Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2014 um 19:17 |
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Hallo in die Runde,
Kurz vorab. Dies soll kein weiterer Thread zum Thema wie melde ich ein
Gewerbe an und verkaufe mein Bier werden.
Aber hier sind ja durchaus einige Leute unterwegs, die wirklich Ahnung von
dieser Materie haben.
Um zum Punkt zu kommen. Ich bin schon gewerblich unterwegs. Allerdings
verkaufe ich bis jetzt nur Fassbier. Jetzt will ich auch Flaschen
verkaufen.
Macht das schon jemand von euch und kann Tips geben? Auf was muss ich
achten? Ich besitze einen Fillboy, würde nur neue Flaschen nutzen und was
auf Etiketten zu stehen hat ist bekannt.
Danke
Viele Grüße
Björn
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.9.2014 um 21:10 |
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Wenn du weisst was auf's Etikett muss und deine Brauerei legal Bier
verkauft würde ich sagen du musst nix mehr beachten......
Gruß
Jan
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Antwort 1 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 05:41 |
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Hallo Jan,
generell hast du sicher recht. Ich mache mir nur etwas Sorgen wegen der
Füllmenge. Da werden mit dem Fillboy bestimmt mal ein paar ml mehr oder
weniger drin sein...
Und ganz wichitg für mich. Muss ich neue Flaschen vor Gebrauch nochmal
speziell reinigen oder desinfizieren?
Gruß
Björn
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 449 Registriert: 26.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 05:45 |
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Antwort 3 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 06:01 |
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Vielen Dank für die Übersicht. Die kannte ich allerdings schon...
Wenn man sich wirklich mal die Mühe macht und diese 24 Seiten durchliest,
wird man als "normal-Bürger" aber auch nicht wirklich viel schlauer.
Es wird nur klar, dass man so genau wie möglich arbeiten sollte, auf eine
enstprechende Etikettierung achten muss und eine Dokumentierung im Sinne
der Qualitätssicherung machen sollte.
Da sehe ich persönlich keinen großen Unterscheid zu meinem Fässern.
Bleibt noch die Frage nach der Hygiene... Neue Flaschen speziell
desinfizieren? Nur ausspülen und Sichtkontrolle nach eventuellen
Fremdkörpern?
Gruß
Björn
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 449 Registriert: 26.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 06:06 |
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Bei Neuglas sollte eine kurze Desinfektion und anschliessendes Spülen
reichen, ich kenne sogar Brauereien die füllen direkt in Neuglas ohne
Rinser o.ä. allerdings achten Sie peinlichst darauf, dass die Neuglas
Paletten in keinsterweise beschädigt sind.
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Antwort 5 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 06:09 |
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Also gibts da gar keine Vorschriften und es ist einem selbst überlassen?
Ich meine ist ja eh klar, dass einem daran gelegen ist, dass die Flaschen
ok sind....
Gruß
Björn
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 07:17 |
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Soweit wagt sich der Gesetzgeber nicht vor dir Vorschriften zu machen wie
du die Flaschen zu behandeln hast. Er macht es sich viel einfacher. Im
Produkthaftungsgesetz -( ProdHaftG) sagt er ganz einfach deine Produkte
müssen fehlerfrei sein und dürfen weder zur Gefährdung der Konsumenten noch
zur Gefährdung deren Eigentums führen. Kommt es dennoch zu einem Schaden,
haftest du (und zwar persönlich) in vollem Umfang. Das heisst er sagt dir
zwar nicht wie, aber er (der Gestzgeber) macht klar wenn was passiert, dann
bist du schuld.
Dieses kurze Gesetz kann extreme Auswirkungen haben. Ein Beispiel aus der
Praxis:
Eine deiner Flaschen hat eine Infektion. Die Infektion ist durch eine
übervergährende Hefe verursacht. Es baut sich so ein hoher Druck in der
Flasche auf das diese Platzt. Das Ganze passiert in einem Getränkemarkt und
verletzt dabei einen Mitarbeiter am Auge das unwiederbringlich zerstört
ist.
Der Richter iwrd zu aller erst Fragen ob du vorher eine Risikobewertung
gemacht hast. Dann wird er dich fragen was du getan hast um dieses Risiko
zu minimieren.
Wenn du antwortest du hast weder eine Risikobewertung, noch Massnahmen
ergriffen um das Risiko zu minimieren (Flaschen spülen und/ oder
mikrobiologische Eingangskontrolle), kannst du davon ausgehen das du dein
lebenlang zahlen wirst.
Begründet liegt das im §1 des Gesetzes:
Zitat: | § 1 Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder
seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem
Geschädigten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn
eine andere Sache als das fehlerhafte
Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich
für den privaten Ge- oder Verbrauch
bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden
ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der
den Schaden verursacht hat,
noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs
mit wirtschaftlichem Zweck
hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder
vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der
Hersteller es in den Verkehr brachte,
dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem
Zeitpunkt, in dem der Hersteller das
Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden
konnte. |
Ich glaube das rechtlich hier der Begriff der "Sorgfalltspflicht" begründet
liegt.
Gruß
Jan
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Antwort 7 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 07:24 |
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Schon klar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung die solche Dinge abdeckt
habe ich ja.
Und Rückstellproben von dem Bier, welches momentan in Fässern verkauft
wird, mache ich ja auch.
Mir ging es in erster Linie darum, ob es Vorschriften oder Gesetze gibt.
Vielen Dank für die guten Antworten.
Gruß
Björn
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 07:33 |
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Zitat: | Eine
Betriebshaftpflichtversicherung die solche Dinge abdeckt habe ich
ja. |
Die Produkthaftung ist ein Deutschland eine persönliche Haftung. Die Kosten
übernimmt unter Umständen die Versicherung (aber auch hier wird es schwer
nachzuweisen das du alles richtig gemacht hast, wenn ein Richter nicht
davon überzeugt ist), aber die strafrechtliche Seite bleibt an dir
hängen.
Es gibt meines Wissens nach keine gestzlichen Vorschriften, denn damit
würde ja der Gesetzgeber einen Teil der Verantwortung übernehmen in dem er
dir sagt wie du das zu tun hast. Der Gesetzgeber sagt nur du musst Alles
(was auch immer das ist) tun um Schaden von deinen Konsumenten
abzuhalten.
Gruß
Jan
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 07:59 |
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Dafür ja auch so was tolles wie HACCP.
Gruß
Björn
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 151 Registriert: 7.10.2012 Status: Offline
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erstellt am: 25.9.2014 um 09:18 |
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In was für einem Grössen-Massstab willst die die Flaschen verkaufen?
Mich schrecken die hohen Aufwandskosten der Abfüllung und Reinigung ab.
Hab mal grob ausgerechnet, dass ich in einer Stunde 30 Flaschen spülen,
trocknen & entetikettieren, etiketten vorbereiten, abfüllen(beergun),
verschliessen, etikettieren und reinigen kann.
Was für Etiketten kosten am wenigsten und sind beim etikettieren am
schnellsten und einfachsten?
Bügelverschluss vs. Kronkorken
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 107 Registriert: 11.4.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 09:34 |
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Zitat von JanBr, am 25.9.2014 um
07:17 |
Soweit wagt sich der Gesetzgeber nicht vor dir Vorschriften zu machen wie
du die Flaschen zu behandeln hast. Er macht es sich viel einfacher. Im
Produkthaftungsgesetz -( ProdHaftG) sagt er ganz einfach deine Produkte
müssen fehlerfrei sein und dürfen weder zur Gefährdung der Konsumenten noch
zur Gefährdung deren Eigentums führen. Kommt es dennoch zu einem Schaden,
haftest du (und zwar persönlich) in vollem Umfang. Das heisst er sagt dir
zwar nicht wie, aber er (der Gestzgeber) macht klar wenn was passiert, dann
bist du schuld.
Dieses kurze Gesetz kann extreme Auswirkungen haben. Ein Beispiel aus der
Praxis:
Eine deiner Flaschen hat eine Infektion. Die Infektion ist durch eine
übervergährende Hefe verursacht. Es baut sich so ein hoher Druck in der
Flasche auf das diese Platzt. Das Ganze passiert in einem Getränkemarkt und
verletzt dabei einen Mitarbeiter am Auge das unwiederbringlich zerstört
ist.
Der Richter iwrd zu aller erst Fragen ob du vorher eine Risikobewertung
gemacht hast. Dann wird er dich fragen was du getan hast um dieses Risiko
zu minimieren.
Wenn du antwortest du hast weder eine Risikobewertung, noch Massnahmen
ergriffen um das Risiko zu minimieren (Flaschen spülen und/ oder
mikrobiologische Eingangskontrolle), kannst du davon ausgehen das du dein
lebenlang zahlen wirst.
Begründet liegt das im §1 des Gesetzes:
Zitat: | § 1 Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder
seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem
Geschädigten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn
eine andere Sache als das fehlerhafte
Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich
für den privaten Ge- oder Verbrauch
bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden
ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der
den Schaden verursacht hat,
noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs
mit wirtschaftlichem Zweck
hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder
vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der
Hersteller es in den Verkehr brachte,
dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem
Zeitpunkt, in dem der Hersteller das
Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden
konnte. |
Ich glaube das rechtlich hier der Begriff der "Sorgfalltspflicht" begründet
liegt.
Gruß
Jan |
Wobei hier noch die Haftung des Flaschenherstellers zu prüfen ist. In
Deinem Beispiel gehst Du von einer Hefe aus, die für das Platzen
verantwortlich ist. Den Nachweis dafür zu erbringen das wirklich die Hefe
durch Übervergärung den Flascheninnendruck über den in der
Flaschenspezifikation angegebenen maximalen Betriebsdruck angehoben hat
oder die Materialgüte der Flasche nicht den Vorschriften entsprochen hat
wird in einem solchen Prozess sicherlich einige Gutachter beschäftigen.
Zumal ja das Produkt, das Du verkaufen wolltest ja das Bier und nicht die
Flasche war.
Deine Betriebshaftpflicht würde da sicher eine Horde von Anwälten
losschicken um aus der Nummer rauszukommen... was dem Mann sein Augenlicht
aber auch nicht wiederbringen würde....
Ich wär da sehr vorsichtig mit solchen Aussagen...
Grüße
Henry ____________________ Beer does not solve any problem, but then neither does milk.
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Antwort 12 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 10:17 |
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@kusi:
Ich kann die Mengen noch gar nicht abschätzen. Ich möchte nur auch gerne
Flaschen anbieten, weil halt immer wieder gefragt wird...
Auf jeden Fall wird es Flaschen mit Kronenkorken geben. Und es wird
Nassleimetiketten geben.
Diese Variante scheint mir am einfachsten und schnellsten.
Und es wir nur fabrikneue Flaschen geben. Ich werde also keine
verschmutzten Flaschen reinigen.
Gruß
Björn
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 641 Registriert: 4.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 25.9.2014 um 11:13 |
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Also, keine Rückgabe von Pfandflaschen?
____________________ Everybody needs something to believe in. I believe I'll have another beer.
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Antwort 14 |
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Member Beiträge: 59 Registriert: 6.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 11:29 |
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Keine Rückgabe an mich.
Aber da es sich um Pfandflaschen handelt überall im Handel möglich.
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 13:13 |
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Zitat von cyrano330, am 25.9.2014 um
09:34 | Zitat von JanBr, am 25.9.2014 um
07:17 |
Soweit wagt sich der Gesetzgeber nicht vor dir Vorschriften zu machen wie
du die Flaschen zu behandeln hast. Er macht es sich viel einfacher. Im
Produkthaftungsgesetz -( ProdHaftG) sagt er ganz einfach deine Produkte
müssen fehlerfrei sein und dürfen weder zur Gefährdung der Konsumenten noch
zur Gefährdung deren Eigentums führen. Kommt es dennoch zu einem Schaden,
haftest du (und zwar persönlich) in vollem Umfang. Das heisst er sagt dir
zwar nicht wie, aber er (der Gestzgeber) macht klar wenn was passiert, dann
bist du schuld.
Dieses kurze Gesetz kann extreme Auswirkungen haben. Ein Beispiel aus der
Praxis:
Eine deiner Flaschen hat eine Infektion. Die Infektion ist durch eine
übervergährende Hefe verursacht. Es baut sich so ein hoher Druck in der
Flasche auf das diese Platzt. Das Ganze passiert in einem Getränkemarkt und
verletzt dabei einen Mitarbeiter am Auge das unwiederbringlich zerstört
ist.
Der Richter iwrd zu aller erst Fragen ob du vorher eine Risikobewertung
gemacht hast. Dann wird er dich fragen was du getan hast um dieses Risiko
zu minimieren.
Wenn du antwortest du hast weder eine Risikobewertung, noch Massnahmen
ergriffen um das Risiko zu minimieren (Flaschen spülen und/ oder
mikrobiologische Eingangskontrolle), kannst du davon ausgehen das du dein
lebenlang zahlen wirst.
Begründet liegt das im §1 des Gesetzes:
Zitat: | § 1 Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder
seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem
Geschädigten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn
eine andere Sache als das fehlerhafte
Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich
für den privaten Ge- oder Verbrauch
bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden
ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der
den Schaden verursacht hat,
noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs
mit wirtschaftlichem Zweck
hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder
vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der
Hersteller es in den Verkehr brachte,
dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem
Zeitpunkt, in dem der Hersteller das
Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden
konnte. |
Ich glaube das rechtlich hier der Begriff der "Sorgfalltspflicht" begründet
liegt.
Gruß
Jan |
Wobei hier noch die Haftung des Flaschenherstellers zu prüfen ist. In
Deinem Beispiel gehst Du von einer Hefe aus, die für das Platzen
verantwortlich ist. Den Nachweis dafür zu erbringen das wirklich die Hefe
durch Übervergärung den Flascheninnendruck über den in der
Flaschenspezifikation angegebenen maximalen Betriebsdruck angehoben hat
oder die Materialgüte der Flasche nicht den Vorschriften entsprochen hat
wird in einem solchen Prozess sicherlich einige Gutachter beschäftigen.
Zumal ja das Produkt, das Du verkaufen wolltest ja das Bier und nicht die
Flasche war.
Deine Betriebshaftpflicht würde da sicher eine Horde von Anwälten
losschicken um aus der Nummer rauszukommen... was dem Mann sein Augenlicht
aber auch nicht wiederbringen würde....
Ich wär da sehr vorsichtig mit solchen Aussagen...
Grüße
Henry |
Ich bin vorsichtig mit meinen Aussagen. Der "Fall" ist als solches ein Fall
Beispiel gewesen das ich in der Uni so gelernt habe. Deine Frage der der
Flaschenspezifikation ist natürlich ein Einwand. Wird aber halt in dem
Moment scheitern wenn du keine Eingangskontrollen machst. Bei Glashütten
kannst du davon ausgehen das sie Ihre Flaschen überprüfen bevor sie das
Werk verlassen. Ich hab im Studium Gerresheimer besucht und meine mich an
um die 15 Prüfpunkte je Flasche zu erinnern. Diese werden zum Teil
Stichprobenartig, aber auch inline durch Kamerasysteme bewerkstelligt.
Im Zweifelsfall kann die Glashütte also beweisen die Flasche war bei
verlassen des Werkes in der Lage dem Prüfdruck stand zu halten. Hast du
kein Kamerasystem und keine nachgeschaltete Flaschenreinigung und machst
auch keine Eingangskontrolle, könntest du deine Ansprüche lediglich gegen
den Frachtführer geltend machen der dir die Flaschen gelifert hat. In der
Regel erkennst du aber die Flaschen als fehlerfrei an, wenn du deren
vorschriftsmässigen Empfang quittierst.
Ich glaube aber es ging dem TE nicht darum hier juristische Fallbesipiele
zu sezieren. Er hat gefragt was er beim in Verkehr bringen von Flaschen
beachten muss.
Jan
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Antwort 16 |
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Member Beiträge: 84 Registriert: 12.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2014 um 13:38 |
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Antwort 17 |
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