Hallo Berliner,
Zitat: |
Zumindest bei einigen Zollämtern gibt es aber die
Bagatellgrenze von 5 Euro. Wenn Du die nicht überschreitest, wird keine
Steuer fällig. Am besten beim zuständigen Amt mal
nachfragen. |
Das scheint in Schweinfurt nicht der
Fall zu sein.
Hallo Rmax,
mit der Biersteueranmeldung habe ich den Betrag schon eingetragen und da
ich dies in zweifacher Ausfertigung getan habe, bekomme ich mein Exemplar
für meine Unterlagen wieder zurück.
Dass ich die Steuer sofort entrichten muss, da hast Du recht. Da ich meine
Kontonummer angegeben habe - die brauchen die aber nur bei Erstattung von
Biersteuer - dachte ich, dass die Steuer abgebucht wird. Danke für den
Hinweis. Das habe ich glatt übersehen.
Grüße
Wolfgang