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Autor: Betreff: Anmeldung beim HZA
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:01  
Ich habe (ordnungsliebend wie ich nunmal bin :redhead: ) Anfang Januar beim zuständigen HZA meine Hobby - Brautätigkeit für 2007 per eMail angezeigt. Da der Amtsschimmel ja bekanntlich immer im Stress ist und zeitweise total überlastet ist, habe ich für die Antwort 4 Wochen Zeit einkalkuliert. (Meine Brauanzeige für 2006 wurde innerhalb einer Woche beantwortet!)

Bis heute nix vom Zolleintreiber gehört und nun stehe ich vor dem prob, soll ich oder soll ich nicht nochmal den Schrieb absenden? Kopie des ersten Schreiben habe ich ja, falls mal einer gucken kömmt. Habt Ihr da Erfahrungswerte oder ähnliches schonmal gehabt? What shall I do :question:


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:04  
Hi, Frika,

meine allererste Brauanzeige damals hat auch satte 4 Wochen gedauert. Einfach nochmal schicken. Habe ich auch gemacht und 4 Tage später den schriftlichen Bescheid zu Hause gehabt. Falls in einer Woche keine Rückmeldung kommt würde ich persönlich trotzdem brauen. Nirgendwo steht, wie lange man warten muß bis der Bescheid da ist. Und "angezeigt" hast Du Deinen Sud ja schließlich.
Oft sind plötzlich andere Sachbearbeiter am Werk, die offensichtlich unterschiedlich "schnell" arbeiten.
Ciao
Michael


[Editiert am 5.2.2007 um 14:09 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:09  
Hallo!

Ich bekomme von denen garnichts zurück, die Brauanzeige schicke ich per Post. Nur beim allerersten Mal haben die mir eine Blankoanzeige mitgeschickt, das war das letzte, was ich seit zig Suden gehört habe.

Jan
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:11  
Schicke es doch einfach noch mal und mache es als Kopie kenntlich. Soweit ich weiß, steht nirgendwo geschrieben, daß die antworten müssen. Du als Brauer hast zwar die Anzeigepflicht. Aber aber eine Rückmeldung? Also einfach heute melden und morgen brauen... ;)

Mein HZA (Magdeburg) hat nach 2 Wochen geantwortet. Sogar viel mehr, als ich wissen wollte. Ich fragte nur, an wen ich mich wenden müsse. Das HZA hat dann aber meine Anfrage gleich als Brauanzeige gesehen und an die entsprechende Sachbearbeiterin weitergeleitet. Mein Tip: ruf da mal an und frage nach, ob die eMail vielleicht einfach verschütt getangen ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Alex

Übrigens: Die wollten von mir nur den Termin der ersten Herstellung im laufenden Braujahr wissen und die voraussichtliche Jahresbiermenge. Deren Schreiben nach brauche ich nicht jeden einzelnen Sud anmelden. Erst wenn ich die 200 L knacke. Aber mal sehen, was die genau noch alles wollen. Eine Antwort von denen steht noch aus...

EDIT: Wahrscheinlich ähnlich wie bei Leoric (er war schneller).


[Editiert am 5.2.2007 um 14:12 von alexbrand]
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:17  
Noch was:


Zitat von HZA
"Sämtliche Einkaufsrechnungen der für die Bierherstellung notwendigen Produkte sind aufzubewahren."

Haben die Euch das auch geschrieben?

Alex
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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:26  
Hallo!

Zitat:
Haben die Euch das auch geschrieben?


Definitiv nicht, da nimmt es aber einer ganz genau... Deshalb brauchst Du auch nur einmal anmelden: durch die Belege sparen sie sich die Kontrollen, denn sie könnten es ja daran ersehen, ob Du beschissen hast. So ein Quatsch...

Jan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:30  
@Alex: nee, haben die mir nicht geschrieben. Aber als alter Jäger und Sammler hebe ich die Rechnungen auf (keine Ahnung warum eigentlich, aber ich muß ja nicht immer logisch handeln...)


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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:48  
Naja... ich frage mich vielmehr

1. Was ist für die Herstellung wirklich notwendig? und
2. Was ist, wenn mich hier und da mal ein Sack Malz gar nichts kostet? Bzw. in Naturalien bezahlt wird... ;)
3. Ist meine (Wiederbe-) Füllung der Propangasflasche auch Dokumentationspflichtig?
4. Was ist, wenn ich mein Getreide oder meinen Hopfen selbst anbaue (Wann ist eigentlich Pflanzzeit?)?
5. blah
6. blub
7. schwätz

Alex

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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 14:59  
Also, ich kann das HZA Darmstadt aus dem Bürofenster sehen. Bin kurz über die Straße und habe die Anzeige in den Hausbriefkasten geworfen. Nach einer Woche habe ich einen Schreiben nach Hause bekommen. Ausser den üblichen Formulierungen noch folgendes: Jeden Sud muss ich mind. 2 Wochen vorher (per e-mail) anmelden. Ausserdem muss muss ich ein Braubuch führen um die hergestellten Mengen und Stammwürzegehalte eventuellen Kontrollen verfügbar zu machen. Mengen > 2 HL habe ich am Ende des Jahres zu versteuern.
Grüße,
Markus
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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 15:43  
Hallo Alex!

Also ich lese aus dem Brief jetzt nicht ausdrücklich heraus, dass Du nur den ersten Sud anzeigen musst. Ich würde da nochmal nachfragen bzw. jeden einzelnen anzeigen. Was die Rechnungen betrifft: das klingt mir nach "alles", da würde ich auch das Gas sammeln. Sind die kleinlich...

Jan
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 15:49  
Scheint wohl nicht bundeseinheitlich zu sein. Seeehr merkelwürdig! Na dann stell ich mich mal dumm. Angezeigt habe ich, auch dass ich nicht über 2 hl komme.

Wenn die wat wollen, sollnse doch wat sagen! ;) Meiner Pflicht bin ich ja wohl nachgekommen. :)


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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 15:52  
Hallo Leoric!

Gegenfrage: wo steht da, daß ich einzeln anzeigen muß? Da steht drin, daß ich den Beginn der Herstellung melden soll. Das ist für mich der Beginn im Jahr. Bis ich die 200 L erreiche. Danach muß ich erneut melden. Ich hatte denen aber meinen 'ersten' Sud in diesem Jahr für gestern mit StaWü und Menge gemeldet. Eine Antwort darauf habe ich (noch) nicht erhalten.

Aber... ich finde es gut, daß die sich etwa schwammig ausgedrückt haben. So ist mehr Spielraum als wenn genau definiert wäre, was wie zu tun ist. Ich könnte weiterhin auf meinem E-Herd maischen/kochen. Muß ich dann einen Zwischenzähler installieren? Und wo kocht meine Freundin dann? ;) Oder ich koche den Sud auf offenem Feuer...lol...

Die Dame vom Zoll geht bei mir ja von einer "Hobbybrauerei" (siehe Schreiben) aus. Somit kann undwird sie nicht erwarten, daß ich wie ein Geschäftsmann darüber Buch führe. Aber Rohstoffrechnungen hebe ich natürlich Grundsätzlich auf!

Alex
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 16:00  
@frika:

Zitat:
Wenn die wat wollen, sollnse doch wat sagen! Meiner Pflicht bin ich ja wohl nachgekommen.


So isset!!


[Editiert am 5.2.2007 um 16:01 von tauroplu]



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dereulenspiegel
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 17:33  
Es scheint nicht nur im Bund uneinheitlich zu sein. Wenn man im gleichen HZA mit zwei Mitarbeitern spricht bekommt man mindestens zwei verschiedene Reaktionen. Solange ich keinen Stress dadurch habe soll es mir egal sein. Ich mache was ich denen schuldig bin und kein bisschen mehr.
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Hankelbier
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 18:36  
Letztes Jahr hat das Hauptzollamt Koblenz auf meine Brauanzeige nicht geantwortet. Diese mal kam Antwort .......bis zu einer Menge von 2hl im Kalenderjahr von der Biersteuer befreit, wenn die Herstellung und der Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vor Beginn der Herstellung angezeigt wird...... (das habe ich ja für dieses Jahr gemacht) ........Die Belege über den Bezug der Braustoffe haben Sie zu sammeln und nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres ein Jahr lang aufzubewahren......
Ich sehe das nicht so eng, solltens wirklich 250 Liter im Jahr werden, schreibe ich denen und zahl halt die 3-4 Euro
Ich war 25 Jahre selbständig und hatte u.a. eine Erlaubnis 96% Primasprit unvergällt zu verkaufen in diesen 25 Jahren kam ausgerechnet im 25.ten Jahr das Zollamt vorbei und wollte meine Erlaubnis kontrollieren. Dachte die kommen nie. Da alles korrekt war, gabs keine Probleme
Kann mir nicht vorstellen, daß die wegen 10-20 Liter zuviel einen Aufstand machen, die haben wichtigere Aufgaben.
Herzlichst
Rolf


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Allseits Gut Sud. Und wer rastet der rostet noch lange nicht.
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 19:33  
Hallo Zusammen!
Zur Erklärung warum ihr von den unterschiedlichen Hauptzollämtern unterschiedliche Aussagen bekommt:
Im Bund gibt es für den Zoll 8 Oberfinanzdirektionen. Dies sind die Oberbehörden der HZA. Die Oberfinanzdirektionen erlassen verwaltungsinterne Anweisungen, die für die ihnen untergeordneten HZA bindend sind. Erlässt die Oberfinanzdirektion Köln (für NRW) eine Anweisung, so ist z.B. das HZA München nicht daran gebunden. Das HZA München erhält die Weisungen von der OFD Nürnberg. Und so kommt es, dass in jdem Teil Deutschlands ein anderes Süppchen gekocht wird. Die Anweisungen der Oberfinazdirektionen sind natürlich von der Politik der jeweiligen Landesregierungen gefärbt. So was nennt man Föderalismus.... Also hilft nur konkretes nachfragen beim eigenen HZA.
Dann zu der Sache, dass die HZA teilweise keine Antwort auf eure Anzeigen geben. Ich kann mir vorstellen, dass das ähnlich wie bei den Finanzämter mit der Umsatzsteuer ist. Die Umsatzsteuer ist eine Anmeldungssteuer. Da muss man sich selbst die Steuerfestsetzung berechnen und den Betrag mit der Anmeldung ans Finanzamt überweisen. Bescheide gibt's nur bei Abweichungen vom selbst errechneten. Warum auch darauf ne Antwort schicken, wenn die Anmeldung O.K. ist? Kostet nur unnötig Geld und der Bund der Steuerzahler würde die Portoverschwendung (zu recht) anmosern.
Zusammenfassend würde ich eher sagen, dass die Anmeldungen der Hobbybrauer für die Zollbeamten lästiger Papierkram sind. Die kommen wahrscheinlich in einen Stehordner, wo nie wieder ein Mensch reinguckt. Warum auch? Kommt ja nix bei rum. Die meisten geben eh an, dass sie die 200 Liter Grenze nicht knacken (bei dem Einen stimmt's, beim Nächsten weniger) und selbst wenn im Jahr 4 oder gar 20 € fällig werden sollten, was ist das denn für ein Betrag?? Der Zoll schlägt sich u.a. auch mit der Schwarzarbeit rum (auf ner Großbaustelle 100 illegal beschäftigte Polen o.ä.). Da geht es um gaaanz andere Sachen als 5 € eines ehrlichen Hobbybrauers. Dafür wird nicht mal ne Mahnung raus geschickt. Das lohnt nich tmal den Verwaltungsaufwand......
So hoffe das hat ein wenig für Durchblick gesorgt.

Grüße
Jörg
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 21:06  

Zitat von locke74, am 5.2.2007 um 19:33

Da geht es um gaaanz andere Sachen als 5 € eines ehrlichen Hobbybrauers. Dafür wird nicht mal ne Mahnung raus geschickt. Das lohnt nich tmal den Verwaltungsaufwand......


So sollte es eigentlich, sein aber spätestens, nach dem ihr http://news.thgweb.de/2006/11/17/3-2-1_meins-vom_kaffeetrinke r_zum_steuerhinterzieher/ gelesen habt, werden euch Zweifel beschleichen.
Da hat der Zoll einem Redakteur einen Nachzahlungsbescheid geschickt, der Kaffee aus Holland via eBay gekauft hat. Wegen Steuerhinterziehung von 2,16 Euro wurde da ein Verfahren eingeleitet. Ich hätte ihn direkt in den Knast gesteckt *g*

Grüße
Daniel
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 21:25  
Ha, nun bin ich wieder verunsichert. Als treuer Steuerzahler (ich sehe den Sinn ja ein) möchte ich ja dem Steuerzahler/Zollbeamten durch etwaige Bearbeitungen nicht zur Last fallen! Aaaaaber wenn ich nun wieder beim HZA anfrage, dann muss sich ja ein Beamter der durch Steuergelder finanziert wird, mit meiner Anfrage beschäftigen! Zeit = Geld! Ergo ist es doch besser, den überlasteten Beamten mit meinem nichtigen Belangen zu verschonen damit er/sie sich wichtigeren Themen zuwenden kann.

Wieviel "Schwarzbier" (nicht KÖSTRITZER und Co sind gemeint :hallucine: ) muss ich brauen, damit sich ein etwaiger Einsatz der Zollbehörden lohnt ???

Soll ich kleiner Newbie, der mit seiner kleinen Spindel schon genug zu kämpfen hat um einen zu erwartenden Erfolg messen zu können, nun auch noch diese Rechnung aufstellen? Neeeee, ich entlaste lieber und braue eh nicht über 2 hl. :P


Mal ne Frage an die Mathematiker unter uns:

Wenn 1 Zollbeamter pro Stunde X Euronen kostet, er zu zweit mit Fahrzeug anrauscht, die Bearbeitungszeit 2 Stunden vor Ort und eine Nachbearbeitung von 1 Stunde braucht, Papier, Telefon und Kaffepausen einbezogen.... wie teuer ist das dann und wieviel Steuer müsste ich zahlen um diesen Aufwand zu finanzieren, bzw. wieviel Bier müsste ich über den gestatteten 2 hl brauen? :puzz: :puzz: :puzz:

wäre mal lustig das in Erfahrung zu bringen. :redhead:



DAS SOLL JETZT NICHT ALS AUFORDERUNG VERSTANDEN WERDEN, MEHR ALS 2 hl ZU BRAUEN BIS AN DIE SCHMERZGRENZE !!! :exclam:


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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 21:38  
Also ich bin zwar kein Zöllner aber ich oute mich jetzt mal als ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Wer glaubt, das dier Einleitung des Strafverfahrens, in dem von Daniel geschilderten Fall, durch einen Beamten eigenhändig erfolgte, der glaubt auch was die BILD schreibt oder an den Weihnachtsmann. So was macht bei Behörden auch inzwischen die EDV. Man könnte sich darüber unterhalten, ob bei der Programmierung nicht Einer vergessen hat so etwas wie eine Bagatellgrenze einzubauen...
Allerdings kann es im Moment bei ebay ums Prinzip gehen. Bei ebay läuft seit einiger Zeit so einiges am Staatssäckel vorbei. Ebay teilt den Behörden auf Anfrage so ziemlich alles zu den Benutzer Accounts mit z.B. mehrere Accounts zur selben Adresse oder Bankverbindung. Ebay würde wahrscheinlich sonst wegen Beihilfe sehr schnell dicht gemacht.....
Aber man sieht auch, dass sobald sich einer persönlich mit 2,16 € befasst wird das Verfahren eingestellt. Aber was soll der Beamte auch schreiben? Gut so! Ruhig weitermachen! Nee, dem bleibt ja nix anderes übrig als zu sagen, dass darfst du eigentlich nicht. Tu das ja nie wieder.

Grüße
Jörg
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Nordic Brewing
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red_folder.gif erstellt am: 5.2.2007 um 21:52  
Hallo liebe Braukollegen,

es macht natürlich einen komplett unsinnigen Eindruck, diese Anmeldung und Versteuerung unserer mickrigen Braumengen. Aber wie so oft im Leben sollte man sich hierüber keine unnötigen Gedanken machen - das können wir getrost dem Zoll überlassen .
Vielleicht gibt es Zollämter, die etwas pingeliger sind, aber ich muß halt nur meine Brautätigkeit jährlich anzeigen und jeden Braugang 3 Tage vorab per Fax, Brief oder email melden. Da ich meine Reinzuchthefe aus dem NaCl ohnehin 5 Tage lang vor dem Braugang aufziehe, steht der Brautermin ohnehin bereits fest und ich schicke halt mal schnell eine email. Wenn ich denn mal über 200Liter im Jahr komme, kritzel ich eben die Meldung nach meinen Brauprotokollen zurecht. Macht zwar keinen Spaß, aber was soll´s.
Mit unserem Gemecker werden wir nichts ändern. Wegen dem bisschen Bier aber wegen Steuerhinterziehung verhackt zu werden, ist keine wirkliche Alternative. So sollten wir die Zollmeldung halt als ein notwendiges Übel ansehen, so wie die Portokosten um das Braumaterial heranzubekommen.

(Ich glaube, die Jungs vom Zoll ärgern sich viel mehr über diesen Quatsch als wir!)

Gruß
Martin
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2007 um 12:45  
An alle, die dem HZA Dortmund unterliegen,

angeregt durch diese Diskussion wollte ich es auch noch mal genauer wissen und habe denen direkt eine Anfrage geschickt. Ich hatte bisher auch immer JEDEN meiner Sude dort angemeldet. Daher habe ich gefragt, ob ich das tatsächlich machen müßte und nicht eine einmalige Bestätigung, daß ich in 2007 nicht mehr als 200 L brauen will, ausreicht.
Die Antwort kam heute Morgen:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Plum,
>
> ss genügt in der Tat die einmalige Anzeige im Kalenderjahr bzw. für
> einen bestimmten zeitlichen Abschnitt, dass Sie Bier in Ihrer Wohnung
> herzustellen beabsichtigen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag

Das erleichtert nicht nur die ganze Angelegenheit sondern spart auch Kosten und Aufwand seitens der HZA.
Gruß und Gut Sud
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2007 um 14:36  
Hehe, lustig das Zollvolk!

Gerade mit dem HZA DU telefoniert. Die bestehen darauf, dass jeder Sud 3 Werktage vorher angemeldet wird! Man will die Möglichkeit der Kontrolle haben. Auf meine Frage, ob das bundeseinheitlich sei, bekam ich ein seeehr deutliches JA. Mein Einwand, ein Bekannter in einem anderem Bundesland hätte eine andere Aussage bekommen, wurde dann etwas anders beantwortet:

das ist dann eine Variante des zuständigen HZA, in Abstimmung mit der Oberfinanzbehörde bla bla bla. (also doch nicht einheitlich!)

Sichtlich genervt wurde die Dame, als ich das Thema vertiefte. "Dürfen mehrere Leute bei mir brauen?" JA, aber das zählt dann wieder als ein Haushalt und dann darf man(n) nicht über 2 hl Jahresmenge kommen. :puzz:


Für meine Person gilt dann also weiter, Anfang des Jahres Brauanzeige stellen, danach jeden Sud anmelden. Sollte ich über 2 hl kommen, beträgt die Steuer für 1 hl bei 11° Plato (sie kannte den Ausdruck!!!) 7,90Euronen.

Alles in allem sehr viel Aufwand, das bestätigte mir die mittlerweile am Bleistift kauende Dame, aber so seien die Gesetze nunmal.

In diesem Sinne:


GUT SUD :thumbup:


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dereulenspiegel
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2007 um 15:14  
Komisch. Nach dem gesetzlich festgelegten Satz von 0,4407 € pro °Plato pro Hektoliter komme ich auf 4,8477€ für einen Hektoliter mit 11°P.
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2007 um 16:25  
Hi,

der Satz ist 0,787€ pro °P. Wenn jedoch die Brauerei weniger als 5000 hl pro Jahr produziert reduziert sich der Satz auf 56%. Bei einem hl mit 11,0 - 11,99 °P währe das dann 4,84€

http://bundesrecht.juris.de/bierstg_1993/__2.html

Ciao


[Editiert am 8.2.2007 um 16:27 von knutshome]
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2007 um 16:43  
...und in meinem Begleitschreiben vom HZA Schweinfurt steht drin:
"Werden mehr als 2hl, aber nicht mehr als 10hl Bier im Kalenderjahr ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt,
so ist das Bier, das die Menge von 2hl übersteigt, aus Vereinfachungsgründen als Bier der Steuerklasse P11 mit dem ermäßigten Steuersatz von

0,4407€ x 11 Plato = 4,84&euro/hl

zu versteuern, wenn dieser Vereinfachung nicht widersprochen wird.

Ab einer hergestellten Menge von mehr als 10hl ist das Bier zum ermäßigten Steuersatz je Grad Plato (nach dem tatsächlichen Stammwürzegehalt) und hl zu versteuern."

(abgetippert, falls Fehler drin sind, Werte aber genau kontrolliert)

...sind ziemlich einheitlich, diese Regelungen, scheint mir! ;)

Uwe


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