Senior Member Beiträge: 135 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 21:56 |
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Nabend zusammen,
das Thema Zoll wurde hier im Forum ja schon zur genüge behandelt. Auch ich
möchte jetzt alles richtig anmelden. Über die 2 hl im Jahr komme ich eh
nicht, aber Ordnung muss ja sein...
Täusche ich mich oder war hier mal ein Link zu einem Vordruck für so eine
Anmeldung? Die Sufu hat leider nicht geholfen...
Mein zuständiges Amt müsste Darmstadt sein. Wie verhält sich das? Gebt ihr
einmal im Jahr eine Meldung ab oder für jeden Sud? Variiert das je nach
zuständiger Behörde? Muss die Stammwürze angegeben werden, wenn ich eh
unter den 2 hl bleibe?
Ich hoffe, ich nerve nicht aber wenn das immer verschieden gehandhabt wird,
verunsichert das schon etwas.
Dank und Gruss
Christian
PS: Ich war auch auf der Seite vom Zoll aber die Formulare die ich gefunden
habe, waren glaube ich an Personen gerichtet die mehr als 2 hl anzumelden
haben. Also doch alles ganz formlos? Sorry... ____________________ "Ich habe Bruder Olaf versprochen, auf der heutigen Sitzung das Übel des
Trinkens zu erwähnen. ~DAS ÜBEL DES TRINKENS...~ Wenn es sonst nix weiteres
gibt schlage ich vor wir gehen zur Bar..."
Hägars Abenteuer ;-)
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Posting Freak Beiträge: 1442 Registriert: 10.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 22:00 |
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Ich habe gerade meinen Sud für morgen per Email angemeldet, einfach an die
Email des hzak. Allerdings ist das bei mir beim Hauptzollamt Köln so, es
ist wohl überall etwas anders. Ich muss jeden Sud formlos anmelden,
Stammwürze ist glaub ich nicht unbedingt erforderlich
Zitat: |
Oben Rechts
Fabian XXX
StraßeXY.100
StadtXY
GZ: V 32XX B - B 21.0X.0X (Hobbybrauernummer, kriegt man nach der ersten
Anmeldung mitgeteilt)
Guten Tag.
Hiermit zeige ich meinen Brautag am 31.08.2012 an. Der Brauort ist der
unter oben genannter Adresse.
Es werden 35L obergäriges Bier mit einer Stammwürze von 13°P gebraut.
Vielen Dank,
Fabian XXX
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In der ersten Mail kannst du noch schreiben, dass du Hobbybrauer bist und
vorraussichtlich unter der 200L-Grenze bleibst. Mit der ersten Mails an den
Zoll kannst du auch gleich den ersten Sud anmelden, die schreiben dir dann
schon was noch fehlt ____________________ Mein Blog rund ums Bierbrauen!
http://freubreu.wordpress.com/
Besucht uns doch mal im Hobbybrauerchat, mittlerweile regelmäßig
besucht!
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=10577
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 135 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 22:06 |
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Suuuuper! Ich danke für die flotte Antwort
Da ich gerade Malz geordert habe und in den nächsten Wochen wieder brauen
werde, werde ich das ganze dann mal so anmelden. Ich bin gespannt was
zurück kommt.
Aber wie du schon sagst: die melden sich, wenn was fehlt... Ist halt ne
Behörde, kennt man ja vom Finanzamt ...
Wie immer, danke!
Gruss
Christian
Edit: Ich ermittle meine Stammwürze erst nach dem Hopfenkochen. Als Neuling
könnte ich da garnichts angeben. Oder gibst du einfach nen geschätzten Wert
an?
[Editiert am 30.8.2012 um 22:08 von Wikinger86]
____________________ "Ich habe Bruder Olaf versprochen, auf der heutigen Sitzung das Übel des
Trinkens zu erwähnen. ~DAS ÜBEL DES TRINKENS...~ Wenn es sonst nix weiteres
gibt schlage ich vor wir gehen zur Bar..."
Hägars Abenteuer ;-)
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 880 Registriert: 8.7.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 22:08 |
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Hi Wikinger86,
den Zoll einfach formlos per E-Mail anschreiben.
Menge die Du etwa brauen möchtest, Stammwürzgehalt, Tag, an dem Due Bier
herstellen möchtest.
Bei mir siht das soh oder so ähnlich aus: Zitat: | Sehr geehrte Damen und
Herren,
ich beabsichtige am xx.xx.xxxx in meiner Wohnung 50 Liter Bier mit einem
Stammwürzgehalt von nn% zu brauen.
Meine Adresse:
mmmmmmm
mmmmmmmmm 12
1234 mmmmmm
Mit freundlichen Grüßen |
Du brauchst kein Formular.
Es gibt auch Zoll Ämter, welche nicht darauf bestehen, jeden Sud einzeln
anzumelden, aber das erfährst Du dann schon ...
Gruß Guido
Edith: da war wer schneller
[Editiert am 30.8.2012 um 22:11 von gschwar]
____________________ You all laugh because I am different. I laugh because you are all the same
...
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 22:08 |
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Formlos passt.
Die (vom HZA) sind lockerer drauf als mancher meint.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 135 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 30.8.2012 um 22:21 |
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Ich danke euch allen! Wenn das bei euch so einfach geht, muss ich mir ja
wohl keine großen Gedanken machen...
Werde dann nächste Woche (wenn mein Brautag feststeht) die Mail schicken,
mit der Bitte um Antwort. Nicht, dass keine Antwort kommt und ich dann
irgendwann mal eine böse Überraschung erlebe
Danke!
Gruss
Christian ____________________ "Ich habe Bruder Olaf versprochen, auf der heutigen Sitzung das Übel des
Trinkens zu erwähnen. ~DAS ÜBEL DES TRINKENS...~ Wenn es sonst nix weiteres
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Hägars Abenteuer ;-)
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Antwort 5 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 05:45 |
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Täusch Dich da nicht, das kommt ganz aufs HZA drauf an. Mir wurde ein
Formblatt zugeschickt das ich jedesmal spätestens 7 Tage vor dem geplanten
hinschicken muss.
Also beim zuständigen HZA erkundigen wie die Damen und Herren es gerne
hätten....
Guten Morgen,
carsten
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Antwort 6 |
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Newbie Beiträge: 5 Registriert: 7.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 06:08 |
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Willkommen im Club CKMartens
Bei mir selbiges.... ich hab mir gleich ein Wordformular gebastelt mit
Kalendereinbindung und eingebetteter Unterschrift, das dann als PDF ans HZA
geht
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Antwort 7 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 31.8.2012 um 06:39 |
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Das HZA Darmstadt nimmts da recht genau, glaube ich. Der Sud soll 7 Tage
(Werktage?) vorher angemeldet werden.
Ich glaube für Markus (ggansde) ist das HZA Darmstadt zuständig. Er kann
Dir bestimmt näheres mitteilen.
Uwe
____________________
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Antwort 8 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 8.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 07:13 |
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Zitat von netzzwergal, am 31.8.2012 um
06:08 | Willkommen im Club CKMartens
Bei mir selbiges.... ich hab mir gleich ein Wordformular gebastelt mit
Kalendereinbindung und eingebetteter Unterschrift, das dann als PDF ans HZA
geht |
Hab ich auch so gemacht
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 07:31 |
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Für mich ist auch das HZA Damrstadt zuständig, da ich gerade gestern erst
den Sonntag angemeldet habe kann ich ja berichten.
VG
Chris
____________________
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 08:12 |
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Ich bin auch bei Darmstadt, aber meine sagt ich muss 14 tage woher sagen,
aber Egel ist kein Problem für mich. Ich melde 10 oder 20 Sud an 6 Monat
vor (bei email), den schau ich auf den Kalender und sehen ob heute ist eine
Brau Tag. Wenn ja, brau ich, wenn ich kein Lust habe, brau ich nicht.
Die Tag danach schrieb ich noch ein email und sagen
Am (Datum) ich habe (Liter Bier) mit (??) Plato gebraut. Ich habe
Formular 2075 gestern im Post und die Geld Euro (wert) Überwissen für
die Steuer.
Name und Adresse
Zollamt Referenz Nummer.
Die gleichen Tag zahl ich die Steuer bei Überweisung (inklusive mit Zollamt
Referenz Nummer)
Am Brautag, habe ich alle die Papier den Zoll braucht dabei (wenn der
kommt) und den gebe es einfach zum die Zoll zum schauen, (Anmeldung von
Anfang UND bei email, Formular 2075, (auch die alte 2075) ) usw...........
[Editiert am 31.8.2012 um 08:26 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 08:58 |
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Das HZA Darmstadt gehört bekanntermaßen zu den eher unlustigen Spezies
dieser Gruppierung.
Formulierungen wie
"...Ich erteile Ihnen hiermit die jederzeit widerrufliche Genehmigung in
Ihrer Wohnung Bier herzustellen.."
zeugen von wenig Sachverstand.
Hier ist seitens des Steuerbürgers noch viel Erziehungsarbeit notwendig.
Die Herstellung von Bier ist genehmigunsfrei. Eine Genehmigung die nicht
erteilt werden muss, kann auch nicht widerrufen werden.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 31.8.2012 um 09:16 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 135 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.8.2012 um 20:58 |
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Nabend zusammen,
ich danke für die vielen Tipps. Nicht so toll, wenn Darmstadt da etwas
komplizierter ist. Mein Paket von HuM hängt mal wieder im Lotto-Laden fest,
da es ja arbeitende Bevölkerung gibt...
Da ich plane, innerhalb der nächsten 2 Wochen zu brauen werde ich morgen
mal was aufsetzen
Danke!
Gruss
Christian ____________________ "Ich habe Bruder Olaf versprochen, auf der heutigen Sitzung das Übel des
Trinkens zu erwähnen. ~DAS ÜBEL DES TRINKENS...~ Wenn es sonst nix weiteres
gibt schlage ich vor wir gehen zur Bar..."
Hägars Abenteuer ;-)
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Antwort 13 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 13.2.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 00:57 |
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Es ist in der Tat vom HZA abhängig, wie viele Tage vorher und in welcher
Art angemeldet werden muss. So genügt es bei einigen HZA eine E-Mail zu
senden, andere möchten eine schriftliche Anmeldung mit Unterschrift per Fax
oder Brief.
Da ja die Frage nach Vordrucken aufkam, kann ich nur meine Erfahrungen mit
dem für mich zuständigen HZA Schweinfurt mitteilen.....
Hier habe ich damals zu Beginn meiner Hobbybrauerkarriere eine Anfrage per
E-Mail getätigt und folgende Antwort erhalten:
-----------------------------------------
Sehr geehrter Herr XY,
Sie müssen sich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt anmelden und können
somit 200 Liter Bier im Jahr steuerfrei herstellen. Dabei haben sie mir zum
einen, die voraussichtliche Herstellung von Bier im Kalendjahr mitzuteilen
und jeden Sud mindestens 3 Arbeitstage vorher anzuzeigen.
Hierzu erhalten Sie entsprechenden Vordrucke von uns.
Weitere Ausführungen der gesetzliche Vorschriften erhalten Sie in einem
Verfahrensablauf mitgeteilt.
Bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift mit, damit ich Ihnen den
Verfahrensablauf für Bierherstellung durch Haus- und Hobbybrauer mitteilen
kann.
Im Anhang erhalten Sie vorab bereits die dafür notwendigen Vordrucke.
Erstmals benötige ich die ausgefüllten Anmeldungen mit Unterschrift im
Original auf dem Postwege.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
-----------------------------------------
Hier habe ich mal die zwei doc-Dokumente online gestellt, welche ich vom
HZA Schweinfurt per Email erhalten habe. Diese können ja bei Bedarf an die
eigenen Bedürfnisse angepasst werden:
www.housnkueh.de/anmeldung_sud.doc
www.housnkueh.de/anmeldung_abrechnung_hobbybrauer.doc
(der Browser wird vermutlich anzeigen, dass die Seite nicht gefunden werden
kann, sollte die Datei jedoch herunterladen!!!)
Wenn Du dich zum ersten Mal als Hobbybrauer beim HZA anmeldest, erhältst Du
in der Regel eine Unternehmensnummer. Diese wird für die
Biersteuererklärung benötigt, welche einmal im Jahr abgegeben werden muss.
Aber das wird alles in einem offiziellen, amtlich beglaubigten Schreiben
vom Zollamt nochmals genau erklärt.
Keine Angst. Es hört sich vielleicht kompliziert und bürokratisch an, aber
eigentlich ist das keine große Sache......
Gut Sud,
Michael
[Editiert am 1.9.2012 um 07:15 von breijtlabratla]
____________________ Das Leben ist viel zu kurz, um schlechtes Bier zu trinken.
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 07:01 |
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Die zweite URL läßt sich nicht aufrufen, das "de" muss in "doc" geändert
werden - oder hier klicken.
Was ein Brimborium für 10,76€ Steuerersparnis im Jahr! Abgesehen davon sind
die vom HZA Schweinfurt erteilten Auflagen nicht vorschriftengemäß.
Es wird Zeit, dass sich die Hobbybrauer endlich mal auf die Hinterfüße
stellen und diesem Unsinn ein Ende bereiten. Ich fürchte nur, dass der
deutsche Michel wieder einmal viel zu obrigkeitshörig ist, als dass sich
hier was tut.
Dass es auch anders geht, haben 1926 die Winzer bewiesen: die haben das
Finanzamt in Bernkastell gestürmt und alle Akten aus dem Fenster
geschmissen. Den Winzern wurden nicht etwa mit Wasserwerfern die Lichter
ausgeschossen, nein, die Weinsteuer wurde abgeschafft!
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich fordere niemand auf, sein HZA zu
besetzen oder dort einen großen Haufen vor die Tür zu schxxxxn. Es gibt
andere und zwar legale Mittel, die Beamtenschar zur Vernunft zu bringen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 15 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 13.2.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 07:28 |
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Ups .... URL geändert...
Und ja, die vom HZA Schweinfurt zur Verfügung gestellten Unterlagen
verwenden die für ihren Einzugsbereich. Wobei sich anscheinend seit 06/2012
bei den offiziellen Steuerunterlagen was geändert hat. Aber das ist jetzt
nur nebensächlich. Immer beim zuständigen HZA nachfragen. Die sagen einem
schon, was man benötigt. ____________________ Das Leben ist viel zu kurz, um schlechtes Bier zu trinken.
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 07:57 |
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Hallo,
ich handhabe die Sache ähnlich wie Birk:
Zitat: | Ich melde 10 oder 20 Sud
an 6 Monat vor (bei email), den schau ich auf den Kalender und sehen ob
heute ist eine Brau Tag. Wenn ja, brau ich, wenn ich kein Lust habe, brau
ich nicht. |
Anfang des Jahres zeige ich gleich alle geplanten Sude beim HZA per email
an, zusammen mit der Bitte auf Erlass der Steuer vom Vorjahr wegen
Geringfügigkeit (Kleinbetrag unter 10 Euro). Das war´s dann mit dem HZA für
dieses Jahr.
Gruß
Earl ____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 08:01 |
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Man könnte eine Sammelklage anstreben, und somit einen Prezedenzfall
schaffen. Ich bin kein Jurist weiß auch nicht wie das geht. Haben wir hier
keinen Anwalt der sein Bier selbst herstellt ?
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 08:11 |
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Hallo zusammen,
bevor ich ins Bett gehe....hier noch der Trät wie verschieden die HZA mit
den Hobbybrauern umgehen.
---> http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread
&tid=12293
Guten Nacht,
Kirk
PS: Antwort 111 in dem Trät....
[Editiert am 1.9.2012 um 08:15 von Kirk1701]
____________________
Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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Antwort 19 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 13.2.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 09:57 |
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Is schon geil, was hier alles gefunden wird
vielleicht kann man so eine Auflistung im Brau-FAQ bzw. Wiki ergänzen. Da
stehen glaub ich nur die Gesetze drin. Das wäre doch eine schöne Ergänzung
(wobei natürlich alles ohne Gewähr)...
Aber es wird trotzdem viele geben, die trotz intensivster Suche im Forum
nicht die Antworten auf ihre Fragen finden.....
Wobei ein Forum ja auch von der Kommunikation lebt ____________________ Das Leben ist viel zu kurz, um schlechtes Bier zu trinken.
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 10:20 |
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Das ist doch schon mal eine interessante Aufstellung. Hier der direkte Link
zur Seite mit der Antwort 111:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread
&fid=1&tid=12293&page=5&orderdate=ASC
Das sind 21 von 43 HZAen. Gibt es zu den bisher nicht aufgeführten HZAen
mittlerweile Erkenntnisse?
Ziel muss es sein, eine einheitliche, zweckdienliche Regelung zu finden,
die für den Hobbybrauer überschaubar zu erfüllen ist und die ihn nicht in
seinen Freiheiten mehr als notwendig einschränkt.
Es kann nicht angehen, dass jeder Sachbearbeiter nach Lust und Laune
Auflagen erteilt, die von der BierStV nicht gedeckt sind.
Vor allem müssen die Hobbybrauer aufhören, jede Verlautbarung subalterner
Beamter als gottgegeben hinzunehmen. Wehrt euch endlich mal!
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 21 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 10:32 |
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Da wäre doch so ein Sammelthread mal ein Anfang und die ganze Welt kann
lesen, wie uneins unsere 1000 Behörden sich sind. Vielleicht weis das unser
Innenminister selbst gar nicht und wird so aufmerksam auf die Thematik.
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 22 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 10:35 |
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Ok, diese Liste von Kirk ist schon toll...JEDOCH: wo bitte ist denn das
Problem, einfach eine formlose E-Mail ans jeweils zuständige HZA zu
schicken. Wie wir alle wissen, schreiben die einem dann schon, wie sie es
gerne hätten. Und dass man schon vorher weiß, was einen erwartet, um sich
womöglich geistig darauf vorzubereiten...na, ja, jeder, wie er mag.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 10:54 |
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Zitat von tauroplu, am 1.9.2012 um
10:35 | Ok, diese Liste von Kirk ist schon
toll...JEDOCH: wo bitte ist denn das Problem, einfach eine formlose E-Mail
ans jeweils zuständige HZA zu schicken. Wie wir alle wissen, schreiben die
einem dann schon, wie sie es gerne hätten. Und dass man schon vorher weiß,
was einen erwartet, um sich womöglich geistig darauf vorzubereiten...na,
ja, jeder, wie er mag.
Gruß
Michael |
Die formlose Email wäre nicht das
Problem. Es kann aber nicht angehen, dass ich 7 Tage vor Braubeginn einen
Sachbearbeiter aus seinem Beamtenschlaf wecken soll, bloß weil der das so
möchte. Aus beruflichen Gründen bin ich oft abwesend und manchmal ergeben
sich von jetzt auf gleich Dienstplanverschiebungen, die mir unerwartet drei
freie Tage gewähren, die ich zum Brauen nutzen kann. Die völlig
unbegründete Auflage des HZA würde das unmöglich machen.
Abgesehen davon verlangen einige HZAen eine Anmeldung pro Sud auf Papier
mit Unterschrift.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 24 |
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