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Autor: Betreff: Brauen in Gartenhütte Bauordnungsamt Probleme
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:38  

Zitat von Kelte, am 8.5.2014 um 13:47
Ja, das liegt halt an diesen bescheuerten Nutzungs- und Bebauungsplänen.


Dann wäre es für dich in Ordnung, wenn dein Nachbar mal eben so sein Haus abreißt und einen 8-stöckigen Wohnblock dort errichtet? Oder das Haus gegenüber auf einmal lila-pink gestreift gestrichen wird, mit grünem Dach und blauen Fensterrahmen?
Natürlich verhindern manche Vorschriften die Umsetzung der eigenen Ideen, aber pauschal zu sagen, sie seien bescheuert ist da etwas übertrieben.

Ciao


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Wetterauer Hausbräu
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hutschpferd
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:39  
erinnert nur mich das an Breaking Bad?
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Kelte
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:42  
ich dachte über offensichtliches brauchen wir nicht reden, sonst hätte ich es gerne eingeschränkt.
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:47  

Zitat von Kelte, am 8.5.2014 um 14:36
Er wird wohl meinen zur gewerblichen Nutzung fürs Brauen umbauen.

Und das Gewerbe darf nicht ins Wohngebiet, egal ob's in einem Bauwagen, Gartenhaus oder einer Fabrik ist.
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Kelte
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:49  
Da war auch keine Rede von, jedenfalls hat er dazu nix geschrieben bzw doch geschrieben im Garten Parken, aber das war ja nicht deine Frage.

Ich hab mit der Idee gar nichts zu tun


[Editiert am 8.5.2014 um 14:50 von Kelte]
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 15:38  
wenn es jetzt eh polemisch wird

jaja ich weiß, jeder Vergleich hingt. Aber falls jemand als Hobby eine Gartenschmiede oder Gerberei nachgeht .... .

PS.: wie Eingangs von den meisten empfohlen: Nachbarn fragen und dem Hobby dürfte die Einschätzung des Mitarbeiters vom Ordnungsamt nicht entgegen stehen, wonach selbst in Münster im legalen Schuppen auf dem Privatgrundstück zum Hausgebrauch etwas verkocht wird. Siehe auch Grillen, Backen, Räuchern. Das wird es bei Euch doch auch geben. oder?
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 16:38  

Zitat:
Die Küche kann ich vergessen, das nimmt das Veterinäramt nie ab!

Dann brau doch irgendwo, wo das problemlos geht. z.B. bei deiner Oma in Kleinkleckersdorf in der Waschküche. In deiner Gartenhütte lagerst du weiter dein Braugerät wie bisher und kochst auch gelegentlich das Gulasch für die Gartenparty. Solange die Nachbarn nichts dagegen haben, ist doch alles kein Problem und mit den richtigen Argumenten (z.B. ein paar Flaschen Selbstgebrautem) läßt sich auch der letzte Zweifler überzeugen.

Cheers, Ruthard


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Mein Blog: Brew24.com
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 00:12  

Zitat von cyme, am 8.5.2014 um 14:31
@Kokonda:

Ist das dann nicht die Lösung. Anstelle von Gartenhütte und dem Ärger mit dem Bauordnungsamt, einfach in einem Imbisswagen / "Brauwagen" Arbeiten.


Frag mal diese Kollegen an: http://www.brauwastl.de/mobil/
Die haben einen alten Bauwagen zum Brauwagen umgebaut! Spektakulär,sag ich! :thumbup:

Vielleicht hilfts ja?!

Gerd


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"...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 06:20  
Morgen,

sorry, gestern hat sich noch ein Nebenkriegsplatz eröffnet als ich nach Hause kam, der zwingend meine Aufmerksamkeit erforderte. Wie hat Auge schon gesagt, "Haste Scheiße am Hacken, haste Scheiße am Hacken."

Ich wollte gar nicht polemisch werden und selbstverständlich leuchten mir Regelungen und Gesetze ein. Aber, es gibt einen Ermessensspielraum und wie man mit diesem umgeht, das ist der Unterschied! Ich erwarte als Bürger, das die Beamten, die dazu da sind uns Bürgern zu helfen, diesen Ermesssensspielraum zu unserem Interesse und dem der Allgemeinheit hin postiv ausnutzen. Leider funktioniert das in der Praxis immer nur in die falsche Richtung und/oder wenns um viel Geld geht. Konkret, warum kann der nette Beamte nicht sagen, "ich komme mal zu Ihnen raus, dann gucken wir uns das ganze vor Ort an und bereden mal was man machen kann oder eben was nicht geht. Anstatt von, das gibt nur Ärger, ich mache Ihnen keine Hoffnungen, der einzige Weg ist ein kostenpflichtiger Antrag, das Formular finden Sie auf unserer Webseite.

Ich habe mich von einem kommerziellem brauen auf meinem Grund verabschiedet und werde witerhin nur zu Hobbyzwecken brauen und in der Hütte meine Brauuntensilien lagern und dann direkt vor der Hütte, im Unterstand brauen, dann ist es wenigstens legal. Zum kommerziellem brauen werde ich mir was anderes suchen, das wasserdicht ist.

Resüme: In einem reinen Wohngebiet ist ein kommerzielles, gewerbliches brauen unmöglich. Das jedem zur Wahnung! Fragt vorher nach bevor Ihr Geld versenkt.

Danke für Eure Hilfen und Ratschläge!
Bis bald,
Euer Dr. Günther Huppertz


[Editiert am 9.5.2014 um 06:22 von Dr Huppertz]
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Basti_H
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 06:35  

Zitat von Dr Huppertz, am 9.5.2014 um 06:20
Resüme: In einem reinen Wohngebiet ist ein kommerzielles, gewerbliches brauen unmöglich.


Moin, moin,
hast du eigentlich mal Klären können, um welche Art von Wohngebiet es sich bei dir handelt? Such doch mal bei deiner Gemeinde nach dem Bebauungsplan bzw frag direkt an. Ist in deinem Gebiet Gastronomie erlaubt, so hast du Chancen, über diese Schiene deine Emissionen zu Kategorisieren, denn mehr Geruch als ein Restaurant, erzeugt solch eine Minibrauerei niemals. So könntest du auf einen Vergleich hoffen und deine Kleinbrauerei durchbringen.

Ciao


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Wetterauer Hausbräu
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 08:14  
Reines Wohnraumgebiet.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 08:46  
"Reines Wohnraumgebiet"...

Oh man, ich fühle mit dir. Vor allem weil bei dir ja 10 Meter weiter alle 5 Minuten eine Diesellok mit 30 Güterhängern an deiner Brauhütte vorbei donnert.


Hast du dich mal erkundigt, wie viel die Umwidmung eigentlich kosten würde oder hat man dir schon in Aussicht gestellt, dass das absolut unmöglich sein wird?

Deine Hütte ist ja voll am Rand des Gebietes. Wenn du die Unterstützung der Nachbarn hast, wäre die Hürde auch genommen.


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 09:04  
Der Mann vom Amt machte mir wenig Hoffnungen, das Wohl der Nachbarn stehe im Gesetz am höchsten! Das gebe alles nur Ärger, selbst wenn der Nachbar zustimmen würde, bla bla bla. Er hatte ganz ersichtlich überhaupt keine Lust sich damit auseinander zu setzen. Man müsste dann eine Ortsbegehung machen, aber das wäre alles schwierig und er sehe da ehrlich gesagt kaum Aussicht auf Erfolg. Ganz ehrlich, die will ich nicht auf meinem Grund haben.

Dann eben Plan B. Mit anderen zusammen in einem Gewerbegebiet.
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 10:28  
Hallo, siehs mal von der guten Seite! Bei einem anzumeldenden Gewerbe hätte das "Veterinäramt" dem Vorhaben ohnehin nicht zugestimmt. Wasser, Abwasser, Lärm, Geruch, Treberentsorgung etc. fürs Brauen und Abfüllen. Da lieber gleich Nägel mit Köpfen machen und im nächst gelegenen Gewerbe- oder Mischgebiet eine Halle angemietet, eingerichtet und dort dann richtig losgelegt. Kein Streit mit dem Nachbarn und der Behörde und viel, viel Platz! Nicht aufgeben!!
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 10:48  
Das OK von Veterinäramt bzw. Lebensmittelkontrolle hatte ich bereits. Bei denen gehts nur um Hygiene.


[Editiert am 9.5.2014 um 10:48 von Dr Huppertz]
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 11:00  
und die war im Schuppen gegeben?? Kein Wasser, Abwasser, Entlüfter etc.? Naja, dann haben die jedenfalls sehr großzügig ihr Ermessen ausgeübt. Dennoch viel Glück
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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 11:19  
Die verschiedenen Behörden sind ja für völlig unterschiedliche Fragestellungen zuständig und man muss m.E. diese Themen auch gesondert betrachten. Die Lebensmittelaufsicht kümmert sich wie Du schon sagtest um die Hygiene. Eine ok von deren Seite ist Voraussetzung, dass Du Dein Produkt in Verkehr bringen darfst (Würden die ablehnen, dürftest Du Dein Bier ausserhalb des privaten Rahmens auch nicht mal verschenken). Wie Du dieses "in-Verkehr-bringen" dann ausgestaltest, ist damit ja in keinster Weise gesagt und hat mit privat oder gewerblicher Herstellung erst mal nichts zu tun. Und erst wenn Du Deinen Brauraum als Ort Deines Gewerbes offiziell deklarieren willst, kommt doch das Bauordnungsamt ins Spiel. Und ob Du mit dem ganzen dann auch noch zu guter Letzt eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, steht noch mal auf einem anderen Blatt und interessiert das Finanzamt.

Was spricht dagegen - wenn mit den Nachbarn alles okay ist und die Lebensmittelaufsicht grünes Licht gegeben hat - einfach mal dort zu brauen? Frage an die Profis, was riskiert er damit? Eine (gebührenpflichtige?) Verwarnung? Die von sich aus bestimmt nicht alle 14 Tage zur Ortsbegehung, oder? Und für ab und an mal ein Fläschchen verkaufen brauchts auch keine Gewerbeanmeldung, oder?

Viele Grüße
Michael


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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 41
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 11:26  
Dann wird er wohl eine (strafbewehrte) Untersagungsverfügung wegen unerlaubter Nutzugsänderung vom Bauordnungsamt erhalten.

Und nein, als Hobbybrauer dürfen wir unser Bier natürlich nicht verkauen.

Mensch Marc, tut mir echt sehr leid, dass der Sack endgültig dicht zu sein scheint :(


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Besten Gruß

Hagen
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 13:24  

Zitat von Hagen, am 9.5.2014 um 11:26
Und nein, als Hobbybrauer dürfen wir unser Bier natürlich nicht verkauen.

Das steuerfreie nicht, bei versteuertem wüßte ich aber nicht, was dagegen sprechen sollte (außer der Lebensmittelaufsicht und die hat ja in Marcs Fall schon grünes Licht gegeben).


[Editiert am 9.5.2014 um 13:24 von rmax]
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 13:27  
Reinhard, dann ist es aber wieder kommerziell und unterliegt anderen Anforderungen.
Da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz.


[Editiert am 9.5.2014 um 13:28 von Hagen]



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Hagen
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 13:41  
Für den gelegentlichen Verkauf von versteuertem Bier sehe ich die Tatbestandsmerkmale für ein Gewerbe nicht als erfüllt an, weil es schon an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn so wenig verkauft wird, daß sich die Anlage niemals amortisieren kann. Die Frage ist, ob die baubehördliche Genehmigung bzw. Umwidmung selbst dann nötig ist, wenn das Ganze als Liebhaberei betrieben wird, also im Grunde wie ein Hobby, nur daß man mal gelegentlich die eine oder andere Flasche verkauft.

Vielleicht kann man das Ganze mit Sammlern vergleichen. Die werden ja auch nicht dadurch zu gewerblichen Händlern, daß sie gelegentlich mal das eine oder andere Stück aus ihrer Sammlung wieder verkaufen, auch wenn in diese Richtung bei eBay-Verkäufern schon das eine oder andere unsinnige Urteil gefällt wurde.


[Editiert am 9.5.2014 um 13:42 von rmax]
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Zitat von nadine_lb, am 9.5.2014 um 11:00
und die war im Schuppen gegeben?? Kein Wasser, Abwasser, Entlüfter etc.? Naja, dann haben die jedenfalls sehr großzügig ihr Ermessen ausgeübt. Dennoch viel Glück


Das ist soweit ich informiert bin tatsächlich alles gegeben. Verputzte Wände + Fliesen, Abfluss etc.


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--Schwenkenbecher Heimbräu-- handgebraut seit 2005
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 16:27  
Es gibt eine Wasserzuleitung über Schlauch, Außenanschluß am Haus und dann einen lebensmittelechten schlauch zur Hütte, daas wäre für die Lebensmittelkontrole kein thema. Abfluß wäre über Kanister, auch das kein Problem, zwei Waschbecken (wobei eins ein gäste Handwaschbecken sein darf), Naßbereiche gefliesst, Fußboden gefliesst, rest abwaschbar gestrichen. Dunstabzugshaube nach draußen, fertig.

Worauf es aber viel mehr ankommt, die Herren vom Veterinäramt waren alle sehr nett, sehr bemüht. Hier spürte man von Beginn an, ja, wir wollen das mit Ihnen schaffen, innerhalb von 2 Tagen vor Ort Beischtigung, sehr nett und freundlich und immer das gefühl, es geht um die Sache, aber wenn es irgend geht im Zweifel für den Bürger.
Beim bauprdnungsamt, genau das gegenteil, keine Lust, Bürger nervt, das amcht alles nur Probleme, stellen Sie einen schriftlichen Antrag, gehen se weg.

Ich mache jetzt alles fertig, weil das war ohnehin geplant, vielleicht probiere ich dann nochmal einen Anlauf, außer ich finde mit Freunden etwas anders, dann gehen wir zusammen woanders brauen, auch gut. Die Hütte will ich für mich privat eh so haben. Seis also drum.
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