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Autor: Betreff: Schaubrauen
Posting Freak
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2014 um 07:06  
Moin Andy,

hier mal meine 2ct

1.) 1,5 Stunden sind zu wenig. Zumindest wenn du auf's Brauen eingehen willst. Ich gebe VHS Kurse, die gehen 6 Stunden (das ist schon knapp mit den 1000 Fragen die Anfänger haben) plus 2 Stunden einen Monat später zum Verkosten. Wenn du nur einen Kurs machen möchtest bei dem du verschiedene Styles erklärst und verkostest, könnten 2 Stunden reichen, sind abr auch schon knapp berechnet. Du musst davon ausgehen das die Leute Null Wissen mitbringen

2.) Einen Aspekt den du vorher klären solltest. Wenn du in deiner Garage Bier gegen Bezahlung ausschenkst, wirst du in den allermeisten Fällen eine Schanklizenz benötigen. Unabhängig davon wird sich das Gesundheitsamt/ Veterinäramt für dich interessieren. Das gilt vor allem wenn du auch noch eigenes Bier auschenken willst. Wir hatten Besuch obwohl wir nur eine neue Marke in einer bestehenden Brauerei angemeldet haben. Das Gewerbeaufsichtsamt gibt die Meldung das ein neuer Lebensmittelbetrieb die Arbeit aufnimmt an das Veterinäramt weiter.

3.) Das Finanzamt interssiert sich nicht dafür ob die Bezahlung als Fixpreis oder auf Spendenbasis passiert. Nur wenn du ein engetragener und annerkannt gemeinnütziger Verein wärest, wären Spenden steuerfrei. Für eine Bedienung ist das freiwillig gegeben Trinkgeld auch nicht steuerfrei

4.) Um "etwas" dazuzuverdienen sind VHS Kurse nicht geeignet. Es gibt zwar eine Aufwandsentschädigung, aber die hält sich sehr in Grenzen. Ich meine ich bekomme um die 20€ je Stunde.

5.) Wa du zusätzlich bedenken solltest. Du sagst du bist angestellter Brauer. Schau mal in deinen Vertrag, normalerweise muss jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt und von diesem genehmigt werden. Soll heissen dein Arbeitgeber hat da mit zu reden. Weitere Aspekt ist das Arbeitszeitgesetz. Wenn du von Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden arbeitest, kannst du in deiner Freizeit machen was du willst, bekommst du Geld dafür bleiben dir noch 3 Stunden bis du dein Limit von 48 Wochenstunden erreicht hast. Bekommst du Geld dafür, muss zwischen deiner Arbeit zu Hause und Arbeitsantritt in der Brauerei min. 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

6.) Du stehst mit deinem Garagenseminar natürlich in konkurenz mit Brauereiführungen mit Verkostung in den den großen Brauereien. Die Frage ist wie du dein Angebot an die Leute bekommst? Wie erfahren die Leute das du so etwas anbietest?

Ich will dich nicht frustrieren, aber das sind Punkte die du vorher klären solltest.

Gruß

Jan
Profil anzeigen Antwort 25
Senior Member
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philthno2
Beiträge: 455
Registriert: 5.9.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2014 um 07:37  
Beschränke dich doch auf das Schaubrauen.

Dein Arbeitgeber kann dir das nicht ohne guten Grund untersagen (oder anders gesagt: aus reiner Willkür), anders beim Verkauf von Bier, da könntne er dir wegen Konkurrenz Steine in den Weg legen. Wäre er so drauf, würdest du aber vermutlich eh nicht bei ihm arbeiten. Wegen der Arbeitszeit ... naja, also da würde ich echt mal die Kirche im Dorf lassen :)
Profil anzeigen Antwort 26
Posting Freak
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2014 um 08:51  

Zitat:
Wegen der Arbeitszeit ... naja, also da würde ich echt mal die Kirche im Dorf lassen


Wo kein Kläger da kein Richter. Aber, lass es zu einem Arbeitsunfall kommen und die Ruhezeiten wurden nicht eingehalten bzw. die Arbeitszeit überschritten. Dann kannst du dir ausrechnen wie hoch die Chancen stehen das dieser anerkannt wird wenn man z.B. duaerhaft arbeitsunfähig wird.

Jan
Profil anzeigen Antwort 27
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 47
Registriert: 11.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2014 um 09:29  
Ich muss gestehen, dass ich an die Schanklizenz und die Lebensmittelkontrolle gar nicht gedacht habe. Aber natürlich hast du recht damit. Auch was die Arbeitszeit und Versicherungsschutz betrifft muss ich dir (leider ;) ) recht geben. So ist das alles ziemlich ernüchternd muss ich sagen. Ich werde den Gedanken erst mal beiseite legen und meine Anlage nach und nach aufbauen. Wenns dann mit dem Brauen losgeht können sich ja die Leute bei mir melden wenn sie zuschauen oder was wissen wollen. Das ganze Drumherum spar ich mir dann. Läuft hald dann nach dem Motto: Ich mach meine Arbeit, ein interessierter ist mit in der Brauerei, schaut zu. Nebenbei erkläre ich ihm meinetwegen den groben Ablauf der Bierherstellung oder was er eben wissen will, und dabei bleibts dann vorerst. Alles andere ist mir diesen enormen Aufwand wirklich nicht wert. Vor allem würd ich mich zu Tode ärgern wenn das Angebot dann am Ende gar nicht angenommen wird die ganze Ämterodysse und Formularitäten für die Katz sind.


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Brauer in einer kleinen Brauerei seit 2004 / Austoß: beruflich 3000 hl/Jahr 30 hl/Sud (schöne kleine 1-Mann Brauerei) | Austoß Hobbybereich: noch ungewiss. Mal schauen wo die Reise hinführt ;) gebraut wird auf einer 50 l Anlage, derzeit noch in Planung
Profil anzeigen Antwort 28
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 10
Registriert: 15.8.2014
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2014 um 11:22  
Was treibt dich denn eigentlich an, so ein Schaubrauen zu veranstalten? Es gibt doch so viele Brauereien, die auch Bierverkostungen, Brauereiführungen, Bierseminare etc. anbieten. Und da du ja professioneller Brauer bist, könntest du das Ganze doch sogar in deinem Betrieb veranstalten, oder? Das würde deiner kleinen Brauerei sicherlich gut tun - eine zusätzliche Werbemaßnahme also, die doch auch deine Anstellung weiterhin absichert und evtl. ja sogar mehr. Viele reine Hobbbrauer sehnen sich nach einer "großen" Brauerei, wie du sie zur Verfügung hast. Die Aspekte, die du in deinem Eingangsthread genannt hast, sind in jedem Fall auch in deinem Betrieb möglich. Dein Chef würde sich vielleicht sogar über so ein Engagement freuen?

LG Snowman


[Editiert am 10.10.2014 um 11:22 von Snowman]
Profil anzeigen Antwort 29
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