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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Selbstgebrautes Bier verkaufen lassen? |
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Gast
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erstellt am: 18.4.2013 um 16:42 |
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Hallo miteinander, also ich hab das jetzt hier in Fr durch mit meiner
Anmeldung ,d h ich darf verkaufen ,ich wollte nur mal auf die
Lebensmittelkontrolle eingehen ,ok ,also hier in Fr/ wenn du dein Bier in
der Flasche nachgären lässt wird auch kein Amt für Hygiene ,etc,
verlangt,warum ? wenn jemand in den Alpen Käse herstellt ,kommt das das Amt
für Hygiene ?ich denke das ist wirklich Mengenabhängig ,ach so ,eine
bekannte macht frische Nudelnzu hause und verkauft diese auf dem
Wochenmarkt in Stgt,da gibts auch keine Kontrolle ,klar ,das ist total
verzwickt ,es gibt ein Heft in Fr für 3,oo €, Legistation et Reglement
d'Hygene ,Brasserie, da steht alles exact drin von Wasser bis
Formulare,vielleicht findet ihr ja was auf Dt.
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Junior Member Beiträge: 38 Registriert: 6.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2013 um 16:45 |
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Hallo Henner,
sofern der Hobbyrauer die Vergünstigung des § 41 BierStV in Anspruch nehmen
kann, braucht er mangels Steuerpflicht kein Steuerlager. Allerdings war die
Absicht des Theaderstellers, das Bier weiterzugeben. Und das dürfte von der
Ausnahme § 41 nicht umfasst sein. Als Grundregel müsste IMHO somit eine
Anmeldung des Steuerlagers und dann entsprechende Versteuerung bei
Überführung in den freien Verkehr wie bei einer Brauerei erfolgen.
Ansonsten wäre ohne Steuerlager bereits die Herstellung des Bieres der
steuerbegründende Tatbestand nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 5 BierStG -
unabhängig von der beabsichtigten Weitergabe.
Gruß
Ben
[Editiert am 18.4.2013 um 16:47 von Handkerchief]
____________________ Ein Butterbrot fällt immer auf die Seite mit der Butter, eine Katze landet
immer auf den Füssen.
Was passiert, wenn eine Katze mit Butterbrot auf dem Rücken (Butterseite
nach oben) irgendwo herunterspringt? Rotiert sie in 50 cm Höhe um die
eigene Achse?
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2013 um 17:13 |
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Die Eingangsfrage geht davon aus, dass man selbstgebrautes Bier nicht
verkaufen dürfe. Das ist schon mal nicht richtig. Es kann sehr wohl
verkauft werden, das ist aber an allerlei Auflagen geknüpft.
Wenn die Biersteuer entrichtet ist, ist dem Zoll herzlich egal, was weiter
mit dem Bier passiert.
Wenn der Getränkehändler den Erlös aus dem verkauften Selbstgebrauten
versteuert, ist auch dem Finanzamt egal, ob und wie das Bier in den
Verbraucher kommt. Da der Getränkehändler keine Gestehungs- und
Beschaffungskosten hat, ist der erzielte Verkauspreis 100% Gewinn und als
solcher zu versteuern, ebenso muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Da keine
Vorsteuer angefallen ist, kann auch keine geltend gemacht.
Was bleibt, sind lebensmittelrechtliche Vorschriften - das ist ein
komplettes Brett für sich. Nicht zu unterschätzen ist auch der
bürokratische Aufwand, den Zoll und Finanzamt erfordern, bloß damit dem
Staat ja kein viertel Cent an Steuern entgeht.
Die Gegenfrage: Was soll mit dem Verkauf des Bieres durch den
Getränkehändler bezweckt werden?
Biersteuer umgehen? Den Lebensunterhalt verdienen? Das Hobby finanzieren?
Oder nur das eigene Ego befriedigen?
Damit durch Haus- und Hobbybrauer erzeugtes Bier von der Biersteuer befreit
ist, muss:
1. der Beginn der Herstellung dem zuständigen HZA vorab angezeigt werden
2. das Bier im eigenen Haushalt gebraut werden
3. das Bier ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt sein
4. die Menge 200l im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Punkt 3 ist schon mal durch die Weitergabe an Dritte nicht erfüllt.
Lebensunterhalt verdienen oder Hobby finanzieren? Der Verbraucher ist
Preise von 5€ pro Kasten Oettinger und 10€ für den Kasten "Premiumbier"
gewohnt, da wird es schwer fallen, mehr als die Kosten für Malz, Hopfen und
Hefe reinzubringen. Besser ist es da, sein Geld im Garten zu vergraben, das
bringt mehr.
Das eigene Ego befriedigen? Das mache ich am liebsten, in dem ich mein
selbgebrautes Bier auch selber trinke, allenfalls noch mit ausgesuchten
Freunden zusammen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2013 um 17:39 |
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Zitat: | Das eigene Ego
befriedigen? Das mache ich am liebsten, in dem ich mein selbgebrautes Bier
auch selber trinke, allenfalls noch mit ausgesuchten Freunden
zusammen. |
Gibt es was was stolzer macht als vom eigenen Bier betrunken zu sein?
Jan
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 2085 Registriert: 26.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 18.4.2013 um 17:43 |
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Ja - wenn andere noch betrunkener vom eigenen Bier sind als man selbst!
____________________ *Dunkles Lager, Magnum/Select/Tettnanger, S189 (Hauptgärung)
*Festbier, Northern Brewer/Tettnanger/Saazer/Select, S-189 (Nachgärung)
*Helles Lager, Tettnanger/Select/Saazer, S-189 (Nachgärung)
*Westy12 Clone, 21.6°P, W3787 (Lagerkeller)
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Antwort 29 |
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Gast
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erstellt am: 18.4.2013 um 18:05 |
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Mit dem Aufwand, zollamt,steuer etc das ist ech nix, wichtig ist
abzuklären, in welche charge das geht,da muss mal einer den vorstoss
machen, weil es gibt ja auch das regierungspräsidium,da mal nach hacken ,,
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2013 um 18:09 |
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Zitat von nochilivisani, am 18.4.2013 um
18:05 | Mit dem Aufwand, zollamt,steuer etc
das ist ech nix, wichtig ist abzuklären, in welche charge das geht,da muss
mal einer den vorstoss machen, weil es gibt ja auch das
regierungspräsidium,da mal nach hacken ,, |
Wenn du uns jetzt noch verätst was du uns damit sagen willst hol ich meine
Axt und hacke mal nach.
Ich hab keine Ahnung warum Regierungspräsidium: Zitat: | Ein Regierungspräsidium
ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben die durch die
Bundesländer übernommen werden. Die Regierungspräsidien stehen zwischen der
Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren eigenen Landesbehörden) als
Mittelinstanz Landesmittelbehörde. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines
Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk . In manchen Bundesländern wird
diese Landesmittelbehörde als Bezirksregierung bezeichnet. In nahezu allen
Bundesländern wird diskutiert die Regierungspräsidien abzuschaffen und die
Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu
verlagern. |
Jan
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Antwort 31 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 18.4.2013 um 19:21 |
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Die lebensmittelrechlichen Vorschriften werden je nach Gutdünken ausgelegt.
Eine historische Braustätte, wie z. B. alte Kommunbrauhäuser scheren sich
einen Scheiß darum. Holzbottiche, gestampfter Lehmfussboden und der Wind
weht durchs offenliegende Gebälk. Der Dunst vom Kühlschiff muss ja
wegwedeln. Die dürfen ihr Bier sogar im Rahmen bestimmter Festivitäten
verkaufen.
Nichtsdestotrotz sind diese Braustätten sauber, ohne Schmodder in
den Ecken und so. Eine nur mit Kalk getünchte Wand kann atmen und ist
schimmelresistent.
Moderne Hygienevorschriften wären der Tod für jede Lambic- Brauerei.
Enterobacter wie E-Coli sind am Anfang bei der Lambic-Herstellung dabei,
verlieren im Bier aber recht schnell die Lebensgrundlage. Wirklich
krankmachende Keime im Bier sind mir nicht bekannt.
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 32 |
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