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Autor: Betreff: Annahmeverweigerung unfrei zurückgesandter Ware
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Schroedinger
Beiträge: 164
Registriert: 19.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 07:15  
Hallo!



Ich hatte mehrere Artikel bestellt und einen Teil im Wert von über 40€ unfrei zurückgesendet. Das Paket kam zurück mit dem Hinweis "Annahme verweigert" und ich sollte 12€ bezahlen.
Ich habe das Paket auch nicht angenommen und gesagt ich nehme erst Kontakt mit dem Händler auf.
Nach 2 Tagen kriege ich diese Antwort:

Zitat:
Hallo Herr

das Paket wurde von uns nicht angenommen (auch nicht geöffnet), da wir GRUNDSÄTZLICH keine unfreien Pakete annehmen.
Die Rücksendung erfolgt selbstverständlich kostenlos wenn der Wert der zurückgesendeten Waren 40,- € übersteigt.
Wir erstatten dann im Falle einer Rücksendung die normal anfallenden Portokosten, aber nicht annähernd 16,- € für unfreie Rücksendungen.

Sie hätten auch anfragen können, auf welche Weise die Rücksendung oder ggf. auch Abholung erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt habe folgendes Urteil des OLG Hamburg gefunden: http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070415091357.html< br />
Demnach muss der Händer die unfrei Sendung annehmen.

Allerdings habe ich auch dieses vom OLG Karlsruhe gefunden:

http://www.internetrecht-infos.de/index.php/verbraucher-die-i m-versandhandel-bestellte-ware-zurucksenden-und-so-ihr-gesetzliches-widerru fsrecht-wahrnehmen-mussen-die-versandkostenpauschale-nicht-bezahlen/

Da steht: "Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt nur bei komplettem Widerruf. Wird von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt, müssen die Hinsendekosten bezahlt werden, sofern diese im Bestellformular separat aufgeführt sind."

Zwischenzeitlich wurde das Paket wahrscheinlich wieder zum Händler geschickt, der es bestimmt wieder nicht annimmt. Kann ich ihn darauf hinweisen, daß er es annehmen und Porto incl. Strafporto bezahlen muss, oder nicht?


Grüße Tobias


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Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind; ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“
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Beiträge: 143
Registriert: 21.8.2006
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 08:03  
Warum machst du dir und dem Händler das Leben so kompliziert. Paketmarke von DHL oder dem billigsten Anbieter deiner Wahl, ab die Post und die 3,50 € werden dir zusammen mit dem Geld für die Ware rückerstattet. Und jetzt willst du das Spiel nochmal weiter treiben, was willst du damit bezwecken. Kostet doch nur unnötig Geld und Nerven. Üblich ist es, dass bei Rücksendungen nicht unfrei gesendet wird, da hierdurch eben heftige Mehrkosten entstehen. Entweder der Händler organisiert die Abholung durch einen Paketdienst seiner Wahl, legt eine Retourenpaketmarke bei oder wünscht eben die frankierte Rücksendung und erstattet dann.

Gruß Thomas
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 1
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Beiträge: 14
Registriert: 7.5.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 08:09  
im Normalfall schickt dir der Händler deines Vertrauens eine Retourmarke und die Sache ist gegessen.

Wenn ich als Laie die zwei urteile betrachte, dann solltest du im Recht sein. Laut
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070415091357.html
müssen auch unfreie Pakete angenommen werden (was in meinem Auge für den Versandhändler ein ziemlich großes Risiko darstellt. Ich kann verstehen, wenn dieser versucht ein solches Gebahren zu verhinden). Das zweite Urteil verpflichtet dich nur dazu, die Portokosten für die Hinsendung zu übernehmen, da du nicht die gesamte Bestellung zurücksendest, sondern nur einen Teil.

Gruß imp

PS Alle Angaben ohne Gewähr ;-)
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Schroedinger
Beiträge: 164
Registriert: 19.11.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 08:28  
Danke für die Antworten.


Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um 08:03
Warum machst du dir und dem Händler das Leben so kompliziert. Paketmarke von DHL oder dem billigsten Anbieter deiner Wahl, ab die Post und die 3,50 € werden dir zusammen mit dem Geld für die Ware rückerstattet.


Weil das ansonsten absoluter Standard ist. Ich bestelle viel im Internet und habe es bisher immer so gemacht.


Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um 08:03

Und jetzt willst du das Spiel nochmal weiter treiben, was willst du damit bezwecken. Kostet doch nur unnötig Geld und Nerven. Üblich ist es, dass bei Rücksendungen nicht unfrei gesendet wird, da hierdurch eben heftige Mehrkosten entstehen.


IMO ist das sehr üblich. Normalerweise liegt schon ein Formular zur Rücksendung bei, hier fehlt ja irgendein Hinweis zur Rücksendung auf der Webseite. Wirkt auf mich, incl. der Froumulierung der Antwort, sehr unprofessionell.

Damit will ich bezwecken keine 12€ ! unverschuldet zu bezahlen.



Achso, imp, Du meinst "Hinsendung" ist die erste Sendung an mich?


Grüße


[Editiert am 17.6.2010 um 08:29 von Schroedinger]



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Braupaddel
Beiträge: 172
Registriert: 23.12.2008
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 09:26  

Zitat von Schroedinger, am 17.6.2010 um 08:28
Danke für die Antworten.


Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um 08:03
Warum machst du dir und dem Händler das Leben so kompliziert. Paketmarke von DHL oder dem billigsten Anbieter deiner Wahl, ab die Post und die 3,50 € werden dir zusammen mit dem Geld für die Ware rückerstattet.


Weil das ansonsten absoluter Standard ist. Ich bestelle viel im Internet und habe es bisher immer so gemacht.


Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um 08:03

Und jetzt willst du das Spiel nochmal weiter treiben, was willst du damit bezwecken. Kostet doch nur unnötig Geld und Nerven. Üblich ist es, dass bei Rücksendungen nicht unfrei gesendet wird, da hierdurch eben heftige Mehrkosten entstehen.


IMO ist das sehr üblich. Normalerweise liegt schon ein Formular zur Rücksendung bei, hier fehlt ja irgendein Hinweis zur Rücksendung auf der Webseite. Wirkt auf mich, incl. der Froumulierung der Antwort, sehr unprofessionell.

Damit will ich bezwecken keine 12€ ! unverschuldet zu bezahlen.



Achso, imp, Du meinst "Hinsendung" ist die erste Sendung an mich?


Grüße


Guten Morgen,

also üblich ist das nun ganz und gar nicht und es ist auch kein Standard, da geht man hin und schreibt den Verkäufer an, oder telefoniert kurz und dann weiß man wie der Ablauf stattfindet.

Von 5500 bis 6000 solcher Vorgänge im Jahr kommen 150-200 vollständig oder teilweise wieder zu uns zurück, aber keiner (zumindest in den letzten 2 Jahren) schickt ein Paket unfrei zurück. Die meisten kontaktieren uns vorher.

Wir nehmen übrigens auch keine Unfrei verschickten Pakete an, ich finde dieses vorgehen sogar recht daneben und nicht gerade vertrauensbildend.

Und die Antwort des Verkäufers ist auch nicht unprofessionell sondern schlicht und einfach auf den Punkt gebracht.

Wir haben übrigens so einen Prozess in NRW gewonnen, allerdings schon vor 2 1/2 Jahren, allerdings muss ich dabei sagen das in unserer AGB steht das wir unfrei versendete Pakete nicht annehmen und die Portokosten im Rahmen des Fernabsatzgesetzes übernehmen. Jetzt kann sich natürlich was an den Gesetzten geändert haben., wir lassen unsere AGB deshalb regelmäßig von einem Fachanwalt überprüfen, aber ich denke mal das es da auch ganz individuelle Fälle gibt.

Also mit so einem Hinweis (Kann ich ihn darauf hinweisen, dass er es annehmen und Porto incl. Strafporto bezahlen muss) wäre ich zuerst mal vorsichtig, den so eindeutig ist das nicht das er das auch wirklich muss.

Und unverschuldet sind die 12€ von Dir nicht, den Du hast ja auch billigend in Kauf genommen das ein anderer Sie bezahlen sollte, obwohl das nicht nötig gewesen wäre.

Du machst es dir in dem Fall zu einfach.

Also suche den Kontakt mit dem Verkäufer und bringt die Angelegenheit mit einer Lösung zu Ende die für beide Seiten annehmbar ist.

Gruß
Frank
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Schroedinger
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 10:04  

Zitat:
Guten Morgen,

also üblich ist das nun ganz und gar nicht und es ist auch kein Standard, da geht man hin und schreibt den Verkäufer an, oder telefoniert kurz und dann weiß man wie der Ablauf stattfindet.

allerdings muss ich dabei sagen das in unserer AGB steht das wir unfrei versendete Pakete nicht annehmen und die Portokosten im Rahmen des Fernabsatzgesetzes übernehmen.


Hier stand nix. Okay, dann waren die geschätzen 20 Rücksendungen die ich unfrei geschickt habe kein Standard.
Die meisten Shop legen Rückschein bei und man soll ausdrücklich unfrei senden.

Den Anwalt würde ich aktuell zu Rate ziehen. Genau diese Klausel ist offensichtlich laut OLG wettbewerbswidrig.

Unprofessionelle Antwort: Weiss, ja nicht. Unsere Firma schreibt Kunden sicher nicht mit "Hallo" an, und GROSSBUCHSTABEN werden bei e-Mail allgemein als "schreien" verstanden.

Der Kunde ist König, die Monarchie ist abgeschafft.

Wer ist denn "uns"?

Ergänzung:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/06/29/olg-hamburg-unf reie-ruecksendungen-werden-nicht-angenommen-ist-unzulaessig/

Zitat:
Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auch die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht.



[Editiert am 17.6.2010 um 10:56 von Schroedinger]



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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 10:54  

Zitat von Schroedinger, am 17.6.2010 um 10:04
Die meisten Shop legen Rückschein bei und man soll ausdrücklich unfrei senden.

Ein Rücksendeschein ist nicht das gleiche wie eine unfreie Rücksendung, auch wenn Du in beiden Fällen am Postschalter nichts bezahlen mußt. Für die Rücksendescheine hat der Versender einen entsprechenden Vertrag mit dem Paketdienst, weswegen die ihn deutlich günstiger kommen als die Annahme einer unfreien Sendung.
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Schroedinger
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 10:57  
Oh sorry, ich meinte Rückschein oder unfrei.

Habe meinen Beitrag vorher nochmal ergänzt...


Sehe mich weiter im Recht. Sehe nicht ein dem Shop hinterher zu rennen wie ich Rückzusenden habe wenn dieser in seinen AGB keine Angaben macht wie ers gern hätte.

Schätze hier weichen Ansichten der Otto/Quelle/wasweissich-Kataloggeneration von meinen ab :D ;)




Grüße


[Editiert am 17.6.2010 um 11:03 von Schroedinger]



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Braupaddel
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 11:05  
Jetzt überlege doch mal, unfreie Rücksendungen kosten nun mal immer 12€ für den Empfänger wenn er denn dann das Paket entgegen nimmt. Da wäre ich als Händler ja schön dämlich, denn wenn ich den Rücktransport selbst organisiere kostet mich das (je nach Status, sprich Verträge nach Paketaufkommen) beim Versanddienstleister 3,90€ bis 5,90€.

Also wirst Du doch sicherlich zustimmen, das dieses Gebaren nicht Standard sein kann. Wenn ein Shop dir einen Rückschein beilegt ist dieser nicht unfrei, auch wenn das manchmal so aussehen mag.

Die Klausel ist in diesem Fall nicht wettbewerbswidrig weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird das die Portokosten im Rahmen des Fernabsatzgesetz übernommen werden. In diesem Fall ist das als Bitte anzusehen ein Paket nicht unfrei zu schicken. Sinngemäß aus dem damaligen Urteil, mit meinen Worten.

Das mit den Großbuchstaben kommt natürlich auch manchmal auf den Wortlaut an, ich denke mal nicht das der Verkäufer dich mit dem "grundsätzlich" in Großbuchstaben anschreien, sondern nur den Grundsatz hervorheben wollte. Ist natürlich etwas unglücklich gemacht.
Über das Hallo in der Anrede rege ich mich schon lange nicht mehr auf, das Lese ich mittlerweile in jeder zweiten Geschäftsmail, finde ich für eine Geschäftliche Beziehung nicht gut, greift aber leider immer weiter um sich.

Uns, ist mein Bruder und ich, wir betreiben einen Grosshandel und einen angeschlossenen Einzelhandel für ... naja ist egal, will hier keine Werbung machen gehört für mich nicht in ein Forum, jetzt schon in der dritten Generation.

Gruß
Frank
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Braupaddel
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 11:15  
Was mir da noch einfällt, ich glaube nicht das dieses Paket jetzt noch mal zum Händler zurück geht, dieses Paket befindet sich für die Post sozusagen in einer Grauzone, und wird eine bestimmte Zeit irgendwo gelagert bis es einer Abruft, ich weiß jetzt nicht ob das immer so ist, aber in unserem Fall damals war es so.



Gruß
Frank
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Schroedinger
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red_folder.gif erstellt am: 17.6.2010 um 11:25  
Ich bestehe ja nicht auf das unfreie Rücksenden. Die Kosten werden ja erstattet, aber wenn ich in den AGB gar keine Hinweise dazu finde, schicke ich unfrei.

Natürlich hoffe ich, dass wir das Problem für beide Seiten annehmbar lösen können.

Meine Freundin hat sich aber auch gewundert, und die hat bei manchen online-Händlern ein Großkundenkonto ;)

Das "unfrei" so teuer ist war mir tatsächlich nicht bewusst!


Meine Ergänzung oben hast Du gelesen? Ich lese da immer noch heraus , dass die Formulierung (die ja nicht vorhanden ist in dem Fall) sowie zu verlangen, daß der Kunde in Vorauskasse tritt, rechtswidrig ist.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/06/29/olg-hamburg-unf reie-ruecksendungen-werden-nicht-angenommen-ist-unzulaessig/

Zitat:
Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auch die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht.


Ahh, danke für den Hinweis auf die Grauzone!


Grüße Tobias


[Editiert am 17.6.2010 um 11:25 von Schroedinger]



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