Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:03 |
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Also noch die Schwiegermutter bei dir einziehen lassen und du hast 600
Liter? Meine Güte was passiert hier nur. *Kopfschüttel*
Aber dir gönn ich es wenigstens. ;-)
____________________
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Antwort 25 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:04 |
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@Hans: das weiß ich ja, ich wollte damit nur sagen, dass wenn man mal
spontan brauen will, es ausreicht, eine mail abzuschicken, man muss nicht
erst den Postbrief abwarten, indem bestätigt wird, dass Du brauen
willst.
Gruß
Michael
[Editiert am 30.8.2012 um 15:05 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 704 Registriert: 7.8.2008 Status: Offline
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:06 |
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ich muss doch meine Goldwaage ab und zu benutzen, war eh teuer genug...
Hans
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:08 |
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Zitat von hiasl, am 30.8.2012 um
14:59 | Hihihi, ich sehe schon, wie nun
DE-weit die Hobbybrauer anfangen, jede Pulle Geburtstagsgeschenk einzeln zu
versteuern. Abzüglich nat. 1 ct., der dann wieder angemahnt werden muss.
rofl!!!
Das entspräche genau 2,6 ct./Flasche bei 12 °P. Ich schmeiß mich weg.
Soll natürlich nicht heißen, dass obige Antwort rechtsgültig wäre. Die
Definition, ob ein Geburtstagsmitbringsel nun steuerpflichtig ist im Sinne
des §41 BierStV oder ob das zum Eigenverbrauch zählt, obliegt halt der
Gerichtsbarkeit.
Wo kein Kläger, da kein Richter! |
Fast richtig
mit dem 1ct - tatsächlich darfst du dich um bis zu 10€ verrechnen, ohne
dass der Zoll das korrigieren darf (Quelle suche ich noch raus).
Setzt du auf deiner Biersteuererklärung eine Steuerschuld von 1 Euro ein,
obwohl die Schuld korrekt berechnet 11€ betragen würde, muss die
Zollverwaltung das zähneknirschend so hinnehmen.
Die 10€-Grenze gilt pro Steuererklärung. Zwingt dich dein zuständiges HZA,
monatlich abzurechnen, kannst du so 120€ Steuer pro Jahr sparen. Bei
jährlich nur einer Erklärung sind das nur 10€.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 28 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:10 |
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Das ist der Knackpunkt bei der Sache. Jedes legt das wohl anders aus und
verfolgt das anders. Die Regensburger haben, das weiß ich weil ein
Bekannter dort arbeitet, jede meiner Brauanmeldungen an die hiesige
Dienststelle weiter gegeben. Die haben genug zu tun und werden nicht bei
mir klingeln, aber so ist es jedenfalls von Rgb angedacht. Klar wo kein
Kläger... und Unwissenheit schützt nicht. Aber das Problem, das ich da
sehe, ist halt wirklich das die HZAer keine einheitliche Linie haben.
Also wird, Geburtstagsbier zuhause verköstigt
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Antwort 29 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 16.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:29 |
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Weiß denn jemand von Euch, was jemanden erwartet der sich nicht daran hält
(und ein Kläger vorhanden ist)?
Eine Geldstrafe? Wie hoch würde die ausfallen, wenn man 1 Flasche, 1 Kiste
oder gar ein 50l Fass verschenkt?
[Editiert am 30.8.2012 um 15:29 von LarryLaffer]
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:35 |
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Zitat von LarryLaffer, am 30.8.2012 um
15:29 | Weiß denn jemand von Euch, was
jemanden erwartet der sich nicht daran hält (und ein Kläger vorhanden
ist)?
Eine Geldstrafe? Wie hoch würde die ausfallen, wenn man 1 Flasche, 1 Kiste
oder gar ein 50l Fass verschenkt?
|
Leute, warum macht ihr es so kompliziert? Was
versteuert ist, darf auch verschenkt werden. Was nicht versteuert ist,
darfst du nur selbst verbrauchen und zwar maximal 200 Liter im Jahr. Es
geht um 10,76€ p.a.!
Und wer den Staat um 10,76€ bescheißt, der klaut auch bei Kick!
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 31 |
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Member Beiträge: 89 Registriert: 16.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 15:53 |
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selbst das scheint ja nicht so klar zu
sein:
Zitat von CKMartens, am 30.8.2012 um
14:43 | Hab gerade Antwort vom HZA Regensburg
bekommen:
Quelltextbereich einfügen: | ...
Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen.
Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen. | |
Dieser Mitarbeiter sieht Verschenken=Verkaufen
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 16:54 |
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Nicht "=" sonder "analog". Die Schenkung ist
ein Rechtsgeschäft, das entsprechende Willenserklärungen voraussetzt. Der
einige Unterschied ist, dass damit kein Geld umgesetzt wird und es keiner
Gegenseitigkeit bedarf.
Biersteuer wird damit trotzdem fällig, jedoch keine Umsatzsteuer. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 17:18 |
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Zitat von hiasl, am 30.8.2012 um
16:54 | Nicht "=" sonder "analog". Die Schenkung ist
ein Rechtsgeschäft, das entsprechende Willenserklärungen voraussetzt. Der
einige Unterschied ist, dass damit kein Geld umgesetzt wird und es keiner
Gegenseitigkeit bedarf.
Biersteuer wird damit trotzdem fällig, jedoch keine Umsatzsteuer.
|
Das sehe ich nicht so. Welche Willen werden den
erklärt? Will einer der Beteiligten Träger von Rechten und Pflichten sein?
Das charakteristische für eine Schenkung ist doch, dass sie mit keiner
Gegenleistung verbunden ist, weder monetär noch in Form geldwerter
Vorteile. Biersteuer ist selbstverständlich fällig, Umsatzsteuer zwischen
Privatpersonen sowieso nicht, der Hergebende kann auch keine Vorsteuer
geltend machen.
Das Problem liegt m.E. eher darin, dass die Weiterungen eines jeden
subalternen Beamten gesetzesgleich akzeptiert werden.
Es gibt nur ein Gesetz, und wo es Auslegungsmöglichkeiten gibt, zählt die
Stimme des Bürgers mindestens soviel wie die des Staatsdieners. Hier
erwarte ich einfach etwas mehr Selbstbewußtsein der Heimbrauer. Dieser
wilhelminische Untertanengeist ist nicht mehr zeitgemäß, der Kaiser hat
abgedankt.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 34 |
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Posting Freak Beiträge: 1425 Registriert: 22.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 17:33 |
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Zitat: | Der Kaiser hat
abgedankt. |
Jo der liegt in Doorn.
http://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Doorn
Da ist der Sack doch tatsächlich ins Liberale NL abgehauen.
DER hat Steuern eingetrieben !!
oh OT ob der wohl Bier getrunken hat?
B. ____________________ Prost! B.
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 18:22 |
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Hallo Emjay,
wieviel Bier soll es denn werden und welche Stammwürze?
Gruß
Earl ____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 20:11 |
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Nur um die Diskussion zum Abschluss zu bringen. Eine Schenkung ist
natürlich ein zweiseitiger Vertrag. Der Schenkende will mit seiner
Erklärung den Willen kundtun, einem anderen eine unentgeltiche Zuwendung
angedeihen zu lassen. Der Beschenkte gibt ebenfalls eine Willenserklärung
ab, die lautet "Ich nehme das Geschenk an!" Jedoch ist dieser Vertrag nur
einseitig verpflichtend, nämlich für den Schenkenden.
Im übrigen hat der Beamte schon eine Analogie betrieben.
Audrücklich steht ja nichts von Schenkung im Gesetz. Wenn er die Situation
entsprechend eines Verkaufs wertet, sieht er eine Regelungslücke die er
aufgrund der - in seinen Augen - gegebenen Vergleichbarkeit der Situationen
wie einen Verkauf wertet.
Hintergrund ist die Weitergabe des Biere, ob entgeltich oder unentgeltlich
sieht er als dahinstehend an. Er legt in erster Linie Wert auf den Umstand
des Eigenverbrauchs.
Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Keine Ahnung, ob Finanzgerichte dazu schon eine - für andere Gerichte nicht
bindende - Entscheidung getroffen haben. Etwas anderes wäre es nur, wenn
der BFH dazu ein Grundsatzurteil gefällt hätte oder es entsprechende
Ausführungsverordnungen für das Gesetz von den Finanzministerien geben
würde.
Zur Geldstrafe:
Eine solche wird nach sogenannten Tagessätzen berechnet, die Hafttagen
entsprechen und als solche auch abzusitzen wären, wenn die Geldstrafe nicht
bezahlt wird.
Es gibt es keine feste Tageszahl für eine Verurteilung in einem solchen
Fall, die Strafzumessung liegt grs. im Rahmen der Gesetze im Ermessen des
Gerichts. Da würde es sicher einen Unterschied machen, ob du eine Flasche
oder 10000 verschenkt hättest.
Die Höhe der Tagessätze richtet sich schlicherdings nach deinem Einkommen.
Teile dein Nettoeinkommen duch 30 und du weisst wie hoch im Falle einer
Geldstrafenverhängung die Höhe deines Tagessatzes - unabhängig vom
Straftatbestand - wäre.
Mit besten Empfehlungen
Hagen
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 37 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 20:31 |
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Tipp von mir:
Ein gutes Geschäft ist, wenn alle Beteiligten was davon haben.
Ein brillantes ist, wenn man dem Finanzamt bewießen hat, dass es kein's
war.
Gilt übrigens für viele Lebensbereiche. Also (öffentlichen) Schnabel halten
und gut ist. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 08:29 |
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Zitat von Hagen, am 30.8.2012 um
20:11 | Nur um die Diskussion zum Abschluss zu
bringen. Eine Schenkung ist natürlich ein zweiseitiger Vertrag. Der
Schenkende will mit seiner Erklärung den Willen kundtun, einem anderen eine
unentgeltiche Zuwendung angedeihen zu lassen. Der Beschenkte gibt ebenfalls
eine Willenserklärung ab, die lautet "Ich nehme das Geschenk an!" Jedoch
ist dieser Vertrag nur einseitig verpflichtend, nämlich für den
Schenkenden.
Im übrigen hat der Beamte schon eine Analogie betrieben.
Audrücklich steht ja nichts von Schenkung im Gesetz. Wenn er die Situation
entsprechend eines Verkaufs wertet, sieht er eine Regelungslücke die er
aufgrund der - in seinen Augen - gegebenen Vergleichbarkeit der Situationen
wie einen Verkauf wertet.
Hintergrund ist die Weitergabe des Biere, ob entgeltich oder unentgeltlich
sieht er als dahinstehend an. Er legt in erster Linie Wert auf den Umstand
des Eigenverbrauchs.
Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Keine Ahnung, ob Finanzgerichte dazu schon eine - für andere Gerichte nicht
bindende - Entscheidung getroffen haben. Etwas anderes wäre es nur, wenn
der BFH dazu ein Grundsatzurteil gefällt hätte oder es entsprechende
Ausführungsverordnungen für das Gesetz von den Finanzministerien geben
würde.
Zur Geldstrafe:
Eine solche wird nach sogenannten Tagessätzen berechnet, die Hafttagen
entsprechen und als solche auch abzusitzen wären, wenn die Geldstrafe nicht
bezahlt wird.
Es gibt es keine feste Tageszahl für eine Verurteilung in einem solchen
Fall, die Strafzumessung liegt grs. im Rahmen der Gesetze im Ermessen des
Gerichts. Da würde es sicher einen Unterschied machen, ob du eine Flasche
oder 10000 verschenkt hättest.
Die Höhe der Tagessätze richtet sich schlicherdings nach deinem Einkommen.
Teile dein Nettoeinkommen duch 30 und du weisst wie hoch im Falle einer
Geldstrafenverhängung die Höhe deines Tagessatzes - unabhängig vom
Straftatbestand - wäre.
Mit besten Empfehlungen
Hagen |
Ich bin immer noch der Meinung, dass
versteuertes Bier unbegrenzt verschenkt werden darf. Die Äußerungen des HZA
Regensburg stehen dem nicht entgegen:
-----
"Sehr geehrter Herr Martens,
§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung sieht vor, dass Haus-und Hobbybrauer
Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch herstellen dürfen.
Einem Ausschank des selbst gebrauten Bieres anläßlich einer persönlichen
Bewirtung von Gästen steht dem nicht entgegen.
Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der
Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen.
Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf
gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen."
-----
Es ging hier wohlbemerkt um unversteuertes Bier im Rahmen der
200l-Freigrenze. Dieses darf innerhalb der eigenen Wohnung auch an Dritte
unentgeltlich abgegeben werden im Rahmen der gesellschaftlich üblichen
Bewirtung von Gästen. Außerhalb der eigenen Wohnung darf dieses
unversteuerte Bier nicht an Dritte abgegeben werden, weil dann die
Bedingungen des Steuerprivilegs aus §41 Abs. 1 nicht mehr erfüllt sind.
Ist das Bier versteuert, ist die Zollverwaltung nicht mehr zuständig. Es
kann in unbegrenzten Mengen verschenkt werden und es ist auch vollkommen
egal, ob der Beamte das Verschenken einem Verkauf gleichstellt. Wenn die
Steuer bezahlt ist, geht ihn das schlicht und ergreifend nichts mehr an.
Punkt. Abgehakt.
Im Übrigen ist der erste Satz aus der Verlautbarung des HZA Regensburg
uneindeutig, um nicht zu sagen falsch. Man könnte daraus schließen, Haus-
und Hobbybrauern dürften grundsätzlich nur für den eigenen Verbrauch Bier
herstellen. Das trifft nicht zu. Haus- und Hobbybrauer dürfen Bier in
unbegrenzten Mengen herstellen, es gibt keinen einzigen Paragrafen, der das
einschränkt. Lediglich die Steuerfreiheit ist auf 2hl pro Kalenderjahr für
in der eigenen Wohnung zum eigenen Verbrauch hergestelltes Bier
begrenzt.
Hier der Wortlaut des §41 Abs.1 BiersteuerVO:
-----
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten
ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je
Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der
Hausbrauer hergestellt.
-----
Man muss kein Jurist sein, um das zu verstehen. es genügt, wenn man der
deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 31.8.2012 um 08:30 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 39 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 08:32 |
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Ich habe den Sachbearbeiter heute früh nochmal angeschrieben wie es sich
bei Versteuerten Bier verhält. Warte noch auf Antwort aus der Oberpfalz...
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 08:37 |
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Ich bin auf die Antwort auch gespannt, obwohl sie reinen Unterhaltungswert
haben wird. Denn, wie ich schon ausgeführt habe, ist die Zollverwaltung für
versteuertes Bier nicht mehr zuständig.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 41 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 11:37 |
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Zitat von Brauwolf, am 31.8.2012 um
08:37 |
Ich bin auf die Antwort auch gespannt, obwohl sie reinen Unterhaltungswert
haben wird. Denn, wie ich schon ausgeführt habe, ist die Zollverwaltung für
versteuertes Bier nicht mehr zuständig.
Cheers, Ruthard |
Nicht mehr zuständig stimmt nicht ganz, aber sie können nicht mehr
eingreifen. Hier die Antwort aus Regensburg:
Quelltextbereich einfügen: | Sehr geehrter Herr Martens,
Sie überführen Ihr selbsthergestelltes Bier nach der Versteuerung in den freien Verkehr
und können es somit auch als Geschenk abgeben.
Die Steueranmeldung müßten Sie eigenständig veranlassen, der Vordruck dazu ist in Internet unter www.zoll.de erhältlich. |
Schönes Wochenende und gut Sud....
P.S. Bei mir kocht gerade ein Festbier....
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 18:37 |
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Wie ich es gesagt habe, ist das Bier erst mal versteuert, ist der Zoll
außen vor.
Die Zollverwaltung kümmert sich lediglich um die Biersteuer und deren
Eintreibung,
bzw. achtet darauf, dass Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung
eingehalten werden.
Sowie eine Biersteuer entrichtet ist, hat der Mohr seine Schuldigkeit
getan.
Es gibt keine weitere Steuer für die die Zollverwaltung zuständig wäre.
Es können dann nur noch Belange betroffen sein, um die sich andere Behörden
kümmern,
z.B. wenn
Bier an Personen unter 16 Jahre verschenkt wird - Jugendschutz
Bier verkauft wird - Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Einkommens- und
Umsatzsteuer
wenn bei der Herstellung Nachbarn mehr als zumutbar durch Gerüche und Lärm
belästigt werden
- Nachbarschaftsrecht, Immissionsschutz
zusätzlich, wenn sich im Garten Bege von Treber und Hopfentrub ansammeln,
die eine
Gesundheitsgefährdung für die Allgemeinheit bedeuten könnte -
Abfallrecht.
Von mir aus könnte man die 200l Freigrenze ganz abschaffen und Bier vom
ersten Liter an besteuern. Das würde viele Diskussionen ersparen und wer
den Staat um 10,76€ Steuer bescheißt, der klaut auch bei Kick.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 43 |
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Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 20:38 |
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Hi Emjay,
leider hattest Du nicht auf meine Frage geantwortet
.
Ich gehe aber mal davon aus, dass die Biermenge nicht sehr groß sein wird,
so dass Du mit etwa 1 - 2 Euro Steuer dabei bist.
Ich würde den Sud ganz normal Anzeigen und anschließend die Steueranmeldung
(siehe Formular bei Antwort 45 vom Brauwolf) ans Hauptzollamt senden, mit
der Bitte um Erlass wegen Geringfügigkeit.
Ist zwar ein wenig Schreibkram, aber immer noch einfacher, als Deine
Ausrüstung in der Gegend herumzuschleppen.
Viele Grüße
Earl
[Editiert am 1.9.2012 um 08:32 von Earl]
____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 20:46 |
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Der Link funktioniert leider nicht. Ich vermute du meinst das Formular 2075
aus dieser Sammlung
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 45 |
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Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 08:30 |
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Jepp, genau das.
Komisch, dass der Link nicht funzt.
Hab´s mal auf Deinen Post umeditiert.
Gruß
Earl ____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
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