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Autor: Betreff: Hausbrauerei
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Antonius
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red_folder.gif erstellt am: 7.12.2010 um 20:19  
Hallo liebe Freunde des guten Geschmacks

Kann mir jemand weiterhelfen.... was mich nämlich interessiert ist welche Auflagen man erfüllen müste um eine kleine Nebenerwerbs,- bzw. Hausbrauerei zu betreiben.
Am letzten Wochenende war ich bei einem sehr gutem Whiskytasting in einer kleinen neuen Brennerei wo während unseres Tastings vor unseren Augen der "New Spirit" aus der Leitung lief.
Der wurde auch gleich mit verkostet mit seinen sagenhaften heißen 86% hoho abbahallo
Ganz nebenbei für ein Fass Whisky verbrennen die sechs tausend Liter Bier.!.!.!

Naja aufjeden Fall habe ich dort auch gute Kontakte geknüpft und wenn ich wollte einen ehrlich interessierten Kunden an meinem Gebräu kennen gelernt.
Nur will dieser mein Bier in seinem Laden anbieten (so ein Kulturbegegnungszentrum) das ist keine Kneipe sondern da treffen sich Tanz,Häkel,Töpferkurse und so also ist nicht damit zu rechnen das ich davon reich würde aber aus Spaß an der Freud und mein selbstgebrautes mit nem richtigem Etikett, das würde meine Brust schon mit Stolz erfüllen.

Also für Tipps oder wenn damit jemand auch und sogar selbst Erfahrung hat bin ich euch dankbar

M v G Andreas :)
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 07:46  
Hallo Andreas,

aktiviere mal deinen "PM- Button"

Gruß hufpfleger


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Moderator
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 11:17  
Oha,
da hätte ich auch gerne ein paar Infos zu, da mich ein befreundeter Gastwirt auch schon mal danach gefragt hat ob ich Ihm nicht mal ein Fässchen verkaufen könnte.

Gruß
Bodo


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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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alcorrado
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 14:12  
wäre nicht schlecht wenn ich auch was lesen könnte!?

Danke!

gruß al
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 14:18  

Zitat:
aktiviere mal deinen "PM- Button"

ist das denn geheim?

Zitat:
wäre nicht schlecht wenn ich auch was lesen könnte!?

genau!

Gruß
Peter


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 15:25  
Ich will auch was lesen!!!!! Danke
Volco
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 21:24  
Hallo,
wenn's sich auf mich bezieht, geheim ist nichts, ich hätt ihm halt nur meine Telnr. mitgeteilt, da ich seit einiger Zeit dabei bin, mein Hobby offiziell zu machen. Ich kann halt viel schneller schwätzen wie schreiben :redhead:
Kurz und bündig:
Veterinäramt anrufen, fragen was sie haben wollen in Bezug auf Brauraum, Gärkeller, Bierlager. In meinem Fall waren die sehr hilfsbereit, haben sich alles angesehen, mir erklärt was warum so und nicht anders gemacht werden muß ( alles eigentlich logisch und nicht übertrieben pingelig).
Zoll informieren, es werden die gewerblich genutzten Räume festgelegt, es muß ein Braubuch mit Zugang Bier mit Liter /°Plato und Abgang geführt werden, einmal im Jahr Prüfung und ev. schon mal eine Probe. Die haben danach immer Kontrollmöglichkeit auch ohne Durchsuchungsbefehl, aber kein Problem, wir sind ja immer ehrlich. :thumbup:
Gewerbe (Kleingewerbe, keine Mehrwertsteuer, Gewinn/ Verlustrechnung) anmelden, kostet ca 12€.
Fertig
Sinnvoll wäre, das Bier in mitgebrachte Behälter des Käufers abzufüllen, das wäre dann wie gezapftes Bier zu verkaufen, die Etikettierungspflicht mit Alk-gehalt, Stammwürze, Zutaten, Mind- Haltbarkeit, Adr.daten des Abfüllers usw. entfällt (meines Wissens nach!!!!!!).
Wird das Bier in 50l Fässern in gewerblichen Verkehr verkauft muß die Stammwürze und und Abfülldatuim drauf (wieder m. W. nach!!!! 5 Personen haben hier manchmal 6 Meinungen, also besser vor Ort abklären) .
Eigentlich ist es kein unlösbares Problem, sein Bier offiziell zu verkaufen, man hat halt mit einigen Behörden zu tun, macht ein wenig Arbeit.
Nochwas zu den Behörden, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte ( Gewerbeaufsichtsamt, Feuerschutz, Gesundheitsamt, Bauamt, Ordnungsamt weil Nutzungsänderung des Gebäudes zur Brauerei, Gaststätte mit Angestellten), alle waren sehr hilfsbereit, haben sich für mich Zeit genommen. Ich habe aber auch erst nachgehört und baue jetzt nach ihren Vorgaben.

Gruß hufpfleger


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Antonius
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red_folder.gif erstellt am: 8.12.2010 um 23:35  
Supi dank dir Hufpfleger
Wie du siehst bin ich wohl nicht der einzige der gern mehr erfahren würde.
Und was ist PM oder bzw wie aktiviert man das
ich hab hier mal geschaut aber nix gefunden wo ich was freischalten kann. Wahrscheinlich bin ich zu blöd dazu.
Übrigens kann sich jederzeit noch der ein oder andere hier dazu auslassen weil viel Wissen kann nicht schaden.

M v G Andreas


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Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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Thorshammer85
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red_folder.gif erstellt am: 9.12.2010 um 01:57  
Danke für die vielen Infos, hufpfleger!

Ist echt top das von jmd zu wissen, der selbst in der Situation ist!

Gruß Florian


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Beiträge: 902
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red_folder.gif erstellt am: 9.12.2010 um 08:38  

Zitat von Antonius, am 8.12.2010 um 23:35
Und was ist PM oder bzw wie aktiviert man das
M v G Andreas



Hallo,

Mußte auch erst suchen, hat mal jemand so erklärt:

auf der startseite des forum (also zuerst forum wählen, nicht die normale startseite) im orangen balken (profil / mitgliederliste / neue beiträge / beiträge des tages / statistik), Profil anklicken, danach bei: "Sollen andere User dir private Nachrichten senden können?" ein Häkchen setzen, und die PM-funktion ist aktiviert.



Was mich noch für mein späteres Rentnerdasein reizen würde, wäre eine Strauß/ Besenwirtschaft für Bier. Man muß normalerweise hauptsächlich Wein (Obstwein) bauer sein, dann kann man eigene Erzeugnisse, auch einfache Gerichte, im priv. Umfeld zu vereinfachten Konditionen, also ohne gewerbliche Räume mit Lüftung, sep. Toiletten, Profiküche usw. für max 3 oder 4 Mon. im Jahr verkaufen.

:thumbsup: Zur Not müßte halt der Gartenzaun einem Weinspalier weichen, der Sonnenschirm zum Apfelbaum und die Erdbeeren werden in Flaschen haltbar gemacht :thumbsup:

Auch hier gibts nur eine Einnahmen/ Ausgabengegenüberstellung fürs Finanzamt und halt den Zoll.
Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn in verschiedenen Bundesländern mal versucht wird, sowas durch zu setzen. Ist das irgendwo mal genehmigt worden, könnten sich Andere darauf berufen. Es wird ja öfter mal angefragt, wie der Verkauf von Bier im Kleinen zu realisieren ist.

Gruß hufpfleger


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nfaa
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red_folder.gif erstellt am: 9.12.2010 um 10:54  
Hallo,

ich hab die ganze Prozedur im Mai in Österreich durchgemacht. Behördentechnisch ist das teilweise eine ordentliche Tortur gewesen...

Aber wer aus österreichischer Sicht dazu Fragen hat, kann mich gerne anschreiben.

Gruß, Gerald


[Editiert am 9.12.2010 um 10:55 von nfaa]
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Antonius
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.12.2010 um 18:04  
Hallo Hufpfleger
Da ist etwas das mir zu denken gibt:
Sinnvoll wäre, das Bier in mitgebrachte Behälter des Käufers abzufüllen, das wäre dann wie gezapftes Bier zu verkaufen, die Etikettierungspflicht mit Alk-gehalt, Stammwürze, Zutaten, Mind- Haltbarkeit, Adr.daten des Abfüllers usw. entfällt (meines Wissens nach!!!!!!).

Weil wie soll man das machen.Soll der Käufer kommen, mir seine gesäuberten Bierflaschen geben und dann 4 Wochen warten bis er sein Bier mitnehmen kann.
Und noch eins fällt mir ein. Als ich zur WM bzw EM Zeit im Sommer mal das ein oder andere Fass gekauftes Bier im Garten mit meinen Freunden geleert habe kann ich bei weitem nicht daran erinnern das dort irgendwas von min H. oder alc% hier im Sauerland schonmal garnix von Stammwürze ect draufstand sondern nur in grossen Lettern Veltins.
Also warum sollte ich so ein Bohei machen.

M v G Andreas
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 9.12.2010 um 18:15  
Das mit den mitgebrachten Flaschen finde ich auch etwas kompliziert. Es gibt aber ein System, mit dem sich per Gegendruck Flaschen an der Zapfsäule füllen lassen. Hier z.B. Hellman.
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red_folder.gif erstellt am: 9.12.2010 um 19:01  

Zitat von Antonius, am 9.12.2010 um 18:04
Und noch eins fällt mir ein. Als ich zur WM bzw EM Zeit im Sommer mal das ein oder andere Fass gekauftes Bier im Garten mit meinen Freunden geleert habe kann ich bei weitem nicht daran erinnern das dort irgendwas von min H. oder alc% hier im Sauerland schonmal garnix von Stammwürze ect draufstand sondern nur in grossen Lettern Veltins.




Geht das Bier in den gewerblichen Handel muß ein Abfülldatum drauf, wird's an Privat verkauft, greift die Etikettierungspflicht:


Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sagt:

Lebensrechtliche Pflichtangaben zur Kennzeichnung von Bier:
Mindestschriftgröße für Punkt 1-6 2mm (Ausnahme Punkt 2)

1. Angabe des Alkoholgehaltes ab 1,2% Volumenprozente Alkoholgehalt auf höchstens eine Dezimale
2. Angabe der Nennfüllmenge
Anmerkung zur Mindestschriftgröße "e" mind. 3mm, 0,5l mind. 4mm
3. Angabe der Verkehrsbezeichnung
4. Angabe des MHD/Loskennzeichnung
5. Angabe des Verantwortlichen
6. Angabe des Zutatenverzeichnisses






Also warum sollte ich so ein Bohei machen.


Weil der Gesetzgeber immer Recht hat :mad:
Willst du Bier offiziell verkaufen, mußt du die Gesetze einhalten, auch wenn sie noch so idiotisch sind.
Diskutieren bringt gar nichts, ein Beamter darf eben nichts annehmen, schon gar nicht Vernunft. ;)


Gruß hufpfleger

der übrigens mit seinem Gegedruckfüller Flaschen von 0,33- 5ltr und die alten Bauchfässer bis 20ltr abfüllen kann


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Junior Member
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hum
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.12.2010 um 17:29  
Hallo Brauer
Ich möchte im nächsten Jahr mein Bier in der Schweiz verkaufen. Kann mir jemand Infos dazu geben? Bin gerade dabei das Brauereilokal (ehemalige Waschküche) Lebensmittel-Produktions-Tauglich umzubauen. Welche Ämter müssen kontaktiert werden? Wo kriege ich die Brauereigenehmigung her? Ich bin für jeden Input dankbar.
Gruss aus St. Gallen.
Andi
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red_folder.gif erstellt am: 10.12.2010 um 21:17  
Hallo Leute,ich finde es toll,das dieses Thema angeschnitten wird und so viele Informationen Zusammenfließen! :thumbup:
AberWikipedia sagt bei der Suche nach "Besenwirtschaft"unter"rechtliches",daß Bierausschank nicht gestattet sei,aber Schnaps! :mad:


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die Dinge sind so,wie man Sie sieht...
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red_folder.gif erstellt am: 11.12.2010 um 09:31  

Zitat von Wildey, am 10.12.2010 um 21:17
Wikipedia sagt bei der Suche nach "Besenwirtschaft"unter"rechtliches",daß Bierausschank nicht gestattet sei,aber Schnaps! :mad:


:idea: Dann brauen wir also nur noch Barley-Wine und schenken den aus ;)


Ich finde eigentlich nirgendwo das Verbot von Bierausschank (§14 Gaststättengesetz) außer im Wiki und Bier hab ich in Winnigen vor Jahren auch schon mal getrunken. Ich hab aber nur für Rheinland Pfalz gesucht.

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

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