Senior Member Beiträge: 168 Registriert: 2.3.2006 Status: Offline
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erstellt am: 18.11.2006 um 18:10 |
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Hallo
in dem Thread, Antwort 31
Gaststättenbrauanlage Erfahrungen, Firmen,
Preise?
wurde ich durch Berliner auf folgenden Link aufmerksam gemacht:
http://www.buhev.de/2003/12/anlage-b1-hwo-2004.html
Danach braucht man nach Nr. 29, wenn man eine Brauerei betreiben will,
keinen Gesellenbrief oder Meistertitel mehr. In einem anderen Thread habe
ich aber gelesen, daß es ohne Braumeistertitel die Einschränkungen gibt,
das man das Bier zwar direkt von der Brauerei ausschenken darf, es aber
nicht "über die Straße" verkaufen darf. D.h. daß man es nicht in Flaschen
abfüllen und dann so verkaufen darf. Ist das so richtig? Gibt es Gesetzes-
oder Verordnungsquellen? Könnt ihr mich aufklären?
Gruß
[Editiert am 19.11.2006 um 10:44 von Ottonen]
____________________ Ein reiner, frischer Gerstensaft gibt Herzensmut und Muskelkraft.
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Member Beiträge: 52 Registriert: 26.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.11.2006 um 20:25 |
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Hallo Ottonen,
die Antwort gibt Dir die Handwerksordnung. Früher war der Brauer und Mälzer
mal in der Anlage A aufgeführt. Das bedeutet, wollte man sich selbständig
machen, musste man einen Meistertitel vorweisen. Mittlerweile ist der
Brauer in der Anlage B = zulassungsfreie Handwerke zu finden. Über die
Voraussetzungen zur Ausübung eines solchen Berufs informier Dich am besten
bei der Handwerkskammer.
Zum Ausschenken von alkoholhaltigen Getränken brauchst Du noch immer eine
Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Gruß Knut
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 168 Registriert: 2.3.2006 Status: Offline
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erstellt am: 19.11.2006 um 10:40 |
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Danke für die Antwort.
Es gibt wohl mehrere Gesetze und Verordnungen, die man beim gewerblichen
Bierherstellen und -verkaufen beachten muß. Wir könnten in diesem Thread
eine Sammlung dieser Vorschriften aufstellen, so daß jeder Interessierte,
sofort einen Überblick über die einzelnen Gesetze bekommt.
Ich fang mal an:
Handwerksordnung (wegen des Braumeistertitels)
Gewerbeordnung (Wegen des Geschäfts)
Zollvorschriften (wegen der 200-Litergrenze )
[Editiert am 19.11.2006 um 10:46 von Ottonen]
____________________ Ein reiner, frischer Gerstensaft gibt Herzensmut und Muskelkraft.
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2006 um 11:15 |
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Huhu
Biersteuergesetz
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Bierverordnung
Reinheitsgebot
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittelhygieneverordnung
Lebensmitteltransportbehälterverordnung
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
Verordnung über Fertigpackungen
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
und da hab ich bestimmt noch welche übersehen.....
MfG
Thomas
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Antwort 3 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 26.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.11.2006 um 21:13 |
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Falls der eine oder andere etwas nachlesen möchte:
http://www.rechtliches.de/
Da sind die meisten Gesetze und Verordnungen des Bundes abgedruckt.
Gruß Knut
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 25.11.2006 um 23:40 |
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Die Informationen bis hierher habe ich in's Wiki unter Gesetze und Verordnungen mit den enstprechenden Links zu
den Gesetzestexten aufgenommen. Bitte stellt alles weitere auch direkt dort
ein. ____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2006 um 16:25 |
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Ich hab' die Sammlung noch mit BG-Regeln und Normen ergänzt. Auch eine
interessante Broschüre der IHK Nordschwarzwald über die Eröffnung von
Gaststätten hab' ich verlinkt.
Unwahrscheinlich, was man eigentlich alles an Vorschriften beachten
müsste... ____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 6 |
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