Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 11:01 |
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Werte Braugemeinde, seit Tagen machen sich ein paar Braubrüder und ich
Gedanken über die Gründung eines „nicht eingetragenen“
aber dennoch gemeinnützig ausgerichteten Vereins ohne
Gewinnerzielungsabsicht.
Die Organhaftung bzw rechtlichen Unterschiede zum e.V. sind uns klar.
Hintergrund ist die leidige Geschichte der Freimengen bzw. der steuerlichen
Behandlung von verschenktem oder gespendetem selbstgebrautem Bier.
Konkretes Beispiel: Es gibt hier im Ort einen bzw. mehrere Förderkreise als
e.V. die soziale Zwecke unterstützen.
Diese möchten wir unsererseits mit Spenden unterstützen dergestalt, dass
wir z.B. selbst gebrautes Bier
gegen eine kleine Spende an deren Veranstaltungen anbieten und die
jeweiligen Spenden direkt dem jeweiligen Förderkreis zukommen lassen.
Erstes Projekt wäre den Kindergarten bei der Anschaffung eines „Spiel- und
Kletterturmes“ zu unterstützen.
Ein Vereinsheim für das gemeinsame Brauen würde zur Verfügung stehen.
Durch die Zusammenlegung der Brauanlagen wären wir so in der Lage bis zu
500 Liter an einem Brautag herzustellen.
Ich habe im www recherchiert, aber so recht schlau bin ich noch nicht
geworden und erhoffe mir,
dass es bereits solche oder ähnliche Konstellationen hier gibt, auf deren
Erfahrungswerte wir ggf. zurückgreifen könnten.
Konkret stellen sich folgende Fragen:
Wie würde die „Bierspende“ steuerlich behandelt?
Spielt da Gewerbesteuer eine Rolle, da wir das Ganze ja nicht gewerblich
betreiben würden?
Kann so ein Vereinsheim ähnlich gesehen wie ein Kommunbrauhaus und auch so
behandelt werden?
Kann der Verein Bier an seine Mitglieder, die nicht selbst brauen, im
eigenen Vereinsheim ausschenken?
Was wäre weiter zu bedenken oder konkret zu beachten?
Grüße aus der verregneten Pfalz.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Senior Member Beiträge: 144 Registriert: 13.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 11:11 |
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Hi Hannes,
die Idee finde ich total super, können wir an Freitag bequatschen, wäre
natürlich dabei.
Bis Freitag
VG Volker
____________________ Zertifiziertes Mitglied der" Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 1644 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 11:14 |
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Hi, Hannes.
Na klahr bin dabei, sogar mit einer riesen Pfanne
Gruß
Vit ____________________ Viele Grüsse Braubruder Vit.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
Nicht das Bier ruiniert die Menschen, es ist das Wasser...
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 11:16 |
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Klasse Jungs und natürlich seid Ihr herzlich willkommen.
Jepp, am Freitag stelle ich Euch die Idee konkret vor. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 5.12.2012 um 11:23 |
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Hallo,
aus meiner Sicht (Vorsitzender der Nordhorner Vereinsbrauerei e.V. mit über
200 Mitgliedern) gibt es meistens folgende Probleme:
1. Der Herstellungsort für das Bier muss vom Gesundheitsamt abgenommen
werden (lebensmittelrechtliche Voraussetzungen beachten)
2. Das Bier muss ordentlich versteuert werden
Wenn ihr einen geeigneten Raum habt, ist das alles eigentlich recht
problemlos zu machen. Wir haben keinen, bekommen aber einmal im Jahr eine
Ausnahmegenehmigung vom Gesundheitsamt.
Das Bier kann dann ganz normal verkauft werden. Als Verein müssen keine
Umsatzsteuern bezahlt werden, wenn der Gewinn niedrig ausfällt (Stichwort
Kleinunternehmerregelung). Alle Angaben ohne Gewähr.
Gruß,
Udo ____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 11:26 |
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Ich bin kein Anwalt und gebe jetzt nur meinen Wissenstand wieder den ich
mit Vereinen im allgemeinen gemacht habe.
Vorweg, es gäbe sehr wohl die Möglichkeit den Verein eintragen zu lassen.
Der Verein würde sich z.B. um die Bewahrung der handwerklichen Braukunst
kümmern. Da sehe ich nicht so ein Problem.
Spielt da Gewerbesteuer eine Rolle, da wir das Ganze ja nicht gewerblich
betreiben würden? --> Meines Erachtens nicht. Im Endeffekt dürfte
das sehr ähnlich sein wie der Verkauf von Kuchen am Weihnachtsbasar des
Kindergartens. Ihr spendet den Gewinn ja. D.h. evtl. wird Umsatzsteuer
fällig, nur diese würdet Ihr ja auf Grund der Spende wieder geltend machen
können.
Kann so ein Vereinsheim ähnlich gesehen wie ein Kommunbrauhaus und auch
so behandelt werden? --> Kommt auf das HZA an. Freising z.B. läßt
das nicht zu. Freimenge je Haushalt. Allerdings könntet Ihr das Bier zu
Hause vergären (wie im Kommunbrauhaus) denn erst das vergären ist die
Erzeugung und somit wird erst bei der Vergärung Biersteuer fällig.
Allerdings würde ich hier nochmal mit einem Fachanwalt oder Steuerberater
sprechen, denn ich könnte mir vorstellen das Ihr evtl. Biersteuer abführen
müsst, die aber auch geltend machen könnt wenn Ihr das Bier nachweislich
spendet und euch der Spendenempfänger hierfür eine Spendenquittung
ausstellt.
Kann der Verein Bier an seine Mitglieder, die nicht selbst brauen, im
eigenen Vereinsheim ausschenken? Ja, kann er. Ich kenn einige
"Vereinsheime" bei denen man für einen Euro Mitglied wird. Im Endeffekt
sind es halt Kneipen ohne Schanklizenz.
Was wäre weiter zu bedenken oder konkret zu beachten?Ich weiß nicht
in wie weit das bei euch eine Rolle spielt, aber ich war längere Zeit in
einem Verein aktiv der eine Art Jugendherberge bewirtschaftet. Für das
Sommerfest wurde damals für den Ausschank und die Bewirtung von jedem
Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis verlangt (kostet nicht viel und gibt's
beim Gesundheitsamt) außerdem benötigt man zum Einrichten einer
Schankanlage einen Schankanlagensachverständigen Schein (der kostet
allerdings was, meine mich ereinnern zu können um die 200 - 250 Euro).
Gruß
Jan
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:03 |
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Zu der Thematik Kommunbrauhaus: Ich weiß es nicht, aber wenn man so ein
wenig herumliest, sind solche Braustätten sog. Gemeindebrauhäuser. In der
Regel verbunden mit dem alten Hausbraurecht, geht wohl aber auch über die
entsprechende Genehmigung der Gemeinde. Ein Verein kann zwar sicher der
Träger eines solchen Brauhauses sein (oder die Gründung anstreben), aber da
bedarf es sicherlich der Abstimmung mit der Gemeinde/Stadt.
Also ohne Stress hieße das, dass für im Verein hergestelltes Bier (!) ganz
einfach ein Steuerlager beim HZA beantragt werden sollte. Denn im
"privaten" Rahmen seid ihr normaler Herstellungsbetrieb.
Solange das Bier nur an Vereinsmitglieder ausgeschenkt wird (also intern,
geschlossene Gesellschaft), könntet ihr eine Klausel unterschreiben lassen,
dass jedes Mitglied das hergestellte Bier auf eigene Gefahr verkostet, und
der Verein nicht für evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen haftbar
gemacht werden kann. Dann braucht ihr auch kein Gesundheitsamt. Sobald das
öffentlich ist, muss die Anlage abgenommen werden. Wichtig ist hierbei,
dass alle verwendeten Materialien hygienisch und lebensmitteltauglich sein
müssen. Ihr müsst zudem ein Reinigungskonzept (CIP/SIP) haben, und es macht
sich gut, sich schon mal Gedanken über die sog. HACCP zu machen. Also in
einem Betriebsschema mal mögliche Gefahrenquellen und mögliche sog.
kritische Kontrollpunkte aufzeigen (Wie stellt ihr sicher, dass euer
Produkt sicher in den Verkehr gebracht wird?).
@Waconia: Ich kann dir gerne auch ein paar Unterlagen per Mail schicken. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:22 |
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Zitat von Waconia, am 5.12.2012 um
11:01 | Werte Braugemeinde, seit Tagen machen
sich ein paar Braubrüder und ich Gedanken über die Gründung eines „nicht
eingetragenen“
aber dennoch gemeinnützig ausgerichteten Vereins ohne
Gewinnerzielungsabsicht.
Die Organhaftung bzw rechtlichen Unterschiede zum e.V. sind uns klar.
Hintergrund ist die leidige Geschichte der Freimengen bzw. der steuerlichen
Behandlung von verschenktem oder gespendetem selbstgebrautem Bier.
Konkretes Beispiel: Es gibt hier im Ort einen bzw. mehrere Förderkreise als
e.V. die soziale Zwecke unterstützen.
Diese möchten wir unsererseits mit Spenden unterstützen dergestalt, dass
wir z.B. selbst gebrautes Bier
gegen eine kleine Spende an deren Veranstaltungen anbieten und die
jeweiligen Spenden direkt dem jeweiligen Förderkreis zukommen lassen.
Erstes Projekt wäre den Kindergarten bei der Anschaffung eines „Spiel- und
Kletterturmes“ zu unterstützen.
Ein Vereinsheim für das gemeinsame Brauen würde zur Verfügung stehen.
Durch die Zusammenlegung der Brauanlagen wären wir so in der Lage bis zu
500 Liter an einem Brautag herzustellen.
Ich habe im www recherchiert, aber so recht schlau bin ich noch nicht
geworden und erhoffe mir,
dass es bereits solche oder ähnliche Konstellationen hier gibt, auf deren
Erfahrungswerte wir ggf. zurückgreifen könnten.
Konkret stellen sich folgende Fragen:
Wie würde die „Bierspende“ steuerlich behandelt?
Spielt da Gewerbesteuer eine Rolle, da wir das Ganze ja nicht gewerblich
betreiben würden?
Kann so ein Vereinsheim ähnlich gesehen wie ein Kommunbrauhaus und auch so
behandelt werden?
Kann der Verein Bier an seine Mitglieder, die nicht selbst brauen, im
eigenen Vereinsheim ausschenken?
Was wäre weiter zu bedenken oder konkret zu beachten?
Grüße aus der verregneten Pfalz. |
Alles aus eigenen Vereinsüberlegungen zu einem anderen Thema recherchiert,
ohne Gewähr:
Wir haben uns damals BTW für einen e.V. entschieden.
Als Idealverein erziehlt ihr absolut keine Gewinnerzielungsabsichten. Im
sich vielleicht doch etwas leisten zu können (Vereinsheim, Ausrüstung etc),
gibt es Mitgliedsbeiträge, die auch 1 zu 1 für die Vereinsziele genutzt
werden (§1 oder 2 in den meisten Satzungen, Sinn und Zweck).
Um sich ein bisschen zuzuverdienen (Getränkeverkauf etc) haben die meisten
Vereine einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb". Der muss nicht gesondert
angemeldet werden, der taucht nur quasi auf der Steuererklärung mit auf.
Und jetzt wird es heikel: Ab dem Moment, an dem ihr Geld für euer Bier
nehmt (und sei es nur "gegen eine Spende"), habt ihr es defakto verkauft.
Dieses "gegen eine Spende" gibt es nicht. Es ist auch AFAIK absolut
unerheblich, ob ihr Gewinn oder Verlust macht. Das ist ein wirtschaftlicher
Gerschäftsbetrieb, und ab ca 15.000 EUR fällt der auch aus der
Kleinunternehmerregelung raus und wird versteuert.
Kommen wir zu Punkt 2) Gemeinnützigkeit:
Ob ihr selber gemeinnützig seid oder nicht, entscheidet eigentlich nicht
ihr, stattdessen beantragt ihr das unter Abgabe eurer Satzung beim
Finanzamt (das kann auch ein nicht e.V. tun). Da wiederum lohnt es sich,
formlos vorher Kontakt aufzunehmen; unser FA hat uns sehr bei der
Gestaltung des Vereinszwecks geholfen.
Es darf nämlich nur das, was auch gemeinnützig ist, in den Vereinszweck
eingetragen werden. Es gibt da aber auf den Seiten der Finanzämter
Informationen, was das sein kann (Brauchtumspflege z.B.).
Bei einem gemeinnützigen Verein gilt: Für echte Spende können
Bescheinigungen ausgestellt werden und der Betrieb ist steuerbefreit bzw.
reduziert. Allerdings, und das ist GANZ wichtig: Verluste im
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürft ihr nicht mit Mitteln des
Idealvereines auffangen. Da aber absolut freiwillige Spenden stets dem
Idealverein zuzurechnen sind, werdet ihr Verlust fahren. Und damit eure
eigene Gemeinnützigkeit gefährden.
Sehen wir dem ganzen doch einmal so ins Auge: Ihr wollt auf einer
öffentlichen Veranstaltung Bier ausschenken - da gilt nun einmal das RHG,
sämtliche Lebensmittelverordnungen, das BierSteuerGesetz und die
Bierverordnung etc.pp.
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:26 |
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BTW: Wenn ein Verein kostenlos auftauchenden Kuchen (haben die Leute selber
gebacken) verkauft, ist das auch ein Verkauf.
Es gibt neben dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auch noch den
Zweckbetrieb, der den Idealverein aufrecht erhalten soll, das ist eine rein
steuerliche Unterscheidung, da würde ich einen Anwalt fragen.
Unterm Strich kann ich übrigens den e.V. nach wie vor empfehlen. Ohne
Gemeinnützigkeit ist der schnell gegründet, und gerade weil ihr viel
Außenkontakt haben wollt ist die persönliche Haftungsfrage dann auf grobe
Fahrlässigkeit des Vorstandes beschränkt.
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:31 |
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Das Reinheitsgebot gilt nur, wenn man das Gebräu als Bier verkaufen
will.
Wenn du das Ganze als "Alkoholhaltiges Getränk aus Malz" in Verkehr
bringst, brauchst du das RHG nicht zu beachten. Allerdings darf auch
optisch (z.B. Etikett/Plakat) nicht der Eindruck erweckt werden, es handle
sich um Bier. Ein Beispiel ist das "Weyermann Süßholzraspler". ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 9 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:32 |
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Hi rattenfurz,
dem muss ich widersprechen! Bei unserem diesjährigen mitteldeutschen
Hobbybrauertreffen haben wir die Ummerstädter Kommunbrauer
besucht...Hölzener Maischbottich, blanke Sandsteinwände, offenes Kühlschiff
aus Eisen mit schwarzer Alterspatina, verzinkte Bütten, wo das Bier über
den Hof in hölzerne Gärbottiche verschafft wurde usw..
Das Bier war der absolute Oberhammer, saulecker...und die verkaufen ihr
Bier auch 1 oder 2 x im Jahr bei Festen.
Bei "Brauchtumspflege" gelten offenbar andere Regeln?
Hi Hannes,
ihr solltet euch vielleicht mal informieren ob es in eurem Ort eine
Brautradition gab, die ihr dann wieder aufleben lasst...
m.f.g
René
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:34 |
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Also ich würde schon sagen, dass Ummerstadt den lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen entsprochen hat. War doch alles super gepflegt. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 11 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 12:39 |
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Klar war alles supergepflegt aber weitweg von den sonst geltenden
Verordnungen (Fliesen, Edelstahl usw..). Vor 2 Jahren in der Brauerei
Schmitt in Singen hättest Du dabei sein sollen..Fast originaler Zustand von
1867 glaub ich..
Auch sehr leckeres Bier!
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 190 Registriert: 24.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 14:10 |
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Also wir haben vor genau einem Jahr auch einen Brauverein gegründet -
allerdings als e.V.
Die Gemeinützigkeit wird vom Finanzamt leider derzeit nicht anerkannt. In
Eurem Fall seh ich da allerding keine Probleme. Ihr bekommt wahrscheinlich
schon die Gemeinnützigkeit, wenn Ihr unterschreibt, daß alle Gewinne an
gemeinnützige Organisationen abgegeben werden.
Lebensmittehygienisch sollte eh alles passen - übertreiben muss man da
allersdings auch nicht. Sprech doch vorab mal mit den notwendigen Ämtern.
Oftmals ist das so, dass irgendein "Naturtrüb-Bier"-Fan an genaue der
richtigen Stelle sitzt und so ein Projekt gerne unterstützt.
Wir brauen unser Bier derzeit auf einer professionellen 5HL Anlage
(Lohnbrau-Verfahren). Ziel ist auch bei uns, eine kleine Anlage zu
errichten. Das notwendige Gebäude (tatsächlich eine alte Brauerei - leider
ohne Inhalt) haben wir ausfindig gemacht - jetzt gilt es zu Verhandeln.
Ansonsten wünsch ich Euch gutes Gelingen bei Eurem Projekt.
____________________
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 14:28 |
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Es gibt eigentlich nur allgemeine Vorschriften bzgl. Betriebshygiene. Also
keine genauen Vorgaben, welche Materialien verwendet werden müssen.
Ok, Ummerstadt hat da sicherlich eine Art "Bestandsschutz", da es sich um
ein historisches Brauhaus handelt.
Hier ist mal ein kleiner Auszug aus dem Leitfaden für private
Brauereien:
Bei Bedarf kann ich den Leitfaden gerne per E-Mail (PM) zukommen lassen. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Antwort 14 |
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Gast
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erstellt am: 5.12.2012 um 14:39 |
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Was würde da ein Bayer schreiben:
Des is a Schmarrn !
Um Gemeinnütigkeit zu erlangen, muss man einen der in § 52 AO genannten
Zwecke verfolgen und die weiteren nach Gemeinnützigkeitsrecht
erforderlichen Grundlagen erfüllen.
Bei neuen Vereinen/ Stiftungen prüfen die Finanzbehörden vor Erteilung der
sog. vorläufigen Bescheinigung die Satzung , später vor Erteilung des sog.
Freistellungsbescheids anhand der eingereichten Unterlagen die faktische
Geschäftsführung unter Gemeinnützigkeitsaspekten.
Laien verbrennen sich da regelmäßig die Finger ....
Gruß
Jürgen
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 14:55 |
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Hi Matthias,
ich sehe wirklich riesige Unterschiede, was kommerzielle Neugründungen oder
solche "Vereine der Traditionspflege" betrifft...Da können nicht die
gleichen Gesetze gelten??
Niemand könnte solche historischen Braustätten nach modernen
Hygienevorschriften betreiben. Desinfektionsmittel haben die Ummerstädter
noch nie benutzt. Also wo steht das was geschrieben dazu oder wird das von
den Ämtern immer je nach Sachlage entschieden?
Bestandsschutz oder Brauchtumspflege...das ist hier die Frage.
m.f.g
René
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 176 Registriert: 25.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 15:17 |
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Wenn ihr wirklich einen gemeinnützigen Verein gründen wollt, lautet mein
Rat, dass ich euch vorher dringend mit einem Steuerberater eures Vertrauens
zusammensetzt und alles besprecht.
Das Problem ist, dass das Gemeinnützigkeitsrecht wirklich tückische Fallen
hat, die damit Enden können, dass die Vorstandsmitglieder eines Vereins mit
ihrem jeweiligen Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können.
Nichts gegen die Beiträge meiner Vorredner zu steuerlichen Vorschriften,
aber ihr solltet nicht an einem professionellen Rat eines Steuerberaters
sparen.
Die Finanzbehörden geben hierzu leider nur wenig Auskunft, weil sie selbst
keine Steuerberatung machen dürfen.
____________________ In Gärung/Reifung: Dicks Elixier V2, The Dark Side of Wheat (Weizenbock)
Abgefüllt: Landbier, Honigbier, 3 Floyds Zombie Dust Klon, Weizen
Planung: Roter Franzose (Lager mit Strisselspalter und Belma), Firestone
Walker Wookey Jack Klon, Bourbon Vanilla
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Antwort 17 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 15:23 |
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Tjaa...Selbst wenn man in Deutschland den Kindern ein Klettergerüst
spendieren will, tritt einem der Amtsschimmel noch kräftig in die Eier..
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 16:49 |
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Zitat: | Bestandsschutz oder
Brauchtumspflege...das ist hier die Frage.
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Ja, da kann ich ein Lied von singen. Mein Rat, wenn auf dem alten Gemäuer
noch der Denkmalschutz sitzt, besser weiter suchen.
Da sagt dann das Gesundheitsamt die Küche muss so und so umgebaut werden,
das Denkmalschutzamt sagt geht nicht. Der Kreisbrandmeister sagt das
Fenstergitter muss raus, sonst kann man die Leute nicht retten, der
Denkmalschutz sagt das belibt drin.......
Jan
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 16:59 |
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Servus zusammen und vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten. Da
sind bereits sehr hilfreiche Informationen dabei.
Und ja, der Amtsschimmer staubt kräftig in den Stuben.
Es ist tatsächlich so, dass wir den Verein auf gesunde Füße stellen und
wirklich gemeinnützig führen wollen.
Klar wird der Verein früher oder später für den Zweckbetrieb einige „Werte“
anschaffen um seinen Zweck überhaupt erfüllen zu können.
Die Trennung zwischen Zweck- und Geschäftsbetrieb ist uns schon klar und
wird in der Satzung entsprechend berücksichtigt.
Meine Brauhütte, die ich dem Verein zur Verfügung stelle, dürfte den
Ansprüchen des Gesundheitsamtes wohl auch entsprechen.
Selbstverständlich per Mietvertrag und für symbolische 12 Euro Jahresmiete.
Versicherungstechnisch wird natürlich auch alles Nötige veranlasst.
Danke Matthias für das Angebot der Unterlagen, das ich gerne annehme. Hab
Dir ne PM geschickt.
Ich werde wohl doch mit meinem Steuerberater ein Gespräch führen müssen.
Das muss es wert sein.
Wenn es Dir keine Umstände macht Tudo, wäre es möglich Eure Satzung zu
bekommen?
Ich schicke Dir ne PM mit meiner emailaddy.
Nochmals vielen Dank an Euch für die sehr hilfreichen Beiträge. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 19:00 |
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Hannes,
wie schon gesagt wurde, solltet ihr die steuerliche Frage mal mit einem StB
klären. Ein RA nützt euch da in der Regel auch nichts, es ei denn er ist
Steuerfachwalt. Kontaktiert doch mal Tazzyminator. Er kann euch wohl in
Grundzügen weiter helfen.
Bei der (gemeinnützigen) Vereinsgründung - die ich für erforderlich halte -
stünde ich euch gerne helfend zur Seite (Gründungsprotokoll, Satzung
etc.)
Ansonsten zum Thema Ausnahme von von aktuellen (ordnungs-)rechtlichen
Bestimmungen:
Ihr seid keine Fortführung eines von Alters her bestehenden Kommunbrauhause
o.ä. - damit kein Bestandsschutz!
Brauchtums-/Traditionspflege - nun ja, ich weiß nicht, wie lange es her
ist, dass im Bereich der Samtgemeinde Wachenheim das Hausbrauen
untergegangen ist? Scheint mir schwierig.
Mein Rat: Informiert euch vorher über die (steuer-)rechlichen
Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf der Grundlage basierend ein (Marketing-)Konzept entwickeln, was aus
etwaig fremdenverkehrstechnischen Aspekten für die Gemeinde interessant
sein könnte. Damit den informellen direkten Kontakt zum Bürgermeister oder
zur Leitung des Gemeindemarketings suchen. Vieles liegt im rechtlichen
Ermessen. Wenn die vorgenannten Stellen euer Konzept zum Wohle der Gemeinde
begrüßen sollten kann man mit dem Leiter der Ordnungshörden über diesen Weg
sicherlich etliche behördliche Stolpersteine umgehen.
Dessen ungeachtet muss der steuerrechtliche Aspekt auf jeden Fall vorher
wasserfest abgeklärt werden! Dann kann von Seiten der Gemeinde auch beim
besten Willen nichts ausgerichtet werden, es sei denn es bestehen enge
persönliche/lokale Beziehungen zur FA-Direktion
Viel Erfolg!
Hagen
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.12.2012 um 20:54 |
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Klasse Hagen und Danke für Dein Angebot.
Wir werden am Freitag mal ausführlich darüber reden und ein eigenes
Anforderungsprofil erstellen.
Denke mal, dass uns das erst mal als Basis dienen sollte.
Daraus werden sich sicher weitere Fragen und auch Lösungsansätze
ergeben.
Mit unserem ehemaligen Verwaltungschef und auch dem amtierenden bin ich
befreundet und ich werde dieser Tage
das Gespräch mit ihnen suchen.
Wachenheim ist ja, bedingt durch unsere Sektkellerei, eine der bekanntesten
Weinbaugemeinden überhaupt.
Ob das nicht eher negativ für unser Vorhaben ist, kann ich noch nicht
beurteilen.
Viele unserer Bekannten schätzen unsere Brautätigkeit eher positiv ein und
schmecken tut ihnen unser Bier allemal.
Warten wir mal den Freitag ab, um konkretere Fragen formulieren zu können.
Tazzyminator werde ich dann mal kontaktieren.
Merci für die klasse Tipps. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.12.2012 um 17:55 |
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Habe mir weiter Gedanken um das Projekt „Bierbrauerverein“ gemacht und drei
Grundgedanken konkretisiert.
Am Anfang wird es einen „nicht eingetragenen“ Verein geben, mit aktiven
(brauende) und passiven (nicht brauende) Mitgliedern.
Letztere sind s.g. Fördermitglieder. Warum wird aus den beiden weiteren
Grundgedanken klar.
Passive, also Fördermitglieder können nicht in den Vorstand gewählt werden,
wohl aber in Arbeitskreisen, Arbeitseinsätzen
o.ä. aktiv sein und sie haben die Möglichkeit das Vereinsheim (wenn
offiziell geöffnet) zu besuchen und das Vereinsbier zu verkosten.
Weiterhin können sie an offiziellen Brautagen ihr „Zoigl“ in Empfang
nehmen, falls gewünscht.
Zweckbetrieb, also brauen, gemeinnützig div. Projekte unterstützen,
Tradition- Kulturpflege sowie Vereinsleben und Geschäftsbetrieb,
also Betrieb eines Vereinsheimes/Braustätte, Verkauf von Bier an
Nichtmitglieder sowie Teilnahme an diversen Veranstaltungen,
müssen Satzungsgemäß streng getrennt werden.
Wie das nun wasserfest in der Satzung verankert werden kann, ist zu prüfen.
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Antwort 23 |
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Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.12.2012 um 21:36 |
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Der Gedanke geistert mir schon lange durch den Kopf, leider wüsste ich
nicht wo wir unser Vereinsheim haben können oder wie wir das Finanzieren.
einen Monats/Jahresbeitrag muss es auch geben eindeutig. Und wenn wir es
immer beim Peter machen, und der dafür ein bisschen Kohle bekommt bis wir
größer sind und expandieren müssen. Natürlich muss das Wasser für die
Reinigung und zu brauen sowie Strom auch bezahlt werden. Ich will niemandem
was schuldig sein. Und jeder nichtbrauer ist natürlich recht herzlich
eingeladen zum mittrinken und brauen. Das wäre mir auch wichtig. Also eine
tolle Sache Hannes.
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
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Antwort 24 |
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