Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 12:00 |
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...hätt ich Kuchen gemacht!
Wer kennt sich da aus? Wenn der Zoll mal vorbeikommt und einen schönen Tag
wünscht und dann auch noch um Einlass bittet...
muss ich die netten Beamten reinlassen oder brauchen die auch einen
"Wisch" wie im TATORT? So einen richterlichen Beschluss? Wenn die Schergen
des Königs anklingeln und reinwollen, dann halt nur mit besagtem Wisch oder wenn Gefahr
im Verzug ist.
Abba wat is mittem ZOLL?
Nicht dass ich was zu verheimlichen hätte, aber wie sieht die Rechtslage
aus ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Posting Freak Beiträge: 1027 Registriert: 3.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 12:16 |
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Hallo Frika,
Zollschergen erfüllen (wenn sie im Dienst sind) hoheitliche Aufgaben,auch
wenn das bei einem
Besuch in der Amtsstube nicht immer den Anschein erweckt. Insofern sollte
es schwierig sein,ihnen den Zutritt zu verwehren!
Mein Vorschlag: erklär ihnen einfach das wär der Chemieraum! "keine Ahnung
was hier passiert!
Ich bin ja nur der Pedell!"
Gerd
P.S.: Zur Erläuterung für die Ahnungslosen: Frika wohnt in einem ehemaligen
Schulgebäude! ____________________ "...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 218 Registriert: 26.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 14:26 |
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Hmm, dazu kann ich nichts sagen, aber mir ging letztens auch mal ein
„Zoll-Problem” durch den Kopf…
In Deutschland muss man ja nun das Bierbrauen anmelden. Was ist aber wenn
ich ein Kirsch- Erdbeer- Hanf- oder was-weiß-ich-was-Bier brauen möchte?
Nach dem Reinheitsgebot darf sich sowas ja nicht Bier nennen – muss ich das
dann trotzdem beim Zoll anmelden?
Gut Sud
Andreas
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 16:11 |
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Hallo anlup,
ich denke schon dass man solche Biere auch anmelden muss. Es geht ja
eigentlich nicht um das Bier an sich sondern um den Alkohol den man
produziert. Aber das ist ja kein Beinbruch sich beim Zoll anzumelden. Bei
uns im Osnabrücker Raum braucht man sich nur einmal im Jahr anmelden. Email
genügt!!! Und nach 2 bis 3 Tagen ist die Erlaubnis im Haus.
LG
Marco
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 813 Registriert: 21.1.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 18:54 |
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Also - es geht NICHT um den Alkohol, denn Wein darfst du in unbegrenzter
Menge und ohne vorherige Anmeldung bzw. Erlaubnis herstellen. Es geht
schlicht und ergreifend um Bier bzw. Bierähnliche Getränke, darunter fallen
auch die Frucht- oder "Hopfenersatzstoffbiere", obwohl diese nicht als Bier
im Sinne des RHG gelten.
Aber stand denn schon mal bei jemand der Zoll vor der Tür?
____________________ Interpunktion und Orthographie des Postings ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein
zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Antwort 4 |
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Gast
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erstellt am: 7.4.2007 um 19:33 |
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Hallo,
Zitat: | Aber stand denn schon
mal bei jemand der Zoll vor der Tür? |
Bei mir
jedenfalls noch nicht. Wenn sie unangemeldet bei mir erscheinen, muss ich
sie dann überhaupt reinlassen?
Irgendwer hat doch schon mal geschrieben, dass das Zollamt sogar eine
"Beiwohnung bei einem Brauvorgang" angedroht hat. siehe hier
Grüße
Wolfgang
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 20:45 |
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Ich habe jetzt mal eine ganz dumme Frage. Ich hatte meinen ersten Sud beim
Zoll angemeldet (damals noch Bierkitbier), bekam aber nie eine Antwort.
Auch meine zweite Anmeldung blieb unbeantwortet. Seit dem braue ich
"illegal". Tja, soll ich nochmals eine Anmeldung machen? Was ist wennn der
Zoll gar nicht weiß das man braut?
Bin ich ein Straftäter?
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1736 Registriert: 19.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 21:09 |
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Hi emjay,
da Du schon Anmeldungen losgeschickt hast musst Du davon ausgehen, dass die
wissen dass Du Bier braust.
Antwort oder nicht, es ist ein Risiko, es nicht anzumelden.
Ein Bekannter von mir im Trierer Raum wurde schon zweimal besucht. er
musste die Anlage zeigen und einiges erklären, und dann wars auch schon
gut. Dieser Bekannte meldet grundsätzlich an.
Hm, manche Dinge sind halt wirklich doof in Deutschland. Aber was will man
da machen?
Grüsse Thomas
[Editiert am 7.4.2007 um 21:10 von Samba und Bier]
____________________ Link mit Fotos unserer Klein-Brauanlagen mit Automatisierung sind auf
folgender website zu finden:
http://cervejakarpens.oyla.de
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2007 um 23:23 |
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Hi
spontan würde ich sagen, ja, siehe AO §
99
MfG
Thomas
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Antwort 8 |
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Gast
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erstellt am: 8.4.2007 um 00:33 |
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Hallo,
Zitat: | 2. Die betroffenen
Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. 3. Wohnräume
dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten
werden. |
Also doch nur mit Benachrichtigung.
Grüße
Wolfgang
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.4.2007 um 06:38 |
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Ja nee, so nun auch wieder nicht, denn:
§ 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386
Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die
der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.
(2) 1Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zuständigkeit für den
Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so bleiben das Recht und die
Pflicht dieser Finanzbehörden unberührt, bei dem Verdacht einer
Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren
Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Sie
können Beschlagnahmen, Notveräußerungen, Durchsuchungen, Untersuchungen und
sonstige Maßnahmen nach den für Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung anordnen.
Also mit anderen Worten....... Steuerfahndung = Schergen des Sheriffs.
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 3.4.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.4.2007 um 07:20 |
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Hi,
ja doch genau so, denn es geht in diesem Moment um kein
Ermittlungsverfahren, wie von dir Zitiert, sondern um eine normale
Kontrolle im "Interesse der Steuern"
MfG
Thomas
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 228 Registriert: 2.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.4.2007 um 07:39 |
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Wie schon gesagt ,wenn es kein Ermittlungsverfahren gibt dann melden die
sich vorher an.
Und wenn nicht......
Wenn Du nicht zu Hause bist was wollen die dann machen?.
Zu dem müssen die Dich schon beim brauen "erwischen" denn nur die Tatsache
das Du ein paar Eimer und Schläuche rumliegen hast reicht nicht aus.
Meldet einer seine Sude an und aufgrund der Räumlichkeiten könnte von einer
grösseren Brauanlage auszugehen sein, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die
sich mal zum Bier einladen grösser als wenn Du es als Hochhausbewohner
anmeldest.( Sagte mir ein Bekannter der beim Hauptzollamt Würzburg arbeitet
).
In aller Regel habe die aber so viel zu tun,dass die gar nicht
erscheinen,aber wie ich hörte arbeitet man daran, dass ganze steuerlich zu
vereinfachen bzw ganz abzuschaffen.
BierFranke ____________________
Bierseidla.de -
Kleinanzeigen,Bierrezepte,Brauereiverzeichnis uvm.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.4.2007 um 08:01 |
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Gut, ich werde meinen nächsten Sud wieder brav anmelden.
Andererseits, wie will man mir denn nachweisen dass ich braue? Ich besitze
einen Einkochtopf, ja und? Meinen Kühlschrank brauche ich wohl nicht zu
öffnen, selbst wenn, da stehen ein paar Flaschen Bier, teilweise ohne
Etikett. Da kann ich behaupten, die wären abgefallen, oder es wäre
selbstgemachte Limo drin. So lange man keine große Anlage hat, die einen
ganzen Raum füllt, ist es mir schleierhaft, wie der Zoll beweisen will,
dass ich braue.
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 228 Registriert: 2.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.4.2007 um 08:07 |
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Hi,so lange Du keine Nachbarn hast die Dich "anschwärtzen" ( hahah,
Wortspielchen ) wollen,Bilder oder sonstiges von der Aktion sammeln wird es
wohl schwierig.
Und die Rechnungen vom Onlineshop sollten man nicht zwingend bei der
Steuererklärung mit abgeben ;-)
BierFranke ____________________
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 291 Registriert: 2.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.4.2007 um 09:39 |
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Berufsbedingt hatte ich 2003, nach 24,5 Jahren Selbständigkeit zum ersten
und letzten Mal Besuch vom Zoll. Der freundliche Herr hat eigentlich nur
meine Alkoholpapiere sehen wollen. So alle zwei Jahre hatte ich zu dieser
Zeit ca 25 Liter Primasprit unverzollt (dies war die geringstmögliche
Kaufmenge) eingekauft, verarbeitet und verkauft. Verkaufsnachweise wollte
er nicht sehen, z.a hätte ich bei dieser geringen Menge auch kein "Buch"
führen müssen.
Ich denke, wenn wirklich einer kommt, was ich bei deren anderen Aufgaben
bezweifle, so werden Sie die jährliche Anmeldung sehen wollen, eventuell
noch die Rechnungen vom Malzeinkauf.
Im weitläufigen Bekanntenkreis kenne ich jemanden vom Zoll, der mein Hobby
kennt und auch schon ein Hausgebrautes von mir getrunken hat. Bis in 2-3
Monaten werde ich Ihn wohl wieder sehen. Dann werde ich mal die Problematik
ansprechen.
Herzlichst
Rolf
[Editiert am 8.4.2007 um 09:43 von Hankelbier]
____________________ Allseits Gut Sud. Und wer rastet der rostet noch lange nicht.
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Antwort 15 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 8.4.2007 um 10:21 |
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Da ich momentan kaum über die steuerfreien 2hl kommen werde, kann ich meine
Sude ja problemlos anmelden. Und das tue ich schon darum, um den
'Steuerschergen' möglichst viel Arbeit mit Lappalien zu machen, und den
Druck zu erhöhen, zumindest im Privatbereich endlich diese unsinnige
Biersteuer abzuschaffen, die für den Brauer nur ärgerlich und für den Zoll
nur sinnlose Beschäftigung ist, die nur Arbeit, aber keinen Cent
Steuereinnahmen bringt.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2007 um 08:46 |
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Ich will auch mal meinen Senf dazugeben. Auch wenn dadurch nichts neues
gesagt wird. Mein HZA hat mir in der Antwort auf mein erstes
Anmeldschreiben gleich mitgeteilt, daß ich "neugierigen" Beamten Zutrit zu
gewähren haben... Siehe Link:
Alex
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 228 Registriert: 2.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.4.2007 um 06:53 |
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Das man sie nicht aussperren kann ist klar.
Es ging vielmehr darum das die urplötzlich vor "Deiner" Türe stehen und
sich Zutritt verschaffen wollen.
Wie bei jeder Steuerprüfung melden die sich i.d.R vorher an und dann musst
Du denen auch Deine Unterlagen zeigen.
Ich kann nur hoffen, dass dieses Stück Bierbürokratie bald aus den
Amtsstuben verschwindet.
BierFranke ____________________
Bierseidla.de -
Kleinanzeigen,Bierrezepte,Brauereiverzeichnis uvm.
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Antwort 18 |
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Senior Member Beiträge: 252 Registriert: 2.12.2004 Status: Offline
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erstellt am: 10.4.2007 um 08:56 |
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Moinsen Kollegen,
wenn man wie ich in einem Zollgrenzbezirk wohnt, dann sieht das etwas
anders aus.
Der Zoll darf hier im Verdachtsmoment auch ohne gültigen richterlichen
Hausdurchsuchungsbescheid rein.
Einfach so und jederzeit.
Aber da wir hier oben als Hobbybrauer Exoten sind, interessiert das den
Zoll bisher gar nicht.
Gruß
BBF
____________________ Erstaunlich, ändert mann an dem Wort Mama nur vier Buchstaben, so wird Bier
daraus !
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 1104 Registriert: 11.1.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.4.2007 um 10:04 |
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Hallo!
Ich habe jetzt keine Ahnung, wie genau die Regelungen für Zollzugriffe bei
Hobbybrauern aussehen, bei Brennern jedenfalls kommt derselbe durchaus auch
unangemeldet vorbei, wäre ja sonst auch zu einfach, Schwarzgebrannten
schnell verschwinden zu lassen... Allerdings ist das ja dann auch wirklich
ein Problem wegen des Alkoholmonopols, um das es sich bei uns ja offenbar
nicht dreht. Wäre aber mal spannend, was der Zoll macht, wenn wir nicht
aufmachen, während es vom Balkon oder aus dem Vorgarten dampft
Jan
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.4.2007 um 20:01 |
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Hallo Zusammen!
Der Hinweis von Schnulli auf § 99 AO ist vollkommen zutreffend. Ein Zutritt
ist nur nach vorheriger Ankündigung zulässig. Und dann kann auch noch der
Zutritt verwährt werden. Man sollte sich jedoch überlegen, ob man sich
selber damit einen gefallen tut. Verwährt man den Zutritt und der
Amtsträger kann den Sachverhalt nicht ermitteln, so hat er zu schätzen §
162 AO. Und da wird er immer vom schlechtesten Fall ausgehen. Also tut man
sich in der Regel selber keinen gefallen, wenn man den Beamten vor der Tür
stehen lässt. Des weitern kann man der AO aus den §§ 88ff entnehmen, das
man zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet ist. Hierzu gehört
die Erteilung von Auskünften, Vorlage von Belegen und Unterlagen sowie die
in Augenscheinnahme.
Die von Frika angesprochenen §§ 399ff AO betreffen das Strafverfahren. Hier
muss ein konkreter Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung vorliegen.
Das könnte z.B. sein wenn keine Biersteueranmeldung vorliegt aber
Einkaufsrechnungen über 50.000 kg Gerstenmalz vorliegen (bewusste
Übertreibung). Darüber könnte der Zoll z.B. auf Grund von Kontrollmaterial
erfahren haben. So was wird von Behörden geschrieben wenn z.B. beim
Hobbybrauershop eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.
Wenn ihr schon über die "Zollschergen" her zieht, dann denkt daran, dass
die Zollbeamten nix dafür können. Der Zoll gehört zur ausführenden Gewalt.
Die führen den Schwachsinn nur aus den die Politiker schuld sind.
Schließlich hat sich kein Zollbeamter die Gesetze ausgedacht. Daran sind
die Politiker schuld. Ich denke ein großer Teil der Zollbeamten wird
zustimmen, dass die Biersteuer für Hobbybrauer Schwachsinn ist. Zumindest
ist die Freigrenze von 2hl viel zu niedrig und der Verwaltungsaufwand steht
in keinem Verhältniss. Aber da wird kein Zollbeamter etwas dran ändern
können. Ich sprech da ein wenig aus eigener Erfahrung. Ich arbeite selber
als Finanzbeamter und schlag auch jedes Jahr aufs neue die Hände über dem
Kopf zusammen, was die Herren Politiker sich da wieder ausgedacht haben.
Ich darf mir dass dann auch noch jeden Tag am Telefon anhören wie schlimm
und schlecht das alles ist. Aber selbst wenn die Behörden melden, dass
dieses oder jenes Gesetz nicht durchführbar, anwendbar etc. ist, so
interessiert das leider keinen Politiker.
Grüße
Locke
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Antwort 21 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 26.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.4.2007 um 20:24 |
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Locke,
das lag mir auch auf dem Herzen, aber besser hätte ich es nicht formulieren
können.
Trotzdem allen gut Sud
Knut
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Antwort 22 |
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