|
Suche
|
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:
|
|
| |
Board Index > > Braumaterial > Annahmeverweigerung unfrei zurückgesandter Ware |
|
ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier
Senior Member Beiträge: 164 Registriert: 19.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 07:15 |
|
|
Hallo!
Ich hatte mehrere Artikel bestellt und einen Teil im Wert von über 40€
unfrei zurückgesendet. Das Paket kam zurück mit dem Hinweis "Annahme
verweigert" und ich sollte 12€ bezahlen.
Ich habe das Paket auch nicht angenommen und gesagt ich nehme erst Kontakt
mit dem Händler auf.
Nach 2 Tagen kriege ich diese Antwort:
Zitat: | Hallo Herr
das Paket wurde von uns nicht angenommen (auch nicht geöffnet), da wir
GRUNDSÄTZLICH keine unfreien Pakete annehmen.
Die Rücksendung erfolgt selbstverständlich kostenlos wenn der Wert der
zurückgesendeten Waren 40,- € übersteigt.
Wir erstatten dann im Falle einer Rücksendung die normal anfallenden
Portokosten, aber nicht annähernd 16,- € für unfreie Rücksendungen.
Sie hätten auch anfragen können, auf welche Weise die Rücksendung oder ggf.
auch Abholung erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen |
Jetzt habe folgendes
Urteil des OLG Hamburg gefunden: http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070415091357.html<
br />
Demnach muss der Händer die unfrei Sendung annehmen.
Allerdings habe ich auch dieses vom OLG Karlsruhe gefunden:
http://www.internetrecht-infos.de/index.php/verbraucher-die-i
m-versandhandel-bestellte-ware-zurucksenden-und-so-ihr-gesetzliches-widerru
fsrecht-wahrnehmen-mussen-die-versandkostenpauschale-nicht-bezahlen/
Da steht: "Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt nur bei
komplettem Widerruf. Wird von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur
ein Teil zurückgeschickt, müssen die Hinsendekosten bezahlt werden, sofern
diese im Bestellformular separat aufgeführt sind."
Zwischenzeitlich wurde das Paket wahrscheinlich wieder zum Händler
geschickt, der es bestimmt wieder nicht annimmt. Kann ich ihn darauf
hinweisen, daß er es annehmen und Porto incl. Strafporto bezahlen muss,
oder nicht?
Grüße Tobias ____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“ (K) ALL RITES REVERSED
|
|
Senior Member Beiträge: 143 Registriert: 21.8.2006 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 08:03 |
|
|
Warum machst du dir und dem Händler das Leben so kompliziert. Paketmarke
von DHL oder dem billigsten Anbieter deiner Wahl, ab die Post und die 3,50
€ werden dir zusammen mit dem Geld für die Ware rückerstattet. Und jetzt
willst du das Spiel nochmal weiter treiben, was willst du damit bezwecken.
Kostet doch nur unnötig Geld und Nerven. Üblich ist es, dass bei
Rücksendungen nicht unfrei gesendet wird, da hierdurch eben heftige
Mehrkosten entstehen. Entweder der Händler organisiert die Abholung durch
einen Paketdienst seiner Wahl, legt eine Retourenpaketmarke bei oder
wünscht eben die frankierte Rücksendung und erstattet dann.
Gruß Thomas
|
|
Antwort 1 |
|
Junior Member Beiträge: 14 Registriert: 7.5.2010 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 08:09 |
|
|
im Normalfall schickt dir der Händler deines Vertrauens eine Retourmarke
und die Sache ist gegessen.
Wenn ich als Laie die zwei urteile betrachte, dann solltest du im Recht
sein. Laut
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070415091357.html
müssen auch unfreie Pakete angenommen werden (was in meinem Auge für den
Versandhändler ein ziemlich großes Risiko darstellt. Ich kann verstehen,
wenn dieser versucht ein solches Gebahren zu verhinden). Das zweite Urteil
verpflichtet dich nur dazu, die Portokosten für die Hinsendung zu
übernehmen, da du nicht die gesamte Bestellung zurücksendest, sondern nur
einen Teil.
Gruß imp
PS Alle Angaben ohne Gewähr ;-)
|
|
Antwort 2 |
|
Senior Member Beiträge: 164 Registriert: 19.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 08:28 |
|
|
Danke für die Antworten.
Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um
08:03 | Warum machst du dir und dem Händler
das Leben so kompliziert. Paketmarke von DHL oder dem billigsten Anbieter
deiner Wahl, ab die Post und die 3,50 € werden dir zusammen mit dem Geld
für die Ware rückerstattet. |
Weil das ansonsten absoluter Standard ist. Ich bestelle viel im Internet
und habe es bisher immer so gemacht.
Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um
08:03 |
Und jetzt willst du das Spiel nochmal weiter treiben, was willst du damit
bezwecken. Kostet doch nur unnötig Geld und Nerven. Üblich ist es, dass bei
Rücksendungen nicht unfrei gesendet wird, da hierdurch eben heftige
Mehrkosten entstehen.
|
IMO ist das sehr üblich. Normalerweise liegt schon ein Formular zur
Rücksendung bei, hier fehlt ja irgendein Hinweis zur Rücksendung auf der
Webseite. Wirkt auf mich, incl. der Froumulierung der Antwort, sehr
unprofessionell.
Damit will ich bezwecken keine 12€ ! unverschuldet zu bezahlen.
Achso, imp, Du meinst "Hinsendung" ist die erste Sendung an mich?
Grüße
[Editiert am 17.6.2010 um 08:29 von Schroedinger]
____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“ (K) ALL RITES REVERSED
|
|
Antwort 3 |
|
Senior Member Beiträge: 172 Registriert: 23.12.2008 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 09:26 |
|
|
Zitat von Schroedinger, am 17.6.2010 um
08:28 | Danke für die Antworten.
Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um
08:03 | Warum machst du dir und dem Händler
das Leben so kompliziert. Paketmarke von DHL oder dem billigsten Anbieter
deiner Wahl, ab die Post und die 3,50 € werden dir zusammen mit dem Geld
für die Ware rückerstattet. |
Weil das ansonsten absoluter Standard ist. Ich bestelle viel im Internet
und habe es bisher immer so gemacht.
Zitat von Aurora, am 17.6.2010 um
08:03 |
Und jetzt willst du das Spiel nochmal weiter treiben, was willst du damit
bezwecken. Kostet doch nur unnötig Geld und Nerven. Üblich ist es, dass bei
Rücksendungen nicht unfrei gesendet wird, da hierdurch eben heftige
Mehrkosten entstehen.
|
IMO ist das sehr üblich. Normalerweise liegt schon ein Formular zur
Rücksendung bei, hier fehlt ja irgendein Hinweis zur Rücksendung auf der
Webseite. Wirkt auf mich, incl. der Froumulierung der Antwort, sehr
unprofessionell.
Damit will ich bezwecken keine 12€ ! unverschuldet zu bezahlen.
Achso, imp, Du meinst "Hinsendung" ist die erste Sendung an mich?
Grüße
|
Guten Morgen,
also üblich ist das nun ganz und gar nicht und es ist auch kein Standard,
da geht man hin und schreibt den Verkäufer an, oder telefoniert kurz und
dann weiß man wie der Ablauf stattfindet.
Von 5500 bis 6000 solcher Vorgänge im Jahr kommen 150-200 vollständig oder
teilweise wieder zu uns zurück, aber keiner (zumindest in den letzten 2
Jahren) schickt ein Paket unfrei zurück. Die meisten kontaktieren uns
vorher.
Wir nehmen übrigens auch keine Unfrei verschickten Pakete an, ich finde
dieses vorgehen sogar recht daneben und nicht gerade vertrauensbildend.
Und die Antwort des Verkäufers ist auch nicht unprofessionell sondern
schlicht und einfach auf den Punkt gebracht.
Wir haben übrigens so einen Prozess in NRW gewonnen, allerdings schon vor 2
1/2 Jahren, allerdings muss ich dabei sagen das in unserer AGB steht das
wir unfrei versendete Pakete nicht annehmen und die Portokosten im Rahmen
des Fernabsatzgesetzes übernehmen. Jetzt kann sich natürlich was an den
Gesetzten geändert haben., wir lassen unsere AGB deshalb regelmäßig von
einem Fachanwalt überprüfen, aber ich denke mal das es da auch ganz
individuelle Fälle gibt.
Also mit so einem Hinweis (Kann ich ihn darauf hinweisen, dass er es
annehmen und Porto incl. Strafporto bezahlen muss) wäre ich zuerst mal
vorsichtig, den so eindeutig ist das nicht das er das auch wirklich
muss.
Und unverschuldet sind die 12€ von Dir nicht, den Du hast ja auch billigend
in Kauf genommen das ein anderer Sie bezahlen sollte, obwohl das nicht
nötig gewesen wäre.
Du machst es dir in dem Fall zu einfach.
Also suche den Kontakt mit dem Verkäufer und bringt die Angelegenheit mit
einer Lösung zu Ende die für beide Seiten annehmbar ist.
Gruß
Frank
|
|
Antwort 4 |
|
Senior Member Beiträge: 164 Registriert: 19.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 10:04 |
|
|
Zitat: | Guten Morgen,
also üblich ist das nun ganz und gar nicht und es ist auch kein Standard,
da geht man hin und schreibt den Verkäufer an, oder telefoniert kurz und
dann weiß man wie der Ablauf stattfindet.
allerdings muss ich dabei sagen das in unserer AGB steht das wir unfrei
versendete Pakete nicht annehmen und die Portokosten im Rahmen des
Fernabsatzgesetzes übernehmen. |
Hier stand nix. Okay, dann waren die geschätzen 20 Rücksendungen die ich
unfrei geschickt habe kein Standard.
Die meisten Shop legen Rückschein bei und man soll ausdrücklich unfrei
senden.
Den Anwalt würde ich aktuell zu Rate ziehen. Genau diese Klausel ist
offensichtlich laut OLG wettbewerbswidrig.
Unprofessionelle Antwort: Weiss, ja nicht. Unsere Firma schreibt Kunden
sicher nicht mit "Hallo" an, und GROSSBUCHSTABEN werden bei e-Mail
allgemein als "schreien" verstanden.
Der Kunde ist König, die Monarchie ist abgeschafft.
Wer ist denn "uns"?
Ergänzung:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/06/29/olg-hamburg-unf
reie-ruecksendungen-werden-nicht-angenommen-ist-unzulaessig/
Zitat: | Dieses widerspricht aber
dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB,
wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer
zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs
oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist,
beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung
auch die Belastung mit einer
Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB
nicht entspricht.
|
[Editiert am 17.6.2010 um 10:56 von Schroedinger]
____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“ (K) ALL RITES REVERSED
|
|
Antwort 5 |
|
Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 10:54 |
|
|
Ein
Rücksendeschein ist nicht das gleiche wie eine unfreie Rücksendung, auch
wenn Du in beiden Fällen am Postschalter nichts bezahlen mußt. Für die
Rücksendescheine hat der Versender einen entsprechenden Vertrag mit dem
Paketdienst, weswegen die ihn deutlich günstiger kommen als die Annahme
einer unfreien Sendung.
|
|
Antwort 6 |
|
Senior Member Beiträge: 164 Registriert: 19.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 10:57 |
|
|
Oh sorry, ich meinte Rückschein oder unfrei.
Habe meinen Beitrag vorher nochmal ergänzt...
Sehe mich weiter im Recht. Sehe nicht ein dem Shop hinterher zu rennen wie
ich Rückzusenden habe wenn dieser in seinen AGB keine Angaben macht wie ers
gern hätte.
Schätze hier weichen Ansichten der
Otto/Quelle/wasweissich-Kataloggeneration von meinen ab
Grüße
[Editiert am 17.6.2010 um 11:03 von Schroedinger]
____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“ (K) ALL RITES REVERSED
|
|
Antwort 7 |
|
Senior Member Beiträge: 172 Registriert: 23.12.2008 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 11:05 |
|
|
Jetzt überlege doch mal, unfreie Rücksendungen kosten nun mal immer 12€ für
den Empfänger wenn er denn dann das Paket entgegen nimmt. Da wäre ich als
Händler ja schön dämlich, denn wenn ich den Rücktransport selbst
organisiere kostet mich das (je nach Status, sprich Verträge nach
Paketaufkommen) beim Versanddienstleister 3,90€ bis 5,90€.
Also wirst Du doch sicherlich zustimmen, das dieses Gebaren nicht Standard
sein kann. Wenn ein Shop dir einen Rückschein beilegt ist dieser nicht
unfrei, auch wenn das manchmal so aussehen mag.
Die Klausel ist in diesem Fall nicht wettbewerbswidrig weil ausdrücklich
darauf hingewiesen wird das die Portokosten im Rahmen des Fernabsatzgesetz
übernommen werden. In diesem Fall ist das als Bitte anzusehen ein Paket
nicht unfrei zu schicken. Sinngemäß aus dem damaligen Urteil, mit meinen
Worten.
Das mit den Großbuchstaben kommt natürlich auch manchmal auf den Wortlaut
an, ich denke mal nicht das der Verkäufer dich mit dem "grundsätzlich" in
Großbuchstaben anschreien, sondern nur den Grundsatz hervorheben wollte.
Ist natürlich etwas unglücklich gemacht.
Über das Hallo in der Anrede rege ich mich schon lange nicht mehr auf, das
Lese ich mittlerweile in jeder zweiten Geschäftsmail, finde ich für eine
Geschäftliche Beziehung nicht gut, greift aber leider immer weiter um
sich.
Uns, ist mein Bruder und ich, wir betreiben einen Grosshandel und einen
angeschlossenen Einzelhandel für ... naja ist egal, will hier keine Werbung
machen gehört für mich nicht in ein Forum, jetzt schon in der dritten
Generation.
Gruß
Frank
|
|
Antwort 8 |
|
Senior Member Beiträge: 172 Registriert: 23.12.2008 Status: Offline
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 11:15 |
|
|
Was mir da noch einfällt, ich glaube nicht das dieses Paket jetzt noch mal
zum Händler zurück geht, dieses Paket befindet sich für die Post sozusagen
in einer Grauzone, und wird eine bestimmte Zeit irgendwo gelagert bis es
einer Abruft, ich weiß jetzt nicht ob das immer so ist, aber in unserem
Fall damals war es so.
Gruß
Frank
|
|
Antwort 9 |
|
Senior Member Beiträge: 164 Registriert: 19.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.6.2010 um 11:25 |
|
|
Ich bestehe ja nicht auf das unfreie Rücksenden. Die Kosten werden ja
erstattet, aber wenn ich in den AGB gar keine Hinweise dazu finde, schicke
ich unfrei.
Natürlich hoffe ich, dass wir das Problem für beide Seiten annehmbar lösen
können.
Meine Freundin hat sich aber auch gewundert, und die hat bei manchen
online-Händlern ein Großkundenkonto
Das "unfrei" so teuer ist war mir tatsächlich nicht bewusst!
Meine Ergänzung oben hast Du gelesen? Ich lese da immer noch heraus , dass
die Formulierung (die ja nicht vorhanden ist in dem Fall) sowie zu
verlangen, daß der Kunde in Vorauskasse tritt, rechtswidrig ist.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/06/29/olg-hamburg-unf
reie-ruecksendungen-werden-nicht-angenommen-ist-unzulaessig/
Zitat:
Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in §
357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und
Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware
im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des
Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit
den Kosten der Rücksendung auch die Belastung mit einer
Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht
entspricht.
Ahh, danke für den Hinweis auf die Grauzone!
Grüße Tobias
[Editiert am 17.6.2010 um 11:25 von Schroedinger]
____________________ Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß!“ (K) ALL RITES REVERSED
|
|
Antwort 10 |
|
|
|
Board Index > > Braumaterial > Annahmeverweigerung unfrei zurückgesandter Ware |
|
|
|
Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter. Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum. |
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de |
|
|
|