Es kommt wie immer drauf an - wenn du dich beim Zoll schon mal als
Hobbybrauer registriert hast, kreuzt du im Fall 1 (mehr als 200l p.a. für
den eigenen Bedarf) das letzte Feld auf der rechten Seite "Herstellung von
mehr als 2hl Bier im Kalenderjahr als Haus- und Hobbybrauer" an.
Fall 2 hängt davon ab, ob du selbst auf der Party zugegen sein wirst und
die anderen Teilnehmer z.B. einen Nudelsalat oder ähnliches mitbringen
werden. Dann ist dein Bier für den eigenen Bedarf, auch wenn es nicht durch
deinen eigenen Schlund gehen wird - und damit steuerfrei, wenn nicht Fall 1
eintritt: mehr als 200l pro Jahr.
Für alle anderen Fälle und Fall 3 kreuzt du auf der linken Seite das zweite
Feld an, "Herstellung ohne Erlaubnis". Das hört sich bedrohlich an,
bedeudet aber nur, dass du kein Steuerlager hast, was auch nicht
vorgeschrieben ist.
Der Steuersatz beträgt dann immer 0,4407€ pro Hektoliter und Grad Plato,
die du nach unten abrunden darfst - 12,9° Plato sind steuerlich 12° Plato
und damit 5,29€ pro 100 Liter Bier.
Am einfachsten verfährst du, wenn du immer nach Fall 3 handelst und die
5,29€ pro 100 Liter Bier abdrückst, für diesen Preis bekommst du keinen
Steuerberater, du kannst dann mit dem Bier tun und lassen was du willst
ohne dem Zoll Rechenschaft ablegen zu müssen - egal ob du das Bier selber
säufst, dem örtlichen Kindergarten stiftest, ein Feuer mit auslöschst oder
es an die Zeugen Jehovas vertickerst.
Cheers, Ruthard
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