Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 21:14 |
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Hallo,
vielleicht könnt ihr mit dem Folgenden etwas anfangen. Keine Ahnung, aber
mir half es.
Ich hatte einfach mal Erlass meiner Biersteuer beantragt, nachdem ich auf
den §59 LHO gestoßen war:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang die Biersteueranmeldung für mein Braujahr 2010.
Gemäß §59 Absatz 6 LHO beantrage ich Erlass, da es sich um einen
Kleinbetrag von weniger als 5 Euro handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Earl Scheid
Als Antwort erhielt ich die folgende Mail:
Bezug: Ihre E-Mail vom 05.02.2011
Sehr geehrter Herr Scheid,
Hiermit verzichte ich auf die Festsetzung der Biersteuer für
die über die Freimenge hergestellte Biermenge gem. § 156 (1)
Abgabenordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zum § 156 (1) hab ich mal folgendes
gegooglet:
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Vereinfachung der
Verwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Steuern und steuerliche
Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, wenn der Betrag, der festzusetzen
ist, einen durch diese Rechtsverordnung zu bestimmenden Betrag
voraussichtlich nicht übersteigt; der zu bestimmende Betrag darf 10 Euro
nicht überschreiten. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des
Bundesrates, soweit sie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern,
mit Ausnahme der Biersteuer, betrifft.
Das mit der Zustimmung kappier ich zwar nicht, aber wahrscheinlich ist das
nicht so wichtig für die Sache.
Bis zu 10 Euro, das ist doch was. Das entspricht der Steuer von etwa 188
Liter Bier mit 12°P oder 140 Liter Bock.
Könnte uns vielleicht entgegenkommen.
Bestimmt war es Kulanz. Ich glaube aber nicht, dass ein Mahnschreiben
gekommen wäre, hätte ich die Steuer zwar angemeldet aber nicht bezahlt.
Gruß,
Earl ____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
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Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 21:31 |
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Hi Earl,
ein Mahnschreiben wäre wohl nicht gekommen, aber spätestens bei deiner
nächsten Einkommensteuererklärung, sofern du etwas zurückerstattet
bekommst, hätten sie es abgezogen. Ich hatte mal die PKW Steuer nicht
rechtzeitig überwiesen und die Mahngebühr dafür hat das
Finanzamt bei der Steuerrückerstattung gleich mit abgezogen.
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2011 um 21:32 |
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die auch Mahnungen rausschicken. Das
Experiment ist schiefgegangen. Ich war davon ausgegangen, dass sie es auf
Grund der kleinen Summe nicht machen.
Gruß
Udo
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 21:50 |
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Was war denn jetzt noch mal bei der Sache rausgekommen?
Wenn man mehr als 200l als Hobbybrauer braut also 201l muß man komplett 201
l versteuern?
Kirk
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2011 um 21:54 |
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Nein, dann musst du 1l versteuern.
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Antwort 4 |
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Gast
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erstellt am: 8.2.2011 um 22:25 |
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@Earl
Ja....es war Kulanz!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erlaß, nur weil es sich um einen
Kleinbetrag handelt.
Es ist aber eine geniale Idee, das Finanzamt zeitgleich mit der Anmeldung
des Kleinbetrages auf die
Möglichkeit eines Steuererlasses wg. Geringfügigkeit hinzuweisen.
Kommt für mich derzeit nicht in Frage, da ich bislang immer unter 200Litern
geblieben bin.
Sollte man sich aber ansonsten für's Folgejahr in die Kladde kritzeln.
Bitte aber nicht wortwörtlich von Earl abschreiben, denn der genannte
Paragraph aus der LHO ist
Ländersache und sieht vermutlich
in jedem Bundesland anders aus. Ob der überhaupt relevant ist,
halte ich auch für fraglich, denn Zollrecht ist Bundesrecht.
(LHO = Landeshaushaltsordnung)
Earl, was steht denn im §59 der LHO Deines Bundeslandes drin?
Eine freie Formulierung ohne Nennung eines Paragraphen bei Steuerschulden
unter 10,- € sollte
ausreichen. Ob's was bringt, liegt in der Laune des Zollbeamten. Wie gesagt
- man hat keinen
Anspruch auf Erlaß.
Gruß
André
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 08:48 |
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Hi,
auch ich gehe hier von einem netten oder faulen Beamten aus, denn im HZA
Köln sind sie sehr fleißig.
Dort wurden mir die 98ct! BierSt angemahnt, die ich vergessen hatte zu
bezahlen.
Bodo
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 6 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 13:29 |
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Hi, Bodo,
das ist ja noch lächerlicher als meine angemahnten 3,96 Euro....
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2012 um 12:57 |
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moin,
werde morgen zur bank gehen und meine biersteuer von 3,29 euro entrichten,
die letztes jahr im zeugenbräu angefallen ist
immerhin 41 liter haben abnehmer bis hin nach skandinavien gefunden. da
lass ich mir doch wegen nichtigkeit (unter 10 euro) nicht die freude nehmen
prost
jevers zeuge
www.zeugenbraeu.de ____________________
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2012 um 14:14 |
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Zitat von Tudo, am 8.2.2011 um
21:32 | Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass
die auch Mahnungen rausschicken. Das Experiment ist schiefgegangen. Ich war
davon ausgegangen, dass sie es auf Grund der kleinen Summe nicht
machen |
Die Stadt MG hatte mir kurz vor
Fristablauf mal eine Pfändungsankündigung per Gerichtvollzieher (+ 20 €)
zugestellt, weil ich vergessen hatte 48,50 € zu überweisen
(Sonderparkerlaubnis im Rahmen eines Umzugs) - eine Mahnung hatte es die
zweieinhalb Jahre davor nie gegeben! Will sagen sicher kann man sich
frühestens sein, wenn zwei Jahre zum Jahresende rum sind.
Das HZA schickt mir ja auch jedes Mal eine Bestätigung über einen
angemeldeten Sud per Post zu (0,55 € Porto) - aktuell wieder 10 l * 12 °P *
0,4407 €/(hl*°P) = 0,53 € theoretische Steuerschuld oberhalb der Freimenge ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2012 um 23:27 |
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man muss das ja im großen betrachten. hier 53 cent, dort 3,29 euro, etc.
das mal ganz viele hobbybrauer - und schon hat ein beamter
vollbeschäftigung.
beim ausfüllen der steuerformulare ist mir aufgefallen, dass ein
überproportionaler anteil der gesamtproduktion von "zeugenbräu" als
haustrunk ans personal ging...
[Editiert am 8.1.2012 um 23:45 von Jevers Zeuge]
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 04:09 |
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Ich will nicht klugscheissen aber die Biersteuer ist nicht Laendersache.
Sie ist etwas kompliziert und inder Form einzigartig. Sie kommt den
Laendern zu gute, soll heissen die Laender bekommen die Einnahmen, sie wird
aber vom Zoll, einer Bundesbehoerde eingefordert. Da der Zoll eine
Bundesbehoerde ist, ist die Biersteuer in einem Bundesgesetz geregelt
entsprechend ist auch die DurchfuehrungsVO ein Bundesgesetz ( findet man
z.B. In Juris). Wie es von den einzelnen Beamten bzw. Zollaemtern
gehandhabt wird ist eine andere Sache.
So genug kluggeschissen. prost.
Jan
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 12:08 |
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@ janbr: das ist richtig. meine steuer muss ich auch ans hza stuttgart
überweisen, die zentral zuständig sind. steuern von hobbybrauern werden
aber ans zuständige hza (in meinem fall kiel) entrichtet.
wäre deutlich einfacher, wenn alles zentral erfasst würde, dan gäbe es
nicht so viel ermessensspielraum. selbst das hza itzehoe sagt ja was
anderes als das in kiel, obwohl im gleichen bundesland.
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 12:39 |
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Guten Morgen,
das ist richtig. Ich wollte nur die Aussage richtig stellen Biersteuer
waere Laendersache. So einfach ist es leider nicht. Leide laesst sowohl das
Biersteuergesetz als auch die zugehoerigen VO sehr viel Raum zur
Interpretation. Das fuehrt dazu das es eigentlich schlimmer ist als wenn es
"nur" Laendersache waere, denn letztendlich kann jeder Zoellner in seinem
Ermessensspielraum handeln....
Gruss
Jan
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Antwort 13 |
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