Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
|
|
erstellt am: 14.2.2006 um 21:55 |
|
|
Hallo Jon!
Da Du Dich nicht angemeldet hast, kannst Du es natürlich nicht wissen.
Laut meinen Unterlagen sind die 2hl Freigrenze gänzlich
Plato-unabhängig.
Von 2-10hl wird zur Vereinfachung die Biersteuer für Bier von 11°P
veranschlagt unabhängig von den tatsächlichen Platos, es sei denn, Du
machst "Dünnbier" und willst natürlich weniger zahlen.
Darüber gilt ein ermäßigter (?) Steuersatz, wer will aber mehr als 10hl im
Jahr selbst verkonsumieren?
Wegen ein paar Liter mehr macht sich sicher keiner in's Hemd, Du hast ja
auch Schwand bis das Gebräu abgefüllt ist.
...schon diese Fragestellung ist wieder "typisch deutsch-gründlich"!
Mach' was Du denkst. Mir ist es im Zweifel lieber, sollte ein Nachbar auf
Nachfrage wg. Malz und Hopfendüften aus meiner Wohnung vom Zoll erfahren:
"Ja, ist als Hobbybrauer gemeldet!"
Uwe ____________________
|
|
Antwort 25 |
|
Member Beiträge: 95 Registriert: 17.8.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.2.2006 um 22:20 |
|
|
@Heavybyte; Uwe12
Auch wenn es sich so angehört hat, ich will damit niemandem etwas vorwerfen
oder ähnliches. Ich hab doch auch niemanden als Klugscheisser oder
ähnliches bezeichnet. Du hast vollkommen Recht. Du gibst ihm die Tipps,
damit er sich net strafbar macht etc. Das ist sehr lobenswert und ich habe
dann lediglich gesagt, wie ich zu der Sache als Mann der Branche (Brauerei)
sehe und dazu stehe.
Zu hause braue ich selbst nicht, nur wenn ichs tun würde, würd ich das wohl
so handhaben. Das mit der Nachbarschaft ist natürlich ein Argument, aber
ich habe hier das Glück, dass ich für die und die für mich die Hand ins
Feuer legen würden. Hätte also nix zu befürchten. Sie profitieren ja
vielleicht auch davon
Also in diesem Sinne
Gut Sud und "Du bist Deutschland, Bürokratie!"
Jon
|
|
Antwort 26 |
|
Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 21.2.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 14.2.2006 um 23:58 |
|
|
Dann ist es streng genommen nichtmal erlaubt ein paar Flaschen
Selbstgebrautes auf ne Party oder nen Grillabend mitzubringen?
Das ist ja wirklich lächerlich.
Sowas interessiert bei selbstgemachten Wein oder Likör doch auch
niemanden.
Ein Jammer das grad um selbsgebrautes Bier so ein Zirkus veranstaltet wird.
Auf den Schreck muß ich erstmal n Fläschchen trinken.
Hab zwar grad nur Literflaschen im Kühlschrank....... Egal, watt mutt, datt
mutt
[Editiert am 14/2/2006 von Hunding]
|
|
Antwort 27 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 06:19 |
|
|
Moin hobbybrauer,
@Hunding, das ist so nicht richtig. Du darfst dein Bier sehrwohl
verschenken und auf einer privaten Party ausschenken.
Du darfst es "nicht in den Verkehr bringen", damit ist eine Veräusserung
gegen Geld gemeint, also quasi ein gewerbliches Handeln.
viele Grüsse
|
|
Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 08:16 |
|
|
@Frei-Bier
Ich schreibe jetzt mal meinen Pasus aus dem Schreiben vom Zoll:
antragsgemäß erteile ich Ihnen mit heutigen Datum unter Vorbehalt des
Widerrufes, bla bal.....,das nach §3 Absatz 3 BierSTG in Verbindung mit § 3
BierStV von Haus- und Hobbybrauern in Ihren Haushalten ausschließlich zum
eigenen Verbrauch bereitet wird, ist bis zu einer Menge von 2 hl im
Kalenderjahr von der Steuer befreit.
Wo steht bitte "pro Haushalt", wo Haushalt steht, kann auch Keller oder
Schutthalde stehen. Ich habe auch beim Zoll angerufen, dort bestätigte man
mir, pro Person. Also höre jetzt auf mit Deinem "pro Haushalt"!!!!!!!!! Du
kannst ja gerne dran glauben, aber mache nicht andere wuschisch!!
Nachtrag:
@heavybyte
Wo steht bitte in Verkehr bringen???? In meinem Schreiben steht nur das
o.g. zum "eigenen Verbrauch", dass heißt , darfst auch kein Bier
verschenken!! So ebenfalls der Kunde von Zoll!
Für alle die keine "Erlaubnis zur Herstung von Bier durch Haus- und
Hobbybrauer" haben scanne ich sie bei Bedarf ein, so das "JEDER" nachlesen
kann.
Sven
[Editiert am 15/2/2006 von Heinzelmannbraeu]
|
|
Antwort 29 |
|
Senior Member Beiträge: 144 Registriert: 9.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 10:21 |
|
|
Soweit ich weiß ist verschneken auch schon in den verkehr bringen, aber
wenn ich jemanden bei mir zu hause mein bier anbiete, dann ist es
Eigenverbrauch...
Habe ich shcon erwähnt, dass ich allergisch gegen Schimmel bin (war
vorgestern beim test), zählt da auch Amtsschimmel dazu? ____________________ -Carpe noctem-
|
|
Antwort 30 |
|
Posting Freak Beiträge: 1542 Registriert: 16.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 10:36 |
|
|
Ist doch alles ganz einfach:
Wer sich nicht sicher ist, geht zum Telefon, schaut auf seiner
Brauanmeldung nach der Telefonnummer und schildert dem freundlichen
Zollbeamten sein Problem. Der wird dann sagen, was für das Zollamt jetzt
grade wie richtig ist.
Und wer noch mehr Sicherheit haben möchte schreibt ihn einfach an, den
freundlichen Beamten oder die freundliche Beamtin.
Verschenken ist nach meiner Sichtweise da übrigens kein Problem. Deshalb
mache ich das auch ohne Skrupel! Ob das jetzt wirklich erlaubt ist weiß ich
nicht. Is mir aber auch ziemlich egal...
Gruß Malte ____________________ "Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere
die Welt."
Kaiser Wilhelm II
(1859-1941)
|
|
Antwort 31 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 12:05 |
|
|
@Heinzelmannbräu,
Zitat: | Wo steht bitte "pro
Haushalt", ...
@heavybyte
Wo steht bitte in Verkehr bringen???? |
nur ein
kurzer Auszug:
Haus- und Hobbybrauer
Haus- und Hobbybrauer können in ihren Haushalten Bier bis zu einer
Menge von 2 Hektolitern im Kalenderjahr steuerfrei herstellen.....
.... Beträgt die Biersteuer hierbei weniger als 5,00 EUR, muss keine
Steuererklärung abgegeben werden.....
du scheinst das Gesetz nicht richtig gelesen zu haben, lies es einfach
nochmal sorgfältig durch.
In Verkehr bringen heisst, eine Ware gegen Geld abzugeben, sodass die Ware
auch weiterveräussert (Verkehr) werden kann.
Verschenkte Ware ist nach dem Gesetz kein "in den Verkehr bringen".
Cheers
achso, es gibt zwei Informationsquellen dazu, eine ist hier: http://bundesrecht.juris.de/bierstv/index.html#BJNR21910099
4BJNE003900320
die andere hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/
h0_biersteuer/j0_besonderheiten_bier/index.html
Ich möchte noch ganz kurz das eigentlich zutreffende Gesetz §2
kommentieren, hier heisst es:
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist
von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
also ganz eindeutig, auch wenn es mehrere Hobbybrauer in einem Haushalt
gibt, sind insgesamt nur 2hl steuerfrei!!!!
[Editiert am 15/2/2006 von heavybyte]
|
|
Senior Member Beiträge: 413 Registriert: 29.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 13:09 |
|
|
So eindeutig finde ich das gar nicht. "Haus- und Hobbybrauer können in
ihren Haushalten[...]" Diese Stelle sagt primär aus, dass wir in unseren
Haushalten brauen müssen um Steuerfrei zu sein. Sprich wir können uns keine
kleine Gewerbehalle mieten um dort zu brauen. Das wäre nicht mehr
Steuerbefreit. Ich sehe da noch keine direkte Verbindung zwischen Haushalt
und der Biermenge. Ich sehe das auch so, dass die Menge von 2 HL pro
Hausbrauer gilt. Ich werde aber mal einen bekannten von mir fragen, der
studiert Jura und kann mit diesem Juristendeutsch besser umgehen als ich.
|
|
Antwort 33 |
|
Member Beiträge: 96 Registriert: 11.1.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 13:24 |
|
|
Hallo Leute,
wie sich alles wiederholt...
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=view
thread&fid=1&tid=422&page=2&orderdate=
nochmal meine Rechtsauffassung zum Thema "pro Haushalt oder pro Person":
1. Biersteuer ist dem Wesen nach eine Vergbrauchssteuer. Diese sind in der
Regel verbrauchs- und verbraucherbezogen, also pro Person.
2. Eine haushaltsbezogene Auslegung würde diejenigen benachteiligen, die
Verantwortung für große Haushalte tragen, z.B. Paare oder gar Großfamilien.
Das scheint mir verfassungsrechtlich höchst fragwürdig zu sein.
3. Was mir am wichtigsten scheint: Es gibt für Hausbrauer ja auch die
Möglichkeit nicht nur im eigenen Haus sondern z.B. in Gemeindebrauhäusern
zu brauen (gibts vereinzelt noch!). Da sagt das Gesetz, dass dieses Bier
ebenso als im Haushalt des Hausbrauers gebraut gilt, damit er nicht hier
2hl und da nochmal 2hl frei hat. Aber es bleibt immer auf seine Person
bezogen, d.h. Hobbybrauer A kann in seinem Haushalt 2hl brauen und
Hobbybrauer B (z.B. Ehegattin) ebenso. Wo steht, dass es sich bei den
Haushalten der Hobbybrauer um gemeinsame Haushalte handeln muss?
4. Das ist vielleicht haarspalterisch, aber letztendliche Rechtssicherheit
kann nur eine höchstrichterliche Entscheidung dazu geben. Es wäre an der
Zeit!
Gruß
linus
|
|
Antwort 34 |
|
Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 20:18 |
|
|
Zitat: | (1)[...]Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
also ganz eindeutig, auch wenn es mehrere Hobbybrauer in einem Haushalt
gibt, sind insgesamt nur 2hl steuerfrei!!!! |
Auch mit vier Ausrufezeichen dahinter bedeutet es eben genau dieses nicht.
Sondern das, was Linus unter 3. schreibt. Mit der freundlichen Dame vom
Zoll hab ich das - sicherheitshalber - mal geeklärt, allerdings nicht
ausgenutzt, sondern - vielleicht weil ich blöd bin - lieber 13 Euro
irgendwas an Biersteuer bezahlt. Sollen sie damit glücklich werden. Was sie
allerdings verlangte, war, daß ggf. meine Frau und ich die Kaufbelege für
die Zutaten getrennt aufbewahren.
Zitat: | Sprich wir können uns
keine kleine Gewerbehalle mieten um dort zu
brauen. |
Da wär ich mir gar nicht so sicher. Wenn ich mir Räumlichkeiten für meinen
privaten Bedarf anmiete, dann würde ich die schon zu meinem Haushalt
gehörend werten.
Gruß, Alex.
|
|
Antwort 35 |
|
Junior Member Beiträge: 41 Registriert: 26.10.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 20:35 |
|
|
leute, leute, leute...
wenn man diese diskussion hier liest, gewinnt man ja einen völlig falschen
eindruck der hobbybraugemeinde, fast so als hätte der zoll die community
schon unterwandert.
eigentlich sind es doch die biertrinker und -brauer, die solche sachen mit
einer gewissen gelassenheit angehen sollten.
cheers, paule4.
|
|
Antwort 36 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 20:53 |
|
|
Zitat: | 1. Biersteuer ist dem
Wesen nach eine Vergbrauchssteuer. Diese sind in der Regel verbrauchs- und
verbraucherbezogen, also pro Person. |
sehe ich
nicht so, das ist eine Biersteuer und ist im Allgemeinen auf die Menge
Alkohol bezogen und im Besonderen bei Hobbybrauern auf die Menge Bier.
Zitat: | 2. Eine
haushaltsbezogene Auslegung würde diejenigen benachteiligen, die
Verantwortung für große Haushalte tragen, z.B. Paare oder gar Großfamilien.
Das scheint mir verfassungsrechtlich höchst fragwürdig zu
sein. |
sehe ich auch nicht so, was hat
Verantwortung mit Bierbrauen zu tun?
Diese Steuerbefreiung bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Personen
gleichermassen.
Zitat: | 3. Was mir am
wichtigsten scheint: Es gibt für Hausbrauer ja auch die Möglichkeit nicht
nur im eigenen Haus sondern z.B. in Gemeindebrauhäusern zu brauen (gibts
vereinzelt noch!). Da sagt das Gesetz, dass dieses Bier ebenso als im
Haushalt des Hausbrauers gebraut gilt, damit er nicht hier 2hl und da
nochmal 2hl frei hat. Aber es bleibt immer auf seine Person bezogen, d.h.
Hobbybrauer A kann in seinem Haushalt 2hl brauen und Hobbybrauer B (z.B.
Ehegattin) ebenso. Wo steht, dass es sich bei den Haushalten der
Hobbybrauer um gemeinsame Haushalte handeln
muss? |
auch das sehe ich anders, hätte der
Gesetzgeber es auf die Person bezogen, so hätte er es auch so ins Gesetz
geschrieben. So hat er ins Gesetz den Haushalt geschrieben und darauf
bezieht sich dann auch die Menge.
Es wäre ja einfach gewesen zu schreiben, dass die Steuerfreiheit von 2hl
pro Person gewährt wird, nein, der Gesetzgeber schreibt explizit
Haushalt.
Zitat: | 4. Das ist vielleicht
haarspalterisch, aber letztendliche Rechtssicherheit kann nur eine
höchstrichterliche Entscheidung dazu geben. Es wäre an der
Zeit! |
Da brauchst du dich nur bei deinem Hauptzollamt zu erkundigen, die werden
dir sagen, dass es pro Haushalt gilt.
viele Grüsse von einem der das alles schon hinter sich hat.
edit: Rechtschreibung
[Editiert am 15/2/2006 von heavybyte]
|
|
Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 21:12 |
|
|
Zitat: | eigentlich sind es doch
die biertrinker und -brauer, die solche sachen mit einer gewissen
gelassenheit angehen sollten. |
Ich seh das äußerst gelassen, finde aber die Diskussion wichtig, da hierbei
- obwohl das Thema mit ebenso schöner Regelmäßigkeit auftaucht wie das des
sog. Reinheitsgebots - offenbar eine große Unklarheit herrscht. Ich finde
die Gesetzeslage eindeutig. Die Handhabung ist es leider nicht, da den HZAs
ein Ermessensspielraum eingeräumt wird. Das ist im Falle mancher HZAs von
Vorteil (z.B. Ulm, Berlin, Karlsruhe), bei manchen leider nicht (offenbar
Saarbrücken). Schön wäre eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der
Erleichterungen für die Haus- und Hobbybrauer, gegenwärtig bleibt aber nur,
sich über die jeweiligen Modalitäten zu informieren oder in Deckung zu
bleiben.
Wie man das denn handhabt, bleibt jedem Einzelnen selbst überlassen.
Gruß, Alex.
|
|
Antwort 38 |
|
Senior Member Beiträge: 413 Registriert: 29.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 21:32 |
|
|
@heavybyte
Quelltextbereich einfügen: | auch das sehe ich anders, hätte der Gesetzgeber es auf die Person bezogen, so hätte er es auch so ins Gesetz geschrieben. So hat er ins Gesetz den Haushalt geschrieben und darauf bezieht sich dann auch die Menge.
Es wäre ja einfach gewesen zu schreiben, dass die Steuerfreiheit von 2hl pro Person gewährt wird, nein, der Gesetzgeber schreibt explizit Haushalt. |
Aber wo hat er in das Gesetz pro Haushalt geschrieben? Ich habe mich heute
mal mit einem Jurastudenten kurzgeschlossen und der meinte auch, dass
dieser Text sich eindeutig auf pro Person bezieht. Das erwähnen der
Haushalte dient nur um damit wir nicht überall Steuerfrei brauen. Es ist
nur eine örtliche Einschränkung.
Quelltextbereich einfügen: | sehe ich nicht so, das ist eine Biersteuer und ist im Allgemeinen auf die Menge Alkohol bezogen und im besonderen bei Hobbybrauern auf die Menge Bier. |
Das Biersteuergesetz ist definitiv eine Verbrauchssteuer.
Das 2HL-Limit gilt also eindeutig pro Person, solange man dieses Bier im
eigenen Haushalt bzw. in nicht gewerblichen Gemeindehäusern herstellt. Das
sollte auch jedes Zollamt so bestätigen. Abweichende Aussagen können
natürlich durch Unkenntnis der Mitarbeiter auftreten (kenne ich auch von
der Polizei schon, die kennen auch nicht alles was sie wissen müssten).
|
|
Antwort 39 |
|
Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 21:41 |
|
|
Zitat: | hätte der Gesetzgeber es
auf die Person bezogen, so hätte er es auch so ins Gesetz geschrieben. So
hat er ins Gesetz den Haushalt geschrieben und darauf bezieht sich dann
auch die Menge. |
Nein, so steht das nicht im Gesetz.
Zitat: | Es wäre ja einfach
gewesen zu schreiben, dass die Steuerfreiheit von 2hl pro Person gewährt
wird, nein, der Gesetzgeber schreibt explizit
Haushalt. |
Es wäre genauso einfach gewesen, zu schreiben, daß die Steuerfreimenge pro
Haushalt gewährt wird, steht da aber auch nicht, da steht:
Zitat: | (1) Bier, das von Haus-
und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch
bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von
2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. |
Da lese ich eindeutig, daß Haus- und Hobbybrauer die Personen sind, die 2
hl pro Jahr steuerfrei herstellen dürfen, außerdem steht da, wo sie es zu
tun haben, nämlich in ihren Haushalten.
Und:
Zitat: | Da brauchst du dich nur
bei deinem Hauptzollamt zu erkundigen, die werden dir sagen, dass es pro
Haushalt gilt. |
Nope. Na, in Saarbrücken vielleicht...
Gruß, Alex.
|
|
Antwort 40 |
|
Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 11.3.2004 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.2.2006 um 21:55 |
|
|
Warum schwätzen wir immer über das selbe, in meiner Braugenehmigung steht
gedanklicher Weise "pro Person" und zum "eigenen Verzehr" und nicht "pro
Haushalt" oder "in Verkehr bringen" oder so ein Schmaren! Sollen die Leute
die anderes in ihrer Braugenehmigung oder vielleicht gar keine haben,
sollen doch machen was sie wollen! Die sollen beim Zoll anrufen und sich
erkundigen, aber einige behaupten immer besseren Wissens! Beschäftigen wir
uns lieber mit der Herstellung eines guten schmackhaften Bieres und nicht
um solche Dinge die schon tausend Mal abgehandelt wurden und
selbsterklärend sind!
Sven
|
|
Antwort 41 |
|
Member Beiträge: 71 Registriert: 13.4.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.2.2006 um 11:28 |
|
|
Hallo liebe gemeinde,
habe eben mit dem hauptzollamt Dortmund telefoniert!
DIE 200L WERDEN PRO HAUSHALT GERECHNET!
ganz klare ansage!
und nu last uns lecker 200l pils (pro haushalt brauen)!
|
|
Antwort 42 |
|
Member Beiträge: 71 Registriert: 13.4.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.2.2006 um 11:37 |
|
|
Zitat: | Hallo liebe
gemeinde,
habe eben mit dem hauptzollamt Dortmund telefoniert!
DIE 200L WERDEN PRO HAUSHALT GERECHNET!
ganz klare ansage!
und nu last uns lecker 200l pils (pro haushalt brauen)!
|
Nachtrag,
und wer mehr als 200l braut ,sind als maximalsatz an steuer für weitere
100l als höchstsatz
knapp 10€ zu entrichten! wobei der hobbybrauer kleiner besteuert wird und
es nichtmal 10€
wären und für 100 liter mehr die wahrscheinlichkeit groß ist das man wegen
zu geringer steuer
unterm tisch fällt!
sind doch tolle aussichten,oder?
Prost!
|
|
Antwort 43 |
|
Senior Member Beiträge: 413 Registriert: 29.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.2.2006 um 12:13 |
|
|
Genau das meinte ich mit Unkenntnis der Mitarbeiter. Leider kennen sich
viele Beamte nicht richtig mit den Gesetzen aus, mit denen sie arbeiten
müssen. Vor allem wenn das solche "Exoten" sind. Das kenne ich auch schon
vom Paintball, da haben wir ähnliche Probleme mit der Polizei. Die kennen
sich auch nicht mit dem aktuellen Waffenrecht aus. Beim Hauptzollamt
verhält es sich leider ähnlich. Ich habe von einem Beamten aus Dortmund
auch schon die Aussage bekommen, dass ich mich erst melden soll wenn ich
anfange meinen Straßenzug mit Bier zu versorgen. Meiner Meinung gibt es in
dieser Hinsicht die einzig sichere Aussage von einem Anwalt. Denn was dir
ein Beamter sagt muss nicht rechtssicher sein.
|
|
Antwort 44 |
|
Gast
|
|
erstellt am: 16.2.2006 um 12:17 |
|
|
wenn der Wunsch Vater der Gedanken wird...
|
|
Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 6.1.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.2.2006 um 12:45 |
|
|
Es soll doch niemand glauben, dass man sich ein deutsches Gesetz vornehmen
kann, mal gerade die relevanten Paragraphen liest, und dann weiß man wie es
geht.
Es gibt Kommentare, Richtlinien (auch Verwaltungsanweisungen genannt)
Gerichtsurteile. Außerdem werden die Vorschriften von den verschieden
Ämtern unterschiedlich ausgelegt.
Letztlich reicht reicht weder die Auskunft eines Anwaltes noch die Auskunft
eines Beamten. Nützlich ist nur eine rechtsverbindliche Auskunft. Ob man
die aber vom Zollamt für Hobbeybrauer bekommt, weiß ich nicht. Die würde
dann auch nur für den jeweiligen Einzelfall gelten.
Wir können uns hier einen Wolf diskutieren, z.B. darüber was mit eigenem
Haushalt gemeint ist, wenn es hart auf hart kommt und man zieht gegen das
Zollamt zu Gericht, interessiert nur die Interpretation des Richters. Der
kann z.B. sagen, ich lege das wörtlich aus, oder aber ich gucke was der
Gesetzgeber letzlich mit dieser Vorschrift erreichen wollte.
Ich persönlich würde mit dem zuständigen Zollamt reden und deren Aussage
nicht als 11. Gebot, sondern als Richtschnur nehmen.
Gruß, Volker
|
|
Antwort 46 |
|