Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 17.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2010 um 15:41 |
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Hallo
Ich plane langfristig meine Brauanlage auf ca. 100 Liter zu erweitern. Als
Befeuerung der Pfanne dachte ich da an einen Hockerkocher mit etwa 9,5 KW
Leistung über normales Propan/Butan Gas. ... Da stellt sich mir jetzt
natürlich eine Sicherheitsfrage, und zwar: Wenn man mit Gas befeuert, dann
sollte man doch unbedingt die Abgase aus dem Kellerraum leiten (Kamin),
sonst könnte das sehr ungesund werden. Gibt es da andere Alternativen, wie
z.B. Absaugungen oder Dunstabzüge? Hat da jemand Erfahrung, oder
Anregungen? Da mein Braukeller keinen klassischen Kaminzug hat, muss ich
mir etwas anderes überlegen, oder gar von der Gasbefeuerung zu
Elektroplatten wechseln.
Gruß
Christoph
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Senior Member Beiträge: 187 Registriert: 20.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2010 um 16:32 |
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Ich braue auch mit Gas und kann Dir nur davon abraten im Keller ohne
ausreichende Belüftung mit Gas zu befeuern, da Gas schwerer als Luft ist
und sich am Boden "ablegt" - wäre schade um deine Braustube.
Gruss mic
____________________
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Antwort 1 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2010 um 19:26 |
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Die Gefahr geht sicher nicht von toxischen Gasen aus, da bei Gasbeheizung
eine ziemlich vollständige Verbrennung erreicht wird.
Das Problem ist wohl eher, dass der gesamte Sauerstoff verbraucht wird.
Stefan
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 20.7.2010 um 22:42 |
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Ganz interessant fand ich es, zu Vergleichszwecken die entspr. Vorschriften
aus der Gastronomie zu lesen, z.B. http://www.gewerbegas-online.de/index.php?id=152 oder http://www.gewerbegas-online.de/fileadmin/user_upload/dokumen
te/Erdgas_in_der_Gastronomie_04-12-2008.pdf
Wenn ich es richtig lese, scheinen spezielle Abgasführungen für
Hockerkocher der Leistungsklassen, über die wir hier reden, selbst bei
gewerblichem Einsatz nicht zwingend notwendig zu sein.
Sinnvoll wäre es aber allemal, nicht nur aufgrund des erwähnten
Sauerstoffmangels, sondern auch aufgrund des erheblichen
Feuchtigkeitseintrags durch die Gasverbrennung (von den Dämpfen beim Kochen
gar nicht zu reden).
Interessant fand ich jedoch, dass die Abgase selbst deutlich stärkerer,
stationärer Gastronomieherde oder -Öfen alternativ zum Kaminanschluss offen
über eine Dunstabzugshaube abgeführt werden können (beim Hockerkocher
prinzipbedingt sowieso).
Hier ist allerdings sicher keine der gewöhnlichen Heimküchenhauben gemeint,
sondern ein temperaturfestes Gastro-Teil, die es aber sicher auch gebraucht
gibt. Für eine Dunsthaube braucht man ja keinen Kaminanschluss. Für den
Heimbraukeller würde wahrsch. eine Wanddurchführung analog zum
Wäschetrockner reichen. Freilich muss man dann auch für hinreichenden
Frischluftzutritt sorgen.
Das alles freilich ohne Gewähr, um sicherzugehen am besten einfach mal den
Schwarzen Mann fragen.
Gruß, Bierjunge
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 113 Registriert: 31.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 07:30 |
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Hi Christoph,
ich war selber ganz erstaunt, wie locker mit Gasanlagen umgegangen wird. In
Küchen, privat und kommerziell wird ja gerne mit Gas gekocht. Ich selber
habe einen Gasherd und hatte eine Gasheizung.
Bei der Heizung ist lediglich als Belüftung ein Loch in der Wand
vorgeschrieben. Die Abgase werden freilich in den Kamin geleitet.
Beim Gasherd in der Küche ist gar nichts geändert worden.
Bei geschlossener Tür hatte ich nie das Gefühl, dass mir die Luft
wegbleibt.
Im Keller würde ich aber doch für eine Belüftung sorgen. Ohne hätte ich da
ein ganz komisches Gefühl.
Aber wenn du 100 Liter braust, dann musst du ohnehin irgendwie für eine
Absaugung sorgen. Denn so ein Pott der dampft wie eine Lokomotive. Sonst
wird dein Keller zur Tropfsteinhöhle.
Stephan
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 08:48 |
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Es gibt hierzu Verordnungen, in denen steht, was gesetzlich erlaubt ist.
Dabei kommt es u.a. auf die Größe des Raums an und ob Fenster oder Türen
nach draußen vorhanden sind.
Am wichtigsten sind hier Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung.
Ersteres stellt sicher, dass immer genügend Sauerstoff vorhanden ist und
damit die Verbrennung vollständig und letzteres sorgt für CO2 und noch viel
wichtiger CO Abführung. CO kannst du auch mit einem Messgerät checken, das
am höchsten Punkt des Raumes die Konzentration überwacht (Reichelt ca. 80
€). Übrigens: Auch mit der CO2 Konz. ist nicht zu spaßen. Ab 5% wirkt es
einschläfernd und ab 7% v/v sogar tödlich! Also immer schön lüften!
Aufstellvorschriften sind auch noch zu beachten, dann ist alles perfekt.
http://www.schornsteinfeger-liv-bayern.de/bilder_by/files/f
euerungsverordnungneu2.pdf
Zitat: | § 3
Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten
(1) Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Nennleistung von
insge-samt nicht mehr als 35 kW reicht die Verbrennungsluftversorgung aus,
wenn jeder Aufstellraum
1. mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann
(Räume mit Verbindung zum Freien), und einen Rauminhalt von mindestens 4 m³
je 1 kW Nennleistung dieser Feuerstätten hat,
2. mit anderen Räumen mit Verbindung zum Freien nach Maßgabe des Abs. 2
verbunden ist (Verbrennungsluftverbund) oder
3. eine ins Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt von
mindes-tens 150 cm² oder zwei Öffnungen von je 75 cm2 oder Leitungen ins
Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten hat.
[...]
(7) 1Abs. 1 und 2 gelten nicht für
Gas-Haushalts-Kochgeräte. |
Zitat: | § 4
Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen
[...]
(6) Feuerstätten für Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) dürfen
in Räumen, deren Fußboden an jeder Stelle mehr als 1 m unter der
Gelände-oberfläche liegt, nur aufgestellt werden, wenn
1. die Feuerstätten eine Flammenüberwachung haben und
2. sichergestellt ist, dass auch bei abgeschalteter Feuerungseinrichtung
Flüs-siggas aus den im Aufstellraum befindlichen Brennstoffleitungen in
gefahr-drohender Menge nicht austreten kann oder über eine mechanische
Lüf-tungsanlage sicher abgeführt
wird. |
Zitat: | § 7
Abgasanlagen
[...]
(3) 1Abweichend von Abs. 2 Satz 1 sind Feuerstätten für gasförmige
Brenn-stoffe ohne Abgasanlage zulässig, wenn durch einen sicheren
Luftwechsel im Aufstellraum gewährleistet ist, dass Gefahren oder
unzumutbare Belästigun-gen nicht entstehen. 2Dies gilt insbesondere als
erfüllt, wenn
1. durch maschinelle Lüftungsanlagen während des Betriebs der Feuerstätten
ein Luftvolumenstrom von mindestens 30 m³/h je kW Nennleistung aus dem
Aufstellraum ins Freie abgeführt wird oder
2. besondere Sicherheitseinrichtungen verhindern, dass die
Kohlenmonoxid-Konzentration in den Aufstellräumen einen Wert von 30 ppm
überschreitet,
3. bei Gas-Haushalts-Kochgeräten, soweit sie gleichzeitig betrieben werden
können, mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW der Aufstellraum
einen Rauminhalt von mehr als 15 m3 aufweist und mindestens eine Tür ins
Freie oder ein Fenster hat, das geöffnet werden
kann. |
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 17.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 16:06 |
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Danke erstmal für die Umfangreichen Antworten.
Um es mal zusammen zu fassen...
Wichtig ist:
- eine "ausreichende" Frischluftbelüftung
- eine "Absaugung" für die CO Gase
- und eine "Absaugung" natürlich für die Dampfschwasen, wo ich event. die
Absaugung der CO-Dämpfe für mit verwenden könnte (ist in der allgemeinen
Haushalts-Küche ja auch so)
- zudem wäre ein CO-Messgerät ratsam
Da bin ich doch schon wieder voller Hoffnung, dass ich das Unterfangen mit
der Gasbefeuerung nicht gänzlich aufgeben muss.
Gruß
Christoph
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Antwort 6 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 17:03 |
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CO wirst Du nicht nachweisen können, sondern CO2.
Eine Gasflamme verbrennt sehr vollständig, da entsteht kaum
Kohlenmonoxid.
Da macht eine Zigarette schon mehr her.
Stefan
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 17:20 |
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Hallo,
ich meine mich zu erinnern, dass die MAK für CO bei 50 ppm liegt. Ich
musste in meinem Labor damals einen Sensor mit entsprechender Alarmanlage
einbauen, der ab dieser Konzentration auslöst. Der ging immer los, wenn
Institutsfest war (Zigarettenrauch) oder ein LKW unter dem Laborfenster
eingeparkt hat.
VG, Markus
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Antwort 8 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 18:03 |
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Wir haben im Labor auch ein tragbares CO Warngerät.
Damit bin ich mal in den Raucherraum und hab einen Raucher den Qualm aus
seiner Lunge reinpusten lassen.
Obwohl das meiste CO vermutlich schon über die Lunge in seinem Blut war,
hat das Teil einen mords Alarm gemacht.
Ganz schön gruslig.
Stefan
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 21.7.2010 um 19:53 |
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Mit solchen Warngeräten kann man schon lustige Dinge erleben.
Mein Schwiegervater hatte im Heizungskeller ein Gaswarngerät vom Blauen
Klaus angebracht, das wahrsch. auf Kohlenwasserstoffe aller Couleur
ansprach. Wenn man im Laufe des Abends nach unten ging, um
Getränkenachschub zu holen, hatte man spätestens nach dem zweiten Bier so
viel HC's im Atem, dass das Ding schon das ganze Haus zusammenplärrte,
sobald man die Kellertreppe nur zur Hälfte herunten war.
Auch ein Art von drink responsibly...
Und von meiner Arbeit bei einem Automobilhersteller weiß ich, dass man
hochkant durch jede Emissions-Typprüfung fällt, wenn der Prüfstandsfahrer
am Abend vorher etwas getrunken hatte
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 124 Registriert: 29.9.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.7.2010 um 20:01 |
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Ich braue mit Gas in einer als Garage umfunktionierten Scheune;
ausreichende Belüftung vorausgesetzt kann da nix passieren: unverbranntes
Gas darf keines vorhanden sein, CO² ist recht warm, verflüchtigt sich durch
die Ritzen, notfalls bleibt eine Tür offen und Sauerstoff kommt automatisch
durch den Sog wieder rein....
Wenn dein Keller als Atomschutzbunker ausgelegt ist, musst du natürlich
die Abluft einschalten!
Ansonsten keine Gefahr!
[Editiert am 21.7.2010 um 20:04 von hammerhead]
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 21.7.2010 um 20:22 |
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Der traditionelle
Brauerberuf war nicht nur aufgrund des ständigen Wechsels zwischem
dampfig-heißem Sudhaus und eiskaltem Gärkeller kein sonderlich gesunder und
lebensverlängernder.
Der klassische Brauertod war jedoch weder die Lungenentzündung noch die
Alkoholvergiftung, sondern die C02-Vergiftung durch Gärungskohlensäure im
Keller.
Früher hatten viele Brauer einen Brauerdackel im Gärkeller dabei. Der
Dackel atmete dicht über dem Boden, und auch vor dem Befahren von Behältern
konnte man ihn probeweise hineinschicken (und ggf. bewusstlos an der Leine
wieder herausziehen). Machte der Dackel schlapp, war es Zeit, den Keller zu
verlassen. Draußen an der frischen Luft abgelegt wurde der Dackel dann
schon wieder...
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Antwort 12 |
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