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Autor: Betreff: Vereinsgründung und Vereinsheim „Hobbybrauer“.
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 11:01  
Werte Braugemeinde, seit Tagen machen sich ein paar Braubrüder und ich Gedanken über die Gründung eines „nicht eingetragenen“
aber dennoch gemeinnützig ausgerichteten Vereins ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Die Organhaftung bzw rechtlichen Unterschiede zum e.V. sind uns klar.

Hintergrund ist die leidige Geschichte der Freimengen bzw. der steuerlichen Behandlung von verschenktem oder gespendetem selbstgebrautem Bier.

Konkretes Beispiel: Es gibt hier im Ort einen bzw. mehrere Förderkreise als e.V. die soziale Zwecke unterstützen.
Diese möchten wir unsererseits mit Spenden unterstützen dergestalt, dass wir z.B. selbst gebrautes Bier
gegen eine kleine Spende an deren Veranstaltungen anbieten und die jeweiligen Spenden direkt dem jeweiligen Förderkreis zukommen lassen.
Erstes Projekt wäre den Kindergarten bei der Anschaffung eines „Spiel- und Kletterturmes“ zu unterstützen.

Ein Vereinsheim für das gemeinsame Brauen würde zur Verfügung stehen.
Durch die Zusammenlegung der Brauanlagen wären wir so in der Lage bis zu 500 Liter an einem Brautag herzustellen.

Ich habe im www recherchiert, aber so recht schlau bin ich noch nicht geworden und erhoffe mir,
dass es bereits solche oder ähnliche Konstellationen hier gibt, auf deren Erfahrungswerte wir ggf. zurückgreifen könnten.

Konkret stellen sich folgende Fragen:

Wie würde die „Bierspende“ steuerlich behandelt?
Spielt da Gewerbesteuer eine Rolle, da wir das Ganze ja nicht gewerblich betreiben würden?
Kann so ein Vereinsheim ähnlich gesehen wie ein Kommunbrauhaus und auch so behandelt werden?
Kann der Verein Bier an seine Mitglieder, die nicht selbst brauen, im eigenen Vereinsheim ausschenken?
Was wäre weiter zu bedenken oder konkret zu beachten?

Grüße aus der verregneten Pfalz.


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Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen

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Schill
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 11:11  
Hi Hannes,
die Idee finde ich total super, können wir an Freitag bequatschen, wäre natürlich dabei.

Bis Freitag

VG Volker


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vitivory
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 11:14  
Hi, Hannes.

Na klahr bin dabei, sogar mit einer riesen Pfanne :P

Gruß
Vit


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Viele Grüsse Braubruder Vit.

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Nicht das Bier ruiniert die Menschen, es ist das Wasser...
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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 11:16  
Klasse Jungs und natürlich seid Ihr herzlich willkommen.
Jepp, am Freitag stelle ich Euch die Idee konkret vor. :thumbup:


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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 11:23  
Hallo,

aus meiner Sicht (Vorsitzender der Nordhorner Vereinsbrauerei e.V. mit über 200 Mitgliedern) gibt es meistens folgende Probleme:

1. Der Herstellungsort für das Bier muss vom Gesundheitsamt abgenommen werden (lebensmittelrechtliche Voraussetzungen beachten)
2. Das Bier muss ordentlich versteuert werden

Wenn ihr einen geeigneten Raum habt, ist das alles eigentlich recht problemlos zu machen. Wir haben keinen, bekommen aber einmal im Jahr eine Ausnahmegenehmigung vom Gesundheitsamt.

Das Bier kann dann ganz normal verkauft werden. Als Verein müssen keine Umsatzsteuern bezahlt werden, wenn der Gewinn niedrig ausfällt (Stichwort Kleinunternehmerregelung). Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß,
Udo


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Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 11:26  
Ich bin kein Anwalt und gebe jetzt nur meinen Wissenstand wieder den ich mit Vereinen im allgemeinen gemacht habe.

Vorweg, es gäbe sehr wohl die Möglichkeit den Verein eintragen zu lassen. Der Verein würde sich z.B. um die Bewahrung der handwerklichen Braukunst kümmern. Da sehe ich nicht so ein Problem.

Spielt da Gewerbesteuer eine Rolle, da wir das Ganze ja nicht gewerblich betreiben würden? --> Meines Erachtens nicht. Im Endeffekt dürfte das sehr ähnlich sein wie der Verkauf von Kuchen am Weihnachtsbasar des Kindergartens. Ihr spendet den Gewinn ja. D.h. evtl. wird Umsatzsteuer fällig, nur diese würdet Ihr ja auf Grund der Spende wieder geltend machen können.

Kann so ein Vereinsheim ähnlich gesehen wie ein Kommunbrauhaus und auch so behandelt werden? --> Kommt auf das HZA an. Freising z.B. läßt das nicht zu. Freimenge je Haushalt. Allerdings könntet Ihr das Bier zu Hause vergären (wie im Kommunbrauhaus) denn erst das vergären ist die Erzeugung und somit wird erst bei der Vergärung Biersteuer fällig. Allerdings würde ich hier nochmal mit einem Fachanwalt oder Steuerberater sprechen, denn ich könnte mir vorstellen das Ihr evtl. Biersteuer abführen müsst, die aber auch geltend machen könnt wenn Ihr das Bier nachweislich spendet und euch der Spendenempfänger hierfür eine Spendenquittung ausstellt.

Kann der Verein Bier an seine Mitglieder, die nicht selbst brauen, im eigenen Vereinsheim ausschenken? Ja, kann er. Ich kenn einige "Vereinsheime" bei denen man für einen Euro Mitglied wird. Im Endeffekt sind es halt Kneipen ohne Schanklizenz.

Was wäre weiter zu bedenken oder konkret zu beachten?Ich weiß nicht in wie weit das bei euch eine Rolle spielt, aber ich war längere Zeit in einem Verein aktiv der eine Art Jugendherberge bewirtschaftet. Für das Sommerfest wurde damals für den Ausschank und die Bewirtung von jedem Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis verlangt (kostet nicht viel und gibt's beim Gesundheitsamt) außerdem benötigt man zum Einrichten einer Schankanlage einen Schankanlagensachverständigen Schein (der kostet allerdings was, meine mich ereinnern zu können um die 200 - 250 Euro).

Gruß

Jan
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:03  
Zu der Thematik Kommunbrauhaus: Ich weiß es nicht, aber wenn man so ein wenig herumliest, sind solche Braustätten sog. Gemeindebrauhäuser. In der Regel verbunden mit dem alten Hausbraurecht, geht wohl aber auch über die entsprechende Genehmigung der Gemeinde. Ein Verein kann zwar sicher der Träger eines solchen Brauhauses sein (oder die Gründung anstreben), aber da bedarf es sicherlich der Abstimmung mit der Gemeinde/Stadt.
Also ohne Stress hieße das, dass für im Verein hergestelltes Bier (!) ganz einfach ein Steuerlager beim HZA beantragt werden sollte. Denn im "privaten" Rahmen seid ihr normaler Herstellungsbetrieb.
Solange das Bier nur an Vereinsmitglieder ausgeschenkt wird (also intern, geschlossene Gesellschaft), könntet ihr eine Klausel unterschreiben lassen, dass jedes Mitglied das hergestellte Bier auf eigene Gefahr verkostet, und der Verein nicht für evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen haftbar gemacht werden kann. Dann braucht ihr auch kein Gesundheitsamt. Sobald das öffentlich ist, muss die Anlage abgenommen werden. Wichtig ist hierbei, dass alle verwendeten Materialien hygienisch und lebensmitteltauglich sein müssen. Ihr müsst zudem ein Reinigungskonzept (CIP/SIP) haben, und es macht sich gut, sich schon mal Gedanken über die sog. HACCP zu machen. Also in einem Betriebsschema mal mögliche Gefahrenquellen und mögliche sog. kritische Kontrollpunkte aufzeigen (Wie stellt ihr sicher, dass euer Produkt sicher in den Verkehr gebracht wird?).
@Waconia: Ich kann dir gerne auch ein paar Unterlagen per Mail schicken.


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:22  

Zitat von Waconia, am 5.12.2012 um 11:01
Werte Braugemeinde, seit Tagen machen sich ein paar Braubrüder und ich Gedanken über die Gründung eines „nicht eingetragenen“
aber dennoch gemeinnützig ausgerichteten Vereins ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Die Organhaftung bzw rechtlichen Unterschiede zum e.V. sind uns klar.

Hintergrund ist die leidige Geschichte der Freimengen bzw. der steuerlichen Behandlung von verschenktem oder gespendetem selbstgebrautem Bier.

Konkretes Beispiel: Es gibt hier im Ort einen bzw. mehrere Förderkreise als e.V. die soziale Zwecke unterstützen.
Diese möchten wir unsererseits mit Spenden unterstützen dergestalt, dass wir z.B. selbst gebrautes Bier
gegen eine kleine Spende an deren Veranstaltungen anbieten und die jeweiligen Spenden direkt dem jeweiligen Förderkreis zukommen lassen.
Erstes Projekt wäre den Kindergarten bei der Anschaffung eines „Spiel- und Kletterturmes“ zu unterstützen.

Ein Vereinsheim für das gemeinsame Brauen würde zur Verfügung stehen.
Durch die Zusammenlegung der Brauanlagen wären wir so in der Lage bis zu 500 Liter an einem Brautag herzustellen.

Ich habe im www recherchiert, aber so recht schlau bin ich noch nicht geworden und erhoffe mir,
dass es bereits solche oder ähnliche Konstellationen hier gibt, auf deren Erfahrungswerte wir ggf. zurückgreifen könnten.

Konkret stellen sich folgende Fragen:

Wie würde die „Bierspende“ steuerlich behandelt?
Spielt da Gewerbesteuer eine Rolle, da wir das Ganze ja nicht gewerblich betreiben würden?
Kann so ein Vereinsheim ähnlich gesehen wie ein Kommunbrauhaus und auch so behandelt werden?
Kann der Verein Bier an seine Mitglieder, die nicht selbst brauen, im eigenen Vereinsheim ausschenken?
Was wäre weiter zu bedenken oder konkret zu beachten?

Grüße aus der verregneten Pfalz.


Alles aus eigenen Vereinsüberlegungen zu einem anderen Thema recherchiert, ohne Gewähr:
Wir haben uns damals BTW für einen e.V. entschieden.

Als Idealverein erziehlt ihr absolut keine Gewinnerzielungsabsichten. Im sich vielleicht doch etwas leisten zu können (Vereinsheim, Ausrüstung etc), gibt es Mitgliedsbeiträge, die auch 1 zu 1 für die Vereinsziele genutzt werden (§1 oder 2 in den meisten Satzungen, Sinn und Zweck).

Um sich ein bisschen zuzuverdienen (Getränkeverkauf etc) haben die meisten Vereine einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb". Der muss nicht gesondert angemeldet werden, der taucht nur quasi auf der Steuererklärung mit auf.

Und jetzt wird es heikel: Ab dem Moment, an dem ihr Geld für euer Bier nehmt (und sei es nur "gegen eine Spende"), habt ihr es defakto verkauft. Dieses "gegen eine Spende" gibt es nicht. Es ist auch AFAIK absolut unerheblich, ob ihr Gewinn oder Verlust macht. Das ist ein wirtschaftlicher Gerschäftsbetrieb, und ab ca 15.000 EUR fällt der auch aus der Kleinunternehmerregelung raus und wird versteuert.


Kommen wir zu Punkt 2) Gemeinnützigkeit:
Ob ihr selber gemeinnützig seid oder nicht, entscheidet eigentlich nicht ihr, stattdessen beantragt ihr das unter Abgabe eurer Satzung beim Finanzamt (das kann auch ein nicht e.V. tun). Da wiederum lohnt es sich, formlos vorher Kontakt aufzunehmen; unser FA hat uns sehr bei der Gestaltung des Vereinszwecks geholfen.

Es darf nämlich nur das, was auch gemeinnützig ist, in den Vereinszweck eingetragen werden. Es gibt da aber auf den Seiten der Finanzämter Informationen, was das sein kann (Brauchtumspflege z.B.).

Bei einem gemeinnützigen Verein gilt: Für echte Spende können Bescheinigungen ausgestellt werden und der Betrieb ist steuerbefreit bzw. reduziert. Allerdings, und das ist GANZ wichtig: Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürft ihr nicht mit Mitteln des Idealvereines auffangen. Da aber absolut freiwillige Spenden stets dem Idealverein zuzurechnen sind, werdet ihr Verlust fahren. Und damit eure eigene Gemeinnützigkeit gefährden.

Sehen wir dem ganzen doch einmal so ins Auge: Ihr wollt auf einer öffentlichen Veranstaltung Bier ausschenken - da gilt nun einmal das RHG, sämtliche Lebensmittelverordnungen, das BierSteuerGesetz und die Bierverordnung etc.pp.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:26  
BTW: Wenn ein Verein kostenlos auftauchenden Kuchen (haben die Leute selber gebacken) verkauft, ist das auch ein Verkauf.

Es gibt neben dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auch noch den Zweckbetrieb, der den Idealverein aufrecht erhalten soll, das ist eine rein steuerliche Unterscheidung, da würde ich einen Anwalt fragen.

Unterm Strich kann ich übrigens den e.V. nach wie vor empfehlen. Ohne Gemeinnützigkeit ist der schnell gegründet, und gerade weil ihr viel Außenkontakt haben wollt ist die persönliche Haftungsfrage dann auf grobe Fahrlässigkeit des Vorstandes beschränkt.
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:31  
Das Reinheitsgebot gilt nur, wenn man das Gebräu als Bier verkaufen will.
Wenn du das Ganze als "Alkoholhaltiges Getränk aus Malz" in Verkehr bringst, brauchst du das RHG nicht zu beachten. Allerdings darf auch optisch (z.B. Etikett/Plakat) nicht der Eindruck erweckt werden, es handle sich um Bier. Ein Beispiel ist das "Weyermann Süßholzraspler".


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flying
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:32  
Hi rattenfurz,

dem muss ich widersprechen! Bei unserem diesjährigen mitteldeutschen Hobbybrauertreffen haben wir die Ummerstädter Kommunbrauer besucht...Hölzener Maischbottich, blanke Sandsteinwände, offenes Kühlschiff aus Eisen mit schwarzer Alterspatina, verzinkte Bütten, wo das Bier über den Hof in hölzerne Gärbottiche verschafft wurde usw..

Das Bier war der absolute Oberhammer, saulecker...und die verkaufen ihr Bier auch 1 oder 2 x im Jahr bei Festen.

Bei "Brauchtumspflege" gelten offenbar andere Regeln?

Hi Hannes,

ihr solltet euch vielleicht mal informieren ob es in eurem Ort eine Brautradition gab, die ihr dann wieder aufleben lasst...

m.f.g
René


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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:34  
Also ich würde schon sagen, dass Ummerstadt den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprochen hat. War doch alles super gepflegt.


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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 12:39  
Klar war alles supergepflegt aber weitweg von den sonst geltenden Verordnungen (Fliesen, Edelstahl usw..). Vor 2 Jahren in der Brauerei Schmitt in Singen hättest Du dabei sein sollen..Fast originaler Zustand von 1867 glaub ich..

Auch sehr leckeres Bier!


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Bernstein
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 14:10  
Also wir haben vor genau einem Jahr auch einen Brauverein gegründet - allerdings als e.V.
Die Gemeinützigkeit wird vom Finanzamt leider derzeit nicht anerkannt. In Eurem Fall seh ich da allerding keine Probleme. Ihr bekommt wahrscheinlich schon die Gemeinnützigkeit, wenn Ihr unterschreibt, daß alle Gewinne an gemeinnützige Organisationen abgegeben werden.
Lebensmittehygienisch sollte eh alles passen - übertreiben muss man da allersdings auch nicht. Sprech doch vorab mal mit den notwendigen Ämtern. Oftmals ist das so, dass irgendein "Naturtrüb-Bier"-Fan an genaue der richtigen Stelle sitzt und so ein Projekt gerne unterstützt.
Wir brauen unser Bier derzeit auf einer professionellen 5HL Anlage (Lohnbrau-Verfahren). Ziel ist auch bei uns, eine kleine Anlage zu errichten. Das notwendige Gebäude (tatsächlich eine alte Brauerei - leider ohne Inhalt) haben wir ausfindig gemacht - jetzt gilt es zu Verhandeln.
Ansonsten wünsch ich Euch gutes Gelingen bei Eurem Projekt.


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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 14:28  
Es gibt eigentlich nur allgemeine Vorschriften bzgl. Betriebshygiene. Also keine genauen Vorgaben, welche Materialien verwendet werden müssen.
Ok, Ummerstadt hat da sicherlich eine Art "Bestandsschutz", da es sich um ein historisches Brauhaus handelt.
Hier ist mal ein kleiner Auszug aus dem Leitfaden für private Brauereien:



Bei Bedarf kann ich den Leitfaden gerne per E-Mail (PM) zukommen lassen.


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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 14:39  

Zitat von Bernstein, am 5.12.2012 um 14:10
Ihr bekommt wahrscheinlich schon die Gemeinnützigkeit, wenn Ihr unterschreibt, daß alle Gewinne an gemeinnützige Organisationen abgegeben werden.

Was würde da ein Bayer schreiben:
Des is a Schmarrn !

Um Gemeinnütigkeit zu erlangen, muss man einen der in § 52 AO genannten Zwecke verfolgen und die weiteren nach Gemeinnützigkeitsrecht erforderlichen Grundlagen erfüllen.
Bei neuen Vereinen/ Stiftungen prüfen die Finanzbehörden vor Erteilung der sog. vorläufigen Bescheinigung die Satzung , später vor Erteilung des sog. Freistellungsbescheids anhand der eingereichten Unterlagen die faktische Geschäftsführung unter Gemeinnützigkeitsaspekten.
Laien verbrennen sich da regelmäßig die Finger ....

Gruß

Jürgen
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 14:55  
Hi Matthias,

ich sehe wirklich riesige Unterschiede, was kommerzielle Neugründungen oder solche "Vereine der Traditionspflege" betrifft...Da können nicht die gleichen Gesetze gelten??

Niemand könnte solche historischen Braustätten nach modernen Hygienevorschriften betreiben. Desinfektionsmittel haben die Ummerstädter noch nie benutzt. Also wo steht das was geschrieben dazu oder wird das von den Ämtern immer je nach Sachlage entschieden?

Bestandsschutz oder Brauchtumspflege...das ist hier die Frage.

m.f.g
René


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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 15:17  
Wenn ihr wirklich einen gemeinnützigen Verein gründen wollt, lautet mein Rat, dass ich euch vorher dringend mit einem Steuerberater eures Vertrauens zusammensetzt und alles besprecht.

Das Problem ist, dass das Gemeinnützigkeitsrecht wirklich tückische Fallen hat, die damit Enden können, dass die Vorstandsmitglieder eines Vereins mit ihrem jeweiligen Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können.

Nichts gegen die Beiträge meiner Vorredner zu steuerlichen Vorschriften, aber ihr solltet nicht an einem professionellen Rat eines Steuerberaters sparen.

Die Finanzbehörden geben hierzu leider nur wenig Auskunft, weil sie selbst keine Steuerberatung machen dürfen.


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In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 15:23  
Tjaa...Selbst wenn man in Deutschland den Kindern ein Klettergerüst spendieren will, tritt einem der Amtsschimmel noch kräftig in die Eier.. :mad:


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 16:49  

Zitat:
Bestandsschutz oder Brauchtumspflege...das ist hier die Frage.



Ja, da kann ich ein Lied von singen. Mein Rat, wenn auf dem alten Gemäuer noch der Denkmalschutz sitzt, besser weiter suchen.

Da sagt dann das Gesundheitsamt die Küche muss so und so umgebaut werden, das Denkmalschutzamt sagt geht nicht. Der Kreisbrandmeister sagt das Fenstergitter muss raus, sonst kann man die Leute nicht retten, der Denkmalschutz sagt das belibt drin.......

Jan
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 16:59  
Servus zusammen und vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten. Da sind bereits sehr hilfreiche Informationen dabei.

Und ja, der Amtsschimmer staubt kräftig in den Stuben.

Es ist tatsächlich so, dass wir den Verein auf gesunde Füße stellen und wirklich gemeinnützig führen wollen.
Klar wird der Verein früher oder später für den Zweckbetrieb einige „Werte“ anschaffen um seinen Zweck überhaupt erfüllen zu können.
Die Trennung zwischen Zweck- und Geschäftsbetrieb ist uns schon klar und wird in der Satzung entsprechend berücksichtigt.

Meine Brauhütte, die ich dem Verein zur Verfügung stelle, dürfte den Ansprüchen des Gesundheitsamtes wohl auch entsprechen.
Selbstverständlich per Mietvertrag und für symbolische 12 Euro Jahresmiete.
Versicherungstechnisch wird natürlich auch alles Nötige veranlasst.

Danke Matthias für das Angebot der Unterlagen, das ich gerne annehme. Hab Dir ne PM geschickt.

Ich werde wohl doch mit meinem Steuerberater ein Gespräch führen müssen. Das muss es wert sein.

Wenn es Dir keine Umstände macht Tudo, wäre es möglich Eure Satzung zu bekommen?
Ich schicke Dir ne PM mit meiner emailaddy.

Nochmals vielen Dank an Euch für die sehr hilfreichen Beiträge. :thumbup:


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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 19:00  
Hannes,

wie schon gesagt wurde, solltet ihr die steuerliche Frage mal mit einem StB klären. Ein RA nützt euch da in der Regel auch nichts, es ei denn er ist Steuerfachwalt. Kontaktiert doch mal Tazzyminator. Er kann euch wohl in Grundzügen weiter helfen.

Bei der (gemeinnützigen) Vereinsgründung - die ich für erforderlich halte - stünde ich euch gerne helfend zur Seite (Gründungsprotokoll, Satzung etc.)

Ansonsten zum Thema Ausnahme von von aktuellen (ordnungs-)rechtlichen Bestimmungen:

Ihr seid keine Fortführung eines von Alters her bestehenden Kommunbrauhause o.ä. - damit kein Bestandsschutz!

Brauchtums-/Traditionspflege - nun ja, ich weiß nicht, wie lange es her ist, dass im Bereich der Samtgemeinde Wachenheim das Hausbrauen untergegangen ist? Scheint mir schwierig.

Mein Rat: Informiert euch vorher über die (steuer-)rechlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf der Grundlage basierend ein (Marketing-)Konzept entwickeln, was aus etwaig fremdenverkehrstechnischen Aspekten für die Gemeinde interessant sein könnte. Damit den informellen direkten Kontakt zum Bürgermeister oder zur Leitung des Gemeindemarketings suchen. Vieles liegt im rechtlichen Ermessen. Wenn die vorgenannten Stellen euer Konzept zum Wohle der Gemeinde begrüßen sollten kann man mit dem Leiter der Ordnungshörden über diesen Weg sicherlich etliche behördliche Stolpersteine umgehen.

Dessen ungeachtet muss der steuerrechtliche Aspekt auf jeden Fall vorher wasserfest abgeklärt werden! Dann kann von Seiten der Gemeinde auch beim besten Willen nichts ausgerichtet werden, es sei denn es bestehen enge persönliche/lokale Beziehungen zur FA-Direktion

Viel Erfolg!

Hagen


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Besten Gruß

Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 5.12.2012 um 20:54  
Klasse Hagen und Danke für Dein Angebot.

Wir werden am Freitag mal ausführlich darüber reden und ein eigenes Anforderungsprofil erstellen.
Denke mal, dass uns das erst mal als Basis dienen sollte.
Daraus werden sich sicher weitere Fragen und auch Lösungsansätze ergeben.

Mit unserem ehemaligen Verwaltungschef und auch dem amtierenden bin ich befreundet und ich werde dieser Tage
das Gespräch mit ihnen suchen.

Wachenheim ist ja, bedingt durch unsere Sektkellerei, eine der bekanntesten Weinbaugemeinden überhaupt.
Ob das nicht eher negativ für unser Vorhaben ist, kann ich noch nicht beurteilen.

Viele unserer Bekannten schätzen unsere Brautätigkeit eher positiv ein und schmecken tut ihnen unser Bier allemal.

Warten wir mal den Freitag ab, um konkretere Fragen formulieren zu können.

Tazzyminator werde ich dann mal kontaktieren.

Merci für die klasse Tipps. :thumbup:


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Habe mir weiter Gedanken um das Projekt „Bierbrauerverein“ gemacht und drei Grundgedanken konkretisiert.

Am Anfang wird es einen „nicht eingetragenen“ Verein geben, mit aktiven (brauende) und passiven (nicht brauende) Mitgliedern.
Letztere sind s.g. Fördermitglieder. Warum wird aus den beiden weiteren Grundgedanken klar.

Passive, also Fördermitglieder können nicht in den Vorstand gewählt werden, wohl aber in Arbeitskreisen, Arbeitseinsätzen
o.ä. aktiv sein und sie haben die Möglichkeit das Vereinsheim (wenn offiziell geöffnet) zu besuchen und das Vereinsbier zu verkosten.
Weiterhin können sie an offiziellen Brautagen ihr „Zoigl“ in Empfang nehmen, falls gewünscht.

Zweckbetrieb, also brauen, gemeinnützig div. Projekte unterstützen, Tradition- Kulturpflege sowie Vereinsleben und Geschäftsbetrieb,
also Betrieb eines Vereinsheimes/Braustätte, Verkauf von Bier an Nichtmitglieder sowie Teilnahme an diversen Veranstaltungen,
müssen Satzungsgemäß streng getrennt werden.

Wie das nun wasserfest in der Satzung verankert werden kann, ist zu prüfen.


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red_folder.gif erstellt am: 9.12.2012 um 21:36  
Der Gedanke geistert mir schon lange durch den Kopf, leider wüsste ich nicht wo wir unser Vereinsheim haben können oder wie wir das Finanzieren. einen Monats/Jahresbeitrag muss es auch geben eindeutig. Und wenn wir es immer beim Peter machen, und der dafür ein bisschen Kohle bekommt bis wir größer sind und expandieren müssen. Natürlich muss das Wasser für die Reinigung und zu brauen sowie Strom auch bezahlt werden. Ich will niemandem was schuldig sein. Und jeder nichtbrauer ist natürlich recht herzlich eingeladen zum mittrinken und brauen. Das wäre mir auch wichtig. Also eine tolle Sache Hannes.


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Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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