Member Beiträge: 97 Registriert: 13.5.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 15:29 |
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Servus miteinander,
mich würde mal Interessieren wie ihr euer Braubuch so pflegt. Was hebt ihr
auf ? Rechnungen/Brauprotokolle bzw. was sollte man alles aufheben, sodas
man später,
sollten mal der Zoll vort der Türe stehen keine Ärger bekommt oder es zu
unangenehmen Fragen kommt.
Gruß Joachim
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 15:36 |
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Da man nicht verpflichtet ist Rechnungen aufzuheben, tue ich dies auch
nicht, außer von teuren Anschaffungen, wie Töpfen und Geräten.
Mein Braubuch führe ich handschriftlich, und chronologisch nach Sud. Sprich
Brautag, Rezept, angepeilte Menge und tatsächlich erzeugter Menge.
Mehr mache ich nicht, und wenn denen das nicht reichen sollte, so müssen
die erst einen belehren, ehe sie da etwas "bestrafen" wollen/müssen.
In der Hoffung und Manier, das dies reicht, führe ich das auch so weiter.
[Editiert am 14.3.2013 um 15:37 von Der Unterhopfte]
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Antwort 1 |
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 16.4.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 15:43 |
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Ich führe überhaupt kein Braubuch. Wozu auch? Das ist Hobby. Ich führe ja
auch kein Buch darüber, was ich koche oder wenn ich Kuchen backe. Die Rg.
bewahre ich auf, damit ich weiß, was ich wann und wo gekauft habe. Während
der Sude mache ich mir Notizen auf das ausgedruckte Rezept, d.h. Meßwerte
°P, °C, Rastzeiten bzw. Uhrzeiten etc. Wenn das Bier sehr gut geworden ist,
bewahre ich das Rezept auf. Ansonsten kommt es in den Papierkorb.
Jeder so wie er mag aber mir reicht die Bürokratie im normalen Leben schon
aus. Da muß ich mich nicht auch noch bei diesem Hobby mit belasten.
[Editiert am 14.3.2013 um 15:44 von brauereipoppenreuth]
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:07 |
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Mehr mache ich nicht, und wenn denen das nicht reichen sollte, so müssen
die erst einen belehren, ehe sie da etwas "bestrafen" wollen/müssen.
Interessante Sichtweise, die so nicht richtig sein dürfte/kann. "Ich wusste
nicht, dass ich Ihn nicht totschlagen durfte. Da hätten Sie mich belehren
müssen. Jetzt können Sie mich nicht bestrafen."
So funktioniert das Rechtssystem in Deutschland nicht. Arbeite selber bei
einer Behörde und weiß daher was ich erzähle...
Nun zum eigentlichen Thema: ich führe kein Braubuch. Zumindest nicht für
den Zoll. Aber ich braue auch lediglich ich Glühweinkessel 20 Liter und
rühre händisch. Hätte ich jetzt eine automatisierte Brauanlage mit 200
Liter ausschlagmenge, dann würde ich mich beim HZA informieren wie die das
haben möchten.
Warum die Unterscheidung? Auch die Beamten haben in der Regel gesunden
Menschenverstand. Bei meinem 20 Liter Kesselchen hab ich Probleme an die
200 Liter Freigrenze zu kommen. Ich kann ja auch nicht Tag und Nacht
brauen. Aber bei größeren Mengen sollte man sich da schon Gedanken
machen.
Grüße
Jörg
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:07 |
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Moin Moin.
Ich komme aus Schleswig-Holstein, und mein HZA ist Itzehoe.
Die sind bei der Meldung total entspannt.
Formlos per Mail reicht völlig aus.
Die Post die dann zurück kommt sagt aber unteranderem aus:
(Sinngemäß wiedergegeb, da ich die Unterlagen gerade nicht zur Hand
habe)
Bitte bewahren sie die Rechnungen für das Verarbeitete Braugut auf, damit
das HZA bei einer Prüfung nachvollziehen kann, das Sie unter 2hl in diesem
Jahr geblieben sind.
Desweiteren soll ich die Rechnungen ein Jahr rückwirkend aufbewahren,
danach darf ich sie entsorgen.
Gruß,
Henrik
____________________ Bissenmoor Bräu ... Prost!
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Planung: Etwas für Weihnachten
Gärung:
Reifung:
Genußreif: seeehr viel. ;-)
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:12 |
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@locke74
Ich habe auch nur einen 20l Einkocher, und braue erst 2 Monate.
Habe jetzt bereits 60l in der Gärung/Reifung/Lagerung.
Wenn das so weitergeht, dürfte ich ab Spätsommer nichts mehr brauen ohne es
zu versteuern.
Man kommt also auch mit dieser Größenordnung relativ einfach auf 2hl.
Gruß,
Henrik ____________________ Bissenmoor Bräu ... Prost!
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:18 |
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Mit belehren meine ich, dass wenn ich in deren Augen etwas falsch gemacht
habe, was aber nicht in den Weisungen steht, die mir bei der Zollanmeldung
überreicht wurden, müssen die das nachträglich machen - rückwirkend geht
nunmal nicht so einfach.
Meine Belehrung lautet etwa so: Brau was du willst, wenn du innerhalb eines
Jahres (Oktober bis Oktober) über 200 Liter kommst, melde dich bitte bei
mir (mein Sachbearbeiter). - Weder Einzelsudanmeldung, noch
Rezeptsammlung-protokolle, noch Rechnungssammeln werden von denen
gefordert.
Wenn die das doch wollen - dann müssen die mir das sagen. Das wollte ich
mit Belehrung ausdrücken
Die Frage war ja auch wie wir das Braubuch führen, nicht was unsere
Auflagen sind, denn die sind von HZA zu HZA anders...leider.
Und ob 20 Liter oder 200, da sehe ich auch kein Problem, deswegen schreibe
ich mir ja die Literzahlen auf. Wenn ich drüber bin, melde ich mich schon
bei denen. Es geht hier ja auch nicht darum was zu vertuschen und die par
Euro Steuer sind mir auch egal, ich braue, weil es mir spass macht und
schmeckt. Ich sammel meine Rezepte um was nachbrauen zu können und um eben
den Überblick über die produzierte Menge zu haben, thats it.
[Editiert am 14.3.2013 um 16:21 von Der Unterhopfte]
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Antwort 6 |
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Senior Member Beiträge: 118 Registriert: 1.7.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:26 |
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Hallo Henrik!
Freut mich, dass Du mehr Zeit als ich hast zum brauen. Ich hab leider etwas
weniger Zeit.
Gut was ich auch damit nur sagen möchte: klar sobald Du die 200 Liter
überschreitest musst Du Biersteuer zahlen. Aber das ist bei der Größe des
Sudwerks wirklich marginal. Und glaub mir bitte eins: Der Zoll hat mit
Sicherheit keine SOKO Hobbybrauer, die wie bei Alarm für Cobra 11 bei Dir
einfallen um 11,46€ Biersteuer einzufordern.
Die beschäftigen sich lieber mit ausländischen Subunternehmern auf dem Bau,
die schwarz arbeiten. Da ist mehr zu holen als bei Hobbybrauern. Und deren
Peronalkapazität ist mehr als endlich. Da muss man sich schon Gedanken
machen was man jetzt macht und was nicht.
Grüße
Jörg
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 373 Registriert: 26.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:26 |
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Mein HZA ist auch Itzehoe, wie henricks schon sagte die haben ein Herz für
uns.
Ich führe seid Beginn des Hobbys Brauprotokolle mittlerweile ca 50
Protokolle nur für Fehler die ich mache festzuhalten um nachzuvollziehen
wenn mal wieder was ist.
PS Gerade eben 31l Märzen auf Kegs zu Reifung gezogen.
____________________ Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:42 |
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Off-Topic:
Cool - ab 200l mache ich dann "Schwarzbier"
In-Topic:
Ich führe selbstverständlich auch Braubuch.
Allerdings (wie schon von meinem Vorredner erwähnt) nur zur
Selbstkontrolle, und um in 1 - 3 Jahren das "selbe" Bier noch mal zu
machen, oder um es zu verfeinern.
Bei mir ist es aber nur ein Ordner mit den Brauprotokollen in alfabetischer
Reihenfolge. (Bei 3 Suden noch sehr überschaubar.)
Als 1. Blatt ist dann eine Liste mit Braudatum, Stammwürze, Abfülldatum,
Lieter, Name.
So könnte ich, falls die SOKO Bier doch mal bei mier einfällt, alles
peinlichst genau darlegen.
Gruß,
Henrik ____________________ Bissenmoor Bräu ... Prost!
__________________________
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:48 |
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Sorry OT, aber der ist gut
"was machst du denn wenn du über 200 Liter kommst ? - Schwarzbier!"
...herrlich
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Antwort 10 |
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Posting Freak Beiträge: 739 Registriert: 14.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:53 |
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Zitat von locke74, am 14.3.2013 um
16:07 | Nun zum eigentlichen Thema: ich führe
kein Braubuch. Zumindest nicht für den Zoll. Aber ich braue auch lediglich
ich Glühweinkessel 20 Liter und rühre händisch. Hätte ich jetzt eine
automatisierte Brauanlage mit 200 Liter ausschlagmenge, dann würde ich mich
beim HZA informieren wie die das haben
möchten. |
Nur so als Tip:
Den Zoll interessiert das üblicherweise nicht worin Du braust oder womit Du
rührst.
Du musst Dich jedes Jahr anmelden und ab 200Liter Steuern bezahlen.
Letzteres kannst Du nur wenn Du über die bisher gebraute Menge Buch führst.
Also wollen sie das haben. Selbst wenn Du in einer aufgesägten Cola-Dose
maischen würdest.
Mein Braubuch:
Bisher ein Ordner in dem handschriftlich der Sud möglichst genau
dokumentiert wird.
Ich will schon seit längerem ein Formular erstellen, komme aber nicht
dazu...
Gruß
J. ____________________ Ein gutes Bier, maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht...
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 16:57 |
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Zitat: | Ich will schon seit
längerem ein Formular erstellen, komme aber nicht
dazu... |
Ich benutze das aus dem Buch von K. Kling.
Ist für meine anfänglichen Sude absolut ausreichend.
Gruß,
Henrik
Edit: http://www.speidels-braumeister.de/media/content/pdf/Brauprot
okoll.pdf Das geht aber auch
[Editiert am 14.3.2013 um 16:59 von henriks]
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 363 Registriert: 17.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 19:20 |
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Hier auch so.
In meinem Ordner sind die Rechnungen (für mich), und die Brauprotokolle
(handschriftlich aus Faulheit) - auch für mich; um eben ein Bier noch mal
nachbrauen zu können oder den Gedanken an diesen einen schrecklichen Sud zu
verwerfen. Das wars und muss reichen.
Ich denke auch, dass das HZA schon ganz genau sagen wird, was zu
protokollieren ist.
Aber diesen Augenblick würde ich in aller Seelenruhe abwarten und die Zeit
bis dahin mit Brauen verbringen.
Gruß
Carsten
____________________
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 19:31 |
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PS Gerade T-58 in 20l Zwergbier eingerührt.
[Editiert am 14.3.2013 um 19:52 von henriks]
____________________ Bissenmoor Bräu ... Prost!
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 19:41 |
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Mein Braubuch ist der „Kleine Brauhelfer“.
Hier gibt es nicht nur die Möglichkeit Notizen zum Sud zu machen, vielmehr
kann
man da eigene sehr ausführliche Bewertungen zum eigenen Bier anlegen.
Das Statistik-Tool über „Brau Übersicht“ finde ich besonders spannend.
Für das HZA ist das aber nix. Das hat sich mit der förmlichen Steuermeldung
zu begnügen. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Bier mit Leib und Seele.
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 14.3.2013 um 21:46 |
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Mein Braubuch besteht aus einer bzw. mehreren Excel-Dateien. Dorthinein
kommt bei mir: Brautag, Name des Sudes, verwendete Rohstoffmengen, Rasten
in Minuten-bei-Grad, HG, STW, Anstellvolumen, Speisevolumen und Notizen zur
Gärung/Reifung und Verkostung. Während des Brauens zeichne ich mit
Schmierzettel auf und übertrage das dann in die Datei. Wenn das HZA mal
anfragen sollte, kann ich sowohl Schmierzettel wie auch Dateien
vorweisen.
Auf diese Weise habe ich der Dokumentationspflicht genüge getan (Volumen
und STW mit Datum) und kann besonders gut gelungene Sude wiederholen oder
besonders schlechte welche vermeiden. Mein Equipment wird jeder Zöllner
sofort als Einkocherklasse einstufen und verkaufte/verschenkte Sude habe
ich bislang ordnungsgemäß versteuert, von der Seite her droht mir also
sicher kein Ungemach. Rechnungen für Rohstoffe hebe ich nicht auf, das soll
mir mal einer nachweisen, dass ich mit 75kg Malz in zwei Jahren mehr als
400L Bier gebraut habe :-)
Achim
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 9.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 21:53 |
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Hm, kurze Zwischenfrage, verschenken und versteuern ?
Verschenken dürfen wir doch, da es zum Eigenbedarf zählt oder?
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 21:55 |
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"Auf diese Weise habe ich der Dokumentationspflicht genüge getan"
Eine Dokumentationspflicht gibt es nicht.
[Editiert am 14.3.2013 um 21:55 von Waconia]
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 801 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 22:10 |
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Also ich führe eine Art Braubuch, in dem ich alle meine bisherigen Sude in
Kurzform als Rezept und mit Rastführung eintrage. Platz für Bemerkungen ist
auch, falls ich das Rezept nachbrauen möchte und mir was nicht gefallen
hat. Da ich hier nicht verpflichtet bin, meine Sude anzumelden, sofern ich
nicht gewerblich braue, belasse ich es dabei. Dennoch mag ich es, meine
Protokolle aufzuheben, da ich gerne mal quer analysiere...
____________________ Blausud bleibt Blausud und Brautag bleibt Brautag
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.3.2013 um 22:18 |
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Das hoffe ich doch stark.
Sonst wirds bei mir nämlich ganz schnell ganz unübersichtlich.
Ich fülle viel in 0,33er ab, und davon gehen auch öfter mal Paarweise
welche weg.
Für lau, versteht sich.
Wenn ich das jetzt noch melden müsste:
Gruß,
Henrik ____________________ Bissenmoor Bräu ... Prost!
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 641 Registriert: 4.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.3.2013 um 08:49 |
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Wenn das HZA Dich aber anfordert, ein Brauprotokoll zu führen, dann ist das
doch Dokumentationspflicht. Meins will das nämlich - also pro Sud: Datum,
Biertyp, Stw und Menge.
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2013 um 09:06 |
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Zitat von Neubierig, am 15.3.2013 um
08:49 |
Wenn das HZA Dich aber anfordert, ein Brauprotokoll zu führen, dann ist das
doch Dokumentationspflicht. Meins will das nämlich - also pro Sud: Datum,
Biertyp, Stw und Menge. |
Neubierig was Du meinst ist die Steuermeldung.
Da muss auch ich Datum, Menge und STW angeben und das tue ich ja auch
pflichtgemäß.
Die HZA gehen i.d.R. von durchschnittlich 12°P STW aus, da sie der Meinung
sind, dass ein Hobbybrauer
seinen STW-Gehalt eh nicht präzise messen kann. Das ist doch prima.
Warum sollte ich also mein Braubuch, das ich nur für mich persönlich führe,
dem HZH als Dokumentation schicken.
Wenn mir ein Sud mit geplanten 12°P mal mit 18°P in die Hose geht wollen
die das gar nicht wissen. ____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
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Antwort 22 |
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Member Beiträge: 97 Registriert: 13.5.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2013 um 09:07 |
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Was gibt ihr eigentlich genau an?
Die Ausschlagmenge oder die angepeilte Menge.
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 510 Registriert: 3.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.3.2013 um 11:37 |
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Ausschlagmenge.
Anpeilen ist zu ungenau. (finde ich)
Gruß,
Henrik
Ps.: Wenn du ein Protokoll führst, hast Du beides. (zumindest bei meinem)
____________________ Bissenmoor Bräu ... Prost!
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Antwort 24 |
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