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Autor: Betreff: an die "Rechtsexperten" hier im Forum
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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:09  
Vor Urzeiten, zu Beginn meiner Brauerkarriere hatte ich mal ein Pils für einen Freund von mir gebraut. Genau dieser Freund fragte mich vor kurzem ob ich dies wiederholen könnte. Da ich mittlerweile weiß, dass man das eigentlich nicht darf (man darf ja nur für den Eigenbedarf brauen, das Bier nicht verschenken und schon gar nicht verkaufen) habe ich mir überlegt mein Brauequipment in das Haus meines Freundes zu schaffen und dort zu brauen. Er würde dann kräftig mithelfen...

Das müsste doch eigentlich so okay sein?


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Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:17  
Klar doch, solange dein Kumpel den Sud ordnungsgemäß anmeldet. Er braut und du bist Brauhelfer. Das ist wie mit den Militärberatern die die großen Nationen in irgendwelche Kriege schicken, wo sie eigentlich nichts verloren haben.

Cheers, Ruthard


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:18  
Hi, Dein Freund braucht doch eigentlich nur ein formloses Schreiben ans HZA schicken und gut ist. Dann schlörst Du den ganzen Krempel zu ihm hin und fertig.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:20  

Zitat von emjay2812, am 30.8.2012 um 10:09
Da ich mittlerweile weiß, dass man das eigentlich nicht darf (man darf ja nur für den Eigenbedarf brauen, das Bier nicht verschenken und schon gar nicht verkaufen


Das stimmt so nicht. Du darst das nur nicht wenn Du keine Biersteuer zahlen willst. Gibst Du aber an, das Du das Bier verschenkst, wird die Steuer fällig, auch wenn Du noch innerhalb deines Kontingentes von 200L bist.
Aber wenn dein Freund sich sein eigenes Bier macht, und das auch anmeldet, ist alles gut. Den Zoll interessiert es ja nicht wem die Töpfe gehören.

Edith: Zu langsam geschrieben...


[Editiert am 30.8.2012 um 10:21 von BodoW]



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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:23  
So lautet die Geschäftsidee: Verleih von Brauereiequipment mit Beratung vor Ort.

Cheers, Ruthard


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uckel
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:24  
Ich glaube maßgeblich ist lediglich das Ansetzen der Würze, also der Ort, an dem der Sud vergoren wird. Demzufolge könntet ihr auch bei dir brauen und den Sud dann zu ihm fahren/ bringen und dort vergären lassen.


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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:25  

Zitat von Brauwolf, am 30.8.2012 um 10:23
So lautet die Geschäftsidee: Verleih von Brauereiequipment mit Beratung vor Ort.

Cheers, Ruthard


:goodpost:


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:29  
@uckel: wenn der Sud beim Freund vergoren wird, muss der auch anmelden, denn erst dann zählt die Bierherstellung.


[Editiert am 30.8.2012 um 10:31 von tauroplu]



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uckel
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:32  

Zitat von tauroplu, am 30.8.2012 um 10:29
@uckel: wenn der Sud beim Freund vergoren wird, muss der auch anmelden, denn erst dann zählt die Bierherstellung.


So meinte ich es, wenn auch etwas missverständlich ausgedrückt.

Also: Braustätte und "Gärkeller" müssen nicht am selben Ort sein, wobei letzterer maßgeblich zur Besteuerung ist.
Wenn er also mit seinem Freund bei ihm braut und beim Freund vergärt, dann ist der Freund steuerpflichtig.


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CKMartens
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:40  
Mal ne ganz blöde Frage. Ich hab mir gerade § 41 BierStV angesehen:


Quelltextbereich einfügen:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.



Da steht nichts von nicht verschenken? Ich habe gerade mal ans HZA Regensburg geschrieben. Bin da auf die Antwort gespannt.
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fliper
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:46  

Zitat von CKMartens, am 30.8.2012 um 10:40
Mal ne ganz blöde Frage. Ich hab mir gerade § 41 BierStV angesehen:


Quelltextbereich einfügen:
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer

(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.



Da steht nichts von nicht verschenken? Ich habe gerade mal ans HZA Regensburg geschrieben. Bin da auf die Antwort gespannt.


"Ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt" impliziert auf jeden Fall die Auslegung "darf nicht verschenkt werden" auch wenns nicht ausdrücklich da steht. Das ist natürlich nur meine Meinung aber :cool:
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:51  

Zitat:
ausschließlich zum eigenen Verbrauch

Das ist der Knackpunkt. Wie ist das definiert? In DE ist die Schenkung an sich ein Rechtsgeschäft. Ist also dabei noch von "eigenem Verbrauch" auszugehen?
Wir hatten ja das schon öfter hier: Ich definiere "eigener Verbrauch" auch als sporadische Weitergabe an zweite, z.B. ein Fläschchen/Fässchen als Geburtstagsgeschenk, Mitbringsel, o.ä..
Ausgeschlossen ist für mich die vollständige/regelmäßige Weitergabe eines Suds an dritte.
Ohne Grundsatzurteil eines Verwaltungsgerichts kann aber keiner sagen, wie das gemeint ist. Entweder dein HZA gestattet das, dann hast du Glück. Oder sie untersagen es, dann ist das noch lange nicht rechtsgültig.


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muldengold
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 10:52  
...ich würde mir nicht so viele unnötige Gedanken machen. Melde Deinen Sud einfach an und fertig. Wo Du dann braust oder vergärst und wer das dann alles trinkt und wem Du was schenkst interessiert keinen und wird auch nicht kontrolliert bzw. kann nicht kontrolliert werden (habe ich zumindest noch nicht gehört).

Gruß
Sandro
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 11:00  
Zur Klarstellung: Wir können hier alle nur sagen, wie wir das machen würden. Ist alles ohne Gewähr!
Aber wissentlich eines anderen können wir auf Nachfrage auch nicht einfach sagen: Mach es, es merkt eh keiner. Die Entscheidung würde ich dann doch eher dem Fragesteller selbst überlassen.


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Seb
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 11:23  
Gut, das es bei uns keine anderen Probleme gibt ...

Wenn Du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, frage beim Zoll nach und lass Dir eine schriftliche Antwort geben.
Die sollen ja schließlich unsere Steuergelder sinnvoll verbraten...
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 11:59  
Ob verschenken eigener Verbrauch ist oder nicht, ist nur für die steuerfreien ersten 200 Liter interessant. Was versteuert ist, kannst du verschenken soviel du lustig bist.
Die ersten 200 Liter im Jahr selbst zu verbrauchen wird einem Hobbybrauer nicht schwer fallen, wo der Ottonormalverbraucher doch schon 108 Liter Bier pro Jahr trinkt (gerechnet mit Kind und Greis, Moslem und Guttempler).

Nur die Hergabe gegen Entgelt oder geldwerte Vorteile ist eine andere Liga.

Cheers, Ruthard


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 12:10  
Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, dann versteuer das Bier für 2-3 Euro und fertig.
Dann muss sich auch Dein Kumpel nicht beim Zollamt extra anmelden.

Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 12:15  
Na, ja, Stefan, was heißt "extra anmelden", eine E-Mail und fertig ist ja nix Aufwändiges. Du brauchst ja noch nichtmal eine Eingangsbestätigung abzuwarten. Es gilt "das Datum des Poststempels" oder heutzutage: wenn Du nachweisen kannst, dass die E-Mail ohne Fehlermeldung rausgegangen ist, hast Du der Anzeigepflicht Genüge getan.


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emjay2812
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 12:29  
Ich weiß ja wir deutschen sind gründlich aber das eine so einfache Frage eine so große Diskussion auslösen kann...

Ich fasse mal zusammen:

ich schlepp mein Equipment zu meinem Freund
wir schicken eine kleine Mail an HZA
wir brauen
gären kann es bei ihm zu Hause, von mir werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt
fertig

Ich weiß ja noch nicht einmal ob die Idee bei ihm zu brauen überhaupt akzeptiert wird. Wenn er nur das fertige Endergebnis will hat er halt Pech gehabt, ohne Fleiß kein Preis.


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HansMeiser
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 12:36  

Zitat:
wenn Du nachweisen kannst, dass die E-Mail ohne Fehlermeldung rausgegangen ist, hast Du der Anzeigepflicht Genüge getan.

Den Nachweis kann aber sicherlich nicht der User zuhause liefern. Ein Eintrag unter "gesendete objekte" ist kein Beweis. Den kann nur der Admin des sendenden Servers liefern indem er per log beweist dass der Zielserver die Mail angenommen hat.
Was Mailprogramme manchmal senden und meinen gesendet zu haben sind unterschiedliche Sachen.

Hans
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 12:41  
Viel Gedöns wegen 10 l Bier.

Gruß
Peter
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LarryLaffer
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 12:45  
es gab hier im Forum schon ähnliche Erkenntnisse bzgl Schaubrauen:


Zitat von hoepfli, am 28.12.2011 um 22:12
Nochmals zur Erinnerung, diese Aussage habe ich vor 9 Monaten bekommen:


und ebenfalls auch, dass jedes Zollamt die Anmeldung der Sude anders handhabt. Die einen wollen wohl nur jährlich eine Benachrichtigung, meines z.B. will jeden einzelnen Sud rechtzeitig gemeldet haben. Und dann noch der Hinweis, das der Vorgang zu dokumentieren ist. Diese Unterlagen müssen für den betreuenden Beamten jedezeit einsehbar sein. Wie lange ich die Protokolle aufheben muss stand bei mir nicht drin...
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CKMartens
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 14:43  
Hab gerade Antwort vom HZA Regensburg bekommen:



Quelltextbereich einfügen:
Sehr geehrter Herr Martens,

§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung sieht vor, dass Haus-und Hobbybrauer Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch herstellen dürfen.
Einem Ausschank des selbst gebrauten Bieres anläßlich einer persönlichen Bewirtung von Gästen steht dem nicht entgegen.
Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen.
Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 14:59  
Hihihi, ich sehe schon, wie nun DE-weit die Hobbybrauer anfangen, jede Pulle Geburtstagsgeschenk einzeln zu versteuern. Abzüglich nat. 1 ct., der dann wieder angemahnt werden muss. rofl!!!
Das entspräche genau 2,6 ct./Flasche bei 12 °P. Ich schmeiß mich weg.

Soll natürlich nicht heißen, dass obige Antwort rechtsgültig wäre. Die Definition, ob ein Geburtstagsmitbringsel nun steuerpflichtig ist im Sinne des §41 BierStV oder ob das zum Eigenverbrauch zählt, obliegt halt der Gerichtsbarkeit.

Wo kein Kläger, da kein Richter!


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:01  
Problem ist halt, dass jedes HZA die Sache anders auslegt, darum gibt es hier auch immer so viele verschiedene Antworten auf Zollfragen.
Ich dürfte z.B. meine Frau mitanmelden und 400 Liter im Jahr steuerfrei machen, obwohl das so sicher nicht vorgesehen ist.
Melden muss ich mich auch erst, wenn ich die 200 Liter überschreite und nicht jeden einzelnen Sud anmelden.
Irgend wie ist das alles ziemliche Willkür, da die Gesetze ziemlich schwammig formuliert sind.
Wobei ich mit meinen HZA wirklich Glück hab.

Stefan
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