Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 2 von 2   «  1  2  »     
Autor: Betreff: an die "Rechtsexperten" hier im Forum
Posting Freak
Posting Freak

tazzyminator
Beiträge: 1307
Registriert: 1.12.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:03  
Also noch die Schwiegermutter bei dir einziehen lassen und du hast 600 Liter? Meine Güte was passiert hier nur. *Kopfschüttel*
Aber dir gönn ich es wenigstens. ;-)


____________________
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 25
Administrator
Posting Freak

tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:04  
@Hans: das weiß ich ja, ich wollte damit nur sagen, dass wenn man mal spontan brauen will, es ausreicht, eine mail abzuschicken, man muss nicht erst den Postbrief abwarten, indem bestätigt wird, dass Du brauen willst.

Gruß
Michael


[Editiert am 30.8.2012 um 15:05 von tauroplu]



____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 26
Posting Freak
Posting Freak

HansMeiser
Beiträge: 704
Registriert: 7.8.2008
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:06  
ich muss doch meine Goldwaage ab und zu benutzen, war eh teuer genug...

Hans
Profil anzeigen Antwort 27
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:08  

Zitat von hiasl, am 30.8.2012 um 14:59
Hihihi, ich sehe schon, wie nun DE-weit die Hobbybrauer anfangen, jede Pulle Geburtstagsgeschenk einzeln zu versteuern. Abzüglich nat. 1 ct., der dann wieder angemahnt werden muss. rofl!!!
Das entspräche genau 2,6 ct./Flasche bei 12 °P. Ich schmeiß mich weg.

Soll natürlich nicht heißen, dass obige Antwort rechtsgültig wäre. Die Definition, ob ein Geburtstagsmitbringsel nun steuerpflichtig ist im Sinne des §41 BierStV oder ob das zum Eigenverbrauch zählt, obliegt halt der Gerichtsbarkeit.

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Fast richtig mit dem 1ct - tatsächlich darfst du dich um bis zu 10€ verrechnen, ohne dass der Zoll das korrigieren darf (Quelle suche ich noch raus).
Setzt du auf deiner Biersteuererklärung eine Steuerschuld von 1 Euro ein, obwohl die Schuld korrekt berechnet 11€ betragen würde, muss die Zollverwaltung das zähneknirschend so hinnehmen.

Die 10€-Grenze gilt pro Steuererklärung. Zwingt dich dein zuständiges HZA, monatlich abzurechnen, kannst du so 120€ Steuer pro Jahr sparen. Bei jährlich nur einer Erklärung sind das nur 10€.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 28
Senior Member
Senior Member

CKMartens
Beiträge: 216
Registriert: 8.8.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:10  

Zitat von Boludo, am 30.8.2012 um 15:01
Problem ist halt, dass jedes HZA die Sache anders auslegt, darum gibt es hier auch immer so viele verschiedene Antworten auf Zollfragen.


Das ist der Knackpunkt bei der Sache. Jedes legt das wohl anders aus und verfolgt das anders. Die Regensburger haben, das weiß ich weil ein Bekannter dort arbeitet, jede meiner Brauanmeldungen an die hiesige Dienststelle weiter gegeben. Die haben genug zu tun und werden nicht bei mir klingeln, aber so ist es jedenfalls von Rgb angedacht. Klar wo kein Kläger... und Unwissenheit schützt nicht. Aber das Problem, das ich da sehe, ist halt wirklich das die HZAer keine einheitliche Linie haben.

Also wird, Geburtstagsbier zuhause verköstigt :D
Profil anzeigen Antwort 29
Member
Member

LarryLaffer
Beiträge: 89
Registriert: 16.11.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:29  
Weiß denn jemand von Euch, was jemanden erwartet der sich nicht daran hält (und ein Kläger vorhanden ist)?
Eine Geldstrafe? Wie hoch würde die ausfallen, wenn man 1 Flasche, 1 Kiste oder gar ein 50l Fass verschenkt?


[Editiert am 30.8.2012 um 15:29 von LarryLaffer]
Profil anzeigen Antwort 30
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:35  

Zitat von LarryLaffer, am 30.8.2012 um 15:29
Weiß denn jemand von Euch, was jemanden erwartet der sich nicht daran hält (und ein Kläger vorhanden ist)?
Eine Geldstrafe? Wie hoch würde die ausfallen, wenn man 1 Flasche, 1 Kiste oder gar ein 50l Fass verschenkt?

Leute, warum macht ihr es so kompliziert? Was versteuert ist, darf auch verschenkt werden. Was nicht versteuert ist, darfst du nur selbst verbrauchen und zwar maximal 200 Liter im Jahr. Es geht um 10,76€ p.a.!
Und wer den Staat um 10,76€ bescheißt, der klaut auch bei Kick!

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 31
Member
Member

LarryLaffer
Beiträge: 89
Registriert: 16.11.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 15:53  

Zitat von Brauwolf, am 30.8.2012 um 15:35
Leute, warum macht ihr es so kompliziert? Was versteuert ist, darf auch verschenkt werden.

selbst das scheint ja nicht so klar zu sein:


Zitat von CKMartens, am 30.8.2012 um 14:43
Hab gerade Antwort vom HZA Regensburg bekommen:

Quelltextbereich einfügen:
...
Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen.
Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen.



Dieser Mitarbeiter sieht Verschenken=Verkaufen
Profil anzeigen Antwort 32
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 16:54  

Zitat von LarryLaffer, am 30.8.2012 um 15:53

Dieser Mitarbeiter sieht Verschenken=Verkaufen

Nicht "=" sonder "analog". Die Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, das entsprechende Willenserklärungen voraussetzt. Der einige Unterschied ist, dass damit kein Geld umgesetzt wird und es keiner Gegenseitigkeit bedarf.
Biersteuer wird damit trotzdem fällig, jedoch keine Umsatzsteuer.


____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 33
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 17:18  

Zitat von hiasl, am 30.8.2012 um 16:54

Zitat von LarryLaffer, am 30.8.2012 um 15:53

Dieser Mitarbeiter sieht Verschenken=Verkaufen

Nicht "=" sonder "analog". Die Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, das entsprechende Willenserklärungen voraussetzt. Der einige Unterschied ist, dass damit kein Geld umgesetzt wird und es keiner Gegenseitigkeit bedarf.
Biersteuer wird damit trotzdem fällig, jedoch keine Umsatzsteuer.

Das sehe ich nicht so. Welche Willen werden den erklärt? Will einer der Beteiligten Träger von Rechten und Pflichten sein? Das charakteristische für eine Schenkung ist doch, dass sie mit keiner Gegenleistung verbunden ist, weder monetär noch in Form geldwerter Vorteile. Biersteuer ist selbstverständlich fällig, Umsatzsteuer zwischen Privatpersonen sowieso nicht, der Hergebende kann auch keine Vorsteuer geltend machen.

Das Problem liegt m.E. eher darin, dass die Weiterungen eines jeden subalternen Beamten gesetzesgleich akzeptiert werden.
Es gibt nur ein Gesetz, und wo es Auslegungsmöglichkeiten gibt, zählt die Stimme des Bürgers mindestens soviel wie die des Staatsdieners. Hier erwarte ich einfach etwas mehr Selbstbewußtsein der Heimbrauer. Dieser wilhelminische Untertanengeist ist nicht mehr zeitgemäß, der Kaiser hat abgedankt.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 34
Posting Freak
Posting Freak

Biertester
Beiträge: 1425
Registriert: 22.1.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 17:33  

Zitat:
Der Kaiser hat abgedankt.


Jo der liegt in Doorn.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Doorn

Da ist der Sack doch tatsächlich ins Liberale NL abgehauen.
DER hat Steuern eingetrieben !!

oh OT :o ob der wohl Bier getrunken hat?

B.


____________________
Prost! B.
Profil anzeigen Antwort 35
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 824
Registriert: 14.6.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 18:22  
Hallo Emjay,

wieviel Bier soll es denn werden und welche Stammwürze?

Gruß

Earl


____________________
PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer :)
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 36
Posting Freak
Posting Freak

Hagen
Beiträge: 3929
Registriert: 10.9.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 20:11  
Nur um die Diskussion zum Abschluss zu bringen. Eine Schenkung ist natürlich ein zweiseitiger Vertrag. Der Schenkende will mit seiner Erklärung den Willen kundtun, einem anderen eine unentgeltiche Zuwendung angedeihen zu lassen. Der Beschenkte gibt ebenfalls eine Willenserklärung ab, die lautet "Ich nehme das Geschenk an!" Jedoch ist dieser Vertrag nur einseitig verpflichtend, nämlich für den Schenkenden.

Im übrigen hat der Beamte schon eine Analogie betrieben.
Audrücklich steht ja nichts von Schenkung im Gesetz. Wenn er die Situation entsprechend eines Verkaufs wertet, sieht er eine Regelungslücke die er aufgrund der - in seinen Augen - gegebenen Vergleichbarkeit der Situationen wie einen Verkauf wertet.

Hintergrund ist die Weitergabe des Biere, ob entgeltich oder unentgeltlich sieht er als dahinstehend an. Er legt in erster Linie Wert auf den Umstand des Eigenverbrauchs.

Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Keine Ahnung, ob Finanzgerichte dazu schon eine - für andere Gerichte nicht bindende - Entscheidung getroffen haben. Etwas anderes wäre es nur, wenn der BFH dazu ein Grundsatzurteil gefällt hätte oder es entsprechende Ausführungsverordnungen für das Gesetz von den Finanzministerien geben würde.

Zur Geldstrafe:

Eine solche wird nach sogenannten Tagessätzen berechnet, die Hafttagen entsprechen und als solche auch abzusitzen wären, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird.

Es gibt es keine feste Tageszahl für eine Verurteilung in einem solchen Fall, die Strafzumessung liegt grs. im Rahmen der Gesetze im Ermessen des Gerichts. Da würde es sicher einen Unterschied machen, ob du eine Flasche oder 10000 verschenkt hättest.

Die Höhe der Tagessätze richtet sich schlicherdings nach deinem Einkommen. Teile dein Nettoeinkommen duch 30 und du weisst wie hoch im Falle einer Geldstrafenverhängung die Höhe deines Tagessatzes - unabhängig vom Straftatbestand - wäre.

Mit besten Empfehlungen

Hagen


____________________
Besten Gruß

Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 37
Posting Freak
Posting Freak

Waconia
Beiträge: 3129
Registriert: 1.4.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 20:31  
Tipp von mir:

Ein gutes Geschäft ist, wenn alle Beteiligten was davon haben.
Ein brillantes ist, wenn man dem Finanzamt bewießen hat, dass es kein's war.

Gilt übrigens für viele Lebensbereiche. Also (öffentlichen) Schnabel halten und gut ist. :cool:


____________________
Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 38
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 08:29  

Zitat von Hagen, am 30.8.2012 um 20:11
Nur um die Diskussion zum Abschluss zu bringen. Eine Schenkung ist natürlich ein zweiseitiger Vertrag. Der Schenkende will mit seiner Erklärung den Willen kundtun, einem anderen eine unentgeltiche Zuwendung angedeihen zu lassen. Der Beschenkte gibt ebenfalls eine Willenserklärung ab, die lautet "Ich nehme das Geschenk an!" Jedoch ist dieser Vertrag nur einseitig verpflichtend, nämlich für den Schenkenden.

Im übrigen hat der Beamte schon eine Analogie betrieben.
Audrücklich steht ja nichts von Schenkung im Gesetz. Wenn er die Situation entsprechend eines Verkaufs wertet, sieht er eine Regelungslücke die er aufgrund der - in seinen Augen - gegebenen Vergleichbarkeit der Situationen wie einen Verkauf wertet.

Hintergrund ist die Weitergabe des Biere, ob entgeltich oder unentgeltlich sieht er als dahinstehend an. Er legt in erster Linie Wert auf den Umstand des Eigenverbrauchs.

Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Keine Ahnung, ob Finanzgerichte dazu schon eine - für andere Gerichte nicht bindende - Entscheidung getroffen haben. Etwas anderes wäre es nur, wenn der BFH dazu ein Grundsatzurteil gefällt hätte oder es entsprechende Ausführungsverordnungen für das Gesetz von den Finanzministerien geben würde.

Zur Geldstrafe:

Eine solche wird nach sogenannten Tagessätzen berechnet, die Hafttagen entsprechen und als solche auch abzusitzen wären, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird.

Es gibt es keine feste Tageszahl für eine Verurteilung in einem solchen Fall, die Strafzumessung liegt grs. im Rahmen der Gesetze im Ermessen des Gerichts. Da würde es sicher einen Unterschied machen, ob du eine Flasche oder 10000 verschenkt hättest.

Die Höhe der Tagessätze richtet sich schlicherdings nach deinem Einkommen. Teile dein Nettoeinkommen duch 30 und du weisst wie hoch im Falle einer Geldstrafenverhängung die Höhe deines Tagessatzes - unabhängig vom Straftatbestand - wäre.

Mit besten Empfehlungen

Hagen

Ich bin immer noch der Meinung, dass versteuertes Bier unbegrenzt verschenkt werden darf. Die Äußerungen des HZA Regensburg stehen dem nicht entgegen:

-----

"Sehr geehrter Herr Martens,

§ 41 Abs. 1 der Biersteuerverordnung sieht vor, dass Haus-und Hobbybrauer Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch herstellen dürfen.
Einem Ausschank des selbst gebrauten Bieres anläßlich einer persönlichen Bewirtung von Gästen steht dem nicht entgegen.
Jedoch die Verwendung als Geburtstagsgeschenk ist vom Wortlaut der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers nicht miteinbezogen.
Ein Verschenken als Gastgeschenk käme im weiteren Sinne einem Verkauf gleich, und dieser ist ausdrücklich ausgeschlossen."


-----
Es ging hier wohlbemerkt um unversteuertes Bier im Rahmen der 200l-Freigrenze. Dieses darf innerhalb der eigenen Wohnung auch an Dritte unentgeltlich abgegeben werden im Rahmen der gesellschaftlich üblichen Bewirtung von Gästen. Außerhalb der eigenen Wohnung darf dieses unversteuerte Bier nicht an Dritte abgegeben werden, weil dann die Bedingungen des Steuerprivilegs aus §41 Abs. 1 nicht mehr erfüllt sind.

Ist das Bier versteuert, ist die Zollverwaltung nicht mehr zuständig. Es kann in unbegrenzten Mengen verschenkt werden und es ist auch vollkommen egal, ob der Beamte das Verschenken einem Verkauf gleichstellt. Wenn die Steuer bezahlt ist, geht ihn das schlicht und ergreifend nichts mehr an. Punkt. Abgehakt.

Im Übrigen ist der erste Satz aus der Verlautbarung des HZA Regensburg uneindeutig, um nicht zu sagen falsch. Man könnte daraus schließen, Haus- und Hobbybrauern dürften grundsätzlich nur für den eigenen Verbrauch Bier herstellen. Das trifft nicht zu. Haus- und Hobbybrauer dürfen Bier in unbegrenzten Mengen herstellen, es gibt keinen einzigen Paragrafen, der das einschränkt. Lediglich die Steuerfreiheit ist auf 2hl pro Kalenderjahr für in der eigenen Wohnung zum eigenen Verbrauch hergestelltes Bier begrenzt.

Hier der Wortlaut des §41 Abs.1 BiersteuerVO:

-----

(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der
Hausbrauer hergestellt.


-----

Man muss kein Jurist sein, um das zu verstehen. es genügt, wenn man der deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 31.8.2012 um 08:30 von Brauwolf]



____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 39
Senior Member
Senior Member

CKMartens
Beiträge: 216
Registriert: 8.8.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 08:32  
Ich habe den Sachbearbeiter heute früh nochmal angeschrieben wie es sich bei Versteuerten Bier verhält. Warte noch auf Antwort aus der Oberpfalz...
Profil anzeigen Antwort 40
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 08:37  

Zitat von CKMartens, am 31.8.2012 um 08:32
Ich habe den Sachbearbeiter heute früh nochmal angeschrieben wie es sich bei Versteuerten Bier verhält. Warte noch auf Antwort aus der Oberpfalz...


Ich bin auf die Antwort auch gespannt, obwohl sie reinen Unterhaltungswert haben wird. Denn, wie ich schon ausgeführt habe, ist die Zollverwaltung für versteuertes Bier nicht mehr zuständig.

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 41
Senior Member
Senior Member

CKMartens
Beiträge: 216
Registriert: 8.8.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 11:37  

Zitat von Brauwolf, am 31.8.2012 um 08:37

Zitat von CKMartens, am 31.8.2012 um 08:32
Ich habe den Sachbearbeiter heute früh nochmal angeschrieben wie es sich bei Versteuerten Bier verhält. Warte noch auf Antwort aus der Oberpfalz...


Ich bin auf die Antwort auch gespannt, obwohl sie reinen Unterhaltungswert haben wird. Denn, wie ich schon ausgeführt habe, ist die Zollverwaltung für versteuertes Bier nicht mehr zuständig.

Cheers, Ruthard


Nicht mehr zuständig stimmt nicht ganz, aber sie können nicht mehr eingreifen. Hier die Antwort aus Regensburg:


Quelltextbereich einfügen:
Sehr geehrter Herr Martens,
Sie überführen Ihr selbsthergestelltes Bier nach der Versteuerung in den freien Verkehr
und können es somit auch als Geschenk abgeben.
Die Steueranmeldung müßten Sie eigenständig veranlassen, der Vordruck dazu ist in Internet unter www.zoll.de erhältlich.



Schönes Wochenende und gut Sud....

P.S. Bei mir kocht gerade ein Festbier....
Profil anzeigen Antwort 42
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 18:37  
Wie ich es gesagt habe, ist das Bier erst mal versteuert, ist der Zoll außen vor.

Die Zollverwaltung kümmert sich lediglich um die Biersteuer und deren Eintreibung,
bzw. achtet darauf, dass Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung eingehalten werden.

Sowie eine Biersteuer entrichtet ist, hat der Mohr seine Schuldigkeit getan.
Es gibt keine weitere Steuer für die die Zollverwaltung zuständig wäre.

Es können dann nur noch Belange betroffen sein, um die sich andere Behörden kümmern,
z.B. wenn

Bier an Personen unter 16 Jahre verschenkt wird - Jugendschutz
Bier verkauft wird - Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Einkommens- und Umsatzsteuer

wenn bei der Herstellung Nachbarn mehr als zumutbar durch Gerüche und Lärm belästigt werden
- Nachbarschaftsrecht, Immissionsschutz
zusätzlich, wenn sich im Garten Bege von Treber und Hopfentrub ansammeln, die eine
Gesundheitsgefährdung für die Allgemeinheit bedeuten könnte - Abfallrecht.

Von mir aus könnte man die 200l Freigrenze ganz abschaffen und Bier vom ersten Liter an besteuern. Das würde viele Diskussionen ersparen und wer den Staat um 10,76€ Steuer bescheißt, der klaut auch bei Kick.


Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 43
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 824
Registriert: 14.6.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 20:38  
Hi Emjay,

leider hattest Du nicht auf meine Frage geantwortet :( .

Ich gehe aber mal davon aus, dass die Biermenge nicht sehr groß sein wird, so dass Du mit etwa 1 - 2 Euro Steuer dabei bist.

Ich würde den Sud ganz normal Anzeigen und anschließend die Steueranmeldung (siehe Formular bei Antwort 45 vom Brauwolf) ans Hauptzollamt senden, mit der Bitte um Erlass wegen Geringfügigkeit.

Ist zwar ein wenig Schreibkram, aber immer noch einfacher, als Deine Ausrüstung in der Gegend herumzuschleppen.

Viele Grüße

Earl


[Editiert am 1.9.2012 um 08:32 von Earl]



____________________
PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer :)
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 44
Posting Freak
Posting Freak

Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 20:46  
Der Link funktioniert leider nicht. Ich vermute du meinst das Formular 2075 aus dieser Sammlung

Cheers, Ruthard


____________________
Mein Blog: Brew24.com
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 45
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 824
Registriert: 14.6.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 08:30  
Jepp, genau das.

Komisch, dass der Link nicht funzt.

Hab´s mal auf Deinen Post umeditiert.

Gruß

Earl


____________________
PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer :)
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 46
  Seite 2 von 2   «  1  2  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum