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Autor: Betreff: Der virtuelle Friedhof der Sude
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Holger-Pohl
Beiträge: 2920
Registriert: 1.3.2003
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 20:11  
Ist das jetzt die Winterdepression, oder warum geistern auf einmal gleich mindestens drei Tröts hier im Forum herum, wo entweder weggeschüttet oder beerdigt wird.

Braut mal was Sommerliches, um auf freudige Gedanken zu kommen.

hell, fruchtig, etc. pp, sonst gibt es gleich Zwangseinläufe oder Aderlasse, verschrieben von Dr. med.Wurst.

Grüßele
Holger


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Posting Freak
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gulp
Beiträge: 3937
Registriert: 20.7.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 9.4.2013 um 20:17  
:goodpost:

der Winter ist bei uns vorbei, Westwind und Regen, Frühling.

Gruß
Peter


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Senior Member
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Phalanx
Beiträge: 311
Registriert: 23.3.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 5.9.2013 um 22:31  
Nachdem mir von meinem Nut Brown Ale mittlerweile innerhalb von 3 Tagen 4 Flaschen explodiert sind habe ich soeben die verbliebenen 20 Kameraden in die ewigen Jagdgründe geschickt ;(


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#+- This line is intentionally left blank #+-
flickr
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Biertrinker
Beiträge: 1206
Registriert: 26.5.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.9.2013 um 06:03  
Warum denn immer gleich entsorgen? Bierlikör daraus machen uns gut is.
MfG
Marco
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Pipipedia
Beiträge: 349
Registriert: 3.10.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.9.2013 um 09:58  
Erstmals habe ich auch Bier wegschütten müssen: Mein 12. und bisher grösster Sud (106l) schmeckte Sauer und roch nach Arztpraxis. Ich denke ich habe entweder beim Reinigungsmittel gespart oder eine Fruchtfliege hat ein Bierbad genommen.


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afri
Beiträge: 876
Registriert: 17.1.2013
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red_folder.gif erstellt am: 6.9.2013 um 22:06  

Zitat von Biertrinker, am 6.9.2013 um 06:03
Warum denn immer gleich entsorgen? Bierlikör daraus machen uns gut is.
MfG
Marco


Oder Brennen und in Eiche verpackt ein paar Jahre ruhen lassen -> Whisky :-)

Ist übrigens legal, wenn die Brennblase nicht mehr als 0,5L enthalten kann.
Achim
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Pipipedia
Beiträge: 349
Registriert: 3.10.2012
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.9.2013 um 07:40  
Ist es dann nicht gehopfter Whisky? Schon mal jemand probiert?


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www.pipipedia.com
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JanBr
Beiträge: 5619
Registriert: 12.4.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.9.2013 um 08:38  

Zitat von afri, am 6.9.2013 um 22:06

Zitat von Biertrinker, am 6.9.2013 um 06:03
Warum denn immer gleich entsorgen? Bierlikör daraus machen uns gut is.
MfG
Marco


Oder Brennen und in Eiche verpackt ein paar Jahre ruhen lassen -> Whisky :-)

Ist übrigens legal, wenn die Brennblase nicht mehr als 0,5L enthalten kann.
Achim


Das mit den 0,5l ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Der Zoll schreibt folgendes:

Zitat:
Herstellung von Branntwein in Deutschland

Die Branntweingewinnung ist in Deutschland grundsätzlich nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt.

Hinweis
Die private Herstellung von Branntwein ist in Deutschland daher grundsätzlich unzulässig.


Branntweinherstellung in Kleindestilliergeräten/Herstellung ätherischer Öle

Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, Vorrichtungen (insbesondere Destilliergeräte), die zur nicht gewerblichen Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignet sind, anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen. Der bloße Besitz eines solchen Destilliergerätes ist nicht verboten.

Bitte beachten Sie, dass solche Destilliergeräte nach dem Erwerb vom Hauptzollamt gesichert oder gar eingezogen werden können, um sicherzustellen, dass kein Branntwein hergestellt wird.

Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht.

Hersteller von Kleindestilliergeräten mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter haben in der Gebrauchsanweisung darauf hinzuweisen, dass es bei der Destillation von Wein im Destillat zur Anreicherung von Methylalkohol und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kommt und dass das Gerät nur zu privaten Zwecken in Betrieb genommen werden darf und jede gewerbliche Verwendung (z.B. Vermietung) unzulässig ist.

Bitte beachten Sie, dass eine private Nutzung von Brenngeräten oder sonstigen zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeigneten Geräten mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter grundsätzlich verboten ist.

Brenngeräte und sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter, die sich außerhalb einer Brennerei befinden, unterliegen gleich den Räumen, in denen sie aufgestellt sind, der amtlichen Überwachung. Unter amtlicher Überwachung versteht man die Prüfungsmaßnahmen der Zollbehörden, beispielsweise den Besuch der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Branntweinherstellung benutzt werden.

Sofern Sie also ein solches Gerät oder Teile davon erwerben, haben Sie dies binnen drei Tage nach Empfang unter Angabe des Aufstellungsorts und des Verwendungszwecks beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzumelden. Die Anmeldung müssen Sie doppelt abgeben. Sie unterliegt keinerlei Formvorschriften. Wollen Sie das Gerät an einem anderen Ort aufstellen, so müssen sie dies spätestens drei Tage nach der Veränderung der Zollstelle anzeigen. Das Hauptzollamt kann für Filtergeräte und Destilliergeräte auf Antrag weitere Erleichterungen oder Ausnahmen von der Anmelde- und Anzeigepflicht zulassen, wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht zu befürchten ist (z.B. zur Herstellung ätherischer Öle).

Ausnahmen bestehen für Geräte, die in öffentlichen Lehr-, Forschungs- und Krankenanstalten ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und die in Apotheken ausschließlich dem Apothekenbetrieb dienen. Diese sind von der Anmeldung und der amtlichen Überwachung befreit, wenn nicht das Hauptzollamt die Anmeldung und amtliche Überwachung anordnet.

Wenn Sie beabsichtigen, Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter oder Teile davon abzugeben, ist dies unter Angabe des Erwerbers dem zuständigen Hauptzollamt vor der Abgabe schriftlich mitzuteilen.

Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbstgewonnenen Obststoffen Branntwein herstellen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer.

Profil anzeigen Antwort 32
Senior Member
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SINS
Beiträge: 335
Registriert: 17.7.2013
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.9.2013 um 09:16  
Das versteh ich jetzt nicht:

Zitat:
Ist übrigens legal, wenn die Brennblase nicht mehr als 0,5L enthalten kann.


Zitat:
Das mit den 0,5l ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Der Zoll schreibt folgendes:


Zitat:
...Bitte beachten Sie, dass eine private Nutzung von Brenngeräten oder sonstigen zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeigneten Geräten mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter grundsätzlich verboten ist.




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Gut Sud, SINS.
Profil anzeigen Antwort 33
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Ladeberger
Beiträge: 1946
Registriert: 20.11.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.9.2013 um 09:17  
Hallo Jan,

ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Drei Absätze weiter steht in deinem Zitat von Zoll doch ausdrücklich: "Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden."

Gruß,
Andy


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Profil anzeigen Antwort 34
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nohairatall
Beiträge: 70
Registriert: 19.6.2013
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.9.2013 um 10:30  
Also brennen mit 0,5 Literblasen ist erlaubt.
aber bier brennen in so einer kleinen Blase ist kein Spass...
weil es furchtbar schäumt und die Blase nicht vollgefüllt werden kann...
dann kommt natürlich fast nix raus und wenn man dann noch den Vorlauf abzieht ist das nicht wirklich praktikabel... kann man mit etwas antischaummittel zwar vebessern aber ich habs wieder aufgegeben ...

Gruss A.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 35
Posting Freak
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afri
Beiträge: 876
Registriert: 17.1.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 7.9.2013 um 21:04  
Also ich hab's mal gemacht, es ist in der Tat eine furchtbare Schaumorgie und von einigen Brennblasen (a 0,5L) habe ich unterm Strich 16ml Brannt bekommen, den ich nun in einem ausgehöhlten und -gebrannten Stück Eiche vom Baum nebenan reifen lasse. 2017 müsste es fertig sein :-). Ich habe SVP, Oe und was sonst da war und weg musste, für den Versuch genommen. Der Brannt roch ähnlich dem, den ich in Leipzig in der Brauerei an der Thomaskirche probiert habe, gehopfter Whisky sozusagen, wie Pipimedia schrub. in Leipzsch heißt das Zeug "Bockbierbrannt" und schmeckt nicht besonders schlecht, aber auch nicht wahnsinnig gut. Das liegt möglicherweise in der zu geringen Lagerzeit im Holz.

Bekloppt? Vielleicht. Aber wenn's nie jemand versucht... Mir tat es halt immer um die SVPn leid, trinken wollte ich sie nicht und wegschütten auch nicht, so kam ich auf die Idee (passend zum topic). Wenn ich illegal nennenswerte Mengen Brannt hätte herstellen wollen, sähe meine Brennblase und die Kondensation etwas anders aus. Ich habe mal eine Anleitung bekommen und da ging man mit richtigen [tm] Töpfen und einer Kondensspirale aus wassergekühltem Kupferrohr im HT-Abwasserrohr vor. Dort sind sicherlich größere "Ausschlagmengen" zu erwarten, aber das wollte ich nie. Dafür trinke ich zu gern Bier und weniger gern Whisky.

"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten wo kämen wir hin und niemand ginge, um zu sehen wohin wir kämen wenn wir gingen!"
Achim


[Editiert am 7.9.2013 um 21:07 von afri]
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Posting Freak
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Neubierig
Beiträge: 641
Registriert: 4.11.2012
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 8.9.2013 um 17:39  
Man kann Eicheholzspäne kaufen (wird im Weinberiech benutzt). Da die erreichbare Oberfläche viel größer ist, ist die Reifezeit dementsprechend viel kürzer. Wir reden über Wochen / Monate statt Jahre.
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