Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:01 |
|
|
Ich habe (ordnungsliebend wie ich nunmal bin ) Anfang Januar beim zuständigen HZA meine Hobby -
Brautätigkeit für 2007 per eMail angezeigt. Da der Amtsschimmel ja
bekanntlich immer im Stress ist und zeitweise total überlastet ist, habe
ich für die Antwort 4 Wochen Zeit einkalkuliert. (Meine Brauanzeige für
2006 wurde innerhalb einer Woche beantwortet!)
Bis heute nix vom Zolleintreiber gehört und nun stehe ich vor dem prob,
soll ich oder soll ich nicht nochmal den Schrieb absenden? Kopie des ersten
Schreiben habe ich ja, falls mal einer gucken kömmt. Habt Ihr da
Erfahrungswerte oder ähnliches schonmal gehabt? What shall I do ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:04 |
|
|
Hi, Frika,
meine allererste Brauanzeige damals hat auch satte 4 Wochen gedauert.
Einfach nochmal schicken. Habe ich auch gemacht und 4 Tage später den
schriftlichen Bescheid zu Hause gehabt. Falls in einer Woche keine
Rückmeldung kommt würde ich persönlich trotzdem brauen. Nirgendwo steht,
wie lange man warten muß bis der Bescheid da ist. Und "angezeigt" hast Du
Deinen Sud ja schließlich.
Oft sind plötzlich andere Sachbearbeiter am Werk, die offensichtlich
unterschiedlich "schnell" arbeiten.
Ciao
Michael
[Editiert am 5.2.2007 um 14:09 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:09 |
|
|
Hallo!
Ich bekomme von denen garnichts zurück, die Brauanzeige schicke ich per
Post. Nur beim allerersten Mal haben die mir eine Blankoanzeige
mitgeschickt, das war das letzte, was ich seit zig Suden gehört habe.
Jan
|
|
Antwort 2 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:11 |
|
|
Schicke es doch einfach noch mal und mache es als Kopie kenntlich. Soweit
ich weiß, steht nirgendwo geschrieben, daß die antworten müssen. Du als
Brauer hast zwar die Anzeigepflicht. Aber aber eine Rückmeldung? Also
einfach heute melden und morgen brauen...
Mein HZA (Magdeburg) hat nach 2 Wochen geantwortet. Sogar viel mehr, als
ich wissen wollte. Ich fragte nur, an wen ich mich wenden müsse. Das HZA
hat dann aber meine Anfrage gleich als Brauanzeige gesehen und an die
entsprechende Sachbearbeiterin weitergeleitet. Mein Tip: ruf da mal an und
frage nach, ob die eMail vielleicht einfach verschütt getangen ist. Dann
bist Du auf der sicheren Seite.
Alex
Übrigens: Die wollten von mir nur den Termin der ersten Herstellung im
laufenden Braujahr wissen und die voraussichtliche Jahresbiermenge. Deren
Schreiben nach brauche ich nicht jeden einzelnen Sud anmelden. Erst wenn
ich die 200 L knacke. Aber mal sehen, was die genau noch alles wollen. Eine
Antwort von denen steht noch aus...
EDIT: Wahrscheinlich ähnlich wie bei Leoric (er war schneller).
[Editiert am 5.2.2007 um 14:12 von alexbrand]
|
|
Antwort 3 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:17 |
|
|
Noch was:
Zitat von HZA | "Sämtliche
Einkaufsrechnungen der für die Bierherstellung notwendigen Produkte sind
aufzubewahren." |
Haben die Euch das auch
geschrieben?
Alex
|
|
Antwort 4 |
|
Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:26 |
|
|
Hallo!
Zitat: | Haben die Euch das auch
geschrieben? |
Definitiv nicht, da nimmt es aber einer ganz genau... Deshalb brauchst Du
auch nur einmal anmelden: durch die Belege sparen sie sich die Kontrollen,
denn sie könnten es ja daran ersehen, ob Du beschissen hast. So ein
Quatsch...
Jan
|
|
Antwort 5 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:30 |
|
|
@Alex: nee, haben die mir nicht geschrieben. Aber als alter Jäger und
Sammler hebe ich die Rechnungen auf (keine Ahnung warum eigentlich, aber
ich muß ja nicht immer logisch handeln...)
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:48 |
|
|
Naja... ich frage mich vielmehr
1. Was ist für die Herstellung wirklich notwendig? und
2. Was ist, wenn mich hier und da mal ein Sack Malz gar nichts kostet? Bzw.
in Naturalien bezahlt wird...
3. Ist meine (Wiederbe-) Füllung der Propangasflasche auch
Dokumentationspflichtig?
4. Was ist, wenn ich mein Getreide oder meinen Hopfen selbst anbaue (Wann
ist eigentlich Pflanzzeit?)?
5. blah
6. blub
7. schwätz
Alex
|
|
Antwort 7 |
|
Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 14:59 |
|
|
Also, ich kann das HZA Darmstadt aus dem Bürofenster sehen. Bin kurz über
die Straße und habe die Anzeige in den Hausbriefkasten geworfen. Nach einer
Woche habe ich einen Schreiben nach Hause bekommen. Ausser den üblichen
Formulierungen noch folgendes: Jeden Sud muss ich mind. 2 Wochen vorher
(per e-mail) anmelden. Ausserdem muss muss ich ein Braubuch führen um die
hergestellten Mengen und Stammwürzegehalte eventuellen Kontrollen verfügbar
zu machen. Mengen > 2 HL habe ich am Ende des Jahres zu versteuern.
Grüße,
Markus
|
|
Antwort 8 |
|
Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 15:43 |
|
|
Hallo Alex!
Also ich lese aus dem Brief jetzt nicht ausdrücklich heraus, dass Du nur
den ersten Sud anzeigen musst. Ich würde da nochmal nachfragen bzw. jeden
einzelnen anzeigen. Was die Rechnungen betrifft: das klingt mir nach
"alles", da würde ich auch das Gas sammeln. Sind die kleinlich...
Jan
|
|
Antwort 9 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 15:49 |
|
|
Scheint wohl nicht bundeseinheitlich zu sein. Seeehr merkelwürdig! Na dann
stell ich mich mal dumm. Angezeigt habe ich, auch dass ich nicht über 2 hl
komme.
Wenn die wat wollen, sollnse doch wat sagen!
Meiner Pflicht bin ich ja wohl nachgekommen. ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 10 |
|
Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 15:52 |
|
|
Hallo Leoric!
Gegenfrage: wo steht da, daß ich einzeln anzeigen muß? Da steht drin, daß
ich den Beginn der Herstellung melden soll. Das ist für mich der Beginn im
Jahr. Bis ich die 200 L erreiche. Danach muß ich erneut melden. Ich hatte
denen aber meinen 'ersten' Sud in diesem Jahr für gestern mit StaWü und
Menge gemeldet. Eine Antwort darauf habe ich (noch) nicht erhalten.
Aber... ich finde es gut, daß die sich etwa schwammig ausgedrückt haben. So
ist mehr Spielraum als wenn genau definiert wäre, was wie zu tun ist. Ich
könnte weiterhin auf meinem E-Herd maischen/kochen. Muß ich dann einen
Zwischenzähler installieren? Und wo kocht meine Freundin dann?
Oder ich koche den Sud auf offenem Feuer...lol...
Die Dame vom Zoll geht bei mir ja von einer "Hobbybrauerei" (siehe
Schreiben) aus. Somit kann undwird sie nicht erwarten, daß ich wie ein
Geschäftsmann darüber Buch führe. Aber Rohstoffrechnungen hebe ich
natürlich Grundsätzlich auf!
Alex
|
|
Antwort 11 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 16:00 |
|
|
@frika:
Zitat: | Wenn die wat wollen,
sollnse doch wat sagen! Meiner Pflicht bin ich ja wohl nachgekommen.
|
So isset!!
[Editiert am 5.2.2007 um 16:01 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Senior Member Beiträge: 413 Registriert: 29.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 17:33 |
|
|
Es scheint nicht nur im Bund uneinheitlich zu sein. Wenn man im gleichen
HZA mit zwei Mitarbeitern spricht bekommt man mindestens zwei verschiedene
Reaktionen. Solange ich keinen Stress dadurch habe soll es mir egal sein.
Ich mache was ich denen schuldig bin und kein bisschen mehr.
|
|
Antwort 13 |
|
Senior Member Beiträge: 291 Registriert: 2.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 18:36 |
|
|
Letztes Jahr hat das Hauptzollamt Koblenz auf meine Brauanzeige nicht
geantwortet. Diese mal kam Antwort .......bis zu einer Menge von 2hl im
Kalenderjahr von der Biersteuer befreit, wenn die Herstellung und der
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vor Beginn der Herstellung
angezeigt wird...... (das habe ich ja für dieses Jahr gemacht) ........Die
Belege über den Bezug der Braustoffe haben Sie zu sammeln und nach Ablauf
des betreffenden Kalenderjahres ein Jahr lang aufzubewahren......
Ich sehe das nicht so eng, solltens wirklich 250 Liter im Jahr werden,
schreibe ich denen und zahl halt die 3-4 Euro
Ich war 25 Jahre selbständig und hatte u.a. eine Erlaubnis 96% Primasprit
unvergällt zu verkaufen in diesen 25 Jahren kam ausgerechnet im 25.ten Jahr
das Zollamt vorbei und wollte meine Erlaubnis kontrollieren. Dachte die
kommen nie. Da alles korrekt war, gabs keine Probleme
Kann mir nicht vorstellen, daß die wegen 10-20 Liter zuviel einen Aufstand
machen, die haben wichtigere Aufgaben.
Herzlichst
Rolf
____________________ Allseits Gut Sud. Und wer rastet der rostet noch lange nicht.
|
|
Antwort 14 |
|
Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 19:33 |
|
|
Hallo Zusammen!
Zur Erklärung warum ihr von den unterschiedlichen Hauptzollämtern
unterschiedliche Aussagen bekommt:
Im Bund gibt es für den Zoll 8 Oberfinanzdirektionen. Dies sind die
Oberbehörden der HZA. Die Oberfinanzdirektionen erlassen verwaltungsinterne
Anweisungen, die für die ihnen untergeordneten HZA bindend sind. Erlässt
die Oberfinanzdirektion Köln (für NRW) eine Anweisung, so ist z.B. das HZA
München nicht daran gebunden. Das HZA München erhält die Weisungen von der
OFD Nürnberg. Und so kommt es, dass in jdem Teil Deutschlands ein anderes
Süppchen gekocht wird. Die Anweisungen der Oberfinazdirektionen sind
natürlich von der Politik der jeweiligen Landesregierungen gefärbt. So was
nennt man Föderalismus.... Also hilft nur konkretes nachfragen beim eigenen
HZA.
Dann zu der Sache, dass die HZA teilweise keine Antwort auf eure Anzeigen
geben. Ich kann mir vorstellen, dass das ähnlich wie bei den Finanzämter
mit der Umsatzsteuer ist. Die Umsatzsteuer ist eine Anmeldungssteuer. Da
muss man sich selbst die Steuerfestsetzung berechnen und den Betrag mit der
Anmeldung ans Finanzamt überweisen. Bescheide gibt's nur bei Abweichungen
vom selbst errechneten. Warum auch darauf ne Antwort schicken, wenn die
Anmeldung O.K. ist? Kostet nur unnötig Geld und der Bund der Steuerzahler
würde die Portoverschwendung (zu recht) anmosern.
Zusammenfassend würde ich eher sagen, dass die Anmeldungen der Hobbybrauer
für die Zollbeamten lästiger Papierkram sind. Die kommen wahrscheinlich in
einen Stehordner, wo nie wieder ein Mensch reinguckt. Warum auch? Kommt ja
nix bei rum. Die meisten geben eh an, dass sie die 200 Liter Grenze nicht
knacken (bei dem Einen stimmt's, beim Nächsten weniger) und selbst wenn im
Jahr 4 oder gar 20 € fällig werden sollten, was ist das denn für ein
Betrag?? Der Zoll schlägt sich u.a. auch mit der Schwarzarbeit rum (auf ner
Großbaustelle 100 illegal beschäftigte Polen o.ä.). Da geht es um gaaanz
andere Sachen als 5 € eines ehrlichen Hobbybrauers. Dafür wird nicht mal ne
Mahnung raus geschickt. Das lohnt nich tmal den Verwaltungsaufwand......
So hoffe das hat ein wenig für Durchblick gesorgt.
Grüße
Jörg
|
|
Antwort 15 |
|
Member Beiträge: 79 Registriert: 1.12.2004 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 21:06 |
|
|
Zitat von locke74, am 5.2.2007 um
19:33 |
Da geht es um gaaanz andere Sachen als 5 € eines ehrlichen Hobbybrauers.
Dafür wird nicht mal ne Mahnung raus geschickt. Das lohnt nich tmal den
Verwaltungsaufwand......
|
So sollte es eigentlich, sein aber spätestens, nach dem ihr http://news.thgweb.de/2006/11/17/3-2-1_meins-vom_kaffeetrinke
r_zum_steuerhinterzieher/ gelesen habt, werden euch Zweifel
beschleichen.
Da hat der Zoll einem Redakteur einen Nachzahlungsbescheid geschickt, der
Kaffee aus Holland via eBay gekauft hat. Wegen Steuerhinterziehung von 2,16
Euro wurde da ein Verfahren eingeleitet. Ich hätte ihn direkt in den Knast
gesteckt *g*
Grüße
Daniel
|
|
Antwort 16 |
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 21:25 |
|
|
Ha, nun bin ich wieder verunsichert. Als treuer Steuerzahler (ich sehe den
Sinn ja ein) möchte ich ja dem Steuerzahler/Zollbeamten durch etwaige
Bearbeitungen nicht zur Last fallen! Aaaaaber wenn ich nun wieder beim HZA
anfrage, dann muss sich ja ein Beamter der durch Steuergelder finanziert
wird, mit meiner Anfrage beschäftigen! Zeit = Geld! Ergo ist es doch
besser, den überlasteten Beamten mit meinem nichtigen Belangen zu
verschonen damit er/sie sich wichtigeren Themen zuwenden kann.
Wieviel "Schwarzbier" (nicht KÖSTRITZER und Co sind gemeint ) muss ich brauen, damit sich ein etwaiger
Einsatz der Zollbehörden lohnt ???
Soll ich kleiner Newbie, der mit seiner kleinen Spindel schon genug zu
kämpfen hat um einen zu erwartenden Erfolg messen zu können, nun auch noch
diese Rechnung aufstellen? Neeeee, ich entlaste lieber und braue eh nicht
über 2 hl.
Mal ne Frage an die Mathematiker unter uns:
Wenn 1 Zollbeamter pro Stunde X Euronen kostet, er zu zweit mit Fahrzeug
anrauscht, die Bearbeitungszeit 2 Stunden vor Ort und eine Nachbearbeitung
von 1 Stunde braucht, Papier, Telefon und Kaffepausen einbezogen.... wie
teuer ist das dann und wieviel Steuer müsste ich zahlen um diesen Aufwand
zu finanzieren, bzw. wieviel Bier müsste ich über den gestatteten 2 hl
brauen?
wäre mal lustig das in Erfahrung zu bringen.
DAS SOLL JETZT NICHT ALS AUFORDERUNG VERSTANDEN WERDEN, MEHR ALS 2 hl ZU
BRAUEN BIS AN DIE SCHMERZGRENZE !!! ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 17 |
|
Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 21:38 |
|
|
Also ich bin zwar kein Zöllner aber ich oute mich jetzt mal als ein
Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Wer glaubt, das dier Einleitung
des Strafverfahrens, in dem von Daniel geschilderten Fall, durch einen
Beamten eigenhändig erfolgte, der glaubt auch was die BILD schreibt oder an
den Weihnachtsmann. So was macht bei Behörden auch inzwischen die EDV. Man
könnte sich darüber unterhalten, ob bei der Programmierung nicht Einer
vergessen hat so etwas wie eine Bagatellgrenze einzubauen...
Allerdings kann es im Moment bei ebay ums Prinzip gehen. Bei ebay läuft
seit einiger Zeit so einiges am Staatssäckel vorbei. Ebay teilt den
Behörden auf Anfrage so ziemlich alles zu den Benutzer Accounts mit z.B.
mehrere Accounts zur selben Adresse oder Bankverbindung. Ebay würde
wahrscheinlich sonst wegen Beihilfe sehr schnell dicht gemacht.....
Aber man sieht auch, dass sobald sich einer persönlich mit 2,16 € befasst
wird das Verfahren eingestellt. Aber was soll der Beamte auch schreiben?
Gut so! Ruhig weitermachen! Nee, dem bleibt ja nix anderes übrig als zu
sagen, dass darfst du eigentlich nicht. Tu das ja nie wieder.
Grüße
Jörg
|
|
Antwort 18 |
|
Senior Member Beiträge: 328 Registriert: 4.10.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 5.2.2007 um 21:52 |
|
|
Hallo liebe Braukollegen,
es macht natürlich einen komplett unsinnigen Eindruck, diese Anmeldung und
Versteuerung unserer mickrigen Braumengen. Aber wie so oft im Leben sollte
man sich hierüber keine unnötigen Gedanken machen - das können wir getrost
dem Zoll überlassen .
Vielleicht gibt es Zollämter, die etwas pingeliger sind, aber ich muß halt
nur meine Brautätigkeit jährlich anzeigen und jeden Braugang 3 Tage vorab
per Fax, Brief oder email melden. Da ich meine Reinzuchthefe aus dem NaCl
ohnehin 5 Tage lang vor dem Braugang aufziehe, steht der Brautermin ohnehin
bereits fest und ich schicke halt mal schnell eine email. Wenn ich denn mal
über 200Liter im Jahr komme, kritzel ich eben die Meldung nach meinen
Brauprotokollen zurecht. Macht zwar keinen Spaß, aber was soll´s.
Mit unserem Gemecker werden wir nichts ändern. Wegen dem bisschen Bier aber
wegen Steuerhinterziehung verhackt zu werden, ist keine wirkliche
Alternative. So sollten wir die Zollmeldung halt als ein notwendiges Übel
ansehen, so wie die Portokosten um das Braumaterial heranzubekommen.
(Ich glaube, die Jungs vom Zoll ärgern sich viel mehr über diesen Quatsch
als wir!)
Gruß
Martin
|
|
Antwort 19 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 8.2.2007 um 12:45 |
|
|
An alle, die dem HZA Dortmund unterliegen,
angeregt durch diese Diskussion wollte ich es auch noch mal genauer wissen
und habe denen direkt eine Anfrage geschickt. Ich hatte bisher auch immer
JEDEN meiner Sude dort angemeldet. Daher habe ich gefragt, ob ich das
tatsächlich machen müßte und nicht eine einmalige Bestätigung, daß ich in
2007 nicht mehr als 200 L brauen will, ausreicht.
Die Antwort kam heute Morgen: Zitat: | Sehr geehrter Herr
Plum,
>
> ss genügt in der Tat die einmalige Anzeige im Kalenderjahr bzw. für
> einen bestimmten zeitlichen Abschnitt, dass Sie Bier in Ihrer Wohnung
> herzustellen beabsichtigen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag |
Das erleichtert nicht nur die
ganze Angelegenheit sondern spart auch Kosten und Aufwand seitens der
HZA.
Gruß und Gut Sud
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|
Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 8.2.2007 um 14:36 |
|
|
Hehe, lustig das Zollvolk!
Gerade mit dem HZA DU telefoniert. Die bestehen darauf, dass jeder
Sud 3 Werktage vorher angemeldet wird! Man will die Möglichkeit der
Kontrolle haben. Auf meine Frage, ob das bundeseinheitlich sei, bekam ich
ein seeehr deutliches JA. Mein Einwand, ein Bekannter in einem anderem
Bundesland hätte eine andere Aussage bekommen, wurde dann etwas anders
beantwortet:
das ist dann eine Variante des zuständigen HZA, in Abstimmung mit der
Oberfinanzbehörde bla bla bla. (also doch nicht einheitlich!)
Sichtlich genervt wurde die Dame, als ich das Thema vertiefte. "Dürfen
mehrere Leute bei mir brauen?" JA, aber das zählt dann wieder als ein
Haushalt und dann darf man(n) nicht über 2 hl Jahresmenge kommen.
Für meine Person gilt dann also weiter, Anfang des Jahres Brauanzeige
stellen, danach jeden Sud anmelden. Sollte ich über 2 hl kommen,
beträgt die Steuer für 1 hl bei 11° Plato (sie kannte den Ausdruck!!!)
7,90Euronen.
Alles in allem sehr viel Aufwand, das bestätigte mir die mittlerweile am
Bleistift kauende Dame, aber so seien die Gesetze nunmal.
In diesem Sinne:
GUT SUD ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
|
|
Antwort 21 |
|
Senior Member Beiträge: 413 Registriert: 29.9.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 8.2.2007 um 15:14 |
|
|
Komisch. Nach dem gesetzlich festgelegten Satz von 0,4407 € pro
°Plato pro Hektoliter komme ich auf 4,8477€ für einen Hektoliter mit
11°P.
|
|
Antwort 22 |
|
Senior Member Beiträge: 217 Registriert: 20.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 8.2.2007 um 16:25 |
|
|
Hi,
der Satz ist 0,787€ pro °P. Wenn jedoch die Brauerei weniger als 5000 hl
pro Jahr produziert reduziert sich der Satz auf 56%. Bei einem hl mit 11,0
- 11,99 °P währe das dann 4,84€
http://bundesrecht.juris.de/bierstg_1993/__2.html
Ciao
[Editiert am 8.2.2007 um 16:27 von knutshome]
|
|
Antwort 23 |
|
Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
|
|
erstellt am: 8.2.2007 um 16:43 |
|
|
...und in meinem Begleitschreiben vom HZA Schweinfurt steht drin:
"Werden mehr als 2hl, aber nicht mehr als 10hl Bier im Kalenderjahr
ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt,
so ist das Bier, das die Menge von 2hl übersteigt, aus
Vereinfachungsgründen als Bier der Steuerklasse P11 mit dem ermäßigten
Steuersatz von
0,4407€ x 11 Plato =
4,84&euro/hl
zu versteuern, wenn dieser Vereinfachung nicht widersprochen wird.
Ab einer hergestellten Menge von mehr als 10hl ist das Bier zum ermäßigten
Steuersatz je Grad Plato (nach dem tatsächlichen Stammwürzegehalt) und hl
zu versteuern."
(abgetippert, falls Fehler drin sind, Werte aber genau kontrolliert)
...sind ziemlich einheitlich, diese Regelung en, scheint mir!
Uwe ____________________
|
|
Antwort 24 |
|