Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2008 um 10:13 |
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Kann mir hier jemand vielleicht die Richtlinien des Einwegpfandes
erklären?
Folgendes ist mir aufgefallen:
Volvic mit Zitronengeschmack: Pfand
Wasser eines anderen Herstellers mit Apfelgeschmack: kein Pfand
Mirinda (Limonade von Pepsi): Pfand
Limonade eines Mineralwasserherstellers: kein Pfand.
Wo bleibt der Sinn? Wann unterliegt ein Getränk den nun dem Pfand, wann
nicht! Früher dachte ich immer es liege an der Kohlensäure, aber selbst
Saft gibt es mal mit mal ohne Pfand!
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Senior Member Beiträge: 403 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2008 um 11:12 |
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Moin,
dazu kommen noch diverse Einwegflaschen aus Glas die auch mal mit oder ohne
Pfand sind. Davon habe ich mal welche gekauft und stehe nun kurz davor sie
trotz 25 ct. pro Flasche weg zu schmeißen, weil sie mir keiner wieder
abnehmen möchte ....
Gruß
t... ____________________ "...ihre Väter kannten nur Bier, und das ist das Getränk, das für unser
Klima paßt." Der Alte Fritz
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2008 um 13:15 |
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Zitat von emjay2812, am 8.7.2008 um
10:13 | Kann mir hier jemand vielleicht die
Richtlinien des Einwegpfandes erklären?
[...]
Volvic mit Zitronengeschmack: Pfand
Wasser eines anderen Herstellers mit Apfelgeschmack: kein
Pfand |
Volvic hat meines Wissens schon vor
Einführung des Einweg-Zwangspfands Pfand für seine Flaschen verlangt.
Verpflichtet wären sie dazu auch jetzt nicht, denn es ist keine Kohlensäure
enthalten.
Zitat: | Mirinda (Limonade von
Pepsi): Pfand
Limonade eines Mineralwasserherstellers: kein
Pfand. |
Ist die Limo des Mineralwasserherstellers
vielleich kohlensäurefrei?
Ansonsten kann ich es mir auch nicht erklären.
[Edit]
Ich habs eben nochmal bei Wikipedia
nachgelesen: Mineralwasser ist immer pfandpflichtig, auch ohne Kohlensäure,
die Unterscheidung gilt nur bei Erfrischungsgetränken. Also gilt wohl
Wasser mit Geschmack als Erfrischungsgetränk.
[Editiert am 8.7.2008 um 13:28 von rmax]
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2008 um 14:51 |
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Das ist es ja eben, dort steht dass alles außer Saft, Wein, Milch und
Schnaps von der Pfandpflicht ausgenommen sind.
Nun gibt es aber immer noch pfandfreie Getränke, z. B. eben Wasser mit
Geschmack oder kohlensäurehaltige Limonanden. Warum? Wieso? Weshalb? ____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 576 Registriert: 8.5.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2008 um 14:57 |
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass "Pfand oder Einweg" vom Getränk
abhängig ist, sondern von den Flaschen in die es abgefüllt wird.
____________________
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Antwort 4 |
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Gast
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erstellt am: 8.7.2008 um 16:13 |
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ich meine mal gehört zu haben, dass es auch darauf ankommt, ob es ein
diätetisches getränk ist oder nicht (d.h. ob ein bestimmter zucker
ausgetauscht wurde)
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.7.2008 um 23:04 |
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Hallo shalom,
danke für den Tipp! Jetzt weiß ich auch warum Red bull (normal)
pfandpflichtig ist und Red bull zuckerfrei nicht
Ist ja gaaaaanz einfach!
Aber wie ist es dann bei O2????????? Da gibt es auch pfandpflichtige und
pfandfreie
An der Flasche sehe ich keinen Unterschied! ____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.7.2008 um 10:04 |
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Auf der Seite der deutschen Pfandsystem Gmbh ( http://www.dpg-pfandsystem.de
steht folgendes:
Ab dem 1. Mai 2006 wird diese Pfandpflicht u.a. auf kohlensäurefreie
Erfrischungsgetränke, aromatisierte Wässer und alkoholische Mischgetränke
ausgeweitet. Gemeint sind z.B. Eistees, Fitnessgetränke oder Alkopops, in
PET-Verpackungen, Glasflaschen oder Dosen. Vom neuen Einwegpfand
ausgenommen sind weiter Wein, Fruchtsaft, Milch und Spirituosen. Auch
Verpackungen, die laut Verpackungsverordnung als ökologisch vorteilhaft
gelten wie Getränkekartons, sind weiter pfandfrei.
Von diätischen Lebensmitteln habe ich nichts gefunden, es würde aber
erklären, warum (Diät) Limo pfandfrei ist und Wasser mit Geschmack und
Süßstoff auch.
Warum man dieses Schlupfloch geschaffen hat ist mir rätselhaft. Aber jedes
Gesetz braucht in Deutschland nunmal ein Schlupfloch (so wie
Filterzigarillos günstiger besteuert sind, Zigarillos ohne Filter aber
nicht) ____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Antwort 7 |
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