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Autor: Betreff: Zoll - Mißratener Sud - Untergegangenes Bier
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 17:32  
Hallo !
Im Februar war mir ein Sud mißraten. Ich hatte anfang Dezember unter anderem einen Sack Weizenmalz bei der Mälzerei geholt und ihn gleich in ein luftdichtes Kunststofffass gefüllt. Als ich Ende Februar das Fass öffnete, um für eine Senatorengose das Malz zu entnehmen, entdeckte ich auf der Oberfläche lauter kleine Nester von 6-7 Malzkörnern, die mit einem Gespinst verbunden waren. Als ich mit der Hand durchfuhr, hatte ich einen kleinen 1,5 mm breiten und 2,5 mm langen schwarzen Käfer dabei. Ohje. Ich schrotete also 2,5 kg Käfer-Weizen und 2,5 kg Wiener Malz und maischte ein. Auf der Maische schwammen etliche kleine schwarze Käfer. Ein Dutzend fischte ich raus und gab dann auf. Was nun ? Augen zu und durch. Beim abläutern ging es dann richtig los. Statt sonst 40-45 Min. dauerte das abläutern über 4,5 Stunden. Die Maische war derartig zähflüßig wie ich es selbst bei einem Roggenbier nicht hatte. Selbst das umschütten in einen anderen Maischesack brachte kaum was. Aber ich brauchte die Würze, um meine EU-Ale-Hefe die schon vierzehn Tage alt war, weiter zu führen. Als ich das Bier nach vier Wochen probierte, war es untypisch bitter und roch auch anders als sonst. Ungenießbar.
Heute rief ich beim HZA Bielefeld an, um zu fragen, was ich mit meinem mißratenen Sud machen soll, ob ich ihn einfach so weggießen könne als untergegangenes Bier. Nein, auf keinen Fall. Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer, die bei der Herstellung entsteht.
Ich kann also das untergegangene Bier nicht einfach so vernichten, sondern es muß ein Zollbeamter dabei sein. Sie würde sich per E-Mail melden, um einen Termin auszumachen. Naja, dann kommt mir also tatsächlich ein Zollbeamter ins Haus, um im Sinne des Gesetzes die Vernichtung (22 l) zu überwachen. Wahnsinn. Was das kostet. 2006 habe ich für 33 Sude mit 744 l 34,65 € Biersteuer bezahlt. Die Bearbeitung hat ein mehrfaches gekostet und damit dem Steuerbürger viel gekostet. Aber die Großkopferten im Bundesfinanzministerium merken das anscheinend nicht. Der VHD hat vor Jahren schon mal versucht, diese Grenze von 200 l Bier steuerfrei auf 2000 l anzuheben. Aber der Apparat ist zu unbeweglich.
Darum gilt es den Zoll mit Brauanzeigen und Biersteuererklärungen einzudecken. Vielleicht geht den Beamten ja doch mal ein Licht auf.

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen
Administrator
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 17:35  
Hallo,Jürgen,

das tut mich leid mit Deinem Sud. Zum Verhalten des zuständigen Zollamtes fehlen mir schlicht die Worte.
Aus persönlichem Interesse, kannst Du mal ein Foto von diesen Scheißviechern einstellen?

Ciao
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 1
Moderator
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Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 17:52  
Meine Worte: pflastert die Jungs mir Brauanzeigen zu !

Ich fürchte nur, dass das überhauptnichts helfen wird, denn wenn irgendjemand mit gesundem Verstand an entscheidender Stelle säße, gäb's die Biersteuer für Hobbybrauer schon lange nicht mehr.


____________________
Gruß vom Berliner
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 2
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 17:59  
Hallo Jürgen,

das sind ganz sicher Kornkäfer. Die hatte ich auch schon mal im Malz drin. Sahen die so aus?
Zitat:
Heute rief ich beim HZA Bielefeld an, um zu fragen, was ich mit meinem mißratenen Sud machen soll, ob ich ihn einfach so weggießen könne als untergegangenes Bier. Nein, auf keinen Fall. Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer, die bei der Herstellung entsteht.
Ich kann also das untergegangene Bier nicht einfach so vernichten, sondern es muß ein Zollbeamter dabei sein. Sie würde sich per E-Mail melden, um einen Termin auszumachen. Naja, dann kommt mir also tatsächlich ein Zollbeamter ins Haus, um im Sinne des Gesetzes die Vernichtung (22 l) zu überwachen. Wahnsinn

Das ist ja unglaublich. Wegen der Vernichtung von 22 Litern Bier. Merken die denn nicht, wie peinlich das ist? Das müsstest Du öffentlich machen, damit es jeder lesen kann. Am besten Du wendest Dich an die Presse.

Grüße
Wolfgang
Antwort 3
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Samba und Bier
Beiträge: 1736
Registriert: 19.4.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 18:38  
Hallo Jürgen,

zunächst auch ein Beileid von mir dass Du den Sud wegschütten musst, schade.

Das ist ja wirklich unglaublich das mit dem Zollamt. Ich würde damit auch mal an die Öffentlichkeit gehen.
Wenn der erstmal bei Dir zu Haus ist würde ich ihn so schnell nicht wieder gehen lassen.
1000 dumme Fragen stellen, schlechten Kaffee anbieten. Das sollte richtig Zeit in Anspruch nehmen. Aber sicher wird der auf seiner Dienststelle überhaupt nicht vermisst.

Grüsse Thomas


____________________
Link mit Fotos unserer Klein-Brauanlagen mit Automatisierung sind auf folgender website zu finden:

http://cervejakarpens.oyla.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
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Beiträge: 248
Registriert: 3.4.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 18:50  
Ohjeh.... und ich sage noch, wer viel fragt bekommt viele Antworten :)
Frag den netten Beamten mal, was diese Dienstreise an Steuergeldern kostet. Dem sollte man echt deine bezahlten 34,65 € nochmal um die Ohren hauen...

Mfg
Thomas
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gnadle
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Registriert: 14.3.2003
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.4.2007 um 22:36  

Zitat von Bielsteinbraeu, am 10.4.2007 um 17:32
Aber der Apparat ist zu unbeweglich.
Vielleicht geht den Beamten ja doch mal ein Licht auf.

Die Beamten machen nur ihren Job (Hört sich blöd an, ist aber so). Ob es sinnvoll ist oder nicht können die leider nur in sehr engen Grenzen beeinflussen.

Mich hat z.B. das Drumherum dass ich überhaupt Biersteuer bezahlen kann, so viel gekostet, wie ich in den nächsten 5 Jahren nicht an Steuer abführen werde. Der Verwaltungsaufwand aller beteiligten Behörden liegt weit über dem, was ich bis an mein Lebensende an Biersteuer zahlen werde.

Aber so ist das hat i der B.R.D.


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Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy." (Benjamin Franklin)
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2007 um 06:26  
Hi,

ich habe in dem Zusammenhang gerade was interessantes beim Bundesrechnungshof gefunden. Ist hier zufällig wer vom VHD vertreten? Da wäre dann eine etwas stärkere Lobby im Hintergrund... Obwohl ich glaube, dass man als Einzelperson auch dort wahrgenommen wird. Vielleicht die Biersteuererklärungen eines Jahres einfach mal hinschicken und die Dienstreise des Zollbeamten mal gegenrechnen ;(

MfG
Thomas
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red_folder.gif erstellt am: 11.4.2007 um 20:47  
Hallo Jürgen,


Im Februar war mir ein Sud mißraten.

Ist mir auch passiert, der Sud ist gnadenlos in der bei 3-2-1 ersteigerten Anlage angebrannt. Ich hab's mal vergoren, aber der Sch....geschmack ging nicht weg, war einfach ungenießbar. Bei der nächsten Brauanzeige hab ich einfach mal interessehalber angefragt, ob der Sud zu den 200ltr mitzählt. Die Antwort war: Sofern der Sud vernichtet wird, zählt er nicht zu den steuerfreien 200ltr.
Ich hab dann bei der nächsten Brauanzeige ein Bild der Vernichtung mit eingescannt :( und einen etwas flachsigen/ traurigen Text dazugeschrieben. Die Jungen sollen ja auch mal was zu grinsen haben.



Die Bearbeitung hat ein mehrfaches gekostet und damit dem Steuerbürger viel gekostet. Aber die Großkopferten im Bundesfinanzministerium merken das anscheinend nicht. Der VHD hat vor Jahren schon mal versucht, diese Grenze von 200 l Bier steuerfrei auf 2000 l anzuheben. Aber der Apparat ist zu unbeweglich.
Darum gilt es den Zoll mit Brauanzeigen und Biersteuererklärungen einzudecken. Vielleicht geht den Beamten ja doch mal ein Licht auf.

Wenn ich an meine Arbeit denke, was von oben runter kommt, muß ausgeführt werden, was von unten hoch gesagt wird, bleibt beim nächst Höheren hängen. man rennt einfach in eine "Gummiwand" und gibt irgendwann auf. Ist traurig, aber wahr.



Hopfen und Malz rein in den Hals

nur so hält man's aus :thumbup:

Gruß hufpfleger
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tinoquell
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Registriert: 14.7.2004
Status: Offline
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2007 um 05:51  
Hallo,

es wurde ja hier schon gesagt : Die Zollbeamten machen nur ihre Arbeit. Die eigentlich Verantwortlichen merken gar nicht, was sie mit Ihrem Gesetzeswerk so verzapft haben. Natürlich sind auch die Beamten mal mehr oder mal weniger 'locker'.

Ich kann von einem positivem Beispiel berichten:
Für mein Schulprojekt (ca. 80l Bier) habe ich angefragt, ob ich das generell versteuern muß ('Brauen zu Vorführzwecken') oder ob ich für die Schule eigenen 200l beantragen kann, um mein Kontingent nicht damit zu belasten.

Die Antwort war einfach : Also, die Maßnahme ist generell steuerpflichtig - aber bei knapp 5€ Steuer ist der Verwaltungsaufwand doch viel zu groß. Ich faxe ihnen pauschal eine 'Freigabe' und die Sache ist erledigt...

Die Besucher unseres Projekts waren trotzdem erstaunt über diesen Schriftwechsel.

Gut Sud
Tino


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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 9.8.2007 um 17:04  
Hallo !
Am 1. August, ich war gerade dabei für ein Kölsch abzumaischen, tauchte ein netter Zollbetriebsinspektor vom Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Bielefeld bei mir auf. Ich zeigte ihm die mißratenen 22 l Senatorengose, die vernichtet werden sollten. Das würde aber gebührenpflichtig sein, teilte er mir mit. Würde etwas über 60,00 € kosten. Er riet mir, die 22 l einfach nachzuversteuern.
Dann zeigte ich Ihm noch meine Unterlagen, er war damit zufrieden, wir unterhielten uns noch etwas zum Thema Zoll und Biersteuer und nach einer halben Stunde verabschiedete er sich wieder.
Heute rief ich noch mal bei der zuständigen Sachbearbeiterin des HZA Bielefeld an, um das Thema noch mal zu hinterfragen. Sie teilte mir mit, das die Vernichtung von untergegangenem Bier nur außerhalb des Steuerlagers ab 10 hl erfolgt.
Die Grundgebühr für derartige Vorgänge beträgt 45,00 €, zuzüglich aufgewendete Zeit, mindestens eine halbe Stunde gleich 22,50 €.
Also mindesten 67,50 €.
Für die Zukunft also bei mißratenem Bier den Steuertatbestand vergorenes Bier schnellstens weggiessen. Dann kann nichts mehr versteuert werden.
Habe das mißratene Bier mit einem dünnen Schlauch in die Botanik verteilt. Ende.

Allzeit Gut Sud

Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen
Antwort 10
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mibi-xxl
Beiträge: 856
Registriert: 22.2.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.8.2007 um 18:14  
Hallo zusammen!

Wenn man das so ließt kommt man aus dem Lachen nicht mehr heraus. Man könnte meinen die Geschichte ist von Loriot, Didi oder Otto. Aber eigentlich ist es zum weinen wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wird.
Die Zollbeamten vom HZA Bielefeld hätten ja gleich sagen können was das Vernichten des Bieres kostet wenn ein Beamter dabei ist.

Ein Hoch auf unsere Bürokratie.


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Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 9.8.2007 um 18:47  
Jetzt weiß ich auch, warum so viele missratenen Sude in unseren Getränkemärkten landen: Weil es ganz einfach zu teuer wäre, wenn die Brauereien sie unter behördlicher Aufsicht vernichten lassen müssten :partyon: :partyon: :partyon:
Antwort 12
       

 
  
 

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