Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:38 |
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Dann wäre es für dich in Ordnung, wenn dein Nachbar mal eben so sein Haus
abreißt und einen 8-stöckigen Wohnblock dort errichtet? Oder das Haus
gegenüber auf einmal lila-pink gestreift gestrichen wird, mit grünem Dach
und blauen Fensterrahmen?
Natürlich verhindern manche Vorschriften die Umsetzung der eigenen Ideen,
aber pauschal zu sagen, sie seien bescheuert ist da etwas übertrieben.
Ciao ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 776 Registriert: 8.11.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:39 |
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erinnert nur mich das an Breaking Bad?
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:42 |
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ich dachte über offensichtliches brauchen wir nicht reden, sonst hätte ich
es gerne eingeschränkt.
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:47 |
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Und das Gewerbe
darf nicht ins Wohngebiet, egal ob's in einem Bauwagen, Gartenhaus oder
einer Fabrik ist.
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Antwort 28 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:49 |
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Da war auch keine Rede von, jedenfalls hat er dazu nix geschrieben bzw doch
geschrieben im Garten Parken, aber das war ja nicht deine Frage.
Ich hab mit der Idee gar nichts zu tun
[Editiert am 8.5.2014 um 14:50 von Kelte]
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 15:38 |
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wenn es jetzt eh polemisch wird
jaja ich weiß, jeder Vergleich hingt. Aber falls jemand als Hobby eine
Gartenschmiede oder Gerberei nachgeht .... .
PS.: wie Eingangs von den meisten empfohlen: Nachbarn fragen und dem Hobby
dürfte die Einschätzung des Mitarbeiters vom Ordnungsamt nicht entgegen
stehen, wonach selbst in Münster im legalen Schuppen auf dem
Privatgrundstück zum Hausgebrauch etwas verkocht wird. Siehe auch Grillen,
Backen, Räuchern. Das wird es bei Euch doch auch geben. oder?
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 16:38 |
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Zitat: | Die Küche kann ich
vergessen, das nimmt das Veterinäramt nie
ab! |
Dann brau doch irgendwo, wo das problemlos
geht. z.B. bei deiner Oma in Kleinkleckersdorf in der Waschküche. In deiner
Gartenhütte lagerst du weiter dein Braugerät wie bisher und kochst auch
gelegentlich das Gulasch für die Gartenparty. Solange die Nachbarn nichts
dagegen haben, ist doch alles kein Problem und mit den richtigen Argumenten
(z.B. ein paar Flaschen Selbstgebrautem) läßt sich auch der letzte Zweifler
überzeugen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 31 |
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Posting Freak Beiträge: 1027 Registriert: 3.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 00:12 |
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Zitat von cyme, am 8.5.2014 um
14:31 | @Kokonda:
Ist das dann nicht die Lösung. Anstelle von Gartenhütte und dem Ärger mit
dem Bauordnungsamt, einfach in einem Imbisswagen / "Brauwagen" Arbeiten.
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Frag mal diese Kollegen an: http://www.brauwastl.de/mobil/
Die haben einen alten Bauwagen zum Brauwagen umgebaut! Spektakulär,sag ich!
Vielleicht hilfts ja?!
Gerd ____________________ "...besser der Arsch leidet Frost als der Hals Durst!" (Martin Luther)
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Antwort 32 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 06:20 |
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Morgen,
sorry, gestern hat sich noch ein Nebenkriegsplatz eröffnet als ich nach
Hause kam, der zwingend meine Aufmerksamkeit erforderte. Wie hat Auge schon
gesagt, "Haste Scheiße am Hacken, haste Scheiße am Hacken."
Ich wollte gar nicht polemisch werden und selbstverständlich leuchten mir
Regelungen und Gesetze ein. Aber, es gibt einen Ermessensspielraum und wie
man mit diesem umgeht, das ist der Unterschied! Ich erwarte als Bürger, das
die Beamten, die dazu da sind uns Bürgern zu helfen, diesen
Ermesssensspielraum zu unserem Interesse und dem der Allgemeinheit hin
postiv ausnutzen. Leider funktioniert das in der Praxis immer nur in die
falsche Richtung und/oder wenns um viel Geld geht. Konkret, warum kann der
nette Beamte nicht sagen, "ich komme mal zu Ihnen raus, dann gucken wir uns
das ganze vor Ort an und bereden mal was man machen kann oder eben was
nicht geht. Anstatt von, das gibt nur Ärger, ich mache Ihnen keine
Hoffnungen, der einzige Weg ist ein kostenpflichtiger Antrag, das Formular
finden Sie auf unserer Webseite.
Ich habe mich von einem kommerziellem brauen auf meinem Grund verabschiedet
und werde witerhin nur zu Hobbyzwecken brauen und in der Hütte meine
Brauuntensilien lagern und dann direkt vor der Hütte, im Unterstand brauen,
dann ist es wenigstens legal. Zum kommerziellem brauen werde ich mir was
anderes suchen, das wasserdicht ist.
Resüme: In einem reinen Wohngebiet ist ein kommerzielles, gewerbliches
brauen unmöglich. Das jedem zur Wahnung! Fragt vorher nach bevor Ihr Geld
versenkt.
Danke für Eure Hilfen und Ratschläge!
Bis bald,
Euer Dr. Günther Huppertz
[Editiert am 9.5.2014 um 06:22 von Dr Huppertz]
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 532 Registriert: 30.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 06:35 |
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Moin, moin,
hast du eigentlich mal Klären können, um welche Art von Wohngebiet es sich
bei dir handelt? Such doch mal bei deiner Gemeinde nach dem Bebauungsplan
bzw frag direkt an. Ist in deinem Gebiet Gastronomie erlaubt, so hast du
Chancen, über diese Schiene deine Emissionen zu Kategorisieren, denn mehr
Geruch als ein Restaurant, erzeugt solch eine Minibrauerei niemals. So
könntest du auf einen Vergleich hoffen und deine Kleinbrauerei
durchbringen.
Ciao ____________________ Wetterauer Hausbräu
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Antwort 34 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 08:14 |
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 9.5.2014 um 08:46 |
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"Reines Wohnraumgebiet"...
Oh man, ich fühle mit dir. Vor allem weil bei dir ja 10 Meter weiter alle 5
Minuten eine Diesellok mit 30 Güterhängern an deiner Brauhütte vorbei
donnert.
Hast du dich mal erkundigt, wie viel die Umwidmung eigentlich kosten würde
oder hat man dir schon in Aussicht gestellt, dass das absolut unmöglich
sein wird?
Deine Hütte ist ja voll am Rand des Gebietes. Wenn du die Unterstützung der
Nachbarn hast, wäre die Hürde auch genommen. ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Antwort 36 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 09:04 |
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Der Mann vom Amt machte mir wenig Hoffnungen, das Wohl der Nachbarn stehe
im Gesetz am höchsten! Das gebe alles nur Ärger, selbst wenn der Nachbar
zustimmen würde, bla bla bla. Er hatte ganz ersichtlich überhaupt keine
Lust sich damit auseinander zu setzen. Man müsste dann eine Ortsbegehung
machen, aber das wäre alles schwierig und er sehe da ehrlich gesagt kaum
Aussicht auf Erfolg. Ganz ehrlich, die will ich nicht auf meinem Grund
haben.
Dann eben Plan B. Mit anderen zusammen in einem Gewerbegebiet.
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Antwort 37 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.5.2014 um 10:28 |
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Hallo, siehs mal von der guten Seite! Bei einem anzumeldenden Gewerbe hätte
das "Veterinäramt" dem Vorhaben ohnehin nicht zugestimmt. Wasser, Abwasser,
Lärm, Geruch, Treberentsorgung etc. fürs Brauen und Abfüllen. Da lieber
gleich Nägel mit Köpfen machen und im nächst gelegenen Gewerbe- oder
Mischgebiet eine Halle angemietet, eingerichtet und dort dann richtig
losgelegt. Kein Streit mit dem Nachbarn und der Behörde und viel, viel
Platz! Nicht aufgeben!!
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Antwort 38 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 10:48 |
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Das OK von Veterinäramt bzw. Lebensmittelkontrolle hatte ich bereits. Bei
denen gehts nur um Hygiene.
[Editiert am 9.5.2014 um 10:48 von Dr Huppertz]
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Antwort 39 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.5.2014 um 11:00 |
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und die war im Schuppen gegeben?? Kein Wasser, Abwasser, Entlüfter etc.?
Naja, dann haben die jedenfalls sehr großzügig ihr Ermessen ausgeübt.
Dennoch viel Glück
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 11:19 |
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Die verschiedenen Behörden sind ja für völlig unterschiedliche
Fragestellungen zuständig und man muss m.E. diese Themen auch gesondert
betrachten. Die Lebensmittelaufsicht kümmert sich wie Du schon sagtest um
die Hygiene. Eine ok von deren Seite ist Voraussetzung, dass Du Dein
Produkt in Verkehr bringen darfst (Würden die ablehnen, dürftest Du Dein
Bier ausserhalb des privaten Rahmens auch nicht mal verschenken). Wie Du
dieses "in-Verkehr-bringen" dann ausgestaltest, ist damit ja in keinster
Weise gesagt und hat mit privat oder gewerblicher Herstellung erst mal
nichts zu tun. Und erst wenn Du Deinen Brauraum als Ort Deines Gewerbes
offiziell deklarieren willst, kommt doch das Bauordnungsamt ins Spiel. Und
ob Du mit dem ganzen dann auch noch zu guter Letzt eine
Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, steht noch mal auf einem anderen Blatt
und interessiert das Finanzamt.
Was spricht dagegen - wenn mit den Nachbarn alles okay ist und die
Lebensmittelaufsicht grünes Licht gegeben hat - einfach mal dort zu brauen?
Frage an die Profis, was riskiert er damit? Eine (gebührenpflichtige?)
Verwarnung? Die von sich aus bestimmt nicht alle 14 Tage zur Ortsbegehung,
oder? Und für ab und an mal ein Fläschchen verkaufen brauchts auch keine
Gewerbeanmeldung, oder?
Viele Grüße
Michael
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 41 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 11:26 |
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Dann wird er wohl eine (strafbewehrte) Untersagungsverfügung wegen
unerlaubter Nutzugsänderung vom Bauordnungsamt erhalten.
Und nein, als Hobbybrauer dürfen wir unser Bier natürlich nicht
verkauen.
Mensch Marc, tut mir echt sehr leid, dass der Sack endgültig dicht zu sein
scheint ____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 42 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 13:24 |
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Das
steuerfreie nicht, bei versteuertem wüßte ich aber nicht, was dagegen
sprechen sollte (außer der Lebensmittelaufsicht und die hat ja in Marcs
Fall schon grünes Licht gegeben).
[Editiert am 9.5.2014 um 13:24 von rmax]
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Antwort 43 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 13:27 |
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Reinhard, dann ist es aber wieder kommerziell und unterliegt anderen
Anforderungen.
Da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz.
[Editiert am 9.5.2014 um 13:28 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 44 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 13:41 |
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Für den gelegentlichen Verkauf von versteuertem Bier sehe ich die
Tatbestandsmerkmale für ein Gewerbe nicht als erfüllt an, weil es schon an
der Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn so wenig verkauft wird, daß sich
die Anlage niemals amortisieren kann. Die Frage ist, ob die baubehördliche
Genehmigung bzw. Umwidmung selbst dann nötig ist, wenn das Ganze als
Liebhaberei betrieben wird, also im Grunde wie ein Hobby, nur daß man mal
gelegentlich die eine oder andere Flasche verkauft.
Vielleicht kann man das Ganze mit Sammlern vergleichen. Die werden ja auch
nicht dadurch zu gewerblichen Händlern, daß sie gelegentlich mal das eine
oder andere Stück aus ihrer Sammlung wieder verkaufen, auch wenn in diese
Richtung bei eBay-Verkäufern schon das eine oder andere unsinnige Urteil
gefällt wurde.
[Editiert am 9.5.2014 um 13:42 von rmax]
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Antwort 45 |
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Senior Member Beiträge: 216 Registriert: 29.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 15:56 |
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Das ist soweit ich informiert bin tatsächlich alles gegeben. Verputzte
Wände + Fliesen, Abfluss etc. ____________________ --Schwenkenbecher Heimbräu-- handgebraut seit 2005
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Antwort 46 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.5.2014 um 16:27 |
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Es gibt eine Wasserzuleitung über Schlauch, Außenanschluß am Haus und dann
einen lebensmittelechten schlauch zur Hütte, daas wäre für die
Lebensmittelkontrole kein thema. Abfluß wäre über Kanister, auch das kein
Problem, zwei Waschbecken (wobei eins ein gäste Handwaschbecken sein darf),
Naßbereiche gefliesst, Fußboden gefliesst, rest abwaschbar gestrichen.
Dunstabzugshaube nach draußen, fertig.
Worauf es aber viel mehr ankommt, die Herren vom Veterinäramt waren alle
sehr nett, sehr bemüht. Hier spürte man von Beginn an, ja, wir wollen das
mit Ihnen schaffen, innerhalb von 2 Tagen vor Ort Beischtigung, sehr nett
und freundlich und immer das gefühl, es geht um die Sache, aber wenn es
irgend geht im Zweifel für den Bürger.
Beim bauprdnungsamt, genau das gegenteil, keine Lust, Bürger nervt, das
amcht alles nur Probleme, stellen Sie einen schriftlichen Antrag, gehen se
weg.
Ich mache jetzt alles fertig, weil das war ohnehin geplant, vielleicht
probiere ich dann nochmal einen Anlauf, außer ich finde mit Freunden etwas
anders, dann gehen wir zusammen woanders brauen, auch gut. Die Hütte will
ich für mich privat eh so haben. Seis also drum.
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Antwort 47 |
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