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Autor: Betreff: Suche Vordruck für Zoll...
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Wikinger86
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 21:56  
Nabend zusammen,
das Thema Zoll wurde hier im Forum ja schon zur genüge behandelt. Auch ich möchte jetzt alles richtig anmelden. Über die 2 hl im Jahr komme ich eh nicht, aber Ordnung muss ja sein...

Täusche ich mich oder war hier mal ein Link zu einem Vordruck für so eine Anmeldung? Die Sufu hat leider nicht geholfen...

Mein zuständiges Amt müsste Darmstadt sein. Wie verhält sich das? Gebt ihr einmal im Jahr eine Meldung ab oder für jeden Sud? Variiert das je nach zuständiger Behörde? Muss die Stammwürze angegeben werden, wenn ich eh unter den 2 hl bleibe?

Ich hoffe, ich nerve nicht aber wenn das immer verschieden gehandhabt wird, verunsichert das schon etwas.

Dank und Gruss
Christian

PS: Ich war auch auf der Seite vom Zoll aber die Formulare die ich gefunden habe, waren glaube ich an Personen gerichtet die mehr als 2 hl anzumelden haben. Also doch alles ganz formlos? :puzz: Sorry...


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"Ich habe Bruder Olaf versprochen, auf der heutigen Sitzung das Übel des Trinkens zu erwähnen. ~DAS ÜBEL DES TRINKENS...~ Wenn es sonst nix weiteres gibt schlage ich vor wir gehen zur Bar..."
Hägars Abenteuer ;-)
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 22:00  
Ich habe gerade meinen Sud für morgen per Email angemeldet, einfach an die Email des hzak. Allerdings ist das bei mir beim Hauptzollamt Köln so, es ist wohl überall etwas anders. Ich muss jeden Sud formlos anmelden, Stammwürze ist glaub ich nicht unbedingt erforderlich

Zitat:

Oben Rechts
Fabian XXX
StraßeXY.100
StadtXY
GZ: V 32XX B - B 21.0X.0X (Hobbybrauernummer, kriegt man nach der ersten Anmeldung mitgeteilt)

Guten Tag.

Hiermit zeige ich meinen Brautag am 31.08.2012 an. Der Brauort ist der unter oben genannter Adresse.
Es werden 35L obergäriges Bier mit einer Stammwürze von 13°P gebraut.

Vielen Dank,
Fabian XXX


In der ersten Mail kannst du noch schreiben, dass du Hobbybrauer bist und vorraussichtlich unter der 200L-Grenze bleibst. Mit der ersten Mails an den Zoll kannst du auch gleich den ersten Sud anmelden, die schreiben dir dann schon was noch fehlt ;)


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Wikinger86
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 22:06  
Suuuuper! Ich danke für die flotte Antwort :thumbup:

Da ich gerade Malz geordert habe und in den nächsten Wochen wieder brauen werde, werde ich das ganze dann mal so anmelden. Ich bin gespannt was zurück kommt.

Aber wie du schon sagst: die melden sich, wenn was fehlt... Ist halt ne Behörde, kennt man ja vom Finanzamt ...

Wie immer, danke!

Gruss
Christian

Edit: Ich ermittle meine Stammwürze erst nach dem Hopfenkochen. Als Neuling könnte ich da garnichts angeben. Oder gibst du einfach nen geschätzten Wert an?


[Editiert am 30.8.2012 um 22:08 von Wikinger86]



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gschwar
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 22:08  
Hi Wikinger86,

den Zoll einfach formlos per E-Mail anschreiben.

Menge die Du etwa brauen möchtest, Stammwürzgehalt, Tag, an dem Due Bier herstellen möchtest.

Bei mir siht das soh oder so ähnlich aus:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige am xx.xx.xxxx in meiner Wohnung 50 Liter Bier mit einem Stammwürzgehalt von nn% zu brauen.

Meine Adresse:
mmmmmmm
mmmmmmmmm 12
1234 mmmmmm

Mit freundlichen Grüßen


Du brauchst kein Formular.

Es gibt auch Zoll Ämter, welche nicht darauf bestehen, jeden Sud einzeln anzumelden, aber das erfährst Du dann schon ...

Gruß Guido

Edith: da war wer schneller :puzz:


[Editiert am 30.8.2012 um 22:11 von gschwar]



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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 22:08  
Formlos passt.

Die (vom HZA) sind lockerer drauf als mancher meint.


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Wikinger86
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red_folder.gif erstellt am: 30.8.2012 um 22:21  
Ich danke euch allen! Wenn das bei euch so einfach geht, muss ich mir ja wohl keine großen Gedanken machen...
Werde dann nächste Woche (wenn mein Brautag feststeht) die Mail schicken, mit der Bitte um Antwort. Nicht, dass keine Antwort kommt und ich dann irgendwann mal eine böse Überraschung erlebe :exclam:

Danke!

Gruss
Christian


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CKMartens
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 05:45  

Zitat von Waconia, am 30.8.2012 um 22:08
Formlos passt.

Die (vom HZA) sind lockerer drauf als mancher meint.


Täusch Dich da nicht, das kommt ganz aufs HZA drauf an. Mir wurde ein Formblatt zugeschickt das ich jedesmal spätestens 7 Tage vor dem geplanten hinschicken muss.

Also beim zuständigen HZA erkundigen wie die Damen und Herren es gerne hätten....

Guten Morgen,
carsten
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netzzwergal
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 06:08  
Willkommen im Club CKMartens :)

Bei mir selbiges.... ich hab mir gleich ein Wordformular gebastelt mit Kalendereinbindung und eingebetteter Unterschrift, das dann als PDF ans HZA geht :D
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 06:39  
Das HZA Darmstadt nimmts da recht genau, glaube ich. Der Sud soll 7 Tage (Werktage?) vorher angemeldet werden.
Ich glaube für Markus (ggansde) ist das HZA Darmstadt zuständig. Er kann Dir bestimmt näheres mitteilen.

Uwe


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CKMartens
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 07:13  

Zitat von netzzwergal, am 31.8.2012 um 06:08
Willkommen im Club CKMartens :)

Bei mir selbiges.... ich hab mir gleich ein Wordformular gebastelt mit Kalendereinbindung und eingebetteter Unterschrift, das dann als PDF ans HZA geht :D


Hab ich auch so gemacht :thumbup:
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 07:31  
Für mich ist auch das HZA Damrstadt zuständig, da ich gerade gestern erst den Sonntag angemeldet habe kann ich ja berichten.

VG
Chris


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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 08:12  
Ich bin auch bei Darmstadt, aber meine sagt ich muss 14 tage woher sagen, aber Egel ist kein Problem für mich. Ich melde 10 oder 20 Sud an 6 Monat vor (bei email), den schau ich auf den Kalender und sehen ob heute ist eine Brau Tag. Wenn ja, brau ich, wenn ich kein Lust habe, brau ich nicht.

Die Tag danach schrieb ich noch ein email und sagen

Am (Datum) ich habe (Liter Bier) mit (??) Plato gebraut. Ich habe
Formular 2075 gestern im Post und die Geld Euro (wert) Überwissen für
die Steuer.

Name und Adresse
Zollamt Referenz Nummer.

Die gleichen Tag zahl ich die Steuer bei Überweisung (inklusive mit Zollamt Referenz Nummer)

Am Brautag, habe ich alle die Papier den Zoll braucht dabei (wenn der kommt) und den gebe es einfach zum die Zoll zum schauen, (Anmeldung von Anfang UND bei email, Formular 2075, (auch die alte 2075) ) usw...........


[Editiert am 31.8.2012 um 08:26 von Birk]



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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 08:58  
Das HZA Darmstadt gehört bekanntermaßen zu den eher unlustigen Spezies dieser Gruppierung.

Formulierungen wie

"...Ich erteile Ihnen hiermit die jederzeit widerrufliche Genehmigung in Ihrer Wohnung Bier herzustellen.."

zeugen von wenig Sachverstand.
Hier ist seitens des Steuerbürgers noch viel Erziehungsarbeit notwendig.

Die Herstellung von Bier ist genehmigunsfrei. Eine Genehmigung die nicht erteilt werden muss, kann auch nicht widerrufen werden.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 31.8.2012 um 09:16 von Brauwolf]



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Wikinger86
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red_folder.gif erstellt am: 31.8.2012 um 20:58  
Nabend zusammen,
ich danke für die vielen Tipps. Nicht so toll, wenn Darmstadt da etwas komplizierter ist. Mein Paket von HuM hängt mal wieder im Lotto-Laden fest, da es ja arbeitende Bevölkerung gibt...

Da ich plane, innerhalb der nächsten 2 Wochen zu brauen werde ich morgen mal was aufsetzen ;)

Danke!

Gruss
Christian


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breijtlabratla
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 00:57  
Es ist in der Tat vom HZA abhängig, wie viele Tage vorher und in welcher Art angemeldet werden muss. So genügt es bei einigen HZA eine E-Mail zu senden, andere möchten eine schriftliche Anmeldung mit Unterschrift per Fax oder Brief.

Da ja die Frage nach Vordrucken aufkam, kann ich nur meine Erfahrungen mit dem für mich zuständigen HZA Schweinfurt mitteilen.....

Hier habe ich damals zu Beginn meiner Hobbybrauerkarriere eine Anfrage per E-Mail getätigt und folgende Antwort erhalten:

-----------------------------------------
Sehr geehrter Herr XY,

Sie müssen sich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt anmelden und können somit 200 Liter Bier im Jahr steuerfrei herstellen. Dabei haben sie mir zum einen, die voraussichtliche Herstellung von Bier im Kalendjahr mitzuteilen und jeden Sud mindestens 3 Arbeitstage vorher anzuzeigen.
Hierzu erhalten Sie entsprechenden Vordrucke von uns.

Weitere Ausführungen der gesetzliche Vorschriften erhalten Sie in einem Verfahrensablauf mitgeteilt.

Bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift mit, damit ich Ihnen den Verfahrensablauf für Bierherstellung durch Haus- und Hobbybrauer mitteilen kann.

Im Anhang erhalten Sie vorab bereits die dafür notwendigen Vordrucke.

Erstmals benötige ich die ausgefüllten Anmeldungen mit Unterschrift im Original auf dem Postwege.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
-----------------------------------------

Hier habe ich mal die zwei doc-Dokumente online gestellt, welche ich vom HZA Schweinfurt per Email erhalten habe. Diese können ja bei Bedarf an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden:

www.housnkueh.de/anmeldung_sud.doc
www.housnkueh.de/anmeldung_abrechnung_hobbybrauer.doc

(der Browser wird vermutlich anzeigen, dass die Seite nicht gefunden werden kann, sollte die Datei jedoch herunterladen!!!)


Wenn Du dich zum ersten Mal als Hobbybrauer beim HZA anmeldest, erhältst Du in der Regel eine Unternehmensnummer. Diese wird für die Biersteuererklärung benötigt, welche einmal im Jahr abgegeben werden muss. Aber das wird alles in einem offiziellen, amtlich beglaubigten Schreiben vom Zollamt nochmals genau erklärt.

Keine Angst. Es hört sich vielleicht kompliziert und bürokratisch an, aber eigentlich ist das keine große Sache...... :puzz:

Gut Sud,
Michael


[Editiert am 1.9.2012 um 07:15 von breijtlabratla]



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Das Leben ist viel zu kurz, um schlechtes Bier zu trinken.
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 07:01  
Die zweite URL läßt sich nicht aufrufen, das "de" muss in "doc" geändert werden - oder hier klicken.

Was ein Brimborium für 10,76€ Steuerersparnis im Jahr! Abgesehen davon sind die vom HZA Schweinfurt erteilten Auflagen nicht vorschriftengemäß.

Es wird Zeit, dass sich die Hobbybrauer endlich mal auf die Hinterfüße stellen und diesem Unsinn ein Ende bereiten. Ich fürchte nur, dass der deutsche Michel wieder einmal viel zu obrigkeitshörig ist, als dass sich hier was tut.

Dass es auch anders geht, haben 1926 die Winzer bewiesen: die haben das Finanzamt in Bernkastell gestürmt und alle Akten aus dem Fenster geschmissen. Den Winzern wurden nicht etwa mit Wasserwerfern die Lichter ausgeschossen, nein, die Weinsteuer wurde abgeschafft!

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich fordere niemand auf, sein HZA zu besetzen oder dort einen großen Haufen vor die Tür zu schxxxxn. Es gibt andere und zwar legale Mittel, die Beamtenschar zur Vernunft zu bringen.



Cheers, Ruthard


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breijtlabratla
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 07:28  
Ups .... URL geändert... :redhead:

Und ja, die vom HZA Schweinfurt zur Verfügung gestellten Unterlagen verwenden die für ihren Einzugsbereich. Wobei sich anscheinend seit 06/2012 bei den offiziellen Steuerunterlagen was geändert hat. Aber das ist jetzt nur nebensächlich. Immer beim zuständigen HZA nachfragen. Die sagen einem schon, was man benötigt.


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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 07:57  
Hallo,

ich handhabe die Sache ähnlich wie Birk:

Zitat:
Ich melde 10 oder 20 Sud an 6 Monat vor (bei email), den schau ich auf den Kalender und sehen ob heute ist eine Brau Tag. Wenn ja, brau ich, wenn ich kein Lust habe, brau ich nicht.


Anfang des Jahres zeige ich gleich alle geplanten Sude beim HZA per email an, zusammen mit der Bitte auf Erlass der Steuer vom Vorjahr wegen Geringfügigkeit (Kleinbetrag unter 10 Euro). Das war´s dann mit dem HZA für dieses Jahr.

Gruß

Earl


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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 08:01  
Man könnte eine Sammelklage anstreben, und somit einen Prezedenzfall schaffen. Ich bin kein Jurist weiß auch nicht wie das geht. Haben wir hier keinen Anwalt der sein Bier selbst herstellt ?


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 08:11  
Hallo zusammen,
bevor ich ins Bett gehe....hier noch der Trät wie verschieden die HZA mit den Hobbybrauern umgehen.

---> http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=12293

Guten Nacht,

Kirk

PS: Antwort 111 in dem Trät....


[Editiert am 1.9.2012 um 08:15 von Kirk1701]



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Dieses Bier ist in Deutschland leider
nicht verfügbar, da es möglicherweise
Hopfen enthält, für die die erforderlichen
Geschmacksrechte von der GMEA nicht
eingeräumt wurden
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breijtlabratla
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 09:57  
Is schon geil, was hier alles gefunden wird :)
vielleicht kann man so eine Auflistung im Brau-FAQ bzw. Wiki ergänzen. Da stehen glaub ich nur die Gesetze drin. Das wäre doch eine schöne Ergänzung (wobei natürlich alles ohne Gewähr)...

Aber es wird trotzdem viele geben, die trotz intensivster Suche im Forum nicht die Antworten auf ihre Fragen finden.....

Wobei ein Forum ja auch von der Kommunikation lebt ;)


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 10:20  
Das ist doch schon mal eine interessante Aufstellung. Hier der direkte Link zur Seite mit der Antwort 111:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &fid=1&tid=12293&page=5&orderdate=ASC

Das sind 21 von 43 HZAen. Gibt es zu den bisher nicht aufgeführten HZAen mittlerweile Erkenntnisse?


Ziel muss es sein, eine einheitliche, zweckdienliche Regelung zu finden, die für den Hobbybrauer überschaubar zu erfüllen ist und die ihn nicht in seinen Freiheiten mehr als notwendig einschränkt.

Es kann nicht angehen, dass jeder Sachbearbeiter nach Lust und Laune Auflagen erteilt, die von der BierStV nicht gedeckt sind.
Vor allem müssen die Hobbybrauer aufhören, jede Verlautbarung subalterner Beamter als gottgegeben hinzunehmen. Wehrt euch endlich mal!

Cheers, Ruthard


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Gambrinus zu Borbetomagus
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 10:32  
Da wäre doch so ein Sammelthread mal ein Anfang und die ganze Welt kann lesen, wie uneins unsere 1000 Behörden sich sind. Vielleicht weis das unser Innenminister selbst gar nicht und wird so aufmerksam auf die Thematik.


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 10:35  
Ok, diese Liste von Kirk ist schon toll...JEDOCH: wo bitte ist denn das Problem, einfach eine formlose E-Mail ans jeweils zuständige HZA zu schicken. Wie wir alle wissen, schreiben die einem dann schon, wie sie es gerne hätten. Und dass man schon vorher weiß, was einen erwartet, um sich womöglich geistig darauf vorzubereiten...na, ja, jeder, wie er mag.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 1.9.2012 um 10:54  

Zitat von tauroplu, am 1.9.2012 um 10:35
Ok, diese Liste von Kirk ist schon toll...JEDOCH: wo bitte ist denn das Problem, einfach eine formlose E-Mail ans jeweils zuständige HZA zu schicken. Wie wir alle wissen, schreiben die einem dann schon, wie sie es gerne hätten. Und dass man schon vorher weiß, was einen erwartet, um sich womöglich geistig darauf vorzubereiten...na, ja, jeder, wie er mag.

Gruß
Michael

Die formlose Email wäre nicht das Problem. Es kann aber nicht angehen, dass ich 7 Tage vor Braubeginn einen Sachbearbeiter aus seinem Beamtenschlaf wecken soll, bloß weil der das so möchte. Aus beruflichen Gründen bin ich oft abwesend und manchmal ergeben sich von jetzt auf gleich Dienstplanverschiebungen, die mir unerwartet drei freie Tage gewähren, die ich zum Brauen nutzen kann. Die völlig unbegründete Auflage des HZA würde das unmöglich machen.

Abgesehen davon verlangen einige HZAen eine Anmeldung pro Sud auf Papier mit Unterschrift.

Cheers, Ruthard


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