Laut (steuerrechtlicher) Definition ist ein Bockbier ein Bier, das zwischen
16,0° und 17,9° STW hat, ab 18,0°P ist es ein Doppelbock. In Österreich
gibts ein Bier mit 15,8°P und kann daher noch als normales Vollbier
verkauft werden (ab 16°P wird das doppelte an Biersteuer verlangt).
Aber ich will nicht drauf rumreiten, schmecken muss es und solche
Kategorien können uns völlig egal sein.