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Autor: Betreff: Nutzung Eurer Bilder?
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2006 um 09:41  
Mahlzeit Männer!

Ein Bekannter möchte auf seiner (Firmen-)seite (www.venatus.de) einen Bericht über Bierbrauen bringen. Nun sprach er mich an, ob ich ihm einige Bilder schicken kann. Klar, schicken ist nicht das prob, aber meine "Anlage" ist noch nicht das, was man sich so vorstellt. lol Nunmehr meine Frage:

darf ich pics aus dem Forum nehmen, oder bestehen da Bedenken? Als Quelle wird dann www.hobbybrauer.de angegeben, was dann auch etwas Reklame macht.
Wessen Bilder darf ich NICHT nutzen? PM an mich.

@ ADMIN help me please. ;)



edit: so wie hier mit Messer selber bauen soll es aussehen:
http://www.venatus.de/index.php?option=com_content&task=vie w&id=30&Itemid=43


[Editiert am 22.10.2006 um 09:51 von frikadellenschmied]



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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2006 um 10:04  
Hi,

normalerweise brauchst du das Einverständniss von jedem Rechteinhaber.

M.f.G.

Knut
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Kuhli
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2006 um 11:11  
Kuckuck,

grundsätzlich gilt: Du darfst kein einziges Bild ohne Einverständnis des jeweiligen Urhebers gewerblich nutzen (d.h. veröffentlichen).

Der Urheber kann allerdings seine (am besten schriftliche) Einverständnis gewähren. Dann kann das Bild im definierten Rahmen verwendet werden. Hinzu käme dann noch die Urheberkennung beim Bild. Eine allgemeine Urheberkennung "Bild: www.hobbybrauer.de" wäre ungültig.

Grüße: Kuhli


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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 22.10.2006 um 11:44  
Schreib die betreffenden Leute doch einfach per PN an, eine Nutzung "einfach so" halte ich für nicht statthaft, zumal es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt.

Jan


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 09:48  
Also, wenn der Eine oder Andere Bedenken hat, rechtlich ein heisses Eisen anzufassen, dann ist das ok. Wer aber sagt, ok meine Anlage kann auch auf einer anderen Seite zu bewundern sein, der möge mir doch bitte seine Bilder schicken.
btw rechtlich, wir, die nur 2 hl/Jahr brauen :cool: , können doch stolz auf unsere Anlagen und unser Hobby sein. Etwas Reklame ausserhalb dieses Forums schadet nicht. ;)


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 10:20  
Hallo Frika!

Zitat:
Etwas Reklame ausserhalb dieses Forums schadet nicht.


Da sind wir einer Meinung! Es geht mir persönlich eben um die selbe Sache wie damals bei der T-Shirt-Aktion Deines anderen Kumpels: jemand verdient Geld damit (jetzt mal unabhängig von der Höhe des Gewinnes). Ich habe damit kein prinzipielles Problem ;)
Aber: wenn jemand mit meinen Bildern Geld verdient, egal, ob das Werbung für mich ist, oder nicht, dann möchte ich einfach einen Teil vom Kuchen. Das ist schon alles "rechtliche" an der Sache: Die Urheberrecht liegen beim jeweiligen Fotografen, der mit gutem Recht einen Teil des "Gewinnes" für sich beanspruchen kann.

So, das nur zur Erklärung, warum ich nicht geschrieben habe: "Klar, nimm nur" ;)

Jan


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 10:43  
Die T - Shirts usw werden zum Selbstkostenpreis verkauft! Frag mal charmanta! (hoffentlich ist das Thema bald durch) was da noch an das Forum fliessen soll ist mir ein Rätsel. Oder die Preise müssen erhöht werden, dann ist Verdienst da, geht aber zu Lasten der User. Auch Mist. Aber Du hast bestimmt eine Lösung.

Klar werden die von VENATUS damit cash machen, der Rolls ist schon bestellt. :redhead: ... aber Reklame für dieses Forum gibt es dann umsonst!


Ich sehe an der Resonanz, ich schicke besser meine eigenen Bilder...... Quelle frika. Ohne was vom Kuchen haben zu wollen. Reklame für Hobbybrauer.de. (und da können die Bilder ja dann rechtlich einwandfrei und kostengünstig bestaunt werden, oder nimmst Du was dafür?)

Nix für ungut, aber dieser ganze Aufwand ist :mad2: und bevor noch Blut fliesst, nehme ich meine Anfrage zurück.


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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 11:12  
Lieber Frika,

schade, dass Du mich offenbar falsch verstehen willst. Ich habe meine persönlichen Gründe neutral dargelegt und kann Deine überaus emotionale Reaktion beim besten Willen nicht verstehen.

Kopfschüttelnde Grüße,
Jan


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stahlsau
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 14:30  
hi,
soweit ich weiss darf man die Bilder verwenden, solange man die Quelle angibt (ob das zwingend ist weiss ich nicht) und sie selbst hostet (das ist auf jeden Fall zwingend). Jeder der im Internet etwas veröffentlicht (frei zugänglich, ohne PW etc.) muss damit rechnen dass diese Veröffentlichung weiter verlinkt, kopiert etc. und damit im Prinzip auch weitergegeben wird. Das Copyright gilt in dem Sinne nicht, anders als z.B. bei mp3s oder anderen Sachen, die von Anfang an nie frei erhältlich sind (legal). Anders ist das bei traffic-klau, also wenn man z.b. in die eigene HP Bilder einfügt, die auf einem anderen Server gehostet werden, der das nicht ausdrücklich erlaubt. Das verursacht dem Betreiber des Servers zusätzliche Kosten, die er dann vor Gericht einklagen kann und dann im Regelfall auch wiederbekommt.

Das gilt zumindest im privaten Bereich - d.h. solange man aus dem fremden Material keinen Gewinn erzielt. Obs auch für geschäftliche Nutzung gilt, weiss ich nicht. Und das hier ist in keiner Weise verbindlich oder auch nur gesichert, sondern nur "nach bestem Wissen", also wenns doch anders sein sollte gebe ich keine Garantie ;)


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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 14:49  
Hallo Jan!

Ganz so einfach ist es dann doch nicht ;)

Zitat:
Fotos im Internet

Den Urhebern steht ausschließlich das Recht zu, ihre Werke wirtschaftlich zu verwerten (ausschließliche Verwertungsrechte). In diesem Zusammenhang erfolgte für die im alten Urheberrecht von 1965 noch nicht bekannte Internet-Nutzung eine Klarstellung zugunsten der Urheber/Fotografen. Im Rahmen der Verwertungsrechte des Urhebers, § 15 UrhG, wird klargestellt, dass das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG, zu dem ausschließlichen Rechten des Urheber gehört. Er kann also Verwertungen seines Werkes, die ohne seine Zustimmung erfolgen, etwa mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen verfolgen oder umgekehrt seine Zustimmung in einem Lizenzvertrag zur öffentlichen Zugänglichmachung seines Werkes gegen entsprechendes Honorar einräumen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung definiert der Gesetzgeber schwer verständlich als „Recht das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitglieder der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist“. Einfach ausgedrückt ist damit im Wesentlichen die Online-Zugänglichmachung, also die Internet-Veröffentlichung oder - technisch formuliert - das Uploading gemeint. Wer also ein Foto auf einer Web-Seite veröffentlicht, verletzt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Fotografen. (siehe zum Internetrecht insgesamt: Beck-Rechtsberater im dtv: Pierson/Seiler, Internet-Recht im Unternehmen).

Quelle

Da der Rechteinhaber selbst bestimmen kann, ob, wann und wo seine Bilder veröffentlicht werden, dürfen sie nicht einfach kopiert werden. Ist ja in diesem Fall kein Problem, wir können ja eigentlich miteinander reden, oder ;) ?

Jan


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 15:37  
Hallo,

ich stimme da Leoric zu. Es ist eigentlich egal wo sich das Bild befindet. Wenn man keine zustimmung des Urhebers hat ist die verwendung illegal. Dieses Thema wird auch ständig in Foren wie z.B. www.dslr-forum.de besprochen.

Ciao

Knut
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stahlsau
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 16:55  
@leoric: dein Zitat schließt das von mir geschriebene nicht aus. Da steht nur dass erstens nur der Verfasser sein Werk verwerten darf, also Geld daran verdienen. Und zweitens, dass nur er entscheiden darf, ob es der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird oder nicht.

Wenn er es aber Zugänglich gemacht hat, kann man es weiter verlinken und auch kopieren etc, solange man die Quelle angibt. Das ist soweit ich weiss geltendes Recht, ich hab ein Urteil gelesen in dem das auch so rauskam.

(blödes Beispiel: man darf Göthe (oder wen auch immer) zitieren, sogar völlig legal, wenn man die Quelle des Zitates mit angibt. Man darf es nur nicht als auf dem eigenen Mist gewachsen ausgeben.)


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Jakobus
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 17:03  
Also, ich bin ja ein Welt-Verbesserer und daher Anhänger von public domain.
Ich erteile hiermit die Erlaubnis jedes von mir aufgenommene und online-gestellte Foto, welches nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist (also bisher eigentlich alle!), weiter zu verarbeiten. Leider ist keine Brauanlage dabei.
Aber ich werd nächste oder übernächste Woche mal meinen Einkochtopf wieder rausnehmen und ein schönes Stout brauen - wenn Interesse besteht, mach ich das ein oder andere Foto.


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raehmle
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 17:15  
Hallo,

ich bin zwar auch kein Rechtsverdreher, aber:

- Um beim Bsp zu bleiben: Ich darf Göthe zwar zitieren, ich darf aber nicht seinen ganzen Faust auf meiner Homepage abdrucken, auch nicht wenn ich drunter schreib JWvG....... In diesem Fall ist das tatsächlich ein "blödes" ;) Beispiel, weil der gute Göthe schon eine ganze Weile die Radieschen von unten zählt, dem seine Texte darf ich (glaube ich) also tatsächlich abdrucken. Mit Schröders Memoiren - die ja diese Woche wohl erscheinen sollen - darf ich das aber definitiv nicht!

- Zitate sind immer ok wenn sie als solche kenntlich gemacht sind. Im Fall von unseren Bildern ist ein solches Bild aber nicht als Zitat zu werten sondern als Gesamtwerk - und ein Gesamtwerk darf ich höchstens (und selbst da nicht uneingeschränkt) zu Lehrzwecken reproduzieren.

@leoric: dein Zitat schließt das von mir geschriebene nicht aus. Da steht nur dass erstens nur der Verfasser sein Werk verwerten darf, also Geld daran verdienen. Und zweitens, dass nur er entscheiden darf, ob es der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird oder nicht.

Das ist das alte Thema mit Urheberrecht und Copyright - zwei Paar Stiefel. Selbst wenn bspw. ein Verlag meine Werke veröffentlicht (wozu er das Copyright) benötigt, behalte ich im allgemeinen noch das Urheberrecht. Da bin ich allerdings jetzt nicht weit genug im Thema, um das hieb und stichfest darstellen zu können - INAL ;)


Fazit: Meine Bilder sind meine Bilder und wer die auf seine Website stellt, dem kann ich ganz gewaltig ans Bein pinkeln. Nicht das ich das tun würde - aber ich könnte. Und unabhängig davon ob es rechtlich ok ist: meiner Meinung nach gebietet es allein der Anstand, die Urheber um Erlaubnis zu bitten - und zwar nicht im Sinne von "wer sich bis morgen nicht meldet, der stimmt implizit zu" sondern jedes einzelne Bild muss authorisiert werden. Und da denke ich wie Leoric:
Zitat:
Ist ja in diesem Fall kein Problem, wir können ja eigentlich miteinander reden, oder

Soll heißen: wenn jemand von meinen Bildern je mal was haben will - gerne - aber wissen möchte ich es einfach.

Gruß,
Fabi


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 18:51  

Zitat:
Fazit: Meine Bilder sind meine Bilder und wer die auf seine Website stellt, dem kann ich ganz gewaltig ans Bein pinkeln.


Eben das bezweifle ich. Soweit ich weiss darf man Bilder die bereits vom Autoren im Internet für die Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht wurden auch im Net weiterverlinken und -verwenden.

Wäre schön wenn ein Jurist mal was dazu schreiben würde, das hier sind ja alles mehr oder weniger Vermutungen.

Btw: wenn Schröder seine Memoiren frei zugänglich auf seiner HP veröffentlicht, darf ich die auch verlinken und daraus zitieren :P


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Kuhli
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 19:08  
Huhu,

Zitat:
Wenn er es aber Zugänglich gemacht hat, kann man es weiter verlinken und auch kopieren etc, solange man die Quelle angibt.


Definitiv: Nein.

Zitat:
Das ist soweit ich weiss geltendes Recht, ich hab ein Urteil gelesen in dem das auch so rauskam.


Standardantwort eines Rechtsanwaltes: "Das kommt darauf an."
:)

Zitat:
blödes Beispiel: man darf Göthe (oder wen auch immer) zitieren, sogar völlig legal, wenn man die Quelle des Zitates mit angibt. Man darf es nur nicht als auf dem eigenen Mist gewachsen ausgeben.


Das Urheberrecht - egal ob Bild oder Text - verfällt 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers (es sein denn, das Urheberrecht wurde auf die Erben übertragen - und auf diese Erben undsoweiter).

Aaaalso *lufthol* - versuchen wir es an einem konkreten Beispiel:
Ich will auf eBay meinen Scanner verkaufen, mache ein schickes Bild, stelle die Auktion online und verkaufe erfolgreich. 14 Tage später sehe ich durch Zufall das selbe Bild in einer anderen nicht von mir eingestellten Auktion. ... Das gibt Mecker, da der andere Anbieter sich mit anderer Leute geistigen Eigentum bereichern möchte. (Nebenbei: Es gab auch Mecker; was daran lag, das der andere Verkäufer relativ uneinsichtig war. Daher *zack* ein Schuß vor den Bug - und Ruhe ist).

Nur weil (m)ein Bild veröffentlicht wurde, gilt es nicht als 'public domain'. Und das ist auch gut so.

Es gilt aber weiterhin: Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus. Dh. Ein kurzes Gespräch vorab mit dem Urheber und eventuell bekommt man ein Bild günstiger als man denkt. Alles andere wird teuer.

Ich halte es wie raehmle: Wer ordentlich fragt, bekommt nicht nur eine ordentliche Antwort, sondern oft auch noch das Gewünschte. Manchmal sind Bilder gar nicht so teuer.

Grüße aus Rheinhessen,
Kuhli,
kein Rechtsanwalt, sondern professioneller Urheber.


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 19:16  
Huhu

Zitat:
Eben das bezweifle ich. Soweit ich weiss darf man Bilder die bereits vom Autoren im Internet für die Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht wurden auch im Net weiterverlinken und -verwenden.


Ohne mich wiederholen zu wollen: Definitiv nein.

Zitat:
Wäre schön wenn ein Jurist mal was dazu schreiben würde, das hier sind ja alles mehr oder weniger Vermutungen.


Ich bin kein Jurist, aber das 'Nein' ist keine Vermutung.

Zitat:
Btw: wenn Schröder seine Memoiren frei zugänglich auf seiner HP veröffentlicht, darf ich die auch verlinken und daraus zitieren :P


*räusper* ... kurz daraus zitieren und die Quellenangabe nicht vergessen, ... das sollte gehen. Verlinken nicht.

... Aber ein (komplettes) Bild zu kopieren und in einem anderen - nicht authorisierten Zusammenhang - wieder einzufügen, ist eben kein Zitat, sondern Missbrauch von Urheberrechten.

... Ganz nebenbeibemerkt: Es ist übrigens kein Diebstahl (also gewaltsamer 'Eigentumsübergang'), sondern ein Missbrauch. Daher kann man auch nicht von "Bilderklau" sprechen.

Grüße aus Rheinhessen,
Kuhli


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 20:19  
Wow, was für eine Diskussion :o ! Die könnte man ja ungebremst in ein Juristenforum kopieren :puzz: !
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Jakobus
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 20:32  
wie sieht's denn aus, wenn ich in ne galerie gehe, einen Picasso abfotoigraphiere (der ist erst 33 Jahre tod, also noch weit entfernt von den 70, es sind nämlich keine 75!) und das Bild dann online stelle? Verstoß oder nicht? Urheber des Fotos bin ja eindeutig ich, aber geht es in dem Fall um die kunstform des Fotographierens oder um das Gemälde an sich?
Hat wenig mit dem Thema zu tun, ich geb's zu, aber das interessiert mich jetzt einfach!


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stahlsau
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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 21:25  
@kuhli: ok, ich glaub das jetzt mal, du wirst dich damit wohl auskennen :)

Zitat:
Zitat:
Btw: wenn Schröder seine Memoiren frei zugänglich auf seiner HP veröffentlicht, darf ich die auch verlinken und daraus zitieren :P

*räusper* ... kurz daraus zitieren und die Quellenangabe nicht vergessen, ... das sollte gehen. Verlinken nicht.


Mmh, also gerade was das verlinken angeht bin ich mir sehr sicher. Wenn ich doch nur die Quelle wiederfinden würde...es ging dabei um einen große Firma, die nicht wollte dass andere Websites auf ihre Site verlinken. Per Gerichtsurteil wurde dann entschieden, dass prinzipiell alles was im Web veröffentlicht und frei verfügbar ist (also nicht passwortgeschützt, verschlüsselt, versteckt etc.) auch verlinkt werden darf, da dieses ein entscheidendes (vielleicht sogar grundlegendes) Prinzip des Internets ist. Ich kann das nur unzureichend wiedergeben, bin mir aber über den Sachverhalt sicher. Ich such nochmal weiter ;)

Zum Topic mal wieder ausnahmsweise:
Ich bin ein entschiedener Verfechter des open source, meine Bilder/Texte/Code kann auch gerne jeder verwenden, solange die Quelle mit angegeben wird.

Zitat:
Ich halte es wie raehmle: Wer ordentlich fragt, bekommt nicht nur eine ordentliche Antwort, sondern oft auch noch das Gewünschte.

Ich halte es auch so, das versteht sich von selbst finde ich.


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red_folder.gif erstellt am: 23.10.2006 um 22:06  
:sorry: ................. und ich wollte nur ein paar pics haben! Welch ein Aufwand. Es ging nur um das Bekanntmachen der Einfachheit des Bier brauen. (welch ein Satz! nicht von JWvG)

Wer also dennoch Bock hat, PM an mich. Danke, habe fertig.


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Zitat:
................. und ich wollte nur ein paar pics haben! Welch ein Aufwand. Es ging nur um das Bekanntmachen der Einfachheit des Bier brauen. (welch ein Satz! nicht von JWvG)

Wer also dennoch Bock hat, PM an mich. Danke, habe fertig.


Nur kein Stress...mich hat das einfach mal interessiert, es ging bei der Diskussion nicht um dich oder deinen Kollegen ;)


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Kuhli
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red_folder.gif erstellt am: 24.10.2006 um 10:11  
Huhu und guten Morgen,

Zitat:
wie sieht's denn aus, wenn ich in ne galerie gehe, einen Picasso abfotoigraphiere


Das Zauberwörtchen heißt "abfotografieren". Mit der Betonung auf "ab". Damit drückst Du aus, daß es sich nur um eine Reproduktion des Gemäldes handelt, und nicht um eine 'künstlerisch eigenständige Interpretation' deinerseits.

Zitat:
(der ist erst 33 Jahre tod, also noch weit entfernt von den 70, es sind nämlich keine 75!)


Hoppala - wie konnte mir solch ein Faux-pas passieren. :redhead: Stimmt: §64 UrhR

Zitat:
Verstoß oder nicht? Urheber des Fotos bin ja eindeutig ich, aber geht es in dem Fall um die kunstform des Fotographierens oder um das Gemälde an sich?


Letzteres. Um das Gemälde an sich.

Die Rechtsprechung setzt die Maßstäbe in 'qualitativer Hinsicht', das bedeutet, daß erst ein "deutliches Überragen des Durchschnittsschaffens" eine Schöpfung (egal ob Bild, Grafik, Malerei ...) in die Reichweite des Urheberrechts rückt.

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk muß eine überdurchschnittliche Schöpfungshöhe aufweisen (Eigenständigkeit, Individualität, Gestaltungshöhe) - das wäre in diesem Falle des 'reinen Abfotografierens' nicht gegeben.

Zitat:
Hat wenig mit dem Thema zu tun, ich geb's zu, aber das interessiert mich jetzt einfach!


HTH, Grüße Kuhli

PS: IANAL und dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz.


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Zitat von Nordic Brewing, am 23.10.2006 um 20:19
Wow, was für eine Diskussion :o ! Die könnte man ja ungebremst in ein Juristenforum kopieren :puzz: !

Denkste!!!
Das wäre natürlich auch ein eklatanter Verstoss gegen das Urhebergesetz! :D


[Editiert am 24.10.2006 um 11:27 von gnadle]



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