Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:23 |
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So ich hab grad mal einen Text ans Hauptzollamt zwecks Datenerfassung und
allgemeinen Fragen zu Bierversteuerung und Sudanmeldung verfasst. Könntet
Ihr da mal kurz drüberlesen und sagen ob ich das so abschicken kann
''Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige ab dem kommenden Jahr, mein Bier nicht mehr zu kaufen,
sondern selbst zu brauen. Das selbst gebraute Bier ist ausschließlich für
den privaten Eigengebrauch bestimmt. Wenn ich richtig informiert bin, sind
200 Liter Selbstgebrautes je Kalenderjahr von der Steuer befreit, jedoch
anmeldepflichtig. Diese Menge werde ich vorraussichtlich nicht
überschreiten. Bitte teilen sie mir mit, wie eine solche Meldung aussehen
sollte. Genügt eine Meldung per E-mail? Teilen sie mir bitte mit, welche
Informationen sie außerdem von mir brauchen.
Noch eine Frage zum Schluss: Wie verhält es sich mit stärkeren Bieren,
deren Stammwürzegehalt bei beispielsweise 16°P liegt? Fallen diese auch
unter die 200 Liter Freimenge oder müssen diese versteuert werden?
Mit der Bitte um Rückmeldung und Freundlichen Grüßen''
Grüße
Johannes
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:28 |
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Ich würd da keinen Roman schreiben.
Das mit den Starkbieren würd ich auch rausnehmen, keine schlafenden Hunde
wecken, wer weiß, was denen sonst noch einfällt.
Bei mir sieht das in etwa so aus:
Zitat: | Sehr geehrter Herr
XY,
ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich im Jahr 2013 beabsichtige, in
meinem Haushalt, in der XYstraße 123 in 08150 Entenhausen, Bier für den
Eigenverbrauch zu erzeugen.
Die steuerfreie Menge von 200 Liter werde ich aller Vorraussicht nach nicht
überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
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Wenn das Deine erste Meldung ist, kannst Du ja noch fragen, wie die
jeweilige Meldung vonstatten gehen soll.
Stefan
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:36 |
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Jup, so soll es sein, kurz und knapp
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:37 |
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So wie Boludo vorgeschlagen hat oder so wie ichs geschrieben hab ?
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:38 |
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Wunderbar, noch ein Zoll-Fred. Haben wir ja noch nicht genug.
Gruß
Peter
Edith: Abo gekündigt
[Editiert am 14.12.2012 um 21:16 von gulp]
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:42 |
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Was fü ein ding ?
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Antwort 5 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:43 |
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Kurz und knapp ist dann wohl eher mein Vorschlag
Stefan, der wegen der Zollgeschichte eines Tages noch nach Österreich
auswandert
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:45 |
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Achsoo
Alles klar, dann werde ich mal kurz und knapp anfragen und hoffen dass ich
auch nur ein ekurze knappe Antwort bekomme
Dankeschön
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:48 |
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:49 |
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Wenn ich ehrlich bin:
Ich würde direkt schreiben: Ich beabsichtige Bier zu brauen, <200hl, ich
melde mich, wenn es mehr werden.
Brauchst denen ja nicht gleich anzubieten, jedes mal meldung zu geben;-)
Welches HZA hast du?
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:50 |
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Das nächste bei mir ist in Singen.
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:54 |
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Singen will 3 Tage vorher jeden einzelnen Sud angemeldet bekommen.
Das wäre mal spannend, wie die reagieren, wenn du ihnen klipp und klar
schreibst (also nicht nachfragst):
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach §41 BierSteuerV zeige ich Ihnen hiermit den Beginn der Herstellung von
Bier in 2013 als Hobbybrauer an.
Ich werde vorraussichtlich in 2013 nicht mehr als 200 Liter Bier brauen,
ansonsten werde ich mich bei Ihnen melden und eine Steuervoranmeldung mit
dem Formblatt 2075 einreichen.
Mit besten Grüßen
...
"
Zu deiner Frage: °P ist in der Freimenge egal.
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:57 |
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Zitat von rattenfurz, am 10.12.2012 um
14:54 | Singen will 3 Tage vorher jeden
einzelnen Sud angemeldet bekommen.
Das wäre mal spannend, wie die reagieren, wenn du ihnen klipp und klar
schreibst (also nicht nachfragst):
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach §41 BierSteuerV zeige ich Ihnen hiermit den Beginn der Herstellung von
Bier in 2013 als Hobbybrauer an.
Ich werde vorraussichtlich in 2013 nicht mehr als 200 Liter Bier brauen,
ansonsten werde ich mich bei Ihnen melden und eine Steuervoranmeldung mit
dem Formblatt 2075 einreichen.
Mit besten Grüßen
...
"
Zu deiner Frage: °P ist in der Freimenge egal.
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Lieber nicht, ich wills mir ja nicht gleich verscherzen mit den Herren
Drei Tage vorher anmelden damit kann ich gut leben und über die 200 Liter
im Jahr komme ich vorerst sowieso nicht.
Das hatte ich gehofft (Dass der Stammwürzegehalt in der Freimenge
egal ist)
Jetzt muss mir das HZA nur noch das gleiche erzählen wie du mir jetzt und
dann kanns ja losgehen, sobald die neue Brauhütte fertig ist
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 14:58 |
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Auf ein Posting mehr oder weniger kommt es jetzt auch nicht mehr an. Hier
mein Text, wie ich ihn verwendet habe:
xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem (DATUM)
in meiner Wohnung (ANSCHRIFT) Bier herstellen werde.
Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht
überschreiten.
Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr
überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf
dem amtlichen Vordruck abgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx
Der Text ist vollkommen unerotisch und emotionslos, entspricht aber genau
den Anforderungen der zitierten Vorschriften, nicht mehr und nicht weniger.
Den kannst du so wie er ist rauskopieren.
Alle sonstigen Fragen zur Biersteuer können dir vermutlich hier im Forum
kompetenter beantwortet werden als von der Behörde.
Bis 200l pro Jahr kannst du so stark brauen wie du willst, auch einen 99°P
Monstersud, das interessiert nicht. Ab 200l p.a. wird das von vielen HZAen
so gehandhabt, dass pauschal 12°P angesetzt werden, unabhängig von der
tatsächlichen Stärke.
Deine Frage, was mit 16°P Bier gemacht wird, wäre dann u.U.
kontraproduktiv.
Cheers, Ruthard
[Editiert am 15.12.2012 um 16:45 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 15:06 |
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So,
E-Mail ist weg, habs jetzt kurz und knapp gemacht
Bin gespannt wielange es geht bis jemand zurückschreibt
Vielen Dank für die Hilfe
Grüße
Johannes
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 15:06 |
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oder Damen.
Ich finde meinen oder Brauwolfs Text nicht unfreundlich, so lange man
höflich bleibt und nicht unverschämt wird, verscherzt man es sich ja nicht.
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 10.12.2012 um 15:08 |
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Cool,
sag bitte Bescheid (direkt hier oder per PM), was sie dir zurück schreiben,
ich sammel das ;-)
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.12.2012 um 15:25 |
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Mach ich
[Editiert am 10.12.2012 um 15:26 von hans11081993]
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 327 Registriert: 12.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 19:18 |
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@ Rattenfurz
Ich kann dir keine PM schreiben, der PM-Button erscheint bei dir nicht.
Bis jetzt hab ich noch keine Antwort bekommen. Du sagtest du sammelst den
Schriftverkehr mit dem HZA.
Hast du mir vielleicht ein Schriftstück indem die Bedingungen vom HZA
Singen schwarz auf weiß stehen
?
Grüße
Johannes
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.12.2012 um 19:28 |
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www.gesetze-im-internet.de ;-)
Ne, ich sammel bisher nur das Ergebnis.
Danke für den PM-Hinweis, habe ich jetzt aktiviert. Wenn du links auf
Private Nachrichten klickst und eine neue PM erstellt, kannst du damit auch
PMs an User ohne PM-Buton schicken.
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Antwort 19 |
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Junior Member Beiträge: 17 Registriert: 24.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 21:09 |
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Hallo zusammen,
ich habe meinen letzten Sud (so wie auch die anderen in diesem Jahr) auch
per email bei meinem HZA (Erfurt) angemeldet. Ich habe in der mail um eine
kurze Bestätigung des Eingangs gebeten. Leider kam da keine Antwort.
Rein rechtlich habe ich doch meine Pflicht erfüllt, indem ich meine Meldung
an das zentrale Postfach geschickt habe, oder?
Hendrik
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Antwort 20 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 21:11 |
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Ja, hast Du.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 6.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.12.2012 um 21:16 |
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Hallo, da bin ich ja beruhigt. Bei mir kam auch
nix als ich dieses Jahr dem HZA gemeldet habe dass ich die Absicht habe
Bier brauen zu wollen und darum gebeten habe mir mitzuteilen wie weiter zu
verfahren ist.
Gruß Johannes
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.12.2012 um 11:45 |
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Moin,
ich hab momentan auch mit dem HZA zu tun. Hab denen ne kurze eMail
geschickt, dass ich evtl über die 200L komme. Meine Frage war, wie, wo und
wann ich die Überschreitung der Freigrenze melden soll. Als Antwort bekam
ich Folgendes:
Zitat: | Sehr geehrter Herr
Hacket,
die steuerfrei Menge für Hobbybrauer beträgt 200 Liter im Jahr. Sollten
Sie
darüber hinaus Bier herstellen, gelten Sie nicht mehr als sog.
Hobbybrauer
sondern sind eine sogenannter Bierherstellungsbetrieb. Damit verbunden
sind
natürlich alle Auflagen an Finanzamt, Gewerbeanmeldung etc.. Die steuerfreie
Menge ist für Privatpersonen gedacht die Ihr Bier in Ihrem eigenen
Haushalt
herstellen und verzehren, ohne gewerbl. Hintergrund. Diese 200 Liter
Bier
sind ja für einen Haushalt eine schöne Menge. Sollten Sie diese Menge
gegen
Ende des Kalenderjahres überschreiten müssen sie dies anzeigen ( per
E-mail
reicht ) und die Menge versteuern u. zahlen. Vordruck ( 2075 ) unter
www.zoll.de. Es darf sich jedoch nur um eine geringe Menge handeln. (
bis 50
Liter )
Mit freundl. Grüssen
Hauptzollamt Koblenz
ZAI [Name vom Moderator entfernt], Sachgebiet B,
B 220101
Schloss-Hauptgebäude, 56068 Koblenz,
Postfach 20 07 55, 56007 Koblenz
Tel.: 0261/ 3908-382 (Zentrale - 0 )
Fax.: 0261/ 3908-555
E.Mail: poststelle@hzako.bfinv.de |
HAB ICH DAS RICHTIG VERSTANDEN???? Will der mir sagen, dass ich ein GEWERBE
ANMELDEN MUSS, wenn ich über meine 200 Liter komme? Und mehr als 250 Liter
ginge schonmal garnicht?????
Was soll denn der Scheiss? Das HZA Koblenz hat doch echt den A....
auf!!!
Cheers
Marco
[Editiert am 15.12.2012 um 21:54 von rmax]
____________________ Als letztes gebraut:
Simcoe Lager, Mint Stout, Caramel Mild Ale
Nächste Projekte:
Strong Altbier, Sorachi Ace IPA, Weizen-Stout
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Antwort 23 |
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Moderator Beiträge: 4024 Registriert: 7.4.2006 Status: Offline
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erstellt am: 15.12.2012 um 11:50 |
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Völliger Blödsinn, frei erfunden.
Die Übermenge musst Du anmelden und Steuern dafür zahlen, mehr nicht.
Eine Begrenzung gibt's im Gesetz auch nicht (nur eine faktische, ab der Du
nicht mehr glaubhaft machen kannst, dass Du soviel selbst verbrauchst).
Den Rest kannst Du getrost ignorieren.
____________________ Gruß vom Berliner
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Antwort 24 |
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