Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.5.2008 um 17:37 |
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In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: 7% und 19%. Der kleinere
Prozentsatz entfällt z.B. auf Lebensmittel oder Zeitschriften. Der größere
wird z.B. bei Elektrogeräten, Autos, Tabak etc. erhoben.
Gestern erhielt ich eine Lieferung von Hopfen-und-mehr:
Pilsener Malz, geschrotet (19%)
Münchener Malz, geschrotet (19%)
Hefe (7%)
Malzextrakt Pulver (7%)
Warum auf unverarbeiteten Malz 19% MwSt, auf Malzextrakt aber 7% MwSt
erhoben werden, entzieht sich meiner Logik. Entsprechend müsste auf
Getreide 19%, auf Mehl aber 7% zu erhoben werden.
Die Verwirrung ist groß, andererseits darf man nicht davon ausgehen, dass
in den deutschen Gesetzen überhaupt eine Logik steckt. Warum sonst müssen
Hobbybrauer ihre Sude anmelden, Hobbywinzer dagegen nicht.
Schöner als Heinrich Heine kann man es sowieso nicht formulieren "Denk ich
an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!"
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2008 um 11:37 |
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Vielleicht haben die im Shop schlicht
vergessen, das Malz mit dem niedrigeren Steuersatz anzulegen.
Zitat: | Warum sonst müssen
Hobbybrauer ihre Sude anmelden, Hobbywinzer dagegen
nicht. |
Weil ein Hobbywinzer keinen "Sud" macht
und weil die Biersteuer, wie der Name schon sagt, auf Bier und nicht auf
Wein erhoben wird.
[Editiert am 5.5.2008 um 11:42 von rmax]
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Antwort 1 |
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Gast
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erstellt am: 5.5.2008 um 11:47 |
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Zitat: | Warum sonst müssen
Hobbybrauer ihre Sude anmelden, Hobbywinzer dagegen
nicht. |
Es gibt auf jeden Fall keine allgemeine
Weinsteuer in Deutschland, siehe hier
Grüße
Wolfgang
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2008 um 12:21 |
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In dem Text vom Zoll heißt es: Zitat: | 1926 kam es jedoch zum
Winzeraufstand an der Mosel, der mit der Erstürmung des Finanzamtes in
Bernkastel endete. [...] Die Folge dieses Aufstandes war die Abschaffung
der Reichsweinsteuer im April 1926. |
Vielleicht
sollten wir mal einen Hobbybraueraufstand anzetteln, ein Hauptzollamt
erstürmen und die Abschaffung der Biersteuer und insbesondere der
Meldepflicht für Hobbybrauer fordern...
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Antwort 3 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 5.5.2008 um 12:52 |
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In der Vor-Schäuble-Ära hätte ich da glatt mitgemacht, aber jetzt muss man
ja fürchten, nach so einer Aktion in einem Lager auf Kuba zu landen. ____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 4 |
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Gast
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erstellt am: 5.5.2008 um 16:18 |
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@rmax
laut Schillmalz in Osthofen beträgt der Steuersatz für Braumalz 19%!
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 20.3.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.5.2008 um 16:40 |
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Es ist zwar schon ein paar Jahre her, daß ich mich damit befaßt habe, aber
an eins kann ich mich noch ganz genau erinnern: Welcher MwSt- Satz für
welches Produkt angewendet wird entbehrt absolut jeglicher Logik. Malz hat
aber soweit ich weiß 19% ____________________ Es Grüßt Famulus Praxatorius (der Brauknecht)
In vino veritas -
In beer we trust
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Gast
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erstellt am: 5.5.2008 um 17:07 |
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Zitat: | Welcher MwSt- Satz für
welches Produkt angewendet wird entbehrt absolut jeglicher
Logik |
Möglicherweise findet man da die
Antwort:
Grüße
Wolfgang
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Senior Member Beiträge: 168 Registriert: 2.3.2006 Status: Offline
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erstellt am: 5.5.2008 um 17:28 |
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Hallo
nach Anlage 2 Nr. 14 oder Nr. 31 zu § 12 II Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz
müßte auch Braumalz dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.
Warum das anscheinend nicht so ist, ist mir ein Rätsel?
Gruß
____________________ Ein reiner, frischer Gerstensaft gibt Herzensmut und Muskelkraft.
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.12.2008 um 22:40 |
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Habe das gerade hier entdekt :
Zitat von Ottonen, am 5.5.2008 um
17:28 | Hallo
nach Anlage 2 Nr. 14 oder Nr. 31 zu § 12 II Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz
müßte auch Braumalz dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.
Warum das anscheinend nicht so ist, ist mir ein Rätsel?
Gruß |
Da kommt mir ein Gedanke: Wir fragen einfach beim Bundesministerium für
Finanzen nach - und zwar alle von uns möglichst am gleichen Tag. Dann noch
per Einschreiben mit Rückschein. Bringt wahrscheinlich nix - aber zumindest
haben die dann erstmal was zu lesen.
Gruß Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 1027 Registriert: 3.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2008 um 09:58 |
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...da wär ich dabei!
Möglichst mit einem standartisierten Text...
Bei 5604 Mitgliedern im Forum wäre das sicherlich mehr als ein Gag!
Gruß aus Dortmund!
Gerd ____________________ "...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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Antwort 10 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2008 um 11:28 |
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Hi,
na, da wär` ich aber sowas von dabei!!!
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 345 Registriert: 8.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2008 um 14:44 |
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Hallo nochmal,
habe eben mal das Thema mit meiner Frau durchgesprochen. Die ist
Steuerberaterin und kann das auch nicht ganz nachvollziehen. Jetzt will sie
mal in den Paragraphen lesen ob sie was findet und auch nachschauen ob
schon mal jemand dagegen geklagt hat - könnte ja sein, dass es da schon
Urteile zu gibt.
Wenn da noch niemand ein Verfahren angestrebt hat - so wäre das eine
Möglichkeit .......
Ich seh´schon die Schlagzeilen: " Hobbybrauer gewinnen Prozess vorm
Bundesfinanzhof "
Ich bleibe am Ball........
Gruß
Jürgen ____________________ Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2008 um 15:59 |
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Hallo, Zitat: | In Deutschland gibt es
zwei Mehrwertsteuersätze: 7% und 19%. Der kleinere Prozentsatz entfällt
z.B. auf Lebensmittel oder Zeitschriften. Der größere wird z.B. bei
Elektrogeräten, Autos, Tabak etc. erhoben |
19% auf Medikamente und Hilfmittel, sowie 7% auf Hundefutter. Das sagt doch
einiges.
Wen will man da umstimmen?
Gruß
Rainer
[Editiert am 20.12.2008 um 15:59 von Rainer]
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 110 Registriert: 6.5.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.12.2008 um 19:50 |
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Hallo verwirrte Steuerzahler,
zu den Dingen des täglichen Bedarfs, wie es der Fiskus so schön ausdrückt,
zählt offenbar Hundefutter (7%) aber nicht Babynahrung (19%). Für Heizöl
und Gas sind 19% fällig (auch für den Mineralölsteueranteil, hier wird
doppelt besteuert) aber Holzpellets werden nur mit 7% verteuert. Für
Getreide gelten 7%. Das gleiche Getreide als Energiegetreide verkauft
beinhaltet 19% Mwst.
hier noch ein Link zum Verzweifeln
http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/wirtschaft/ratgeb
er/9094
Gut Sud
Markus
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Antwort 14 |
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