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Autor: Betreff: 200 l-Freimenge bei High Gravity?
Posting Freak
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Bierjunge
Beiträge: 2084
Registriert: 28.10.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.5.2010 um 12:23  
Da das Produkt aus Volumen und Extraktgehalt zu versteuern ist, hat High Gravity Brauen keine Auswirkung auf die Steuer, es kürzt sich heraus (sobald ich überhaupt steuerpflichtig geworden bin).
Anders ist es jedoch bei der Frage, ob ich unterhalb der 200 l-Freigrenze geblieben bin: Das Volumen zu welchem Zeitpunkt ist gemeint?
Beim Abläutern? Ausschlagen? Schlauchen? Trinken?

Dazu 3 Gedankenspiele:
  • Fall A:
    Ich erzeuge jährlich 195 l Würze mit 17°P, verdünne diese auf 300 l Würze 11°P und vergäre diese zu 300 l Bier. Ich erhalte 300 l Bier 11°P in Flaschen.

  • Fall B:
    Ich erzeuge jährlich 195 l Würze mit 17°P, vergäre diese zu 195 l jungem Starkbier und verdünne dieses erst vor dem Schlauchen und der Nachgärung auf 300 l 11°P. Ich erhalte 300 l Bier 11°P in Flaschen.

  • Fall C:
    Ich erzeuge jährlich 195 l Würze mit 17°P, vergäre diese zu Starkbier und fülle ab. Ich erhalte 195 l Bier 17°P in Flaschen. Zum Trinken mische ich es mir im Glas 2:1 mit Wasser.

Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach gehe ich davon aus, dass ich im Fall A) die 2hl-Grenze überschritten habe und steuerpflichtig geworden bin, im Fall C) aber steuerfrei geblieben bin.
Wie schaut es aber im Fall B) aus?
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Moderator
Posting Freak


Beiträge: 1253
Registriert: 21.12.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 21.5.2010 um 12:42  
Also, die Steuer bezieht sich imho auf trinkfertig vergorenes Bier. D.h. Du zahlst immer sobald Du 200L überschritten hast. Auch in Fall B, denn es werden ja mehr als 200L trinkfertiges Bier hergestellt.

In Fall C zahlst Du nichts, da deine trinkfertige Menge ja nur 195L betragen. Was Du hinterher in deinem Glas zusammenrührst ist dabei egal. Wenn es anders wäre müssten die Brauereien ja nach halten, wie viel Bier im Ausschank mit Limo o.ä. Dingen gepanscht wird und könnten erst danach die Steuern bezahlen.

Ich erhebe für diese Darstellung jedoch keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit :)

Bodo


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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.5.2010 um 15:30  
So sehe ich es auch. Wie kommst du darauf, dass es in Fall B anders als in Fall A sein könnte?

Gruß
Udo
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Bierjunge
Beiträge: 2084
Registriert: 28.10.2009
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 21.5.2010 um 15:59  

Zitat von Tudo, am 21.5.2010 um 15:30
So sehe ich es auch. Wie kommst du darauf, dass es in Fall B anders als in Fall A sein könnte

Naja, zwischen B und C ist ja durchaus ein fließender Übergang denkbar.
Auch wenn es jetzt etwas spitzfindig und konstruiert wirken mag, wird hiermit Fall B 1/2 nachgereicht:

Ich stelle knapp 200 l Starkbier her und definiere es irgendwann während der Nachgärung willkürlich als "trinkfertig". Das Thema Steuer sollte damit abgehakt sein. Später, irgendwann während der Reifung, entschließe ich mit spontan, es z.B. zwecks Klärung nochmal umzudrücken und dabei, um es etwas mundgerechter zu machen, mit Wasser zu strecken.

Wo ist dann der Unterschied zu Fall C? Aber wie gesagt, jetzt wird es wahrsch. zu spitzfindig, um relevant zu sein.
Ich hab bloß letzte Woche einen HG-Sud gemacht und mich gefragt, wie das jetzt in die Jahressumme eingeht.
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