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Autor: Betreff: Bayrisches Reinheitsgebot von 1516 und Hefeweizen
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:45  

Zitat:
Aber das lässt sich mit ein bisschen Mühe doch regeln?


Das bisschen ist relativ. ich meine mich zu erinnern das du Anwalt bist. Kennst du einen Kollegen der sich als Fachgebiet im Lebensmittelrecht auskennt? Frag den mal was ein bisschen bedeutet.

Gruß

Jan
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Beiträge: 330
Registriert: 8.8.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:56  
De facto ist es doch bereits so, dass das Reinheitsgebot von 1516 nur für in Deutschland produziertes Bier gilt, sofern nicht aufgrund Sondergenehmigungen Ausnahmen erteilt worden sind, die deklariert werden müssen. Für alle anderen gilt das Reinheitsgebot nicht. Als Verbraucher möchte ich auch gern wissen, was im Produkt wirklich drin ist. Das Reinheitsgebot schützt mich hier zwar nicht wirklich, wenn Klärmittel ebensowenig angegeben werden müssen, wie optimierte Verfahrenstechniken.

Die TGL der DDR erlaubte Rohfruchtzugabe etc.. Dennoch war es Bier was auf dem Etikett stand und spätestens nach wenigen Wochen verbraucht sein sollte, weil es doch sehr trüb werden konnte, jedenfalls was da in Stralsund und Rostock angeboten wurde.

Daher würde ich im Wissen darum, dass der Verbraucher sowieso verar...t wird, ruhig das Brauen mit Zusatzstoffen erlauben, wobei das Produkt entsprechend der weltweiten Mitwettbewerber auch als Bier bezeichnet werden darf. Ausreichend wäre dann doch, wenn der Hersteller darauf hinweist, nach dem Reinheitsgebot von 1516 gebraut zu haben. Stimmt zwar sowieso nicht, aber der Hinweis auf das Reinheitsgebot sagt doch eben nur noch aus, dass in Deutschland gebraut wurde und keine Rohfrüchte zugegeben worden sind.

Der mündige Kunde entscheidet und der sollte nur ausreichend informiert worden sein. Ist er das aktuell beim deutschen Bier wirklich. Das glaube ich nicht.


t eben nicht. In beiden Fällen ist
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Kuchlbraeu
Beiträge: 396
Registriert: 6.11.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 16:58  
Analogkäse, Separatorenfleisch, Erdbeerjoghurt ...
Der Verbraucher will's nicht hochwertig sondern alles, zu jeder Zeit und so billig wie möglich.
Aber wenn in der 99 Cent Lasagne kein Rinderfilet drinnen ist, dann bricht die Hölle los.


____________________
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Moderator
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Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 17:01  

Zitat von nadine_lb, am 30.10.2013 um 16:56
De facto ist es doch bereits so, dass das Reinheitsgebot von 1516 nur für in Deutschland produziertes Bier gilt


Falsch, dieses "Gesetz" von 1516 gilt bei uns schon lange nicht mehr und wurde durch andere Regelungen ersetzt, das wesentlich mehr zulässt als Gerste, Wasser und Hopfen.
Man macht aber trotzdem Werbung damit.

Stefan
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Beiträge: 330
Registriert: 8.8.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 17:18  

Zitat von Boludo, am 30.10.2013 um 17:01

Zitat von nadine_lb, am 30.10.2013 um 16:56
De facto ist es doch bereits so, dass das Reinheitsgebot von 1516 nur für in Deutschland produziertes Bier gilt


Falsch, dieses "Gesetz" von 1516 gilt bei uns schon lange nicht mehr und wurde durch andere Regelungen ersetzt, das wesentlich mehr zulässt als Gerste, Wasser und Hopfen.
Man macht aber trotzdem Werbung damit.

Stefan


ich weiß! Daher schrieb ich auch de facto und nicht de jure
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jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
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red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 17:21  

Zitat von JanBr, am 24.8.2011 um 12:42
[...]
Ich bleib dabei, in einem Produkt auf dem BIER steht hat fuer micht weder Rohfrucht, noch Gewuerze noch Fruechte oder Gemuese etwas zu suchen. Wie schon geschrieben will ich nicht die Entwicklung solcher Getraenke behindern, aber nicht unter der ausschliesslichen Bezeichnung BIER. Wegen mir halt dann Gemuese- Bier oder Biergetraenk.


Aber selbst das lässt nach meinem Wissen derzeit die dt. Rechtsprechung nicht zu, wäre aber nach meinem Dafürhalten sehr wünschenswert, wobei die (sprachlichen) Zusätze genau die gleiche Schriftgröße/Art/Formatierung haben müssten.

Wenn dann noch auf dem Etikett drauf stehen soll: "Gebraut nach dem (deutschen/bayerischen/...) RHG" hat es diesem aber auch ohne wenn und aber zu entsprechen. Hopfenextrakte jeglicher Form wären dann keine adäquate Zutat - also auch Pellets. UNd wie weit geht man dann in einer strengen Auslegung bezüglich des Brauwassers? Ist eine Einstellung des Mineraliengehaltes zulässig oder nicht. Im Moment ist die Aussage "gebraut nach dem (deutschen/bayerischen/...) RHG" eine reine Marketingaussage die auf's Etikett drucken kann wer will.

Gruß, Jan


[Editiert am 30.10.2013 um 17:21 von jmsanta]



____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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JanBr
Beiträge: 5619
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 17:52  
Für mein Dafürhalten wird hier einiges vermischt. Für mich ist es eben nicht das Gleiche ob ich einem Bier Brauhilfstoffe, wie z.B. PVPP oder Guren, zusetze um es zu filtern oder ob ich das Brauwasser modifizoere oder ob ich dem Bier eine andere Zutat oder einen andren (billigeren) Zuckerlieferanz zusetze. Ich habe ja auch nichts dagegen, aber dann nicht unter der Bezeichnung Bier.

Es spielt ja, meiner Meinung nach, auch keine Rolle ob die Butter aus homogenisiertem Rahm oder aus unbehandeltem Rahm hergestellt wird. Es spielt aber für mich eine Rolle wenn der Fettlieferant nicht mehr Milch sondern Pflanzenfett ist. Dann sollte man es eben nicht mehr Butter nennen,,sondern Magarine. Dann weiss ich zumindest was ich kaufe.

Hopfenpellets dagegenmsind halt immer noch Hopfen.

Warum hängt ihr euch eigentlich so dran auf, das auf einem Himbeerwein mit Getreide unbedingt Bier stehen muss?
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BerndH
Beiträge: 1762
Registriert: 6.1.2013
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 17:59  
Off Topic, aber war dieses PVPP nicht dieser Stoff der als Pulver nach UHU Klebstoff riecht ?
Ich erinnere mich gerade an ein Doku über das deutsche Bier bei dem jemand an einer Dose PVPP schnüffelte und das Team
verwundert war das so ein Stoff für die Bierherstellung offiziell zugelassen sei.


Grüsse

Bernd


[Editiert am 30.10.2013 um 18:02 von BerndH]
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 82
Moderator
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Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.10.2013 um 17:59  

Zitat von JanBr, am 30.10.2013 um 17:52


Warum hängt ihr euch eigentlich so dran auf, das auf einem Himbeerwein mit Getreide unbedingt Bier stehen muss?


Weil z.B. auch behauptet werden darf, dass ein Hefeweizen dem RHG von 1516 entspricht.
Das ist genau so Beschiß wie eine Butter, die zu 95% aus Margarine besteht.
Da sind nämlich mindestens 50% Rohstoffe drin, die da nicht reindürfen.


Stefan, der jetzt in die Kneipe geht
Profil anzeigen Antwort 83
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