Senior Member Beiträge: 162 Registriert: 24.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 19:10 |
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Habe mein Bier ins Keg gefüllt und Malzextrakt dazugegeben. Leider war der
Verschluss nicht ganz dicht und ich bin erst nach 2 Tagen drauf gekommen
. Habe es nun dicht und der Druck hat sich langsam
aufgebaut, aber zu wenig. Runtergerechnet habe ich jetzt 3 - 3,5 g CO2 im
Liter. Soll ich noch Malzextrakt zugeben, oder reicht das so?
Danke, Rainer
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 19:18 |
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Ob das reicht, musst du doch an deinem persönlichen Geschmack festmachen.
Und am Biertyp natürlich. Wenn ein Ale ist, passt es ungefähr. Mir wäre es
aber zu lasch. Du kannst doch auch mit Druck im Keg mehr Co2 im Bier lösen,
würde ich in diesem Falls so machen.
lg Dominic
____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 162 Registriert: 24.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 19:28 |
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Es ist ein Festbier, also glaube ich auch das es zu wenig ist.
Geht das einfach mit der CO2 Flasche? Ich bilde mir ein das ich mal gelesen
habe das man das so nicht machen soll.
Danke, Rainer
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1905 Registriert: 7.12.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 19:44 |
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Hallo Reiner,
da sind wir mal wieder beim Thema CO2 aufdrücken. Das geht von der
CO2-Flasche nur wenn Du das Bier runterkühlst um die 0° und dann auf das
Auslaßventil aufdrückst.
So karbonisiere ich alle meine Lieben (Biere).
Ich habe eine Truhe mit Temp.regler darein stelle ich die Kegs, lasse sie
runterkühlen für 24 Std., dann drücke ich CO2 mit 1-1.5 bar jenach type für
drei Tage auf.
Geht sauber.
Beste Grüße, Jörg
____________________ Ich braue Hoppesäcker Ur-biere nach dem Hoppesäcker Reinheitsgebot von
AD512 (Dokument ging leider verloren).
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 268 Registriert: 5.5.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 19:48 |
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Geht bei jeder Temparatur meiner Meinung nach. Du must einfach genügend
Druck drauf bringen und die Buddel dranlassen. Mach es aber auch bei 4°C.
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 20:00 |
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Zitat: | Geht das einfach mit der
CO2 Flasche? Ich bilde mir ein das ich mal gelesen habe das man das so
nicht machen soll. |
Hallo Rainer,
Vermutlich hast du sowas in der Art gelesen. Das ganze ist nämlich nicht
Reinheitsgebot komform. Das betrifft uns aber ja zum Glück nicht.
lg Dominic ____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 20:03 |
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Zitat: | Geht bei jeder
Temparatur meiner Meinung nach. Du must einfach genügend Druck drauf
bringen und die Buddel dranlassen. |
Stimmt, mehr
Druck oder einfach etwas länger warten.
Falls ich mal mit der Buddel aufcarbonisieren muss, weil ich den
Afüllzeitpunkt vergessen habe, schließe ich die aber immer am Gasanschluss
des KEG an. Funktioniert auch und ist mir irgendwie sicherer.
VG, Markus
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Antwort 6 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 4.6.2009 um 21:13 |
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Hallo,
wenn es denn mal sein muß, dann carbonisiere ich nach der warmen Nachgärung
bei ca. 21°C mit einem Druck von ca. 2,3 bar 12 Stunden lang über das CC
Gasventil auf.
Nach der Kaltreifung ist absolut kein Unterschied im CO2-Bindungsvermögen
bzw. in der Rezenz festzustellen.
Viele Grüße
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 162 Registriert: 24.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.6.2009 um 05:27 |
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Danke für die raschen Antworten! Dann werde ich es so machen.
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Antwort 8 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 5.6.2009 um 06:03 |
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> Das ganze ist nämlich nicht Reinheitsgebot komform.
Ich meine schon, sofern es sich um "Gärungskohlensäure" handelt, ist die
Zugabe in der Brauerei "zulässig".
Uwe
____________________
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.6.2009 um 16:28 |
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Zitat von Uwe12, am 5.6.2009 um
06:03 | > Das ganze ist nämlich nicht
Reinheitsgebot komform.
Ich meine schon, sofern es sich um "Gärungskohlensäure" handelt, ist die
Zugabe in der Brauerei "zulässig".
Uwe |
Das stimmt. Allerdings handelt es sich hierbei ja nicht um
Gärungskohlensäure oder? (ich meine, diese muss dann auch von dem Biersud
kommen?) ____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 314 Registriert: 1.9.2004 Status: Offline
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erstellt am: 5.6.2009 um 18:25 |
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nur das ich mitkomme-wo steht denn etwas davon das Aufdrücken nicht konform
sei?
Wenn du dich auf das vorl.biergesetz beziehst finde ich nichts, ebenso in
deinem angeführten Reinheitsgebot.
Ich denke wenn man die Behauptung aufstellt sollte man sie auch belegen
können
____________________ Wer fremdgeht schont die eigene Frau
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.6.2009 um 18:40 |
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Das habe ich in einem meiner Hobbybrauerbücher gelesen. Ich habe allerdings
keine Zeit das herauszusuchen. Aber ist doch auch unwichtig für uns
Hobbybrauer, wir dürfen in unser Bier tun was wir wollen ;-)
____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 12 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 5.6.2009 um 20:11 |
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Datenkrake: "Carbonisierung Gärungskohlensäure" erster Treffer, ist aber aus AT.
Uwe
Edit: sorry war kurz am Rühren
Narziß 6. Aufl. Kap. 3.5.3.3, S. 242 ( Das Karbonisieren), 3.Abs.:
" In Deutschland darf nach dem Biersteuergesetz nur Kohlensäure zum
Karbonisieren verwendet werden, die im betreffenden Betrieb selbst gewonnen
wurde."
...vorher (S. 233ff) wird beschrieben, wie Gärungskohlensäure gewonnen
werden kann.
[Editiert am 7.6.2009 um 08:27 von Uwe12]
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Antwort 13 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 6.6.2009 um 17:40 |
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Im aktuellen Biersteuergesetz ist davon keine Rede mehr. Durch EG-Recht
wurden die meisten speziell für Bier geltenden Vorschriften bezgl.
Verfahren und Inhaltsstoffen gestrichen. Dafür gibt es jetzt das sehr
allgemein und unverbindlich gehaltene Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und
Futtermittelgesetzbuch und wahrscheinlich hunderte
Duchführungsbestimmungen, durch die keine Sau mehr durchsieht. ____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 14 |
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Senior Member Beiträge: 162 Registriert: 24.1.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.6.2009 um 17:53 |
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Na da hab ich ja wieder was losgetreten
Habe grad mein Keg an die CO2 Flasche gehängt. Hoffe es klappt.
Danke, Rainer
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Antwort 15 |
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