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Autor: Betreff: Zollanmeldung !!
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Keyco
Beiträge: 412
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2004 um 17:37  
hi,

habe meine beiden bescheide bekommen

1. für meine frau ;)

2. für mich ;)

also freie fahrt für 400 ltr :redhead:

so denn

Keyco


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anlup
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2004 um 18:25  
Hallo,

also, wenn ich das ganze richtig verstehe muss man sich beim Hauptzollamt anmelden, wenn man z.B. 20 ltr. Bier brauen will. Ansonsten gibts von unseren „Volksvertretern”, bzw. deren Schergen :exclam: Ärger.
Das ist dann also eine Ordnungswidrigkeit (Schwachsinn aber nun gut) wenn ich ohne Anmeldung braue. Wie hier jemand schrieb kann das bis zu 50000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Meine Frage lautet nun gibts diese böse Strafe auch schon, wenn ich nur 10 ltr. gebraut habe ohne ein braver Staatsbürger gewesen zu sein, oder aber erst wenns über die 200 ltr. geht?
Und wer will mir dann wie was beweisen...??? :)

Ehrlich find ich das ganze mal wieder einen typisch deutschen Bürokraten-Schwachsinn. :mad:

Grüße
Andreas
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Keyco
Beiträge: 412
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2004 um 20:14  
hi,

laut gesetz hast du jeden einzelenen liter ab den 1. liter zu melden, das ist fakt.

sorry is aber so :mad:

Gut Sud

Keyco


____________________
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2004 um 00:11  
Moin meld doch 2 Sude an..je über 100Liter...ob du die nun braust oder nicht, das kontrolliert keiner!!

MFG
Schütti
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Keyco
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2004 um 05:05  
hi,

Zitat:
meld doch 2 Sude an..je über 100Liter


dann liegt er ja über 200 ltr und der papierkrieg wird ja noch mehr

so denn

Keyco

[Editiert am 10/2/2004 von Keyco]
Profil anzeigen Antwort 29
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2004 um 17:15  
Hey Keyco, mit dem über meinte ich nicht er soll mehr als 200 Liter anmelden, mit dem über war gemeint er soll in seine Anmeldung schreiben das er 2Sude je 100Liter macht!!

War wohl ein missverständnis *ggg*

MFG
Schütti
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Beiträge: 36
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2004 um 21:12  
Hallo zusammen,
zum Thema habe ich ein wenig im Netz geschnüffelt und folgende Seite gefunden:

http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuer n/h0_biersteuer/j0_besonderheiten_bier/

alles gibt sie auch nicht her, aber immerhin einen Link um das zuständige Hauptzollamt zu ermitteln.
DieFrage die für mich noch offen bleibt, ob es ein Mindestalter gibt um einen Sud anzumelden, dürfen meine Kinder auch brauen? Natürlich ohne zu verkosten! Der Menge wegen.
Gut Sud
Jörg
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shamrock
Beiträge: 87
Registriert: 31.1.2003
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red_folder.gif erstellt am: 28.2.2004 um 10:41  
Hallo Keyco

Motiviert durch deinen Beitrag, habe ich für meine Frau ebenfalls die 200l Freigrenze beim Zoll angmeldet. Heute bekam ich Post. Hier der entscheidende Absatz.

Bier ist für Haus-und Hobbybrauer bis zu 200l im Kalenderjahr JE HAUSHALT von der Biersteuer befreit. (§2 Abs.1 BierSTV)

Also 1 Haushalt = 200 Liter Freigrenze

Ist schon interessant zu lesen wie unterschiedlich Verordnungen ausgelegt werden.

Gruß
Ralf
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 32
Newbie
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Jaerv
Beiträge: 5
Registriert: 10.1.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 2.3.2004 um 18:44  
Hallo zusammen,

nun bin ich kein Jurist, aber in der BierStV § 2 Abs. 1 steht:

.... Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen
Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern
hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt. .....

Also ich finde im Verordnungstext steht schon je Hausbrauer und nicht je Haushalt. Der Haushalt ist lediglich der Ort in dem gebraut werden muß.

Vieleicht gibt´s unter uns ja einen Juristen, der uns erhellen kann?

Gut Sud und Glück auf
Euer Järv
Profil anzeigen Antwort 33
Gast

Gast
smilies/shocked.gif erstellt am: 2.3.2004 um 21:13  
Hallo Braufreunde,
ist wirklich überall unterschiedlich.
Ich kann mein Brauvorhaben z.Bsp. formlos per Fax
oder e-mail beim Hauptzollamt Schweinfurt melden,
anders als z.Bsp. der Badener gepostet hat.
Gruß,
Angerbraeu
Antwort 34
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 2.3.2004 um 21:35  
Hallo Angerbraeu,

das finde ich ja äußerst interessant. Für mich ist ja auch das HZA Schweinfurt zuständig. Habe mich auch dort angemeldet und müsste normalerweise jeden Sud (per Post in zweifacher Ausfertigung)anmelden, was ich bisher aber nicht getan habe. Allerdings habe ich auch von dem Sachbearbeiter noch keinerlei Durchschlag erhalten. Null. Ich muss ehrlich sagen, ich war schön blöd, dass ich mich überhaupt angemeldet habe.

Gut Sud ob legal oder illegal, scheißegal
Wolfgang
Antwort 35
Member
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shamrock
Beiträge: 87
Registriert: 31.1.2003
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.3.2004 um 00:24  
Hallo Jaerv

"Bier ist für Haus-und Hobbybrauer bis zu 200l im Kalenderjahr JE HAUSHALT von der Biersteuer befreit. (§2 Abs.1 BierSTV)"

Dies ist ein Originalauszug aus dem Schreiben des Zolls. Leider...
Ich nehme das mal so zur Kenntnis. Mit dem Behörden-Apparat anlegen bringt nichts.

Gruß
Ralf
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 36
Gast

Gast
smilies/exclamation.gif erstellt am: 3.3.2004 um 20:53  
Hallo Wolf,
habe auch lange wegen der Anmelderei überlegt,
aber der Brauer der in Weißenbrunn/KC die Hobbybraukurse
im Braumuseum durchführt hat mir erzählt daß er anfangs jeden
Sud gemeldet hat( in Schweinfurt), nie regte sich was.
Dann hat er mal ein paar Sude gemacht und nachträglich gemeldet
und bekam prompt dafür eine Verwarnung.
Mittlerweile glauben die ihm seine angegebenen hl auch nicht mehr,
da Sie nun wissen daß er Kurse durchführt.
Der ist in diesem Sinne von Schweinfurt echt bedient.
Gruß, Angerbraeu
Antwort 37
Senior Member
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Guido
Beiträge: 136
Registriert: 12.10.2003
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.3.2004 um 18:03  
Hallo Angerbräu,

ist ja seltsam, das sich bei dem erwähnten Brauer, das HZA nie gemeldet hat, denn auf der o.g. Zollseite steht ja eindeutig, "Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. traditionelle Veranstaltungen wie Dorffeste, Schaubrauen in Freilichtmuseen etc.) oder in Seminaren zur Erwachsenenbildung ist nicht steuerfrei" Das heisst ja wohl, das die da kassieren kommen, oder?

Gruss,
Guido
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 38
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 8.3.2004 um 19:33  
Hallo Guido,
Soviel ich weiß hat er noch nichts zahlen müßen,
wird wohl auch die 2 hl frei haben.
Aber ich denke mit der Melderei hat er halt
schlafende Hunde geweckt.
Gruß , Angerbraeu
Antwort 39
Senior Member
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Keyco
Beiträge: 412
Registriert: 13.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.3.2004 um 20:32  
hi,

nu hab ich hier wohl ein topic ins leben gerufen und einige leute mit dem HZA in konflickt gebracht :mad:

Das war nicht meine absicht, ich war nur so erstaunt, daß ich von meinem HZA den tip bekommen hatte und mußte es euch gleich weiter erzählen.

Wenn ich nun jemanden reingerissen habe, tut es mir leid ;( , sorry Kollegen.

Gut Sud

Keyco


____________________
Profil anzeigen Antwort 40
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MaxDaten
Beiträge: 12
Registriert: 16.2.2004
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red_folder.gif erstellt am: 9.3.2004 um 23:27  
Also wenn ich jetzt diese woche anfangen will mit meinem met, müsste ich morgen zb bei dem Zoll anrufen und bescheid geben dass ich ganze 5liter brauen will?! Dann bekomm ich sogar vielleicht noch formulare die ich ausfüllen muss. Formulare, die zusammen geknüllt die sogar mehr sind als meine 5litre?

Wie schwachsinnig ist das bitte schön?
und was ist wenn ich nur bis zu den 200liter anmelde und dann ab den 201.liter garnichts mehr anmelde? wer will mir das nachweisen... 200liter vertickern darf ich doch so oder so nicht, das wäre dann schon wieder gewerblich, also nur 200liter für den eigengebrauch bzw eigentrunk. Wollen die bei mir ne haaranalyse machen, um zu testen wieviel met ich getrunken habe? Und fällt auch apfelsaft der bei mir in der speisekammer gährt auch darunter? muss ich dann jeden liter apfelsaft der über dem MHD ist anmelden?

wirkliche bürokratie findet sich in auch nur in deutschland
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Posting Freak
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gnadle
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.3.2004 um 08:49  
@MaxDaten

Achtung! Von Met und Apfelwein wollen die nix wissen.

Nur "Bier" zählt.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 42
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Geschlecht: männlich
smilies/thumbup.gif erstellt am: 10.3.2004 um 13:26  
Hallo Gemeinde,

das mit der Biersteuer find ich ein spannendes Thema, weil man da sieht wie bürgerfeindlich unsere Bürokraten die Gesetze und Verordnungen auslegen, die ja in diesem Fall gerade dazu gemacht sind, den Bürgern, wenn auch begrenzte, Freiheiten einzuräumen.
Da ich mich beruflich ein wenig mit Lebensmittelrecht befassen durfte, habe ich dazu folgende Meinung:


Zitat:
Also ich finde im Verordnungstext steht schon je Hausbrauer und nicht je Haushalt. Der Haushalt ist lediglich der Ort in dem gebraut werden muß.


Genau, denn verfassungsrechtlich sind vor dem Gesetz alle Bürger gleich und nicht schon deswegen benachteiligt, weil sie mit einem Hobbybrauer verheiratet sind oder gar seine Kinderchen sind. Steuerpflichtig ist ja auch nicht der Haushalt, sondern die Einzelperson Hobbybrauer.
Der kuriose Zusatz mit den nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern, die es vereinzelt ja noch geben soll, ist ja nur zur Verdeutlichung, damit nicht einer in seinem Haushalt 200 l frei baut und dann noch zusätzlich im Gemeindebrauhaus auch noch 200l mit der Begründung, das sei ja nicht sein Haushalt.
Wenn du aber zu Hause 200l frei brauen darfst, kann Deine Frau selbstverständlich im Gemeindebrauhaus auch 200l frei brauen.

@shamrock
Ich weiß nicht wie Du Deinen Antrag gestellt hast. Ich denke aber, dass Du und Deine Frau je einen unabhängigen Antrag stellen müsst. Denn Du als Hobbybrauer kannst ja nur für Dich einen Antrag abgeben, es sei denn im Auftrag und mit Vollmacht Deiner Frau, oder so.

Ich will Dich ja nicht reinreiten, aber spannend wärs schon, wenn Du gegen den Bescheid fomell und fristgerecht Widerspruch einlegen würdest. Es muss ja eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein, wo das drin steht. Wenn nicht, ist der Bescheid gar nicht wirksam ergangen und somit nichtig.
Schreib eine saubere Begründung, etwa wie oben von mir angeführt. Dann muss sich die Behörde nämlich ordentlich damit befassen und die Rechtslage klären und nicht so über den Daumen entscheiden.

Bis denn

linus
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shamrock
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Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.3.2004 um 18:39  
Hallo Linus.
Natürlich haben wir die Brauanzeige beim Zoll je Person gestellt. Nur die Mitteilung vom Zoll ging an die Eheleute.
Ich weiß auch, daß sowohl in der Verordnung, als auch im Steuergesetz "ihren Haushalten" und nicht "je Haushalt" steht wie man mir mitgeteilt hat. Ich nehme das zur Kenntnis - mehr nicht. Ich will Bier brauen und mich nicht mit Behörden streiten. Und bevor die mir dumm kommen lasse ich es lieber. Das Thema ist für mich durch.

Gruß
Ralf
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MaxDaten
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red_folder.gif erstellt am: 11.3.2004 um 20:24  
aber eine offensichtliche schwachsinnigkeit wie diese sollte man nicht unbedingt einfach so hinnehmen. klar steht das brauen für einen persönlich im vordergrund und nicht die gesetze und behörden, doch sollte man, wie ich finde, die missstände akzeptieren, dann wird sich bestimmt nichts ändern.
Gesetze werden meistens erst geändert wenn sich eine gruppe gegen auflehnt und klar mach dass diese gesetze mittelalterlich sind.
Ok dabei ist immer noch die frage, wo führt es hin wenn jeder soviel brauen darf wie er will, aber brauen ist ja nun auch kein allerwelts hobby und ich denke nicht, dass jeder 2te anfängt zu brauen, sobald es eine gesetzesänderung zum vorteil der bürger gibt.
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ughi
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2004 um 12:48  
Hey Leute,

ich habe meine Bierherstellung heute per E-Mail angezeigt.

Im Vorfeld hatte ich eine Mail ans HZA geschickt, ob eine Anzeige per Mail möglich sei. Siehe da, es IST möglich. So tuts mir kaum weh, eben eine Bierherstellung anzuzeigen. - Auch wenn ich ebenfalls der Meinung bin, das diese Anmeldung komplett überflüssig ist.


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Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 15.3.2004 um 13:06  
Hallo Leute,

nach dem Reinheitsgebot darf sich Bier doch nur Bier nennen, wenn es tatsächlich nach dem RG gebraut wurde.
Andere Gesöffs sind nach der Definition ja kein Bier.

Folglich braue ich garkein Bier, ich mach nämlich überall Brausol zur Klärung hinein.
Da ich ja garkein Bier braue, brauche ich auch garkeine Meldung zu machen :D

Cheers

[Editiert am 15/3/2004 von heavybyte]
Antwort 47
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Kellerpils
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2004 um 14:18  
Aber heavybyte,
Brausol verstösst doch nicht gegen das RG.
Oder hab ich die Produktbeschreibung falsch verstanden? :phantom:
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ughi
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red_folder.gif erstellt am: 15.3.2004 um 16:35  
Reicht da nicht schon ein Teelöffel zucker im Bier???


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Viele Grüße, Matthias
http://www.good-beer.de
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