Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2013 um 16:45 |
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Zitat: | Aber das lässt sich mit
ein bisschen Mühe doch regeln?
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Das bisschen ist relativ. ich meine mich zu erinnern das du Anwalt bist.
Kennst du einen Kollegen der sich als Fachgebiet im Lebensmittelrecht
auskennt? Frag den mal was ein bisschen bedeutet.
Gruß
Jan
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Antwort 75 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2013 um 16:56 |
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De facto ist es doch bereits so, dass das Reinheitsgebot von 1516 nur für
in Deutschland produziertes Bier gilt, sofern nicht aufgrund
Sondergenehmigungen Ausnahmen erteilt worden sind, die deklariert werden
müssen. Für alle anderen gilt das Reinheitsgebot nicht. Als Verbraucher
möchte ich auch gern wissen, was im Produkt wirklich drin ist. Das
Reinheitsgebot schützt mich hier zwar nicht wirklich, wenn Klärmittel
ebensowenig angegeben werden müssen, wie optimierte Verfahrenstechniken.
Die TGL der DDR erlaubte Rohfruchtzugabe etc.. Dennoch war es Bier was auf
dem Etikett stand und spätestens nach wenigen Wochen verbraucht sein
sollte, weil es doch sehr trüb werden konnte, jedenfalls was da in
Stralsund und Rostock angeboten wurde.
Daher würde ich im Wissen darum, dass der Verbraucher sowieso verar...t
wird, ruhig das Brauen mit Zusatzstoffen erlauben, wobei das Produkt
entsprechend der weltweiten Mitwettbewerber auch als Bier bezeichnet werden
darf. Ausreichend wäre dann doch, wenn der Hersteller darauf hinweist,
nach dem Reinheitsgebot von 1516 gebraut zu haben. Stimmt zwar sowieso
nicht, aber der Hinweis auf das Reinheitsgebot sagt doch eben nur noch aus,
dass in Deutschland gebraut wurde und keine Rohfrüchte zugegeben worden
sind.
Der mündige Kunde entscheidet und der sollte nur ausreichend informiert
worden sein. Ist er das aktuell beim deutschen Bier wirklich. Das glaube
ich nicht.
t eben nicht. In beiden Fällen ist
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Antwort 76 |
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Senior Member Beiträge: 396 Registriert: 6.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2013 um 16:58 |
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Analogkäse, Separatorenfleisch, Erdbeerjoghurt ...
Der Verbraucher will's nicht hochwertig sondern alles, zu jeder Zeit und so
billig wie möglich.
Aber wenn in der 99 Cent Lasagne kein Rinderfilet drinnen ist, dann bricht
die Hölle los. ____________________
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Antwort 77 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2013 um 17:01 |
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Falsch, dieses "Gesetz" von 1516 gilt bei uns schon lange nicht mehr und
wurde durch andere Regelungen ersetzt, das wesentlich mehr zulässt als
Gerste, Wasser und Hopfen.
Man macht aber trotzdem Werbung damit.
Stefan
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Antwort 78 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 30.10.2013 um 17:18 |
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Zitat von Boludo, am 30.10.2013 um
17:01 |
Falsch, dieses "Gesetz" von 1516 gilt bei uns schon lange nicht mehr und
wurde durch andere Regelungen ersetzt, das wesentlich mehr zulässt als
Gerste, Wasser und Hopfen.
Man macht aber trotzdem Werbung damit.
Stefan |
ich weiß! Daher schrieb ich auch de facto und nicht de jure
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Antwort 79 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2013 um 17:21 |
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Zitat von JanBr, am 24.8.2011 um
12:42 | [...]
Ich bleib dabei, in einem Produkt auf dem BIER steht hat fuer micht weder
Rohfrucht, noch Gewuerze noch Fruechte oder Gemuese etwas zu suchen. Wie
schon geschrieben will ich nicht die Entwicklung solcher Getraenke
behindern, aber nicht unter der ausschliesslichen Bezeichnung BIER. Wegen
mir halt dann Gemuese- Bier oder Biergetraenk.
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Aber selbst das lässt nach meinem Wissen derzeit die dt. Rechtsprechung
nicht zu, wäre aber nach meinem Dafürhalten sehr wünschenswert, wobei die
(sprachlichen) Zusätze genau die gleiche Schriftgröße/Art/Formatierung
haben müssten.
Wenn dann noch auf dem Etikett drauf stehen soll: "Gebraut nach dem
(deutschen/bayerischen/...) RHG" hat es diesem aber auch ohne wenn und aber
zu entsprechen. Hopfenextrakte jeglicher Form wären dann keine adäquate
Zutat - also auch Pellets. UNd wie weit geht man dann in einer strengen
Auslegung bezüglich des Brauwassers? Ist eine Einstellung des
Mineraliengehaltes zulässig oder nicht. Im Moment ist die Aussage "gebraut
nach dem (deutschen/bayerischen/...) RHG" eine reine Marketingaussage die
auf's Etikett drucken kann wer will.
Gruß, Jan
[Editiert am 30.10.2013 um 17:21 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 80 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2013 um 17:52 |
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Für mein Dafürhalten wird hier einiges vermischt. Für mich ist es eben
nicht das Gleiche ob ich einem Bier Brauhilfstoffe, wie z.B. PVPP oder
Guren, zusetze um es zu filtern oder ob ich das Brauwasser modifizoere oder
ob ich dem Bier eine andere Zutat oder einen andren (billigeren)
Zuckerlieferanz zusetze. Ich habe ja auch nichts dagegen, aber dann nicht
unter der Bezeichnung Bier.
Es spielt ja, meiner Meinung nach, auch keine Rolle ob die Butter aus
homogenisiertem Rahm oder aus unbehandeltem Rahm hergestellt wird. Es
spielt aber für mich eine Rolle wenn der Fettlieferant nicht mehr Milch
sondern Pflanzenfett ist. Dann sollte man es eben nicht mehr Butter
nennen,,sondern Magarine. Dann weiss ich zumindest was ich kaufe.
Hopfenpellets dagegenmsind halt immer noch Hopfen.
Warum hängt ihr euch eigentlich so dran auf, das auf einem Himbeerwein mit
Getreide unbedingt Bier stehen muss?
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Antwort 81 |
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Posting Freak Beiträge: 1762 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2013 um 17:59 |
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Off Topic, aber war dieses PVPP nicht dieser Stoff der als Pulver nach UHU
Klebstoff riecht ?
Ich erinnere mich gerade an ein Doku über das deutsche Bier bei dem jemand
an einer Dose PVPP schnüffelte und das Team
verwundert war das so ein Stoff für die Bierherstellung offiziell
zugelassen sei.
Grüsse
Bernd
[Editiert am 30.10.2013 um 18:02 von BerndH]
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Antwort 82 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.10.2013 um 17:59 |
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Weil z.B. auch behauptet werden darf, dass ein Hefeweizen dem RHG von 1516
entspricht.
Das ist genau so Beschiß wie eine Butter, die zu 95% aus Margarine
besteht.
Da sind nämlich mindestens 50% Rohstoffe drin, die da nicht reindürfen.
Stefan, der jetzt in die Kneipe geht
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Antwort 83 |
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