Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2004 um 16:03 |
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hi,
@ all
Ich habe heute mal beim Hauptzollamt angerufen und nachgefrat wie es mit
der Anmeldung von selbstgebrautem Bier sei.
Wenn ich unter 200 ltr. bleibe würden keine Kosten entstehen, darüber
hinaus wäre Biersteuer fällig, Anmeldepflichtig ist aber jeder Liter.
Ich sagte ich braue mehr als 200 ltr., ich bekam die frage gestellt ob ich
mehr als 400 ltr braue, welches ich verneinte.
Der Zollbeamte fragte ob meine Frau auch brauen würde, dann soll sie auch
200 ltr. anmelden
so denn
Keyco
P.S. Ich hoffe ihr könnt euch denken was er damit meinte
[Editiert am 23/1/2004 von Keyco] ____________________
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Gast
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erstellt am: 23.1.2004 um 17:11 |
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Hi Keyco,
das ist ja interessant...
und was passiert mit denen die einfach nix anmelden und erwischt werden?
werden die in Ketten gelegt und geteert und gefedert?
was ist eigentlich die Höchststrafe bei diesem Verbrechen?
Lebenslanges Brauverbot?
oder noch schlimmer, Bierverbot?
Cheers
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2004 um 18:26 |
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hi heavy,
naja du begehst einfach nur steuerhinterziehung, verknackt werden wirst du
wohl nicht gleich, aber ein verfahren bekommst du mit sicherheit.
bei diesen kleinen beträgen sagen wir mal so ca max. 50 euronen pro jahr,
gibbet kein knast, dat fängt so wie bei einem herrn graf erst bei größeren
summern an.
also immer schön anmelden
so denn
Keyco [size=-2](auch steuerfahnder genannt)[/size]
[Editiert am 23/1/2004 von Keyco] ____________________
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Antwort 2 |
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Gast
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erstellt am: 23.1.2004 um 18:34 |
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Hi,
ich will ja das Thema nicht unendlich ausweiten, und mein vorheriger Post
war auch nicht ganz ernst gemeint.
Aber jetzt mal im Ernst:
Scheinbar beziehen sich diese steuerfreien 200L auf eine Person, d.h. pro
Person 200L.
Jetzt sollte man in Erfahrung bringen, ob es eine Mindestalter-Grenze
gibt.
Ich denke jetzt an weitere Personen welche ja mit im Haushalt leben, z.B.
in meinem Fall, ums konkret zu machen, eine 16jährige Tochter.
Da könnte ich doch theoretisch 3x200L brauen !?!?!?
müsste ich auchmal dort anrufen...
Cheers
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2004 um 18:51 |
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hi heavy,
psssssssssssssssssssssssssssssst, doch nit so laut
normalerweise schon, also brauen ja aber verkosten nein
ich laß meinen sohn und tochter auch je 200 ltr. anmelden *G*
so denn
Keyco ____________________
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Antwort 4 |
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Newbie Beiträge: 5 Registriert: 10.1.2004 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2004 um 20:34 |
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Hallo,
das mit der Brauanzeige beim zuständigen Hauptzollamt ist überhaupt kein
Thema. Jede natürliche und juristische Person kann eine solche erstatten.
Es genügt ein formloses Schreiben mit den Angaben: Hersteller, Brauort,
Eigenverbrauch bis 200 Liter und eine Woche später liegt das amtliche
Schreiben mit der Kenntnisnahme der Behörde vor. Fertig.
Wer beim Brauen erwischt wird und kein amtliches Schreiben vorlegen kann,
verhält sich ordnungswidrig. Das kann bis zu 50.000 Euronen kosten, je nach
der Höhe der Biersteuerhinterziehung, die einem nachgewiesen werden
kann.
Die Höhe der Biersteuer ist ja nun auch nicht so gewaltig. Sie errechnet
sich aus dem Stammwürzegehalt nach Grad Plato x 0,787 € je 100 Liter.
Und man kann gar nicht so doof denken:
Ich bin ja noch Brauanfänger und habe stolz überall von meinen
Brautätigkeiten erzählt. Der Mann einer Bekannten meiner Frau (man beachte
die Verwinkelung) ist Oberzollgedönsrat außer Dienst und hat gleich die
Welle gemacht "Dat darf der abber gar nich!"
Darf er doch! Hat nämlich Schein auf Tasche.
In diesem Sinne
Gut Sud und Glück auf
Järv
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Antwort 5 |
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Junior Member Beiträge: 40 Registriert: 12.10.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 10:03 |
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Wenn ich die 200 Liter die eh nix kosten anmelde, ist das eigentlich
Mutwillige Verschwendung von Steuergeldern. Porto, Bearbeitungszeit etc. .
Ich möchte nicht wissen wie viele Zollgeheimräte sich Republikweit mit von
obrigkeitshörigen Staatsbürgern eingereichten Anmeldungen die Zeit
totschlagen.
Meine Meinung: Wer viel fraacht, kricht viele Antworten.
Oder. Nur keine schlafenden Hunde wecken.
Oder. Die kleinen hängen sich auf, die großen laufen weg.
Oder
Oder
Oder :phantom:
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Antwort 6 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 10:14 |
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Hallo,
Die Biersteuer
Die Biersteuer bildet eine Besonderheit unter den bundesgesetzlich
geregelten Verbrauchsteuern: Sie wird vom Zoll - einer Bundesverwaltung -
erhoben, aber ihr Aufkommen von jährlich knapp 1 Mrd. EUR steht den
Bundesländern zu. Der Biersteuer unterliegen Bier aus Malz und bierhaltige
Mischgetränke. Bier, das von Brauereien als Haustrunk abgegeben oder von
Haus- und Hobbybrauern selbst hergestellt wird (bis 2 hl/Kalenderjahr), ist
steuerfrei. Mehr in http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuer
n/h0_biersteuer/index.html
Gruß
Rainer
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Antwort 7 |
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Member Beiträge: 78 Registriert: 18.11.2003 Status: Offline
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erstellt am: 24.1.2004 um 12:46 |
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Muss man met etc eigentlich auch versteurn oder sind dort auch 200liter
steuer frei???
bitte antwort gruß der metmann
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Antwort 8 |
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Posting Freak Beiträge: 697 Registriert: 11.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 13:34 |
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Hallo Kellerpils,
Zitat: | Wenn ich die 200 Liter
die eh nix kosten anmelde, ist das eigentlich Mutwillige Verschwendung von
Steuergeldern. Porto, Bearbeitungszeit etc. . |
Und genau deshalb melde ich jeden Sud gewissenhaft an. Auch eine
Biersteuererklärung für 5 Liter Bier ist im Grunde eine feine Sache. Leider
erwischt es aber die Falschen, denn der Sachbearbeiter, der geärgert wird,
kann ja eigentlich nix dafür, und es wird halt etwas dauern bis dieser
Kleinkram so weit nach oben getragen wird, daß sich an der Gesetzeslage
etwas ändert.
Gruß, Alex.
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Antwort 9 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 17:23 |
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Ich braue mit 3 weiteren zusammen, alles schön angemeldet und jetzt darf
ich 800L dieses Jahr steuerfrei brauen...
MFG
Schütti
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Antwort 10 |
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Gast
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erstellt am: 24.1.2004 um 18:34 |
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>Muss man met etc eigentlich auch versteurn oder sind dort auch 200liter
steuer frei???
Komischerweise darf man Met (hier handelt es sich ja eher um Wein) so viel
herstellen wie man will, also ganz entgegen der typisch deutschen
Bürokratie, wo man jeden Furz, den man lassen will, anmelden muss,
selbstverständlich in zweifacher Ausfertigung.
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 18:48 |
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ich würde es genauso wie Alex sehen, je mehr Brauanzeigen eingehen, desto
eher wird sich etwas bewegen.
Soweit ich weiß gibt es in einigen Ländern eine Anmeldung erst ab 200 L
(also nur, wenn Steuern anfallen)
Gruß
Rainer
[Editiert am 24/1/2004 von Rainer]
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Antwort 12 |
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Senior Member Beiträge: 285 Registriert: 5.11.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 20:59 |
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Hallo
Nochmal 'ne blöde Frage...wenn ich über 200l komme, zahle ich dann ab dem
200. Liter Steuer, oder muss ich dann die ersten, eigentlich ja freien, 200
Liter auch versteuern!?!?
Gruss ... Flo
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Antwort 13 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.1.2004 um 21:35 |
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Hi Flo,
im Buch "Bier selbst gebraut" von Karl Kling steht, dass die vorher
angemeldeten 200 L steuerfrei sind. Die darüber liegenden Liter versteuert
werden müssen, mit dem halben Steuersatz (bis 500.000 L).
Danach mit dem vollen Satz.
Gruß
Rainer
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Antwort 14 |
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Junior Member Beiträge: 48 Registriert: 19.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.1.2004 um 10:50 |
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Das habe ich von einem Finanzbeamten noch neulich ganz anders gehört:
Danach sei bei Überschreitung der Freigrenze die Steuer für die gesamte
Menge fällig: Wer 200 Liter braut zahlt nichts, wer 201 Liter braut zahlt
für 201 Liter die Steuer. Unlogisch und ungerecht - aber eben
"rechtens"...
Viele Grüße
-JochenW-
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.1.2004 um 11:06 |
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Hi JochenW,
ich kann nur sagen, was in dem Buch steht. Könnte es nicht sein, dass ein
Finanzbeamter hier nicht richtig liegt, da der Zoll dafür Zuständig ist?
Ich will da nichts unterstellen. Wenn er recht hat müsste man mal
nachfragen, warum es so in dem Buch geschrieben steht.
Gruß
Rainer
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Antwort 16 |
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.1.2004 um 11:52 |
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hi,
es muß erst ab dem 201 liter bezahlt werden und auch nur der 1 liter über
den 200, das ist fakt
so denn
Keyco ____________________
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 11.8.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.1.2004 um 17:21 |
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Aber Biersteuer ist auch net soviel... Plato X 0,787 Euro für 100Liter
Stimmt es denn wenn man Gewerbe anmeldet, als Hausbrauer, dass man dann 2HL
frei hat?? Hab das mal auf der Seite gelesen vom Zoll....
MFG
Schütti
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Antwort 18 |
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Gast
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erstellt am: 25.1.2004 um 19:03 |
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Hallo Schütti, Zitat: | Stimmt es denn wenn man Gewerbe anmeldet, als Hausbrauer, dass
man dann 2HL frei hat?? Hab das mal auf der Seite gelesen vom
Zoll.... |
nix mit Gewerbe, als Privatperson/Hobbybrauer sind 2HL frei.
Darum geht es ja hier im Thread.
...aber lassen wir uns doch von denen die Freude nicht verderben
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Newbie Beiträge: 4 Registriert: 25.1.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.1.2004 um 20:00 |
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Immer brav anmelden ist die Devise. Matth. 22,21:
"So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!"
Wenn der Kaiser nun Papier haben will.
Sinister
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Antwort 20 |
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Gast
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erstellt am: 25.1.2004 um 21:21 |
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jo klar, ich will ja auch nicht polemisch werden, aber eine Bemerkung kann
ich mir nicht verkneifen:
Auch wenn es dem Staat zunächst kein Geld bringt, so will er aber alles und
jeden kontrollieren.
Wir leben in einem totalen Überwachungsstaat (Orwell ist keine Vision mehr)
und sei es nur drum, die Verwaltungsbeamten bestimmungsgemäss zu
beschäftigen.
Also geben wir ihnen das Papier, wir wollen ja nicht, dass sie sich
langweilen.
Cheers
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Newbie Beiträge: 5 Registriert: 10.1.2004 Status: Offline
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erstellt am: 26.1.2004 um 16:40 |
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Hallo,
ich sehe die ganze Sache eher sportlich, wie beim "Mensch ärgere Dich
nicht" spielen: Wer eine Sechs würfelt muß ansetzen und freimachen. Da
nutzt kein jammern und kein klagen. Insgesamt finde ich so eine Brauanzeige
paßt ganz gut zum Hobby, irgendwie mittelalterlich, wie das Reinheitsgebot
eben.
Und wirklich zu Schaden kommt doch auch keiner.
In meinem Schreiben vom Hauptzollamt steht:
....200 Liter Bier sind zum Eigenbedarf von der Steuer befreit. Sofern Sie
mehr als 200 Liter Bier herstellen, müssen Sie die darüber hinausgehende
Menge schriftlich anzeigen. Für diese Menge berechnet sich die Biersteuer
wie folgt......
In diesem Sinne
Gut Sud und Glück auf
Järv
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Antwort 22 |
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 13.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.1.2004 um 18:49 |
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hi,
sooooo, hab heute meine Anmeldung und die von meiner Frau abgeschickt.
mal sehen was davon kommt
so denn
Keyco ____________________
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Antwort 23 |
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Junior Member Beiträge: 11 Registriert: 29.12.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2004 um 16:38 |
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Hallo Ihr!
Ich hab meine Anmeldung auch ganz brav an das Hauptzollamt Mannheim
geschickt, leider mit dem Erfolg, dass ich jeden einzelnen Sud auf
amtlichem Vordruck vorher anzumelden habe
!
Ich glaube die haben einfach zuviel Zeit! Da ich eh unter 200l/Jahr bleibe,
fällt sowieso keine Steuer an. Aber Hauptsache viel Papier!
ES lebe die Bürokratie!
Trotzdem Gut Sud an alle!
Grüßle Urbadner
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Antwort 24 |
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