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Autor: Betreff: Kann man eine Brauerei eröffnen ohne Bier zu verkaufen?
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bredi
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 18:33  
Hallo mich würde mal interessieren ob man als Hobbybrauer
eine Brauerei eröffnen kann ohne das Bier zu verkaufen.
Und wie kann man sich den Namen der Brauerei sichern
ohne großen finanziellen aufwand.
Und wie läuft das dann mit den Steuern und dem Finanzamt?

Gruß
Bredi
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 18:45  
Was willst Du denn versteuern wenn Du nichts verkaufst? Das FA wird Dir Dein Gewerbe nach kurzer Zeit wieder aberkennen weil keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist.

Einen Namen (Markenzeichen) kannst Du Dir sichern lassen indem Du einen Patentanwalt beauftragst der das für Dich tut.


____________________
Gruss Uli
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 18:46  
300,-€ für 10 Jahre..

http://dpma.de/marke/gebuehren/index.html


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 18:52  
Hä?

Entschuldigung, also zum Thema, falls es Dir darum geht, lebensmittelrechtliche Vorschriften und Abnahmen zu umgehen, hilft Dir das "Gründen" einer Brauerei nichts, denn es geht nicht ums verkaufen, sondern ums in Verkehr bringen. An diese Vorschriften bist Du gebunden, solbald Du Dein Bier in größerem respektive öffentlicherem als privaten Rahmen "unters Volk" bringst. Ganz unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Die interessiert dann erst wieder ggf. das Finanzamt. Und da wäre dann noch die Gewerbeaufsicht... Aber zu diesem Themenkomplex existieren gleich mehrere, ausführliche Threads aus jüngster Zeit, z.B. sehr detailliert und gut gegliedert vom geschätzten Forumsmitglied Holger-Pohl... such da mal danach...

Viele Grüße
Michael


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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Hanseat
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 19:12  

Zitat von uli74, am 13.7.2014 um 18:45

Einen Namen (Markenzeichen) kannst Du Dir sichern lassen indem Du einen Patentanwalt beauftragst der das für Dich tut.


Sicherlich der teuerste Weg ;)

Eine Marke kann jeder anmelden, auch ohne kostspieligen Patentanwalt. Die Kosten wurden ja schon genannt.


____________________
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 20:49  
Sicherlich, das ist ähnlich wie Nutten prellen. Bezahlen und abhauen....

Scheinbar kann man nicht nur Brauereien gründen ohne Bier zu verkaufen, sondern auch Fragen ohne Sinn stellen.

Jan
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red_folder.gif erstellt am: 13.7.2014 um 21:51  
Warum willst du dir sowas überhaupt antun?
Du wirst diese Frage ja aus einem Grund stellen.
Gruss, Martin.
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red_folder.gif erstellt am: 14.7.2014 um 00:07  
Geld geldwäscherei? Oder willst du viel experimentiern und das Bier veschenken lieber als selber trinken oder wegschütten?


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Shenanigans
1.Secret or dishonest activity or maneuvering.
2.Silly or high-spirited behavior; mischief.
3.Doing something that would get you in trouble with your partner if she knew you were doing it.
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 14.7.2014 um 07:43  

Zitat von bredi, am 13.7.2014 um 18:33
Hallo mich würde mal interessieren ob man als Hobbybrauer
eine Brauerei eröffnen kann ohne das Bier zu verkaufen.


Die Frage ist falsch. Jeder Hobbybrauer hat eine "Brauerei" eröffnet, so wie jeder Briefmarkensammler auch eine Briefmarkensammlung eröffnet hat.


Du wolltest wahrscheinlich eher fragen, ob man als Hobbybrauer eine Brauerei gewerblich anmelden kann, ohne das Bier zu verkaufen.

Und da gilt: Grundsätzlich Nein.

Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei


____________________
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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bredi
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 04:56  
Darf ich das was ich als Hobby betreibe dann überhaupt Brauerei nennen?
Gruß
Bredi
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Fotomanni
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 05:24  

Zitat von bredi, am 15.7.2014 um 04:56
Darf ich das was ich als Hobby betreibe dann überhaupt Brauerei nennen?

Was du privat machst kannst du nennen wie du willst. Kannst es auch "Schreinerei" nennen. :)


____________________
Viele Grüße
Manfred
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philthno2
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 06:45  

Zitat von rattenfurz, am 14.7.2014 um 07:43

Zitat von bredi, am 13.7.2014 um 18:33
Hallo mich würde mal interessieren ob man als Hobbybrauer
eine Brauerei eröffnen kann ohne das Bier zu verkaufen.


Die Frage ist falsch. Jeder Hobbybrauer hat eine "Brauerei" eröffnet, so wie jeder Briefmarkensammler auch eine Briefmarkensammlung eröffnet hat.


Du wolltest wahrscheinlich eher fragen, ob man als Hobbybrauer eine Brauerei gewerblich anmelden kann, ohne das Bier zu verkaufen.

Und da gilt: Grundsätzlich Nein.

Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei


... das bezieht sich aber nur auf die steuerliche Seite, oder? Gewerbe anmelden kann doch jeder einfach so? Mir fällt in den Zeiten, wo man alles in beliebiger Menge im Netz kaufen kann kein guter Grund ein, aber z.B.der Einkauf beim Großhändler wäre früher so einer gewesen.


[Editiert am 15.7.2014 um 06:45 von philthno2]
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 06:54  
If you are really serious about doing something like this, then you must be really serious about your business.

The only really serious way to accomplish this is to consult with a professional that will advise you. That professional should be a Lawyer that will have the knowhow and knowledge to lead you in the correct direction with the least amount of issues.

If you can't consult with a legal professional, then either you are not ready or your plan needs to be refined before you start.

If you do it any other way, asking for help or "Opinions" from people, I take it that you are not so serious about your serious business.

Point being, if you don't take your business to seriously, not many others will take your business to serious either.

You are asking people for opinions here, that is all much of it is, an opinion and really not the facts that best relate to your situation.

You need to know a thing or two when opening a business, being not informed or falsely informed will cost you money.


[Editiert am 15.7.2014 um 07:04 von Birk]



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philthno2
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 07:39  
Es sollte langsam mal rauskommen, wozu das gut sein soll :) einfach nur, um in der Metro einkaufen zu können (dann ist es in der Tat egal, ob es eine Brauerei ist oder nicht), oder um "Bauerei XY" auf das Etikett drucken zu können (wäre auch egal).
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Brauwolf
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Zitat von bredi, am 15.7.2014 um 04:56
Darf ich das was ich als Hobby betreibe dann überhaupt Brauerei nennen?
Gruß
Bredi

"Darf man das?" - die deutscheste aller Fragen. Ich liebe es.

Ja, man darf. Du wirst keinen einzigen Paragraphen finden, der das verbietet.


Cheers, Ruthard


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 10:50  

Zitat von philthno2, am 15.7.2014 um 06:45

... das bezieht sich aber nur auf die steuerliche Seite, oder? Gewerbe anmelden kann doch jeder einfach so? Mir fällt in den Zeiten, wo man alles in beliebiger Menge im Netz kaufen kann kein guter Grund ein, aber z.B.der Einkauf beim Großhändler wäre früher so einer gewesen.


Mit der Anmeldung des Gewerbes wird automatisch auch das Finanzamt informiert. AFAIK geht auch das nur mit Gewinnerzielungsabsichten.

Aber wenn der TE sein Bier nicht in den Verkehr bringen will, ist das eh albern.

(Für die Interessierten: Es gibt auch andere Möglichkeiten, zu denen man hier auch im Forum Threads findet. Insbesondere die Vereinsidee ist interessant.)


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Die Industrie- und Handelskammer ist auch automatisch informiert


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Zitat von Birk, am 15.7.2014 um 11:00
Die Industrie- und Handelskammer ist auch automatisch informiert

Die GEZ (oder unter welchem Namen die sich jetzt tarnt) auch.

Cheers, Ruthard

edit: solange uns der TE nicht verrät, was er eigentlich bezweckt, ist jede Diskussion müßig. Ich verweise da auf Jans Beitrag.


[Editiert am 15.7.2014 um 11:06 von Brauwolf]



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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 15.7.2014 um 11:15  
Kurz nach Anmeldung von Stadt kommt eine Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, 8 Seite lang und fragt über alles, ALLES!

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context =E8C3206DEB433984F1B5


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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 16.7.2014 um 08:24  
Meine Nachbarin bastelt sehr gerne, Ihr Mann ist Beamter und ermittelt irgendwas mit Wirtschaftskriminalität für die Staatsanwaltschaft.
Sie bastelt also fleißig Kränze und sonstiges "Bastelzeug" das auf kleinen Ausstelllungen oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft wird.
Sie hat ein Gewerbe angemeldet und gegenüber dem FA erklärt das es sich um ein Hobby handelt und mit der Anmeldung nur Rechtssicherheit hergestellt werden soll.
Sollten Gewinne anfallen werde diese natürlich gemeldet und versteuert.
das haben die laut Aussage der Nachbarn geschluckt, ich gehe mal von Jahresmeldungen bei der USt. aus.

Das bringt auf der einen Seite Rechtssicherheit und eröffnet viele Möglichkeiten!

Die grundsätzliche Ehrlichkeit mal vorausgesetzt....... :puzz: :redhead:
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nfaa
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red_folder.gif erstellt am: 16.7.2014 um 09:23  
In Österreich nennt man das "Liebhaberei", wenn man keine Aussicht ider Absicht auf Gewinn hat.

Gruß
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 16.7.2014 um 09:30  

Zitat:
Meine Nachbarin bastelt sehr gerne, Ihr Mann ist Beamter und ermittelt irgendwas mit Wirtschaftskriminalität für die Staatsanwaltschaft.
Sie bastelt also fleißig Kränze und sonstiges "Bastelzeug" das auf kleinen Ausstelllungen oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft wird.


Ja aber hier liegt der Hase im Pfeffer. Sie darf Ihren Bastelkram verkaufen wenn sie will. das heisst in der Theorie besteht die Möglichkeit einen Gewinn damit zu erwirtschaften. Bei einer Braueei sieht das anders aus, weil diese eben auch noch anderen Anforderungen (Hygiene, Zoll, BGN,...) erfüllen muss, bevor man ein Produkt, das in der Brauerei hergestellt wurde, auch in den Verkehr bringen darf. Das heisst bereits in der Theorie gibt es keinerlei Möglichkeiten damit Gewinn zu erwirtschaften, weil man genau genommen das Bier noch nicht mal verschenken dürfte.

Gruß

Jan
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Krappi
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red_folder.gif erstellt am: 16.7.2014 um 09:31  
Aber wird Liebhaberei in D nicht erst spannend, wenn man versucht Kosten die aus der als Liebhaberei identifizierten Tätigkeit entstehen abzusetzen?
Solange zwar kein Gewinn erzielt wird aber auch nicht versucht wird durch entsprechend ausgwiesene Verluste die eigene Steuerlast zu senken, dachte ich bislang hält das Finanzamt still?
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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 16.7.2014 um 09:49  

Zitat von Tron, am 16.7.2014 um 08:24
Meine Nachbarin bastelt sehr gerne, Ihr Mann ist Beamter und ermittelt irgendwas mit Wirtschaftskriminalität für die Staatsanwaltschaft.
Sie bastelt also fleißig Kränze und sonstiges "Bastelzeug" das auf kleinen Ausstelllungen oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft wird.
Sie hat ein Gewerbe angemeldet und gegenüber dem FA erklärt das es sich um ein Hobby handelt und mit der Anmeldung nur Rechtssicherheit hergestellt werden soll.
Sollten Gewinne anfallen werde diese natürlich gemeldet und versteuert.
das haben die laut Aussage der Nachbarn geschluckt, ich gehe mal von Jahresmeldungen bei der USt. aus.

Das bringt auf der einen Seite Rechtssicherheit und eröffnet viele Möglichkeiten!

Die grundsätzliche Ehrlichkeit mal vorausgesetzt....... :puzz: :redhead:


Bitte, bitte, bitte kein Halbwissen posten:

Ob sie angegeben hat, dass das nur ein Hobby ist oder nicht spielt keine Rolle. Bitte schau dir mal den von Birk verlinkten Fragebogen an. ( Edit: Richtiger Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openForm.do?path=c atalog%3A%2F%2FSteuerformulare%2Fsteuerfrag%2F034250 )
Der dient zu einer ersten Einschätzung, ob du z.B. ein Kleinunternehmer bist, ob du auf die Regelung verzichten willst, ob du Gewerbesteuerpflichtig wirst etc.pp.

Deine Bekannte nimmt wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. D.h. es fällt keine Umsatzsteuer an (dafür darf auch keine Vorsteuer gezogen werden). Dann muss sie einmal im Jahr eine EÜR mit ihrer Steuererklärung machen und gut ist.

Das ist vollkommen legal, so vorgesehen und auch kein Graubereich.


Wer so etwas vor hat, kann vorher sein Finanzamt anrufen und einen Termin vereinbaren. Die beraten _gerne_ frische Unternehmensgründer, welche Möglichkeiten es gibt.


[Editiert am 16.7.2014 um 09:56 von rattenfurz]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 17.7.2014 um 20:03  
Mensch, Bredi, sach doch auch mal was zu den ganzen Anmerkungen hier. Lass uns doch nicht im Dunkeln tappen. Ich zumindest bin wirklich gespannt, was der Grund für Deine Frage(n) ist.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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