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Autor: Betreff: Der Irrsinn der deutschen Mehrwertsteuer
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 4.5.2008 um 17:37  
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: 7% und 19%. Der kleinere Prozentsatz entfällt z.B. auf Lebensmittel oder Zeitschriften. Der größere wird z.B. bei Elektrogeräten, Autos, Tabak etc. erhoben.

Gestern erhielt ich eine Lieferung von Hopfen-und-mehr:
Pilsener Malz, geschrotet (19%)
Münchener Malz, geschrotet (19%)
Hefe (7%)
Malzextrakt Pulver (7%)

Warum auf unverarbeiteten Malz 19% MwSt, auf Malzextrakt aber 7% MwSt erhoben werden, entzieht sich meiner Logik. Entsprechend müsste auf Getreide 19%, auf Mehl aber 7% zu erhoben werden.

Die Verwirrung ist groß, andererseits darf man nicht davon ausgehen, dass in den deutschen Gesetzen überhaupt eine Logik steckt. Warum sonst müssen Hobbybrauer ihre Sude anmelden, Hobbywinzer dagegen nicht.

Schöner als Heinrich Heine kann man es sowieso nicht formulieren "Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!"


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Administrator
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 11:37  

Zitat von emjay2812, am 4.5.2008 um 17:37
Warum auf unverarbeiteten Malz 19% MwSt, auf Malzextrakt aber 7% MwSt erhoben werden, entzieht sich meiner Logik.

Vielleicht haben die im Shop schlicht vergessen, das Malz mit dem niedrigeren Steuersatz anzulegen.

Zitat:
Warum sonst müssen Hobbybrauer ihre Sude anmelden, Hobbywinzer dagegen nicht.

Weil ein Hobbywinzer keinen "Sud" macht und weil die Biersteuer, wie der Name schon sagt, auf Bier und nicht auf Wein erhoben wird.


[Editiert am 5.5.2008 um 11:42 von rmax]
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 11:47  

Zitat:
Warum sonst müssen Hobbybrauer ihre Sude anmelden, Hobbywinzer dagegen nicht.

Es gibt auf jeden Fall keine allgemeine Weinsteuer in Deutschland, siehe hier

Grüße
Wolfgang
Antwort 2
Administrator
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rmax
Beiträge: 1068
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 12:21  
In dem Text vom Zoll heißt es:
Zitat:
1926 kam es jedoch zum Winzeraufstand an der Mosel, der mit der Erstürmung des Finanzamtes in Bernkastel endete. [...] Die Folge dieses Aufstandes war die Abschaffung der Reichsweinsteuer im April 1926.

Vielleicht sollten wir mal einen Hobbybraueraufstand anzetteln, ein Hauptzollamt erstürmen und die Abschaffung der Biersteuer und insbesondere der Meldepflicht für Hobbybrauer fordern...

;)
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Moderator
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Berliner
Beiträge: 4024
Registriert: 7.4.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 12:52  
In der Vor-Schäuble-Ära hätte ich da glatt mitgemacht, aber jetzt muss man ja fürchten, nach so einer Aktion in einem Lager auf Kuba zu landen. ;)


____________________
Gruß vom Berliner
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 4
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 16:18  
@rmax

laut Schillmalz in Osthofen beträgt der Steuersatz für Braumalz 19%!:mad:
Antwort 5
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brauknecht
Beiträge: 580
Registriert: 20.3.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 16:40  
Es ist zwar schon ein paar Jahre her, daß ich mich damit befaßt habe, aber an eins kann ich mich noch ganz genau erinnern: Welcher MwSt- Satz für welches Produkt angewendet wird entbehrt absolut jeglicher Logik. Malz hat aber soweit ich weiß 19% :mad:


____________________
Es Grüßt Famulus Praxatorius (der Brauknecht)
In vino veritas -
In beer we trust
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 6
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 17:07  

Zitat:
Welcher MwSt- Satz für welches Produkt angewendet wird entbehrt absolut jeglicher Logik

Möglicherweise findet man da die Antwort:


Grüße
Wolfgang
Antwort 7
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Ottonen
Beiträge: 168
Registriert: 2.3.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 5.5.2008 um 17:28  
Hallo

nach Anlage 2 Nr. 14 oder Nr. 31 zu § 12 II Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz müßte auch Braumalz dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.

Warum das anscheinend nicht so ist, ist mir ein Rätsel?

Gruß


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Ein reiner, frischer Gerstensaft gibt Herzensmut und Muskelkraft.
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Registriert: 8.12.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.12.2008 um 22:40  
Habe das gerade hier entdekt :


Zitat von Ottonen, am 5.5.2008 um 17:28
Hallo

nach Anlage 2 Nr. 14 oder Nr. 31 zu § 12 II Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz müßte auch Braumalz dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.

Warum das anscheinend nicht so ist, ist mir ein Rätsel?

Gruß


Da kommt mir ein Gedanke: Wir fragen einfach beim Bundesministerium für Finanzen nach - und zwar alle von uns möglichst am gleichen Tag. Dann noch per Einschreiben mit Rückschein. Bringt wahrscheinlich nix - aber zumindest haben die dann erstmal was zu lesen. :D

Gruß Jürgen


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Gutes Bier trinkt man nur an Tagen mit "g" - und Mittwochs.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 9
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2008 um 09:58  
...da wär ich dabei!
Möglichst mit einem standartisierten Text...

Bei 5604 Mitgliedern im Forum wäre das sicherlich mehr als ein Gag! :puzz: :puzz: :puzz:

Gruß aus Dortmund!

Gerd


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"...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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tauroplu
Beiträge: 10493
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2008 um 11:28  
Hi,

na, da wär` ich aber sowas von dabei!!!

Ciao
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 11
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Beiträge: 345
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Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2008 um 14:44  
Hallo nochmal,

habe eben mal das Thema mit meiner Frau durchgesprochen. Die ist Steuerberaterin und kann das auch nicht ganz nachvollziehen. Jetzt will sie mal in den Paragraphen lesen ob sie was findet und auch nachschauen ob schon mal jemand dagegen geklagt hat - könnte ja sein, dass es da schon Urteile zu gibt.

Wenn da noch niemand ein Verfahren angestrebt hat - so wäre das eine Möglichkeit .......
Ich seh´schon die Schlagzeilen: " Hobbybrauer gewinnen Prozess vorm Bundesfinanzhof " :partyon:

Ich bleibe am Ball........

Gruß

Jürgen


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Rainer
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2008 um 15:59  
Hallo,
Zitat:
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: 7% und 19%. Der kleinere Prozentsatz entfällt z.B. auf Lebensmittel oder Zeitschriften. Der größere wird z.B. bei Elektrogeräten, Autos, Tabak etc. erhoben


19% auf Medikamente und Hilfmittel, sowie 7% auf Hundefutter. Das sagt doch einiges.
Wen will man da umstimmen?
Gruß
Rainer


[Editiert am 20.12.2008 um 15:59 von Rainer]
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Beiträge: 110
Registriert: 6.5.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 20.12.2008 um 19:50  
Hallo verwirrte Steuerzahler,
zu den Dingen des täglichen Bedarfs, wie es der Fiskus so schön ausdrückt, zählt offenbar Hundefutter (7%) aber nicht Babynahrung (19%). Für Heizöl und Gas sind 19% fällig (auch für den Mineralölsteueranteil, hier wird doppelt besteuert) aber Holzpellets werden nur mit 7% verteuert. Für Getreide gelten 7%. Das gleiche Getreide als Energiegetreide verkauft beinhaltet 19% Mwst.

hier noch ein Link zum Verzweifeln http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/wirtschaft/ratgeb er/9094

Gut Sud
Markus
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