Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 23.9.2013 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 18:33 |
|
|
Hallo mich würde mal interessieren ob man als Hobbybrauer
eine Brauerei eröffnen kann ohne das Bier zu verkaufen.
Und wie kann man sich den Namen der Brauerei sichern
ohne großen finanziellen aufwand.
Und wie läuft das dann mit den Steuern und dem Finanzamt?
Gruß
Bredi
|
|
Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 18:45 |
|
|
Was willst Du denn versteuern wenn Du nichts verkaufst? Das FA wird Dir
Dein Gewerbe nach kurzer Zeit wieder aberkennen weil keine
Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist.
Einen Namen (Markenzeichen) kannst Du Dir sichern lassen indem Du einen
Patentanwalt beauftragst der das für Dich tut.
____________________ Gruss Uli
|
|
Antwort 1 |
|
Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 18:46 |
|
|
|
|
Antwort 2 |
|
Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 18:52 |
|
|
Hä?
Entschuldigung, also zum Thema, falls es Dir darum geht,
lebensmittelrechtliche Vorschriften und Abnahmen zu umgehen, hilft Dir das
"Gründen" einer Brauerei nichts, denn es geht nicht ums verkaufen, sondern ums in Verkehr bringen. An diese
Vorschriften bist Du gebunden, solbald Du Dein Bier in größerem respektive
öffentlicherem als privaten Rahmen "unters Volk" bringst. Ganz unabhängig
von der Gewinnerzielungsabsicht. Die interessiert dann erst wieder ggf. das
Finanzamt. Und da wäre dann noch die Gewerbeaufsicht... Aber zu diesem
Themenkomplex existieren gleich mehrere, ausführliche Threads aus jüngster
Zeit, z.B. sehr detailliert und gut gegliedert vom geschätzten
Forumsmitglied Holger-Pohl... such da mal danach...
Viele Grüße
Michael
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
|
|
Antwort 3 |
|
Senior Member Beiträge: 322 Registriert: 26.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 19:12 |
|
|
Sicherlich der teuerste Weg
Eine Marke kann jeder anmelden, auch ohne kostspieligen Patentanwalt. Die
Kosten wurden ja schon genannt. ____________________
|
|
Antwort 4 |
|
Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 20:49 |
|
|
Sicherlich, das ist ähnlich wie Nutten prellen. Bezahlen und abhauen....
Scheinbar kann man nicht nur Brauereien gründen ohne Bier zu verkaufen,
sondern auch Fragen ohne Sinn stellen.
Jan
|
|
Antwort 5 |
|
Junior Member Beiträge: 33 Registriert: 6.6.2014 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 13.7.2014 um 21:51 |
|
|
Warum willst du dir sowas überhaupt antun?
Du wirst diese Frage ja aus einem Grund stellen.
Gruss, Martin.
|
|
Antwort 6 |
|
Senior Member Beiträge: 475 Registriert: 12.4.2013 Status: Offline
|
|
erstellt am: 14.7.2014 um 00:07 |
|
|
Geld geldwäscherei? Oder willst du viel experimentiern und das Bier
veschenken lieber als selber trinken oder wegschütten?
____________________ Shenanigans
1.Secret or dishonest activity or maneuvering.
2.Silly or high-spirited behavior; mischief.
3.Doing something that would get you in trouble with your partner if she
knew you were doing it.
|
|
Antwort 7 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 14.7.2014 um 07:43 |
|
|
|
|
Antwort 8 |
|
Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 23.9.2013 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 04:56 |
|
|
Darf ich das was ich als Hobby betreibe dann überhaupt Brauerei nennen?
Gruß
Bredi
|
|
Antwort 9 |
|
Posting Freak Beiträge: 655 Registriert: 2.3.2014 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 05:24 |
|
|
Was du
privat machst kannst du nennen wie du willst. Kannst es auch "Schreinerei"
nennen. ____________________ Viele Grüße
Manfred
|
|
Antwort 10 |
|
Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 06:45 |
|
|
... das bezieht sich aber nur auf die steuerliche Seite, oder? Gewerbe
anmelden kann doch jeder einfach so? Mir fällt in den Zeiten, wo man alles
in beliebiger Menge im Netz kaufen kann kein guter Grund ein, aber z.B.der
Einkauf beim Großhändler wäre früher so einer gewesen.
[Editiert am 15.7.2014 um 06:45 von philthno2]
|
|
Antwort 11 |
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 06:54 |
|
|
If you are really serious about doing something like this, then you must be
really serious about your business.
The only really serious way to accomplish this is to consult with a
professional that will advise you. That professional should be a Lawyer
that will have the knowhow and knowledge to lead you in the correct
direction with the least amount of issues.
If you can't consult with a legal professional, then either you are not
ready or your plan needs to be refined before you start.
If you do it any other way, asking for help or "Opinions" from people, I
take it that you are not so serious about your serious business.
Point being, if you don't take your business to seriously, not many others
will take your business to serious either.
You are asking people for opinions here, that is all much of it is, an opinion and really not the
facts that best relate to your situation.
You need to know a thing or two when opening a business, being not informed
or falsely informed will cost you money.
[Editiert am 15.7.2014 um 07:04 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
|
|
Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 07:39 |
|
|
Es sollte langsam mal rauskommen, wozu das gut sein soll
einfach nur, um in der Metro einkaufen zu können (dann ist es in der Tat
egal, ob es eine Brauerei ist oder nicht), oder um "Bauerei XY" auf das
Etikett drucken zu können (wäre auch egal).
|
|
Antwort 13 |
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 08:01 |
|
|
"Darf man das?" - die deutscheste aller
Fragen. Ich liebe es.
Ja, man darf. Du wirst keinen einzigen Paragraphen finden, der das
verbietet.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 14 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 10:50 |
|
|
Zitat von philthno2, am 15.7.2014 um
06:45 |
... das bezieht sich aber nur auf die steuerliche Seite, oder? Gewerbe
anmelden kann doch jeder einfach so? Mir fällt in den Zeiten, wo man alles
in beliebiger Menge im Netz kaufen kann kein guter Grund ein, aber z.B.der
Einkauf beim Großhändler wäre früher so einer gewesen.
|
Mit der Anmeldung des Gewerbes wird automatisch auch das Finanzamt
informiert. AFAIK geht auch das nur mit Gewinnerzielungsabsichten.
Aber wenn der TE sein Bier nicht in den Verkehr bringen will, ist das eh
albern.
(Für die Interessierten: Es gibt auch andere Möglichkeiten, zu denen man
hier auch im Forum Threads findet. Insbesondere die Vereinsidee ist
interessant.) ____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 15 |
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 11:00 |
|
|
Die Industrie- und Handelskammer ist auch automatisch informiert ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
|
|
Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 11:03 |
|
|
Die GEZ (oder unter
welchem Namen die sich jetzt tarnt) auch.
Cheers, Ruthard
edit: solange uns der TE nicht verrät, was er eigentlich bezweckt, ist jede
Diskussion müßig. Ich verweise da auf Jans Beitrag.
[Editiert am 15.7.2014 um 11:06 von Brauwolf]
____________________ Mein Blog: Brew24.com
|
|
Antwort 17 |
|
Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 15.7.2014 um 11:15 |
|
|
|
|
Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.7.2014 um 08:24 |
|
|
Meine Nachbarin bastelt sehr gerne, Ihr Mann ist Beamter und ermittelt
irgendwas mit Wirtschaftskriminalität für die Staatsanwaltschaft.
Sie bastelt also fleißig Kränze und sonstiges "Bastelzeug" das auf kleinen
Ausstelllungen oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft wird.
Sie hat ein Gewerbe angemeldet und gegenüber dem FA erklärt das es sich um
ein Hobby handelt und mit der Anmeldung nur Rechtssicherheit hergestellt
werden soll.
Sollten Gewinne anfallen werde diese natürlich gemeldet und versteuert.
das haben die laut Aussage der Nachbarn geschluckt, ich gehe mal von
Jahresmeldungen bei der USt. aus.
Das bringt auf der einen Seite Rechtssicherheit und eröffnet viele
Möglichkeiten!
Die grundsätzliche Ehrlichkeit mal vorausgesetzt.......
|
|
Antwort 19 |
|
Posting Freak Beiträge: 576 Registriert: 8.5.2008 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.7.2014 um 09:23 |
|
|
In Österreich nennt man das "Liebhaberei", wenn man keine Aussicht ider
Absicht auf Gewinn hat.
Gruß
|
|
Antwort 20 |
|
Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 16.7.2014 um 09:30 |
|
|
Zitat: | Meine Nachbarin bastelt
sehr gerne, Ihr Mann ist Beamter und ermittelt irgendwas mit
Wirtschaftskriminalität für die Staatsanwaltschaft.
Sie bastelt also fleißig Kränze und sonstiges "Bastelzeug" das auf kleinen
Ausstelllungen oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft wird.
|
Ja aber hier liegt der Hase im Pfeffer. Sie darf Ihren Bastelkram verkaufen
wenn sie will. das heisst in der Theorie besteht die Möglichkeit einen
Gewinn damit zu erwirtschaften. Bei einer Braueei sieht das anders aus,
weil diese eben auch noch anderen Anforderungen (Hygiene, Zoll, BGN,...)
erfüllen muss, bevor man ein Produkt, das in der Brauerei hergestellt
wurde, auch in den Verkehr bringen darf. Das heisst bereits in der Theorie
gibt es keinerlei Möglichkeiten damit Gewinn zu erwirtschaften, weil man
genau genommen das Bier noch nicht mal verschenken dürfte.
Gruß
Jan
|
|
Antwort 21 |
|
Senior Member Beiträge: 189 Registriert: 18.11.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 16.7.2014 um 09:31 |
|
|
Aber wird Liebhaberei in D nicht erst spannend, wenn man versucht Kosten
die aus der als Liebhaberei identifizierten Tätigkeit entstehen
abzusetzen?
Solange zwar kein Gewinn erzielt wird aber auch nicht versucht wird durch
entsprechend ausgwiesene Verluste die eigene Steuerlast zu senken, dachte
ich bislang hält das Finanzamt still?
|
|
Antwort 22 |
|
Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
|
|
erstellt am: 16.7.2014 um 09:49 |
|
|
Zitat von Tron, am 16.7.2014 um
08:24 | Meine Nachbarin bastelt sehr gerne,
Ihr Mann ist Beamter und ermittelt irgendwas mit Wirtschaftskriminalität
für die Staatsanwaltschaft.
Sie bastelt also fleißig Kränze und sonstiges "Bastelzeug" das auf kleinen
Ausstelllungen oder ähnlichen Veranstaltungen verkauft wird.
Sie hat ein Gewerbe angemeldet und gegenüber dem FA erklärt das es sich um
ein Hobby handelt und mit der Anmeldung nur Rechtssicherheit hergestellt
werden soll.
Sollten Gewinne anfallen werde diese natürlich gemeldet und versteuert.
das haben die laut Aussage der Nachbarn geschluckt, ich gehe mal von
Jahresmeldungen bei der USt. aus.
Das bringt auf der einen Seite Rechtssicherheit und eröffnet viele
Möglichkeiten!
Die grundsätzliche Ehrlichkeit mal vorausgesetzt....... |
Bitte, bitte, bitte kein Halbwissen posten:
Ob sie angegeben hat, dass das nur ein Hobby ist oder nicht spielt keine
Rolle. Bitte schau dir mal den von Birk verlinkten Fragebogen an. ( Edit:
Richtiger Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openForm.do?path=c
atalog%3A%2F%2FSteuerformulare%2Fsteuerfrag%2F034250 )
Der dient zu einer ersten Einschätzung, ob du z.B. ein Kleinunternehmer
bist, ob du auf die Regelung verzichten willst, ob du
Gewerbesteuerpflichtig wirst etc.pp.
Deine Bekannte nimmt wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung in
Anspruch. D.h. es fällt keine Umsatzsteuer an (dafür darf auch keine
Vorsteuer gezogen werden). Dann muss sie einmal im Jahr eine EÜR mit ihrer
Steuererklärung machen und gut ist.
Das ist vollkommen legal, so vorgesehen und auch kein Graubereich.
Wer so etwas vor hat, kann vorher sein Finanzamt anrufen und einen Termin
vereinbaren. Die beraten _gerne_ frische Unternehmensgründer, welche
Möglichkeiten es gibt.
[Editiert am 16.7.2014 um 09:56 von rattenfurz]
____________________ Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter
den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181
7246
Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
|
|
Antwort 23 |
|
Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
|
|
erstellt am: 17.7.2014 um 20:03 |
|
|
Mensch, Bredi, sach doch auch mal was zu den ganzen Anmerkungen hier. Lass
uns doch nicht im Dunkeln tappen. Ich zumindest bin wirklich gespannt, was
der Grund für Deine Frage(n) ist.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
|
|