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Autor: Betreff: Hätt ich gewusst, dass Du kommst... (ZOLL)
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
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Geschlecht: männlich
smilies/question.gif erstellt am: 7.4.2007 um 12:00  
...hätt ich Kuchen gemacht! :puzz:

Wer kennt sich da aus? Wenn der Zoll mal vorbeikommt und einen schönen Tag wünscht und dann auch noch um Einlass bittet...

muss ich die netten Beamten reinlassen oder brauchen die auch einen "Wisch" wie im TATORT? So einen richterlichen Beschluss? Wenn die Schergen des Königs anklingeln und reinwollen, :police: dann halt nur mit besagtem Wisch oder wenn Gefahr im Verzug ist.

Abba wat is mittem ZOLL? :o

Nicht dass ich was zu verheimlichen hätte, aber wie sieht die Rechtslage aus :question: :gruebel:


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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Beiträge: 1027
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Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 12:16  
Hallo Frika,

Zollschergen erfüllen (wenn sie im Dienst sind) hoheitliche Aufgaben,auch wenn das bei einem
Besuch in der Amtsstube nicht immer den Anschein erweckt. Insofern sollte es schwierig sein,ihnen den Zutritt zu verwehren!
:mad:
Mein Vorschlag: erklär ihnen einfach das wär der Chemieraum! "keine Ahnung was hier passiert!
Ich bin ja nur der Pedell!"

:giveup: :partyon: :giveup:

Gerd

P.S.: Zur Erläuterung für die Ahnungslosen: Frika wohnt in einem ehemaligen Schulgebäude! :cool:


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"...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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anlup
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 14:26  
Hmm, dazu kann ich nichts sagen, aber mir ging letztens auch mal ein „Zoll-Problem” durch den Kopf… :)

In Deutschland muss man ja nun das Bierbrauen anmelden. Was ist aber wenn ich ein Kirsch- Erdbeer- Hanf- oder was-weiß-ich-was-Bier brauen möchte? Nach dem Reinheitsgebot darf sich sowas ja nicht Bier nennen – muss ich das dann trotzdem beim Zoll anmelden?

Gut Sud
Andreas
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Biertrinker
Beiträge: 1206
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 16:11  
Hallo anlup,

ich denke schon dass man solche Biere auch anmelden muss. Es geht ja eigentlich nicht um das Bier an sich sondern um den Alkohol den man produziert. Aber das ist ja kein Beinbruch sich beim Zoll anzumelden. Bei uns im Osnabrücker Raum braucht man sich nur einmal im Jahr anmelden. Email genügt!!! Und nach 2 bis 3 Tagen ist die Erlaubnis im Haus. :thumbup:

LG

Marco
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Jakobus
Beiträge: 813
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 18:54  
Also - es geht NICHT um den Alkohol, denn Wein darfst du in unbegrenzter Menge und ohne vorherige Anmeldung bzw. Erlaubnis herstellen. Es geht schlicht und ergreifend um Bier bzw. Bierähnliche Getränke, darunter fallen auch die Frucht- oder "Hopfenersatzstoffbiere", obwohl diese nicht als Bier im Sinne des RHG gelten.

Aber stand denn schon mal bei jemand der Zoll vor der Tür?


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Interpunktion und Orthographie des Postings ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 19:33  
Hallo,

Zitat:
Aber stand denn schon mal bei jemand der Zoll vor der Tür?

Bei mir jedenfalls noch nicht. Wenn sie unangemeldet bei mir erscheinen, muss ich sie dann überhaupt reinlassen?
Irgendwer hat doch schon mal geschrieben, dass das Zollamt sogar eine "Beiwohnung bei einem Brauvorgang" angedroht hat. siehe hier

Grüße
Wolfgang
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emjay2812
Beiträge: 1784
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 20:45  
Ich habe jetzt mal eine ganz dumme Frage. Ich hatte meinen ersten Sud beim Zoll angemeldet (damals noch Bierkitbier), bekam aber nie eine Antwort. Auch meine zweite Anmeldung blieb unbeantwortet. Seit dem braue ich "illegal". Tja, soll ich nochmals eine Anmeldung machen? Was ist wennn der Zoll gar nicht weiß das man braut?

Bin ich ein Straftäter?


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Samba und Bier
Beiträge: 1736
Registriert: 19.4.2006
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 21:09  
Hi emjay,

da Du schon Anmeldungen losgeschickt hast musst Du davon ausgehen, dass die wissen dass Du Bier braust.
Antwort oder nicht, es ist ein Risiko, es nicht anzumelden.
Ein Bekannter von mir im Trierer Raum wurde schon zweimal besucht. er musste die Anlage zeigen und einiges erklären, und dann wars auch schon gut. Dieser Bekannte meldet grundsätzlich an.

Hm, manche Dinge sind halt wirklich doof in Deutschland. Aber was will man da machen?

Grüsse Thomas


[Editiert am 7.4.2007 um 21:10 von Samba und Bier]



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Link mit Fotos unserer Klein-Brauanlagen mit Automatisierung sind auf folgender website zu finden:

http://cervejakarpens.oyla.de
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Beiträge: 248
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2007 um 23:23  
Hi


Zitat von Steinbrauer, am 7.4.2007 um 19:33

Wenn sie unangemeldet bei mir erscheinen, muss ich sie dann überhaupt reinlassen?


spontan würde ich sagen, ja, siehe AO § 99

MfG
Thomas
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 00:33  
Hallo,

Zitat:
2. Die betroffenen Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. 3. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

Also doch nur mit Benachrichtigung.

Grüße
Wolfgang
Antwort 9
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 06:38  
Ja nee, so nun auch wieder nicht, denn:


§ 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.

(2) 1Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so bleiben das Recht und die Pflicht dieser Finanzbehörden unberührt, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Sie können Beschlagnahmen, Notveräußerungen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen nach den für Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung anordnen.


Also mit anderen Worten....... Steuerfahndung = Schergen des Sheriffs. ;( :gunman: :crash: :policemad:


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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 07:20  
Hi,


Zitat von frikadellenschmied, am 8.4.2007 um 06:38
Ja nee, so nun auch wieder nicht, denn:


ja doch genau so, denn es geht in diesem Moment um kein Ermittlungsverfahren, wie von dir Zitiert, sondern um eine normale Kontrolle im "Interesse der Steuern" ;)

MfG
Thomas
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BierFranke
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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 07:39  
Wie schon gesagt ,wenn es kein Ermittlungsverfahren gibt dann melden die sich vorher an.
Und wenn nicht......
Wenn Du nicht zu Hause bist was wollen die dann machen?.
Zu dem müssen die Dich schon beim brauen "erwischen" denn nur die Tatsache das Du ein paar Eimer und Schläuche rumliegen hast reicht nicht aus.

Meldet einer seine Sude an und aufgrund der Räumlichkeiten könnte von einer grösseren Brauanlage auszugehen sein, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die sich mal zum Bier einladen grösser als wenn Du es als Hochhausbewohner anmeldest.( Sagte mir ein Bekannter der beim Hauptzollamt Würzburg arbeitet ).

In aller Regel habe die aber so viel zu tun,dass die gar nicht erscheinen,aber wie ich hörte arbeitet man daran, dass ganze steuerlich zu vereinfachen bzw ganz abzuschaffen.

BierFranke


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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 08:01  
Gut, ich werde meinen nächsten Sud wieder brav anmelden.

Andererseits, wie will man mir denn nachweisen dass ich braue? Ich besitze einen Einkochtopf, ja und? Meinen Kühlschrank brauche ich wohl nicht zu öffnen, selbst wenn, da stehen ein paar Flaschen Bier, teilweise ohne Etikett. Da kann ich behaupten, die wären abgefallen, oder es wäre selbstgemachte Limo drin. So lange man keine große Anlage hat, die einen ganzen Raum füllt, ist es mir schleierhaft, wie der Zoll beweisen will, dass ich braue.


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BierFranke
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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 08:07  
Hi,so lange Du keine Nachbarn hast die Dich "anschwärtzen" ( hahah, Wortspielchen ) wollen,Bilder oder sonstiges von der Aktion sammeln wird es wohl schwierig.
Und die Rechnungen vom Onlineshop sollten man nicht zwingend bei der Steuererklärung mit abgeben ;-)

BierFranke


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Hankelbier
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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 09:39  
Berufsbedingt hatte ich 2003, nach 24,5 Jahren Selbständigkeit zum ersten und letzten Mal Besuch vom Zoll. Der freundliche Herr hat eigentlich nur meine Alkoholpapiere sehen wollen. So alle zwei Jahre hatte ich zu dieser Zeit ca 25 Liter Primasprit unverzollt (dies war die geringstmögliche Kaufmenge) eingekauft, verarbeitet und verkauft. Verkaufsnachweise wollte er nicht sehen, z.a hätte ich bei dieser geringen Menge auch kein "Buch" führen müssen.
Ich denke, wenn wirklich einer kommt, was ich bei deren anderen Aufgaben bezweifle, so werden Sie die jährliche Anmeldung sehen wollen, eventuell noch die Rechnungen vom Malzeinkauf.
Im weitläufigen Bekanntenkreis kenne ich jemanden vom Zoll, der mein Hobby kennt und auch schon ein Hausgebrautes von mir getrunken hat. Bis in 2-3 Monaten werde ich Ihn wohl wieder sehen. Dann werde ich mal die Problematik ansprechen.
Herzlichst
Rolf


[Editiert am 8.4.2007 um 09:43 von Hankelbier]



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Allseits Gut Sud. Und wer rastet der rostet noch lange nicht.
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Berliner
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red_folder.gif erstellt am: 8.4.2007 um 10:21  
Da ich momentan kaum über die steuerfreien 2hl kommen werde, kann ich meine Sude ja problemlos anmelden. Und das tue ich schon darum, um den 'Steuerschergen' möglichst viel Arbeit mit Lappalien zu machen, und den Druck zu erhöhen, zumindest im Privatbereich endlich diese unsinnige Biersteuer abzuschaffen, die für den Brauer nur ärgerlich und für den Zoll nur sinnlose Beschäftigung ist, die nur Arbeit, aber keinen Cent Steuereinnahmen bringt.


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Gruß vom Berliner
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 9.4.2007 um 08:46  
Ich will auch mal meinen Senf dazugeben. Auch wenn dadurch nichts neues gesagt wird. Mein HZA hat mir in der Antwort auf mein erstes Anmeldschreiben gleich mitgeteilt, daß ich "neugierigen" Beamten Zutrit zu gewähren haben... Siehe Link:



Alex
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BierFranke
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red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 06:53  
Das man sie nicht aussperren kann ist klar.
Es ging vielmehr darum das die urplötzlich vor "Deiner" Türe stehen und sich Zutritt verschaffen wollen.
Wie bei jeder Steuerprüfung melden die sich i.d.R vorher an und dann musst Du denen auch Deine Unterlagen zeigen.

Ich kann nur hoffen, dass dieses Stück Bierbürokratie bald aus den Amtsstuben verschwindet.

BierFranke


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red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 08:56  
Moinsen Kollegen,

wenn man wie ich in einem Zollgrenzbezirk wohnt, dann sieht das etwas anders aus.
Der Zoll darf hier im Verdachtsmoment auch ohne gültigen richterlichen Hausdurchsuchungsbescheid rein.
Einfach so und jederzeit.
Aber da wir hier oben als Hobbybrauer Exoten sind, interessiert das den Zoll bisher gar nicht.

Gruß
BBF


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Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier daraus !
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Leoric
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red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 10:04  
Hallo!

Ich habe jetzt keine Ahnung, wie genau die Regelungen für Zollzugriffe bei Hobbybrauern aussehen, bei Brennern jedenfalls kommt derselbe durchaus auch unangemeldet vorbei, wäre ja sonst auch zu einfach, Schwarzgebrannten schnell verschwinden zu lassen... Allerdings ist das ja dann auch wirklich ein Problem wegen des Alkoholmonopols, um das es sich bei uns ja offenbar nicht dreht. Wäre aber mal spannend, was der Zoll macht, wenn wir nicht aufmachen, während es vom Balkon oder aus dem Vorgarten dampft :D

Jan
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red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 20:01  
Hallo Zusammen!
Der Hinweis von Schnulli auf § 99 AO ist vollkommen zutreffend. Ein Zutritt ist nur nach vorheriger Ankündigung zulässig. Und dann kann auch noch der Zutritt verwährt werden. Man sollte sich jedoch überlegen, ob man sich selber damit einen gefallen tut. Verwährt man den Zutritt und der Amtsträger kann den Sachverhalt nicht ermitteln, so hat er zu schätzen § 162 AO. Und da wird er immer vom schlechtesten Fall ausgehen. Also tut man sich in der Regel selber keinen gefallen, wenn man den Beamten vor der Tür stehen lässt. Des weitern kann man der AO aus den §§ 88ff entnehmen, das man zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet ist. Hierzu gehört die Erteilung von Auskünften, Vorlage von Belegen und Unterlagen sowie die in Augenscheinnahme.
Die von Frika angesprochenen §§ 399ff AO betreffen das Strafverfahren. Hier muss ein konkreter Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung vorliegen. Das könnte z.B. sein wenn keine Biersteueranmeldung vorliegt aber Einkaufsrechnungen über 50.000 kg Gerstenmalz vorliegen (bewusste Übertreibung). Darüber könnte der Zoll z.B. auf Grund von Kontrollmaterial erfahren haben. So was wird von Behörden geschrieben wenn z.B. beim Hobbybrauershop eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.
Wenn ihr schon über die "Zollschergen" her zieht, dann denkt daran, dass die Zollbeamten nix dafür können. Der Zoll gehört zur ausführenden Gewalt. Die führen den Schwachsinn nur aus den die Politiker schuld sind. Schließlich hat sich kein Zollbeamter die Gesetze ausgedacht. Daran sind die Politiker schuld. Ich denke ein großer Teil der Zollbeamten wird zustimmen, dass die Biersteuer für Hobbybrauer Schwachsinn ist. Zumindest ist die Freigrenze von 2hl viel zu niedrig und der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältniss. Aber da wird kein Zollbeamter etwas dran ändern können. Ich sprech da ein wenig aus eigener Erfahrung. Ich arbeite selber als Finanzbeamter und schlag auch jedes Jahr aufs neue die Hände über dem Kopf zusammen, was die Herren Politiker sich da wieder ausgedacht haben. Ich darf mir dass dann auch noch jeden Tag am Telefon anhören wie schlimm und schlecht das alles ist. Aber selbst wenn die Behörden melden, dass dieses oder jenes Gesetz nicht durchführbar, anwendbar etc. ist, so interessiert das leider keinen Politiker. :thumbdown:

Grüße
Locke
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red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 20:24  
Locke,

das lag mir auch auf dem Herzen, aber besser hätte ich es nicht formulieren können. ;)

Trotzdem allen gut Sud

Knut
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