Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 10:55 |
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Hobbybrauernummer? Hab ich nicht... ____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 25 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 10:59 |
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Ich habe einfach mal geschrieben, ich beabsichtige...bla...bla . Sollte ich
über die Freimenge con 200l kommen so werde ich sie darüber in Kenntnis
setzen und die fällige Biersteuer entrichten.
Mal schauen was kommt ____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 26 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 11:01 |
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Hi, Alex,
doch, doch, so eine Nr. bekommt normalerweise jeder. Bei der allerersten
Anmeldung gibt es so eine Art "Kundennummer". Die ist auf meinen Bescheiden
seit zig Jahren immer die gleiche. Bei mir oben links hinter dem Kürzel
"GZ". Würde mich wundern, wenn Du die nicht hättest.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 11:05 |
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ja, ich habe auch eine nummer wie oben. ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 11:15 |
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Da muss ich mal genau nachgucken.... Ich habe vor Jahren meinenersten Sud
gemeldet, darauf bekam ich eine Antwort. Seit dem habe ich nie wieder was
von denen gehört. Ich melde jährlich im Vorraus den ersten Sud des Jahres
an und teile denen mit, daß ich wahrscheinlich unter 2hL bleiben werde. Das
ist alles.
Alex
____________________ Home brewing
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If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 11:16 |
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Ich darf daran erinnern, dass es bis Ende der Achtziger verboten war,
Brauzutaten unter dem Hinweis dass sie zum Bierbrauen geeignet sind, an
Privatleute zu verkaufen. Es war auch nicht erlaubt, mehere Brauzutaten
über einen Ladentisch zu verkaufen. Brauzutaten mussten an drei
verschiedenen Stellen erworben werden, Malz zum Backen, Hopfen für Tee und
Hefe als Nahrungsergänzung.
Die Verbreitung von Anleitungen zum Bierbrauen war ebenfalls verboten.
Diese Vorschriften wurden übrigens 1938 von den Nazis erlassen.
Es war ein ausländischer Journalist, der sich unter Berufung auf die
Pressefreiheit über diese Vorschrift hinweggesetzt hat. Erst dadurch wurden
die heutigen Möglichkeiten für Hobbybrauer geschaffen.
Es liegt jetzt an uns, die verbliebenen unsinnigen Auflagen
abzuschaffen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 824 Registriert: 14.6.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 11:24 |
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Zitat: | Die formlose Email wäre
nicht das Problem. Es kann aber nicht angehen, dass ich 7 Tage vor
Braubeginn einen Sachbearbeiter aus seinem Beamtenschlaf wecken soll, bloß
weil der das so möchte. |
Hi Brauwolf,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine bußgeldbewehrte
Ordnungswiedrigkeit ist, wenn Du das HZA auch nur einen Tag im Voraus in
Kenntnis setzt.
Auf den Seiten des ZOLL lese ich folgendes: Zitat: | Bevor Sie mit dem Brauen
Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn
der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an
Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos
mitteilen. |
Von einer Woche im Voraus kann ich hier nichts finden.
Das kann aber auch Länderabhängig verschiedenartig geregelt sein.
Hier wäre ich einfach mal frech und würde den Beamten Beamter sein lassen,
es sei denn, er ist in der Lage, Dir die entsprechende Verordnung und die
Höhe der Strafe bei Verstoß aufzuzeigen.
LG
Earl ____________________ PS: HIER gehts zur Tauschbörse für Hobbybrauer
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 11:33 |
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Stimmt, Earl, wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt, braucht
man sich nicht alles gefallen zu lassen. Das sollte man "ad libitum"
durchziehen. Das habe ich z.B. getan, als mein HZA mir (plötzlich und
unerwartet) erzählen wollte, dass wenn ich 1 l über den 200 l liege, ich
die vollen 201 l zu versteuern hätte. Da habe ich mich dann mal an die
Oberzolldirektion gewandt. Und siehe da: auf einmal war dann die Zollseite
völlig neu überarbeitet und ich habe von höchster Stelle mitgeteilt
bekommen, dass sich mein HZA da vertan hatte.
Also: wehrt Euch! Zumindest da, wo offensichtliche Fehler seitens des HZA
begangen werden.
Dokumentenlastige Menschen kann man am ehesten "dran kriegen", wenn man
einfach mal die Frage stellt: Wo steht das geschrieben? Da kommen die
meisten ganz schön ins Straucheln und plötzlich findet sich manchmal doch
eine praktikable Lösung...
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Gast
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erstellt am: 1.9.2012 um 12:24 |
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Es scheint ja von HZA zu HZA unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben.
Akzeptiert jedes HZA selbst gestrickte Formulare oder muss man da vorher
anfragen?
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 12:27 |
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Leute, einfach ne E-Mail abschicken und warten, was passiert. Die sagen
Euch schon, was Ihr zu tun habt (ob Ihr damit einverstanden seid oder
nicht, steht auf einem anderen Blatt).
Ich habe übrigen nochmal die Tipps für Brauneulinge überarbeitet und entsprechende
Zollinks gesetzt, da steht alles, was man wissen sollte.
Gruß
Michael
[Editiert am 1.9.2012 um 12:29 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 1.9.2012 um 12:34 |
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@Earl: mir ist das vollkommen klar, ich handhabe das auch so. Mich ärgert
nur, wie sich einige hier gängeln lassen, weil sie meinen, die Beamten
könnten beliebig über sie verfügen.
Manchmal hilft wirklich etwas Erziehungsarbeit. Als ich vor 25 Jahren zum
ersten mal meinen Pilotenschein habe verlängern lassen (alle 2 Jahre nötig)
sollte ich 7 Wochen vor Ablauf einen Antrag stellen. Ich bin am Tag des
Ablaufs mit den kompletten Unterlagen auf der Behörde erschienen und habe
darauf bestanden, dass das sofort und gleich erledigt wird. Der
Verwaltungsakt dauert 12 Minuten, 9 Minuten davon beansprucht der Gang zur
Kasse, um die Gebühren zu bezahlen. Das wurde anfangs noch mit Murren so
akzeptiert und klappt seitdem alle 2 Jahre wie am Schnürchen. Meine
Kollegen warten immer noch 7 Wochen auf ihre Scheinverlängerung.
Hier der Wortlaut meiner Erstanzeige:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf $ 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem
<Datum> in meiner Wohnung <Adresse> Bier herstellen werde. Die
erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht
überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch
bestimmt, wird meine Wohnung nur auf natürlichem Wege verlassen und ist
dann kein Bier mehr im steuerrechtlichen Sinne.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr
überschreiten, werde ich gemäß $ 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf
dem amtlichen Vordruck abgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Das war's soweit, damit sind die zitierten Vorschriften erfüllt.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 35 |
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