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Autor: Betreff: Brauen in Gartenhütte Bauordnungsamt Probleme
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Dr Huppertz
Beiträge: 494
Registriert: 23.4.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:29  
Hallo,

einige haben es bereits mitbekommen, ich bin dabei mein brauen auf legale Füße zu stellen. Ich beabsichtige kleinst Mengen herzustellen und auch zu verkaufen. Meine Sude gehen bis max. 60l.
Nun zu meinem Problem, ich habe auf meinem Grunsdstück, ca. 980m2 in einem Wohngebiet, links und rechts ein Nachbar, hinter dem Haus Bahndamm, eine Hütte aus altbestand stehen. Heisst die Hütte war vor dem Kauf schon dort und steht genau hinten rechts auf der Ecke, Grenze zum Nachbarn im Garten. Grundfläche ist 3m X 2,70m also unter 30m3 umbauter Raum. Das ganze ist in NRW, Münster.
Die Lebensmittelkontrolle hatt keine Probleme, aber das Bauordnungsamt. Nach Telefonat ergibt sich folgender Sachverhalt. Der Beamte zweifelt an dass ich in der Hütte überhaupt brauen darf, bzw. müsste ich eine Nutzungsänderung kostenpflichtig beantragen, da es kein Abstellraum mehr ist. Ich kenne wohl die Regelung "zum dauerhaften Aufenthalt", aber bei 1.2 mal im Monat brauen trifft das doch nicht zu, oder?
Gewerblich geht in einem Wohngebit natürlich garnicht und ist auf keinen Fall genehmigungspflichtig, so Bauordnungsamt. Es geht vorranging um die Beeinträchtigung der Nachbarn, hier um die entstehenden Gerüche, da macht sich der zuständieg Beamte Sorgen drumm. Darum darf man ja auch keine Papageien, Hühner und Tauben halten oder es gibt immer Probleme. Er macht mir da keine großen Hoffnungen. Selbst Privat in meiner Hütte brauen sieht er als sehr problematisch an, Emissionen, Nutzungsänderung. Das würde doch bedeuten wir dürften wegen der Geruchsbelastung garnicht mehr brauen, auch nicht privat und schon garnicht in Hütten im Garten!

Nur kurz zu Abgrenzung, ich bin fest Angestellt und wil das auch bleiben, ich will lediglich mein Hobby so weiter betreiben wie bisher und ab und zu etwas verkaufen/abgeben dürfen oder auf Ausstellungen ausschenken können.

Wer von Euch braut in einer Gartenhütte und hat dabei Erfahrungen mit dem Bauordnungsamt gesammelt oder auch in seinen privaten Räumen und hat das ganze genehmigt bekommen, bevorzugt in NRW?
Ich wäre auch bereit einen Aktivkohlefilter einzubauen, die kosten ca. 20€ und halten ein Jahr, obwohl mein Nachbar sich noch nie beschwert hat und dies auch nicht tun wird. Aber für 20€, kein Problem.
Wie geht man jetzt am klügsten vor?

Ich bin etwas ratlos, ich weiß das einige hier ähnliches schon durchbekommen haben, konnte aber bislang nichts explizites zum Bauordnungsamt lesen.

Grüße!
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:34  
Wenn sich der Beamte querstellt, hast Du wahrscheinlich keine Chance. Also hilft eventuell nur freundliches Zureden.

In meinem jugendlichen Übermut, würde ich den Herrn einfach mal zu einer Ortsbegehung einladen und dabei dann Hopfenkochen, damit er sich ein Bild von der Geruchsbelästigung machen kann. Das sollte dann eigentlich ausreichen, um ihn vom Unsinn seiner Meinung zu überzeugen.

Gruß,
Bierwisch


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:39  

Zitat von Bierwisch, am 8.5.2014 um 10:34
Wenn sich der Beamte querstellt, hast Du wahrscheinlich keine Chance. Also hilft eventuell nur freundliches Zureden.

In meinem jugendlichen Übermut, würde ich den Herrn einfach mal zu einer Ortsbegehung einladen und dabei dann Hopfenkochen, damit er sich ein Bild von der Geruchsbelästigung machen kann. Das sollte dann eigentlich ausreichen, um ihn vom Unsinn seiner Meinung zu überzeugen.

Gruß,
Bierwisch


Beamte dürfen nichts annehmen, nicht mal Vernunft. Ich würde die Gartenhütte weiter wie bisher als Abstellraum nutzen und das dort gelagerte Braugerümpel ein bis zweimal im Monat in die Küche holen und dort brauen.

Cheers, Ruthard


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Dr Huppertz
Beiträge: 494
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:47  
Die Küche kann ich vergessen, das nimmt das Veterinäramt nie ab!

Ist denn eine Nutzungsänderung zwingend erforderlich? Es geht dabei doch nur um den dauerhaften Aufenthalt, wäre das brauen ein dauerhafter Aufenthalt?

@Bierwisch, was meinst Du mit keiner Chance?
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:50  
üelu aus Burgdorf (auch hier im Forum vertreten)
hat seine Kleinstbrauerei in einem Gartenhaus, offiziell abgenommen (mag in der Schweiz etwas anders sein, als in DE)

http://www.uelus-homebrew.ch/brauerei/brauerei.html

Denke mit einem vernünftigen Abzug sind die Geruchsemissionen auch erledigt.
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Bilbobreu
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:51  
Hallo,

falls es bei Euch keinen Bebauungsplan mit speziellen Festsetzungen zur zulässigen Nutzung gibt, dürfte die Baunutzungsverordnung (BauNVO) maßgeblich sein. Dann kommt es zunächst darauf an, ob die Gegend als reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO) oder allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) einzustufen ist. Das kann Dir aus der Ferne niemand sagen. Frag am besten, was das Bauordnungsamt meint. Im allgemeinen Wohngebiet sind nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig, im reinen Wohngebiet nicht. Für Dein Vorhaben kommt möglicherweise § 13 BauNVO in Betracht. Dort heißt es: "Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art
ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch
Gebäude zulässig." Mit dieser Vorschrift wärst Du zumindest in diesem Bereich auch die Abgrenzungsprobleme zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit los. Vielleicht kannst dem Bauordnungsamt den Gedanken schmackhaft machen, dass es sich bei Deiner kleinen Gartenhütte nur um einen "Raum" und nicht um ein "Gebäude" handelt. Ganz formal betrachtet ist das baurechtlich natürlich falsch.

Stefan


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Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder, in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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Bierwisch
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:52  

Zitat von Dr Huppertz, am 8.5.2014 um 10:47
@Bierwisch, was meinst Du mit keiner Chance?


Daß Du den Beamten nicht zwingen kannst, seine Meinung zu ändern. Da wird Dir auch kein juristischer Beistand weiterhelfen.

Ich sage immer: Reden hilft. Also versuche, ihn mit Freundlichkeit und der Überzeugungskraft Deiner Argumente auf Deine Seite zu ziehen - alles andere wird scheitern...

Gruß,
Bierwisch


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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 11:10  
Hallo,

ich wollte auch zuerst in einem bestehenden Nebengebäude (allerdings gemauert) brauen, wäre schön, da ebenerdig und für Kunden einsehbar gewesen. Mir wurde gesagt, Brauen ist ein produzierendes Gewerbe, da sind zwingend 3m Grenzabstand vorgeschrieben.
Die Kühlzelle mit Aggregat stört bestimmt wesentlich mehr, ist aber erlaubt. :gruebel:
Für das Hauptgebäude habe ich eine Nutzungsänderung durchgeführt mit teilweisen gesonderten Auflagen für statische Bodenbelastung, Feuerschutz, da nun gewerblich. Auch muß ich die Abluft aus dem Brauraum und den Kesseln über die Firsthöhe abführen.
Lärmbelästigung dürfte bei dir keine Rolle spielen, da du einen Bahndamm im Rücken hast. Sollte der Bahndamm durch das Baugebiet führen, könnte das eigentlich nur ein Mischgebiet sein. Würde ich mal erfragen.

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 11:32  
bist Du Dir sicher, dass das Veterinäramt für die Abnahme zuständig sein soll? Aber Spaß beiseite. Wenn Du als Hobby dort gelegentlich einen Sud anrührst, wird dagegen keiner was sagen können. Dies ist bauordnungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hütte seinerzeit genehmigungskonform errichtet worden ist. Fühlt sich Dein Nachbar hierdurch aber gestört, kann er zivilrechtlich verlangen, dass dies zu unterlassen ist oder aber parallel hierzu öffentlich - rechtlich die Umweltbehörde auf Mitwirkung in Anspruch nehmen, dass BImschG beachtet wird. Rede also mit Deinem Nachbarn und belaß es auf Deinem Grundstück beim Hobby. Ansonsten mußt Du zwangsläufig mit dem Nebengewerbe umziehen und außer Haus brauen.
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 11:39  

Zitat von hufpfleger, am 8.5.2014 um 11:10

Lärmbelästigung dürfte bei dir keine Rolle spielen, da du einen Bahndamm im Rücken hast. Sollte der Bahndamm durch das Baugebiet führen, könnte das eigentlich nur ein Mischgebiet sein. Würde ich mal erfragen.


Da hilft allgemein, wie schon ein paar mal gesagt nur ganz offen zu reden - in ALLEN Punkten. Ein Freund hat seine Brauerei (10hl) direkt neben der Bahnschiene, dort fährt min. alle 5 Minuten eine S-Bahn und er hat trotzdem strenge Lärmschutzauflagen bekommen. Das alles variiert von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Leider.
Antwort 9
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 12:15  
Heute Abend kann ich erstmal mit einem Architekten sprechen, ich hoffe der kann mir weiterhelfen, wenn ich auf das gewerbliche brauen verzichten müsste, könnte ich damit noch leben, aber wenn alles für die Katz ist, dann wirds teuer und traurig.
Ich gebe bescheid, was das Gespräch mit dem Architekten gebracht hat.

Was ich immer noch nicht ganz glauben kann ist, dass man nicht als Mikrobrauerei zu Hause brauen darf und seien Biere dann verkaufen darf. Sind alle angemeldeten Kleinstbrauereien in Gewerbegebieten angesiedelt und/oder gemischten Wohngebieten? Das kann doch nicht sein oder?
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 12:20  

Zitat von nadine_lb, am 8.5.2014 um 11:32
Wenn Du als Hobby dort gelegentlich einen Sud anrührst, wird dagegen keiner was sagen können. Dies ist bauordnungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hütte seinerzeit genehmigungskonform errichtet worden ist

Das ist aber genau das Problem, er meinte da müsste eine Nutzungänderung her, weil es eben kein Abstellraum mehr ist. Ich kenne aber nur den Terminus "dauerhafte Nutzung" also zum Wohnen geeignet. Dafür sprächen Heizung, Telefon, Wasser, Abwasser etc. Wie kommst Du zu der Aussage?
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 12:43  
Marc, du willst die Abstellhütte doch kleingewerblich als Produktionsstätte für ein produzierendes Gewerbe nutzen, ergo Nutzungsänderung.

Im reinen Wohngebiet bekommst du das gerade in MS, vor allem aufgrund der Imissionen, eh nicht durch.

Die Rutsche mir dem Freiberufler beim Brauen kannst du komplett vergessen.

Was anderes ist das gelegentliche Brauen zum Eigenbedarf. Da dürften im Nachbarschaftsverhältnis allerdings ähnliche - richterrechtliche - Kriterien gelten wie beim Grillen auf Holzkohle.

Aktivkohlefilter kannst du vergessen. Die saufen im Brüdendunst ab oder du baust im Vorfeld eine Apparatur ein, die einen Großteil des Dampfes kondensieren lässt.


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Besten Gruß

Hagen
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Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 12:54  
Schau doch einfach mal in die Bauordnung von NRW. Unterstellst Du liegst im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist zu unterscheiden, ziwschen genehmigungsfreien Vorhaben etc, vereinfachte Genehmigung und Bauantragsverfahren. Das klassische Einfamilienhaus mit Garten und Schuppen im Ort liegt regelmäßig im Bereich eines B-Planes. Für das Haus würde das vereinfachte Verfahren gelten. Der Schuppen als Nebengebäude ist zulässig, wenn dies dem B-Plan nicht widerspricht. Allein dass der Schuppen schon länger steht, läßt nicht auch daraus schließen, dass der dort zulässig errichtet ist. Hier mal ein Blick in die lokale Regelung des Bebauungsplanes werfen, bevor hier schlafende Hunde geweckt werden. Der Betriebs einer notwendigen Feuerungsanlage ist selbst genehmigungsfrei, wobei § 43 BO zu beachten ist. Im Haushaltsbereich dürfte damit das Hobbybrauen im Schuppen zulässig sein, wenn der Schuppen genehmigungskonform errichtet und § 43 Abs. 6 Nr. 2 BO beachtet wird. Aber siehe vorangegangene Ausführungen zum Nachbarn.

Egal aber ob voll- oder teilweise gewerblich dort auf Dauer gebraut werden soll, ändern sich die Spielregeln gewaltig.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 12:54  
Na super. Wieso geht das dann für Mikrobrauer im Innenstadtbereich? Was ist mit den ganzen Mikrobrauern die sich hier tummeln und das in ihren eigenen Wänden machen? Alles illegal?

Privat sehe ich da keine Probleme, der Nachbar ist nett. Dann wirds wohl Privat bleiben. Der Herr vom Amt meinte aber ich müsste auch für private Zwecke eine Nutzungsänderung beantragen. Weisst Du dazu auch Rat Hagen?
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Ladeberger
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 12:59  
Innenstadt ist meistens Mischgebiet oder Kerngebiet. Ruf doch einfach mal beim Bauordnungsamt an und erkundige dich...

Gruß
Andy
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 13:13  
Den Stuss muss man nicht verstehen oder? Wenn ich in einem Mietshaus in der Innenstadt wohne, dann geht das in Ordnung, wenn ich in einem Wohngebiet wohne und im hintersten Garten brauen will dann geht das wegen der Geruchsbelästigung nicht?
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 13:25  
Hobbybrauen darfst du soviel du lustig bist solange kein Nachbar damit ernsthaft gestört wird. Das Gewerbe ist das Problem - du darfst in einem reinen Wohngebiet aus deinem Wohnzimmer nichtmal gewerblich auf Ebay verkaufen.
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Dr Huppertz
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 13:40  
@cme: Leider nein, wenn ich das privat in meinen 4 Wänden mache, stimmt das. Aber wenn ich das in meiner Gartenhütte mache nicht mehr. Dann brauche ich eine Nutzungsänderung weil es keine Abstellmöglichkeit mehr ist und diese würde ich eben nie bekommen. Das ist doch alles quatsch.

Von dem gewerblichen Gedanke verabschiede ich mich im Moment langsam und schmerzhaft. Aber gut, wenns nicht geht. Nur dann will ich wenigstens in meiner Hütte privat brauen dürfen.
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Kelte
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 13:47  
Ja, das liegt halt an diesen bescheuerten Nutzungs- und Bebauungsplänen.

Wenn das ein reines Wohngebiet ist, darf man da eben wegen Emissionsschutz usw kein Gewerbe betreiben. Ob das auf alles zutrifft und obs da Ausnahmen gibt...

Ich weiss auch nicht, ob das so stimmt, dass du in Münster nicht um Garten brauen darfst. Oder dürft ihr auch nicht draussen grillen? Da gibts auch Bestimmungen zu. Gibt Gemineden, da darfst du im Garten auch keinen Feuerkorb anmachen. Im Zweifelsfall ist es auch nicht schlecht, das Einverständnis der Nachbarn zu haben.
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:14  

Zitat von Dr Huppertz, am 8.5.2014 um 13:40
Aber wenn ich das in meiner Gartenhütte mache nicht mehr. Dann brauche ich eine Nutzungsänderung weil es keine Abstellmöglichkeit mehr ist und diese würde ich eben nie bekommen.

Was du privat in deiner Gartenhütte machst, solltest du auch keiner Behörde erzählen. Da werden nur schlafende Hunde geweckt. Und selbst wenn der Mann dort persönliche Bedenken hat, ob dein Hobby jetzt eine Geruchsbeeinträchtigung ist, solange er dir keinen Paragrafen zeigt der dir das verbietet, darfst du dieses Hobby auf deinem Privatgrundstück ausüben wie du lustig bist. Wenn du Gulasch für die Gartenparty in der Hütte kochst, schaut dir auch keiner in den Topf.
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Kokonda
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:18  
Mal eine Frage wie schaut es aus wenn man sich sowas wie einen Imbisswagen zur Brauhütte baut. Und bei dem Genehmigungsverfahren sagt das man öfters auch auf Schaubrauen geht. Würde es dann einfacher gehen eine Genehmigung zu bekommen? Der Wagen würde dann im Garten stehen.
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cyme
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:31  
@Kokonda:
Was für eine Genehmigung? Um einen Imbisswagen umzubauen brauchst du keine Genehmigung, um eine Zulassung für ihn zu bekommen muss er nur der StVO entsprechen, und parken darfst du ihn wo kein Parkverbot ist. Wen möchtest du um welche Genehmigung fragen?
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Kelte
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:36  
Er wird wohl meinen zur gewerblichen Nutzung fürs Brauen umbauen.

Und das mit dem privat dürfen ist immer so ne Sache. Man darf vieles nur durch Nachbarn geduldet, je nachdem wo man wohnt.
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Kokonda
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red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 14:37  

Zitat von cyme, am 8.5.2014 um 14:31
@Kokonda:
Was für eine Genehmigung? Um einen Imbisswagen umzubauen brauchst du keine Genehmigung, um eine Zulassung für ihn zu bekommen muss er nur der StVO entsprechen, und parken darfst du ihn wo kein Parkverbot ist. Wen möchtest du um welche Genehmigung fragen?


Ist das dann nicht die Lösung. Anstelle von Gartenhütte und dem Ärger mit dem Bauordnungsamt, einfach in einem Imbisswagen / "Brauwagen" Arbeiten.
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