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Autor: Betreff: Was ist laut BierStG Bier aus Malz?
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Sascho
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 14:59  
Hallo miteinander,
ich habe zwar schon die Suchfunktion verwendet, aber nicht das richtige gefunden, deshalb verzeiht bitte, falls das hier schon mal gefragt wurde.
Laut BierStG, wird als Steuergegenstand auf die Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur hingewiesen, was alles als Bier gilt. Diese kombinierte Nomenklatur habe ich nicht gefunden, lediglich den Hinweis, das es sich um "Bier aus Malz" handelt.
Da meine Biere selten nach deutschem Reinheitsgebot gebraut sind, dürfen sie rein rechtlich ja nicht als Bier gesehen weden, oder täusche ich mich da? Da ich also kein "Bier" braue, muss ich das dann versteuen? :question:
Viele Grüße,

Sascho


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"Beer does not make itself properly by itself. It takes an element of mystery and of things that no one can understand!"
Fritz Maytag, amerikanischer Braumeister
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KarlsBrau
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 15:16  

Zitat von Sascho, am 15.2.2011 um 14:59
... lediglich den Hinweis, das es sich um "Bier aus Malz" handelt.

Du braust Bier ganz ohne Malz?
Oder ist dort definiert, daß Bier ausschliesslich aus Malz hergestellt werden muss?

Zitat:
Da meine Biere selten nach deutschem Reinheitsgebot gebraut sind, dürfen sie rein rechtlich ja nicht als Bier gesehen weden, oder täusche ich mich da? Da ich also kein "Bier" braue, muss ich das dann versteuen?

Soweit ich weiss muss in Deutschland doch jegliche Herstellung von alkoholischen Getränken irgendwie versteuert und angemeldet werden (Branntweinsteuer oder ähnliches).

Ich glaube das könnte höchstens deutlich teurer, mit strengeren Auflagen und geringeren Freigrenzen kommen, wenn Du Dein "Bier" als etwas anderes anmelden würdest.

Gruss
Karl
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Sascho
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 15:23  

Zitat:
Du braust Bier ganz ohne Malz?

... Natürlich.... :P

Nein, ich braue natürlich mit Malz, sonst wäre ich in einem anderen Forum unterwegs.
Die Frage ist halt nur, ob ich, da manchmal auch Gewürze oder sonstige Zutaten außerhalb des Reinheitsgebotes, in meinen Bieren enthalten sind, nach dem BierStG, Nomenklatur 2203, eigentlich ein Bier herstelle. Eigentlich, rein rechtlich stelle ich ja ein bierähnliches Getränk her.

Sascho


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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 15:24  
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Int ernet/DE/Content/Klassifikationen/Aussenhandel/Kap22,property=file.pdf< br />
"Bier aus Malz"


"Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met);
Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener
Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:"


Schau mal unter diesen Punkten, da wirst du fündig.

Grüsse
Chris
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Sascho
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 15:44  
ok, Nomenklatur 2206 beinhaltet wohl alles, was in den anderen Nomenklaturen nicht genannt wird.
Aber laut §1 des BierStG sind Steuergegenstand "Bier aus Malz" (Nomenklatur 2203) oder :
Mischungen von "Bier aus Malz" mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
Ich mische aber nicht mit anderen alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken....
Naja, ich komme im Jahr sowieso nicht über meine 200l, deshalb ist mir das eigentlich egal. Hätte mich nur Mal interessiert, was "Bier aus Malz" ist, bzw. ob ich mit meinen Bieren darunter falle.
Trotzdem vielen Dank Chris, ich habe solch eine Liste nicht finden können.
Viele Grüße,

Sascho


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 16:05  
Die Biersteuer wird ja über die Stammwürze berechnet und ich hab mir mal sagen lassen, dass das der Grund ist, warum die meisten fertig abgefüllten Radler heutzutage mit Süßstoff versetzt sind. Sonst müsste man den Zucker der Limonade mitversteuern :puzz:
Wenn man selbst Biermischgetränke versteuern muss, dann kann man sich da mit Gewürzen wohl schlecht rausreden.
Wobei es schon gemein ist, ein nicht RHG Bier wie z.B. Hanfbier darf man nicht unter der Bezeichnung "Bier" in den Handel bringen, Biersteuer zahlen muss man aber trotzdem :mad:

Stefan


[Editiert am 15.2.2011 um 16:06 von Boludo]
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 16:52  
Moment, aber wenn ich normal versteuertes Bier mit Limonade mische, dann kann darauf doch nicht noch eine Steuer erhoben werden. Doppelbesteuerung ist doch verfassungswidrig.


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Jon1000
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red_folder.gif erstellt am: 15.2.2011 um 19:38  

Zitat:
Moment, aber wenn ich normal versteuertes Bier mit Limonade mische, dann kann darauf doch nicht noch eine Steuer erhoben werden. Doppelbesteuerung ist doch verfassungswidrig.


So isses. Gemeint ist damit auch, dass du Bier, dass zur Verwendung als Radler zum Beispiel, auch versteuern musst. Sonst könnte man ja vorher mischen und dann sagen, Radler ist kein Bier und deswegen nicht steuerpflichtig. Nach dieser Definition würde ich auch Sascho zustimmen, da er kein Bier im Sinne des Gesetzes braut, ist er auch nicht Biersteuerpflichtig.
Ähnliches gabs vor ein paar Jahren mit der Alcopopsteuer. Sobald die da war, wurde einfach der Vodka (o.ä.) Anteil durch billigen Wein ersetzt, schon war man nicht mehr steuerpflichtig nach Alcopopbesteuerung.


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2011 um 09:31  
Habe mich eher auf die Süßstoff/Zucker Frage bezogen. Das ist natürlich Käse. Wenn ich versteuertes Bier mit zuckerhaltiger Limonade mische, muss ich nicht mehr Steuer durch die vermeintliche "Stammwürze-Erhöhung" zahlen.


[Editiert am 16.2.2011 um 09:31 von hiasl]



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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2011 um 10:59  
Stimmt so leider nicht. Es ist tatsächlich so, dass der Zuckergehalt der Limonade wie Stammwürze behandelt wird und somit auch für die Limonade Biersteuer bezahlt werden muss.
Das wird auch nicht doppelbesteuert, sondern die Steuer wird auf das fertig ausgemischte Getränk erhoben.
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2011 um 11:18  
Hallo Hiasl

Kennst du den schon ??
Beachte ab Seite 21:

http://www.bierserver.at/cms/download/jahresbericht_2010.pd f

Gruß Christian


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2011 um 12:19  

Zitat:
Zur zumindest teilweisen Abschwächung der Wettbewerbsnachteile fordert die österreichische Brauwirtschaft daher
– die Absenkung der Biersteuer auf deutsches Niveau, d.h. € 0,787/hl je Grad Plato;
– die Ausweitung der Biersteuerermäßigung auf Kleinbrauereien mit einem jährlichen
Gesamtbierausstoß bis 200.000 hl;
– dass beim Radler nur mehr die Bierkomponente der Biersteuer unterworfen wird;


Dann stimmt das also, dass Zuckerhaltige Limo im Radler zumindest in Österreich voll mitversteuert werde muss tatsächlich.
Ganz schön bekloppt, da freut sich die Süßstoffindustrie. Da macht man so ein Trara wegen keine Chemie im Bier und RHG und dann saufen die Leute Radler mit Süßstoff :puzz:

Stefan
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2011 um 16:00  
Also ich fass es nicht, wer sich so eine bekloppte Schei** ausgedacht hat.
Interessant wäre, ob jeder Wirt, der das Radler mit "unversteuerter" Limo selbst mischt, Steuern hinterzieht ;-)


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red_folder.gif erstellt am: 16.2.2011 um 16:09  
Das wäre es ja noch :D

http://www.bayerisches-bier.de/bayerisches-bier.de/index.php? StoryID=137

Im letzten Absatz steht quasi die Quintessenz!


[Editiert am 16.2.2011 um 16:09 von noelz]
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