Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 12:39 |
|
|
Wozu braucht man ein Braubuch? Ich geh mal stark davon aus dass die
allermeisten irgendein Programm wie z. B. den kl. Brauhelfer nutzen. Dort
steht dann doch alles drin. Wieso sich also nochmal die Arbeit machen und
ein Braubuch führen?
[Editiert am 15.3.2013 um 12:40 von uli74]
____________________ Gruss Uli
|
|
Antwort 25 |
|
Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 12:43 |
|
|
Zitat von uli74, am 15.3.2013 um
12:39 | Wozu braucht man ein Braubuch? Ich geh
mal stark davon aus dass die allermeisten irgendein Programm wie z. B. den
kl. Brauhelfer nutzen. Dort steht dann doch alles drin. Wieso sich also
nochmal die Arbeit machen und ein Braubuch führen?
|
Siehe auch Antwort 15
Allerdings gibt es auch Hobbybrauer die nur mit Kits brauen
oder Hobbybrauer die ihre Sude akribisch handschriftlich dokumentieren
oder weil es ihnen Spass macht
oder, oder, oder ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 26 |
|
Posting Freak Beiträge: 641 Registriert: 4.11.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 13:59 |
|
|
Hallo Hannes,
nein, als ich mich beim HZA anmeldete, bekam ich die übliche Antwort, mit
dem Folgende drin:
Zitat: | Die Herstellung
unterliegt gemäß § 41 Abs.1 der Abgabenordnung(AO) der zollamtlichen
Überwachung (Steueraufsicht). Es sind daher von Ihnen formlose
Aufzeichnungen über die Art (Angabe in Grad Plato) und Menge des
hergestellten Bieres zu führen. Die Aufzeichnungen müssen den mit der
Steueraufsicht betrauten Beamten jederzeit zugänglich
sein. |
Ich gehe davon aus, sie fühlen sich frei zu jeder Zeit vorbei zu kommen, um
diese Liste anzugucken. Nur dann werde ich die auf physikalische Papier
ausdrucken.
|
|
Antwort 27 |
|
Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 14:09 |
|
|
Alles klar Neubierig. Diese HZAs machen einfach was sie wollen.
In meinem Schreiben stand das bisher nie drin. Das ist eine reine Schikane.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 28 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 15:15 |
|
|
Es gab mal jemanden, der dort mal nachgefragt hatte:
Ergebnis: "Verschenken" ist in den Verkehr bringen, also
steuerpflichtig.
Der Gast müsste das quasi bei dir zu Hause trinken, dann zählt's als zur
eigenen Verwendung.
Die Frage ist, was dann in der Praxis ein Problem ist. Wenn du dein Bier
kastenweise rausgibst, wird's wohl ein Problem werden - spätestens, wenn du
von der Person noch "Gefallen" zurück bekommst. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 29 |
|
Posting Freak Beiträge: 1784 Registriert: 27.3.2005 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 17:39 |
|
|
Ich führe ein Braubuch (momentan noch handschriftlich, habe erst heute den
kleinen Brauhelfer entdeckt), auch um zu wissen, welche Hefen ich verwendet
hatte, wie das Bier schmeckte, ob die Ausbeute stimmte etc.
____________________ Immer wenn man denkt das Niveau ist schon im Keller, kommt ein Bagger und
hebt noch 4 Etagen aus. (Oliver Kalkofe)
|
|
Antwort 30 |
|
Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 21:46 |
|
|
Ich auch!! Ich auch!!
Und zwar habe ich die wohl letzten 3 Exemplare ergattert von Brauverlag
Carl, Nürnberg, mit dem Klassischen Namen "Brauerei Journal".
Leider, Leider, Leider gibt es diese nicht mehr (
... Computer)
Sollte also jemand noch ein ca. DinA3 oranges Geheft mit dem Namen Brauerei
Journal irgendwo am Keller haben, bitte melden.
Es soll sein Schaden nicht sein
Grüßele
Holger ____________________
|
|
Antwort 31 |
|
Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 22:53 |
|
|
Genau so ist's. Ich habe mal
wie geschrieben für jemandes Geburtstag gebraut und die 28L ordentlich
versteuert, obwohl oder gerade weil es ein Geschenk war. Man weiß nie, wer
auf solchen Feierlichkeiten auftaucht und später beim HZA anfragt.
Allerdings kannst du die versteuerte Menge auch wieder von deinen 200L
Freimenge abziehen...
Was die Dokumentationspflicht angeht, so gibt es sie durchaus, wenn auch
schwammig formuliert. Zumindest die Menge und die STW müssen protokolliert
werden, damit man belegen kann, ob man <200L/a geblieben ist. Bei STW
ist auch Schätzen erlaubt, wenn ich das richtig sehe, insofern ist diese
Angabe in der Praxis mit 12°P immer als richtig anzusetzen. Ansonsten gilt,
wie oben geschrieben: es ist immer hilfreich, sich diverse Notizen zum Sud
zu machen, um ihn wiederholen oder meiden zu können, unabhängig von
irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben, die jedoch mit einem solchen
Brauprotokoll automatisch erfüllt werden können.
Achim
|
|
Antwort 32 |
|
Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 23:13 |
|
|
"Man weiß nie, wer auf solchen Feierlichkeiten auftaucht und später beim
HZA anfragt."
Wo treibst Du Dich denn rum?
OK, war Spass. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
|
|
Antwort 33 |
|
Gambrinus zu Borbetomagus
Posting Freak Beiträge: 3085 Registriert: 2.6.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.3.2013 um 23:21 |
|
|
so ein kram mache ich nicht, die Bürokratie ist mir so schon mehr als
genug....... wenns mich alles ankotzt nehme ich mir einen Anwalt. Ich
wüsste nicht, dass ich verpflichtet bin ein Braubuch zu führen.
Ich schreibe ja auch kein Fahrtenbuch. An ich drucke mir noch nicht mal
Kontoauszüge aus.
____________________ Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB
|
|
Antwort 34 |
|