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Autor: Betreff: Selbstgebrautes Bier verkaufen lassen?
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Mediterror
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smilies/tongue.gif erstellt am: 17.4.2013 um 10:01  
Servus zusammen,

hätte mal ne Frage bezüglich ders Verkaufes von unser aller Heiligtümer :D .
Das mich mein Selbstgebrautes Bier nicht Verkaufen darf ist ja allgemein bekannt! Wie ist es jedoch, wenn ich es einen befreundeten Getränkehändler oder Gastwirt schenke. dürften die es Verkaufen?

Gruß Medi
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 10:07  
Nein.


Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
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Knaecke
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 10:30  
Wieso sollte ein Getränkehändler diesbezüglich Sonderrechte haben? ^^

Deine Braustette muss lebensmittelrechtlichen Standards entsprechen (komplett gefließt, fließend warm/kalt wasser etc.). Dazu kommt noch der restliche Bürokratiewahnsinn... Hier gibt es einen Thread dazu:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread &tid=11890#pid144726
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afri
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 20:53  
Wenn mich nicht alles täuscht, darf man verkaufen, wenn man versteuert. Allerdings darf das kein geschäftliches Verkaufen sein, sondern eher sowas wie bei ebay, also gelegentlicher Verkauf von überschüssigem Zeug.

Wann ein Verkäufer geschäftliche Eigenschaften annimmt, kann man woanders nachlesen, aber wenn ein Hobbybrauer beispielsweise jede Woche 30L Bier an eine Gaststätte liefern würde, wäre "geschäftliches Verhalten" sicherlich gegeben. Und dann würde auch greifen, was Knaecke schrub, also Braustätte muss gewissen Standards entsprechen. Bei gelegentlichem Verkauf ist das anders, glaube ich.
Achim
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 20:58  

Zitat von afri, am 17.4.2013 um 20:53
Wenn mich nicht alles täuscht, darf man verkaufen, wenn man versteuert. Allerdings darf das kein geschäftliches Verkaufen sein, sondern eher sowas wie bei ebay, also gelegentlicher Verkauf von überschüssigem Zeug.

Wann ein Verkäufer geschäftliche Eigenschaften annimmt, kann man woanders nachlesen, aber wenn ein Hobbybrauer beispielsweise jede Woche 30L Bier an eine Gaststätte liefern würde, wäre "geschäftliches Verhalten" sicherlich gegeben. Und dann würde auch greifen, was Knaecke schrub, also Braustätte muss gewissen Standards entsprechen. Bei gelegentlichem Verkauf ist das anders, glaube ich.
Achim


Nein, dem ist nicht so. Weder der Zoll noch das Finanzamt noch das Gewerbeaufsichtsamt interessiert es über welche Vertriebsweg und wie oft du dein Bier verkaufen willst.
Verkauf ist Verkauf.

Jan
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Mediterror
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 21:59  
JA Ihr habt ja recht, jedoch glaub ich Ihr habt mich nicht richtig verstanden. Ich würde mein Bier ja nicht verkaufen! Ich verschenke es ja! Demjenigen den ich es schenke würde es Verkaufen. somit ist die Herstellung ja nicht Gewerblich, da ich keinen erlös dafür habe!
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Hesse
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 22:05  
Nee, nee, nee, so einfach ist das nicht.
Wenn Dein Bier in den Vertrieb kommt, egal was Du mit dem Verkäufer mauschelst, muss es den gewerblichen Bedingungen entsprechen.
Als erstes wird Dir das Finanzamt sagen, das Du einen Gewinn erzielen mußt. Sei Dir sicher, alle anderen Ämter lassen nicht lange auf sich warten.

Guten Sud

Henner


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Guten Sud
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum.
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 22:06  

Zitat von Mediterror, am 17.4.2013 um 21:59
JA Ihr habt ja recht, jedoch glaub ich Ihr habt mich nicht richtig verstanden. Ich würde mein Bier ja nicht verkaufen! Ich verschenke es ja! Demjenigen den ich es schenke würde es Verkaufen. somit ist die Herstellung ja nicht Gewerblich, da ich keinen erlös dafür habe!


Das ist dem Fiskus total egal. Im Grunde genommen dürftest du das Bier nicht mal so ohne weiteres verschenken.

Das wäre ja ein super Geschäftsmodel. Ich schenke meine Waren meiner Frau, die verkauft sie.....

Unabhängig davon, du bist offiziell der Inverkehrbringer und damit erstens voll haftbar (Produkthaftungsgesetz) und dafür verantwortlich das alle Auflagen erfüllt werden.

Das ist auch der irrglaube man bräuchte auf ein Paket aus dem Ausland nur "Geschenk" schreiben und zahlt damit keine Einfuhrumsatzsteuer.

Jan
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 22:08  
Dann eben anders:
Aus deinem Bier darf kein Umsatzerlös kommen.
Nicht für dich und schon gar nicht für jemand anderen.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 22:24  

Zitat von novum1, am 17.4.2013 um 22:08
Dann eben anders:
Aus deinem Bier darf kein Umsatzerlös kommen.
Nicht für dich und schon gar nicht für jemand anderen.


Das ist falsch - es darf sogar nicht in den Verkehr gebracht werden.

Und das ist der Trick: Schon das Verschenken ist ein "in den Verkehr bringen".

Zur weiteren Info benutze bitte die Suchfunktion, das Thema hatten wir in letzter Zeit öfter.

:troll:


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

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Bilbobreu
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red_folder.gif erstellt am: 17.4.2013 um 22:38  
Guten Abend,

ich habe ja auch zuerst gedacht, dass es nicht erlaubt sein kann, dass man sein Hobbybrauerbier jemandem verschenkt, der es dann verkauft. Aber...

Zunächst mal kommt man natürlich sofort auf Steuerhinterziehung. Kein Mensch únd auch kein Finanzbeamter und erst recht kein Richter glaubt einem, dass man sein Hobbybrauerbier regelmäßig ohne Gegenleistung verschenkt, damit der Beschenkte es verkauft, damit also Umsatz und Gewinn erzielt.

Aber mal theoretisch angenommen, dass es tatsächlich stimmt, dass das Hobbybrauerbier verschenkt worden ist und dann vom Beschenkten verkauft wird. Grundsätzlich gehört Deutschland ja zu den Ländern in denen nicht gilt, dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist. Vielmehr heißt es hier bei uns, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und da recherchiere ich jetzt seit einer Stunde in juristischen Datenbanken, ohne irgendein Gesetz oder eine Verordnung zu finden, die das verbietet. Also wenn da irgendjemand einen Paragraphen kennt, bitte mal einfach informationshalber mitteilen. Rein aus beruflichem Interesse.

Stefan
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 00:27  
Ist ja alles gut und schön, aber da hat Jan schon recht. Deswegen nur mal ein paar Stichworte, die mir gerade dazu einfallen: Inverkehrbringen, Schenkungssteuer, Betrugsabsicht, ... ganz abgesehen von "Recht haben <-> Recht bekommen"

Also wenn ich mal ein paar Flaschen an Freunde/Bekannte verschenke, dann ist das wohl allen Beteilgten samt Ämtern herzhaft egal.
Wenn ich öfters und ggf. regelmässig Dinge "verschenke", damit mit genau diesem "Geschenk" eine offiziell bekundete "Gewinnerzielungsabsicht" (und eine Gewerbeanmeldung als Getränkehandel ist ja de facto nichts anderes) erfüllt wird ...
dann sind wir gaaaanz locker bei dem Quantum an gesundem Menschenverstand angelangt, die man durchaus auch jedem "handelsüblichen, Vorschriften-geplagtem Verwaltungsangestellten/-beamten" durchaus zutrauen kann. Und wenn dieser Ehrgeiz dann erstmal geweckt ist, dann gibt es meist kein Halten mehr.

Gut Sud, Harry


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Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 09:40  

Zitat von Bilbobreu, am 17.4.2013 um 22:38

Also wenn da irgendjemand einen Paragraphen kennt, bitte mal einfach informationshalber mitteilen. Rein aus beruflichem Interesse.


Ich meine das partout nicht böse oder persönlich, aber solche Beiträge kommen bevorzugt von Personen mit unter 20 Posts, die sich noch nicht hinreichend hier oder im Wiki umgeguckt haben...

Bitte, bitte, bitte benutzt die Suchfunktion.

http://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/

Es ist genau alles zu versteuern, und dann gibt es da die Hobbybrauerausnahme.


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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 10:14  
Wenn du willst etwas so " Selbstgebrautes Bier verkaufen lassen" machen den du brauchst zum eine Rechtsanwalt fragen wie alles funktioniert und was du muss und muss nicht machen.

Einfach gesagt, Leute hier im Forum kann sagen was die wollen aber das Info ist nicht offiziell und kann falsch sein und wir Wissen nichts alles über dich und deine Situation! Wie, wo, was, warum und wie viele, und und und.........

Am besten fragen eine Rechtsanwalt wenn du willst das richtig machen.

If you take information from this forum and try to apply it to your personal situation and the information is false well then this is a big problem for you, do it right and ask a professional. People often don't think that going to a rechtanwalt is needed only to run into problems later because they didn't know something. Here is a line you should not forget. "Ignorance is not a defense" meaning, Even if you do not know that something is against the law, you can still be punished for doing it.


[Editiert am 18.4.2013 um 10:27 von Birk]



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http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 10:32  

Zitat von Bilbobreu, am 17.4.2013 um 22:38


Grundsätzlich gehört Deutschland ja zu den Ländern in denen nicht gilt, dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist.



Das stimmt so nicht, So langsam komm ich zur Erkenntnis dass hier alles verboten ist was nicht vorgeschrieben ist.

Freunde, für uns wird gesorgt. Wir müssen nicht mehr selber denken!


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Gruss Uli
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 10:36  
Der Zwang zu Fliesen und Edelstahl ist mitnichten eine Vorschrift. Eine Brauerei muss sauber sein, sonst nichts. So was kommt von der Unwissenheit und Willkür der Beamten des Gesundheitsamtes, die Braustätten einfach mit jeder x-beliebigen Döner Kebab Imbissbude gleichsetzen..


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 13:46  

Zitat von uli74, am 18.4.2013 um 10:32

Zitat von Bilbobreu, am 17.4.2013 um 22:38


Grundsätzlich gehört Deutschland ja zu den Ländern in denen nicht gilt, dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist.



Das stimmt so nicht, So langsam komm ich zur Erkenntnis dass hier alles verboten ist was nicht vorgeschrieben ist.

Freunde, für uns wird gesorgt. Wir müssen nicht mehr selber denken!


:goodpost:

Ich muss dir sagen nach meiner Rückkehr nach 4 Jahren Ausland hab ich mich daran immer noch nicht gewohnt. Es gibt für jeden Furz eine Regelung und sei es nur wann und wie laut man selbigen lassen darf.

Jan
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 13:50  
http://www.lebensmittelkontrolle-rlp.de/html/eu_hygienerecht. html

Wenn man alleine diesen gut gemeinten Versuch nimmt, der erklären will was man als Lebensmittlebetrieb erfüllen muss, wird mir schon wieder total schwindelig.

Ich kann dir vor allem als Produktionsleiter in einem Lebenmittelbetrieb sagen, die Einhaltung aller Regelungen ist wie das schiessen mit einer Steinschleuder auf einen Düsenjet. Die Regelungen- und Vorschriften ändern sich schneller als man sie Umsetzen kann. :puzz:

Gruß

Jan
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 14:23  

Zitat von JanBr, am 18.4.2013 um 13:50

Ich kann dir vor allem als Produktionsleiter in einem Lebenmittelbetrieb sagen, die Einhaltung aller Regelungen ist wie das schiessen mit einer Steinschleuder auf einen Düsenjet. Die Regelungen- und Vorschriften ändern sich schneller als man sie Umsetzen kann. :puzz:


Fälle wie z.B. die E.Coli-Infektionswelle an Salaten zeigen aber auch, dass Regelungen unter Umständen nötig sind. Wir leben mittlerweile in einem Land, in dem wir uns keine Gedanken über unser Essen machen brauchen. Wir können in den Supermarkt gehen und nahezu blind alles essen. Man kann in jedem Restaurant (bis auf wenige Ausnahmen) alles essen, ohne Angst haben zu müssen, sich etwas einzufangen.

Man muss mal ganz klar sagen: Die eigentliche Lebensmittelvergiftung ist ja noch das Harmloseste, was passieren kann - es gibt auch richtig übel pathogene Keime, die einfach nur mitgetragen werden können - z.B. Hepatitis und Konsorten.

Ja, klar, gerade die kleinen "Tante Emma"-Produzenten haben ein Problem, da sie keine ausgebildeten Hygieniker sind und sich trotzdem an die Regeln zu halten haben. Aber gerade die Großproduzenten stehen tief in der Verantwortung. Wenn die Mist bauen, weil z.B. etwas in die Produktionsstraße gelangt, was da eigentlich nicht rein sollte, sind gleich hunderte Kunden betroffen...


Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin froh, dass es die Regeln gibt und man, trotz einiger schwarzer Schafe, im allgemeinen in das Essen vertrauen kann. Ob nun aus dem BioMarkt oder der Tanke.


[Editiert am 18.4.2013 um 14:24 von rattenfurz]



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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 14:40  

Zitat von rattenfurz, am 18.4.2013 um 14:23
....Fälle wie z.B. die E.Coli-Infektionswelle an Salaten ... es gibt auch richtig übel pathogene Keime, die einfach nur mitgetragen werden können - z.B. Hepatitis und Konsorten.....


Zum Glück mögen diese Kameraden kein Bier. Bier ist in dieser Hinsicht ziemlich sicher.

Michael


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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 14:46  

Zitat von Bilbobreu, am 17.4.2013 um 22:38
Und da recherchiere ich jetzt seit einer Stunde in juristischen Datenbanken, ohne irgendein Gesetz oder eine Verordnung zu finden, die das verbietet. Also wenn da irgendjemand einen Paragraphen kennt, bitte mal einfach informationshalber mitteilen. Rein aus beruflichem Interesse.


Hallo Stefan,

gerne helfe ich dir weiter (zumindest was die Biersteuer angeht, bei Fragen zum Rest kannst du dich gerne per PM an mich wenden): Schau mal in das Biersteuergesetz, dort in § 14 und § 4. Dort wird geregelt, dass die Biersteuer entsteht, wenn du Bier aus einem Steuerlager in den freien Verkehr bringst. Steuerlager ist deine eigene Brauerei, so dass die Biersteuer entsteht, wenn du das Bier abgibst (ob verkauft oder verschenkt o.ä. ist egal, das spielt nur für andere andere Steuern eine Rolle) - was der Empfänger damit macht, ist für die Biersteuer ebenfalls egal.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß

Ben

Edith sagt: Biersteuer bitte richtig schreiben...


[Editiert am 18.4.2013 um 15:16 von Handkerchief]



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Ein Butterbrot fällt immer auf die Seite mit der Butter, eine Katze landet immer auf den Füssen.
Was passiert, wenn eine Katze mit Butterbrot auf dem Rücken (Butterseite nach oben) irgendwo herunterspringt? Rotiert sie in 50 cm Höhe um die eigene Achse?
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Zitat von Schlupfer, am 18.4.2013 um 14:40

Zum Glück mögen diese Kameraden kein Bier. Bier ist in dieser Hinsicht ziemlich sicher.


Quelle?

AFAIR vermehren die sich wirklich nicht in Bier. Aber "Mitreisen" reicht ja. Bei dem oben genannten EHEC-Fall reichten 10 - 100 Keime für eine Infektion, das sind verschwindend wenige.


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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 15:24  
Ja,Du hast Recht. Man muss es differenzierter sehen. Auf die Schnelle eine Quelle: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22004814
Trotzdem ist Bier ziemlich sicher: Hopfen , Alkohol und die meißt doch geschlossene Produktion läßt wenig Kontamination mit pathogenen Keimen zu. Wenn überhaupt, dann passiert das m. M. nach über das Betriebswasser (Spülwasser etc.)
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 15:27  

Zitat von Handkerchief, am 18.4.2013 um 14:46

Zitat von Bilbobreu, am 17.4.2013 um 22:38
Und da recherchiere ich jetzt seit einer Stunde in juristischen Datenbanken, ohne irgendein Gesetz oder eine Verordnung zu finden, die das verbietet. Also wenn da irgendjemand einen Paragraphen kennt, bitte mal einfach informationshalber mitteilen. Rein aus beruflichem Interesse.


Hallo Stefan,

gerne helfe ich dir weiter (zumindest was die Biersteuer angeht, bei Fragen zum Rest kannst du dich gerne per PM an mich wenden): Schau mal in das Biersteuergesetz, dort in § 14 und § 4. Dort wird geregelt, dass die Biersteuer entsteht, wenn du Bier aus einem Steuerlager in den freien Verkehr bringst. Steuerlager ist deine eigene Brauerei, so dass die Biersteuer entsteht, wenn du das Bier abgibst (ob verkauft oder verschenkt o.ä. ist egal, das spielt nur für andere andere Steuern eine Rolle) - was der Empfänger damit macht, ist für die Biersteuer ebenfalls egal.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß

Ben

Edith sagt: Biersteuer bitte richtig schreiben...


Hallo Ben,
meiner Ansicht nach braucht ein Hobbybrauer kein Steuerlager.

Guten Sud

Henner


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red_folder.gif erstellt am: 18.4.2013 um 16:29  

Zitat:
Aber "Mitreisen" reicht ja. Bei dem oben genannten EHEC-Fall reichten 10 - 100 Keime für eine Infektion, das sind verschwindend wenige.


Eher nein. E. coli sind relativ wenig infektiös:

minimum infective dose, also die mindest Dosis um eine Ansteckung zu verursachen: Escherichia coli : 10^6 - 10^8 CFU

Zitat:
Fälle wie z.B. die E.Coli-Infektionswelle an Salaten zeigen aber auch, dass Regelungen unter Umständen nötig sind. Wir leben mittlerweile in einem Land, in dem wir uns keine Gedanken über unser Essen machen brauchen. Wir können in den Supermarkt gehen und nahezu blind alles essen. Man kann in jedem Restaurant (bis auf wenige Ausnahmen) alles essen, ohne Angst haben zu müssen, sich etwas einzufangen.



Absolut, es macht absolut Sinn das ich als großer Hersteller für Nahrungsmittel sichere Nahrungsmittel produziere. Esist sogar in meinem Bereich überlebensnotwendig, da wir auch Spezialnahrung für Früchchen usw. produzieren. Allerdings haben eine Vielzahl der Bestimmungen aus technologischer Spezialisten Sicht wenig Einfluß auf die Produktsicherheit, sondern enspringen blindem Aktionismus. Da wo es aber wirklich sinnvoll wäre, tut es oft weh und da ist der Lobbyismus der Zulierfeindustrie halt oft stärker.

Das ist aber nicht das Problem das ich meine. Das Problem ist viel mehr, ich hab hier einen ganzen Stab an Mitarbeitern die nichts anders tun als die täglich 5- 10 neuen bzw. geänderten Vorschriften zu sichten und unser Werk auf "compliance" mit diesen Richtlinien zu überprüfen. Ich habe hier nicht selten Auditoren von staatlicher Stelle die offen zugeben in diesem ganzen Wahnsinn den Überblick verloren zu haben und sich von mir erklären lassen was, wie, von welcher Vorschrift gefordert wird.

Und das willst du einem Einmannbetrieb zutrauen? Für mich ist das erlassen von Vorschriften das eine, die Kontrolle das Andere, aber ich darf dabei nicht vergessen das ich auch eine gewisse Aufklärungspflicht habe. Leider bleibt das aber auf der Strecke.

Ich kann nicht jeden Lebensmittelbetrieb über einen Kamm scheren, das klappt nicht.

Ein wieterer Punkt der mich an deiner Aussage stört. Ja, es ist meine verdammte Pflicht als Inverkehr bringer dafür Sorge zu tragen das Niemand durch mein Produkt zu schaden kommt. Das ist nicht nur meine Pflicht sondern auch meine Berufsehre. Ich bin auch der festen Überzeugung das Lebensmittelskandal öffentlich gemacht werden müssen (und zwar unabhängig ohne kätzerische Journalie) Ich bin ein absoluter befürworter der Hygiene- Ampel Regelung für Restaurants, wei sie von der politik abgelehnt wurde. Soll ruhig jeder Wissen wie die Küche von Innen aussieht. Und ja, sicherlich gibt es schwarze Schaafe. Aber habt Ihr schonmal darüber nachgedacht das Lebensmittelskandale, Tiertransporte, Überfischung, usw. usw. mit Geuz ist Geil und der Preispolitik im Discounter zusammenhängt? Meint wirklich irgendwer das man für 1,99/Kg sauberes, hochqualitatives Hackfleich von glücklichen, freilaufenden und hofgeschlachteten Schweinen produzieren kann?

Ich sag immer, wer mit dem Zeigefinger auf andere zeigt, merkt nicht das die restlichen 4 Finger der hand auf einen selbst zeigen.

Gruß

Jan
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