Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 10:56 |
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Heute wie immer habe ich mehr Probleme mit die Zollamt.
Heute habe ich noch eine Brief bekommen die hat gesagt ich habe meine
Steuer nicht bezahlt, aber das ist total falsch, ich habe die bezahlt
pünktlich und richtig mit die 2075.
Ich habe im 2012 6,1hl gebraut, von die 6,1hl, 4,1 muss ich Steuer stahlen
(und ich habe das im 2012 bezahlt, jedes mal die gleiche Woche ich gebraut
habe).
Ich schreibe jetzt eine antwort mit alle die wichtige daten von bank konto,
wann, wo, und wie ich habe bezahlt.
Die frage:
Die brief sagt ich muss 4,1hl steur zahlen bei 12 grad plato und
Steuertarif von 0,787 Euro , Steursatz 9,444 Euro , Zu Erntrichten 38,72
Aber, ich habe gedacht hobbybrauer sind bei 0,4407 und nicht 0,787 weil ich
habe nicht uber 6000hl gebraut.
Hilfe die sagen die kommen für bussgeld, aber ich habe überhaupt nichts
falsch gemacht.
[Editiert am 27.7.2013 um 09:14 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:05 |
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Hallo, Daniel,
da haben die sich vertan (wie bei mir auch schon mal). Hier auf der Zollseite
für Hobbybrauer steht es schwarz auf weiß, dass Hobbybrauer den
ermäßigten Steuersatz zahlen. Darauf kannst Du Dich auch berufen.
Auch wenn Du über 4 hl gebraut hast, hast Du ja kein Braugewerbe
angemeldet, da wäre dann der normale, nicht ermäßigte Steuersatz zu Grunde
zu legen.
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 373 Registriert: 26.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:06 |
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Ich zahle auch Biersteuer als Hobbybrauer.
Hast Du dich beim Hauptzollamt als Hobbybrauer angemeldet,
schriftlich nur dann gilt der verminderte Steuersatz von 0,4407.
____________________ Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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Antwort 2 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:09 |
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Ja, bin ich als hobbybrauer angemeldet, aber 24te Jan 2013 die Zollamt war
bei mir zu hause fuer eine stunde und habe ich gefragt ob ich profi bin und
ich bin kein profi. Die habe auch gesagt ich bin kein Profi Brauer aber hat
nichts schriftlich gesagt.
[Editiert am 19.7.2013 um 11:13 von Birk]
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:23 |
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Wir begegnen hier wieder einmal der bekannten Ignoranz und Unfähigkeit des
HZA Darmstadt
Selbstverständlich gilt der Steuersatz von 0,4407€ pro Grad Plato pro
Hektoliter anstellfertiger Würze.
Daniel hat richtig gerechnet, die Behörde nicht.
Für gewerbliche Brauer gilt übrigens der gleiche Steuersatz bei einem
Jahresausstoß bis 5000 hl.
Ob Daniel gewerblich oder privat gebraut hat, ist in diesem Fall steuerlich
uninteressant.
@Daniel: kannst du mir mal eine Kopie dieses Schreibens schicken?
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 4 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:26 |
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Ja, ich sende dir eine kopie, gleich. ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:37 |
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[Editiert am 19.7.2013 um 11:39 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
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Posting Freak Beiträge: 1585 Registriert: 24.8.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:45 |
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Die Unterschrift kommt mir bekannt vor ____________________ Gruß
Manny
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Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall.
Albert Einstein
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Antwort 7 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 11:47 |
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Und hier ist mein brau- Protokoll (alles unten ist von die 4,1hl uber die
2hl grenze)
Am 23 Juni 2012 ich habe 80L Bier mit 16 Plato gebraut. Ich habe
Formular 2075 im Post und die Geld Euro 5,64 Überwissen fur
die Steuer am 25.06.2012 Euro 5,64 bezahlt.
Am 26.06.2012 ich habe auch bei Email Sie informiert.
Am 7te Juli 2012 ich habe 85L Bier mit 16 Plato gebraut. Ich habe
Formular 2075 im Post und die Geld Euro 5,99 Überwissen für
die Steuer am 11.07.2012 Euro 5,99 bezahlt.
Am 09.07.2012 ich habe auch bei Email Sie informiert.
Am 4te Aug. 2012 ich habe 62L Bier mit 16 Plato gebraut UND 50L Bier
mit 17 Plato gebraut. Ich habe Formular 2075 bie Post und die Geld Euro
8,27
Überwissen für die Steuer am 08.08.2012 Euro 13,14 Bezahlt.
Am 06.08.2012 ich habe auch bei Email Sie informiert.
Am 7te Aug 2012 ich habe 85L Bier mit 13 Plato gebraut. Ich habe
Formular 2075 bei Post und die Geld Euro 4,87 Überwissen für
die Steuer am 08.08.2012 inclusive mit die Euro 13,14 oben.
Am 08.08.2012 ich habe auch bei Email Sie informiert.
Am 9te Aug. 2012 ich habe 50L Bier mit 18 Plato gebraut. Ich habe
Formular 2075 bei Post und die Geld Euro 3,97 Überwissen fur
die Steuer am 13.08.2012 Euro 3,97 bezahlt.
Am 09.08.2012 ich habe auch bei Email Sie informiert. ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 12:15 |
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Da hat der Prüfdienst der am 24.1.2013 unangekündigt und ohne richterlichen
Beschluß deine Privaträume betreten hat, offenkundig geschludert.
Einerseits verwendet er die von dir vorgelegten Brauprotokolle für seinen
Prüfbericht - dies ergibt sich schlüssig aus den Mengenangaben im
Steuerbescheid - andererseits ignoriert er pflichtwidrig die ebenfalls
vorgelegten Kopien der Steueranmeldungen per Formular 2075 und die
Zahlungsnachweise.
Selbst wenn der Steuersatz von 0,4407€ pro Plato pro Hektoliter strittig
wäre, hätten die bereits geleisteten Zahlungen in den Steuerbescheid
einfließen müssen. Dies ist nicht der Fall.
Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen:
1. Einspruch gegen den obigen Bescheid
2. Akteneinsicht in das Protokoll des Prüfdienstes
3. ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 9 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 13:32 |
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Hach, wie entspannt lebt und braut es sich im Einzugsbereich des
Hauptzollamts Koblenz!
Gruß,
Dennis ____________________
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 255 Registriert: 9.5.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 13:52 |
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Ich liebe diese sinnvollen Beiträge, sie sind so
"hilfreich" ! ____________________ Norderstedter Hobbybräu seit 2011
Ohne Bier wäre das Leben nicht mal halb so schön.
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Antwort 11 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 20.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 13:55 |
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Ja, es geht nichts über schlaue Zollbeamte, die die Praxis gut kennen. Wie
froh bin ich über das Hauptzollamt Krefeld, vorbildlich meine
Sachbearbeiterin, die mich eher unterstützt und nie rügt.
LG
Christian ____________________ Jungbier.de - Meine Seite zum
Hobbybrauen
Jemand Lust auf Linktausch zu anderen Hobbybrauerblogs?
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 854 Registriert: 1.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 14:15 |
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@Birk
Am besten die Quittungen der Überweisungen oder die entsprechenden
Kontoauszüge in Kopie beilegen. Sowie deine Sudprotokolle.
"Freundlich" darauf hinweisen das es sich offenbar um einen Fehler auf
deren
Seite handelt und du deswegen Einspruch gegen den Bescheid einlegst.
Abwarten was passiert und dann ggf. härtere Maßnahmen, wie Akteneinsicht
usw. einleiten.
Das mit dem Bußgeld steht da immer drunter, also erstmal keine Panik.
____________________ ---
Brauer & Mälzer - Jahrgang 1994
Mediendesigner seit 2000
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 180 Registriert: 20.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 14:28 |
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Mooooment.... Ironie bricht doch in der Kunst alles...
Leider ist es so, dass das HZA Koblenz in solchen Sachen um ein Vielfaches
entspannter und praxisgerechter auftritt. Einmal im Jahr per Mail eine
Erklärung, dass ich Bier brauen möchte und schon "erlaubt" mir der
zuständige Beamte das Ganze, ein paar Tage später per Brief und weist mich
nochmal darauf hin, bei Überschreitung der Freimenge eine entsprechende
Mitteilung per Formular abzugeben. Sehr einfach, sehr praxisnah und mit dem
geringsten Aufwand für mich und den Beamten. Das gibt ein gutes Gefühl, da
mir das Amt signalisiert, mich nicht direkt unter den Generalverdacht zu
stellen, den Staat um Steuern bringen zu wollen. Etwas anderes sollte mein
kurzer Post nicht aussagen...
Ich hätte auch schreiben können, dass Birk jetzt schriftlich Einspruch
einlegen sollte und darauf verweisen sollte, dass er ja entsprechende
Voranmeldungen per Post geschickt und ebenfalls per Mail informiert hat.
Ich hätte auch nochmal verlinken können, dass lediglich ein Steuersatz bis
5000hl angesetzt wird. Allerdings hatte Ruthardt das ja bereits getan.
Als alter Rheinhesse kann ich nur froh sein, nicht in Hessen, sondern auf
der "richtigen" Rheinseite zu wohnen und immer wieder mahnen " Wo Gott
einen Fluss gemacht hat, soll der Mensch keine Brücke bauen..."
Gruß,
Dennis ____________________
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.7.2013 um 15:35 |
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Ich kann mich über "mein" HZA Gießen auch nicht beschweren - allerdings ist
schon etwas Erziehungsarbeit nötig.
Wichtig ist, dass man sich von behördlichen Schreiben nicht verrückt machen
läßt - auch wenn sie noch so bedrohlich klingen.
Beim HZA Darmstadt kommt erschwerend hinzu, das es den Leuten dort zu
einfach gemacht wird. Das Problem ist nämlich nicht der wilhelminische
Beamte, sondern der wilhelminische Untertan, der jede amliche Verlautbarung
als gottgegeben hinnimmt und vor jedem hingeworfenen Paragraphenbrocken
ehrfürchtig zusammenzuckt.
Hier ist einfach mehr Zivilcourage angesagt. Man muss auch nicht immer
Jurist sein, um einen juristischen Text zu verstehen. Meist genügt es, wenn
man der deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2013 um 10:33 |
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Ich habe heute die zollamt das gesendet:
Einspruch gegen den Steuerbescheid vom 17.7.2013 ihr Zeichen -
---------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid frist- und
formgerecht
Einspruch
ein.
Meine Begründung lautet wie folgt:
Die Berechnung der Biersteuer hat nach §2 Abs 2 BierStG mit dem ermäßigten
Steuersatz von 56% von 0.787€ je hl (also 0.4407€ je hl) zu erfolgen.
Das im Jahre 2012 gebraute Bier, das die Freimenge von 2 hl überschritten
hatte, wurde vollständig und fristgerecht mit Vordruck 2075 angegeben und
versteuert. Alle Kopien sind noch einmal im Anhang enthalten. Die fällige
Biersteuer wurde fristgerecht auf Ihr Konto BLZ 500 000 00 Kto. 508 010 10
überwiesen. Folglich ergibt sich keine zusätzliche Steuerlast bezüglich der
gebrauten Menge.
Gleichzeitig beantrage ich auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens die
Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung. Sofern ich
nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie diesem
Antrag entsprechen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen Anlagen
Brauprotokoll
5 Steueranmeldungen ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2013 um 10:45 |
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2 und 3 unten schreib ich ab diese Mitwoch.
Zitat von Brauwolf, am 19.7.2013 um
12:15 | Da hat der Prüfdienst der am 24.1.2013
unangekündigt und ohne richterlichen Beschluß deine Privaträume betreten
hat, offenkundig geschludert. Einerseits verwendet er die von dir
vorgelegten Brauprotokolle für seinen Prüfbericht - dies ergibt sich
schlüssig aus den Mengenangaben im Steuerbescheid - andererseits ignoriert
er pflichtwidrig die ebenfalls vorgelegten Kopien der Steueranmeldungen per
Formular 2075 und die Zahlungsnachweise.
Selbst wenn der Steuersatz von 0,4407€ pro Plato pro Hektoliter strittig
wäre, hätten die bereits geleisteten Zahlungen in den Steuerbescheid
einfließen müssen. Dies ist nicht der Fall.
Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen:
1. Einspruch gegen den obigen Bescheid
2. Akteneinsicht in das Protokoll des Prüfdienstes
3. ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde
Cheers, Ruthard |
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2013 um 11:17 |
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Mit der 3 würde ich warten. Warte ab wie die Sache verläuft und dann kannst
Du das immer noch machen. Warum jetzt schon Ärger sähen?!?
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.7.2013 um 12:45 |
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3 geht sowieso nicht vor 2, und wie ich den Laden einschätze, werden die da
erstmal rumzicken. Es sind also noch ein paar Daumenschrauben vonnöten.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 21.7.2013 um 20:35 |
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Birk, du hast alles richtig gemacht mit dem Einspruch. Auf dieses Schreiben
müssen und werden sie reagieren, hoffentlich ohne Zicken. Wenn nicht, dann
und erst dann solltest du 2 und 3 in Erwägung ziehen.
Auch im Amt sind Menschen und denen unterlaufen naturgemäß Fehler. Im
Allgemeinen sind sie einsichtig, wenn sie wie von dir erklärt auf ihren
Fehler hingewiesen werden. Oder aber sie haben keinen Fehler gemacht und
erklären, warum du den vollen Steuersatz zahlen sollst (auch wenn mir nicht
einleuchten will, wie das sein könnte). Dann wärst du in der Pflicht, aber
ich glaube nicht, dass das hier der Fall ist.
Achim (selbst Beamter seiend)
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Antwort 20 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.7.2013 um 09:09 |
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Grad noch ein Brief von zollamt Darmstadt bekommen und die sagt:
"""
Hiermit hebe ich meinen Steuerbescheid von 17.07.2013 nach § 172
Abgabenordnung auf.
Ihrem Einspruch ist mit der Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheides in
vollem Umfang abgeholfen.
MfG
Hauptzollamt Darmstadt
"""
[Editiert am 27.7.2013 um 09:18 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.7.2013 um 09:17 |
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Na, es geht doch! :-)
Alex
____________________ Home brewing
More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 22 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 27.7.2013 um 21:21 |
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Sag ich doch, einfach mal den Fehler melden, dann passt das schon.
Empfehlenswerter Mitarbeiter beim Darmstädter Amt, finde ich gut.
Achim
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Antwort 23 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 27.7.2013 um 21:27 |
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Es war ein bissen mehr die von Hintergrund hier nicht diskontieren kann was
ist passiert die geholfen hat, nicht nur die brief oben. Die Leiter von die
DA Zollamt ist ziemlich außer Kontrolle!
[Editiert am 27.7.2013 um 21:28 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
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