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Autor: Betreff: Zollanmeldung !!
Senior Member
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Keyco
Beiträge: 412
Registriert: 13.7.2002
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Geschlecht: männlich
smilies/thumbup.gif erstellt am: 23.1.2004 um 16:03  
hi,

@ all

Ich habe heute mal beim Hauptzollamt angerufen und nachgefrat wie es mit der Anmeldung von selbstgebrautem Bier sei.

Wenn ich unter 200 ltr. bleibe würden keine Kosten entstehen, darüber hinaus wäre Biersteuer fällig, Anmeldepflichtig ist aber jeder Liter.

Ich sagte ich braue mehr als 200 ltr., ich bekam die frage gestellt ob ich mehr als 400 ltr braue, welches ich verneinte.

Der Zollbeamte fragte ob meine Frau auch brauen würde, dann soll sie auch 200 ltr. anmelden ;)

so denn

Keyco

P.S. Ich hoffe ihr könnt euch denken was er damit meinte ;)

[Editiert am 23/1/2004 von Keyco]


____________________
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 23.1.2004 um 17:11  
Hi Keyco,
das ist ja interessant...
und was passiert mit denen die einfach nix anmelden und erwischt werden?
werden die in Ketten gelegt und geteert und gefedert?
was ist eigentlich die Höchststrafe bei diesem Verbrechen?
Lebenslanges Brauverbot?
oder noch schlimmer, Bierverbot?
Cheers
Antwort 1
Senior Member
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Keyco
Beiträge: 412
Registriert: 13.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.1.2004 um 18:26  
hi heavy,

naja du begehst einfach nur steuerhinterziehung, verknackt werden wirst du wohl nicht gleich, aber ein verfahren bekommst du mit sicherheit.

bei diesen kleinen beträgen sagen wir mal so ca max. 50 euronen pro jahr, gibbet kein knast, dat fängt so wie bei einem herrn graf erst bei größeren summern an.

also immer schön anmelden

so denn

Keyco [size=-2](auch steuerfahnder genannt)[/size]

[Editiert am 23/1/2004 von Keyco]


____________________
Profil anzeigen Antwort 2
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 23.1.2004 um 18:34  
Hi,
ich will ja das Thema nicht unendlich ausweiten, und mein vorheriger Post war auch nicht ganz ernst gemeint.
Aber jetzt mal im Ernst:
Scheinbar beziehen sich diese steuerfreien 200L auf eine Person, d.h. pro Person 200L.
Jetzt sollte man in Erfahrung bringen, ob es eine Mindestalter-Grenze gibt.
Ich denke jetzt an weitere Personen welche ja mit im Haushalt leben, z.B. in meinem Fall, ums konkret zu machen, eine 16jährige Tochter.
Da könnte ich doch theoretisch 3x200L brauen !?!?!?
müsste ich auchmal dort anrufen...

Cheers
Antwort 3
Senior Member
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Keyco
Beiträge: 412
Registriert: 13.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 23.1.2004 um 18:51  
hi heavy,

:cool: psssssssssssssssssssssssssssssst, doch nit so laut :cool:


normalerweise schon, also brauen ja aber verkosten nein

ich laß meinen sohn und tochter auch je 200 ltr. anmelden *G*

so denn

Keyco


____________________
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Newbie
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Jaerv
Beiträge: 5
Registriert: 10.1.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.1.2004 um 20:34  
Hallo,

das mit der Brauanzeige beim zuständigen Hauptzollamt ist überhaupt kein Thema. Jede natürliche und juristische Person kann eine solche erstatten. Es genügt ein formloses Schreiben mit den Angaben: Hersteller, Brauort, Eigenverbrauch bis 200 Liter und eine Woche später liegt das amtliche Schreiben mit der Kenntnisnahme der Behörde vor. Fertig.

Wer beim Brauen erwischt wird und kein amtliches Schreiben vorlegen kann, verhält sich ordnungswidrig. Das kann bis zu 50.000 Euronen kosten, je nach der Höhe der Biersteuerhinterziehung, die einem nachgewiesen werden kann.

Die Höhe der Biersteuer ist ja nun auch nicht so gewaltig. Sie errechnet sich aus dem Stammwürzegehalt nach Grad Plato x 0,787 € je 100 Liter.

Und man kann gar nicht so doof denken:

Ich bin ja noch Brauanfänger und habe stolz überall von meinen Brautätigkeiten erzählt. Der Mann einer Bekannten meiner Frau (man beachte die Verwinkelung) ist Oberzollgedönsrat außer Dienst und hat gleich die Welle gemacht "Dat darf der abber gar nich!"

Darf er doch! Hat nämlich Schein auf Tasche.

In diesem Sinne
Gut Sud und Glück auf
Järv
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Junior Member
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Kellerpils
Beiträge: 40
Registriert: 12.10.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 10:03  
Wenn ich die 200 Liter die eh nix kosten anmelde, ist das eigentlich Mutwillige Verschwendung von Steuergeldern. Porto, Bearbeitungszeit etc. . Ich möchte nicht wissen wie viele Zollgeheimräte sich Republikweit mit von obrigkeitshörigen Staatsbürgern eingereichten Anmeldungen die Zeit totschlagen.
Meine Meinung: Wer viel fraacht, kricht viele Antworten.
Oder. Nur keine schlafenden Hunde wecken.
Oder. Die kleinen hängen sich auf, die großen laufen weg.
Oder
Oder
Oder :phantom:
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Rainer
Beiträge: 1199
Registriert: 28.7.2002
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 10:14  
Hallo,
Die Biersteuer

Die Biersteuer bildet eine Besonderheit unter den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern: Sie wird vom Zoll - einer Bundesverwaltung - erhoben, aber ihr Aufkommen von jährlich knapp 1 Mrd. EUR steht den Bundesländern zu. Der Biersteuer unterliegen Bier aus Malz und bierhaltige Mischgetränke. Bier, das von Brauereien als Haustrunk abgegeben oder von Haus- und Hobbybrauern selbst hergestellt wird (bis 2 hl/Kalenderjahr), ist steuerfrei. Mehr in http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuer n/h0_biersteuer/index.html
Gruß
Rainer
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Beiträge: 78
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 12:46  
Muss man met etc eigentlich auch versteurn oder sind dort auch 200liter steuer frei???
bitte antwort gruß der metmann
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Al
Beiträge: 697
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 13:34  
Hallo Kellerpils,

Zitat:
Wenn ich die 200 Liter die eh nix kosten anmelde, ist das eigentlich Mutwillige Verschwendung von Steuergeldern. Porto, Bearbeitungszeit etc. .



Und genau deshalb melde ich jeden Sud gewissenhaft an. Auch eine Biersteuererklärung für 5 Liter Bier ist im Grunde eine feine Sache. Leider erwischt es aber die Falschen, denn der Sachbearbeiter, der geärgert wird, kann ja eigentlich nix dafür, und es wird halt etwas dauern bis dieser Kleinkram so weit nach oben getragen wird, daß sich an der Gesetzeslage etwas ändert.

Gruß, Alex.
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Beiträge: 580
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 17:23  
Ich braue mit 3 weiteren zusammen, alles schön angemeldet und jetzt darf ich 800L dieses Jahr steuerfrei brauen...

MFG
Schütti
Profil anzeigen Antwort 10
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 18:34  
>Muss man met etc eigentlich auch versteurn oder sind dort auch 200liter steuer frei???

Komischerweise darf man Met (hier handelt es sich ja eher um Wein) so viel herstellen wie man will, also ganz entgegen der typisch deutschen Bürokratie, wo man jeden Furz, den man lassen will, anmelden muss, selbstverständlich in zweifacher Ausfertigung.
Antwort 11
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 18:48  
ich würde es genauso wie Alex sehen, je mehr Brauanzeigen eingehen, desto eher wird sich etwas bewegen.
Soweit ich weiß gibt es in einigen Ländern eine Anmeldung erst ab 200 L (also nur, wenn Steuern anfallen)
Gruß
Rainer


[Editiert am 24/1/2004 von Rainer]
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Anterus
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 20:59  
Hallo
Nochmal 'ne blöde Frage...wenn ich über 200l komme, zahle ich dann ab dem 200. Liter Steuer, oder muss ich dann die ersten, eigentlich ja freien, 200 Liter auch versteuern!?!?
Gruss ... Flo :question:
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 13
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 24.1.2004 um 21:35  
Hi Flo,
im Buch "Bier selbst gebraut" von Karl Kling steht, dass die vorher angemeldeten 200 L steuerfrei sind. Die darüber liegenden Liter versteuert werden müssen, mit dem halben Steuersatz (bis 500.000 L).
Danach mit dem vollen Satz.
Gruß
Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 10:50  
Das habe ich von einem Finanzbeamten noch neulich ganz anders gehört: Danach sei bei Überschreitung der Freigrenze die Steuer für die gesamte Menge fällig: Wer 200 Liter braut zahlt nichts, wer 201 Liter braut zahlt für 201 Liter die Steuer. Unlogisch und ungerecht - aber eben "rechtens"...

Viele Grüße

-JochenW-
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 11:06  
Hi JochenW,
ich kann nur sagen, was in dem Buch steht. Könnte es nicht sein, dass ein Finanzbeamter hier nicht richtig liegt, da der Zoll dafür Zuständig ist? Ich will da nichts unterstellen. Wenn er recht hat müsste man mal nachfragen, warum es so in dem Buch geschrieben steht.
Gruß
Rainer
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Keyco
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 11:52  
hi,

es muß erst ab dem 201 liter bezahlt werden und auch nur der 1 liter über den 200, das ist fakt

so denn

Keyco


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Profil anzeigen Antwort 17
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 17:21  
Aber Biersteuer ist auch net soviel... Plato X 0,787 Euro für 100Liter
Stimmt es denn wenn man Gewerbe anmeldet, als Hausbrauer, dass man dann 2HL frei hat?? Hab das mal auf der Seite gelesen vom Zoll....

MFG
Schütti
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 19:03  
Hallo Schütti,
Zitat:
Stimmt es denn wenn man Gewerbe anmeldet, als Hausbrauer, dass man dann 2HL frei hat?? Hab das mal auf der Seite gelesen vom Zoll....


nix mit Gewerbe, als Privatperson/Hobbybrauer sind 2HL frei.
Darum geht es ja hier im Thread.

...aber lassen wir uns doch von denen die Freude nicht verderben
Antwort 19
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red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 20:00  
:yltype: Immer brav anmelden ist die Devise. Matth. 22,21: "So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!"
Wenn der Kaiser nun Papier haben will.:o
Sinister
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 25.1.2004 um 21:21  
jo klar, ich will ja auch nicht polemisch werden, aber eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen:
Auch wenn es dem Staat zunächst kein Geld bringt, so will er aber alles und jeden kontrollieren.
Wir leben in einem totalen Überwachungsstaat (Orwell ist keine Vision mehr) und sei es nur drum, die Verwaltungsbeamten bestimmungsgemäss zu beschäftigen.

Also geben wir ihnen das Papier, wir wollen ja nicht, dass sie sich langweilen.

Cheers
Antwort 21
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Jaerv
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2004 um 16:40  
Hallo,

ich sehe die ganze Sache eher sportlich, wie beim "Mensch ärgere Dich nicht" spielen: Wer eine Sechs würfelt muß ansetzen und freimachen. Da nutzt kein jammern und kein klagen. Insgesamt finde ich so eine Brauanzeige paßt ganz gut zum Hobby, irgendwie mittelalterlich, wie das Reinheitsgebot eben.

Und wirklich zu Schaden kommt doch auch keiner.

In meinem Schreiben vom Hauptzollamt steht:

....200 Liter Bier sind zum Eigenbedarf von der Steuer befreit. Sofern Sie mehr als 200 Liter Bier herstellen, müssen Sie die darüber hinausgehende Menge schriftlich anzeigen. Für diese Menge berechnet sich die Biersteuer wie folgt......

In diesem Sinne
Gut Sud und Glück auf
Järv
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Keyco
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red_folder.gif erstellt am: 26.1.2004 um 18:49  
hi,

sooooo, hab heute meine Anmeldung und die von meiner Frau abgeschickt.

mal sehen was davon kommt ;)

so denn

Keyco


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smilies/cry_smile.gif erstellt am: 9.2.2004 um 16:38  
Hallo Ihr!
Ich hab meine Anmeldung auch ganz brav an das Hauptzollamt Mannheim geschickt, leider mit dem Erfolg, dass ich jeden einzelnen Sud auf amtlichem Vordruck vorher anzumelden habe :o !

Ich glaube die haben einfach zuviel Zeit! Da ich eh unter 200l/Jahr bleibe, fällt sowieso keine Steuer an. Aber Hauptsache viel Papier! ;) ES lebe die Bürokratie!

Trotzdem Gut Sud an alle!

Grüßle Urbadner
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