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Autor: Betreff: Rechtliche Fragen
Posting Freak
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gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2005 um 08:31  
Jeder Betriebswirt hätte den Einzug von Biersteuer von Brauern unter 1000-2000 Liter / Jahr bestimmt schon eingestellt, weil die Verwaltungskosten hierfür überproportional hoch sind! DEN schlafenden Hund würde ich gerne wecken!


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Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy." (Benjamin Franklin)
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Senior Member
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raehmle
Beiträge: 378
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.4.2005 um 10:07  
Muss ich doch meinen Senf auch mal noch dazu abgeben,


Zitat:
Würde es diese 200 Liter Grenze nicht geben könnte ja jeder nur noch brauen und der Staat würde am Industriebier nix mehr verdienen


  • was 99,99...9% der deutschen Bevölkerung vom Selberbrauen abhält sind glaube ich nicht die bürokratischen Hemmnisse sonder schlicht der Aufwand.
  • was ist das Problem mit der Anmeldung? Ich schreibe am Tag irgendwas zwischen 5 und 25 Mails, wenn ich dann einmal im Monat 6-26 Mails schreibe macht doch das keinen zusätzlichen Aufwand. Die Mail ist ohnehin schon vorgefertigt, ich muss nur noch das Datum eintragen und auf "Senden" klicken.
  • natürlich kann man über die 200l diskutieren. Vermutlich (?) wird ein Großteil der Hobbybrauer sich in den Regionen meiner Sudgrößen bewegen (ca 20l/Monat) - für mich reicht es ;) Aber irgendwo muss man halt die Grenze ziehen - und die Argumentation, dass bei >200l nicht mehr nur der Eigenverbrauch gebraut wird, kann ich schon nachvollziehen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Klar, ob das betriebswirtschaftlich einen Sinn macht, von Leuten die 300l/Jahr brauen die Steuer einzuziehen, das steht auf einer anderen Karte.


Gruß,
Rähmle


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http://fabier.de
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Braupaddel1961
Beiträge: 66
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red_folder.gif erstellt am: 5.4.2005 um 11:44  
Soweit mir bekannt ist, - und ich orientiert bin (man muss scheinbar hier etwas vorsichtig sein), müssen Liebhaber der Weines für ihr Hobby keine Anmeldung und auch keine Steuern entrichten(!). Und wie Gnaddle sagt, die Abrechnung ist ein völliger Quatsch bezogen auf die Einnahmen für den Staat. Im Übrigen gibt es sehr viele Arten von Steuern und dies hat es schon immer gegeben (z.B. frühere Gardinensteuer in Holland), weil der Staat eben Geld braucht. Sicher könnte man noch mehrere Steuern erfinden - es wird ja gerade an der Stadt-Maut rumgefeilt (und wo Rauch ist...). Kurzum, es gibt sie halt, die Biersteuer. Ich habe dem Zollamt eine Anzeige gesandt, dass ich unter die Bierbrauer gegangen bin und pro Jahr unter 200 Liter braue. Seither keine Antwort. Natürlich kann dann irgendwann mal eine Aufforderung kommen, dass ich eine Aufstellung machen muss. Kein Problem, habe alles aufgeschrieben.
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Beiträge: 401
Registriert: 20.10.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.4.2005 um 15:26  
Mahlzeit
Beziehen sich die 200 liter pro Person oder pro Haushalt?

Besten dank
Ausgefunkelt
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Posting Freak
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gnadle
Beiträge: 1090
Registriert: 14.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2005 um 11:59  

Zitat:
Beziehen sich die 200 liter pro Person oder pro Haushalt?

Das interpretieren manche Zollämter jeweils unterschiedlich!


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Gnadle
"Beer is living proof that God loves us and wants us to be happy." (Benjamin Franklin)
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Neubie
Beiträge: 25
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red_folder.gif erstellt am: 12.4.2005 um 18:08  
Es tut mir so leid,

ich habe gesündigt!

Ich bin nicht bei der Gez angemeldet!
Ich bezahle keine Biersteuern!
Ich habe Musik gehört die auf dem Index steht!
Ich habe Bücher gelesen die auf dem Index stehen!
Ich habe Filme gesehen die auf dem Index stehen!

Was soll ich tun!?

Selbstanzeige!?oder gar Selbstmord?!

He,He....nehmt mich nicht so ernst!

Ich finde so manches schon übertrieben.
Falls "die da oben" irgendwann eine Klospülungssteuer erheben werde ich aufjedenfall ein
"Schwarzspüler"!!!!

Gruß und Gut Sud

Thomas
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Hunding
Beiträge: 47
Registriert: 21.2.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2005 um 18:55  
Der Aufwand hält sich, so man einmal Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufgenommen hat, ja wirklich sehr in Grenzen.
Trotzdem frag ich mich, weshalb mein selbstgemachter Apfelwein den Gesetzgeber nicht interessiert, das Bier aber schon.

[Editiert am 12/4/2005 von Hunding]
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Posting Freak
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HopfenTrader
Beiträge: 695
Registriert: 12.1.2005
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2005 um 20:54  
Die Antwort ist gaaanz einfach.

Bier = Getränk des kleinen Mannes
Wein = Getränk des Mannes von Oben

Wenn auf dem Wein auch eine Steuer erhoben würde, wäre er noch teurer. Abgesehen davon, das es eh als Geschäftsessen, etc. deklariert wird.

Das unterbinden die "großen Männer von Oben". Es würde ja ihr fettes Portemoneye (schweres Wort für einen kleinen Mann) schmälern.

Dem kleinen Mann kann man ja den Spaß an seinem Feierabendbier, das er nach harten 9-xx Stunden Arbeit zu Dumpinglöhnen zur entspannung trinkt, vermiesen, so daß es auch abends in der Stammrunde keine thementoten Ph(r)asen gibt.

Einen anderen Grund finde ich nicht plausibel.

Also, wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer "Anzug-und Krawatten-Steuer"? Einer "Mercedes-Steuer", einer "Essengeh-Steuer" oder einer "In den Urlaubfliegen-Steuer" ?

GAOWL
Mirko
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javert
Beiträge: 194
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2005 um 21:53  
@HopfenTrader,
mir würden so rein spontan auch ein paar Steuern für die oberen,
schlips- und anzugtragenden "Sesselpfurzer" einfallen, aber nachdem
wir ja ein "anständiger, familienfreundlicher Kanal" sind, halte ich mich
etwas zurück.

Gruß und gut Sud
Javert


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Zum Brauen geboren, zum Arbeiten gezwungen.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 33
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HopfenTrader
Beiträge: 695
Registriert: 12.1.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 12.4.2005 um 23:11  

Zitat:
Es tut mir so leid,

ich habe gesündigt!

Ich bin nicht bei der Gez angemeldet!
Ich bezahle keine Biersteuern!
Ich habe Musik gehört die auf dem Index steht!
Ich habe Bücher gelesen die auf dem Index stehen!
Ich habe Filme gesehen die auf dem Index stehen!



Wie sieht es denn mit Computerspielen aus??? ;) DOOM

Gruß
Mirko
Profil anzeigen Antwort 34
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Outbursting
Beiträge: 42
Registriert: 28.10.2004
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.8.2005 um 10:11  
Hallo Peter!

Solch ähnliche Gedankengänge hatte ich auch schon.

Eigentlich müsste es doch schon ausreichen, wenn ich als Speise meinem "Bier" Zucker zusetze und somit gegen die Definitionen des deutschen Reinheitsgebotes "verstoße".

Demnach bräuchte ich dann nichts mehr beim Zoll als "Bier" deklarieren.

Oder wie seht ihr das?

Gruß

Christian aus Erfurt
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raehmle
Beiträge: 378
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.8.2005 um 10:16  
Hallo,


Zitat:
Demnach bräuchte ich dann nichts mehr beim Zoll als "Bier" deklarieren



also wir reden hier über das Biersteuergesetz. Ein kleiner Auszug daraus ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bierstg_1993/index.ht ml):

BierStG 1993 § 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
...
(2) Bier im Sinne dieses Gesetzes sind
1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
....

Die Kombinierte Nomenklatur findet sich hier:
http://www.bmf.gv.at/Zoll/AktuelleThemen1429/Aktuell1430/Komb inierteNomenkla1971/KN_2004.pdf
und sagt unter Position 2203 "Bier aus Malz" in diversen Gefäßen.

Wenn Du jetzt Zucker dazukippst, dann ist das immernoch "Bier aus Malz" (es steht ja nicht drin "Bier aus nur Malz, Wasser, Hopfen und Hefe") - und Du fällst damit immernoch unter das BierStG, leider ;(

Edit:
Recht interessant ist auch dieser Artikel: http://www.lebensmittel.org/lmmit199/bier.htm

Gruß,
Rähmle

[Editiert am 11/8/2005 von raehmle]


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Outbursting
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red_folder.gif erstellt am: 11.8.2005 um 14:27  
Servus!

Danke für eure Antworten.

Also nochmal kurz zusammen gefasst ;) :

Es ist also letztendlich egal, ob ich nun ein "Bier aus Malz" oder eine Bier nach deutschem Reinheitsgebot braue. Es fällt beides unter das Biersteuergesetz.

Ob da nun Zucker, Ingwer, Kirschen, Maronen, Chilli ... zusätzlich drinnen ist, wenn's aus Malz ( was auch sonst) gebraut ist, dann ist es "Bier".

Tja, da gibts wohl wirklich keine ("legalen") Schleichwege, um das BierStG zu umgehen.

Das nimmt mir aber trotzdem nicht die Freude am selber brauen :cool:


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Gruß
Christian aus Gernsheim
Profil anzeigen Antwort 37
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 11.8.2005 um 17:02  
Hi,

und noch ein Beispiel: Ein mit Malz, Hopfen und Hanf hergestelltes Gebräu darf sich nicht Bier nennen, sondern Hanftrunk und trotzdem muss eine Brauerei Biersteuer entrichten. Seltsam, seltsam. Hier wird dann wieder der Untergang des Bierlandes verkündet, nur weil jemand draufgekommen ist, etwas Abwechslung in den Hopfeneinheitsbrei zu bringen.

Grüße
Wolfgang
Antwort 38
Newbie
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Beiträge: 6
Registriert: 11.8.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 11.8.2005 um 21:49  
Danke! Ihr habt mir gerade mal wieder gezeigt, warum ich nach Neuseeland ausgewandert bin. ;)

Cheers

Peter


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Be who you are and say what you feel,
because those who mind don't matter
and those who matter, don't mind.
Dr. Seuss (1904 - 1991)
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 39
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red_folder.gif erstellt am: 12.8.2005 um 14:07  
Hallo Wolf,

Zitat:
Ich habe schon längst bereut, dass ich mich angemeldet habe.


es würde mich interessieren warum!

Allzeit Gut Sud wünscht,
Rigo


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Profil anzeigen Antwort 40
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 12.8.2005 um 15:49  
Hi Rigo,

das hat mehrere Gründe. Gäbe es diese Freigrenze von 200 Liter nicht d.h. jeder Liter müsste versteuert werden, dann würde ich es ja verstehen, dass es dann eine Anmeldepflicht gibt. Aber ich sehe es nicht ein, dass ich mich anmelden muss, wenn ich letztendlich gar keine Steuern zahle.
Dann kann es sein, dass ich eines Tages Besuch vom Zollamt bekomme und die dann bei mir rumschnüffeln oder womöglich einem Brauvorgang beiwohnen wollen.
Ferner habe ich schon mal versucht zur Klärung eines Sachverhaltes per email Kontakt aufzunehmen. Vergeblich. Post bekam ich dann zwar, aber nur um mir mitzuteilen, dass das letzte Schreiben wegen Anpassungen an das Biersteuergesetz §§soundsoviel gegenstandslos sei. Das interessiert mich ehrlich gesagt einen Sch......
Wegen 10-Liter-Bierexperimenten muss ich denen ein Fax schicken. Immerhin nicht per Post. Das fehlte gerade noch.
Das sind so im wesentlichen meine Gründe, wobei ich mir allerdings auch vorstellen kann, dass es meinem Sachbearbeiter auch fürchterlich auf den Keks geht, wenn er sich um Hobbybrauer kümmern muss, die vielleicht nur 3-4 mal im Jahr mit Bierkits je 20 Liter brauen. Das ist doch wirklich haarsträubend.

Grüße
Wolfgang
Antwort 41
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Malte
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red_folder.gif erstellt am: 12.8.2005 um 22:04  
Hallo an alles unter Steuerbeobachtung!

Ich muss sagen, dass ich einen recht guten Kontakt zu meinem Hauptzollamt habe. Auf eine Anfrage mittels Mail wurde ich dann sogar direkt angerufen!

Die Sachbearbeiterin schien zwar das erste mal mit einem Hobbybrauer zu tun zu haben, aber dennoch haben wir schnell alle Unklarheiten beseitigt und seit dem melde ich meine Sude auch vorher kurz per Mail an. Das ist natürlich etwas lästig, weil man schon drei Tage vorher deffinitiv festlegen muss, ob man braut oder nicht, aber da ich durchaus über 200l kommen könnte (wenn ich in den 6 Monaten Berufsschule mehr brauen würde) habe ich auch Verständniss für solche Regelungen.

Ob diese jetzt sinnvoll sind und die maximal 10€ von mir den Staat großartig bereichern wage ich aber dennoch zu bezweifeln! ;)

Gruß Malte


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"Zeige mir eine Frau, die wirklich Gefallen am Bier findet, und ich erobere die Welt."
Kaiser Wilhelm II
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HopfenTrader
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red_folder.gif erstellt am: 12.8.2005 um 23:48  

Zitat:
Ob diese jetzt sinnvoll sind und die maximal 10€ von mir den Staat großartig bereichern wage ich aber dennoch zu bezweifeln!




Das ist auch meine Ansicht. Wenn ich über 200 L komme, melde ich das freiwillig, um diesen enormen Verwaltungsaufwand zu ersparen.

Son Brief kostet mir 55€ent. Der verwaltungsaufwand liegt eindeutig höher. Wenns gewünscht wird, zahle ich diese 55€ent lieber als Steuer, anstatt dem Post-Monopol in die Hände zu Spielen.

Es ist Quasi beiden Partein geholfen. Auf Steuerverschwendung steh ich nicht so, denn dann könnte man mir bis 400L erlauben.

Ehrlich bin ich allemale. Schon wegen den paar €ent. Ich unterstütze im Gegensatz zu manch einem Unternehmer das deutsche Steuersystem, und flüchte nicht durch umschichtumgen oder ähnlichem meiner "sozialen Verantwortung". Was zählt das in der heutigen Zeit eigentlich noch?


GaOWL
Mirko


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Al
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red_folder.gif erstellt am: 14.8.2005 um 01:56  
Eines meiner Lieblingsthemen. Es gibt ja verschiedene Philosophien, aber meine Schwarzbrauerkarriere hab ich längst aufgegeben und melde jeden Sud per e-mail an. Dieses Jahr gibt's meine ersten Biersteuerzahlungen, und die paar Euronen schmerzen eigentlich nicht sehr. Wenn diese 54(?) Hauptzollämter mal richtig genervt von unseren Sud- und Steueranmeldungen sind, könnte sich vielleicht auch mal was in Richtung einer Erleichterung für Haus- und Hobbybrauer bewegen. Die Kollegen in Österreich und in der Schweiz haben's auch sehr viel einfacher.

Gruß, Alex.
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smilies/cool.gif erstellt am: 14.8.2005 um 12:11  
Nur kurz zur biersteuer:
die können sich ihr Biersteuergesetz in den Hintern schieben.

Gut Sud an alle Schwarzbrauer!!!

biermichel
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