Posting Freak Beiträge: 2920 Registriert: 1.3.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 20:11 |
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Ist das jetzt die Winterdepression, oder warum geistern auf einmal gleich
mindestens drei Tröts hier im Forum herum, wo entweder weggeschüttet oder
beerdigt wird.
Braut mal was Sommerliches, um auf freudige Gedanken zu kommen.
hell, fruchtig, etc. pp, sonst gibt es gleich Zwangseinläufe oder
Aderlasse, verschrieben von Dr. med.Wurst.
Grüßele
Holger
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.4.2013 um 20:17 |
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der Winter ist bei uns vorbei, Westwind und Regen, Frühling.
Gruß
Peter ____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 311 Registriert: 23.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.9.2013 um 22:31 |
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Nachdem mir von meinem Nut Brown Ale mittlerweile innerhalb von 3 Tagen 4
Flaschen explodiert sind habe ich soeben die verbliebenen 20 Kameraden in
die ewigen Jagdgründe geschickt ____________________ #+- This line is intentionally left blank
#+-
flickr
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Antwort 27 |
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Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.9.2013 um 06:03 |
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Warum denn immer gleich entsorgen? Bierlikör daraus machen uns gut is.
MfG
Marco
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Antwort 28 |
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Senior Member Beiträge: 349 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.9.2013 um 09:58 |
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Erstmals habe ich auch Bier wegschütten müssen: Mein 12. und bisher
grösster Sud (106l) schmeckte Sauer und roch nach Arztpraxis. Ich denke ich
habe entweder beim Reinigungsmittel gespart oder eine Fruchtfliege hat ein
Bierbad genommen. ____________________ www.pipipedia.com
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 6.9.2013 um 22:06 |
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Oder Brennen und in Eiche verpackt ein paar Jahre ruhen lassen -> Whisky
:-)
Ist übrigens legal, wenn die Brennblase nicht mehr als 0,5L enthalten
kann.
Achim
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Antwort 30 |
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Senior Member Beiträge: 349 Registriert: 3.10.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.9.2013 um 07:40 |
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Ist es dann nicht gehopfter Whisky? Schon mal jemand probiert? ____________________ www.pipipedia.com
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Antwort 31 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.9.2013 um 08:38 |
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Zitat von afri, am 6.9.2013 um
22:06 |
Oder Brennen und in Eiche verpackt ein paar Jahre ruhen lassen -> Whisky
:-)
Ist übrigens legal, wenn die Brennblase nicht mehr als 0,5L enthalten
kann.
Achim |
Das mit den 0,5l ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Der Zoll schreibt
folgendes:
Zitat: | Herstellung von
Branntwein in Deutschland
Die Branntweingewinnung ist in Deutschland grundsätzlich nur in Verschluss-
oder Abfindungsbrennereien erlaubt.
Hinweis
Die private Herstellung von Branntwein ist in Deutschland daher
grundsätzlich unzulässig.
Branntweinherstellung in Kleindestilliergeräten/Herstellung ätherischer
Öle
Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, Vorrichtungen (insbesondere
Destilliergeräte), die zur nicht gewerblichen Herstellung oder Reinigung
von Branntwein geeignet sind, anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen.
Der bloße Besitz eines solchen Destilliergerätes ist nicht verboten.
Bitte beachten Sie, dass solche Destilliergeräte nach dem Erwerb vom
Hauptzollamt gesichert oder gar eingezogen werden können, um
sicherzustellen, dass kein Branntwein hergestellt wird.
Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt
von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken
genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und
Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist
zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum
Steuerwert des erzeugten Branntweins steht.
Hersteller von Kleindestilliergeräten mit einem Raumgehalt von nicht mehr
als 0,5 Liter haben in der Gebrauchsanweisung darauf hinzuweisen, dass es
bei der Destillation von Wein im Destillat zur Anreicherung von
Methylalkohol und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kommt und dass das
Gerät nur zu privaten Zwecken in Betrieb genommen werden darf und jede
gewerbliche Verwendung (z.B. Vermietung) unzulässig ist.
Bitte beachten Sie, dass eine private Nutzung von Brenngeräten oder
sonstigen zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeigneten Geräten
mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter grundsätzlich verboten ist.
Brenngeräte und sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein
geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter, die sich
außerhalb einer Brennerei befinden, unterliegen gleich den Räumen, in denen
sie aufgestellt sind, der amtlichen Überwachung. Unter amtlicher
Überwachung versteht man die Prüfungsmaßnahmen der Zollbehörden,
beispielsweise den Besuch der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind,
um sicherzustellen, dass sie nicht zur Branntweinherstellung benutzt
werden.
Sofern Sie also ein solches Gerät oder Teile davon erwerben, haben Sie dies
binnen drei Tage nach Empfang unter Angabe des Aufstellungsorts und des
Verwendungszwecks beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzumelden. Die
Anmeldung müssen Sie doppelt abgeben. Sie unterliegt keinerlei
Formvorschriften. Wollen Sie das Gerät an einem anderen Ort aufstellen, so
müssen sie dies spätestens drei Tage nach der Veränderung der Zollstelle
anzeigen. Das Hauptzollamt kann für Filtergeräte und Destilliergeräte auf
Antrag weitere Erleichterungen oder Ausnahmen von der Anmelde- und
Anzeigepflicht zulassen, wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht zu
befürchten ist (z.B. zur Herstellung ätherischer Öle).
Ausnahmen bestehen für Geräte, die in öffentlichen Lehr-, Forschungs- und
Krankenanstalten ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und die in
Apotheken ausschließlich dem Apothekenbetrieb dienen. Diese sind von der
Anmeldung und der amtlichen Überwachung befreit, wenn nicht das
Hauptzollamt die Anmeldung und amtliche Überwachung anordnet.
Wenn Sie beabsichtigen, Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder
Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als
0,5 Liter oder Teile davon abzugeben, ist dies unter Angabe des Erwerbers
dem zuständigen Hauptzollamt vor der Abgabe schriftlich mitzuteilen.
Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter
bestimmten Voraussetzungen aus selbstgewonnenen Obststoffen Branntwein
herstellen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für
sogenannte Stoffbesitzer. |
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Antwort 32 |
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Senior Member Beiträge: 335 Registriert: 17.7.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.9.2013 um 09:16 |
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Das versteh ich jetzt nicht:
Zitat: | Ist übrigens legal, wenn
die Brennblase nicht mehr als 0,5L enthalten
kann. |
Zitat: | Das mit den 0,5l ist ein
weitverbreiteter Irrglaube. Der Zoll schreibt
folgendes: |
Zitat: | ...Bitte beachten Sie,
dass eine private Nutzung von Brenngeräten oder sonstigen zur Herstellung
oder Reinigung von Branntwein geeigneten Geräten mit einem Raumgehalt
von mehr als 0,5 Liter grundsätzlich verboten
ist. |
____________________ Gut Sud, SINS.
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Antwort 33 |
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Posting Freak Beiträge: 1946 Registriert: 20.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.9.2013 um 09:17 |
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Hallo Jan,
ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Drei Absätze weiter steht in deinem
Zitat von Zoll doch ausdrücklich: "Von dem Verbot ausgenommen sind
Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter,
die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden."
Gruß,
Andy
____________________
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Antwort 34 |
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Member Beiträge: 70 Registriert: 19.6.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.9.2013 um 10:30 |
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Also brennen mit 0,5 Literblasen ist erlaubt.
aber bier brennen in so einer kleinen Blase ist kein Spass...
weil es furchtbar schäumt und die Blase nicht vollgefüllt werden kann...
dann kommt natürlich fast nix raus und wenn man dann noch den Vorlauf
abzieht ist das nicht wirklich praktikabel... kann man mit etwas
antischaummittel zwar vebessern aber ich habs wieder aufgegeben ...
Gruss A.
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 876 Registriert: 17.1.2013 Status: Offline
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erstellt am: 7.9.2013 um 21:04 |
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Also ich hab's mal gemacht, es ist in der Tat eine furchtbare Schaumorgie
und von einigen Brennblasen (a 0,5L) habe ich unterm Strich 16ml Brannt
bekommen, den ich nun in einem ausgehöhlten und -gebrannten Stück Eiche vom
Baum nebenan reifen lasse. 2017 müsste es fertig sein :-). Ich habe SVP, Oe
und was sonst da war und weg musste, für den Versuch genommen. Der Brannt
roch ähnlich dem, den ich in Leipzig in der Brauerei an der Thomaskirche
probiert habe, gehopfter Whisky sozusagen, wie Pipimedia schrub. in
Leipzsch heißt das Zeug "Bockbierbrannt" und schmeckt nicht besonders
schlecht, aber auch nicht wahnsinnig gut. Das liegt möglicherweise in der
zu geringen Lagerzeit im Holz.
Bekloppt? Vielleicht. Aber wenn's nie jemand versucht... Mir tat es halt
immer um die SVPn leid, trinken wollte ich sie nicht und wegschütten auch
nicht, so kam ich auf die Idee (passend zum topic). Wenn ich illegal
nennenswerte Mengen Brannt hätte herstellen wollen, sähe meine Brennblase
und die Kondensation etwas anders aus. Ich habe mal eine Anleitung bekommen
und da ging man mit richtigen [tm] Töpfen und einer Kondensspirale aus
wassergekühltem Kupferrohr im HT-Abwasserrohr vor. Dort sind sicherlich
größere "Ausschlagmengen" zu erwarten, aber das wollte ich nie. Dafür
trinke ich zu gern Bier und weniger gern Whisky.
"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten wo kämen wir hin und niemand ginge, um
zu sehen wohin wir kämen wenn wir gingen!"
Achim
[Editiert am 7.9.2013 um 21:07 von afri]
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Antwort 36 |
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Posting Freak Beiträge: 641 Registriert: 4.11.2012 Status: Offline
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erstellt am: 8.9.2013 um 17:39 |
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Man kann Eicheholzspäne kaufen (wird im Weinberiech benutzt). Da die
erreichbare Oberfläche viel größer ist, ist die Reifezeit dementsprechend
viel kürzer. Wir reden über Wochen / Monate statt Jahre.
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Antwort 37 |
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