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Autor: Betreff: Biersteuer erlassen wegen Kleinbetrag bis zu 10 Euro
Posting Freak
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Beiträge: 824
Registriert: 14.6.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 21:14  
Hallo,

vielleicht könnt ihr mit dem Folgenden etwas anfangen. Keine Ahnung, aber mir half es.

Ich hatte einfach mal Erlass meiner Biersteuer beantragt, nachdem ich auf den §59 LHO gestoßen war:


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang die Biersteueranmeldung für mein Braujahr 2010.

Gemäß §59 Absatz 6 LHO beantrage ich Erlass, da es sich um einen Kleinbetrag von weniger als 5 Euro handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Earl Scheid



Als Antwort erhielt ich die folgende Mail:


Bezug: Ihre E-Mail vom 05.02.2011

Sehr geehrter Herr Scheid,

Hiermit verzichte ich auf die Festsetzung der Biersteuer für
die über die Freimenge hergestellte Biermenge gem. § 156 (1) Abgabenordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


:)

Zum § 156 (1) hab ich mal folgendes gegooglet:
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, wenn der Betrag, der festzusetzen ist, einen durch diese Rechtsverordnung zu bestimmenden Betrag voraussichtlich nicht übersteigt; der zu bestimmende Betrag darf 10 Euro nicht überschreiten. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betrifft.

Das mit der Zustimmung kappier ich zwar nicht, aber wahrscheinlich ist das nicht so wichtig für die Sache.

Bis zu 10 Euro, das ist doch was. Das entspricht der Steuer von etwa 188 Liter Bier mit 12°P oder 140 Liter Bock.

Könnte uns vielleicht entgegenkommen.

Bestimmt war es Kulanz. Ich glaube aber nicht, dass ein Mahnschreiben gekommen wäre, hätte ich die Steuer zwar angemeldet aber nicht bezahlt.

Gruß,

Earl


____________________
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Posting Freak
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Biertrinker
Beiträge: 1206
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 21:31  
Hi Earl,

ein Mahnschreiben wäre wohl nicht gekommen, aber spätestens bei deiner nächsten Einkommensteuererklärung, sofern du etwas zurückerstattet bekommst, hätten sie es abgezogen. Ich hatte mal die PKW Steuer nicht rechtzeitig überwiesen :redhead: und die Mahngebühr dafür hat das Finanzamt bei der Steuerrückerstattung gleich mit abgezogen. :o
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Tudo
Beiträge: 1791
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 21:32  
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die auch Mahnungen rausschicken. Das Experiment ist schiefgegangen. Ich war davon ausgegangen, dass sie es auf Grund der kleinen Summe nicht machen.

Gruß
Udo
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Kirk1701
Beiträge: 2828
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 21:50  
Was war denn jetzt noch mal bei der Sache rausgekommen?

Wenn man mehr als 200l als Hobbybrauer braut also 201l muß man komplett 201 l versteuern?

Kirk
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Posting Freak
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Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 21:54  
Nein, dann musst du 1l versteuern.
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 22:25  
@Earl
Ja....es war Kulanz!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erlaß, nur weil es sich um einen Kleinbetrag handelt.

Es ist aber eine geniale Idee, das Finanzamt zeitgleich mit der Anmeldung des Kleinbetrages auf die
Möglichkeit eines Steuererlasses wg. Geringfügigkeit hinzuweisen.
:thumbup:

Kommt für mich derzeit nicht in Frage, da ich bislang immer unter 200Litern geblieben bin.
Sollte man sich aber ansonsten für's Folgejahr in die Kladde kritzeln.

Bitte aber nicht wortwörtlich von Earl abschreiben, denn der genannte Paragraph aus der LHO ist
Ländersache und sieht vermutlich in jedem Bundesland anders aus. Ob der überhaupt relevant ist,
halte ich auch für fraglich, denn Zollrecht ist Bundesrecht.
(LHO = Landeshaushaltsordnung)

Earl, was steht denn im §59 der LHO Deines Bundeslandes drin?

Eine freie Formulierung ohne Nennung eines Paragraphen bei Steuerschulden unter 10,- € sollte
ausreichen. Ob's was bringt, liegt in der Laune des Zollbeamten. Wie gesagt - man hat keinen
Anspruch auf Erlaß.

Gruß
André
Antwort 5
Moderator
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Beiträge: 1253
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 08:48  
Hi,
auch ich gehe hier von einem netten oder faulen Beamten aus, denn im HZA Köln sind sie sehr fleißig.

Dort wurden mir die 98ct! BierSt angemahnt, die ich vergessen hatte zu bezahlen.

Bodo


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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Administrator
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tauroplu
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Registriert: 23.10.2005
Status: Online
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 13:29  
Hi, Bodo,

das ist ja noch lächerlicher als meine angemahnten 3,96 Euro....


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2012 um 12:57  
moin,
werde morgen zur bank gehen und meine biersteuer von 3,29 euro entrichten, die letztes jahr im zeugenbräu angefallen ist :D
immerhin 41 liter haben abnehmer bis hin nach skandinavien gefunden. da lass ich mir doch wegen nichtigkeit (unter 10 euro) nicht die freude nehmen :o
prost
jevers zeuge

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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2012 um 14:14  

Zitat von Tudo, am 8.2.2011 um 21:32
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die auch Mahnungen rausschicken. Das Experiment ist schiefgegangen. Ich war davon ausgegangen, dass sie es auf Grund der kleinen Summe nicht machen

Die Stadt MG hatte mir kurz vor Fristablauf mal eine Pfändungsankündigung per Gerichtvollzieher (+ 20 €) zugestellt, weil ich vergessen hatte 48,50 € zu überweisen (Sonderparkerlaubnis im Rahmen eines Umzugs) - eine Mahnung hatte es die zweieinhalb Jahre davor nie gegeben! Will sagen sicher kann man sich frühestens sein, wenn zwei Jahre zum Jahresende rum sind.
Das HZA schickt mir ja auch jedes Mal eine Bestätigung über einen angemeldeten Sud per Post zu (0,55 € Porto) - aktuell wieder 10 l * 12 °P * 0,4407 €/(hl*°P) = 0,53 € theoretische Steuerschuld oberhalb der Freimenge


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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2012 um 23:27  
man muss das ja im großen betrachten. hier 53 cent, dort 3,29 euro, etc. das mal ganz viele hobbybrauer - und schon hat ein beamter vollbeschäftigung. :P

beim ausfüllen der steuerformulare ist mir aufgefallen, dass ein überproportionaler anteil der gesamtproduktion von "zeugenbräu" als haustrunk ans personal ging...


[Editiert am 8.1.2012 um 23:45 von Jevers Zeuge]



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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 04:09  
Ich will nicht klugscheissen aber die Biersteuer ist nicht Laendersache. Sie ist etwas kompliziert und inder Form einzigartig. Sie kommt den Laendern zu gute, soll heissen die Laender bekommen die Einnahmen, sie wird aber vom Zoll, einer Bundesbehoerde eingefordert. Da der Zoll eine Bundesbehoerde ist, ist die Biersteuer in einem Bundesgesetz geregelt entsprechend ist auch die DurchfuehrungsVO ein Bundesgesetz ( findet man z.B. In Juris). Wie es von den einzelnen Beamten bzw. Zollaemtern gehandhabt wird ist eine andere Sache.

So genug kluggeschissen. prost.

Jan
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Jevers Zeuge
Beiträge: 527
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 12:08  
@ janbr: das ist richtig. meine steuer muss ich auch ans hza stuttgart überweisen, die zentral zuständig sind. steuern von hobbybrauern werden aber ans zuständige hza (in meinem fall kiel) entrichtet.
wäre deutlich einfacher, wenn alles zentral erfasst würde, dan gäbe es nicht so viel ermessensspielraum. selbst das hza itzehoe sagt ja was anderes als das in kiel, obwohl im gleichen bundesland.


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 12:39  
Guten Morgen,

das ist richtig. Ich wollte nur die Aussage richtig stellen Biersteuer waere Laendersache. So einfach ist es leider nicht. Leide laesst sowohl das Biersteuergesetz als auch die zugehoerigen VO sehr viel Raum zur Interpretation. Das fuehrt dazu das es eigentlich schlimmer ist als wenn es "nur" Laendersache waere, denn letztendlich kann jeder Zoellner in seinem Ermessensspielraum handeln....

Gruss

Jan
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