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Autor: Betreff: Bayrisches Reinheitsgebot von 1516 und Hefeweizen
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 24.8.2011 um 14:49  
Man kann mit Zucker sehr schöne Aromen erzeugen, z.B. mit Muscovado Rohrzucker aus Mauritius.
Außerdem kann man schön schlanke Starkbiere machen und nicht so mastige Malzbomben wie viele deutsche Bockbiere, z.B. ein leckeres Duvel. Zucker im Bier ist ein Riesenthema, Garett Oliver von der Brooklyn Brauerei beschäftigt sich z.B. sehr damit.
Nicht zu vergessen die Trappistenbiere.
Nochmal: Rohfrucht und Zucker können zur Kostensenkung beitragen, können aber auch fantastische Gestaltungsmittel sein.

Ehrlich gesagt vestehe ich Deine Angst nicht. Wenn Du Recht hättest, dann wäre der belgische Biermarkt mit den übelsten Chemiebrühen überschwemmt, das Gegenteil ist der Fall (natürlich gibt es da auch Industriemist, der ist aber nicht Chemieveseucht).
Oder die Engländer mit ihrer Rohfrucht im Ale, wo ist denn das 100% englische Rohfruchtbier mit technischen Enzymen?

Sorry, das ist Panikmache oder German Angst.
Und nur deswegen den deutschen Biermarkt auf ein paar Rohstoffe zu limitieren ist vollkommen überzogen.

Ich denke, wir beide schätzen die Risiken und Chancen einer Öffnung des RHG ziemlich verschieden ein, vielleicht liegt die Wahrheit irgend wo in der Mitte. :gruebel:

Stefan


[Editiert am 24.8.2011 um 16:18 von Boludo]
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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 24.8.2011 um 16:51  

Zitat von JanBr, am 24.8.2011 um 14:36
.... Aber dann sollten sie auch unter den authentischen Bezeichnungen verkauft werden, also Ale oder Stout und die Zusatzstoffe sollten auch aufgefuehrt werden...


:gruebel: Ist es denn nicht so schon möglich? Braue ich als Brauerei Meier ein Stout mit sagen wir mal u. a. Haferflocken, dann kann ich das ganze doch als "Meier Stout" in Verkehr bringen, solange nirgendwo auf dem Etikett "Bier" steht. Oder ein "Meier Tripple", was auch immer. Der Liebhaber wird schon wissen, was das ist. Erst recht wenn als Hersteller "Brauerei Meier" draufsteht. Warum macht das keiner?
Ist doch bei den Bier-Mixen nicht anderes, oder?
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Thomator
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red_folder.gif erstellt am: 24.8.2011 um 17:12  
Genau so seh ich das auch. Es wäre heute schon möglich und wird ganz vereinzelt ja auch gemacht. Oder Bier mit Honig, das heisst dann eben "Odintrunk". Warum es nicht mehr gemacht wird? Wahrscheinlich weil die Nachfrage nicht da ist. Deswegen verstehe ich Jans Bedenken auch sehr gut. Ich glaub nicht dass sich bei uns eine Bierkultur wie in Belgien entwickeln würde nur wenn das Duvel oder Triple jetzt Bier heissen dürfte. Eher würde jede Möglichkeit zur Kostensenkung und Gewinnmaximierung genutzt, siehe OE.... Denn wie Schlupfer schon angemerkt hat, möglich wäre es sehr wohl ein Ale oder Stout oder ein IPA zu brauen und als solches zu verkaufen. Nur eben nicht als Bier, was soll's? Aber es wird eben nicht gemacht.

Nochmal zurück zum Anfangsthema "Bayrisches Reinheitsgebot von 1516 und Hefeweizen": Stefan, du hast doch gute Beziehungen zu Schneider. Könntest du nicht bei denen mal nachfragen? Auch bei Schneider steht sogar auf der Hopfenweisse drauf "Gebraut nach dem bayerischen Reinheitsgebot", nur das 1516 ham's weggelassen.

Beste Grüße
Tom


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Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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red_folder.gif erstellt am: 24.8.2011 um 22:10  
Wie gesagt mir ging es auch weder darum die Qualität zu erhöhen oder die vielfalt zu verändern.

Ich fände es nur Sinvoll, wenn alles was als Bier hergestellt wird auch Bier heißen darf und nicht mit Fantasynamen im Umlauf gebracht werden sollte. Wenn mich mit jemanden unterhalte möchte ich nicht erst nachfragen müssen was ein "alkoholisches Dinkel-Weizen Getränk" ist, oder ein "Gutstaf bestes Rezept" wenn von Bier die Rede ist! Im Gegenzug würde ich aber die Kennzeichnung "gebraut nach usw." Nur auf die Biere aufbringen lassen, auf die es auch wirklich zutrifft. Denn alleine die Tatsache, das wir als kenner der Problemathik darüber stunden und Tagelang disskutieren können beweist doch im Grunde nur das unser RHG so wie es existiert für den A. ist. Also sollte man auf der einen Seite solchen die danach brauen möchten dieses gerne tun und kennzeichnen lassen (aber eben nur die!) und alle anderen, können doch brauen was sie möchten. Solange die Maischen, bittern und es aus Bierzutaten, wie Malzen, Wasser und Hopfen besteht kann es doch Bier heißen oder nicht. Milchsäure &co würde ich in begrenzeter Menge zulassen, aber eben mit einer Kennzeichnungpflicht. Sobald di ersten 5 Leute isch kratzen und ein Artzt befindet, das es auf Milchsäuren im Bier zurückzuführen ist, sorgt der Verbraucherschutz sowie so dafür.

@Schlupfer: Natürlich wird Bier nicht chemisch entkeimt... hoffe ich jedefalls, das war auch nicht auf das RHG bezogen sonder auf die Tatsache, das jeder panisch von "Chemie Bier" gesprochen hat. So als ob Chemie der Leibhaftige währe, ich wollte lediglich aufzeigen das Chemie nicht immer schlecht ist und von JEDEM in gewissen mase beim Brauen verwendet wird. Egal ob im Endprodukt noch vorhanden oder nicht.

Gruß
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 07:54  
So viel ich weiß, gelten aber in Bayern noch strengere Regeln als im restlichen Deutschland.
Wie das genau juristisch geregelt ist, weiß ich nicht, aber das "bayrische Reinheitsgebot" erlaubt auch bei obergärigen Bieren keinen Zucker oder Süßstoff, so wie ich es mitbekommen hab.
Ich hab mal bei Camba Bavaria nachgefragt, ob im Stout Röstgerste drin ist, die haben gesagt, sie dürfen nur Röstmalz nehmen, was da wirklich drin ist, ist natürlich eine andere Frage.
Der Braumeister von Schäffler braut ein mal im Jahr ein Triple mit Westvleteren Hefe, da ist aber auch kein Zucker drin. Das Ergebnis ist entsprechend malzüberladen, da der Alkoholgehalt allein durch die Stammwürze erzeugt wird. Wenn er dürfte, würde er vermutlich auch Zucker rein tun.
Kennt sich da jemand genauer aus? Ich will hier kein gefährliches Halbwissen verbreiten.

Bei Schneider frag ich mal nach, Paulaner war als letztes dran, antwortet aber noch nicht.
Vermutlich steh ich so langsam auf einer roten Spam Liste bei den Brauereien :puzz:

Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 10:42  
…wobei zu beachten wäre: Wasser ist die pure Chemie und kommt genauso natürlich vor wie (Brau-) gips.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 16:53  

Zitat:
So viel ich weiß, gelten aber in Bayern noch strengere Regeln als im restlichen Deutschland.
Wie das genau juristisch geregelt ist, weiß ich nicht, aber das "bayrische Reinheitsgebot" erlaubt auch bei obergärigen Bieren keinen Zucker oder Süßstoff, so wie ich es mitbekommen hab.


Wie gesagt ich bin nicht mehr auf aktuellem Stand, aber als ich das noch war, durfte in Bayern z.B. im malzbier auch nur Malz, Hopfen und Wasser sein, also kein Zucker und kein Zuckekoleur. In den selben Getraenken aus anderen Bundeslaendern durfte beides eingesetzt werden.

Wie gesagt, ich weiss nicht ob dem immer noch so ist.

Gruss

Jan
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 17:10  

Zitat:
So dann Sind wir jetzt wohl beim Stammtischniveau angekommen.

1.) Unabhaengig vom RHG gilt natuerlich auch weiterhin das Lebsnsmittelrecht. Das z.B. Trinkwasser zur Herstellung Von Lebensmittel vorschreibt. Wenn man keine Ahnung hat bietet es sich manchmal an einfach nichts zu sagen.

2.) Kannst du Mir jetzt noch erklaeren was eine aufweichung des eh schon sehr weit gefasstem Biergesetz zur Steigerung der Qualitaet beitragen soll? Meinst du die Qualitaet word steigen wenn Rohfrucht und Zucker auch zugelassen Sind?




die qualität würde ganz einfach dann steigen, wenn die leute kein schlechtes, langweiliges, austauschbares bier mehr kaufen würden. und wenn ich nach belgien gucke, da gibt es reihenweise hochqualitative biere mit zucker. oder dänemark: mikkeller braut mit merkwürdigsten zutaten. und die biere gehören zum besten, was am biermarkt erhältlich ist.
das rhg ist also schlichweg der falsche ansatz.
und wenn man polemik und ironie nicht versteht, bietet es sich manchmal an, einfach nichts zu sagen :P


[Editiert am 25.8.2011 um 17:11 von Jevers Zeuge]



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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 17:22  
@ hefefreund: ein schöner ansatz. ich habe aber auch kein problem damit, meine "biere" mit phantasienamen zu belegen, weil sie dem großen deutschen marketing-gag (auch reinheitsgebot genannt) nicht entsprechen. schließlich werbe ich explizit damit, dass meine produkte "garantiert nicht nach dem reinheitsgebot gebraut" sind.
ich persönlich trinke gerne gutes bier und keine zutatenlisten. wenn es schmeckt, ist doch völlig egal, was drin ist.
prost

jevers zeuge

www.zeugenbraeu.de


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 18:20  

Zitat:
die qualität würde ganz einfach dann steigen, wenn die leute kein schlechtes, langweiliges, austauschbares bier mehr kaufen würden.


Nein, dem ist eben nicht so. Ueber Geschmack laesst sich streiten, ueber Qualitaet nicht. Das best schmeckendste Bier mit den ausgefallensten Zutaten kann ganz einfach handwerklich unter aller Kanone gebraut sein und technologisch der absolute Rohrkrepierer sein. Auf der anderen Seite kann ein austauschbares Fernsehbier qualitativ absolut hochwertig und handwerklich einwandfrei sein. Der Unterschied ist, Geschmack ist subjektiv, Qualitaet laesst sich fuer gewoehnlich messen.

Und du sprichst ein weiteres Problem an, es scheint ja so zu sein das die Mehrheit ein "langweiliges, austauschbares" Bier bevorzugt. Wo sind denn all die Roggenbiere hin, die als grosse Neuerung auf den markt kamen, warum hat Jever nach und nach die IBUs zurueckgeschraubt, warum ist Berliner Weisse nach wie vor ein Nieschenprodukt?

Gruss

Jan
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 18:23  
Hi Leute,

es stellt sich die Frage, was man sich unter traditionellen deutschen Bier überhaupt vorstellt. :gruebel: Hier ein Beispiel:


Zitat:
Zitat aus "Braulotse":

Danziger Jopenbier

Einen Typ von ganz besonderer Art , der sich in den Begriff "Bier" eigentlich nicht einordnen ließ, stellte das "Danziger Jopenbier" dar ( Jope = Schöpfkelle ). Es hatte einen Extraktgehalt von unglaublichem 45 - 55 %. Jahrhundertelang konnte das Jopenbier seinen weltruf wahren, denn es wurde nicht nur innerhalb, sondern mehr noch ausserhalb der Stadtgrenzen geschätzt. Große Mengen gingen vom Ostseehafen nach England und Holland, wo es zur Bereitung von Suppen und Saucen Verwendung fand. Im Jahre 1891 beispielsweise betrug der Export von Danziger Jopenbier über 5000 Hektoliter. Im Inhald wurde es weniger zum Kochen, als vielmehr als Kräftigungsmittel , beispielsweise als Zumischung zu normalem Bier, eingesetzt.

Die Herstellung verlief folgendermaßen:

Die Maisch- und Läuterarbeit war wie bei normalen Bieren, die Hopfengabe betrug 700 - 800 g/hl. Die Kochzeit allerdings war extrem lang und betrug bis zu 10 Stunden. Manche Brauereien trennten auch die Vorderwürze und die Nachgüsse und kochten in zwei Pfannen. Die Kühlung erfolgte ausschließlich auf dem Kühlschiff. Gebraut wurde darum nur von September bis Mai. Nur in den Wintermonaten kühlte sich die Würze auf dem Kühlschiff schnell genug ab und war weitgehend vor Verderb geschützt. Ungewöhnlich waren die Gärkeller. Es waren Schuppen, die sich an Wänden und Boden mit Schimmel überzogen hatten. Dieser Schimmelrasen durfte nicht entfernt werden. Er galt als der Hausgeist, der die spontane Gärung hervorruft und dem Bier seine dem Portwein ähnliche Prägung verlieh. Ungewöhnlich war der Verlauf der Gärung, die sich in einer Reihe verschiedener Phasen vollzog. In der ersten Phase überzog sich die Würze, in die keine Hefegabe erfolgte, mit einer weißen Schimmelschicht, die innerhalb von 2 - 3 Wochen in grün / blau überging. Dann entwickelten sich Gärblasen, die begannen, die Schimmeldecke zu heben. Jetzt wurde die Decke abgehoben und die Gärung verstärkte sich. Der Bottich wurde dann mit einem Deckel, in dessen Mitte ein Loch war, und der mit einer umlaufenden Rinne versehen war, verschlossen. Die nur halb gefüllten Bottiche schäumten während ca. 14 Tagen stark über und das überlaufende Bier wurde in Wannen gesammelt und zurückgeschüttet. Die Nachgärung im Bottich dauerte weitere 2 - 4 Wochen, dann kam die Gärung zum Stillstand und das Bier überzog sich wieder mit einer grünlichem Schimmeldecke. In diesem Zustand blieb das Bier nun, je nach Absatzentwicklung, bis zu 1 Jahr liegen. Vor dem Verkauf wurde es durch Säcke filtriert und üblicherweise auf 13 Litzer Fässer abgefüllt. Lange war die Gärung ein Mysterium. Erst E. Glimm vermochte eine Klarstellung der für die Gärphasen verantwotlichen Mikroorganismen zu erarbeiten. Die Gärungsorganismen waren Penicillium und Mucor Schimmelpilzstämme, sowie unter- und obergärige Saccharomyces Hefen, Weinhefen und Kahmhefen. Weiterhin waren Milchsäurebakterien enthalten, die im Jopenbier bis zu 2% Milchsäure bildeten. Die estrige Note wurde durch die Schimmelpilze und Kahmhefe verursacht.


Jetzt kommt das Beste...dieses Bier ist gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot :D Na also, geht doch :cool:


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 18:40  

Zitat:
Jetzt kommt das Beste...dieses Bier ist gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot Na also, geht doch


Eben, ich bin mir ziemlich sicher das man auch das RHG in seinen Grundsaetzen (ich spreche jetzt nicht von der Haarspalterei) verlassen muss um interessante Biere zu brauen.

Und das hab ich schon vor ungefaehr 27 Postings klar gestellt das ich manche Dinge nicht nachvollziehen kann, z.B. warum nur Gerstenmalz, warum kein Hopfenstopfen usw.

Gruss

Jan
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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 18:43  
@flying
Uih, das liest sich aber lecker. Nebenbei wurde wohl auch noch Käse hergestellt, so Richtung Roquefort. ;)
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 25.8.2011 um 18:54  
Hi Jan,

ja mei, ich will Dich doch garnicht angreifen. Ich sehe manche Dinge genau so. Ein Pilsner sollte ein Pilsner sein und nicht ein Quasipilsner mit der obergärigen Nottingham und Cascade Hopfen...
Sorten wie fränkisches Dunkel, Märzen, Bock, u.s.w. sind nur stilecht, wenn sie nach dem "echten und gefühlten" Reinheitsgebot gebraut sind.
Dabei geht es mir aber nicht um dieses elendige, verlogene, immer wieder verbogene heutige Biersteuergesetz, sondern um Traditionen und die Pflege von alten Bierstilen!


@Schlupfer,

leider ist dieses hochinteressante Bier ausgestorben ;( Es war wohl eher eine Medizin? (könnte theoretisch sogar gegen die Pest geholfen haben, durch den Penicillin-Schimmel?)
Ist Bier und Käse nicht immer lecker..


[Editiert am 25.8.2011 um 19:03 von flying]



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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 14:53  
Eine Frage an die Experten (sry falls das schon iwo steht, habs nicht alles gelesen):

Früchte als Zugabe zur Maische bzw. in den Gärbottich sind laut bayerischem RHG nicht erlaubt. Radler beispielsweise aber auch nicht. Wie verhält sich das? Darf ich natürliche Zutaten verwenden, wenn ich das a) auf dem Etikett angebe und b) nicht "nur" Bier draufsteht, sondern Himbeer-Bier zum Beispiel?
Antwort 64
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 14:54  
Nöööö, du darfst es dann überhaupt nicht "Bier" nennen.

Verwenden kanns du natürlich alles, was du willst solange es legal und nicht gesundheitsschädlich ist.
Es geht allein um die Bezeichnung "Bier"


[Editiert am 30.10.2013 um 14:55 von Hagen]



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Besten Gruß

Hagen
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 15:03  
Wenn ich also "Vergorener Himbeer-Gersten-Saft" draufschreib, wäre das zulässig?
Antwort 66
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 15:09  
auf privater Ebene kannst Du da draufschreiben was Du willst

Gruß

Jürgen
Antwort 67
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 15:26  

Zitat von Westvleteren12, am 30.10.2013 um 15:09
auf privater Ebene kannst Du da draufschreiben was Du willst

Gruß

Jürgen


und das sogar in Bayern. Ansonsten ist es wohl einfacher, seinen gewerblichen Brausitz außerhalb der Republik einzurichten und von dort ohne die allein noch für Deutschland geltenden Einschränkungen Bier herzustellen und nach dort zu importieren.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 15:51  

Zitat von JosefGroll, am 30.10.2013 um 15:03
Wenn ich also "Vergorener Himbeer-Gersten-Saft" draufschreib, wäre das zulässig?


Ja das wäre zulässig. oder Himbeerwein mit Getreide. Oder Pangalaktischer Donnergurgler.

Ohne jetzt die RHG Diskussion erneut zu starten (sind nämlich noch keine 3 Monate rum :)) kann mir jemand folgendes Phänomen erklären:

Stellt sich raus das Firma X auf Ihre Pizza Analgokäse einsetzt oder das Unternehmen Y Seperatoren- Formpressfleisch statt Schinken in Ihre Pasta geben, ist der Aufschrei rießig. Die böse Lebensmittelindustrie will uns alle vergiften. Wenn Zellulose im Saft schwimmen statt Fruchtfasern fühlt sich jeder getäuscht und geht auf die Barikaden. Eigentlich zu recht, denn man versucht dem Verbraucher durch lebensmitteltechnische "Tricks" eine Produkteigenschaft vorzugaukeln die das Produkt so nicht aufweist. Der Verbraucher versteht eben unter Pizzakäse einen Käse aus Milch und erwartet auch zu recht genau den auf der Pizza zu finden und eben keine pflanzlichen Eiweisextrudate.

Mir geht es eben ähnlich mit Bier. Ich als Verbraucher verbinde bestimmte Produkteigenschaften mit dem Name Bier. Diese Produkteigenschaften, die ich erwarte, sind geprägt durch meine Erfahrung mit dem Lebensmittel, das ist ganz klar. Da ich in Bayern aufgewachsen bin, erwarte ich bei einem Produkt das mir als Bier verkauft wird sicherlich etwas anderes als jemand in Kenia aufgewachsen ist.

Ich z.B. erwarte in einem Bier Wasser, Malz, Hopfen und evtl. noch Hefe und ich möchte auch in Zukunft nicht erst das "Kleingedruckte" der Inhaltsangabe lesen müssen um nun festzustellen ob das Produkt unter zu Hilfenahme von Aromen erzeugt wurde oder nicht.

Es würde doch auch niemand auf die Idee kommen eine Magarine, in der 5% Milch verarbeitet wurden Butter nennen zu wollen.

Ihr, mit verlaub gesagt, eine sehr verklärte Vorstellung davon was es heisst sein Geld mit der Herstellung von Lebensmittel zu verdienen. Eine Aufweichung der bestehenden lebensmittelrechtlichen Bestimmung würde sicherlich nicht dazu führen das wir plötzlich eine unbeschreibliche Vielfalt toller Biere aus rein natürlich Zusatzstoffen hätten. Es würde dazu führen das man das technisch Mögliche unternehmen wird um Prozeße zu optimieren und wirtschaftlich attraktiver zu gestallten.

Gruß

Jan
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:00  
Nochmal ganz kurz zum Bayrischen Reinheitsgebot von 1516, wo sich auf der ersten Seite des Threads eine Diskussion entspann, die rechtshistorisch an der Sache vorbei geht.

Irgend jemand deutete es auch schon im Nebensatz an, daher hier nochmal im Klartext:

1) das RHG galt grs. für alle Biere, die vertrieben wurden.

Hintergrund waren

a) lebensmittelrechtliche Überlegungen zum Verbraucherschutz
b) Sicherung der Brotversorgung der Bevölkerung durch Herausnahme von Weizen
c) eine lukrative Quelle für Zusatzeinnahmen der Wittelsbacher, denn es

2) Dufte auch mit Weizen(malz)gebraut werden, jedoch nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, jur. Privileg, die sich die Wittelsbacher teuer abkaufen ließen.

Brauereien, die sich dieses Privileg erkauften, durften sich fürderhin "Hofbräuhaus" schimpfen und damit auch Weizenbier brauen.
Die Bezeichnung Hofbräuhaus hatte also nichts damit zu tun, dass sie Hoflieferanten waren, wie man gemeinhin vielleicht denken mag, sondern allein, dass die Brauerei ein Privileg des Hofes zum Weizenbierbrauen hatte.

@Jan, Mensch, du bist ja echt sehr dogmatisch ;)
Ich denke, die Klarheit und Bestimmtheit etwaiger sonstiger Inhaltsstoffe und die Vermeidung des Missbrauchs durch Brauereien kann neben entsprechender Kennzeichnungspflicht auch anders gewährleistet werden.

Ich wüsste jedenfalls nicht, warum die Zugabe von Früchten, anderen Getreidemalzen, Gewürzen oder Rohfrucht ein Bier nicht mehr Bier lassen sein soll.

Zulässigen Verabreichungsformen, prozentuale Anteile etc. kann man auch anders regeln.

Irreführungen durch die Kennzeichnungsverordnung (zB Aromastoffe) haben wir im Lebensmittelbereich doch jetzt schon allenthalben, ganz abgesehen von fragwürdigen Zusatzstoffen, die aktuell schon ins Bier dürfen und weder dem reinen RHG entsprechen noch entsprechend gekennzeichnet werden müssen.


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Besten Gruß

Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:01  
Und ich fänd´s super, wenn der Aufdruck auf dem Etikett "streng gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516" auch der Wahrheit entsprechen würde.
Ich gehe nämlich ganz gerne davon aus, dass Angaben auf dem Etikett auch eingehalten werden.

:giveup: Stefan :giveup:


[Editiert am 30.10.2013 um 16:05 von Boludo]
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:16  
Das Märchengebot lebt scheints noch. Mir grausts schon vor 2016. :P

Gruß
Peter


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:19  

Zitat:
@Jan, Mensch, du bist ja echt sehr dogmatisch
Ich denke, die Klarheit und Bestimmtheit etwaiger sonstiger Inhaltsstoffe und die Vermeidung des Missbrauchs durch Brauereien kann neben entsprechender Kennzeichnungspflicht auch anders gewährleistet werden.

Ich wüsste jedenfalls nicht, warum die Zugabe von Früchten, anderen Getreidemalzen, Gewürzen oder Rohfrucht ein Bier nicht mehr Bier lassen sein soll.

Zulässigen Verabreichungsformen, prozentuale Anteile etc. kann man auch anders regeln.

Irreführungen durch die Kennzeichnungsverordnung (zB Aromastoffe) haben wir im Lebensmittelbereich doch jetzt schon allenthalben, ganz abgesehen von fragwürdigen Zusatzstoffen, die aktuell schon ins Bier dürfen und weder dem reinen RHG entsprechen noch entsprechend gekennzeichnet werden müssen.


Vielleicht kommt das dogmatische daher weil ich in der Lebensmittelindustrie arbeite ;)

Das Problem ist an sich nicht ob ich Früchte im bier zu lasse oder eben nicht. Ich bin nur der Meinung je mehr ich an "natürlichen" Zutaten zu lasse, desto mehr Schlupflöcher mache ich auch auf,(Wie gesagt, ich arbeite in der Lebensmittelindustrie), die dann auch genutzt werden und zwar in den seltensten Fällen um ein tolleres, ausgefalleneres Bier zu Brauen.

Schimmelpilze sind auch natürlich. Rohfrucht auch. Ebenso Algen. Dennoch möchte ich nicht, nur weil es billiger ist, mein Bier aus 100% Rohfrucht haben, die mit Schimmelpilz Amylasen verzuckert wurde und Alginate beinhaltet, die den Schaum stabilisieren.

da bin ich eigen.

Jan
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:28  
Jan, da geb ich dir ja völlig recht. Aber das meinte ich mit Darreichungsform.
Aber das lässt sich mit ein bisschen Mühe doch regeln?

Und natürlich hast du grs. Recht, je weniger Zutaten, desto weniger Schlupflöcher.
Rein pragmatisch betrachet.

Ich - und ich denke wohl auch die meisten, die sich hier kritisch geäußert haben - habe lediglich Probleme mit dem äußerst eingeschränkten Gattungsbegriff "Bier", der daraus resultiert.


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Besten Gruß

Hagen
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