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Autor: Betreff: Hobbybrauen und der liebe Fiskus
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 09:26  
Man merkt das ich seit 2008 nicht mehr in Deutschland gewohnt habe.

Jan
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rattenfurz
Beiträge: 2512
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 09:38  

Zitat von JanBr, am 18.10.2012 um 05:20

Ich wollte damit eigentlich nur zeigen wie schwachsinning das Ganze eigentlich ist und eben wie willkürlich. Ich bin da ganz bei dir. Die paar Euro Steuern sind mir mein Hobby wert, aber es geht halt gar nicht wie unterschiedlich die Biersteuer gehandhabt wird. Deshalb sagte ich ja auch weiter oben entweder ganz abschaffen oder aber vom ersten Liter aber dann am Jahresende wie in der Brauerei eine Biersteuererklärung.



Ich glaube ja immer noch, dass zwar viele Leute das Gesetz lesen, den Witz aber nicht verstehen ;-)

Nein, im Ernst. Die HZAs machen das ja nicht aus Willkür anders, sondern sie versuchen das so zu behandeln, dass es in deren Workflow passt. Ich wette einfach darum, dass es in jedem HZA eine Person gab, die nicht schnell genug rennen konnte, als der Job verteilt wurde. Die macht das dann halt nebenher und strickt sich das dann so zurecht, dass sie wenig Arbeit hat.

Das kann dann so aussehen, dass sie gerne eine Übersicht hätte, damit sie die Hobbybrauer so behandeln kann, wie professionelle Brauer oder, weil der Beamte gerne Post bekommt, so, dass man jeden Sud einzeln anmelden muss. Wenn man Glück hat, erwischt man aber den Typus "Für den Scheiß werde ich nicht bezahlt", der grundsätzlich mit "Mir egal, ab 2 hl sagste dann Bescheid, machen wir pauschal 12°P" antwortet.

Ich wäre daher auch für ändern zu: "Jeder Hobbybrauer hat 2hl frei, wer mehr braut gibt am Ende des Jahres eine Tabelle ab."

Gerade wenn man zu viel braut, kriegen das ja zwangsläufig auch viele Personen mit (wer soll sonst das Bier trinken...).
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 10:17  
Das ist ja noch krass dämlicher, als ich dachte:

http://www.gesetze-im-internet.de/bierstg_2009/__23.html

§23 im Biersteuergesetz, man beachte Absatz (2):

(2) Bier ist ebenfalls von der Steuer befreit, wenn es
[...]
5.
von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk unentgeltlich abgegeben wird.


Als Hobbybrauer hat man eher selten Arbeiter, aber jeder, der das gewerblich macht, kann sich also in seinen Arbeitsvertrag eine gewisse Menge Haustrunk reinschreiben und bekommt die so steuerfrei...

Das ist jetzt mal echt bekloppt.
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Biertester
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 10:40  
Nenee
Nix selber reinschreiben
Da gibts ne Manteltarifvertrag

http://www.gemeinsam-fuer-toleranz.de/w/files/tarifvertraege/ mtv05druckbrauer.pdf

Hehe ...
B.


____________________
Prost! B.
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rattenfurz
Beiträge: 2512
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 11:08  
für die bayrischen Brauer unter uns ;-)

Krass finde ich die Mengen: 36l / Monat, von Mai bis September sind noch 10l / Woche zusätzlich erlaubt.

(Achja: Was man nicht im Betrieb trinken kann, darf man auch mit nach Hause nehmen, dann in Flaschen *g*)
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Senior Member
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mcgyver2k
Beiträge: 178
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:21  
Das ist ja das dreifache von dem was wir für uns selbst steuerfrei brauen dürfen.
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:37  
Was mich mal interessieren würde..Gibt es sonst noch irgendein Land auf der Welt, wo Hobbybrauer Biersteuer bezahlen müssen? Rein für den Eigenbedarf versteht sich.


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Administrator
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:38  
Das sind nicht 36l/Monat, sondern 36l/Woche, also knapp zehnmal so viel wie unsere Freimenge. Davon ist allerdings nur die Hälfte unentgeltlich. Das ist aber nur eine tarifvertragliche Regelung darüber, wieviel den Arbeitnehmern zusteht. Im BierStG und in der BierStV sind, was die Steuerbefreiungen für Haustrunk angeht, keine Grenzen festgelegt.
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:39  

Zitat:
Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt.“


Meiner Ansicht falsch!
Wenn man die Freimenge von 2hl um 1hl überschreitet, wird die Steuer für 3hl fällig.
Antwort 33
Administrator
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rmax
Beiträge: 1068
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:45  
Das wäre der Fall, wenn die 2hl eine Freigrenze wären. Da es aber eine Freimenge ist, muß nur die überschreitende Menge versteuert werden. Das ist einer der wenigen Punkte, in denen zwischen zoll.de und den meisten Hauptzollämtern und Hobbybrauern Einigkeit zu herrschen scheint.


[Editiert am 18.10.2012 um 15:56 von rmax]
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:49  

Zitat von hankie, am 18.10.2012 um 15:39

Zitat:
Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt.“


Meiner Ansicht falsch!
Wenn man die Freimenge von 2hl um 1hl überschreitet, wird die Steuer für 3hl fällig.


Das ist ausdiskutiert. Sogar der Zoll sieht das so, Zitat:

"Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektoliter Bier überschreiten müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Grad Plato nennt man den Stammwürzegehalt des Bieres. Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt."


Mich ärgert immer wieder, wenn sich Bürger in vorauseilendem Gehorsam schlechter stellen, als die Gesetze es vorsehen.

Cheers, Ruthard


[Editiert am 18.10.2012 um 15:50 von Brauwolf]



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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 15:49  

Zitat von hankie, am 18.10.2012 um 15:39

Wenn man die Freimenge von 2hl um 1hl überschreitet, wird die Steuer für 3hl fällig.


Zitat:
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.


http://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/__41.html

D.h. die Menge von 2hl / Jahr ist von der Steuer befreit. Unabhängig davon, wie viel zu als dein Hobby braust.

BTW steht da auch nicht "Pro Haushalt", sondern nur, dass man das in einem seiner Haushalte (wenn man noch einen Nebenwohnsitz oder so hat) machen muss.
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 16:01  
Die Haushalte stehen wohl vor allem deshalb im Plural, weil auch die Hobbybrauer im Plural stehen: Ein Brauer, ein Haushalt; mehrere Brauer, mehrere Haushalte. Daß man bei doppelter Haushaltsführung wählen kann, sollte eh selbstverständlich sein, wobei die Sache interessant werden könnte, wenn für die beiden Haushalte verschiedenen HZÄ zuständig sind.

Ich sehe die Politik schon eine "zentrale Hobbybrauerdatei" fordern, um dieses "erhebliche Mißbrauchspotential" zu unterbinden. ;)

Bei sehr weiter Auslegung der Formulierung könnte man übrigens sogar auf die Idee kommen, daß ein Hobbybrauer im Haushalt eines anderen Hobbybrauers brauen darf, denn es heißt nicht "... in ihren jeweiligen Haushalten ..."


[Editiert am 18.10.2012 um 16:06 von rmax]
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 18:02  

Zitat:
Krass finde ich die Mengen: 36l / Monat, von Mai bis September sind noch 10l / Woche zusätzlich erlaubt.


Also vor 15 Jahren waren das bei mir noch 76 Liter je Monat und im Sommer für 40 Liter Hitzezeichen. Aner auch damals hing das schon stark von der Brauerei ab, also nicht die Steuerfreimenge sondern was die Brauerei gewillt war als Haustrunk abzugeben.

Prost

Jan
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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 18.10.2012 um 19:03  
Mein Bruder hat im Ferienjob vor 24 Jahren 30L Fassbier pro Woche bekommen. Das war immer eine gute Party damals :D

Gruß Hotte
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