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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Chef sagt ich soll Bier für das Sommerfest brauen |
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Senior Member Beiträge: 430 Registriert: 21.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2006 um 19:59 |
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Moin Jungs,
Nach verköstigung meines Bieres will mein Chef das ich Bier für unser
Sommerfest braue. Folgende Fragen:
> Was für L-Preise sollte man nehmen? Was ist frech? Was zu billig? Ich
mein 100L Bier ist schon n ganzen Tag Arbeit...
> Steuertechnisch darf ich ja 200L Bier im Jahr machen, ignorieren wir
einfach die Menge....
Kommen tun nur geladene Gäste, sprich Kundschaft, Freunde, Verwandte und
Familie, ist das schon eine öffentliche Veranstaltung? Darf mein Bier
überhaupt ausgeschenkt werden?
Gruss
Jan
____________________ BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 13.2.2006 um 21:32 |
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"Steuertechnisch" darfst Du das eben nicht so machen!!!!!!! Sobald Du einen
Tropfen verkaufst, verlierst Du sofort Deine Freimenge von 200 Liter und
machst Dich der Steuerhinterziehung strafbar. Ich würde mir erstmal das
Schreiben vom Zoll genau durchlesen was Du bei der Anmeldung Deiner 200
Liter erhalten hast! Aber ich schätze mal, bis dorthin bist Du noch nicht
gekommen.
Sven
Wenn Du jetzt Deinem Namen alle Ehre machen solltst und ein falscher
Trinker bei Deinen Gästen dabei sein sollte, hast Du schlechte Karten.
[Editiert am 13/2/2006 von Heinzelmannbraeu]
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Antwort 1 |
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Gast
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erstellt am: 13.2.2006 um 21:58 |
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Hallo Jan,
von der Steuer befreit ist dein Bier nur dann, wenn du es "zum eigenen
Verbrauch" hergestellt hast und du es nicht verkaufst. Letzeres, also
verkaufen, musst du ja nicht offiziell machen. Genau genommen dürftest du
auch kein Bier an Freunde verschenken, denn das ist ja auch "in Verkehr
bringen" und ist nicht "zum eigenen Verbrauch".
Grüße
Wolfgang
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Senior Member Beiträge: 430 Registriert: 21.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2006 um 22:06 |
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Zitat: | Steuerhinterziehung
strafbar. Ich würde mir erstmal das Schreiben vom Zoll genau durchlesen was
Du bei der Anmeldung Deiner 200 Liter erhalten hast! Aber ich schätze mal,
bis dorthin bist Du noch nicht gekommen.
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ha ha ha, weiß nich ob du schlechte Laune hast, kommt hier grad so an.
Natürlich habe ich meine Braugänge ALLE beim Zoll angemeldet.
Blöde anmachereien in foren hab ich bald wirklich satt....
Die Frage war ausschließlich danach gerichtet, wie es sich verhällt wenn
ich dieses Bier, bei einer NICHTÖFFENTLICHEN Veranstaltung VERSCHENKE!...
Mein Arbeitgeber bezahlt mir quasi meine Unkosten, und der Ausschank ist
ist kostenfrei, und halt nur unter geladenen Gästen. ____________________ BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 430 Registriert: 21.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2006 um 22:08 |
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Zitat: | Hallo Jan,
von der Steuer befreit ist dein Bier nur dann, wenn du es "zum eigenen
Verbrauch" hergestellt hast und du es nicht verkaufst. Letzeres, also
verkaufen, musst du ja nicht offiziell machen. Genau genommen dürftest du
auch kein Bier an Freunde verschenken, denn das ist ja auch "in Verkehr
bringen" und ist nicht "zum eigenen Verbrauch".
Grüße
Wolfgang |
ne Verkauft wird es ja nicht. Wird ja an Die Gäste für Lau ausgeschenkt und
mein Arbeitgeber blecht halt n Euro dafür...
BTW: Darf man wirklich nichtmal an nen Freund n Literchen verschenken? Darf
denn mein Freund bei mir zu Hause das Pils wegsaufen? Oder ist das auch
schon wieder nichtmehr "Eigentverbrauch" ?
Gruss
Jan
[Editiert am 13/2/2006 von boese] ____________________ BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 13.2.2006 um 22:27 |
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@boese
Das hat nichts mit blöd anmachen zu tun. Du kannst doch Dein Bier veräußern
wie Du willst, nur dürfen darst Du es nicht! Egal wie Du es auslegst!
Unabhängig davon, ob es Dein Chef verschenkt oder der gleichen. All Deine
Fragen sind i.o genannten Schreiben vom Zoll beantwortet!
Egal wie Du es veräußerst, es ist Dir nicht erlaubt.
Am Rande:
Ich verkaufe Bier für 1,40 € plus MwSt/L, natürlich mit Genehmigung,
Steuer, Gesundheitsamt bla bla bla. Letztendlich kannst Du tun und lassen
wie es Dir beliebt, nur schlecht werden darf keinem, sonst hat Dein Chef
ein Problem und der wird dann sagen: "Der wars"
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 430 Registriert: 21.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2006 um 22:37 |
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>Egal wie Du es veräußerst, es ist Dir nicht erlaubt.
das war meine Frage, ob es auf einer "privaten" Feier
verschenkt/freiausgeschenkt werden darf. Das lese ich aus dem Zollschreiben
nicht herraus. Wenn ich Privat mit jemand "party mache" dann zählt das für
mich unter Eigenverbrauch...
Naja, das ist halt die Deutsche Bürokratie ))) So langsam kotzt mich dieses Land wirklich an, für
alles gibt es irgendein gesetz (ist ja fast wie beim Bund) oder eine
Regel... BAH!
Und ich braue weiterhin exakt 199,9L Bier im Jahr
Naja nochmal zum Thema: Wär mir eh zu viel Arbeit gewesen ;D... 1,40 EUR /L
da steh ich ja 20h breim brauen (mit vorbereiten,
nachbereiten, schlauchem, sauber machen, umdrücken, etc) und dann 140 EUR
für 100L? neeeeeeeeeeeeee )))) Da ist mir das Geld nich so wichtig, die 100L genieße
ich lieber mit nen paar Freunden bei mir zu Hause (ja auch wenn ich das
nicht darf, ich mach es trotzdem
und wenn ich verurteilt werde wegen den 50L die ich an Freunde ausschenke
)))....
Also lasst euch euer Bier schmecken!
Viele Grüsse
Jan ____________________ BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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Antwort 6 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2006 um 23:06 |
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Hey Leute!
Wenn ihr euch wieder so auf die 200 l im Jahr begrenzt. Siher haben doc
einige von euch, die es anmelden (würd ich sowieso net machen, aber is
meine Meinung(Vater Staat schröpft genug siehe Ökosteuer 1,49 €/l Sprit, da
meld ich doch mein Privatvergnügen net noch an, aber lassen wir das))
ihr habt doch bestimmt eine Freundin oder Frau oder Eltern, Großeltern
etliche andere Anverwandte in eurer näheren Umgebung. Wenn ihr es unbedingt
anmelden wollt, dan gebt doch mal eure Patnerin und eure Eltern mit an bzw.
jeweils nacheinander an. Mit 4 Personen habt ihr so schon 800 l und das
sind immerhin mehr als 2 l pro Tag. Ich denke, das sollte genügen.
@boese
Man geht von einem Verkaufspreis von 5-7 € je nach Region pro liter aus. Je
nachdem welche Gefäße du benützt zum Ausschank kannstes jetzt ja
ausrechenn. Und werd dir mit deinem Chef über stillscweigen einig. Unter
uns, ich würds riskieren
m.f.G.
Jon
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 13.3.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 05:59 |
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Guten Morgen an alle.
@Heinzelmannbraeu
Zitat: | Ich verkaufe Bier für
1,40 € plus MwSt/L, natürlich mit Genehmigung, Steuer, Gesundheitsamt bla
bla bla. |
Und wie geht das bei Dir? Hast Du ein
Gewerbe angemeldet, bist Du Braumeister, was verlangt das Gesundheitsamt
...?
Fragen über Fragen.
Mich, und ich glaube auch andere(z.B. Anterus) würde das nämlich schon
interessieren wie das gehandhabt wird und mit den Behörden verhandelt
werden muß.
Heinzelmannbraeu danke schon mal und
allzeitgutsud,
filou
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 252 Registriert: 2.12.2004 Status: Offline
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erstellt am: 14.2.2006 um 08:24 |
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@Jon
Vorsicht !
Im Biersteuergesetzt von 1993 steht unter §3 Steuerbefreiung "Bier das
Hobbybrauer in Ihren Haushalten bereiten"
http://bundesrecht.juris.de/bierstg_1993/BJNR021580992BJNE000
401301.html
Das bedeutet das Du im gleichen Haushalt mit Deiner Frau trotzdem nur 2hl
frei hast
und nicht 4 hl auch wenn Sie den Sud anmelden würde.
Mit meinem Hauptzollamt hatte ich bisher keine Probleme, aber da soll es
wohl ganz andere Amtsschimmel geben.
Du weist doch, für Totschlag gibt es Bewährung, für Steuerhinterziehung
Zuchhaus.
Willkommen in Deutschland !
Gruß
BBF ____________________ Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier
daraus !
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 14.2.2006 um 08:51 |
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@Bockbierfreund
So ist es nicht, die 200 Liter beziehen sich auf die Person!
@filou
Ich will nur kurz Deine Frage umreißen, da das zu umfangreich würde. Aber
eines kann ich demjenigen sagen der sich mit dem Gedanken trägt eine
Brauerei zu eröffnen, Finger weg, wenn keine starken Nerven und finanzielle
Überbrückungsmittel da sind!
- Handwerkskammer gehen und eine Rolle als Brauer und Mälzer eintragen
lassen
- Gewerbeamt Gewerbeschein beantragen
- Zoll anmelden (der Zoll kontrolliert auch die Menge an gekauften Malz zu
der Ausschlagmenge!)
- Bauamt und Gesundheitsamt (der erste Sud erfolgt unter Aufsicht des GA
mit Probenentnahme und dieser Sud wird vom Zoll vernichtet)
- Brandschutzkunde (weiß nicht mehr wie der hieß)
- sobald mehr als ein Mann dort arbeitet noch der TÜV
- und sicher mehr, aber alles kann man sich nicht merken
Naja und im laufenden Betrieb Biersteuer, Märchensteuer etc. abführen.
Sven
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 453 Registriert: 22.3.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 09:07 |
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Hi,
laut Biersteuergesetz gelten die 200 Liter PRO HAUSHALT !!!
Ihr könnt NICHT auf die Namen aller Familienmitglieder brauen.
Möglich wäre nur zum Haushalt des Bruders zu fahren und dort zu brauen
(oder ihr habt ein eigenes Grundstück un schließt einfach das Tor ab
).
Bier aucf Eurer eigenen Party ausschenken ist okay (aber schon grenzlastig
- wenn einem schlecht wird und er zeigt Euch an).
Im Gesetz steht - JEGLICHES IN VERKEHR BRINGEN - egal ob verkaufen uder
verschenken ist nicht erlaubt!!!
Benutzt mal die Boardsuche - dazu gab es schon einige Diskussionen (da
stehen dann auch die Quellen - also Biersteuergesetz).
Andi
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 14.2.2006 um 09:28 |
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@frei-bier
Und wie unterscheidet der Zoll eine Sippe in einem 6 Familien Haus? Ich
meine, wenn es 3 gleiche Namen mit der selben Adresse sind, woher soll der
Zoll wissen, dass es sich um getrennte oder gemeinsame Haushalte sind. Und
auch wenn es eine Wohnung wäre könne es getrennte Haushalte sein.
Also wenn ich 3 Personen, gleichen Namens und gleicher Adresse anmelde,
bekomme ich immer 3 Schreiben vom Zoll zurück, dass ich pro Person 200
Liter Bier brauen darf! Und das ist seit 7 Jahren so! Und Andy, wir haben
das selbe Zollamt, aber vielleicht machen die bei Dir eine Ausnahme, da Du
immer Frei-Bier willst!!
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 430 Registriert: 21.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 09:52 |
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Um nochmal auf das eigentliche Thema zurück zu kommen: Brauen darf ich
nicht für dieses Fest, richtig?
____________________ BIEEEEERRRRRRRRRR HMMMMMMMM
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
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erstellt am: 14.2.2006 um 09:56 |
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Kurz, NEIN Du darfst nicht für das Fest brauen!
Aber wir stellen uns vor:
Wir sind alle Fussballspieler auf einem Spielfeld, so lange der Ball auf
dem Feld bleibt sagt der Linienrichter nichts, aber sobald der Ball über
die Linie fliegt hebt dieser dann die Fahne.
Ich denke damit sind alle Fragen geklärt!
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 453 Registriert: 22.3.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 10:17 |
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@Heinzelmannbraeu
... sollte das Zollamt irgenwann einmal Lust verspüren, die Personen zu
überprüfen, dann sehen sie ja wieviele Haushalte diese führen.
Sicher - solange keiner nachprüft ist das egal.
Wie einige hier aus dem Forum berichteten, so scheint es ja einige
Zollämter zu geben, die da extrem sind (Anmeldung für jeden Kleinstsud 14
Tage vorher, Kontrollen, etc.) - die legen das Gesetz härter aus, als es
ist und verprassen mit dem so getriebenen Aufwand unserer Steuergelder.
Ich sagte ja - im Notfall Gartentor abschließen ...
Andi
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 144 Registriert: 9.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 15:27 |
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Wie jetzt?
Man muss jeden noch so kleinen Sud anmelden?!
Wenn ich also so 10-20l braue, dann muss ich das vorher mit dem Zoll
abklären???
, sorry, aber das ist wirklich lächerlich... ____________________ -Carpe noctem-
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 453 Registriert: 22.3.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 16:08 |
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... ja das ist lächerlich - aber einige Zollämter wollen das genau so...
Anderen genügt eine jährliche Anmeldung.
Andi
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Antwort 17 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 16:59 |
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Tagchen!
@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat
kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann,
ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus,
wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20
l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut
gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne
andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn
ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine
niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder
ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche
ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l
Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l,
aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat
(bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles
wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20
l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann
unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net
erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so
gemeldet hat.
Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer
soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l
und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben
ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele
Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich
ja abziehen, denn Hefe ist (noch
) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der
Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt
hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine
Berechnungsgrundlage.
Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit
Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen
"Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen,
lächerlich.
Für alle Fans bzw. legal Brauenden
Willkommen in Deutschland !
m.f.G.
Jon
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Antwort 18 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 17:02 |
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Tagchen!
@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat
kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann,
ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus,
wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20
l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut
gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne
andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn
ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine
niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder
ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche
ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l
Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l,
aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat
(bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles
wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20
l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann
unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net
erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so
gemeldet hat.
Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer
soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l
und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben
ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele
Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich
ja abziehen, denn Hefe ist (noch
) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der
Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt
hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine
Berechnungsgrundlage.
Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit
Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen
"Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen,
lächerlich.
Für alle Fans bzw. legal Brauenden
Willkommen in Deutschland !
m.f.G.
Jon
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Antwort 19 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 17:02 |
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Tagchen!
@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat
kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann,
ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus,
wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20
l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut
gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne
andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn
ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine
niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder
ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche
ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l
Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l,
aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat
(bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles
wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20
l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann
unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net
erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so
gemeldet hat.
Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer
soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l
und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben
ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele
Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich
ja abziehen, denn Hefe ist (noch
) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der
Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt
hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine
Berechnungsgrundlage.
Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit
Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen
"Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen,
lächerlich.
Für alle Fans bzw. legal Brauenden
Willkommen in Deutschland !
m.f.G.
Jon
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Antwort 20 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 17:03 |
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Tagchen!
@Tybald: Deswegen würd ich mir das mit dem Anmelden schenken. Vater Staat
kasiert Mal fleisig Steuern, die er in 100 Jahren net kontrollieren kann,
ob es stimmt. Wenn wir Mal 100 %ig sein wollen, wie sieht die Sache aus,
wenn ich einen Sud anmelde, so zum Beispiel: Ich braue am soundsovielten 20
l Bierwürze mit 12,7 % StaWü. So und jetzt braue ich, und merke das ich gut
gelöste Malze verwende, ich bekomme eine StaWü von 13, 2 % (ist ja ne
andere Steuerklasse, muss anders besteuert werden), jetzt die Frage: Wenn
ich es so lasse, habe ich Steuerhinterziehung betrieben, weil ich ja eine
niedrigere Steuerklasse angegeben habe, aber eine höhere gebraut habe oder
ich verdünne mit Wasser wieder in meine 12er Steuerklasse, dazu brauche
ich, nur um eine Zahl zu nennen, 2 l Wasser. Jetzt habe ich aber 22 l
Bierwürze mit 12 % un net angegebene 20 l. Andersrum habe ich zwar 20 l,
aber 13 % StaWü. So und jetzt meine Frage an den lieben deutschen Staat
(bzw. seine treuen Gefolgen): Was sollte ich in diesem Falle tun??? Alles
wegschütten? Geht schlecht, ich wurde ja schon berechnet, also würde ich 20
l Steuerfreiheit einbüßen. Dem Zollamt nachmelden? Auch schlecht, da dann
unangenehme Fragen auftauchen bzgl. des Grundes (das kann man denen net
erklären, bzgl. Löslichkeit der Malze) oder warum man es net gleich so
gemeldet hat.
Desweiteren, wer kontrolliert ob ich wirklich 20 l nachher habe? Bzw. wer
soll das denn wie kontrollieren? Wenn ich jetzt 10 % mehr mache, also 22 l
und es kommt einer kontrollieren, da geht so viel verloren, beim proben
ziehen, beim schlauchen. Ausserdem, woher will er denn berechnen wieviiele
Milliarden Hefezellen sich in der Würze bzw. im Bier befinden. Die muss ich
ja abziehen, denn Hefe ist (noch
) steuerfrei. Wie wir jetzt aber wissen, vermehrt sich die Hefe während der
Gärung und zwar rein rechnerisch um den Faktor abgenommener Würze. Jetzt
hab ich aber wiederum nie einen EVG von 100 %. Also fehlt mir wieder eine
Berechnungsgrundlage.
Und wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann mir der Zoll mit
Kontrollen drohen noch und nöcher, Sie können zu 99,99 % keinen
"Hobbybrauer" dingfest machen. Die Anmelderei ist daher, in meinen Augen,
lächerlich.
Für alle Fans bzw. legal Brauenden
Willkommen in Deutschland !
m.f.G.
Jon
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Antwort 21 |
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Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 17:17 |
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Da is was schief gelaufen....
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2006 um 18:16 |
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Hallo Jon,
lächerlich oder nicht, wenn Du keine Brauanzeige machst, kann man Dir an
den Karren fahren, z.B. Dir auch Dein Brauequipment beschlagnahmen.
Die Brauanzeige kostet nichts, und Du gibst nur an wieviel Bier und mit
welcher Stammwürze Du in etwa herstellen willst.
Steuer bezahlst Du nur für Mengen über 200 l/a, und da ist dann die Menge
das tatsächlich gebrauten Biers maßgebend.
Ich habe im letzten Jahr meinem HZA (Ulm) vorgeschlagen, sowohl die
Brauanzeige als auch die Biersteuer-Anmeldung nur einmal jährlich am Ende
des Jahres zu machen, damit sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält.
Und siehe da, letzte Woche kam Post, und wir machen das jetzt genau so.
Gruß, Alex.
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Antwort 23 |
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Gast
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erstellt am: 14.2.2006 um 19:12 |
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Hallo Jon,
Das soll keine Klugscheisserei sein, sondern nur ein Information an dich.
Was du daraus machst ist ganz ung gar dein Bier.
Für dich ist das Hauptzollamt in Saarbrücken zuständig und in Person eine
Frau Silvia Müller.
Diese besteht auf einer Anmeldung eine Woche vor dem Brautag mit genauer
Mengenbezeichnung und kündigt auch gleich als Eventualität einen Besuch von
Beamten zur Inspektion des Brau-equipments an.
Es gibt auch keine Verhandlungsbereitschaft das Verfahren anders zu
gestalten, das einzige was ich ihr abringen konnte, war die Bereitschaft
die Anmeldung per email anzunehmen.
Tja, das hat man davon wenn man für nichteinmal 1 Million Menschen eine
komplette Regierung unterhalten muss....mit irgendwas müssen die sich ja
beschäftigen...
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