Junior Member Beiträge: 28 Registriert: 13.12.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2011 um 18:25 |
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Hallo, wie wir ja alle wissen, dürfen wir Bier "ausschließlich zum eigenen
Verbrauch" bis zu einer Menge von 200l steuerfrei herstellen.
Nun frage ich mich schon lange, wie "eigener Verbrauch" definiert ist. Darf
nur ich, als Person, die das Bier hergestellt hat es auch trinken und meine
Freundin / Mutter / Vater / Bekannte eigentlich nicht?
Ich habe diesbezüglich auch schon beim HZA nachgefragt, aber bisher leider
keine Antwort erhalten. Vielleicht wisst Ihr ja mehr...
Gruß
Max
[Editiert am 25.6.2011 um 18:27 von Max09]
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 8.5.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2011 um 18:29 |
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Hallo Max,
natürlich kannst du dein Bier an Verwandte und Freunde verschenken.Du
darfst nur nicht mehr als 200L im Jahr Brauen.
Gruß Martin
____________________ Pils instead of Pills!!!!
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2011 um 18:39 |
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Hallo !
Du darfst schon mehr brauen als die Freimenge von 2 hl.
Jeden Liter den Du mehr braust muß Du versteuern mit 0,4407 Euro pro °
Plato und Hektoliter.
Also brau mal fleißig.
Allzeit Gut sud
Hopfen und Malz rein in den Hals
Jürgen
____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 158 Registriert: 6.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.6.2011 um 18:54 |
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@ Bielsteinbräu: das war glaub ich nicht die frage
@Max: du darfst steuerfrei 200 l brauen und dann darüber verfügen wie du
willst, du darfst nur kein Geld dafür nehmen
§ 41 BierStv Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
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Antwort 3 |
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Junior Member Beiträge: 28 Registriert: 13.12.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.6.2011 um 17:28 |
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Hallo zusammen!
Ja, das mit der Freimenge von 200l und der Steuer, falls man mehr braut,
ist alles klar.
Janbeer hat den entsprechenden § ja auch noch mal rausgesucht. Es heißt
eindeutig "...ausschließlich zum eigenen Verbrauch..."
Wenn das stimmt, dürfte ich (nur mal als Beispiel) ja auf einem Dorffest,
wo verschiedene Vereine Stände haben mein Bier verschenken, um die Leute
anzulocken?!?
Nicht, dass ich das vorhätte, aber ich kann mir eigentlich kaum vorstellen,
dass das erlaubt wäre.
Und die Dame vom HZA war sich halt auch nicht sicher, was "eigener
Verbrauch" bedeutet, genau wie ihre Kollegin, die sie gefragt hat. Sie
wollte sich informieren und sich wieder melden, wass sie aber bisher noch
nicht getan hat.
Also ganz so eindeutig wie ihr sehe ich die Sachlage noch nicht, auch wenn
ich natürlich hoffe, dass ihr Recht habt. Ich werde das HZA noch mal
anschreiben, kann ja nicht sein, dass man da keine Antwort bekommt.
Gruß
Max
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 336 Registriert: 12.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.6.2011 um 20:15 |
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Hallo,
ich sehe das so: wir brauen für den eigenen Bedarf, d.h. was wir selber
verbrauchen. Mache ich ein Grillfest mit Freunden, so verbrauche ich das
Bier eben für diesen Zweck. Ebenso ist es mein Verbrauch (oder Bedarf) wenn
ich Bier als Geschenk mit nehme.
Sollte ich es verkaufen, dann ist es nicht mehr für meinen Bedarf sondern
zur Gewinnerzielung und unterliegt nicht mehr dem §41 BierStv, Herstellung
durch Haus- und Hobbybrauer.
Gruß Uwe
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 337 Registriert: 12.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.6.2011 um 23:59 |
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Wenn Du dein Bier gratis an irgendeinem Dorffest ausschenkst , treten
vielleicht andere Vorschriften in Kraft:
Zum Beispiel: Lebenmittelsicherheit, da Du ja evtl auch eine fehlerhafte
GÄrung gehabt haben koenntest & damit die Kapazität der Dixies ausreizen
könntest.- ist ja auch irgedwie logisch...
...wenn jmd dein Bier bei Dir zu Hause trinkt, ist er selbst schuld..
Saludos
Markus
____________________ Wenn Du einen Freund hast, dann gebe ihm ein Bier aus.
Wenn Du ihn wirklich liebst, dann lehre ihm das Brauen.
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Antwort 6 |
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Newbie Beiträge: 3 Registriert: 28.6.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 29.6.2011 um 08:45 |
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Hallo,
wir wurden von unserer Stadt vor einigen Jahren angefragt, ob wir zum
Hansefest mal die das Brauen darstellen können. Gefragt getan. Seitdem
machen wir es jedes Jahr. Ich kann nur jede raten macht's.
Es ist ein dermaßen Spass, den wir nicht mehr missen möchten.
Zum finanziellen: Wir sponsern jedes mal 2 Fässer und hängen eine
Spendenbox auf. Das Geld bekommt dann irgendein Verein den wir uns schon
vorher aussuchen. Darmende Vereine die sich über einen kleinen Zuschuss
freuen gibt es ja genug.
Bei all dem haben wir noch nie Ärger bekommen. Beim ersten mal haben wir
das dann auch beim HZA angemeldet und bekamen prompt die Frage ob dass denn
nötig sei.Aber wir haben es durchgezogen, von wegen der Steuerehrlichkeit
und 4 od 5 € gezahlt (Wer hat denn schon eine Rechnung über gezahlte
Biersteuer).
Seit dem haben wir's gelassen und warten was passiert. Sollte uns jemand
anscheißen werden wir eben versuchen über die örtliche Zeitung etc. einen
Kübel Spott über ihn auszugießen und eine etwaige Strafe ertragen.
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Antwort 7 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 20.1.2011 Status: Offline
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erstellt am: 30.6.2011 um 15:41 |
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@Schlax-SAW
hehe, das klingt ja mal locker vom HZA... bei mir ist genau dasd gegenteil
der fall. ich soll jeden Sud einzeln ein paar Tage vorher anzeigen (mit
stammwürze und allem). Ich habe dann mal angefragt, ob man das nicht
weglassen kann, da ich Kleinstbrauer bin (5l/Sud!! maximal 10 Ansätze im
Jahr, mehr würde ich garnicht schaffen, dieses Jahr habe ich es erst 1x
hinbekommen!), also weit unter der Freimenge. Da kam eine ziemlich
schnippische Antwort zurück, dass das für mich ja wohl zumutbar sei und ich
hinreichend aufgeklärt wurde :/ ich finds schade, da ich eigentlich ein
sehr spontaner mensch bin...
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.6.2011 um 21:30 |
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...und diesbezüglich solltest Du Dich auch gar nicht vom HZA einschränken
lassen.
Was spricht wohl dagegen, wenn Du einfach das HZA mit lauter
Klein-Sudmeldungen vollmüllst. Du brauchst doch nur darauf zu achten, daß
Du insgesamt unter den magischen
200 Litern bleibst, damit keine Steuer anfällt.
mal angenommen....:
Du meldest heute einen Minisud für den 10 Juli an.
a) Wenn Du tatsächlich braust, ist es gut, es kann seitens des HZA
nichts passieren.
b)Wenn Du es zeitlich/launig nicht schaffst... ist es doch auch gut.
Was soll denn passieren?
Pffff... Du hast einen Sud angemeldet, der tatsächlich nicht
stattgefunden hat. Na und?
mal angenommen....
da macht sich einer vom HZA die Mühe und schneit an diesem Tage bei Dir zur
Türe hinein, um Dein wildes Treiben zu kontrollieren.
....dann sagst Du einfach:
"Hallo, nett daß Sie da sind; hab' keine Zeit zum Brauen gehabt...
Schüüüß...! Biszumnächstenmal"
mal angenommen....:
Du gibst in Deiner Sudanmeldung wirre Angaben, z. B. vorauss. 2
Liter Bier mit einer Stammwürze von exactly 55°P,
(bitte nicht wirklich machen... wir wollen die Damen und Herren ja nicht
unnötig verulknudeln)
Daß Du natürlich deine tatsächlich gebrauten 5 Liter mit den angestrebten
13°P hergestellt hast, ist doch völlig unmaßgeblich, denn Du bleibst ja
insgesamt unter 200 Litern, somit
fällt keine Steuer an.
Also, lieber NiCoSt,
das würde ich an Deiner Stelle mal ganz locker sehen. Bei Deinen 10 x 5L
hast Du Spielräume.
Erkundige Dich nach einer E-Mail-Adresse Deines HZA und dann mailst Du
denen einfach nach Lust und Laune einen Standardtext mit Deiner Anmeldung.
Es kostet Dich nichts, außer ein paar Mausklicks. -seh' ich so-
Gruß
André ____________________ Lobe kein Bier vor dem Kater.
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Antwort 9 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 20.1.2011 Status: Offline
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erstellt am: 1.7.2011 um 06:22 |
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Hi Moorschwein,
hehe, danke für die witzige Antwort
ich sehe das ja auch nicht so schlimm, aber trotzdem irgendwie eine
zusätzliche Sache, die ich einplanen muss. Ich soll 3 tage vorher anmelden.
D.h. ich kann nicht sagen, morgen brau ich mal, weil ich da gerade
frei&lust habe.
Zum anderen bin ich Schichtarbeiter und stelle mich manchmal auch einfach
nicht in den Tagrhytmus um, was verschiedenste Gründe haben kann. Manchmal
ist es mir einfach zu anstrengend, so dass ich die 2, 3 Tage bis zur
nächsten Schicht einfach nachts wach bin und am Tag schlafe. Nun werde ich
mich aber Nachts nicht hinstellen wollen und Bier ansetzen. Das ginge zwar,
aber trotzdem wäre das wahrscheinlich Tagbergreifend und ich will eben
nicht, wie du schon angedeutet hast, den Herren vom HZA am tage hier stehen
haben, obwohl ich technisch gesehen am vortag gebraut habe z.B. Zum anderen
könnte der Geruch die Nachbarn belästigen oder beunruhigen (wenn man nicht
weiß was da plötzlich so riecht), und falls doch mal was schiefgeht - man
arbeitet ja mit allerhand kochendem Wasser... - will ich auch nicht nachts
verunfallt allein in der Wohnung sein und alle schlafen...
Und daduch, dass ich auch recht kurzfristig entscheide, wann ich wie lang
wach bin und mein Tagesplan daher auch sehr induviduell ist, wäre ich da
auch gern spontan...
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 1.7.2011 um 09:58 |
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NiCoSt: also ich finde das eine ganz schöne Sauerei von deiner
Hauptzollverwaltung. Es gibt nämlich meines Wissens keinerlei gesetzliche
Grundlage, die dich zwingen würde, als Hobbybrauer jeden Sud einzeln
anzumelden. Es heisst, wie oben bereits zitiert, in der Verordnung zur
Durchführung des Biersteuergesetzes, §41 (2):
Zitat: | Haus- und Hobbybrauer
haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen
Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben,
die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das
zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen
zulassen. |
Das Schlüsselwort ist "voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres". Da
steht mal genau gar nichts von "jeder Sud einzeln".
Ich würde denen also folgenden Text zukommen lassen (per Einschreiben,
versteht sich):
Zitat: | Sehr geehrte Damen und
Herren,
entsprechend §29 (2) Biersteuergesetz und §41 (2) der Verordnung zur
Durchführung des Biersteuergesetzes zeige ich Ihnen hiermit an, daß ich in
meinem Haushalt die Herstellung von Bier als Hobbybrauer aufnehmen werde.
Die jährliche Produktionsmenge wird im Kalenderjahr voraussichtlich 50l
betragen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steueranmeldung nach §41 (3)
BierStV bei Überschreitung der Freimenge ist mir bekannt.
Eine Verpflichtung zur von Ihnen im persönlichen Gespräch geforderten
Vorab-Anmeldung jedes einzelnen Sudes werde ich ohne rechtsmittelfähigen
Bescheid mit genauer Benennung der gesetzlichen Grundlage nicht
anerkennen.
Hochachtungsvoll,
[unleserlich] |
Das ist Beamtendeutsch für "deine Mudder muss jeden Sud anmelden". Am
Telefon können die nämlich viel erzählen, ohne irgendwelche Konsequenzen
befürchten zu müssen. Das da zwingt sie dazu, Farbe zu bekennen.
Rechtsmittelfähiger Bescheid heißt nämlich, daß du im Zweifel vor dem
Verwaltungsgericht dagegen klagen kannst. Und das sieht in der Personalakte
immer so negativ aus, wenn man da verliert.
Welches Hauptzollamt ist denn das, das sich da so querstellt?
[Editiert am 1.7.2011 um 09:59 von andreas23]
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.7.2011 um 10:20 |
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Da ich regelmäßig mehr als 200 Liter im Jahr braue komm ich um die Brau-
und Steuermeldung nicht herum.
Aber ich seh das inzwischen sehr Locker, hab für alles Vordrucke und dann
ab per Fax ans HZA.
Auch für mein jährliches "Schaubrauen" bei Vereinen.
Und wie Schlax-SAW schon schreibt "Wer hat schon eine Rechnung über
Biersteuer zu Hause" ... und die 10-20€ pro Jahr tun mir auch
nicht wirklich weh.
Zudem sehe ich es als Teil meines Hobbys, ähnlich wie die ständigen
handwerklichen Optimierungen der Bruaanlage (das Basteln), oder die
Weiterbildung durch Fachbücher und den Besuch anderer Hobbybrauer um dort
(bei der Arbeit) zu lernen, oder das ständige Verkosten und die
"Qualitätskontrolle", ist halt auch die bürokratische Arbeit mit dem HZA
ein Teil was zu einem "echten" Brauerleben dazu gehört.
Viele Grüße
Franz
PS: @Moorschwein: Cool!! So is es!!
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.7.2011 um 10:26 |
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... außer manchmal ... da bin ich verwegen und Braue "schwarz" ... man will
ja auch einwenig "Rebell" und "Pirat" sein bei diesem schönen Hobby!!!
[Editiert am 1.7.2011 um 10:36 von fipu35]
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 1.7.2011 um 10:45 |
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Zitat von fipu35, am 1.7.2011 um
10:20 | Da ich regelmäßig mehr als 200 Liter
im Jahr braue komm ich um die Brau- und Steuermeldung nicht herum.
Aber ich seh das inzwischen sehr Locker, hab für alles Vordrucke und dann
ab per Fax ans HZA. |
Tja, Steuer anmelden mußte auch nachträglich, das ist nicht so schwierig,
wie sich vorher zu überlegen, wann man brauen will.
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Antwort 14 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.7.2011 um 11:32 |
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Zitat von andreas23, am 1.7.2011 um
09:58 | Es heisst, wie oben bereits zitiert,
in der Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes, §41 (2):
Zitat: | Haus- und Hobbybrauer
haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen
Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben,
die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das
zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen
zulassen. |
Das Schlüsselwort ist "voraussichtlich
innerhalb eines Kalenderjahres". Da steht mal genau gar nichts von "jeder
Sud einzeln". |
Da bin ich mir nicht so sicher,
denn "Beginn der Herstellung" läßt sich durchaus auch als "Beginn jedes
Herstellungsvorgangs" interpretieren, was viele HZÄ ja auch tun. Wenn sie
sich mit einer Meldung pro Jahr zufrieden geben, dann eher wegen der
Erleichterungsklausel, und deren Anwendung liegt halt im Ermessen der
jeweiligen Dienststelle.
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 107 Registriert: 24.1.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.7.2011 um 12:10 |
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Hallo zusammen,
beim HZA Schweinfurt läuft es wie folgt:
- Jahresanfang: Formular zur Anzeige der "Jahresproduktion" in hl
- spätestens eine Woche vor dem Sud: Formular zur Anzeige eines Sud
(Stammwürze, ca Menge, Datum Uhrzeit einmaischen, Ort)
- Jahresende: Formularlist, in der jeder Sud mit genauer Menge (war ja in
den Sudanträgen nur ca. angegeben da man ja die Stammwürze treffen muss)
und Datum angegeben ist.
Es ist recht formell, aber ich denke man bricht sich keinen ab ein Fax an
das HZA im Voraus zu senden.
Wenn's halt mal keine Woche vorher klappt, dann ist's auch nicht
schlimm.
Aber von der Formularsache her ist es fast genauso wie beim Schnaps
brennen.
Aber zum eigentlichen Thema: Für private Feiern ja,
zum Verschenken ja, öffentlich verteilen nein (auch nicht kostenlos),
verkaufen sowieso nicht - so meine Info vom HZA (mündlich)
Gruß
BeBa
[Editiert am 1.7.2011 um 12:10 von BeBa]
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 1.7.2011 um 12:19 |
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Zitat von rmax, am 1.7.2011 um
11:32 | Da bin ich mir nicht so sicher, denn
"Beginn der Herstellung" läßt sich durchaus auch als "Beginn jedes
Herstellungsvorgangs" interpretieren, was viele HZÄ ja auch tun. Wenn sie
sich mit einer Meldung pro Jahr zufrieden geben, dann eher wegen der
Erleichterungsklausel, und deren Anwendung liegt halt im Ermessen der
jeweiligen Dienststelle. |
Also da würde ich mich ja mit meinem HZA drum streiten (ich hab Glück, und
sie lassen mich in Ruhe). Meines Erachtens zeigt die Konkretisierung in
Satz 2 deutlich, daß da gar keine Meldung pro Sud gemeint sein kann, da ja
auch keine sudspezifischen Angaben gefordert sind, sondern lediglich eine
Information über den Jahresausstoß.
Hat denn da nie mal jemand widersprochen? Ich wär ja bereit, aus
Brauersolidarität zu einer Musterklage etwas beizusteuern.
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Antwort 17 |
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Junior Member Beiträge: 28 Registriert: 13.12.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.7.2011 um 22:17 |
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Hallo zusammen!
Ich habe jetzt die Antwort vom HZA, das Ergebnis ist leider nicht so, wie
ich es mir gewünscht hätte.
Also: Das selbstgebraute Bier darf grundsätzlich von Personen, die in dem
Haushalt leben, in dem es hergestellt wurde, getrunken werden. Ist Besuch
in diesem Haushalt, oder findet dort eine Party statt, dürfen die Gäste es
ebenfalls trinken.
Man darf aber definitiv das Bier nicht an Dritte außerhalb des Haushalts
abgeben, auch nicht verschenken!!! Also für die Party eines Kumpels brauen,
oder ihm auch nur eine einzige Flasche zum Geburtstag schenken ist verboten
und entspricht einer Herstellung ohne Erlaubnis, mit der Folge einer
sofortigen Steuerentstehung nach §14 in Verbindung mit §15 BierSTG.
Aber selbst wenn man die Steuer dafür bezahlt, ändert es nichts daran, dass
man es nicht darf.
Der einzig legal mögliche Weg ist laut HZA, Steuerlagerinhaber zu werden,
was wiederum nicht so einfach möglich ist, da einige Auflagen erfüllt
werden müssen…
Traurige Grüße
Max
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Antwort 18 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.7.2011 um 22:29 |
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Nachdem es zu dem Thema nach wie vor keine Urteile gibt, ist auch das, was
Du von Deinem HZA hier als Information bekommen hast, mal wieder nur die
individuelle (und meines Erachtens zumindest in Teilen falsche)
Interpretation eines einzelnen Zollbeamten.
"Ohne Erlaubnis" bedeutet hier nur, daß Du nicht die Erlaubnis zum Betrieb
eines Steuerlagers beantragt und erhalten hast. Illegal ist das Brauen
deshalb aber nicht, Du mußt die Steuer (so denn welche entsteht) halt nur
gleich nach der Herstellung entrichten und nicht wie bei
Steuerlagerinhabern erst bei Entnahme aus dem Steuerlager.
[Editiert am 6.7.2011 um 22:30 von rmax]
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Antwort 19 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.7.2011 um 22:32 |
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Hi Max,
danke für deine Antwort. Aber sorry, die Antwort deines HZA ist kompletter
Quatsch und hält keiner juristischen Prüfung stand.
Grüße
Hans
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2011 um 07:31 |
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Zitat von Max09, am 6.7.2011 um
22:17 |
Der einzig legal mögliche Weg ist laut HZA, Steuerlagerinhaber zu werden,
was wiederum nicht so einfach möglich ist, da einige Auflagen erfüllt
werden müssen…
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So, die ganze gequirlte Sche***
deines HZA, kann man einfach so nicht stehen lassen. Ich bin z.B.
Steuerlagerinhaber und habe dadurch einzig und alleine den Vorteil, dass
ich Bier "unter Aussetzung der Biersteuer" herstellen darf. Bei mir
entsteht somit nicht die Steuer mit dem Anstellen, sondern mit dem
Inverkehrbringen. Also zahle ich erst, wenn ich auf geeichte Gefäße
(Fässer/Flaschen) abgefüllt habe. Die Beantragung des Steuerlagers war kein
Problem, wird aber in der Regel erst gemacht, wenn du als
Herstellungsbetrieb giltst. Also für Privatpersonen machen die das eh
nicht. Nun noch zu den Auflagen: Ein Raum muss als Steuerlager ausgewiesen
sein. Ein Biersteuerbuch ist zu führen und ein steuerlich Beauftragter ist
zu bestellen. Alle anderen "Auflagen" betrachte ich als Erleichterungen.
Ansonsten stimme ich Erlenmeyer zu! ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2011 um 08:20 |
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Hallo,
diese ganzen Diskussionen zum Thema Biersteuergesetz sind zwar interessant
aber letzendlich sinnlos. Jeder Zollbeamte interpretiert das Gesetz auf
seine Weise und wird diese Interpretation auch durchsetzen. Welcher
Hobbybrauer möchte denn wirklich dagegen angehen und sich auf einen
langwierigen und teuren Prozess einlassen? Mit einem Gerichtsurteil hätte
man allerdings mehr Klarheit.
Just my 2 ct.
VG, Markus
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Antwort 22 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2011 um 08:28 |
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Hi, Markus,
völlig richtig, wenn Dir Dein HZA aber definitiv falsche Informationen gibt
bzw. denen z.B. der Unterschied zwischen Freimenge und Freigrenze nicht
klar ist oder Dir schlicht gesagt wird, dass Du den vollen Steuersatz zu
zahlen hättest, dann muss man natürlich dagegen vorgehen.
Dazu braucht es nicht unbedingt ein Gericht, einfach an die übergeordnete
Zollstelle auf Zoll.de schreiben. Deren Info habe ich Anfang des Jahres an
mein HZA weitergegeben, die wollten mir nicht glauben, haben meine Anfrage
dann an die übergeordnete Zollstelle weitergeleitet und mir dann nach nur 2
Wochen Recht gegeben. Ein wenig aufwändig, aber immer noch besser – und vor
allem kostenfrei – als eine Klage.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.7.2011 um 22:44 |
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Hochinteressant wieder die alte Diskussion.
Sind wir mal ehrlich, bekommt jeder Hobbybrauer mal das Angebot - weil eben
sein Selbstgebrautes wesentlich besseroder individueller schmeckt - ein
Bier für irgendeinen Anlass xy zu brauen.
Der Hobbybrauer sagt natürlich "ja" endlich mal wieder eine Möglichkeit. Es
wird alles eingekauft, natürlich der Zoll verständigt und man einigt sich
darauf, dass die Zutaten und das Gas etc der Auftraggeber dem Brauer
SCHENKT. Was ist denn dann? Dann sind die Unkosten gedeckt, es wurde keine
finanzielle Problematik geschaffen und der Haus- und Hobbybrauer hat den
Sud offiziell beim Zoll angemeldetm ein Bier davon getrunken und den Rest
verschenkt.
Erwarte eure Meinungen.
Zollige Grüße
Holger
"Zitat: Besser 80 Euro Biersteuer im Jahr bezahlt, wie 8000 Euro Strafe!"
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Antwort 24 |
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