Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:29 |
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Hallo,
einige haben es bereits mitbekommen, ich bin dabei mein brauen auf legale
Füße zu stellen. Ich beabsichtige kleinst Mengen herzustellen und auch zu
verkaufen. Meine Sude gehen bis max. 60l.
Nun zu meinem Problem, ich habe auf meinem Grunsdstück, ca. 980m2 in einem
Wohngebiet, links und rechts ein Nachbar, hinter dem Haus Bahndamm, eine
Hütte aus altbestand stehen. Heisst die Hütte war vor dem Kauf schon dort
und steht genau hinten rechts auf der Ecke, Grenze zum Nachbarn im Garten.
Grundfläche ist 3m X 2,70m also unter 30m3 umbauter Raum. Das ganze ist in
NRW, Münster.
Die Lebensmittelkontrolle hatt keine Probleme, aber das Bauordnungsamt.
Nach Telefonat ergibt sich folgender Sachverhalt. Der Beamte zweifelt an
dass ich in der Hütte überhaupt brauen darf, bzw. müsste ich eine
Nutzungsänderung kostenpflichtig beantragen, da es kein Abstellraum mehr
ist. Ich kenne wohl die Regelung "zum dauerhaften Aufenthalt", aber bei 1.2
mal im Monat brauen trifft das doch nicht zu, oder?
Gewerblich geht in einem Wohngebit natürlich garnicht und ist auf keinen
Fall genehmigungspflichtig, so Bauordnungsamt. Es geht vorranging um die
Beeinträchtigung der Nachbarn, hier um die entstehenden Gerüche, da macht
sich der zuständieg Beamte Sorgen drumm. Darum darf man ja auch keine
Papageien, Hühner und Tauben halten oder es gibt immer Probleme. Er macht
mir da keine großen Hoffnungen. Selbst Privat in meiner Hütte brauen sieht
er als sehr problematisch an, Emissionen, Nutzungsänderung. Das würde doch
bedeuten wir dürften wegen der Geruchsbelastung garnicht mehr brauen, auch
nicht privat und schon garnicht in Hütten im Garten!
Nur kurz zu Abgrenzung, ich bin fest Angestellt und wil das auch bleiben,
ich will lediglich mein Hobby so weiter betreiben wie bisher und ab und zu
etwas verkaufen/abgeben dürfen oder auf Ausstellungen ausschenken können.
Wer von Euch braut in einer Gartenhütte und hat dabei Erfahrungen mit dem
Bauordnungsamt gesammelt oder auch in seinen privaten Räumen und hat das
ganze genehmigt bekommen, bevorzugt in NRW?
Ich wäre auch bereit einen Aktivkohlefilter einzubauen, die kosten ca. 20€
und halten ein Jahr, obwohl mein Nachbar sich noch nie beschwert hat und
dies auch nicht tun wird. Aber für 20€, kein Problem.
Wie geht man jetzt am klügsten vor?
Ich bin etwas ratlos, ich weiß das einige hier ähnliches schon
durchbekommen haben, konnte aber bislang nichts explizites zum
Bauordnungsamt lesen.
Grüße!
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:34 |
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Wenn sich der Beamte querstellt, hast Du wahrscheinlich keine Chance. Also
hilft eventuell nur freundliches Zureden.
In meinem jugendlichen Übermut, würde ich den Herrn einfach mal zu einer
Ortsbegehung einladen und dabei dann Hopfenkochen, damit er sich ein Bild
von der Geruchsbelästigung machen kann. Das sollte dann eigentlich
ausreichen, um ihn vom Unsinn seiner Meinung zu überzeugen.
Gruß,
Bierwisch
____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 1 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:39 |
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Zitat von Bierwisch, am 8.5.2014 um
10:34 | Wenn sich der Beamte querstellt, hast
Du wahrscheinlich keine Chance. Also hilft eventuell nur freundliches
Zureden.
In meinem jugendlichen Übermut, würde ich den Herrn einfach mal zu einer
Ortsbegehung einladen und dabei dann Hopfenkochen, damit er sich ein Bild
von der Geruchsbelästigung machen kann. Das sollte dann eigentlich
ausreichen, um ihn vom Unsinn seiner Meinung zu überzeugen.
Gruß,
Bierwisch |
Beamte dürfen nichts annehmen, nicht mal Vernunft. Ich würde die
Gartenhütte weiter wie bisher als Abstellraum nutzen und das dort gelagerte
Braugerümpel ein bis zweimal im Monat in die Küche holen und dort
brauen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 2 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:47 |
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Die Küche kann ich vergessen, das nimmt das Veterinäramt nie ab!
Ist denn eine Nutzungsänderung zwingend erforderlich? Es geht dabei doch
nur um den dauerhaften Aufenthalt, wäre das brauen ein dauerhafter
Aufenthalt?
@Bierwisch, was meinst Du mit keiner Chance?
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Antwort 3 |
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Member Beiträge: 53 Registriert: 21.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:50 |
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üelu aus Burgdorf (auch hier im Forum vertreten)
hat seine Kleinstbrauerei in einem Gartenhaus, offiziell abgenommen (mag in
der Schweiz etwas anders sein, als in DE)
http://www.uelus-homebrew.ch/brauerei/brauerei.html
Denke mit einem vernünftigen Abzug sind die Geruchsemissionen auch
erledigt.
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Antwort 4 |
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Senior Member Beiträge: 195 Registriert: 16.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:51 |
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Hallo,
falls es bei Euch keinen Bebauungsplan mit speziellen Festsetzungen zur
zulässigen Nutzung gibt, dürfte die Baunutzungsverordnung (BauNVO)
maßgeblich sein. Dann kommt es zunächst darauf an, ob die Gegend als reines
Wohngebiet (§ 3 BauNVO) oder allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
einzustufen ist. Das kann Dir aus der Ferne niemand sagen. Frag am besten,
was das Bauordnungsamt meint. Im allgemeinen Wohngebiet sind nicht störende
Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig, im reinen Wohngebiet nicht. Für
Dein Vorhaben kommt möglicherweise § 13 BauNVO in Betracht. Dort heißt es:
"Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher
Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art
ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den
Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch
Gebäude zulässig." Mit dieser Vorschrift wärst Du zumindest in diesem
Bereich auch die Abgrenzungsprobleme zwischen Gewerbe und freiberuflicher
Tätigkeit los. Vielleicht kannst dem Bauordnungsamt den Gedanken
schmackhaft machen, dass es sich bei Deiner kleinen Gartenhütte nur um
einen "Raum" und nicht um ein "Gebäude" handelt. Ganz formal betrachtet ist
das baurechtlich natürlich falsch.
Stefan
____________________ Bier trägt, wie ich finde, zur gedanklichen Klarheit bei. Und zur Linderung
der Schmerzen. Zusätzlich hat es den Vorteil, dass es betrunken macht oder,
in ausreichender Menge genossen, sturzbetrunken.
frei nach Julian Barnes
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Antwort 5 |
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Posting Freak Beiträge: 1512 Registriert: 15.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:52 |
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Daß Du den Beamten nicht zwingen kannst, seine Meinung zu ändern. Da wird
Dir auch kein juristischer Beistand weiterhelfen.
Ich sage immer: Reden hilft. Also versuche, ihn mit Freundlichkeit und der
Überzeugungskraft Deiner Argumente auf Deine Seite zu ziehen - alles andere
wird scheitern...
Gruß,
Bierwisch ____________________ Der Klügere kippt nach!
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 11:10 |
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Hallo,
ich wollte auch zuerst in einem bestehenden Nebengebäude (allerdings
gemauert) brauen, wäre schön, da ebenerdig und für Kunden einsehbar
gewesen. Mir wurde gesagt, Brauen ist ein produzierendes Gewerbe, da sind
zwingend 3m Grenzabstand vorgeschrieben.
Die Kühlzelle mit Aggregat stört bestimmt wesentlich mehr, ist aber
erlaubt.
Für das Hauptgebäude habe ich eine Nutzungsänderung durchgeführt mit
teilweisen gesonderten Auflagen für statische Bodenbelastung, Feuerschutz,
da nun gewerblich. Auch muß ich die Abluft aus dem Brauraum und den Kesseln
über die Firsthöhe abführen.
Lärmbelästigung dürfte bei dir keine Rolle spielen, da du einen Bahndamm im
Rücken hast. Sollte der Bahndamm durch das Baugebiet führen, könnte das
eigentlich nur ein Mischgebiet sein. Würde ich mal erfragen.
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 7 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 11:32 |
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bist Du Dir sicher, dass das Veterinäramt für die Abnahme zuständig sein
soll? Aber Spaß beiseite. Wenn Du als Hobby dort gelegentlich einen Sud
anrührst, wird dagegen keiner was sagen können. Dies ist
bauordnungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hütte seinerzeit
genehmigungskonform errichtet worden ist. Fühlt sich Dein Nachbar hierdurch
aber gestört, kann er zivilrechtlich verlangen, dass dies zu unterlassen
ist oder aber parallel hierzu öffentlich - rechtlich die Umweltbehörde auf
Mitwirkung in Anspruch nehmen, dass BImschG beachtet wird. Rede also mit
Deinem Nachbarn und belaß es auf Deinem Grundstück beim Hobby. Ansonsten
mußt Du zwangsläufig mit dem Nebengewerbe umziehen und außer Haus brauen.
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Antwort 8 |
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Gast
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erstellt am: 8.5.2014 um 11:39 |
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Zitat von hufpfleger, am 8.5.2014 um
11:10 |
Lärmbelästigung dürfte bei dir keine Rolle spielen, da du einen Bahndamm im
Rücken hast. Sollte der Bahndamm durch das Baugebiet führen, könnte das
eigentlich nur ein Mischgebiet sein. Würde ich mal
erfragen.
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Da hilft allgemein, wie schon ein paar mal gesagt nur ganz offen zu reden -
in ALLEN Punkten. Ein Freund hat seine Brauerei (10hl) direkt neben der
Bahnschiene, dort fährt min. alle 5 Minuten eine S-Bahn und er hat trotzdem
strenge Lärmschutzauflagen bekommen. Das alles variiert von Bundesland zu
Bundesland, von Stadt zu Stadt und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Leider.
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 12:15 |
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Heute Abend kann ich erstmal mit einem Architekten sprechen, ich hoffe der
kann mir weiterhelfen, wenn ich auf das gewerbliche brauen verzichten
müsste, könnte ich damit noch leben, aber wenn alles für die Katz ist, dann
wirds teuer und traurig.
Ich gebe bescheid, was das Gespräch mit dem Architekten gebracht hat.
Was ich immer noch nicht ganz glauben kann ist, dass man nicht als
Mikrobrauerei zu Hause brauen darf und seien Biere dann verkaufen darf.
Sind alle angemeldeten Kleinstbrauereien in Gewerbegebieten angesiedelt
und/oder gemischten Wohngebieten? Das kann doch nicht sein oder?
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Antwort 10 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 12:20 |
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Zitat von nadine_lb, am 8.5.2014 um
11:32 | Wenn Du als Hobby dort gelegentlich
einen Sud anrührst, wird dagegen keiner was sagen können. Dies ist
bauordnungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hütte seinerzeit
genehmigungskonform errichtet worden ist |
Das ist
aber genau das Problem, er meinte da müsste eine Nutzungänderung her, weil
es eben kein Abstellraum mehr ist. Ich kenne aber nur den Terminus
"dauerhafte Nutzung" also zum Wohnen geeignet. Dafür sprächen Heizung,
Telefon, Wasser, Abwasser etc. Wie kommst Du zu der Aussage?
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 12:43 |
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Marc, du willst die Abstellhütte doch kleingewerblich als Produktionsstätte
für ein produzierendes Gewerbe nutzen, ergo Nutzungsänderung.
Im reinen Wohngebiet bekommst du das gerade in MS, vor allem aufgrund der
Imissionen, eh nicht durch.
Die Rutsche mir dem Freiberufler beim Brauen kannst du komplett
vergessen.
Was anderes ist das gelegentliche Brauen zum Eigenbedarf. Da dürften im
Nachbarschaftsverhältnis allerdings ähnliche - richterrechtliche -
Kriterien gelten wie beim Grillen auf Holzkohle.
Aktivkohlefilter kannst du vergessen. Die saufen im Brüdendunst ab oder du
baust im Vorfeld eine Apparatur ein, die einen Großteil des Dampfes
kondensieren lässt.
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 330 Registriert: 8.8.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 12:54 |
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Schau doch einfach mal in die Bauordnung von NRW. Unterstellst Du liegst im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist zu unterscheiden, ziwschen
genehmigungsfreien Vorhaben etc, vereinfachte Genehmigung und
Bauantragsverfahren. Das klassische Einfamilienhaus mit Garten und Schuppen
im Ort liegt regelmäßig im Bereich eines B-Planes. Für das Haus würde das
vereinfachte Verfahren gelten. Der Schuppen als Nebengebäude ist zulässig,
wenn dies dem B-Plan nicht widerspricht. Allein dass der Schuppen schon
länger steht, läßt nicht auch daraus schließen, dass der dort zulässig
errichtet ist. Hier mal ein Blick in die lokale Regelung des
Bebauungsplanes werfen, bevor hier schlafende Hunde geweckt werden. Der
Betriebs einer notwendigen Feuerungsanlage ist selbst genehmigungsfrei,
wobei § 43 BO zu beachten ist. Im Haushaltsbereich dürfte damit das
Hobbybrauen im Schuppen zulässig sein, wenn der Schuppen
genehmigungskonform errichtet und § 43 Abs. 6 Nr. 2 BO beachtet wird. Aber
siehe vorangegangene Ausführungen zum Nachbarn.
Egal aber ob voll- oder teilweise gewerblich dort auf Dauer gebraut werden
soll, ändern sich die Spielregeln gewaltig.
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Antwort 13 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 12:54 |
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Na super. Wieso geht das dann für Mikrobrauer im Innenstadtbereich? Was ist
mit den ganzen Mikrobrauern die sich hier tummeln und das in ihren eigenen
Wänden machen? Alles illegal?
Privat sehe ich da keine Probleme, der Nachbar ist nett. Dann wirds wohl
Privat bleiben. Der Herr vom Amt meinte aber ich müsste auch für private
Zwecke eine Nutzungsänderung beantragen. Weisst Du dazu auch Rat Hagen?
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Antwort 14 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 12:59 |
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Innenstadt ist meistens Mischgebiet oder Kerngebiet. Ruf doch einfach mal
beim Bauordnungsamt an und erkundige dich...
Gruß
Andy
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Antwort 15 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 13:13 |
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Den Stuss muss man nicht verstehen oder? Wenn ich in einem Mietshaus in der
Innenstadt wohne, dann geht das in Ordnung, wenn ich in einem Wohngebiet
wohne und im hintersten Garten brauen will dann geht das wegen der
Geruchsbelästigung nicht?
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 13:25 |
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Hobbybrauen darfst du soviel du lustig bist solange kein Nachbar damit
ernsthaft gestört wird. Das Gewerbe ist das Problem - du darfst in einem
reinen Wohngebiet aus deinem Wohnzimmer nichtmal gewerblich auf Ebay
verkaufen.
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Antwort 17 |
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Senior Member Beiträge: 494 Registriert: 23.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 13:40 |
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@cme: Leider nein, wenn ich das privat in meinen 4 Wänden mache, stimmt
das. Aber wenn ich das in meiner Gartenhütte mache nicht mehr. Dann brauche
ich eine Nutzungsänderung weil es keine Abstellmöglichkeit mehr ist und
diese würde ich eben nie bekommen. Das ist doch alles quatsch.
Von dem gewerblichen Gedanke verabschiede ich mich im Moment langsam und
schmerzhaft. Aber gut, wenns nicht geht. Nur dann will ich wenigstens in
meiner Hütte privat brauen dürfen.
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Antwort 18 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 13:47 |
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Ja, das liegt halt an diesen bescheuerten Nutzungs- und Bebauungsplänen.
Wenn das ein reines Wohngebiet ist, darf man da eben wegen Emissionsschutz
usw kein Gewerbe betreiben. Ob das auf alles zutrifft und obs da Ausnahmen
gibt...
Ich weiss auch nicht, ob das so stimmt, dass du in Münster nicht um Garten
brauen darfst. Oder dürft ihr auch nicht draussen grillen? Da gibts auch
Bestimmungen zu. Gibt Gemineden, da darfst du im Garten auch keinen
Feuerkorb anmachen. Im Zweifelsfall ist es auch nicht schlecht, das
Einverständnis der Nachbarn zu haben.
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Antwort 19 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:14 |
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Zitat von Dr Huppertz, am 8.5.2014 um
13:40 | Aber wenn ich das in meiner
Gartenhütte mache nicht mehr. Dann brauche ich eine Nutzungsänderung weil
es keine Abstellmöglichkeit mehr ist und diese würde ich eben nie
bekommen. |
Was du privat in deiner Gartenhütte
machst, solltest du auch keiner Behörde erzählen. Da werden nur schlafende
Hunde geweckt. Und selbst wenn der Mann dort persönliche Bedenken hat, ob
dein Hobby jetzt eine Geruchsbeeinträchtigung ist, solange er dir keinen
Paragrafen zeigt der dir das verbietet, darfst du dieses Hobby auf deinem
Privatgrundstück ausüben wie du lustig bist. Wenn du Gulasch für die
Gartenparty in der Hütte kochst, schaut dir auch keiner in den Topf.
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Antwort 20 |
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Senior Member Beiträge: 232 Registriert: 10.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:18 |
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Mal eine Frage wie schaut es aus wenn man sich sowas wie einen Imbisswagen
zur Brauhütte baut. Und bei dem Genehmigungsverfahren sagt das man öfters
auch auf Schaubrauen geht. Würde es dann einfacher gehen eine Genehmigung
zu bekommen? Der Wagen würde dann im Garten stehen.
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 597 Registriert: 16.12.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:31 |
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@Kokonda:
Was für eine Genehmigung? Um einen Imbisswagen umzubauen brauchst du keine
Genehmigung, um eine Zulassung für ihn zu bekommen muss er nur der StVO
entsprechen, und parken darfst du ihn wo kein Parkverbot ist. Wen möchtest
du um welche Genehmigung fragen?
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Antwort 22 |
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Senior Member Beiträge: 184 Registriert: 19.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:36 |
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Er wird wohl meinen zur gewerblichen Nutzung fürs Brauen umbauen.
Und das mit dem privat dürfen ist immer so ne Sache. Man darf vieles nur
durch Nachbarn geduldet, je nachdem wo man wohnt.
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Antwort 23 |
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Senior Member Beiträge: 232 Registriert: 10.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 14:37 |
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Zitat von cyme, am 8.5.2014 um
14:31 | @Kokonda:
Was für eine Genehmigung? Um einen Imbisswagen umzubauen brauchst du keine
Genehmigung, um eine Zulassung für ihn zu bekommen muss er nur der StVO
entsprechen, und parken darfst du ihn wo kein Parkverbot ist. Wen möchtest
du um welche Genehmigung fragen? |
Ist das dann nicht die Lösung. Anstelle von Gartenhütte und dem Ärger mit
dem Bauordnungsamt, einfach in einem Imbisswagen / "Brauwagen" Arbeiten.
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Antwort 24 |
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