Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 7.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 14:59 |
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Hallo miteinander,
ich habe zwar schon die Suchfunktion verwendet, aber nicht das richtige
gefunden, deshalb verzeiht bitte, falls das hier schon mal gefragt
wurde.
Laut BierStG, wird als Steuergegenstand auf die Position 2203
der Kombinierten Nomenklatur hingewiesen, was alles als Bier gilt. Diese
kombinierte Nomenklatur habe ich nicht gefunden, lediglich den Hinweis, das
es sich um "Bier aus Malz" handelt.
Da meine Biere selten nach deutschem Reinheitsgebot gebraut sind, dürfen
sie rein rechtlich ja nicht als Bier gesehen weden, oder täusche ich mich
da? Da ich also kein "Bier" braue, muss ich das dann versteuen?
Viele Grüße,
Sascho ____________________ "Beer does not make itself properly by itself. It takes an element of
mystery and of things that no one can understand!"
Fritz Maytag, amerikanischer Braumeister
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 15:16 |
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Du braust Bier ganz
ohne Malz?
Oder ist dort definiert, daß Bier ausschliesslich aus Malz hergestellt
werden muss?
Zitat: | Da meine Biere selten
nach deutschem Reinheitsgebot gebraut sind, dürfen sie rein rechtlich ja
nicht als Bier gesehen weden, oder täusche ich mich da? Da ich also kein
"Bier" braue, muss ich das dann
versteuen? |
Soweit ich weiss muss in Deutschland
doch jegliche Herstellung von alkoholischen Getränken irgendwie versteuert
und angemeldet werden (Branntweinsteuer oder ähnliches).
Ich glaube das könnte höchstens deutlich teurer, mit strengeren Auflagen
und geringeren Freigrenzen kommen, wenn Du Dein "Bier" als etwas anderes
anmelden würdest.
Gruss
Karl
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 7.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 15:23 |
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Zitat: | Du braust Bier ganz ohne
Malz? |
... Natürlich....
Nein, ich braue natürlich mit Malz, sonst wäre ich in einem anderen Forum
unterwegs.
Die Frage ist halt nur, ob ich, da manchmal auch Gewürze oder sonstige
Zutaten außerhalb des Reinheitsgebotes, in meinen Bieren enthalten sind,
nach dem BierStG, Nomenklatur 2203, eigentlich ein Bier herstelle.
Eigentlich, rein rechtlich stelle ich ja ein bierähnliches Getränk her.
Sascho ____________________ "Beer does not make itself properly by itself. It takes an element of
mystery and of things that no one can understand!"
Fritz Maytag, amerikanischer Braumeister
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 15:24 |
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Antwort 3 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 7.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 15:44 |
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ok, Nomenklatur 2206 beinhaltet wohl alles, was in den anderen
Nomenklaturen nicht genannt wird.
Aber laut §1 des BierStG sind Steuergegenstand "Bier aus Malz" (Nomenklatur
2203) oder :
Mischungen von "Bier aus Malz" mit nichtalkoholischen Getränken, die der
Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
Ich mische aber nicht mit anderen alkoholischen oder nichtalkoholischen
Getränken....
Naja, ich komme im Jahr sowieso nicht über meine 200l, deshalb ist mir das
eigentlich egal. Hätte mich nur Mal interessiert, was "Bier aus Malz" ist,
bzw. ob ich mit meinen Bieren darunter falle.
Trotzdem vielen Dank Chris, ich habe solch eine Liste nicht finden
können.
Viele Grüße,
Sascho
____________________ "Beer does not make itself properly by itself. It takes an element of
mystery and of things that no one can understand!"
Fritz Maytag, amerikanischer Braumeister
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Antwort 4 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 16:05 |
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Die Biersteuer wird ja über die Stammwürze berechnet und ich hab mir mal
sagen lassen, dass das der Grund ist, warum die meisten fertig abgefüllten
Radler heutzutage mit Süßstoff versetzt sind. Sonst müsste man den Zucker
der Limonade mitversteuern
Wenn man selbst Biermischgetränke versteuern muss, dann kann man sich da
mit Gewürzen wohl schlecht rausreden.
Wobei es schon gemein ist, ein nicht RHG Bier wie z.B. Hanfbier darf man
nicht unter der Bezeichnung "Bier" in den Handel bringen, Biersteuer zahlen
muss man aber trotzdem
Stefan
[Editiert am 15.2.2011 um 16:06 von Boludo]
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 16:52 |
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Moment, aber wenn ich normal versteuertes Bier mit Limonade mische, dann
kann darauf doch nicht noch eine Steuer erhoben werden. Doppelbesteuerung
ist doch verfassungswidrig. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 6 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 26.8.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.2.2011 um 19:38 |
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Zitat: | Moment, aber wenn ich
normal versteuertes Bier mit Limonade mische, dann kann darauf doch nicht
noch eine Steuer erhoben werden. Doppelbesteuerung ist doch
verfassungswidrig. |
So isses. Gemeint ist damit auch, dass du Bier, dass zur Verwendung als
Radler zum Beispiel, auch versteuern musst. Sonst könnte man ja vorher
mischen und dann sagen, Radler ist kein Bier und deswegen nicht
steuerpflichtig. Nach dieser Definition würde ich auch Sascho zustimmen, da
er kein Bier im Sinne des Gesetzes braut, ist er auch nicht
Biersteuerpflichtig.
Ähnliches gabs vor ein paar Jahren mit der Alcopopsteuer. Sobald die da
war, wurde einfach der Vodka (o.ä.) Anteil durch billigen Wein ersetzt,
schon war man nicht mehr steuerpflichtig nach Alcopopbesteuerung. ____________________ Erst durch Leidenschaft lebt der Mensch, durch Vernunft existiert er nur!
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2011 um 09:31 |
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Habe mich eher auf die Süßstoff/Zucker Frage bezogen. Das ist natürlich
Käse. Wenn ich versteuertes Bier mit zuckerhaltiger Limonade mische, muss
ich nicht mehr Steuer durch die vermeintliche "Stammwürze-Erhöhung" zahlen.
[Editiert am 16.2.2011 um 09:31 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 8 |
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Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 23.7.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2011 um 10:59 |
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Stimmt so leider nicht. Es ist tatsächlich so, dass der Zuckergehalt der
Limonade wie Stammwürze behandelt wird und somit auch für die Limonade
Biersteuer bezahlt werden muss.
Das wird auch nicht doppelbesteuert, sondern die Steuer wird auf das fertig
ausgemischte Getränk erhoben.
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 332 Registriert: 21.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2011 um 11:18 |
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Antwort 10 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2011 um 12:19 |
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Zitat: | Zur zumindest teilweisen
Abschwächung der Wettbewerbsnachteile fordert die österreichische
Brauwirtschaft daher
– die Absenkung der Biersteuer auf deutsches Niveau, d.h. € 0,787/hl je
Grad Plato;
– die Ausweitung der Biersteuerermäßigung auf Kleinbrauereien mit einem
jährlichen
Gesamtbierausstoß bis 200.000 hl;
– dass beim Radler nur mehr die Bierkomponente der Biersteuer unterworfen
wird; |
Dann stimmt das also, dass Zuckerhaltige Limo im Radler zumindest in
Österreich voll mitversteuert werde muss tatsächlich.
Ganz schön bekloppt, da freut sich die Süßstoffindustrie. Da macht man so
ein Trara wegen keine Chemie im Bier und RHG und dann saufen die Leute
Radler mit Süßstoff
Stefan
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2011 um 16:00 |
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Also ich fass es nicht, wer sich so eine bekloppte Schei** ausgedacht
hat.
Interessant wäre, ob jeder Wirt, der das Radler mit "unversteuerter" Limo
selbst mischt, Steuern hinterzieht ;-) ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 12 |
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Junior Member Beiträge: 31 Registriert: 23.7.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 16.2.2011 um 16:09 |
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Antwort 13 |
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