiden jegliche Nennung. Das Problem ist
jedoch wie der Passus der BierVO auszulegen ist der sagt "Bezeichnungen
oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um
Bier handelt". Erweckt schon die Abfüllung in eine braune Bierflasche den
Anschein es handele sich um Bier? Wie weit darf man bei der schriftlichen
Umschreibung des Produkts gehen um nicht den Anschein zu erwecken es
handele sich um Bier... Bisher hat sich noch kein Jurist getraut mir das
ganz genau zu beantworten und so kommt es darauf an wie weit man gehen
möchte und wie sehr mögliche Behörden/Wettbewerber einen bremsen
möchten.
Keine Wahlmöglichkeit gibt es eigentlich bei Bieren mit einem
Stammwürzegehalt <11°P oder >=16°P - diese MÜSSEN nämlich lt. BierVO
als "Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt" oder "Schankbier" bzw.
"Starkbier" bezeichnet werden.
Neben der BierVO ist zudem Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 zu beachten. In
Art. 17 Abs. 1 ebendieser heißt es "Ein Lebensmittel wird mit seiner
rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung bezeichnet. Fehlt eine solche, so
wird das Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen Bezeichnung oder, falls
es keine verkehrsübliche Bezeichnung gibt oder diese nicht verwendet wird,
mit einer beschreibenden Bezeichnung bezeichnet." Wichtig ist dabei, dass
ein unbedarfter Konsument die Verkehrsbezeichnung versteht und
nachvollziehen kann. Pils, Alt, Kölsch etc. reicht also mit Sicherheit aus
- ob ein Konsument aktuell weiß was ein IPA oder Stout ist, wäre aber im
Zweifel zu klären. Der einzige Ausweg wäre dann also wieder eine
Beschreibung - die wiederum nicht den Anschein erwecken darf es handele
sich um ein Bier...
Wie ihr schon seht ist das ein ewiger Kreislauf den ich aus Respekt
gegenüber dem Intellekt meiner Kunden nicht unterstützen wollen würde.
Meine persönliche Definition von Bier (ohne eine Diskussion über das RHG
lostreten zu wollen) entspricht sehr stark diesem Artikel hier http://www.berlincraftbeer.com/category/reinheitsgebot/
Insofern ist für mich die einzig sinnvolle Verkehrsbezeichnung Bier
und nichts anderes...
VG
Phillip
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 238 Registriert: 6.1.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:12 |
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Also wäre die Bezeichnung "Bier (im Sinne der EG)" die bzw eine korrekte
Bezeichnung? Gebraut nach deutschem Reinheitsgebot darf natürlich nicht
drauf stehen.
Was ist denn noch gleich vorrangig? Deutsches oder EU Recht?
Edit: oder geht das nicht, weil es keine europäische Bierverordnung gibt?
[Editiert am 22.9.2014 um 10:18 von FrankIbb]
____________________ Gruß,
Frank
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:17 |
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Noch einmal: Es gibt nur eine Möglichkeit, rauszufinden, ob das
funktioniert:
Bring so ein Bier mit so einem Etikett auf den Markt und gucke was
passiert. Dann bitte bis zum Ende durchziehen.
Oder, wenn die langweilig ist, lies dir alles durch, was du zum Schwarzen
Abt findest - inklusive Gerichtsurteile und Gutachten. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:18 |
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Zitat von FrankIbb, am 22.9.2014 um
10:12 | Also wäre die Bezeichnung "Bier (im
Sinne der EG)" die bzw eine korrekte Bezeichnung? Gebraut nach deutschem
Reinheitsgebot darf natürlich nicht drauf stehen.
Was ist denn noch gleich vorrangig? Deutsches oder EU Recht?
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Das wird dir, gerade hier, niemand beantworten können. Steht auch im Rest
der Diskussion hinreichend beschrieben. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:22 |
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Sehr verwirrend, sowohl für mich als Erzeuger, als auch als Konsument. Ich
denke dass im Zuge der EG es über kurz oder lang zu einer vereinheitlichung
kommen wird. Und warum nicht, so wie im Urteil oben verlinkt, das "gebraut
nach dem Reinheitsgebot" als zusätzliches Etikett aufnehmen.
Einzig Sinnvoll erscheint mir eine Deklaration nach eingesetzten
Inhaltstoffen, ich will doch wissen was ich da trinke. Den Rest kann der
mündige Bürger doch selbst entscheiden, oder nicht?
Was mache ich jetzt als Brauer, der ein Pale Ale in den Verkehr bringen
möchte???
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:27 |
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Gerade da gibt es doch gar kein Problem: Da
kannst Du doch "Bier" und meinetwegen sogar "gebraut nach dem dt.
Reinheitgebot" draufschreiben.
Spannend wird es doch eher bei Wits, Stouts, Abteibieren u.dgl.
Moritz ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:35 |
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Genau, was schreib ich da drauf, welche Flasche muss ich dann nehmen? Sorry
verhampelt.
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:45 |
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es wurde ja schon mehr fach gesagt.
Bier was in D gebraut wurde DARF in D nicht als Bier bezeichnet werden,
wenn es nicht dem RHG bzw. den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften
entspricht oder zumindest eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat! ____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:47 |
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Für alle, die Bier kommerziell vermarkten wollen, sehr instruktiv:
D. Cotterchio, Etikettengestaltung aus Sicht der Qualitätssicherung.
Die Kennzeichnung von Bier /Lebensmittelrechtliche Verpflichtungen bei der
Etikettengestaltung
http://www.blq-weihenstephan.de/fileadmin/user_upload/PDF/B
ier-Etikettengestaltung.pdf____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 10:54 |
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Wobei sich die gesetzlichen Anforderungen für Etiketten gerade in Hinblick
auf Alergene zum,1.1. ändern
Gruß
jan
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Antwort 35 |
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Member Beiträge: 78 Registriert: 7.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 13:45 |
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Herr Cotterchio ist grade dabei die Unterlagen zu überarbeiten. In der
Zwischenzeit hier ein Link zu einem vernünftigen Praxisleitfaden zu diesem
Thema:
http://www.brauer-bund.de/download/Archiv/PDF/140207_Praxisle
itfaden_Kennzeichnung_2014.pdf
Wie schon von Jan hervorgehoben müssen u.a. ab dem 13.12.2014 Allergene auf
Bieretiketten hervorgehoben werden (Gersten- und Weizenmalz zählen als
solche) und es gibt eine Mindestschriftgröße von 1,2mm x-Höhe (wobei das
Bayrische Verbraucherschutzministerium sogar versucht 2,1mm Versalhöhe
durchzusetzen).
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.9.2014 um 13:55 |
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Danke, Phillip, für die gute Ergänzung auf aktuellem Stand.
____________________ Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 37 |
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